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Zugbegleiter angegriffen, bespuckt und als „Nazischwein“ beschimpft

Halle/Salle: Am 1. Juni 2019, gegen 5:45 Uhr beleidigten, bespuckten und bedrängten drei Jugendliche aus Eritrea [1] einen Zugbegleiter am Hauptbahnhof Halle. Die Jugendlichen wollten eine S-Bahn in Richtung Leipzig nehmen. Das verweigerte ihnen der Zugbegleiter jedoch, da sie mit brennenden Zigaretten in den Zug einsteigen wollten, sich sehr laut und ungebührlich verhielten. Zusätzlich hatten sie kurz zuvor auf dem Aufgang zum Bahnsteig mehrere Bierflaschen zerbrochen. Am Zug entstand nun eine Diskussion zwischen dem Zugbegleiter und den drei Männern im Alter von 20, 22 und 23 Jahren. Hierbei wurde der 33-jährige Zugbegleiter bedrängt. Die Männer umringten ihn, schubsten, bespuckten und beleidigten ihn lautstark mit „Nazischwein“ und Fäkalausdrücken. Der Speichel traf ihn im Gesicht. Glücklicherweise blieb der Zugbegleiter unverletzt. Bei Eintreffen der Bundespolizisten verhielten die Täter sich weiter aggressiv, so dass die Beamten körperlich in Form von Drücken und Festhalten gegen die Täter vorgehen mussten. Wegen bedrohlichen Gebarens, musste ein 20-Jähriger kurzzeitig auf den Boden gebracht und gefesselt werden. Die Täter, die sich in einer größeren Gruppe gleicher Staatsangehöriger befanden, erhalten nun Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedenbruchs, Nötigung und Beleidigung.

Nachfolgend eine kleine Auswahl weiterer gewalttätiger „Bereicherungen“ der letzten Zeit, die bei einer umgekehrten Täter/Opfer-Konstellation Lichterketten-Alarm und Rassismus-Gedöns von Garmisch bis Flensburg ausgelöst hätten.

Krefeld: Gegen 22.30 saß die 50-jährige Frau mit ihren drei Freunden (21, 43 und 61 Jahre) vor einem Lokal, als sie von zwei Männern beleidigt wurde. Das teilt die Polizei mit. Aus den verbalen Streitigkeiten entwickelte sich dann ein handfester Streit, der mit dem Tritt gegen den Kopf der Frau endete. Anschließend flüchteten die Männer. Die Angreifer werden wie folgt beschrieben: Sie sind ca. 1,65 und 1,85 Meter groß, tragen kurze schwarze Haare und haben nach Zeugenaussagen einen „dunklen Teint“ [2]. Die Polizei Krefeld bittet um Hinweise unter der Rufnummer 02151 6340 oder per E-Mail an hinweise.krefeld@polizei.nrw.de.

Luckenwalde: Durch Messerstiche ist am frühen Sonntagmorgen ein Mann in der Salzufler Allee in Luckenwalde verletzt worden. Der 31-Jährige war gegen 4.15?Uhr mit anderen unterwegs gewesen, als die Gruppe nach einem Besuch des Turmfestes in Luckenwalde auf eine andere Gruppe stieß und von dieser laut Polizei attackiert wurde. Es kam zum Streit zwischen den Gruppen und ein oder zwei unbekannte Täter aus einer der Gruppen verletzten den 31-Jährigen Deutschen mit einem Messer. Er erlitt Schnittverletzungen im Gesicht und am Körper. Einer seiner Begleiter, ein 29-Jähriger Deutscher, wollte den Streit schlichten, und erhielt daraufhin einen Schlag. Er fiel zu Boden und zog sich eine Kopfverletzung zu. Bei der angreifenden Gruppe soll es sich laut Polizei um vier junge Männer, alle im Alter um die 20 Jahre und südländischen Typs [3], und einer jüngeren deutschen Jugendlichen gehandelt haben. Die beiden verletzten Männer mussten in ein Krankenhaus gebracht und dort behandelt werden. Die Polizei sicherte am Tatort Spuren, befragten Zeugen und leiteten danach ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein.

Mettmann: In der Nacht zu Sonntag, 2. Juni 2019, hat ein bislang noch unbekannter Täter auf der Tribüne des Jahnstadions einen 27-jährigen Langenfelder mit einem Messer bedroht und leicht verletzt. Vorausgegangen war ein Streit mit mehreren Beteiligten.
Gegen 2:30 Uhr meldeten sich Zeugen bei der Polizei und berichteten von einer Gruppe „Randalierer“, welche auf der Tribüne des Jahnstadions in Langenfeld mit Flaschen um sich werfen würde. Wenig später trafen die Beamten vor Ort auf zwei Personengruppen, welche offenbar kurz zuvor in einen Streit geraten waren. Dabei soll ein Mann einen 27-jährigen Langenfelder mit einem Messer bedroht und leicht am Hals verletzt haben. Der Geschädigte wurde vor Ort in einem Rettungswagen behandelt, musste aber nicht mit ins Krankenhaus.
Zu dem Angreifer liegt die folgende Personenbeschreibung vor: etwa 1,85 bis 1,90 Meter groß, oberkörperfrei, mehrere Tattoos an Brust und Armen, etwa 28 bis 32 Jahre alt, „dicke“ Statur, Bart, hatte laut Zeugen ein südländisches Aussehen [4].

München: Am Sonntag, 02.06.2019, gegen 14:00 Uhr, begab sich ein 43-jähriger Münchner zu Fuß in eine Tankstelle in der Chiemgaustraße, wo er sich Bier kaufte. Dieses konsumierte er im Anschluss in der Parkanlage zwischen der Frauenchiemseestraße und der Chiemgaustraße. Während der 43-Jährige auf einer Parkbank saß, sprachen ihn nach seinen Angaben vier unbekannte Männer an und fragten ihn nach Zigaretten. Der 43-Jährige wurde unvermittelt körperlich angegriffen, zu Boden gebracht, geschlagen und getreten. In der Folge wurde der 43-Jährige Stunden später von Passanten verletzt in der Nähe der Parkbank am Boden liegend aufgefunden. Er wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung gebracht. Dem 43-Jährigen wurde das Bargeld gestohlen. Eine unmittelbar eingeleitete Fahndung nach den vier Tatverdächtigen verlief erfolglos. Das Kommissariat 21 (Raubdelikte) hat die Ermittlungen übernommen. Die Täter werden wie folgt beschrieben: Vier dunkelhäutige Personen [5], ca. 25 Jahre alt (nähere Beschreibung nicht vorhanden)

Leipzig: Bei einer Messerattacke an der zentralen Straßenbahnhaltestelle vor dem Leipziger Hauptbahnhof ist am Freitagnachmittag ein 29-Jähriger schwer verletzt worden. Der Mann sei gegen 14.20 Uhr am Gleis 3 von einem Unbekannten attackiert worden, wie die Polizei am Freitagabend auf Nachfrage von LVZ.de bestätigte. Er musste in einer Klinik notoperiert werden. Zuvor kam es zu einem Streit auf dem Bahnsteig. Der 29-Jährige habe Zeugenaussagen zufolge zunächst einen Pfandsammler beleidigt, berichtete Polizeisprecherin Katharina Geyer. Danach sei er selbst zum Opfer geworden: Ein Mann, der aus einer Straßenbahn stieg, stach mit einem Messer auf ihn ein und flüchtete anschließend. Der 29-Jährige suchte Hilfe bei der Bundespolizei im Hauptbahnhof. „Er benötigte sofortige medizinische Hilfe“, berichtete Polizeisprecherin Katharina Geyer. Über den Angreifer ist bislang nur bekannt, dass er arabischen Typs [6] gewesen sein soll und mit T-Shirt und Jeans bekleidet war.

Orienbaum-Wörlitz: Im Ortsteil Vockerode wurde am Männertag im Bereich des Forsthauses „Leiner Berg“ auf einer Festwiese der Feiertag begossen. Gegen 17 Uhr gerieten dort mehrere Personen in Streit. „Nach dem bisherigen Stand der polizeilichen Ermittlungen soll ein 17-jähriger Beschuldigter syrischer Herkunft [7] einen ebenfalls 17-jährigen Geschädigten aus Coswig mit einem Gegenstand verletzt haben. Der Geschädigte musste in ein Krankenhaus verbracht und stationär aufgenommen werden“, berichten Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion Dessau-Roßlau in einer gemeinsamen Mitteilung. Der Syrer soll zudem einem weiteren Mann, der den Streit wohl schlichten wollte, Verletzungen am Arm zugefügt haben. Der mutmaßliche Täter wurde vorläufig festgenommen und am heutigen Freitag in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Ilsede: Am Donnerstagabend, in der Zeit zwischen 22:30 Uhr und 23:00 Uhr, kam es in Ilsede in der Eichstraße, in Höhe des dortigen Rathauses, zu einem Raubüberfall. Drei männliche, bislang unbekannte Täter, schlugen auf einen 19- jährigen Ilseder ein, welcher bewusstlos zusammensackte. Am frühen Freitagmorgen machte der schwer verletzte Ilseder in einer nahegelegenen Tankstelle auf sich aufmerksam, sodass Rettungskräfte und Polizei alarmiert wurden. Durch die Täter wurden die Geldbörse und das Handy des Ilseders entwendet. Bei den Tätern soll es sich um drei männliche, südländisch aussehende Personen [8] gehandelt haben.

Vechta: Im Rahmen der Tanzveranstaltung Tante Mia Tanzt kam es am 30. Mai 2019 auf dem Festgelände, Stoppelmarkt, zu einer Körperverletzung. Ein bislang unbekannter Täter schlug einen 18-Jährigen Visbeker mit der Faust ins Gesicht. Dabei verlor der 18-Jährige einen Zahn. Der Unbekannte soll südländischer Herkunft [9] und etwa 20 Jahre alt sein. Er soll eine Brille und 3-Tage-Bart getragen haben. Bekleidet soll er mit einem weißen T-Shirt und einer schwarzen Hose gewesen sein. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Vechta (Tel. 04441/9430) entgegen.

Trier: Am 28.05.2019, gg. 07.45 Uhr stand ein Firmenfahrzeug einer Konzer Firma verkehrsbedingt im Bereich des Konzer Bahnhofs. Laut Angaben der beiden Fahrzeuginsassen sei plötzlich sei ein jüngeres Mädchen an der Beifahrerseite erschienen und habe durch das offen stehende Beifahrerfenster ins Fahrzeuginnere gespuckt wobei die Fahrzeugnutzer u.a. im Gesicht getroffen wurden. Desweitern kam es zum Nachteil der beiden Geschädigten zu Beleidigungen. Nach dem Vorfall sei das Mädchen mit einem Zug Richtung Trier gefahren. Beschreibung des Mädchens: ca. 17 Jahre alt, ca. 170 cm groß, normale Statur, dunkele schulterlange Haare, dunkler Gesichtsteint [10], sprach gebrochenes Deutsch, trug Kopfhörer, Bekleidung; dunkler Rock, dunkelblaue Jacke. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizei Konz unter der Telefonnummer 06501/92680 erbeten.

Fulda: Bei zwei Schlägereien, die sich am Montagabend (27.5.) zwischen 21.30 Uhr und 21.45 Uhr zugetragen haben, wurden ein 22-Jähriger und ein 23-Jähriger aus Fulda verletzt. Die Täter entkamen unerkannt. Nach den bisherigen Ermittlungen war es zunächst zwischen dem 23-Jährigen und seinen Kontrahenten am Pavillon im Schlosspark gekommen. Dieser mündete schließlich zu einer tätlichen Auseinandersetzung in Bahnhofsnähe. Dabei wurde der 23-Jährige mehrfach gegen den Oberkörper und Kopf getreten und geschlagen. Sein Mobiltelefon, das er dabei verlor, blieb verschwunden. Wenige Minuten später geriet ein 22-Jähriger mit vermutlich den gleichen Schlägern aneinander. Die Ursache der Auseinandersetzung ist noch nicht bekannt. Ebenfalls im Bereich des Bahnhofsvorplatzes schlugen und traten sie auf den Geschädigten ein, bis dieser bewusstlos am Boden liegen blieb und Zeugen den Rettungsdienst verständigten. Der Verletzte wurde nach seiner Versorgung vor Ort ins Krankenhaus gebracht. Ob die beiden Täter etwas gestohlen haben ist noch nicht bekannt. Es liegt folgende Personenbeschreibung vor: Alter etwa 19-22 Jahre, etwa 185 Zentimeter groß und schlank. Beide waren dunkelhäutig [11] und hatten lockige schwarze Haare, einer hatte eine Afro-Frisur. Sie führten einen grauen Rucksack mit sich.

Vaihingen an der Enz: Körperverletzung nach Weindorf-Besuch Ein unglückliches Ende gab es am Sonntagabend gegen 19:30 Uhr für einen 18-jährigen Weindorfbesucher in Vaihingen an der Enz. Der 18-Jährige befand sich im Bereich der Kirche auf dem Heimweg, als er von drei bislang unbekannten Personen abgepasst wurde. Einer der Drei schlug dem jungen Mann mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht. Hierbei erlitt der 18-Jährige Verletzungen im Gesicht und musste mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Die drei unbekannten Personen wurden als 18 bis 20 Jahre alt mit südländischem Erscheinungsbild [12] beschrieben. Zeugen, die Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042 941-0 in Verbindung zu setzten.

Freiburg: Bereits in der Nacht von Freitag auf Samstag, den 25.05.2019, wurde die Polizei gegen 05:30 Uhr zu einem Vorfall nach Beendigung des Schlossgrabenhocks in Kirchhofen gerufen. Nach den bisherigen Ermittlungen wurde ein 36jähriger Mann in einem der Zelte nach einer verbalen Auseinandersetzung und einem leichten Gerangel von den dortigen Mitarbeitern abgewiesen. Kurz darauf erschien er erneut mit einem Küchenmesser und begann das Zelt zu zerschneiden. Als der 31jährige Geschädigte das Zelt kurz darauf verließ, begegnete ihm der Angetrunkene und stach ihm in den Bauch. Nach einem weiteren Stich in die Schulter flüchtete der Mann. Ein weiterer Mitarbeiter suchte daraufhin den Tatverdächtigen, woraufhin auch dieser von ihm angegriffen und in den Rücken und Schulter gestochen wurde. Der 58-Jährige musste ärztlich versorgt werden. Die alarmierten Beamten des Polizeireviers Freiburg-Süd konnten den Tatverdächtigen in der Folge im Nahbereich des Schlossgrabenhocks festnehmen. Der 31jährige lebensgefährlich Verletzte musste notoperiert werden und befindet sich weiterhin im Krankenhaus. Der 36jährige Mann somalischer Staatsangehörigkeit [13] wurde noch am Samstag dem Haftrichter vorgeführt, welcher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg die Untersuchungshaft anordnete. Der Mann war polizeilich bereits mit Körperverletzungsdelikten in Erscheinung getreten.

Speyer: Eine 28-Jährige traf am späten Samstagabend in der Bechergasse auf drei männliche, ihr nicht bekannte Personen. Von einer der Personen wurde sie dann absichtlich angerempelt. Als sie diesem sagte, dass er aufpassen solle, habe sie unvermittelt einen Schlag ins Gesicht bekommen und stürzte zu Boden. Am Boden liegend wurde sie dann mehrfach getreten. Ob auch die Begleiter des „Schlägers“ an den Tritten beteiligt waren, konnte das Opfer nicht sagen. Nachdem sich der/die Täter entfernten, verzichtete die Geschädigte zunächst auf eine Verständigung der Polizei. Hierzu entschied sie sich erst, nachdem sie am Folgetag aufgrund von Schmerzen und Übelkeit in einem örtlichen Krankenhaus vorstellig wurde. Die Täter werden auf ca. 25 bis 30 Jahre geschätzt und sollen einen ausländischen Akzen [14]t gehabt haben.

Berlin: Senat verspricht Krankenkasse für Illegale

Bei Lebensgefahr muss natürlich jedem geholfen werden. Aber man kann doch jemandem nicht alle ärztlichen Leistungen zukommen lassen, der sich hier eigentlich gar nicht aufhalten darf. Wer soll das auf Dauer bezahlen, fragt Gunnar Schupelius. In Berlin leben Menschen, die anonym bleiben wollen und sich deshalb nicht bei den Behörden melden. Sie halten sich „aus aufenthaltsrechtlicher Sicht illegal“ in der Stadt auf, wie der Senat bekannt gibt. Die Zahl der Menschen ohne Aufenthaltsstatus wird von der Gesundheitsverwaltung auf etwa 50.000 geschätzt. Man geht davon aus, dass die meisten von ihnen keine Krankenversicherung haben. Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) will Abhilfe schaffen und den „anonymen Krankenschein“ austeilen. Dieser Krankenschein wird ausgehändigt, ohne dass der Empfänger seine Identität preisgeben muss. Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte werden verpflichtet, diesen Krankenschein zu akzeptieren. Die Rechnungen werden vom Senat beglichen. Senatorin Kalayci hat dafür zunächst 1,5 Millionen Euro pro Jahr bereit gestellt. (Auszug aus einem Artikel der Berliner Zeitung [15]).

Syrer raucht im Zug und greift Polizisten an

Brandenburg-Havelland (ots) – Ein Mann, der am Montagnachmittag in einem Regionalzug von der Weiterfahrt ausgeschlossen wurde, griff einen Berliner Polizisten an und verletzte diesen leicht. Gegen 16:40 Uhr löste ein rauchender Mann in der Zugtoilette des RE 2 auf der Fahrt von Berlin nach Wittenberge einen akustischen Alarm aus. Die Zugbegleiterin schloss den 20-jährigen syrischen Staatsangehörigen [16] daraufhin, im Rahmen ihres Hausrechtes, von der Weiterfahrt ab dem Bahnhof Nauen aus. Ein Polizeibeamter des Landes Berlin, der sich in Uniform auf dem Heimweg befand, unterstützte die Zugbegleiterin, woraufhin der Mann mehrfach auf ihn einschlug. Der 43-jährige Beamte wehrte die Schläge mittels Pfefferspray ab und überwältigte den Angreifer. Rettungskräfte versorgten die Augenreizungen des Angreifers vor Ort. Der Polizist erlitt eine Prellung am Kopf, die ebenfalls ärztlich versorgt wurde. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzten sie den in Brandenburg wohnhaften Angreifer wieder auf freien Fuß.

Bremer Polizei vergisst ein kleines Detail bei Fahndungsaufruf

Am späten Freitagabend griff ein bisher unbekannter Mann einen 16-Jährigen in der Straßenbahn im Stadtteil Vahr mit einem Messer an. Der Jugendliche wurde dabei verletzt und musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Gegen 23:45 Uhr fuhr der 16-Jährige mit einem 17 Jahre alten Freund mit der Straßenbahnlinie 1 in Richtung Mahndorf. Während der Fahrt wurden beide von einem Fahrgast angesprochen und beleidigt. Als sich das Duo daraufhin umsetzen wollte, stach der Unbekannte dem 16 Jahre alten Bremer unvermittelt von hinten mit einem Messer in den Hals. Der Angreifer verließ die Straßenbahn kurze Zeit später an der Haltestelle Berliner Freiheit und flüchtete in unbekannte Richtung. Der junge Mann wurde durch den Angriff verletzt und musste zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Lebensgefahr besteht nicht. Der Täter wird als schlank beschrieben und soll etwa 175 groß gewesen [17] sein. Zur Tatzeit trug er eine dunkle Jacke, eine blaue Jeanshose sowie weiße Turnschuhe. Die Polizei fragt: Wem ist der Täter aufgefallen, wer kann Hinweise zu ihm geben? Zeugen werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0421 362-3888 zu melden. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.

Syrer „bereichern“ sich gegenseitig

Rendsburg. Zahlreiche Einsatzwagen der Polizei wurden Montag (27.05.19, 17.30 Uhr) in die Professor-Koopmann-Straße entsandt, da es dort auf offener Straße zu einer Auseinandersetzung unter syrischen Familien [18] gekommen war. Eintreffende Polizeibeamte fanden insgesamt vier verletzte Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren vor. Drei von ihnen hatten schwere Verletzungen erlitten und mussten mit Rettungswagen in Kliniken nach Rendsburg und Kiel gebracht werden. Ein 18-jähriger leicht verletzter Tatverdächtiger konnte vor Ort festgenommen werden. Die Kriminalpolizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Die Angaben der Beteiligten sind widersprüchlich. Der Hintergrund der Auseinandersetzung ist noch nicht klar. Die Ermittlungen dauern an

„Schutzsuchende“ greifen Wachmann an

Ein Wachmann an einer Asylbewerberunterkunft [19] in Schleiz (Saale-Orla-Kreis in Thüringen) ist an zwei Abenden in Folge verprügelt worden.
Der 46-Jährige erlitt bei dem zweiten Angriff am Montagabend Gesichtsverletzungen und kam in ein Krankenhaus, teilte die Polizei mit.
Warum die beiden Tatverdächtigen (21 und 23) ihn traten und schlugen, war zunächst unklar. Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die Angreifer. Die Männer waren nach dem ersten Angriff am Sonntag festgenommen und am Montag wieder entlassen worden. (dpa)

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Schuleschwänzen – mal gut, mal böse

geschrieben von PI am in Schule | 54 Kommentare

Von CHEVROLET | Früher war das alles ganz einfach, als Grundschüler machte man eine Exkursion mit dem Linienbus auf einen Bauernhof, damit die Stadtkinder mal sehen konnten, wie es auf dem Land im Kuhstall ist, oder mal in den Zoo oder allerlei andere Ausflüge.

In diesen Tagen ist eine Schul-Exkursion eine hochpolitische Angelegenheit, mit der die links-grün verblendete Alt-68er-Lehrerschar ihre politischen Ideologien durchsetzen kann, und damit auch der Regierung folgt, die alles ach so bunt haben will. Da steht dann statt Bauernhof ein Moschee-Besuch auf dem Exkursionsprogramm.

In ganz Buntland ist das Realität, auch im beschaulichen Schleswig-Holstein. 2016 sollte eine Klasse eines Gymnasiums zwangsweise die Moschee der extremistischen Milli-Görus-Bewegung in Rendsburg besuchen. Ganz unverfänglich unter dem Deckmäntelchen des Geografie-Unterrichts im Rahmen des Themas „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“.

Während es den meisten Eltern wohl egal oder sogar recht war, dass ihre Kinder in den islamischen Tempel gingen, störte das ein Elternpaar. Sie untersagten ihrem damals 13-jährigen Sohn die Teilnahme an der Exkursion und ließen ihn an diesem Tag zuhause bleiben. Die Familie sind Atheisten, auch der Sohn ist nicht getauft.

Während sich die Schüler von einem eigens aus Hamburg heranbestellten Imam „informieren“ ließen, braute sich für die Eltern Ärger zusammen. Das Schulamt verhängte gegen die politisch ungehorsamen Eltern, die es wagten, sich dem Islam nicht begeistert zu unterwerfen, ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.

Das gefiel den Eltern und wohl jedem vernünftig denkenden Menschen nicht. Sie legten Beschwerde beim Amtsgericht in Meldorf ein, da sie eine religiöse Indoktrination in der Moschee befürchteten, die vom Verfassungsschutz als teilweise extremistisch und antisemitisch eingestuft wird. Die Richterin am Amtsgericht, Melanie Bukh, ließ diese Gründe nicht gelten. [20]

Bei dem Besuch kam es zu „keiner Werbung für den Islam“, hieß es in ihrem damaligen Urteil. Doch die wackeren Eltern gaben nicht nach. Sie legten beim schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht Beschwerde ein. Das Ergebnis wurde vor wenigen Tagen verkündet: Das Gericht entschied gegen die Beschwerde. Das Bußgeld sei gerechtfertigt und nicht mehr anfechtbar, der Kniefall vor den Moslems gelang den Richtern also noch. Moslemische Kinder müssen umgekehrt aus religiösen Gründen keine christlichen Kirchen besuchen.

In der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung [21] wurde aber eine andere Frage gestellt: Gilt das Urteil analog auch für die Schülerstreiks, die nach dem Vorbild der ach so großartigen „Gretchen Thunfisch“ jeden Freitag stattfinden, bei denen kurzerhand Unterrichtsstunden geschwänzt werden? Was ist mit Eltern, die sich nicht von den Klimaaktivisten manipulieren lassen?

Der Grüne Landtagsabgeordnete Rasmus Andresen erklärte gegenüber der Zeitung, dass er das Urteil aus Schleswig nicht im Konflikt mit der „Fridays for Future“-Bewegung sehe. Bei der vom Gericht abgelehnten Rechtsbeschwerde hätten Eltern vorsätzlich ihr Kind nicht zur Schule gehen lassen. „Die Fridays-for-Future-Demonstrationen zeichnen sich dadurch aus, dass Schüler aus eigener Motivation heraus die Schule bestreiken“, sagte Andresen. Laut Schulgesetz sollten Schüler zum „politischen und sozialen Handeln befähigt werden. Bei Fridays for Future zeigen Schülerinnen und Schüler genau das“.

Der Grüne spricht sich gegen Bußgeldverfahren in solchen Fällen aus: „Wir raten weiterhin zu einem entspannten Umgang mit engagierten Schülerinnen.“ Jan Marcus Rossa von der FDP-Landtagsfraktion hält es für „wichtig und richtig, wenn unsere Schülerinnen und Schüler im Unterricht etwas über andere Kulturen und Religionen lernen“. Das fördere das gegenseitige Verständnis und helfe, Vorurteile abzubauen. „Den Besuch eines islamischen Kulturzentrums oder einer Moschee aus weltanschaulichen Gründen zu verweigern, erscheint mir vorgeschoben, wenn die Schüler weder an einem Gottesdienst noch an einem konfessionell geprägten Unterricht teilnehmen sollen.“

„In diesem Fall haben die Eltern ihr Kind bewusst der Schule ferngehalten. Bei den Streiks an Freitagen entscheiden sich die Schülerinnen und Schüler bewusst dafür, der Schule fernzubleiben“, erklärt Tobias Loose von der CDU. „Dies ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.“ Es gelte wie immer die Regel der Verhältnismäßigkeit, deshalb sei nicht ausgeschlossen, „dass Ordnungsgelder auch für Schülerinnen und Schüler verhängt werden, die jeden Freitag in der Schule fehlen.“

Merke: Wenn die Gesinnung stimmt, darf man sich über alle Gesetze hinwegsetzen. Gut ist nur, was dem links-grünen Mainstream und dem Regierungswillen entspricht. Wenn man das anders sieht, werden harte Zwangsmaßnahmen ergriffen.

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GRÜNE JUGEND ruft zum Schulschwänzen auf

geschrieben von PI am in Grüne,Linksfaschismus,Schule | 115 Kommentare

Ginge es nach der GRÜNEN JUGEND, dann sollte morgen jeder Schüler die Schule schwänzen. „…statt brav in der Schule zu sitzen. Seid laut und ungehorsam…“,verlautbart der grüne Nachwuchs auf seiner Twitterseite [22].

Unter dem #FridaysFor Future [23], versuchen die Weltuntergangsjünger jetzt mit dieser Aktion die Schüler mit in ihren apokalyptischen Wahn hinein zu ziehen wie seinerzeit ihre 68er-Vorbilder, nach deren These der Wald schon längst tot, kein Blatt mehr am Baum wachsen dürfte und vor zwanzig Jahren bereits die letzte Ölquelle hätte versiegen müssen.

Nichts von dem ist eingetroffen und auch der nie mehr wieder kehrende Winter [24] hat sich [25] in Wahrheit dann doch nicht verabschiedet, wie viele in den letzten Wochen mehr als deutlich erleben konnten. Unterstützung erfährt die illegale Aktion von Greenpeace.

Die Organisation  rührt mit einer Aktionskarte kräftig die Werbetrommel dafür.

Aber was richtige Ideologen sind, die lassen sich natürlich nicht von Fakten und Gesetzen beeindrucken. Und so interessiert es die linksradikalen Ökoterroristen natürlich auch nicht, dass ihr Aufruf illegal ist.

[26]

Während Eltern schon mal mit einem Ordnungsgeld belegt [27] werden, wenn diese ihre Kinder während der Schulzeit nicht mit in die Moschee karren lassen wollen, wird in diesem Fall der Staat mal wieder beide Augen zudrücken.

Der Sprecher der „GRÜNE JUNGEND [28]„, Max Lucks, ist einer der Pusher von „Fridays for future“.

[29]
„Grünen Jugend“-Sprecher, Max Lucks hat die Lippen schön.

Schüler, Lehrer und Eltern sollten diese illegale Aktion nicht mitmachen! Schon deshalb, weil Schule ein unpolitischer Raum sein muss. Wissensvermittlung darf nicht von Ideologen torpediert oder wie jetzt am Freitag – ausgesetzt werden. Umweltschutz fängt zunächst bei jedem Einzelnen selbst an. Es ist richtig auf jede unnötige Plastiktüte zu verzichten, bei Reisen wenn möglich Auto oder Bahn statt das Flugzeug zu nehmen und sich beim Kauf des nächsten Autos auch darüber Gedanken zu machen, wie viel PS als Ausdruck persönlicher Freiheit nötig sind. Panikmache, pauschale Verbote wie beim aktuellen Dieselfahrverbot in Stuttgart [30] und anderswo, sind nicht nur unsozial, sondern auch umweltpolitisch keinesfalls zielführend. Also: Weder von der einen, noch der anderen Seite vom Pferd fallen!

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Gruselkabinett im Kindergarten 

geschrieben von PI am in Genderismus,Video,Werteverfall | 120 Kommentare

Von JIM KNOPFLOCH | Bei dem Verein „Drag Queen Story Hour“ (DQSH) handelt es sich um einen Verbund von Drag Queens, Transvestiten und entsprechenden Unterstützern, die – bislang nur in den USA, Kanada und Großbritannien – Lesungen oder besser „spielerische Workshops/Schulungen“ für Kinder vorwiegend im Kindergarten- und Vorschulalter anbieten, organisieren und durchführen. Vorgelesen und besprochen werden dort unter anderem Bücher, in denen es etwa um „Prinzessinenjungen“ oder gleichgeschlechtliche Pinguin-Eltern geht.

Währenddessen werden die Kleinen dann suggestiv „zum Nachdenken animiert“; wie sie denn beispielsweise zu Regenbogen und Einhörnern stehen würden oder ob man als Junge nicht einfach auch einmal ein Kleid tragen könne.

DQSH nutzt dabei – und erklärt dies auch ganz unverfroren auf der Homepage [31] – die Phantasie und Unbescholtenheit der Kinder hinsichtlich einer noch nicht gefestigten, sexuell-starren Sichtweise („gender stereotypes“), um ihnen glamouröse, positive „queere“ Vorbilder/Rollenbilder zu vermitteln.

Wem es jetzt noch nicht die Sprache verschlagen hat, der sollte sich die Protagonisten einmal ansehen: Illustre Gestalten mit Phantasienamen wie Honey Mahogany, Lil’ Miss Hot Mess oder Harmonica Sunbeam führen „durch den Unterricht“. Die Beschreibung „illustre Gestalten“ trifft es nicht ganz: Die Drag Queens sind so überzogen geschminkt und zurechtgemacht, dass es einem wirklich Angst und Bange werden kann. Gerade als Kind! Ein Vergleich mit 80er Jahre-Gruselrockern wie KISS, Alice Cooper oder Dee Sneider ist nicht weit hergeholt. Die Auftritte sind zudem vollkommen exzentrisch und „Tunten“-klischeehaft überzogen.

Es erfolgt nicht die geringste Anpassung an die kindlichen Zuschauer und auch keine sachliche Erklärung zu ihren Identitäten. Die Protagonisten können ihre Egomanie vielmehr exzessiv ausleben und bekommen eine Bühne, die eher in eine Gay-Bar oder ein Bahnhofs-Varieté passen würde.

Daher gibt es sehr wohl Eltern, die ihre Kinder diesen Märchenstunden nicht aussetzen wollen. Ganz zu schweigen von einer damit einhergehenden, nicht unwahrscheinlichen Traumatisierung. Doch offenbar – ähnlich wie in Deutschland bei angeordneten Moscheebesuchen [32] – bleibt den Eltern oftmals nur die Option [33], ihren Nachwuchs „unautorisiert“ und somit „unentschuldigt“ fernzuhalten.

Große, euphorische Unterstützung erfährt „Drag Queen Story Hour“ in Großbritannien vom Lobby-Verein „Educate & Celebrate [34]“, der sich offenbar einer generellen sexuellen Missionierung verschrieben hat und sich obsessiv und rastlos unter anderem für genderneutrale Toiletten und Schuluniformen einsetzt sowie Schulungsmaterial für Homo- und Transgender-Lifestyles entwickelt.

Die Freiheit gehört zu den größten Errungenschaften der westlichen Welt. Und dazu gehört auch die sexuelle Freiheit (die aufgrund der Islamisierung [35] ohnehin massiv gefährdet ist). Jugendlichen im Hinblick darauf ein tolerantes Denken beizubringen ist sicherlich nicht nachteilig. Dieser Bericht ist insofern ausdrücklich nicht als schwulenfeindlich zu verstehen! Aber: Lasst es doch bitte Privatsache bleiben, glorifiziert nicht sexuelle Andersartigkeiten und vor allem: Hört auf, bereits Kleinkinder zu indoktrinieren und dazu zu animieren, es euch gleichzutun!

Bei YouTube und Facebook [36] sind diverse DQSH-Lesungen/Schulungen dokumentiert, die sicherlich auch in Kürze im bunten Deutschland stattfinden werden. Denn hier dürfen wir natürlich unmöglich Schlusslicht sein.

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Wenn Schüler zum Moscheebesuch gezwungen werden

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Islamisierung Deutschlands,Schule | 174 Kommentare

Von RENATE | Das Gerichtsurteil von Rendsburg [32] gegen die Eltern eines deutschen Schülers, der einen Moscheebesuch verweigert hat, wirft schwerwiegende Fragen auf (PI-NEWS berichtete [27]). Tatsächlich werden in Deutschland Schulkinder — meist im Rahmen des Religionsunterrichts — gezwungen, in Moscheen zu gehen.

Wie sollen sich Eltern und/oder Schüler verhalten, die nicht bereit sind, eine Moschee zu betreten? Im PI-Kommentarbereich findet man verschiedene Überlegungen. Ein Leser erklärte, er wäre als Schüler mitgegangen, „hätte das Gebäude aber nicht betreten“. Ein anderer erzählte: „Ich habe meinen Sohn zum Moschee-Besuch krankschreiben lassen.“ Und ein dritter Kommentator meinte: „Vielleicht reicht es auch demnächst zu sagen: ICH ZIEHE MEINE SCHUHE NICHT AUS!“, und fragt dann, wie die Schule vorgehen würde, wenn ein Kind sich weigert, die Schuhe auszuziehen. Wollen die Lehrer Gewalt anwenden?

Nicht nur das Vorgehen der Schulen, sondern auch das Gerichtsurteil scheint mit dem geltenden Recht nicht vereinbar. Aber die Kosten für ein weiteres Verfahren sind hoch.

Der Anwalt der Rendsburger Eltern sagte der Nachrichtenagentur idea: „Wir würden den Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung gerne vor das Bundesverfassungsgericht bringen.“ Denn es gehe um Religionsfreiheit, um weltanschauliche Neutralität des Staates sowie um die Erziehungshoheit der Eltern.

Ausführlich zur Unvereinbarkeit mit dem geltenden Recht schrieb PI-Leser Tom62:

„Das Gerichtsurteil wäre nur dann nachvollziehbar, wenn der betreffende Schüler sich einer reinen Information im Rahmen einer Unterrichtsstunde über den Islam verweigert hätte, die in schulischen Räumen stattfand. Niemand darf jedoch gegen seinen Willen zu einer Teilnahme an einer religiösen Veranstaltung, wie sie die faktische Werbung für den Islam in einer Moschee nebst nachzuvollziehenden Gebräuchen darstellt, und welche bereits mit dem Ausziehen der Schuhe oder mit kultischen Reinigungen beginnen, oder sogar zum Niederwerfen zum ‘Gebet’ führen oder führen sollen, gezwungen werden. Das betrifft äquivalent dazu selbstverständlich auch den Besuch einer christlichen Kirche.“

„Insofern verstößt dieses Urteil in gravierender Weise gegen geltendes Recht, insbesondere gegen das Grundgesetz. Es ist Rechtsbeugung, womit wir es hier zu tun haben.“

Allem voran wäre eine grundsätzliche Frage: Was genau bedeutet das Ausziehen der Schuhe bei einem Moscheebesuch?

Einige Leser erinnerten daran, dass es üblich sei, beim Betreten einer muslimischen Wohnung die Schuhe auszuziehen, dass dies im Orient allgemein eine alte Tradition sei, und dass es auch in Japan üblich sei, die Schuhe auszuziehen, wenn man eine Wohnung betritt. Ein anderer sagte, dass die Skandinavier auch gerne die Schuhe vor der Haustür ausziehen, um dann jeglichen Zusammenhang zwischen dem Ausziehen der Schuhe zum Betreten einer Moschee und der Verehrung von Allah zu verneinen — wörtlich: „Das hat also nix mit Allahs Größe zu tun“.

Wirklich nicht?

Das Ausziehen von Schuhen als solches — sei es vor der eigenen Haustür, sei es vor einer fremden Haustür — das ist nicht der Punkt, um den es geht. Die wesentliche Frage ist und bleibt: Was bedeutet es, beim Betreten einer Moschee die Schuhe auszuziehen.

Und genau das sollte einmal genauer betrachtet werden.

Zu diesem Zweck muss gefragt werden, was die Muslime selbst zur Bedeutung des Ausziehens ihrer Schuhe sagen. Wenn man diesen Punkt untersucht, dann stellt sich heraus, dass für alle Muslime das Ausziehen der Schuhe vor dem Betreten einer Moschee einen sehr hohen Stellenwert einnimmt. Tatsächlich ist dieser Vorgang untrennbar mit der muslimischen Unterwerfung unter Allah verbunden.

Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild:

  1. Die Moschee gilt wegen der dort stattfindenden Anbetung Allahs als ein heiliger Ort. Durch das Ausziehen der Schuhe wird die Moschee als ein durch Allah geheiligter Ort anerkannt.
  2. Muslime ziehen ihre Schuhe aus, bevor sie Moscheen betreten als ein Glaubensbekenntnis, mit dem sie ihre eigene Unwürdigkeit bekunden in der Gegenwart der — gemäß ihres Glaubens — vollkommenen Heiligkeit Allahs zu sein.
  3. Zu Hause beten Muslime besonders häufig. Daher ziehen sie sich auch dort fast immer die Schuhe aus.

Daraus folgt, dass tatsächlich bereits das Ausziehen der Schuhe — zu Ehren Allahs — ein Vorgang der Unterwerfung unter Allah ist, ein Vorgang durch den Allah anerkannt wird als die Gottheit, der Anbetung gebührt.

Dass das Ausziehen der Schuhe als ein Akt der Anerkennung der Heiligkeit Gottes betrachtet wird, geht auch aus der Bibel hervor. In der Bibel — über zweitausend Jahre vor Mohammed — liest man von „heiligem Boden“, von „heiligem Grund“. Im zweiten Buch der Bibel, (2. Mose Kapitel 3, Verse 5 und 15 steht geschrieben: „Dann sagte Gott: „Gehe nicht näher; ziehe deine Sandalen von deinen Füßen, denn der Ort, an dem du stehst, ist heiliger Grund.“ (15): „Dann sagte Gott zu Moses: „Das sollst du den Israeliten sagen: ‘… YHWH hat mich gesandt, der Gott eurer Väter, der Gott Abrahams, der Gott Isaaks und der Gott Jakobs. Für immer ist das mein Name und alle kommenden Generationen sollen mich so nennen.“

Was meint die Bibel hier mit „heiligem Grund“?

Bibelausleger erklären, dass es die Gegenwart und Anwesenheit des heiligen Gottes ist, die den Grund heilig macht. Mit anderen Worten, nicht der Boden auf dem Moses stand, war heilig, sondern vielmehr war es die Gegenwart und Anwesenheit des heiligen Gottes, die ihn heilig machte.

Die Frage ist: Für wen zieht man die Schuhe aus?

Für den Gott der Bibel, der Mensch wurde und am Kreuz den Opfertod starb — „Ich bin der gute Hirte. Der gute Hirte läßt sein Leben für seine Schafe (Johannes 10,12) — oder für Allah, den Gott des Koran und des Islam.

Mit anderen Worten: Wenn ein Staat Moscheebesuche für Kinder zur Pflicht erklärt, dann erzwingt dieser Staat — ob er das nun explizit ausspricht oder ob er das mit vielfältigen rhetorischen Kniffen zu verschleiern sucht — damit die Anbetung Allahs.

Das lässt sich nicht schön reden.
Das lässt sich nicht weg erklären.
Das ist eine Tatsache.

Nachtrag:

Deutschland im Jahr 2018

Statement des Kieler Bildungsministeriums [37]:

„Es ist für jeden Schüler Pflicht, auch im Rahmen des Faches Erdkunde an einem Moscheebesuch teilzunehmen; ein Ersatzunterricht in einer Parallelklasse, um der Schulpflicht nachzukommen, ist daher nicht zu genehmigen. Der Besuch einer Moschee entspricht hier „dem grundlegenden pädagogischen Ziel gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 SchulG Schleswig-Holstein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern.“

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Rendsburg: Strafen für Verweigerung des Moscheebesuchs

geschrieben von dago15 am in Islamisierung Deutschlands | 286 Kommentare

Er sollte angeblich im Rahmen des Erdkundeunterrichts (Projekt „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“) stattfinden, der Besuch einer Rendsburger Moschee.

Vermutlich wurde den Schülern des Gymnasiums dort aber eher nicht erklärt, in welchen Erdschichten Erdöl und Erdgas gelagert sind oder wie Probebohrungen aussehen. Und sicher auch nicht, wie die Produktivität der Arbeit wegen der Unterbrechungen durchs Beten oder Fasten im Islam beeinträchtigt wird.

Es dürfte der übliche minimale Quatsch gewesen sein: Ausrichtung der Gebetsnische nach Mekka, rituelle Waschung, warum Männer und Frauen getrennt beten (Männer sind im Islam rund um die Uhr scharf, lassen sich also auch von Allah ablenken, wenn eine Frau in der Nähe sitzt)  und  so  weiter. Islam-Propaganda mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit, aber das wollte das Gericht nicht wissen.

Es galt die blinde Fixierung auf einen als bunt gesetzten Fetisch der deutschen Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Das Gericht folgte damit der mittlerweile pensionierten Schulleiterin, die jeden Kompromiss im Vorfeld des Besuches abgelehnt hatte.

Die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung [38] berichtet über das Urteil:

Die Eltern eines Schülers in Rendsburg müssen 50 Euro Bußgeld zahlen, weil sie ihrem Sohn 2016 einen Moscheebesuch im Rahmen des Schulunterrichts untersagten: Der Rendsburger Gymnasiast weigerte sich, mit seiner Klasse die örtliche Moschee im Rahmen des Geografieunterrichts zu besuchen. Die Eltern sollten daraufhin Strafe zahlen?– Vater und Mutter je 150?Euro. Gegen den Bußgeldbescheid klagten sie. Am Mittwoch wurde der Fall erneut vor dem Amtsgericht Meldorf verhandelt.

Richterin Melanie Buhk wertete es als strafmildernd, dass die Eltern – beide überzeugte Atheisten – 2016 von sich aus um Ersatzunterricht in der Schule angefragt hatten. Doch die inzwischen pensionierte 62-jährige Schulleiterin lehnte die Teilnahme an einer Schulstunde in der Parallelklasse ab. Weiterer Pluspunkt aus Sicht der Richterin: Der damals 13-Jährige hatte zuvor noch nie unentschuldigt gefehlt. Das neue Urteil: Nicht 150?Euro pro Kopf, sondern nur 25?Euro sollen die Eltern zahlen. 

Das Urteil kam so zustande: Die Richterin, so die SHZ, sah in dem Moscheebesuch nur „allgemeinen Unterricht“ mit lediglich „religiösen Bezügen“. Dies durfte aber nicht genauer hinterfragt werden. Welche inhaltlichen Schwerpunkte in der Moscheeunterweisung stattfanden, durften die Schüler nicht aussagen, sie wurden als Zeugen nicht zugelassen. Auch die Schleswig-Holsteinische Zeitung fragte nicht bei Lehrern oder beim Imam nach, welchen Inhalt er denn vermittelte. Sie will es nicht wissen und weiß, warum.

Es ist geradezu bizarr, was das Gericht stattdessen den Eltern und ihrem Kinde zugute hielt: Der Schüler habe bislang nicht unentschuldigt gefehlt und die Eltern hätten von sich aus nach einem Ersatzunterricht gefragt. Was hat das mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit zu tun? Dieses besteht unabhängig vom entschuldigten Fehlen, von gemachten Hausaufgaben oder dem Unterricht an einer Schule.

Der Anwalt machte denn auch geltend, dass niemand zum Betreten eines Sakralbaues gezwungen werden dürfe. Und man möchte ergänzen, dass bereits das Ausziehen der Schuhe (zu Ehren Allahs) durchaus als sakraler Akt gewertet werden kann. Und überhaupt nicht berührt wurden die verschiedenen Perversitäten, die dieser Glaube nicht nur bei der hier in Frage stehenden Variante der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs“ aufweist, die jahrelang vom Verfassungsschutz beobachtet wurde.

Eine Glaubensgemeinschaft, die sich nicht deutlich vom Primat ihrer Scharia vor dem demokratischen Staat distanziert, die die Menschenrechte stattdessen unter den Vorbehalt des „göttlichen Rechtes“ stellt (das für den Glaubensautritt zum Beispiel die Todesstrafe fordert), solch eine Glaubensgemeinschaft, der Islam, verdient keinen Respekt, keine Unterstützung und keinen Besuch seiner „Gebetshäuser“.

Ob die Eltern weiter klagen werden, ist bislang nicht bekannt. Sie werden dabei die fortgesetzte Belastung ihres Kindes vor Augen haben, das durch eine unpädagogische Schulleiterin gegen die Klasse ausgespielt wurde und sicher unter der ganzen Angelegenheit gelitten hat und weiter leidet.

(Spürnase: jca)

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Nürnberg: Schüler „spielen“ in vom VS beobachteter Moschee beten

geschrieben von PI am in Islam,Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands,Schule | 121 Kommentare

Das Peter Vischer Gymnasium in Nürnberg ist eine sogenannte „Schule ohne Rassismus Schule mit Courage [39]“. Das sind jene Schulen wo u. a. Kinder im Rahmen von Schulveranstaltungen gegen die AfD aufgehetzt [40], jüdische Schüler bedroht und aus der Schule vertrieben [41] werden und  Lehrer „Angst vor bestimmten Schülern [42]“ haben. Zu diesem System gehören auch im Rahmen des Unterrichts erzwungene Besuche in islamischen Hasstempeln, Moscheen genannt. Auch die Kinder des Peter Vischer Gymnasiums [43] wurden jüngst in eine derartige Islam-Indoktrinationseinheit gekarrt. Die salafistische Massjid Ibn Taymiyyah-Moschee der islamischen Gemeinde Nürnberg gehört zur verfassungsfeindlichen, islamfaschistischen Milli Görüs-Bewegung [44] (IGMG) und wird vom Verfassungsschutz [45] beobachtet.

2017 rückte sie auch in den Fokus der Staatsanwaltschaft, wegen des Verdachts terroristische Vereinigungen im Ausland unterstützt zu haben.

All das hinderte aber die Schule unter der Leitung von Sandra Bergmann nicht daran, Schüler dazu zu zwingen sich dort dem Islam auszusetzen. Laut BILD [46] gab sich Bergmann ahnungslos: „Der Schule war nicht klar, dass diese Moschee im Blick des Verfassungsschutzes steht“, so die Schulleiterin und fügt zur Rechtfertigung dieses Skandals einfältig hinzu, dass bei dem Besuch keine Aussagen, die gegen das Grundgesetz verstießen getätigt worden seien.

Es darf daran gezweifelt werden, dass Frau Bergmann, die ganz offensichtlich keine Ahnung von den rechtlich Bedenken des Staates gegen Salafistenbetriebe hat, mit dem Grundgesetz derart vertraut ist, dass ihr so etwas aufgefallen wäre.

Sie betonte auch, dass die Schüler nicht zum Gebet aufgefordert worden seien, sondern dass eine Gebetssituation lediglich „spielerisch“ nachempfunden wurde.

Da das sogenannte spielerische Lernen eine Grundtechnik moderner Pädagogik ist, muss man davon ausgehen, dass Frau Bergmann im Fach Pädagogik oft gefehlt hat, oder uns für dumm verkaufen will.

Gemäß einer Sprecherin des bayerischen Kultusministeriums werde dieser Fall nun geprüft. Mittlerweile ist das nur noch ein Fall von vielen und dem werden vermutlich noch weitere folgen. Eltern, die sich gegen diese Art von „Unterricht“ wehren, werden vor Gericht gestellt [32]. Diese „Prüfungen“ sind also ebenso wie die „Beobachtung [47]“ von Moscheen und Gefährdern [48] reine Makulatur und sollen einen funktionierenden Rechtsstaat simulieren, den es hierzulande offenkundig nicht mehr gibt. (lsg)

» Kontakt zur Schulleitung [49]


(Hinweis an unsere Leser: Wir bitten Sie bei Schreiben an die Kontaktadresse, trotz aller Kontroversen in der Sache, um eine höfliche und sachlich faire Ausdrucksweise.)

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Die verrottende Republik

geschrieben von Eugen Prinz am in Bereicherung™,Deutschland,Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 84 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Es gab einmal eine Zeit in Deutschland, in der Parkanlagen den Erholungssuchenden und Spielplätze den Kindern vorbehalten waren. Im Deutschland des Jahres 2018 mutieren diese  Örtlichkeiten jedoch immer häufiger zu Umschlagplätzen für Drogen, betrieben von importierten Fachkräften für Marihuana und Co.

Drogenhandel am Kinderspielplatz

Diese Erfahrung musste auch ein 37-jähriger Polizeibeamter aus München machen, der privat mit seiner Frau am Samstag Abend auf der Mühleninsel, einer malerischen Parkanlage im Herzen Landshuts, unterwegs war. Dort wurde er Zeuge eines heftigen Streits [50] zwischen 15 Asylbewerbern, die sich auf dem Kinderspielplatz der Mühleninsel aufhielten. Der Polizist verständigte über den Notruf seine Landshuter Kollegen. In der Zeit bis zu deren Eintreffen versuchte er, die Situation zu deeskalieren. Zudem dokumentierte er mit seiner Handykamera, wie sich die Asylbewerber, vorwiegend Syrer, mit abgebrochenen Flaschenhälsen, Messern und einem Stock bewaffneten und im Begriff waren, aufeinander loszugehen. Offenbar abgelenkt durch das Filmen wandte sich die Meute nun gegen den Polizisten und versuchte, ihm das Handy abzunehmen. Die gerade noch rechtzeitig eintreffenden Polizeistreifen konnten das Schlimmste verhindern. Dennoch wurde der Münchner Beamte verletzt, glücklicherweise nur leicht. Die Asylbewerber flüchteten, neun von ihnen konnten jedoch gestellt und festgenommen werden. Ein Rauschgiftspürhund erschnüffelte am Tatort Haschisch, weshalb die Polizei davon ausgeht, dass Drogengeschäfte die Ursache der Auseinandersetzung waren. In ihrer heutigen Ausgabe beklagt die Landshuter Zeitung, den „Ameisenhandel“ mit Marihuana auf der Mühleninsel. Das sind neue Töne von einem Blättchen, das sich noch im Herbst 2015 besonders damit hervorgetan hat, Zuwanderungskritiker öffentlich an den Pranger zu stellen.

Spießrutenlauf in der Innenstadt

Auch der öffentliche Raum der Innenstädte wird zunehmend von „Flüchtlingen“ aller Hautfarben dominiert. Frauen, die dort unterwegs sind, fühlen sich zunehmend unwohl und bedroht.

Ein Beispiel aus Rendsburg [51]: „Das Erscheinungsbild der Stadt hat sich geändert. Die sitzen da in großen Gruppen, es wird gegafft und gepfiffen. Es sind meist Ausländer. Man bewegt sich durch dunkle Massen“, klagt eine 45-jährige, die in der Rendsburger Innenstadt als Verwaltungskraft in einer Arztpraxis arbeitet. Diese bedrohliche Atmosphäre veranlasst eine Ärztin, abends bei Verlassen der Praxis mit dem Mobiltelefon ihren Ehemann anzurufen. Sie bittet ihn, so lange am Telefon zu bleiben, bis sie in ihrem Auto in Sicherheit ist.

Eine 24-jährige medizinische Fachangestellte berichtet von Gruppen junger Männer, die sie auf dem Weg zu ihrem Auto angaffen, pfeifen, mit der Zunge schnalzen und „hey, hey“ rufen, um auf sich Aufmerksam zu machen. Dies sei alles sehr unangenehm, klagt die Frau. Ähnliche Erfahrungen machen die Frauen derzeit in vielen Innenstädten Deutschlands und das wird sich auch nicht mehr ändern.

Sexfalle Migranten – Taxi

Kein Wunder, dass inzwischen auch schon Politiker Frauen dazu raten, in manchen Gegenden besser ein Taxi zu benutzen. Denn in einem Taxi ist man sicher aufgehoben. Oder?

Eine Frau aus Bonn hat da andere Erfahrungen [52] gemacht, als sie im September letzten Jahres zusammen mit ihrem kleinen Hund zu Hakim B. ins Taxi stieg, um sich nach einem Besuch bei ihrem Freund nach Hause fahren zu lassen. Statt dies zu tun, brachte sie der Taxler zu einem Einkaufsmarkt in der Römerstraße und befahl ihr, Kondome zu kaufen, weil er sonst ihren Hund „platt machen würde“. Aus Angst gehorchte sie. Nächste Station war ein Parkplatz am Römerbad, wo der Hakim B. dann seine Drohung wiederholte und Geschlechtsverkehr forderte. Als die Frau weinend ablehnte, forderte er Oralverkehr, den sie schließlich dann auch ausführte, weil sie ihren Hund nicht verlieren wollte.

„Berlinisierung“ Deutschlands schreitet voran

Zustände wie im Stadtstaat Berlin, 2016 Spitzenreiter in der Kriminalstatistik [53], der mit seinem ausufernden Drogenhandel, den „no-go-areas“, einer von arabischen Familienclans unterwanderten Polizei und einer maroden Verwaltung zumindest in Teilbereichen schon als „failed state“ angesehen werden muss, breiten sich wie eine malignes Geschwür langsam, aber unerbittlich auch im Rest der Republik aus.

Auch ein Behördenversagen von der Dimension des Bamf wäre in der „alten“ Bundesrepublik undenkbar gewesen. Wenn man sich auf etwas verlassen konnte, war es die Gründlichkeit und pingelige Erbsenzählerei der deutschen Verwaltung. Diese funktioniert jedoch nur noch bei „jenen, die schon länger hier leben“.

Wenn beispielsweise ein Arbeiter durch einen Unfall oder eine Krankheit vorzeitig verrentet und/oder eine Minderung seiner Erwerbsfähigkeit festgestellt werden muss, dann durchläuft er ein peinlich genaues Prüfungsverfahren, das sich über Jahre hinstrecken kann und in dem er sich vollkommen nackt machen muss. Asylbewerber, deren Anerkennung meist eine lebenslange Vollkasko-Alimentierung von jemanden bedeutet, der in Deutschland noch nie etwas geleistet hat und auch nie leisten wird, werden auf die Schnelle mit einer Larifari – Prüfung anerkannt, weil der Berg von Anträgen auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters ständig am Anwachsen ist.

Fürwahr, der Traum der Linken, dass Deutschland, dieses „Stück Scheiße“ verrecken soll, geht langsam, aber sicher in Erfüllung. Claudia Roth [54] wird´s freuen.

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Schächtungs-Holstein: Syrer will schlafende Frau schächten

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Islamisierung Deutschlands,Lügenpresse | 160 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Freitag ist Schächtungs-Tag – rein statistisch betrachtet erfolgen die meisten Messer-Angriffe vor oder nach der Gebetsstunde an diesem besagten Wochentag. Erschwerend wirkte sich für ein junges syrisches Ehepaar aus Rendsburg aus, dass der heutige Freitag auf den 13. fiel – immer ein kritischer Tag in vielen religionsbestimmten Kulturkreisen.

Denn keine 14 Stunden nach dem schockierenden Messerangriff am Hamburger Jungfernstieg [55] durch einen Kirchenasyl-verwöhnten „Nigrer“ hat sich im nicht weit entfernten schleswig-holsteinischen Rendsburg offenbar eine sehr ähnliche Tat ereignet. Ein spontaner Nachahmungstäter ?

Ein schutzsuchender 26-jähriger syrisch-stämmiger Rendsburger [56]versuchte, seiner schlafenden Ehefrau mit einem 20-cm-Küchenmesser die Kehle durchzuschneiden, so wie es in seinem einzigen Buch geschrieben steht. Doch die 22-Jährige konnte den widerwärtigen Angriff geistesgegenwärtig abwehren und sich blutüberströmt auf die Straße retten, wo ihr Passanten zur Hilfe kamen und die Polizei alarmierten. Ihre beiden kleinen Kinder blieben in der Wohnung zurück. Sie befinden sich jetzt in der Obhut des Jugendamtes.

Merkel- und Messergast muss wohl noch etwas üben …

Die Tat ereignete sich am Freitag kurz nach Mitternacht im Rendsburger Stadtteil Kronwerk. Der syrische Merkel- und Messergast habe seiner Ehefrau erhebliche Stich- und Schnittverletzungen zugefügt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Kiel, Axel Bieler. Er wollte seine Frau regelrecht schächten, was ihm jedoch nicht gänzlich gelang – Freitag, der 13. eben.

Die 22-Jährige kam in ein Krankenhaus. Der „mutmaßliche“ Schächtungs-Syrer wurde widerstandslos festgenommen. Gegen ihn will die Staatsanwaltschaft zunächst Haftbefehl wegen versuchten Mordes beantragen. Es dürfte im vorliegenden Sachverhalt sogar das für einen Mord typische Merkmal der Heimtücke evident vorliegen. Möglicherweise sieht die Justiz aber in der gescheiterten Nichtvollendung der Tat auch einen „Rücktritt“ des nun doppelt traumatisierten Syrers.

Die gemeinsame Wohnung, in der das Eigentum des Geflüchteten abgeschlachtet werden sollte, befindet sich in einer ruhigen Wohnstraße in Rendsburg-Kornwerk in einem zweigeschossigen Mietshaus am Kampenweg. Das Familiendrama hat sich im ersten Stock ereignet, dort lebte die schutzsuchende syrische Familie seit etwa zwei Jahren, berichtet ein Nachbar, der von den entsetzlichen Schreien der 22-jährigen Mitmieterin wach wurde.

Familiendrama – Berichterstattungs-Drama der GEZ-Schergen:

Die mit 8 Milliarden Euro „Demokratieabgabe“ zwangsfinanzierte ARD berichtet sogar ebenfalls über die Tat mit Messer-, Mekka- und Migrationshintergrund, jedoch leicht anders als PI-NEWS- finde den Unterschied [57]:

„Die Polizei bestätigte ein Familiendrama, bei dem ein „Mann seine Frau“ in der vergangenen Nacht schwer verletzt haben soll. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Kiel wollte er der 22-Jährigen im Stadtteil Kronwerk die Kehle durchschneiden. Die Frau konnte sich schwerverletzt auf die Straße retten. Gegen den „Mann“ hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl beantragt – eine Entscheidung wird noch im Laufe des Freitags erwartet.

Der Kieler Oberstaatsanwalt Axel Bieler sagte NDR 1 Welle Nord: „Er soll ihr Stich- und Schnittwunden zugeführt haben. Die Frau soll während der Tat erwacht sein, konnte sich glücklicherweise retten.“ Bei der Tatwaffe handelte es sich offenbar um ein Küchenmesser. Die Frau flüchtete zu den Nachbarn, die sofort Polizei und Rettungsdienst informierten. Der „Mann“ wurde festgenommen.“

Ebenfalls festnehmen sollte man die für diese Lückenmeldungen verantwortlichen Redakteure und Intendanten (bis zu 399.000 € Jahresgehalt [58] !!!) des zwangsfinanzierten Lügensenders.

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Berliner Nichtschwimmer-Afghane: Mordversuch mit Selbstüberlistung

geschrieben von dago15 am in Asyl-Irrsinn | 132 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Wem die Stunde schlägt ! Der PI-NEWS-Darwin-Award [59] im Februar 2018 geht einstimmig an den 19-jährigen afghanischen Berliner Nichtschwimmer, der versuchte, eine 17-jährige Deutsche (Schwimmerin) in Berlin-Spandau in der 2 Grad Celsius kalten Havel zu ertränken.

Ironie des Schicksals: Exakt am 14. Februar, dem (Mia)-Valentinstag, verstarb der „eiskalte Killer“ nun selbst an dem naßkalten Kollateralschaden [60], den er sich im Tatverlauf zugezogen hatte.

Wechselbad der Gefühle – Instant Karma

Am 19. Dezember hatte der aus Afghanistan stammende Geflüchtete eine „flüchtige Bekannte“ unvermittelt in die Havel gestoßen. Anschließend sprang der schutzsuchende „Schubser [61]“ hinterher – jedoch keineswegs, um sie zu retten. Vielmehr versuchte er in mehrfacher Tötungsabsicht, die junge Frau unter Wasser zu drücken – was ihm jedoch misslang. Stattdessen glückte es seinem Opfer, von dannen zu schwimmen. Die 17-jährige Erlebende des Mordversuchs musste wegen starker Unterkühlung und eines Umvolkungs-Schocks behandelt werden.

Der „heranwachsende Angreifer“ (Tagesspiegel [61]) musste hingegen von Beamten der Berliner Wasserschutzpolizei aus dem Wasser gezogen werden. Im Eifer des Seegefechts vergaß der Leichtmatrose, dass er gar nicht schwimmen konnte. Er musste folglich von einem Notarzt der Feuerwehr reanimiert werden und wurde in die Intensivstation des Virchowklinikums gebracht. Hier fiel er direkt ins selbst verschuldete Instant-Karma-Koma.

Ein Sprung ins kalte Wasser – auch für den Steuerzahler

Dem deutschen Steuerzahler steht in diesem Fall ebenfalls das Wasser bis zum „Hals“, den er bekommt, wenn er die Folgekosten des afghanischen Badegangs realisiert: Neben den monatlich mindestens 6.000 € sozialpädagogischer MUFL-Bespaßung wird der Steuerzahler durch die Eskapaden des Havel-Mord-Plantschers auch mit Kosten in sechsstelliger Höhe geflutet:

Zwei Monate intensiv-stationäre High-Tech-Systembetreuung schlagen mit intensiv-inflationären 460.000 € ins Steuergeldkontor – zusätzlich der Kosten für Wasserwacht, Rettungseinsatz, Notärzte und Beisetzung – respektive Überführung in die ehemalige Heimat – insgesamt über eine respektable halbe Million Euro für den schwimmunkundigen Kulturbereicherer. Auch deutsche Steuerzahler dürften hier in komatöse Zustände verfallen. Es erheben sich bereits erste Zweifel, ob nicht die ganze Politik der offenen Grenzen ein „Reinfall“ sei.

Der erst hemmungs- und dann besinnungslose Trockenschwimmer, der in einer „Unterkunft für minderjährige Schutzsuchende“ nahe des Tatortes wohnte – war dem Vernehmen nach – nach der Tat nicht mehr vernehmungsfähig. Dennoch wurde ein rechtspopulistisch motivierter Haftbefehl „wegen versuchten Heimtückemordes aus niederen Beweggründen“ erlassen, denn Strafe muss sein: Am Valentinstag verstarb der 19-Jährige nun an den Folgen der Tat und hat nun sogar 72 Jungfrauen mehr zu seiner geneigten Verfügung.

Archaische afghanische Bräuche – „wertvoller als Gold [62]

Im Fall der Freiburger Medizinstudentin Maria Ladenburger zerrte auch der „17-jährige Heranwachsende“ Hussein Khavari sein Opfer genüsslich in die Dreisam, um das schwerst verletzte Mädchen nach vollzogener Vergewaltigung zu ertränken [63] –  ein alter archaisch-animalischer Brauch aus Afghanistan, der nun auch hierzulande Einzug hält. Auch höher entwickelte Reptilien wie Krokodile oder Warane, zerren ihre Opfer gerne unter Wasser, um sie zu terminieren. Das Mädchen aus Berlin-Spandau habe nach Einschätzung der Polizei bei dem interkulturellen Diskurs hingegen „viel Glück“ gehabt.

Splash! – Jungfrau am Haken [64]

Immer wieder verscheiden „Geflüchtete“ bei selbstverschuldeten Badeunfällen, oft aus ähnlichen Motiven [65]. Allein im letzten Jahr kam es zu 57 tödlichen Tragödien mit Merkelbadegästen – aber nicht eine Seemeile vor Tripolis [66], sondern allein an deutschen Badeseen. „Oft könnten sie die Gefahr gerade an Badeteichen und Flüssen nicht einschätzen – die Rettungsschwimmer und Schwimmmeister in den Bädern waren noch nie so oft im Wasser wie in den vergangenen Monaten, um den Gästen zu helfen“, erklärte Peter Astashenko, Geschäftsführer der Wasserwacht Bayern. Immer öfters „stoßen“ die Gäste der Kanzlerin gerade bei der kulturell-koitalen Kontaktanbahnung [67] mit leicht beschürzten Minderjährigen in den für sie kostenfreien „Erlebnisbädern“ an die Grenzen ihrer physischen Fähigkeiten und des physikalischen Auf-Triebs.

Ehrenamtliche schaffen Abhilfe – Flüchtlinge fit für Badespaß

Da Schwimmkurse erstaunlicherweise noch keine Leistung nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz sind, versucht nun eine groß angelegte Initiative [68] von engagierten Ehrenamtlichen, submissiv rasche Abhilfe [69] für den feucht-fröhlichen Austausch zu leisten. Auch sollten Flüchtlinge an bestehenden Schwimmkursen teilnehmen, steuerfinanziert zweckentfremdet über so genannte „Bildungsgutscheine“. Gerade Geflüchtete aus den wüsten „Landlocked“-Binnensaaten wie Afghanistan haben große Schwierigkeiten mit dem feuchten Element außerhalb der warmen Kinderpissbecken in den kommunalen „Spaßbädern [70]“.

Taharrush im Über-Fluss

Die schönsten Trauben hängen bekanntlich an den höchsten Bäumen – sprich im „Schwimmerbereich“, wo viele Schutzbedürftige nicht mehr („ihren Mann“) stehen können: Denn nach den zehntausendfachen sexuellen Nötigungen [71], Exhibtionismus-Handlungen, versuchten und vollendeten Vergewaltigungen im kühlen Nass flüchten sich deutsche Mädchen vor den „Geflüchteten“ in tieferes Gewässer ab 1,50 Meter, wo sie nach eingehender Fleischbeschau von den aufdringlichen Landratten [72] meist nicht mehr begrapscht werden können.

Damit es mit dem von der Blutraute und dank Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble extra importieren [73] neuen „Gen-Pool“ im Swimming-Pool nicht gleich wieder den Bach runter geht, setzt man nun auch auf Aufklärung und Sicherheit beim fröhlichen Plantschen – selbstverständlich auf Arabisch, Persisch, Urdu, Albanisch und Paschtunisch, wie die Süddeutsche Zeitung schuldstolz [74] verkündet.

Die Lösung: INSOMI – dann klappt’s auch mit den „Seepferdchen“

„Kopf hoch im Wasser!“ – damit durchaus drastische Vor- und Reinfälle wie in Spandau oder den sonstigen deutschen Spanner-Erlebniseinrichtungen nicht an Oberwasser gewinnen, springt nun der Münchener Verein „Insomi e.V.“ mit einer vorbildlichen Aktion ins kalte Wasser: Für die traumatisierten Kleinen mit dem leichten Bart- und Bauchansatz organisieren Freiwillige nun auch im Münchner Süden „Schwimmkurse für Geflüchtete“.

INSOMI ist nämlich keine ansteckende Schlafkrankheit [75], wie der lustig gewählte Name vermuten lässt, sondern ein gemeinnütziger, überkonfessioneller und vor allem „parteipolitisch unabhängiger Verein“, der im Dezember 2015 von Bürgern aus München und dem Würmtal vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen gegründet wurde.

Unser Ziel: „die systematische, nachhaltige und langfristig angelegte Integration von Migranten in die Gesellschaft [76]“:

„Der Schwimmkurs, die Insomi e.V. in Kooperation mit dem Rotary-Club Gräfelfing [77] organisiert hat, beginnt. Es freuen sich acht Kinder aus ganz unterschiedlichen Flüchtlingsfamilien, dass sie dabei sein dürfen. Die Stadtwerke München bieten den Kurs im Westbad an. Die Trainerin spricht sehr gut Englisch und wird sich zehn Stunden à 60 Minuten lang mit den Kindern im Wasser tummeln“.

„Wir sind sehr dankbar, dass der Rotary-Club Gräfelfing die Kosten für diesen Kurs übernimmt, sagt Insomi-Vorstand Sebastian Brandis. „Das dient nicht nur der Sicherheit an Seen und in Schwimmbädern, es ermöglicht den geflüchteten Kindern auch, an Aktivitäten in der Nähe von Seen teilzuhaben.“

Großzügige Spenden bitte an den Sozialverein des Rotary Club Gräfelfing oder direkt an INSOMI e.V. [78], Stich-Wort „Goldener Strohhalm“.

Dann klappt’s das nächste Mal auch mit dem Ehrenmord – Ehrenwort … und mit den „kleinen Seepferdchen“ …

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Rendsburg: Eltern vor Gericht, weil sie ihr Kind vor dem Islam schützen wollen

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Islam,Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands,Schule | 165 Kommentare

Die Islamisierung Deutschlands schreitet hurtig voran und ohnehin zu wenige Menschen wehren sich, wenn doch landet man aber offenbar schnell mal vor Gericht. Im Oktober letzten Jahres berichtete PI-NEWS [79] über den Fall eines 13-jährigen Schülers des Gymnasiums Kronwerk in Rendsburg, der auf Wunsch seiner Eltern nicht an einem Besuch in einer Moschee der verfassungsfeindlichen, islamfaschistischen Milli Görüs-Bewegung teilnahm.

Der Vater hatte, um der Schulpflicht Genüge zu tun auch vorgeschlagen, dass sein Sohn die betreffende Zeit in einer Parallelklasse verbringen solle. Nach Aussagen des Kieler Bildungsministeriums [80], sei das abzulehnen gewesen, denn es sei Pflicht für jeden Schüler im Rahmen des Erdkundeunterrichts an einem Moscheebesuch teilzunehmen, das entspräche „dem grundlegenden pädagogischen Ziel gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 SchulG (Schulgesetz) Schleswig-Holstein. Die für die Angelegenheit (noch) zuständige Schul- und Berufsbildungsministerin Britta Ernst ist die Ehefrau von SPD-Vize und Erstem Bürgermeister der Stadt Hamburg und SPD-Hoffnungsträger Olaf Scholz.

Der Gymnasiast blieb dann am besagten Tag daheim. Daraufhin erhielten die Eltern einen Bußgeldbescheid [81] in Höhe von jeweils 150 Euro für Vater und Mutter. „Schulschwänzen“ stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar – offenbar auch, wenn das Ministerium höchstselbst den Besuch einer Parallelklasse nicht genehmigt.

Über die Kinder entscheidet der Staat

Die Eltern wollen nicht zahlen, nun gibt es eine Gerichtsverhandlung. Wie die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung [82] berichtet, erklärte Renate Fritzsche, die Rektorin des Gymnasiums, das Ministerium habe Schulen dazu ermuntert, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“

„Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern“, tönte ein Sprecher der Kieler Indoktrinationsbehörde.

Da ist aber noch viel Luft nach unten, was man Kindern so alles im Rahmen „kultureller Vielfalt“ per Schulgesetz verordnet zeigen könnte. Wem jetzt noch nicht übel ist, der kann sich ja darüber Gedanken machen. Die eine oder andere Idee steuern sicher auch noch die staatlichen Ideologie-Dealer vom Bildungsministerium bei.

Eltern hatten Angst um ihr Kind

Die Rendsburger Moschee stand jedenfalls aufgrund der dort tätigen Milli Görüs-Bewegung lange Zeit unter Beobachtung des Verfassungsschutzes [83], der dieser Organisation in Teilen eine „extremistische und antisemitische Zielsetzung“ bescheinigte. Die islamische Landnahmeeinheit hat zwei 26 Mieter hohe Minarette und in Rendsburg plärrt auch der Muezzin seinen [84] Will-Köpfen-Schlachtruf über die Gemeinde.

Alexander Heuman, der Anwalt der Familie begründet das Handeln der Eltern, diese hätten auch angesichts einer Vielzahl islamischer Gewalttaten um Leib und Leben ihres Sohns gebangt und wollten ihn nicht einem Umfeld aussetzen, wo er als „Ungläubiger“ verachtet werde.

Unsere linke islamaffine Justiz wird Anwalt und Eltern zwar vermutlich abblitzen lassen. Dennoch wäre es wünschenswert, mehr Eltern würde sich derart schützend vor ihre Kinder stellen und sich weigern, sie dem Islam und seinen Hassgläubigen zu überlassen – ebenso wenig wie ihr Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht den Schulen, die, wie man aller Orts sehen kann dafür sorgen, dass unsere Kinder sich naiv und ohne gesunde Berührungsangst den islamischen Monstern nähern. (lsg)

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