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TV-Tipp: Schariarichter in Deutschland

[1]Heute Abend kommt im WDR-Fernsehen um 22:30 Uhr ein absolut sehenswerter Film über Schariarichter in Deutschland. Menschen hautnah: Selbsternannte Richter – Schattenjustiz bei Muslimen in Deutschland [2]. Der Film behandelt eine Paralleljustiz, die unsere Medien weitgehend zu verschweigen versuchen.

(Von GrundGesetzWatch)

Ich behaupte nicht, dass es die Regel ist, aber diese Paralleljustiz der Schariarichter ist bei einem Teil der muslimischen Migranten mit Sicherheit vorhanden. Wissenschaftliche Studien über den Prozentsatz dazu gibt es leider nicht, es ist auch eine Frage des Personals, die solche Studien aus Prinzip mit der Begründung ablehnen, es sei Rassismus. Ist denn Schariarichter eine Rasse? Wenn sich die Polizei in manche Straßenzüge nur noch mit mehreren Streifenwagen rein traut wie in Berlin, dann ist davon auszugehen, dass der Clan es vorzieht, Streitereien und Strafverfolgung lieber unter sich durch einen Schariarichter zu regeln.

Im Text der Ankündigung ist zu lesen, dass viele Richter, Staatsanwälte und Polizisten es so sehen würden, dass unser Rechtssystem durch Schariarichter teilweise ausgehebelt wird. Allerdings macht die Autorin der Sendung aus meiner Sicht einen Denkfehler dabei. Es sind teils die gutmenschlichen Kuschelrichter selbst, die Totschläger, Schläger und Verbrecher trotz bestehender Bewährung immer wieder durch Skandalurteile laufen lassen und gleichzeitig Schariarichter fordern. Das allerbeste exemplarische Beispiel dazu ist der Skandaljugendrichter Michael Klein, der sich im Kölner Stadtanzeiger [3] verplappert hatte (Fettdruck von mir):

Die Fallzahlen in der Jugendrechtsprechung seien insgesamt gestiegen, weil die Leute Streitigkeiten immer weniger unter sich ausmachten „und gleich zum Staatsanwalt und zur Polizei rennen“. In Usbekistan zum Beispiel gebe es weniger Jugendkriminalität, weil „große Familienclans viel untereinander regeln“. Usbekistan? [Sic]

„Usbekistan?“ frug selbst der Kölner Stadtanzeiger ungläubig nach. Jugendrichter Michael Klein meint damit die Schariagerichte, da Usbekistan laut Wikipedia [4] zu über 89 Prozent muslimisch ist und Clanstreitigkeiten eben vor dem Schariagericht ausgehandelt werden. Heise [5] schreibt 2008 dazu:

Die Leute in Usbekistan haben bis heute keinen juristischen Beistand, um sich gegen ungerechtfertigte Anklagen zu verteidigen. Es gibt keine Anwälte, kein Rechtssystem.

Selbst die Regierung in Usbekistan sieht erheblichen Handlungsbedarf und veröffentlicht noch 2013 auf der Internetseite ihrer Botschaft dieses Statement [6] dazu.

Wie Hohn klingt dann der letzte Absatz im Kölner Stadtanzeiger, dass Jugendrichter Michael Klein fassungslos war, dass jemand, den er wegen eines brutalen Raubüberfalls (tatsächlich) verurteilt hatte, nach seiner Konversion zum Islam forderte, Diebe solle man die Hand abhacken. So sehen also die kruden Gehirnwindungen von einem Kuschelrichter aus.

Abschließend noch ein Paar Links zu dem Skandal-Duo der Kölner Kuschelrichter Michael Klein [3] und Hans-Werner Riehe hier [7], hier [8], hier [9], hier [10], hier [11] und hier [12] was beide verbrochen haben.

(Foto oben: Schariarichter Mustafa Ö.)

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PI lesen ist gut – PI leben ist besser!

geschrieben von PI am in Deutschland,Islamisierung Europas,PI | 68 Kommentare

[13]Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Islamkritik: reaktionäre und liberale. Reaktionäre Islamkritik will das christliche Abendland verteidigen. Liberale Islamkritik stößt sich am antiaufklärerischen Charakter des Islam.

(Von Jim Panse, PI-Münster)

Die große Mehrheit der PI-Leser sind liberale Islamkritiker. Sie mögen nicht, dass man Frauen in Säcke steckt, Mädchen ihren Mann aussucht, Homosexuelle drangsaliert, etc. Das müsste den typischen Linken eigentlich hoch erfreuen, denn auch er trägt Liberalismus auf der Fahne. Es freut ihn aber nicht. Für ihn ist die Islamkritik von PI „rassistisch“. Warum?

Die Weltsicht des Linken ist schizophren:

– Urwaldvölker dürfen über kulturelle Überfremdung klagen – das deutsche Volk nicht.
– Katalanen dürfen große Patrioten sein – Deutsche nicht.
– Türken dürfen sogar ausgesprochene Nationalisten sein – Deutsche keinesfalls.
– Religiöse Gefühle dürfen nicht beleidigt werden – außer die von Christen.
– Ethnische Minderheiten dürfen nicht diskriminiert werden – außer Schlesier und Sudentendeutsche.
– Niemand darf wegen seiner Hautfarbe diskriminiert werden – nur Weiße.

Darin steckt ein Muster. In Anlehnung an eine Parole der Nazis könnte man es so beschreiben: „Recht ist, was dem Volke schadet“. Nur mit internationalem Sozialismus kann man das nicht erklären. Linke in Lateinamerika kämen nicht im Traum darauf. Es ist ein Phänomen mitteleuropäischer Linker (Ursache: Wohlstandskoller). Und weil deutsche Linke auch Deutsche sind, machen sie alles 150%ig.

Der schlimmste Feind unserer Gesellschaft ist nicht der Wüstensohn, der sich hier wie die Axt im Wald aufführt – sondern der deutsche Linke, der es ihm ermöglicht, weil der Wüstensohn sein Geschäft besorgt.

Er hat viele Verbündete: Berufs-Gutmenschen (Richter Riehe),
Toleranzoholiker (Kässmann) oder Korrumpierte (Polenz). Doch der Camouflage-Kommunist (Leut.-Schnarre.) ist genauso antideutsch wie der Schwarze Block. Die von links beschworene „Scharnierfunktion“ zwischen Bürgerlichen und Rechtsextremen – Links existiert sie wirklich!

Das Scharnier zu blockieren ist unmöglich: Der Linke kennt keine „Distanzitis“ wie der Bürgerliche zur extremen Rechten. Aber es ist möglich, die Tür zu blockieren: Durch Vernetzung. Sie ist DAS Erfolgsrezept der Linken. Kopieren Sie es!

Keine PI-Gruppe [14] in Ihrer Nähe? Gründen Sie eine! Schritt 2: Nehmen Sie Kontakt zu anderen PI-Gruppen auf. Erfolgreiche PI-Gruppen geben gerne Tipps zur Organisation. Schritt 3: Seien Sie das, was die Linken „Aktivisten“ nennen.

Nicht nur PI lesen, sondern auch PI leben!
(Foto oben: PI-Demo in Stuttgart 2010)

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Die Saat der Gewalt

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

[15]Schaut man in diesen winterlichen Tagen einmal in die Zeitung oder ins Internet, so stellt man eines fest: Eine Eskalation der Gewalt zieht sich derzeit – wieder einmal – durch die westdeutschen Großstädte. Ob in Hamburg [16] oder in München [17], überall schlagen Jugendliche und junge Erwachsene brutal zu. Dabei greifen sie Menschen mit Messern und Flaschen an oder schlagen sie einfach brutal zusammen. Meist werden die Täter rasch gefasst, doch ein Großteil von ihnen darf direkt nach der Tat wieder nach Hause gehen – selbst dann, wenn sie ihre Opfer schwerstens verletzt haben. Deutschland ist fürwahr ein seltsames Land!

(Von Jorge Miguel)

Nicht erst seit dem brutalen Angriff auf einen Rentner in München [18] weiß zudem jeder, der Statistiken lesen kann, dass dabei ein Großteil der Gewalt in Deutschland von jungen Migranten ausgeht, die vorzugsweise aus der Türkei, vom Balkan oder aber aus dem Nahen Osten/Libanon stammen. Das hat nicht zuletzt auch die Untersuchung des Berliner Oberstaatsanwalts Reusch belegt, der daraufhin allerdings von seinen roten Vorgesetzten erst einen Maulkorb [19] verhängt bekam und anschließend auch noch seinen Posten verlor [20].

Nicht zuletzt ein Blick in die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik [21] zeigt dabei sehr deutlich, wie sehr die Gewaltkriminalität in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren zugenommen hat. Allerdings wird auch hier nur unzureichend zwischen Deutschen und Zugewanderten unterschieden: Jeder Täter, der einen deutschen Pass besitzt – und wenn es erst seit einem Tag ist – wird automatisch als Deutscher gezählt. Der Migrationshintergrund vieler „deutscher Täter“ spielt in der PKS keine Rolle. Eine politisch gewollte Verschleierung?

Doch während andere Länder wie die USA seit langem mit Härte gegen Straftäter vorgehen und eine oftmals teure und sinnlose Kuschelpolitik gegenüber den Tätern ad acta gelegt haben – Zero Tolerance, mehr Polizisten, 3-strikes-law und weitere Maßnahmen sind dort an der Tagesordnung – scheinen deutsche Politiker der Meinung zu sein, dass man trotz der massiven Gewaltzunahmen weiter bedenkenlos Polizeistellen streichen [22] kann und der öffentliche Raum in Deutschland so noch unsicherer wird, als er es schon ohnehin ist.

Hinzu kommt eine äußerst merkwürdige Justiz, die vielfach eher an die Täter als an die Opfer denkt. Selbst brutalste ausländische Wiederholungstäter [23] kommen bei Bremer Richtern wie R. Steinhilber oder seinem „berühmten“ Kölner Kollegen Richter „Butterweich“ Riehe [24] mit Bewährungsstrafen oder gar ganz ohne Strafe davon. Das nächste Opfer wartet schon, aber was macht das schon, denken sich wohl diese „Richter“, Hauptsache, den Tätern mit Migrationshintergrund geht es gut…

Hinzu kommt, dass viele Intensivtäter mit Migrationshintergrund – die aus ihren eigenen, oft autoritär regierten Ländern eine völlig andere Justiz kennen, die stets harte Strafen verhängt – solche „Urteile“ geradezu als Einladung zum Weitermachen auffassen. Die Saat der Gewalt geht immer weiter auf. Und wer könnte es diesen Tätern verdenken, da die deutsche Justiz ihnen ja vielfach keinerlei Grenzen setzt.

Gleichzeitig werden Menschen wie der Deutsche Sven G., die in Notwehr handeln und noch nie zuvor auffällig geworden sind, von deutschen Richtern gnadenlos ins Gefängnis [25] geschickt. Es scheint so, als ob vielen Richtern in Deutschland jegliches gesundes Rechtsverständnis abhanden gekommen ist – und das, obwohl sie ihre Urteile angeblich im Namen des Volkes sprechen.
Die Folgen solcher (Fehl)-Urteile sind klar und eindeutig – und vielleicht ja auch politisch gewollt. Die Angst im öffentlichen Raum – also auf Straßen, Plätzen, in U- und S-Bahnen sowie in Bussen – wird immer größer, die Menschen meiden vor allem in den Abendstunden diese Orte. Aus Angst vor einer möglicherweise falschen Notwehrhandlung halten sich zudem viele Bürger, die den Opfern bei Angriffen eigentlich gerne helfen würden, zurück.

Die Menschen haben ihre Lektion anscheinend gelernt – im Zweifelsfall ist man selber der Dumme und möglicherweise nicht nur schwer verletzt, sondern sitzt auch gleich selber auf der Anklagebank. Der Glaube an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz ist bei vielen Bürgern inzwischen auf den absoluten Nullpunkt gesunken.

Politisch wäre es ein Leichtes, die Zustände zu ändern. Ein schärferes Strafrecht, das sich in erster Linie an dem Schutz der Allgemeinheit orientiert, würde dabei sehr viel bewirken. Jeder Grundschulpädagoge lernt bereits im ersten Semester an der Uni, dass man Menschen und vor allem Jugendlichen klare Grenzen setzen muss, und dies möglichst schnell – doch bis in deutsche Gerichtssäle scheinen sich solche Banalitäten noch nicht herumgesprochen zu haben. Wie wäre es zum Beispiel mit einer Mindeststrafe von einem Jahr ohne Bewährung bei gefährlicher Körperverletzung? Undenkbar in Deutschland?

Stattdessen wird häufig auch bei der 60. Straftat wieder einmal Bewährung verhängt… Vielleicht hat das aber auch damit zu tun, dass ein Platz in einem deutschen Gefängnis extrem teuer ist – rund 100 Euro pro Tag – und die Länder diese Ausgaben gerne sparen wollen. 1000 Täter mehr im Gefängnis kosten pro Tag rund 100.000 Euro, im Monat drei Millionen, im Jahr 36 Millionen. Leicht eingespartes Geld – den Preis dafür zahlt allerdings die Bevölkerung…

Auch ein verschärftes Ausweisungsrecht würde einiges bewirken – in Deutschland wird ein Ausländer in der Regel erst nach drei Jahren zwingend ausgewiesen, und selbst das ist bei EU-Bürgern und auch Türken extrem schwierig. Daher schrecken die deutschen Ausweisungsregeln auch kaum jemanden ab, da die meisten ausländischen Täter wissen, dass sie mit viel geringeren Strafen rechnen können und eine Abschiebung kaum zu fürchten haben.

Anders hingegen in den USA und in vielen anderen Staaten, wo sich Straftäter bereits oft nach dem ersten Vergehen blitzschnell wieder in einer Maschine Richtung Heimat befinden. Ein verschärftes Ausweisungsrecht hierzulande würde dabei nicht nur zu einer deutlich vermehrten Sicherheit auf den Straßen beitragen, sondern auch für eine gewisse Abschreckung sorgen. Doch eine politische Initiative ist auch hier nirgendwo zu sehen…

Fazit: Insgesamt hat sich die Sicherheitslage in Deutschland im Hinblick auf Gewaltdelikte in den vergangenen Jahrzehnten drastisch verschlechtert, dank einer häufig laschen Justiz, einer schlecht ausgestatteten Polizei, einer völlig verfehlten Einwanderungspolitik und einer unwilligen Politikergeneration, die nicht das Geringste unternimmt, um die Zustände zum Besseren zu wenden.

Den Preis für diese verfehlte Politik zahlen – wieder einmal – die Bürger und nicht die Politiker, die dank Leibwächtern, Fahrdienst und Wohnorten weit ab von den Brennpunkten der Großstädte die Folgen ihrer Politik nie selber tragen müssen. Deutschland steht im Jahre 2010 nicht nur in diesem Politikfeld an einem Scheideweg. Ein Staat, der nicht mehr die Sicherheit seiner Bürger gewährleisten kann, hat seine Legitimation verloren. Das Land muss sich entscheiden, wohin es künftig gehen will. Die Optionen sind dabei klar erkennbar.

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Kommt der Koma-Schläger heute frei?

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Deutschland,Islam ist Frieden™,Justiz,Migrantengewalt,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

erdinc [26]Weil er einen Familienvater vor zwei Jahren ins Koma prügelte, wurde Erdinc S. (Foto) für schuldig befunden und frei gelassen. Wegen weiterer Gewalttaten sitzt er inzwischen in Untersuchungshaft. Heute nachmittag könnte er wieder frei kommen, denn er hat in Jugendrichter Michael Klein einen verständnisvollen Freund gefunden.

Der Kölner Stadtanzeiger [27] berichtet:

Tumult im Prozess gegen den so genannten „Koma-Schläger“: Der Richter erwägt, Erdinc S. wieder auf freien Fuß zu setzen. Der Verteidiger des Angeklagten hat unterdessen eine Droh-Mail mit üblen Nazi-Parolen erhalten.

Seit sechs Monaten sitzt Erdinc S. in Untersuchungshaft, weil ihm nach der Verurteilung zu einer 21-monatigen Bewährungsstrafe neue Straftaten zur Last gelegt werden. Am zweiten Verhandlungstag hat Jugendrichter Michael Klein signalisiert, dass es womöglich keine rechtliche Grundlage mehr dafür gebe, den 19-Jährigen weiter im Gefängnis zu lassen. Denn bei einem der beiden Anklagepunkte laufe es wohl auf einen Freispruch hinaus, und der zweite Fall sei eine einfache Körperverletzung, „die keinen Haftbefehl trägt“.

Im Dezember ist Erdinc S. in zweiter Instanz dafür verurteilt worden, dass er Weiberfastnacht 2007 einen 44-jährigen Familienvater in Ostheim so schlug, dass er ins Koma fiel. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und trug bleibende Schäden davon. Am Mittwoch verlas Klein das Urteil des Landgerichts, aus dem hervorgeht, dass die schwere Verletzung des Opfers vor allem daher rührt, dass es nach einmaligem Schlag ungeschützt auf den Kopf fiel. Klein sagte, es handle sich „partiell um einen Unglücksfall“. Die öffentliche Empörung jedoch war groß; sie entzündete sich vor allem daran, dass es der Richter im ersten Prozess bei einer „Schuldfeststellung“ mit Auflagen beließ, statt eine Strafe festzusetzen.

Zur allgemeinen Empörung merkte Klein an, Erdinc S. sei zum „schlimmsten Verbrecher Kölns dämonisiert“ worden und hätte als „Prügelknabe“ und „Musterbeispiel für fehlende Integration“ herhalten müssen; schon die Titulierung als „Koma-Schläger“ sei unangemessen. Es gelte, ihn „anständig und fair“ wie jeden Angeklagten zu behandeln und ein „vernünftiges rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen“.

Die beiden Vorwürfe im neuen Prozess: Am 23. Juni 2008, nur drei Wochen nach der Verurteilung in erster Instanz, soll der 19-Jährige in Ostheim erneut in eine Schlägerei geraten sein und den 22-jährigen Ahmet G. verletzt haben. Und am 10. August habe der Jugendliche im Bahnhof Deutz ein Männerpaar als „schwule Säue“ beschimpft und sei auf es losgegangen.

Im ersten Fall hinterließen die Zeugenaussagen ein diffuses Bild; es gab genug Stimmen, die Erdinc S. entlasteten. Dazu kommt, dass Ahmet G. ihn damit erpresst hat, er werde ihn bei der Polizei belasten, wenn er ihm kein Geld gebe. Dagegen scheint die Darstellung des Männerpaars glaubwürdig: Sie seien sie von Erdinc S., der mit einer Freundin unterwegs war, wegen ihres Schwulseins beleidigt und dann körperlich attackiert worden; den jüngeren Mann, einen 26-jähriger Iraker, biss Erdinc S. so heftig in den Oberarm, dass der 30-Jährige Freund des Opfers sagte: „So etwas kenne ich nur aus Zombiefilmen.“

Der Staatsanwalt hat 15 Monate Haft ohne Bewährung beantragt. Klein will das Urteil heute um 15 Uhr verkünden. Für den Fall, dass er Erdinc S. freilässt, mache er sich auf einen „Sturm“ gefasst. Verteidiger Andreas Bartholomé hat den Ärger schon jetzt: In einer E-Mail wird sein Mandant als „kleines Stück Kanakenscheiße beschimpft“, und „Zyklon B“ wird erwähnt; Bartholomé gehöre zu den „Anwaltsarschlöchern“, die auch noch „ihr gerechtes Schicksal“ erleiden würden.

Was Briefe an die Verteidigung mit der Urteilsfindung des Gerichts zu tun haben, ist nicht ganz einsichtig. Es sei denn, Jugendrichter Klein wolle die Freilassung des Schlägers als seinen persönlichen Beitrag im „Kampf gegen Rechts“ verstanden wissen. Die Wirkung dürfte gegenteilig sein.

PI-Beiträge zum Thema:

» Bewährung für Kölner Komaschläger [11]
» Riehe kneift [28]
» Komaschläger prügelt wieder [10]
» Brett statt Binde – zwei Gerichtsurteile [29]
» Der Komaschläger-Richter: Ein Sensibelchen [9]
» Kölner Komaschläger frei [12]
» Koma-Schläger: Geheilt! [30]
» Kölner Gewaltopfer droht Invalidität [31]
» Komaschläger: Bowling und Haus im Grünen [8]
» Samtpfötchen für die Schläger von Köln [7]
» Auch die Schläger von Köln laufen frei herum [32]
» Migranten prügeln Kölner ins Koma [33]

(Spürnasen: Skeptiker, Rabe K., Nils Sch. und Roland K.)

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Drei Jahre für das Anzünden eines Menschen

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Sie zündeten einen jungen Mann an, nachdem sie ihn zuvor mit Benzin übergossen hatten. Das Opfer wird ein Leben lang unter den Narben und Schmerzen leiden. Der hinreichende Verdacht auf die Absicht, einen Menschen töten zu wollen, war für Richter Riehe [34] ein klarer Fall von Bewährung. Das Oberlandgericht Köln rügte das Urteil des Jugendschöffengerichts und verwies den Prozess zur Neuverhandlung an das Landgericht. Jetzt wurden milde Haftstrafen [35] für zwei der Täter ausgesprochen.

Dieses hat den 21-Jährigen am Donnerstag zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Ein 19-Jähriger, der sein Feuerzeug für die Brandattacke hergegeben hatte, wurden zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 20 Jahren bekamen Jugendstrafen von jeweils 21 Monaten auf Bewährung. Nach Angaben des Gerichts ging es bei der Tat um Unstimmigkeiten über Drogengeschäfte und einen Beziehungsstreit.

Dem Opfer, das sich vor der Attacke nackt ausziehen musste, war es aus eigener Kraft gelungen, die Flammen durch Umherwälzen auf dem Waldboden zu ersticken. 40 Prozent der Hautoberfläche des jungen Mannes sind verbrannt – er wird bis an sein Lebensende unter eingeschränkter Bewegungsfreiheit und unter Brandnarben leiden. Obwohl er schon viele Operationen über sich ergehen lassen musste, sind weitere Eingriffe nötig.

(Spürnase: Aufgewachter)

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Riehe kneift

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[28]Der Kölner Richter Hans-Werner Riehe ist PI-Lesern kein Unbekannter. Schon mehrfach [36] haben wir über die Urteile berichtet, die er „im Namen des Volkes“ zu verkünden vorgibt. Jetzt hat das Sensibelchen beschlossen, sich für den nächsten Prozess gegen den Komaschläger [29] von Köln für befangen [37] erklären zu lassen.

Angeblich werden er und seine Familie aus genau dem dem Volk heraus bedroht, in dessen Namen er Urteile spricht.

Der Kölner Jugendrichter Hans-Werner Riehe (56) wird den nächsten Prozess gegen den als „Koma-Schläger“ bekannt gewordenen Erdinc S. (19) nicht mehr leiten.

Was ja nicht wirklich bedauerlich wäre…

Richter Riehe war aufgrund seiner milden Urteile gegen Erdinc S. öffentlich kritisiert worden. Er hatte den „Koma-Schläger“ mehrfach laufen lassen, obwohl der Jugendliche als Intensivtäter gilt und immer wieder rückfällig geworden war.

Die massive Kritik von außerhalb und eine Bedrohungssituation für seine Familie haben jetzt dazu geführt, dass Riehe selbst daran zweifelt, ob er die Aufgaben eines unabhängigen Richters erfüllen kann.

„Herr Riehe hat daraufhin den Kollegen Volker Baumgarten um Prüfung gebeten, ob die Gefahr besteht, dass er im nächsten Prozess gegen Erdinc befangen sein könnte“, so Amtsrichter Jürgen Mannebeck. Richter Baumgarten entschied daraufhin: Ja, Riehe könnte befangen sein. Jetzt muss ein anderer dem jugendlichen Intensivtäter den Prozess machen. Und er informierte den Gerichtspräsidenten Johannes Schulz. Riehe kümmert sich derweil um andere Angelegenheiten.

In Kürze beginnt ein neuer Prozess gegen Erdinc. Er soll im Sommer am Deutzer Bahnhof ein Schwulenpärchen attackiert haben.

Wir und alle zukünftigen Opfer haben nichts dagegen, wenn die Befangenheit Riehes anhält.

(Spürnasen: Enigma, Leserin, Bertony, Thomas D., Bundesfinanzminister, Eisfee, Bernd v. S. und Beobachter09)

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Vier Jahre für Angriff auf Polizeihelfer

geschrieben von PI am in Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[38]Dass nicht alle Richter Riehe-light-Urteile [36] aussprechen, zeigt der Fall Ekrem Y. in Wiesbaden. Der hatte am 28. April 2007 einen Freiwilligen Polizeihelfer angegriffen und den Mann durch mehrere Schläge mit einem ausziehbaren Teleskopschlagstock verletzt. Dafür erhielt er vier Jahre Freiheitsstrafe [39] wegen gefährlicher Körperverletzung, deutlich mehr, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Es (Anm.: das Urteil) ist Welten entfernt von dem, was Verteidiger Thomas Spintig für angemessen hielt – eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Es ist nach Auffassung des Gerichts eben kein „durchschnittlicher Fall“ gefährlicher Körperverletzung, wie Spintig argumentiert hatte. Die vier Jahre sind die Quittung für eine „erhebliche Brutalität“, so das Gericht. Eine Attacke wegen nichts. Der 25-jährige Ekrem Y. hatte am 28. April 2007 im Westend einen Freiwilligen Polizeihelfer, einen Amtsträger also, angegriffen und den Mann durch mehrere Schläge mit einem ausziehbaren Teleskopschlagstock verletzt.

Der ehrenamtliche Helfer ist zusammen mit einem Kollegen auf Streife, als ihnen der junge Mann auffällt, der Autofahrer ist nicht angeschnallt. Die Polizeihelfer ermahnen ihn, er solle sich anschnallen. Sie meinen es damit gut, denn sie hätten dem Autofahrer gleich 30 Euro für die Ordnungswidrigkeit abknöpfen können. Ekrem Y. ignoriert erst die Männer, die sich in seinen Augen erdreisten, ihn anzusprechen. Er fühlt sich allein schon davon gemaßregelt, dass sie ihre Arbeit machen. Dann lässt er Beleidigungen los und fährt weg.

Nur Minuten später hat er seinen zweiten Auftritt – und nichts dazugelernt. Nun ist er zwar angeschnallt, aber noch immer ein hochexplosives Pulverfass. Es reicht ein Funken. Ekrem Y. ist noch immer stinksauer, und der Kampfsportler ist intellektuell zudem noch schnell überfordert. „Na, geht doch“, mit diesem Spruch quittieren die Polizeihelfer seine Einsicht, den Gurt anzulegen. Retour gibt es eine neuerliche Beleidigung, dann geht es fix.

Ekrem Y. stellt das Auto ab, und einem der Polizeihelfer kommt die Idee, den jungen Mann fotografieren zu wollen. Allemal ein sicherer Beweis für die unausweichliche Anzeige. Der 25-Jährige rastet nun vollends aus, holt den Schlagstock, zieht ihn aus und geht los. „Mach´ das nicht“, warnt noch einer der Polizeihelfer. Zu spät. Einer wie Ekrem Y. lässt sich in solchen Momenten nichts mehr sagen, von niemandem stoppen, der Hebel in seinem Kopf ist umgelegt. So wie schon im Mai 2003, als er sich einen Mitarbeiter des Sozialamtes in dessen Büro in der Taunusstraße handgreiflich vorgeknöpft hatte. Auch damals wegen nichts.

Vier Hiebe treffen den Kopf des Polizeihelfers, vier klaffende Platzwunden sind die Folge. Blut strömt. Massivste Form von Gewalt zwar, aber keine Tötungsabsicht, so Vorsitzender Richter Rolf Vogel in der Urteilsbegründung. Dass es glücklicherweise nur bei Platzwunden blieb, sei letzten Endes Zufall gewesen, so Vogel. Hätten die Schläge das Gesicht oder die Schläfe getroffen, hätte es wegen der dort dünneren Schädelknochen anders ausgehen können. Drei Wochen war der Verletzte arbeitsunfähig. Der Schläger zahlt 3 000 Euro Schmerzensgeld. Das, aber nicht viel mehr, spricht zu seinen Gunsten. Demgegenüber steht ein hohes Maß an Gefährlichkeit.

Dagegen muten die sechs Jahre, die ein 18-jähriger Libanese für einen tödlichen Messerangriff [40] auf einen 19-Jährigen erhielt, wieder als Kuschelurteil [41] an.

Jetzt wird er weggesperrt: Das Aachener Landgericht hat einen 18-Jährigen zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.

Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der libanesische Jugendliche Anfang April einen 19-Jährigen nachts bei einer Schlägerei mit einem Messer hinterrücks niedergestochen hatte. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der 18-Jährige selbst hatte behauptet, in Notwehr zugestochen zu haben, um einem Freund zu helfen. Der tödliche Streit hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil es in der Folgezeit mehrfach zu rechtsextremen Demonstrationen gekommen war.

Das Opfer war bei der Tat in Begleitung von NPD-Anhängern gewesen. Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, um Unruhe im Gericht zu vermeiden.

„Das Opfer war in Begleitung von NPD-Anhängern.“ In der Tat, dann war der 19-Jährige ja zum Abstich freigegeben…

(Spürnasen: Skeptiker und Florian G.)

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Rechtsprechung jenseits von Richter Riehe

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[42] Richter Riehe [34] hätte das zu verhindern gewusst! In Berlin wurde jetzt ein libanesischer Intensivtäter zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt [43]. Damit konnte der übermütige Jugendliche (24) wirklich nicht rechnen. So oft war er ermahnt worden, aber direkt unter den Augen der Polizei eine Bank auszurauben, war auch den allgemein nachsichtigen Berliner Richtern [44] zu viel.

Intensivtäter Imad El-K. (24) fühlte sich sicher. Doch beim letzten Coup hatten er und sein Kumpel Nenad H. (23) die Polizei im Schlepptau. Gestern die knallharten Urteile: zehn Jahre für El-K., sechs Jahre und neun Monate für H.

Der Richter zu Imad El-K.: „Sie sind ein Serientäter gewesen.“ Ständig wurde der Libanese aus Neukölln gewalttätig, ließ sich durch Strafen nicht beeindrucken. Der Richter: „Kaum waren sie draußen, haben sie wieder etwas angestellt.“ Und er warnte: „Bei einer nächsten Gewalttat droht die Anordnung von Sicherungsverwahrung.“

Am 3. März wollte Imad El-K. mit prall gefüllten Taschen nach Hause kommen. Er und der Serbe N. mieteten einen Mercedes, düsten nach Hamburg. Was sie nicht ahnten: eine Observation lief. Vor den Augen von Berliner Polizisten überfielen sie in Altona eine Postbankfiliale.

Ein Eingreifen aber war zu gefährlich. Der Richter: „Wir können nicht feststellen, dass sich die Polizei falsch verhalten hat.“

Maskiert und mit echt wirkender Softair-Pistole bewaffnet, traten sie die Tür ein. Sie hielten einer Mitarbeiterin (62) die Waffe an den Kopf, entkamen mit 130 000 Euro. Kurz vor Berlin war die Flucht zu Ende: Die Polizei inszenierte einen Stau, fasste die Gangster. Beide hatten bereits am 7. Mai 2007 in Lichtenberg eine Bank überfallen.

Aber sogar in Köln gibt es Urteile jenseits von Richter Riehe [45].

„Kein Strafverfahren kann Ihnen Amin zurückgeben, auch wenn das die schönste Lösung wäre“, sagte Ulrike Grave-Herkenrath, Vorsitzende Richterin am Landgericht, an die Mutter des Opfers gewandt, als sie am Freitag die Urteile gegen die vier Täter verkündete: Dervis B. (21), der auf dem Marktplatz in Vingst mehrmals zugestochen hat, muss für zehn Jahre ins Gefängnis, sein Bruder Mikail B. (26) für drei Jahre und neun Monate, ihr türkischer Landsmann Saim S. (22) soll eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verbüßen, und Daniel M. (20) ist nach Jugendstrafrecht zu zweieinhalb Jahren verurteilt worden.

„Völlig sinnlos und ohne jeden greifbaren Grund“ sei ein Mensch zu Tode gekommen, sagte die Vorsitzende. In der Nacht zum 15. Juni 2007 hatte Saim S., der mit Amin B. eng befreundet war, sich aber wegen Schulden, die der bei ihm hatte, ärgerte, telefonisch zur Sonderschule in Höhenhaus gelockt. In einem nahe gelegenen Park gingen Dervis B. und Daniel M., die ihm aufgelauert hatten, unter anderem mit einem Baseballschläger auf das Opfer los, das aber entkommen konnte. Saim S., der so tat, als hätte er mit dem Überfall nicht zu tun, überredete Amin B. nun, zum Marktplatz in Vingst zu fahren, um sich einem der Angreifer im Zweikampf zu stellen. Dort ließ er den Freund im Stich, der nichts gegen die Übermacht der drei anderen Männer ausrichten konnte: Man traktierte ihn mit Schlägen und Tritten, und Dervis B. ging so weit, mit einem Messer zuzustechen. Amin B., von den Tätern zurückgelassen, starb an Blutverlust.

Das Motiv für die Gewalttat? Dervis B. war wütend, weil Amin B. zwei Tage vor der Tat eine abfällige sexuelle Bemerkung über seine Freundin gemacht hatte; und Daniel M. wollte Rache nehmen, weil sein bester Freund etwa zwei Wochen vor der Tat bei einem Streit von Amin B. verletzt worden war. Obwohl letztlich die Messerstiche zum Tod führten, hätten auch die Mittäter „schwere Schuld auf sich geladen“, sagte Ulrike Grave-Herkenrath. Alle seien beherrscht gewesen von einer „wahnwitzigen Vorstellung von Einzelkampf, Ehre und Rache“. Dagegen müsse „deutlich gesagt werden: Gesellschaft und Justiz können und werden derartige Verhaltensweisen nicht dulden“. Alle Beteiligten hätten noch eine „schwere Aufgabe“ zu bewältigen, mit ihrer Schuld zurechtzukommen. Nicht zuletzt Saim S., der den Freund in die Falle lockte. Der Staatsanwalt hatte das schlicht als „Schweinerei“ bezeichnet. Die Vorsitzende merkte an: „Dem ist nichts hinzuzufügen.“

Richterin Ulrike Grave-Herkenrath wird auch die Revisionsverhandlung im Fall des Skandalurteils [34] ihres Kollegen Riehe leiten. Vielleicht gibt es dann doch noch ein Urteil „im Namen des Volkes“.

(Spürnasen: Florian G. und Aufgewachter)

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Richter Riehe: Gnadenlos mit den Opfern

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[34] Richter Hans-Werner Riehe (Foto) ist ein guter und in eigener Sache auch ein sehr sensibler Mann, verantwortungsbewusst und voller Sorge um das Wohlergehen Jugendlicher. Es gibt allerdings eine unabdingbare Voraussetzung, um in den Gunst des verständnisvollen Wohltäters zu gelangen. Es ist das Verüben von absolut mitleidloser, brutalstmöglicher Gewalt gegen Mitmenschen und bevorzugt ein Migrationshintergrund des Täters. Dann ist Richter Riehes verständnisvolle Milde sicher (PI berichtete schon mehrfach, z.B. hier [12], hier [9] oder hier [46]).

Jetzt sorgte der Richter mit einem neuen seiner berüchtigten Urteile [47] für fassungsloses Kopfschütteln:

Sie haben ihn bei lebendigem Leibe angezündet, fast getötet. Der Körper von Carlo S. (23) wird für immer schwer gezeichnet sein. Trotzdem ließ Jugendrichter Riehe die Täter in einem ersten Prozess frei: Das OLG hat das Urteil aufgehoben!

Am Mittwoch wird vor dem Landgericht neu verhandelt: Es klingt unfassbar, was Biagio V. (21), Roberto L. (19), Sahin V. (20) und Ilyas K. (20) ihrem Opfer angetan haben.

Gemeinsam lockte man Carlo ins Auto, entführte ihn dann mit vorgehaltener Waffe in ein Waldstück bei Ostheim. Dort musste sich der Italiener nackt ausziehen und auf eine Plane legen. Biagio war es, der dann zum Kanister griff, sein Opfer vom Hals abwärts mit Benzin beschüttete.

Dann legte er eine Lunte im Wald. Und ließ sich von Roberto ein Feuerzeug reichen. Carlo bettelte um Gnade, doch es half nichts. Er wurde angezündet, wälzte sich Sekunden später auf dem Waldboden, um sich zu löschen. Erst jetzt halfen die Täter dem vor Schmerzen schreienden Opfer. Bis auf Biagio.

Die Tat geschah im April 2006. Jugendrichter Hans-Werner Riehe ließ die überführten Täter auf Bewährung draußen, Sahin wurde nur verwarnt. Das Oberlandesgericht gab dem Revisionsantrag von Rechtsanwalt Gottfried Reims statt: „Die Angeklagten sind hinreichend verdächtig, tateinheitlich versucht zu haben, einen Menschen zu töten.“

Carlo S. leidet schwer unter den Folgen des Feuer-Anschlags. Zwei Monate lag er im Krankenhaus, bis heute ist er in seiner Bewegung eingeschränkt. Er versteckt seine Narben. Richterin Ulrike Grave-Herkenrath wird jetzt entscheiden, ob seine Peiniger doch in den Knast müssen.

Die 68er in Robe. Von Rechtsprechung keine Spur, von Schutz der Allgemeinheit erst recht nicht.

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Komaschläger prügelt wieder

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Migrantengewalt,Türkei | Kommentare sind deaktiviert

[10]Kaum zu glauben aber wahr: Dank der Gutmenschlichkeit deutscher Justiz ist der 18-jährige Erdinc S., der im Februar 2007 einen 44-jährigen Mann vor den Augen seiner Kinder grundlos ins Koma und in die Invalidität geprügelt [33] hatte, auf freiem Fuß [12]. Und siehe da, er hat wieder zugeschlagen [48]! An derselben Stelle wie beim letzten Mal. Und wieder landete das Opfer im Krankenhaus.

Das Kölner Amtsgericht hat Haftbefehl gegen den sogenannte „Koma-Schläger“ von Köln, Erdinc S. (18), erlassen. Wie EXPRESS [48] erfuhr, ist Erdinc gegen 11.30 Uhr in Katakomben des Justizpalastes an der Luxemburger Straße gebracht worden. Dort ist er dem Haftrichter vorgeführt worden. Derzeit wird ihm erläutert, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft.

In Justizkreisen geht man davon aus, dass ihm der Haftbefehl in Kürze verkündet und er danach in die JVA Ossendorf gebracht wird. Einer der Verschonungsgründe nach der letzten Gerichtsverhandlung war auch, dass Erdinc’s Freundin ein Kind erwarte und er als Gerüstbauer einen festen Job hat.

Erdinc soll am 23. Juni gegen 22 Uhr auf einen Passanten eingeschlagen haben – völlig ohne Grund. Wieder geschah es an der KVB-Haltestelle in Ostheim, wieder an der Telefonzelle.
Dem Opfer, das nur telefonieren wollte, soll er gedroht haben: „Ich werde dich umbringen und kaputtschlagen.“ Kurz danach schlug Erdinc laut Ermittlungen der Polizei zu, verletzte das Opfer am Auge.

Die Platzwunde musste später genäht werden. Das Opfer erkannte Erdinc laut Haftbefehl (Az. 650 Gs 38/08) auf einer Bildvorlage wieder.

Beim erstem Mal wurde Erdinc S. nicht verurteilt, weil angeblich die „schädlichen Neigungen“ bei dem Täter fehlten. Richter Hans-Werner Riehe hat den listenweise vorbestraften Komaschläger laufen lassen und ihm lediglich ein „Anti-Aggressions-Programm“ verschrieben. Eine gröbere Fehlentscheidung hätte das Gericht in diesem Fall nicht treffen können.

Amtsgerichtssprecher Jürgen Mannebeck verteidigt sich:

„Es war eine positive Prognose, die das Jugendgerichtsgesetz so vorsieht. Dass das schief gehen konnte, war klar. Man hatte gehofft, dass er sich ändert. Aber er kann offenbar nicht mit seinen Agressionen umgehen.“

(Spürnasen: Humphrey, Steve B., BlackBox, vfg, Thomas D., D Mark, vogel, Entsatzheerfuehrer, Eisfee und Bernd)

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Überfall in Köln

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

Der Kölner Eigelstein gehört zu den bereits am längsten kulturbereicherten Gebieten der Stadt. Schon vor Jahren haben sich die ursprünglich ansässigen Handwerker und seriösen Einzelhändler zurückgezogen, nachdem es immer weniger deutsche Kunden gab. In Richtung Hauptbahnhof hat sich lediglich das älteste Gewerbe der Welt, freilich unter jetzt muslimischer Aufsicht, erhalten. Am frühen Samstagmorgen wurde ein junger Mann brutal überfallen.

Der Kölner Stadtanzeiger [49] berichtet:

Der 27-Jährige befand sich gegen 04.50 Uhr zu Fuß auf dem Eigelstein und ging in Richtung Marzellenstraße, als er von drei Personen um eine Zigarette gebeten wurde. Als er verneinte, schlug einer der Täter ihm unvermittelt eine Bierflasche gegen den Kopf. Danach wurde er zu Boden gerissen. Hier traten alle mehrfach auf ihn ein und entwendeten ihm seine Wertgegenstände. Das Trio flüchtete über den Ursulaplatz in Richtung Ursulakloster.

Der Überfallene wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Er konnte nach ambulanter Behandlung wieder entlassen werden.

Die Räuber beschrieb der Zeuge als südländisch aussehend, 16 bis 22 Jahre alt, schlank und zwischen 165 bis 175 cm groß. Einer der Täter trug ein langärmeliges weißes T-Shirt.

Kommentar eines Kölner Lesers: „Da haben wir ja wieder ein paar Freispruch-Kandidaten für Kuschel-Richter Riehe!“ (Foto: Eigelstein nach dem Krieg)

(Spürnase: Tuppes)

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