Pech für Kindermörder Magnus Gaefgen (Foto) und alle moralisierenden Gutmenschen, die von Folter faselten: Der europäische Gerichtshof, den Gaefgen anrief, damit ihm Recht geschehe, erkannte in der Androhung von Folter keine Menschenrechtsverletzung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik Deutschland im Fall Magnus Gäfgen nicht wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt. Gäfgen, dem im Jahr 2002 von der Polizei Folter angedroht worden war, könne nicht behaupten, Opfer von Folter oder unmenschlicher Behandlung gewesen zu sein, erklärte das Gericht am Montag in Strassburg.

Es liege auch keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren vor, weil alle durch die Folterdrohung erwirkten Geständnisse im Strafprozess nicht verwertet wurden. Die Entscheidung erging mit sechs Stimmen zu einer Stimme. Damit muss der Strafprozess gegen Gäfgen nicht wieder aufgerollt werden.

Gäfgen ist rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der selbstmitleidige Mörder mit dem Hundeblick wird hoffentlich nie wieder auf die Menschheit losgelassen.

(Spürnasen: gnolf und Thomas B.)

Like
 

160 KOMMENTARE

  1. Das Gericht hat nur entschieden, daß es nichts zu entscheiden gibt, da die deutschen gerichte bereits entsprechend tätig geworden sind.

    Im übrigen steht auch verurteilten Verbrechern der Rechtsweg offen.

  2. Was tatsächlich, mir kommen die Tränen! Wollen wir nicht sofort zu einer Solidaritätsdemonstration für dieses arme Opfer der Unrechtsjustiz aufbrechen??! – Nein, Spaß bei Seite: das ist einmal eine gue Nachricht. Ich bin an der deutschen (zu schweigen von der sog. europäischen) Justiz bereits völlig irre geworden, und freue mich, dass hier einmal ein Urteil gefällt wurde, dass eine Spur von Übereinstimmung mit Mehrheitsauffassungen erkennen lässt. Es ist allerdings schon bedenklich, dass in einem solchen Fall überhaupt geklagt werden kann. Verurteile Mörder sollten jeglicher diesbezüglichen Rechte verlustig gehen. (Gäfgens Verteidiger ist übrigens ein unfassbar kaltschnäuziges Subjekt, das die „entspannte“ Haltung unserer Gesellschaft gegenüber Mördern wunderbar illustriert: ich verweise auf den schlicht unglaublichen Artikel der FAS (Frankfurter Allegemeinen Sonntagszeitung) vom vorletzten Sonntag.)

  3. Man sollte dabei auch betonen, dass die Polizei während der Vernehmung davon ausging, das Kind gönne noch gerettet werden.

    Es wäre unmenschlich gewesen, ihm nichts anzudrohen, wenn er nicht freiwillig herausrückt. Abgesehen davon hat es nun wirklich den Richtigen getroffen.

    Tätersolidarität ist hoch im Kurs. Kein Wunder, wenn man sich mal die Pädo-Gallerie unter „Gut“menschen ansieht…

    Wie hieß noch mal der kostümierte Mann, der gegen Broder geklagt hat? 😉

  4. @4 – Mekkafee

    Gut, wo ziehen wir die Grenze? Menschlichkeit und Recht sind zwei unterschiedliche Dinge.

  5. Ich freue mich, dass PI auch über Ur-Deutsche Straftäter berichtet. Und dieser Gäfgen gehört zu den vielleicht widerlichsten und schleimigsten Kreaturen, die derzeit in Deutschland leben. Er sieht sich gerne als armes Opfer der Justiz, dabei gibt es nur ein Opfer: den kleinen von Metzler.

    Selbstverständlich muss Folter verboten sein. Aber in diesem Fall hat Vizepolizeichef Daschner lediglich Folter angedroht und das auch nur um das Versteck des noch lebend geglaubten Jungen rauszukitzeln. Also ein Akt von Notwehr. Daschner wurde dafür dennoch bestaft (wenn auch erfreulich milde). Aber in seiner Haut, die Konsequenzen vor Augen, wollte ich nicht gesteckt haben.

  6. #6 Weiterdenker

    Ich halte es für wichtiger, zu versuchen, jemandem das Leben zu retten, in dem man einem möglichen Täter etwas Angst einjagt, als Mutter Beimer zu spielen.

    Wäre er tatsächlich gefoltert worden, sähe das anders aus. Aber auch hier hätte ich kein Mitleid, sondern lediglich Skrupel, weil es auch einen falschen erwischen hätte können.

  7. Welch widerliche Kreatur, die eigenen vermeintlichen Rechte bis zum Europäischen Gerichtshof einfordern und bei einem wehrlosen Kind keine Gnade kennen.
    Dieser Typus Mensch scheint nie auszusterben.
    Mir fällt es schwer dabei, mein christliches Menschenbild aufrecht zu erhalten. Aber auch Jesus hat für solche Leute ein Wort: Mt. 18, 6.
    In diesem Zusammenhang nicht ganz theologisch richtig, aber emotional.

  8. herr daschner ist ein couragierter und engagierter mitmensch und staatsbeamter, dem vom system übel mitgespielt wurde. dennoch: er hat meinen tiefen respekt und auch meine billigung für die formale rechtsübertretung, die durch eine akute notlage und sein entschlossenes handeln im dienst einer guten sache entstanden ist. er hat nun unangemessen schwer an den überzogenen folgen zu tragen. daß herr daschner das kind jakob von metzler nicht retten konnte ist tragisch und das hat er auch nicht zu verantworten. faktisch ist durch sein handeln keinerlei fassbarer schaden entstanden. der mörder wird sehr viel sanfter angefaßt. vgl. auch meinen kommentar zur drei-klassen-justiz im heutigen deutschland.

  9. #1 Weiterdenker

    Das Gericht hat nur entschieden, daß es nichts zu entscheiden gibt, da die deutschen gerichte bereits entsprechend tätig geworden sind.

    Im übrigen steht auch verurteilten Verbrechern der Rechtsweg offen.

    Das kann schon sein – aber nur wenn es nicht zu Kosten der Allgemeinheit geht. Oder glaubst du, Magnus Gaefgen hat mit Tütenkleben im Gefängnis soviel Geld verdient, daß er sich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte leisten kann?

  10. Wenn ich sonst bei PI lese, finde ich zumeist keinen solchen Unsinn und sinnentleertes Geschwafel wie in einigen vorangegangenen Kommentaren. Darum muß ich heute einfach was dazu schreiben:

    Erstens ist die Androhung von Folter bereits Folter. Wenn einige das hier nicht wissen, sollten sie die z.B. Carolina lesen. Stufe eins: Das Zeigen der Instrumente. Oder Wikipedia, das hilft…

    PI: Ob Wikepedia da mehr weiß als die Richter?

    Zweitens ist eine Androhung nur wirksam, wenn es auch eine Glaubhaftmachung der Anwendung gibt. Allein die Tatsache, daß also ein Jura-Student glaubt, daß in Deutschland gefoltert würde, läßt viel über den Zustand bei Polizei und Justiz erahnen.

    Drittens foltert der Folterer immer auf Verdacht!

    PI: Nix Verdacht. Mal über den Fall informieren. Gaefgen war bei der Lösegeldübernahme beobachtet worden. Die Entführung des Kindes hatte er zum Zeitpunkt der Folterandrohgung längst gestanden. Die Polizei ließ er in dem Glauben, das Kind würde noch leben und wäre in Lebensgefahr. Dann führte er mehrfach zu falschen Verstecken.

    Und wenn er nicht den richtigen erwischt, kann das auch mal ein bißchen dauern. Bis das „Geständnis“ steht. Wenn mekkafee hier ein wenig Skrupel verspürt, dann ist er/sie leider nicht über die Aufklärung hinweg in der Neuzeit angekommen. Und ich würde dann auch nachfragen, ob diese Meinung mit ebensolchem Verve vertreten würde, wenn man selbst schon einmal in dieser Lage gewesen wäre.

    Die Argumente dagegen sind so abgedroschen, daß es weh tut, sie vorwegzunehmen. Es geht nur um die ganz schlimmen Fälle, wer sich verdächtig macht, ist selbst dran schuld – das ist so dumm, daß es schon vor 200 Jahren abgeschafft wurde, aber hier feiert es fröhliche Urständ? Das hat doch nichts mit der laschen Haltung der Justiz zu kulturbereicherten Tätern zu tun, das ist ein Freibrief, mit dem sich die entfesselte Exekutive bald auch solchen Gesinnungstätern wie Euch widmen könnte. Oder begreift Ihr das nicht?

    Wer schließlich Folter-Daschi als Heroen feiert, der sollte sich die Frage stellen, warum der feine Herr die Schmutzarbeit nicht selbst getan hat. Oder warum es ein so prominentes Opfer war und nicht ein x-beliebiges Kind. Oder mal nachforschen, ob nicht dieser Fall geradezu herbeigesehnt wurde, um dieser erweiterte Auffassung des polizeilichen Notstandes durchzuprügeln.

    Und ganz am Schluß das allerunterste: Foltergegnern pauschal Pädophilie zu unterstellen kommt aus demselben geistigen Keller wie die Argumente zur Einschränkung unserer Freiheiten. @mekkafee: Sei froh, daß Dummheit nicht weh tut…

    PI: Die linken Moralisten, die sich um wirklich Folteropfer einen Dreck scheren, wurden doch einzig von der Tatsache angefeuert, dass Jakob das Kind reicher Elern war. Folglich zählte sein Leben weniger als der Wunsch des untepriviligierten Mlörders mal bei den Reichen mitspielen zu wollen.

  11. # 11

    Möglicherweise springt da der „Gemeinnützige Verein der benachteiligten Kinderentführer e.V.“ ein????

  12. Dieses Urteil hat meine volle Zustimmung, ebenso hat der Vizepolizeichef meinen vollen Respekt, ich würde mich freuen, wenn er in einem vergleichbaren Falle auch wieder so handeln würde.
    Der Täter ist einwiderlich arrogantes Subjekt, welches hoffentlich nie wieder freie Luft atmet, ich habe auch die Hoffnung, daß die im Knast herrschenden eigentümlichen Hierarchien diesem Typen ein ordentlich schweres Leben schaffen.
    Was mich allerdings an dieser ganzen Sache wundert und aufregt, ist die Tatsache, daß es Anwälte gibt, die sowas verteidigen. Damit meine ich nicht den eigentlichen Prozeß, da sollte jeder einen Rechtsbeistand haben. Aber die Möglichkeit, gegen die Folterandrohung zu klagen, und zwar bis nach Strasbourg, das ist garantiert nicht auf dem Mist des Subjetktes Gaefgen gewachsen, sondern das hat ihm sein Anwalt eingeflüstert. Kann so ein Anwalt ruhig schlafen, wenn er das Bild des kleinen Jacob von Metzeler vor Augen hat? Oder sieht so ein Anwalt nur die Eurozeichen?

  13. Das schöne an diesem Urteil ist, daß es die letzte Instanz war. Keine Berufung, kein nächst höheres Gericht. Die Entscheidung ist rechtskräftig – zum Wohle der Menschheit und anderer potentieller Opfer.

  14. Wäre er tatsächlich gefoltert worden, sähe das anders aus. Aber auch hier hätte ich kein Mitleid, sondern lediglich Skrupel, weil es auch einen falschen erwischen hätte können.

    Eben, und deswegen muß man einfach sagen, „wehret den Anfängen“, das absolute Folterverbot hat schon seine guten Gründe. Denn einmal aufgeweicht, kann es sehr schnell gegen Regimegegner angewendet werden, und das wären bei den heutigen Verhältnissen auch jeder PI-Leser. Ein Bulle bräuchte nur jemandem eine Entführung zu unterstellen und er könnte loslegen.

    Natürlich gehört Gäfgen bestraft, aber auch hier hätte das mit rechtsstaatlichen Mitteln geschehen müssen. Das Problem in diesem Fall war ein unfähiger Bulle mit rot-grünem Abitur, dem nichts besseres mehr eingefallen ist. Hätte Hessen eine ordentliche Bildungspolitik gehabt, wären auch fähigere Leute in den Ämtern gekommen, die das auch mit rechtsstaatlichen Mitteln hingekriegt hätten.

  15. Wenn ich daran denke, dass dieses widerliche Stück menschlichen Abfalls im Knast seine Ausbildung als Jurist abschließen konnte und nun auch noch einen auf Opfer macht, muss ich nur noch kotzen.

    Die Herren Daschner und Enigkeit haben einen Orden verdient.

    Auch und gerade wenn sie wirklich gefoltert hätten- wer ein Kind schändet oder tötet, muss halt mit Rettungsfolter rechnen. Um so etwas im Sinne eines geschundenen Kindes durchzusetzen, fehlen unsern Politschmierlöffeln leider die Eier. Ich würde es sofort erlauben.

  16. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sehr wohl festgestellt, dass auch die Drohung mit Folter gegen die EMRK verstößt. Dieser verstoß wurde aber durch die Nichtverwertung der Aussage im Prozess und durch die Verurteilung Daschners geheilt. Daher verstößt die Verurteilung Gaefgens nicht gegen die Menschenrechte.

    Davon abgesehen sollten sich alle, die hier „Daschner for President!“ schreien, sich überlegen, ob die Androhung immer noch so toll gewesen wäre, wenn man selbst im Verhörzimmer als Verdächtiger gesessen hätte. Was soll man machen? Einen Mord gestehen, den man nicht begangen hat?

    PI: Gaefgen war bei der Lösegeldübernahme beobachtet worden. Die Entführung des Kindes hatte er zum Zeitpunkt der Folterandrohgung längst gestanden. Die Polizei ließ er in dem Glauben, das Kind würde noch leben und wäre in Lebensgefahr. Dann führte er mehrfach zu falschen Verstecken.

    Und wenn man dann unter Schmerzen lange genug schweigt, ist man unschuldig? Willkommen im Mittelalter!
    So ein Folterverbot hat schon seine Gründe und da gilt wirklich: Wehret den Anfängen!

  17. mir wird es schlecht was manche leute zum thema verbreiten.
    ein kindermörder, ist er doch als das überführt

    die ratte hätte so sterben müssen wie das kind und noch schlimmer.
    die folterdiskussion ist doch armselig. die ratte wurde doch nicht gefoltert, aber das kind bis zum tode

  18. Ich kann es kaum glauben, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage von Gaefgen abgewiesen hat. Einige Zeitungen hatten ihre Leser schon auf ein gegenteiliges Urteil vorbereitet.
    Da zum Zeitpunkt des Verhörs eine Verantwortung von M. G. bereits sicher war (er wurde ja beim Abholen des Lösegeldes erwischt) und Gefahr für das Kind vermutet werden musste, war aus meiner Sicht die Anwendung von „Druck“ ohnehin ein Akt von Notwehr.
    Dieses fortdauernde Selbstmitleid und die mangelnde Unterscheidung von Täter und Opfer sollte übrigens ein Grund für eine dauerhafte Sicherungsverwahrung sein. Das verhängte Lebenslänglich bedeutet für Gaefgen ja nur, dass er mindestens 18 Jahre sitzen muss.
    An dieser Stelle möchte ich auch die Leistung der Richter des Frankfurter Landgerichtes anerkennen. Sie haben es geschafft, einen von skrubellosen Advokaten unterstützten Kindermörder für lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen, was angesichts des vorherrschenden „Gutmenschen-Rechtsstaates“ keine einfache Angelegenheit ist.

  19. So abscheulich das Verbrechen auch war: Folter – oder auch nur die Androhung – darf NIEMALS, UNTER KEINEN UMSTÄNDEN in Betracht gezogen werden. Ansonsten hört dieses Land auf, ein Rechtsstaat zu sein.

    Wobei ich jetzt bestimmt als linksgrünfaschistischer Gutmensch gebrandmarkt werde, mit dem belehrenden Zusatz, dass Deutschland ja schon lange kein Rechtsstaat mehr ist, weil die „Musels“ machen können was sie wollen (für normale Menschen: Sie haben die gleichen Rechte wie die Deutschen. Unerträglich) und sowieso alle doof sind. Ist mir auch egal. Wenn PI es aus falsch verstandener Solidarität mit den USA nicht schafft, sich von Guantanamo zu distanzieren – bitte schön. Wenn jetzt aber einem Polizisten applaudiert wird, der einem Verdächtigen Folter androht, dann zeigt das mal wieder, aus welcher Ecke hier geschossen wird…

  20. Ein gutes Urteil. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte mischt sich sowieso schon zu oft in die Gerichtsbarkeit souveräner Staaten ein.

  21. #25 MadMax

    Sei doch nicht so naiv oder glaubst du auch, dass im Leistungssport nur ganz wenige (Erwischte) dopen?!

    Folter bzw. die Androhung selbiger wird auch in Deutschland praktiziert, im Normalfall wird dies natürlich nicht in die Öffentlichkeit getragen.

    Aber wo Emotionen hochkochen, da passieren auch makl solche (Kommunikations)Fehler. 😉

  22. Mal halblang!
    Der Zivilprozess, in dem er um Schadenersatz wegen der nicht erlittenen Qualen kämpft, ist noch nicht verhandelt!!!!!
    Der ist noch nicht am Ende der Fahnenstange!
    Da kommt noch mehr!

  23. (25) MadMax hat absolut Recht.
    Sieht das noch irgendjemand genauso?…
    Oder seid ihr hier alle nur noch blind vor lauter Rachsucht und Angst?!

  24. Bei normaler Rechtsprechung hätte Herr Gäfgen gar keine Gelegenheit mehr gehabt, vor dem EuGhM zu klagen. Die zeitnahe Hinrichtung eines Mörders ist nichts mehr als angemessen.

  25. # #19 jumbo (30. Jun 2008 19:11)
    # #20 pixer (30. Jun 2008 19:17)

    Ihr Beide redet ganz schön viel Quark wenn der Tag lang ist, oder?

    „Könnte den falschen treffen…“
    Wenn ich sowas schon höre, oder
    „Wehret den Anfängen…“

    Es handelte sich hierbei aber eindeutig um einen Mitwisser, es gibt eben Fälle da steht dieses 100% fest und warum sollte man es in diesen Fällen nicht tun dürfen?

    Zu eurem Rechtsverständnis, grundsätzlich ist im recht alles Möglich, sogar die Einführung einer Diktatur wenn es sein müsste – und zwar per legalen rechtlichen Beschluss.

    Grundgesetz:
    „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    Ich kenne keine juristische Definition des
    Begriffes „Mensch“, theoretisch könnte man noch den „Unmenschen“ einführen, der hätte dann absolut keine Rechte mehr, nicht einmal die Menschenrechte.
    Man müsste den „Unmenschen“ nur juristisch definieren mit Charakteristika (z.B. Gemeingefährlich, Gewalttätig, höchst Aggressiv, Unbelehrbar,…) die Ihn eindeutig von dem „Menschen“ unterscheiden.

    Ihr haltet das für Absurd?
    😉

  26. Das Folterverbot ist gut und richtig, die körperliche Unversehrtheit bzw. das Recht auf eine solche sollte über anderen Interessen stehen. (Daß dies in der Praxis anders aussieht, ist eine andere Geschichte. Egal ob geduldete Muselgewalt, Polizeieinsätze gegen Castoren o.ä.)

    Im vorliegenden Falle hat Daschner versucht, ein Kind zu retten. Er hat dazu verbotene Mittel benutzt. Er hat dies in vollem Wissen um das Verbot und die Konsequenzen getan. Er hat seine berufliche Zukunft, seine soziale Stellung, eigentlich alles riskiert. Und trotzdem hat er in einer Zwangslage die Entscheidung für das Kind getroffen, um es zu retten. Dafür, daß er in diesem Fall seine moralischen Maßstäbe über seine Zukunft und Karriere gestellt hat, achte ich ihn. Damit hat er mehr Rückgrat und menschliche Größe bewiesen als die meisten Politiker in ihrem ganzen Leben.

    Trotzdem lehne ich Folter oder deren Androhung generell ab. Wenn es allerdings die eigenen Kinder betrifft, sieht man sicher vieles anders.

  27. Folter kann es in einem Rechtstaat nicht
    geben. Punkt! Ende! Aus!

    Allenfalls bei privater Rache kann ich sie
    nachvollziehen, jedenfalls unter bestimmten
    Umstaenden. Dies macht sie aber nicht richtig.

  28. die Entscheidung ist absolut in Ordnung. Absolutes Verbot der Folter. In diesem Fall tragen die Vernehmer das Risiko strafrechtlich verfolgt zu werden. Moralisch richtige Handlungen können strafrechtlich falsch sein.
    Das Widerliche ist dieser Mörder, der im Bewußtsein seines Verbrechens versucht jeden Winkelzug zu nutzen um ungestraft davonzukommen.
    Nicht weniger widerwärtig sind die Anwälte, die dazu raten, das ist auf Ströbeleniveau.

  29. Hätte Herrn Gäfgen das Wissen um eine mögliche letale Strafe von seiner Tat abhalten können?

  30. hier scheinen einige was nicht zu kapieren: ich habe keineswegs foltermaßnahmen das wort geredet und lehne diese auch rundweg ab. hätten sie stattgefunden, würde ich heute dagegen wettern. das ist nicht der punkt. der kripobeamte stand unter extremem streß, er versuchte verzweifelt, ein kind zu retten, und er hatte verantwortlich dafür zu handeln. warum um alles in der welt hat man für so einen menschen, der schließlich uns alle vertritt, nicht auch verständnis? verständnis für seine entscheidungsnotlage, seinen streß, seine last der verantwortung und seine einschätzung der situation als übergesetzlichen notstand? was wäre schließlich gewesen, wenn herr daschner durch sein hartes auftreten diesen kindermnörder weich geklopft und zur preisgabe des versteckes gebracht hätte, was dem kind in allerletzter minute daas leben gerettet hätte?
    hätte man ihn plötzlich als volkshelden gefeiert, mit orden und lobreden und einer beförderung behängt? oder hätte man gesagt: nein, nein! wir sind ein rechtsstaat, und dafür hätte man auch einen jakob opfern müssen? das erschreckende an der apodiktischen rechtsstaatsposition ist ihre unglaubliche unmenschlickeit und emotionale kälte und die arroganz, aus sicherer entfernung von fall und verantwortung, bequem aus dem sessel heraus, diesen herrn daschner niederzumachen. deutschland wäre heute in einem anderen zustand, wenn wir mehr solche „fehlerhaften“
    staatsbeamten hätten.
    für die verbrecher findet man hierzulande immer entlastendes material: shwere kindheit, mangelnde integration, kontrollverlust durch drogen, alkohol oder streß, selbst eine für den prozeß in den rollstuhl gesetzt mutter wird noch -erfolgreich- instrumentalisiert.
    pfui teufel!

  31. #32 Strelnikow (30. Jun 2008 20:05)

    In Fällen, in denen 100% erwiesen ist, dass die zu folternde Person etwas weiss würde ich die Folter befürworten.
    Wie sich ein 100% Beweis definiert darüber könnten wir gerne diskutieren.

  32. Er war zum Androhungszeitpunkt nicht Verdächtiger, sondern überführter TÄTER. Es ging nur darum – in Notwehr, wie von anderen bereits geschrieben – das Kind zu retten.

  33. #14 pixer #25 MadMax
    Euer Gutmenschengesülze ist einfach nur dämlich und gibt nur das wieder, was die sozialistische-gutmenschliche Diktatur den Menschen vorgibt, die nicht selbständig denken können.

  34. @36 auyan

    Fettdruck: DANKE

    Wie vernagelt ist der Rest hier eigentlich? Gäfgen ist ein Mörder und Herr Daschner ein Held. So einfach kann die Welt sein. Total verquer ist, daß sich Herr Daschner mit seinen absolut gerechten Intentionen bewußt in die Illegalität begeben musste. Was ist das für ein Recht?

  35. Das war klar poitisch motiviert. Diese EU-Bürokraten wollten nur im moment kein Öl ins Feuer gießen. Aber die Urteile werden später, wenn die Macht der EU gesichert ist, anders ausfallen. Das ist sicher.

  36. #36 auyan

    oder hätte man gesagt: nein, nein! wir sind ein rechtsstaat, und dafür hätte man auch einen jakob opfern müssen?

    Nein Gutmenschen würden anders argumentieren. Sie würden niemals sagen, „man hätte Jakob opfern müssen“, sondern „es wurden nicht alle regulären Mittel ausgeschöpft, um ein Geständnis ohne Folter zu bekommen“.

    Für mich wäre Daschner ein Mann für das Bundesversdienstkreuz wegen seiner Zivilcourage.

  37. #7 KDL (30. Jun 2008 18:17)

    Selbstverständlich muss Folter verboten sein

    Warum?
    begründen Sie das bitte vernünftig!

  38. @31

    Grundgesetz:
    “Die Würde des Menschen ist unantastbar.”

    Ich kenne keine juristische Definition des
    Begriffes “Mensch”, theoretisch könnte man noch den “Unmenschen” einführen, der hätte dann absolut keine Rechte mehr, nicht einmal die Menschenrechte.
    Man müsste den “Unmenschen” nur juristisch definieren mit Charakteristika (z.B. Gemeingefährlich, Gewalttätig, höchst Aggressiv, Unbelehrbar,…) die Ihn eindeutig von dem “Menschen” unterscheiden.

    Ihr haltet das für Absurd?

    +++++

    Nein, das ist nicht absurd, das gab es – auch in Deutschland – schon einmal. Das hieß damals aber bei uns „Untermensch“. Und Sklaven waren eh „Ware“ und keine Menschen.

  39. #39 Steppenwolf

    Und du bist der Beweis dafür, dass die PI-Werbung „Für Grundgesetz und Menschenrechte“ der schlimmste Fall von unlauterer Werbung seit der unendlichen Geschichte ist (um ein Simpsons-Zitat umzuwandeln).

    Schonmal gehört, dass der Schutz vor Folter ein Menschenrecht ist? Und das Menschenrechte unveräußerlich sind, also auch für (zu dem Zeitpunkt) Tatverdächtige gelten (so schwer das Verbrechen auch sei) ? Nein? Tja, wundert mich nicht. Sowas kommt ja auch nur in den sozialistisch – gutmenschlichen Mainstream-Medien vor. Kein Wunder, dass die hier nicht gerne gesehen werden. Man müsste ja nachdenken und sich seine eigene Meinung bilden. Wo man die bei PI doch in gesunden Dosen vorgesetzt bekommt.

  40. Ich frage mich, wie pixer oder madmax den Fall sehen würden, wenn sie von einem Entführer eingekerkert unter der Erde lägen und dabei wären, zu ersticken? Wahrscheinlich würden sie denken: „Oh, gleich werde ich erstickt sein. Wird vermutlich recht qualvoll. Naja, aber das wichtigste ist, dass die Polizei meinem Entführer nicht mit Folter droht. Das wär echt übel.“

  41. Grauzone.

    Im Fall einer Entührung eines Menschen, es geht um Leben und Tod, ja!
    Nur legalisiert man es, wird es auch n anderen Fällen eingesetzt: Verfolgung von politischen Gegnern, Erzwingung von Belastungen oder Geständnissen usw.

    Moralisch nicht zu beantworten.

  42. #45 J_B

    Darum geht es nicht und das weißt du auch. Es geht darum, dass es in einem Rechtsstaat (die meisten PI-User würden das zweite „S“ sicherlich gerne streichen) Gesetze und Normen gibt, die ihren Sinn haben. Wenn morgen ein Beitrag über Folter im Iran kommen würde, würde das hier zurecht einhellig verurteilt werden. Aber in Deutschland kann man ja mal fünfe gerade sein lassen. Der Typ ist ja ein Schwerverbrecher, dann kann man auch mal „unkoventionelle“ Befragungstechniken anwenden.

  43. @44MadMax

    Mit dem Nickname bist Du also ausgerechnet FOLTERGEGNER?
    Zieh´ Dir die DVD nochmal rein und dann sehen wir Dich hoffentlich unter Deinem korrekten Nick `MotherTheresa´ wieder.

    Du Quatschtüte.

  44. Bitte etwas mehr Diskussionskultur.

    Mad Max’s Einwände sind voll und ganz berechtigt.
    Sollen ja auch schon Menschen gestanden haben Hexen bzw. Hexer zu sein.^^

  45. Manche labern hier eine Sülze, das ist echt grausam.

    Klar darf es keine Folter geben. Darüber braucht man nicht diskutieren. Auch die Androhung von Folter ist bereits Verstoß gegen Menschenrechte.

    Jedoch war Gäfgen zum Zeitpunkt dieser Folterandrohung bereits geständig und zwar aus freien Stücken. Keiner hat ihn zum Geständnis gezwungen, er ließ die Beamten jedoch über das Schicksal und den Verbleib von Jakob im Unklaren.

    Erst darauf hin wurde ihm Folter angedroht. Um das Leben von Jakob von Metzler zu retten.

    Klar ist die körperliche Unversehrtheit (auch die von Tätern) ein wichtiges Gut und darf nicht einfach übergangen werden. In diesem konkreten Fall standen sich jedoch die körperliche Unversehrtheit des OPFERS Jakob und des GESTÄNDIGEN Täters Gäfgen gegenüber.

    Und ich sehe da kein Problem, anzuerkennen, dass das Rechtsgut des Opfers in diesem Falle überwogen hat. Das sollte wohl dem dümmsten Gutmensch klar sein.

    Dieselbe Situation wie bei einem Unfall mitten in der Pampa. Euer Kumpel verletzt sich schwer und es gibt nur die Möglichkeit ein Auto zu klauen und ihn zum nächsten Arzt zu fahren. Ihr habt zwar keinen Führerschein und säbelt im Vorbeifahren auch noch ein paar Seitenspiegel parkender Autos ab, aber das ist vor Gericht scheissegal, denn das Leben des Verletzten ist in diesem Fall schützenswerter, als irgendwelche Sachschäden oder Verstöße gegen die Verkehrsordnung.

    Sowas nennt man rechtfertigenden Notstand. Und der lag auch hier vor. Das Mittel „Folter“ ist zwar ein ganz krasses, aber war in dem Moment wohl das einzige, was noch helfen hätte können.

  46. #25 MadMax (30. Jun 2008 19:32)

    Folter – oder auch nur die Androhung – darf NIEMALS, UNTER KEINEN UMSTÄNDEN in Betracht gezogen werden. Ansonsten hört dieses Land auf, ein Rechtsstaat zu sein.

    Na, bevor es damit aufhört, müsste es ja erst mal damit anfangen. Ein Rechtsstaat zu sein, nämlich.

  47. #47 MadMax (30. Jun 2008 20:45)

    Meine Güte, der ist doch nicht gefoltert worden. Hast du Kinder, die entführt/ermordet werden könn(t)en? Wenn ja, tun sie mir leid, wenn doch, dann kannst du sowieso nicht mitfühlen. Ich finde sogar, der gehört aufgeknüpft.

  48. Für diese niedrigsten Formen menschlichen Lebens sollte man spezielle Handhabungsweisen entwickeln.

  49. Für mich haben diese Foltergegner schlicht Angst, selber mal den Arsch voll zu kriegen. Die haben doch alle schon Panik vor dem Zahnarzttermin.

    Roi Danton

  50. @ MadMax

    Zitat: „Schonmal gehört, dass der Schutz vor Folter ein Menschenrecht ist? Und das Menschenrechte unveräußerlich sind, also auch für (zu dem Zeitpunkt) Tatverdächtige gelten (so schwer das Verbrechen auch sei) ?“

    Hast Du Dich schonmal gefragt, was der kleine Junge von Deinem dämlichen Gesülze hat? NICHTS! Er ist nämlich tod, umgebracht von diesem Vieh.
    Jakob hatte auch ein Recht. Das Recht zu LEBEN! Und das wurde ihm von Gäfgen genommen. Wieso sollte diese Bestie noch irgendein Recht haben, abgesehen von dem Recht, sich selber mit einem stumpfen, schartigen Brotmesser selber die Pulsadern zu öffnen?

  51. Wenn ich das „s“ aus „Rechtsstaat“ tilge, bekomme ich „Rechtstaat“. Und nun, MadMax? Was wolltest Du uns mitteilen, welche Bedeutung hat „Rechtstaat“? Wir haben jetzt alle das „s“ getilgt, aber verstehen nicht, was das jetzt bedeutet.

  52. Gäfgen dürfte für Psychologen sehr interessant sein: Derart narzisstische, selbstverliebte, größenwahnsinnige Psychopathen findet man selten.

    Zu der Folterandrohung: Ja, das ist kein Pappenstiel. Aber: Gäfgen war zum Zeitpunkt der Androhung bereits überführter Täter, er verweigerte hartnäckig die Angabe des Aufenthaltsorts von Jakob, und es bestand noch die konkrete Hoffnung, Jakob lebend zu retten.

    Ich hätte an Daschners Stelle ebenso gehandelt. Es gibt nicht immer ein „Richtig“ oder „Falsch“. Als Repräsentant eines Rechtsstaats Folter anzudrohen, war falsch, aber ein entführtes Kind qualvoll verenden zu lassen, wäre mindestens ebenso falsch gewesen. Und Daschner ließ den Vorgang – ganz entgegen der üblichen Praxis in tatsächlichen Unrechtsregimen – dokumentieren, obgleich er sich der Brisanz und der persönlichen Konsequenzen wohl bewusst war.

    Unsere humanen Wertmaßstäbe sind einfach nicht gemacht für wahnsinnige Irre wie Gäfgen.

    Ist Daschner ein Held? Nein. Aber auch kein Krimineller. Er hatte eine furchtbare Entscheidung zu treffen zwischen Herz und Verstand und hat sich für Herz entschieden. Das ist nicht immer eine schlechte Wahl.

  53. An die Grundrechte und die MENSCHENWÜRDE von Opfern perverser Kinderschänder-mörder, Vergewaltiger denken die wenigsten.
    Auch Jakob von Metzler hat, wie das oben völlig richtig erklärt wurde, ein Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit,und eine Menschenwürde,die durch den Möchtegernjuristen Gäfgen mit Füßen getreten wurde.
    Einen Jungen wie Jakob zu schützen ist die staatliche Pflicht.
    Es hat Herrn Gäfgen niemanden gezwungen, seine Wichsgriffel an dieses Kind zu legen. Wenn er das trotzdem tut, weil er das MÖCHTE, muss er halt mit Konsequenzen rechnen.Ich hoffe, er erhält im Knast keine Privilegien gegenüber anderen Gefangenen, die sich nicht wehren könen, wenn dem stark behaarten Mithäftling beim Duschen die Seife runterfällt. Gleiches Recht für Alle, oder ist Kindsmord, ist Kinderschinden ein Verbrechen deluxe das Luxusbehandlung verdient? Kein einziges Privileg im Kanst steht dem Drecksack zu, er hat dieselben Risiken zu tagen wie alle anderen auch, nicht mehr, nicht weniger.

  54. Darum geht es nicht und das weißt du auch. Es geht darum, dass es in einem Rechtsstaat (die meisten PI-User würden das zweite “S” sicherlich gerne streichen) Gesetze und Normen gibt, die ihren Sinn haben.

    Es gibt Situationen, in denen ist der Mensch nur noch seinem Gewissen verpflichtet. Da greifen keine Regeln und Gesetze mehr, da die Situation über das hinausgeht, was Gesetze abdecken können. In einer solchen Ausnahme-Situation hat sich Daschner befunden und in meinen Augen richtig gehandelt.

    Eine ähnliche Situation wäre z.B. die Entscheidung, ein entführtes Flugzeug abschiessen zu lassen. Dies ist verboten, wenn sich Unschuldige an Bord befinden. Trotzdem kann die Situation irgendwann eintreten, dass sich der Innenminister entscheiden muss: Gesetz einhalten oder Menschenleben retten.

  55. @60 J_B

    Zum Glück für ihn muß der IM da aber nicht selber den Knopf drücken, das muß nämlich der Kampfpilot (bzw. Waffensystemoffizier). Der IM übernimmt dann eben die politische Vearantwortung.

    Wie war das noch: Befehlsnotstand gilt nicht!

  56. Es ist unerträglich dass ein Flugzeug im Ernstfall nicht abgeschossen werden kann und bei einem atomaren GAU eine riesige Opferzahl in Kauf genommen wird.
    Das ist einfach Wahnsinn – wenn dieser Fall tatsächlich einmal eintreten würde, die Bevölkerung würde danach Amok laufen.

  57. Zur Rechtslage aus meiner Sicht:

    Das Folterverbot ist nicht absolut. Es kommt auf den Zweck einer Folter/androhung an.

    Folter zur Aussagenerpressung usw. ist natürlich ausnahmslos unzulässig.

    Folter zum Zwecke der Notwehr/Nothilfe ist zulässig, wenn sie das erforderliche und geeignete Mittel zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs ist, also u.a. klar ist, daß man den richtigen Ganoven vor sich hat.

    Foltern darf in diesem Fallle jeder Privatmann und jeder Polizeibeamte. Daschner hat somit nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich einwandfrei gehandelt.

    Daß die so erpreßten Aussagen im Prozeß gegen Gaefgen nicht verwendet werden durften, versteht sich von selbst.

    Ratio

  58. Man kann die Diskussion auch anders führen: es gibt nicht nur weiß oder schwarz. Es gibt auch grau – und das in allen Zwischentönen.

    Wir wollten vor ca. 15 Jahren ein Kind adoptieren. Dazu mussten meine Frau und ich uns einer Art Inquisition unterziehen. Die Vermittlerin vom Jugendamt war dummerweise eine Alt-68erin. Die wollte hören, dass wir das Kind machen lassen, was es will. Wir dürften ihm niemals unseren Willen aufzwingen. Da habe ich gefragt, was ist, wenn das Kind über die Straße laufen will, obwohl ein Auto kommt. Die Antwort von ihr war, dass das Kind schon selbstständig erkennt, dass es falsch ist, jetzt über die Straße zu laufen. (Da haben wir es aufgegeben ein Kind zu adoptieren…)

    Was ich sagen will: selbst ein kleiner Klaps ist manchmal hilfreich und schadet dem Kind garantiert nicht. Selbstverständlich ist es falsch ein Kind zu schlagen. Aber zwischen Prügeln und einem Klaps gibt es einen kleinen aber feinen Unterschied, den Leute für die es nur schwarz und weiß gibt nie begreifen werden. Das gleiche gilt für diesen Fall mit der Folterandrohung.

  59. @ #14 pixer (30. Jun 2008 19:03)

    Erstens ist die Androhung von Folter bereits Folter. Wenn einige das hier nicht wissen, sollten sie die z.B. Carolina lesen.


    …hmmm, ist dann die Androhung von Schule auch schon Schule ? ….und die Androhung von Ferien auch schon Ferien ?
    Die Androhung von Wissen , worunter sich z.B. die Musels sehr fürchten, wäre dann auch schon Wissen…? Und die Androhung von Abendessen, …ist das auch schon Abendessen ?
    Gut für Afrika und schlecht für Models wäre…, die Androhung von grossen Essensportionen, die wären dann sicher auch schon grosse Essensprotionen. Gut für Physiker, – die Androhung von Lichtgeschwindigkeit wäre dann auch Lichtgeschwindigkeit,….mit der obigen Folterdefinition könnte man scheinbar alle Naturgestze wegargumentieren. ….und ist somit völliger Blödsinn.

  60. #60 gubbelgobbel (30. Jun 2008 21:07)

    Gäfgen dürfte für Psychologen sehr interessant sein: Derart narzisstische, selbstverliebte, größenwahnsinnige Psychopathen findet man selten.

    Solche Typen findet man sehr häufig. Es werden nur nicht alle straffällig.

  61. #4 Mekkafee

    Wie hieß noch mal der kostümierte Mann, der gegen Broder geklagt hat?

    Batman?
    😎

  62. Wie großzügig, dass er die JV-Beamten nicht noch wegen Freiheitsentzug und die Medien, die ihn fast schon als bösen Menschen dargestellt haben, nur weil er ein Kind aus Geldgier ermordet hat, verklagt hat.

  63. @22 Dita

    …ob die Androhung immer noch so toll gewesen wäre, wenn man selbst im Verhörzimmer als Verdächtiger gesessen hätte…

    Lass die Kirche im Dorf. Ich kann mir nicht vorstellen, daß mich bei meiner Lebensweise die Polizei schnappt und mir Folter androht. Da muß man schon richtig Dreck am stecken haben, wenn man in dem Fahndungsraster hängen bleibt. Und selbst dann wird bestimmt nicht mit jedem, der im Moment als Verdächtiger zählt so umgegangen. Herr Daschner hat m.E. das Richtige getan. Der Täterschutz wird in Deutschland von GutmenschInnen vor Opferschuz gestellt, möge der Vebrecher noch so abscheuliche Taten begangen haben und das ist völlig absurd. Gutmenschen halt. Ich bin absolut für einhalten der Gesetze, anderseits muss der Beamte in Notfällen auch mal frei entscheiden können, was sinnvoll ist. Nochmals – Herr Daschner hat absolut richtig und menschlich gehandelt. Ich hoffe für den Verurteilten, dass seine „Knastkammeraden“ möglichst früh erfahren was M.G. verbrochen hat und wünsche ihm viel Spass dabei.

  64. Fuer solche heimtueckische Gewaltverbrecher wie Gaefgen sollte es immer noch die Todesstrafe geben. Wer wie er, das Vertrauen eines Kindes missbraucht, es ermordet, um Geld zu erpressen hat nichts anderes verdient.

    Jeder Cent fuer Gefaengnisaufenthalt ist verschwendet, er sollte nie wieder Freiheit sehen.

  65. @37 auyan
    Ganz genau!

    Jeder Müsli mit „schwerer Kindheid“ hat Bonus ohne Ende, Gesetzlage spielt dabei keine Rolle.
    Ein Kripobeamter, der möglicherweise ein Kind retten konnte und dementsprechend Entscheidungen getroffen hat, wird zerfetzt. Leute, denkt mal nach!

  66. Ich bin ein Gutmensch. O_o Hey Steppenwolf, wenn Dir das Fell juckt, kann ich Dir gerne mal eine Abreibung in diversen Disziplinen von Logik bis gesunden Menschenverstand geben.

    Und so Gott will, wird unser Unkrautvertilger GottWillEs auch mal nach ’ner Verkehrskontrolle ausfällig, weil ihn der Bulle triezt. Dann freue ich mich auf Deine große Fresse, wenn er Deinen überheblichen Arsch dermaßen tasert, daß Dir die Soße rausläuft. Bei Unverständnis darfst Du Stammhirn gerne mal bei youtube suchen, damit Du ein bißchen Überblick bekommst. Oder sag bloß, Du bist gegen Taser, Du Gutmensch Du!?

    Und die ganzen 100%igen: Ich kenne Euch! Ihr wart schon bei den Bolschewisten die, die der Meinung waren, es würde schon nur die richtigen erwischen. Die, die hinterher die großen Widerständler waren. Hier groß die Klappe aufreißen ist eines, aber wer von Euch schon mal auf einem gemütlichen Verhörstühlchen der Stasi Platz genommen hätte, der würde keine solche geistige Diarrhöe von sich geben.

    Und solange es Euch nicht selbst erwischt, ist ja alles klar. Muß man aushalten, oder?

  67. Nochmals – Herr Daschner hat absolut richtig und menschlich gehandelt.

    Das sehe ich auch so. Dennoch hat er sich offenbar strafbar gemacht. Das muss kein Widerspruch sein.

    In einem Unrechtsstaat ist es häufig Recht, das Gesetz zu brechen.

    In einem Rechtsstaat ist das nur ganz selten so. Aber eben nicht nie.

  68. Ach komm pixer. Hör bitte auf, über Bolschewismus o.ä. zu reden. Es ging hier klipp und klar um das Leben des kleinen Jacob und um nichts anderes. Ich garantiere Dir: Wenn Du im Erdloch steckst und dabei bist, zu ersticken, wirst Du danach winseln, dass man Deinen Entführer foltert, damit er Dein Versteck verrät!

  69. P.S.: @RoiDanton: Und was sagt uns Dein Orakel? Entweder bist Du zu blind, um zu sehen, daß diese Vorgänge dazu berechtigen, Angst zu haben, oder Du willst nur den großen Macker raushängen lassen. Ich bin soweit von Gutmenschentum entfernt, daß Ihr im Vergleich wie rot-grüne Pampe dasteht, aber vom Begreifen, daß das wieder nur ein Trick des Fnord ist, ein Köder der Schäublisten, Euch selbst die Schlinge ein Stück weiter um den Hals zu legen – darauf kann man ja nicht kommen. Aber sonst große Töne spucken. Das ist geistig so arm, daß ich nur hoffen kann, die Betroffenen seien Christen. Ihr wißt schon: Selig sind die geistig Armen…

  70. @J_B:

    Und ich selbst würde es auch machen. Aber eben nicht der Staat! Das ist ein Unterschied, denn ich hätte auch nicht so ein Klaps bekommen, sondern wahrscheinlich 15 Jahre, egal ob ich recht gehabt hätte. Du begreifst einfach nicht, daß (so brutal es klingt) das Leben eines kleinen Jungen wohl mehr wert sein mag, als daß seines Entführers, aber nicht soviel, wie unser aller Freiheit. Die Realität sieht doch schon immer so aus, daß ein Verdächtiger für einen Anschlag gefoltert würde. Aber diese Leute versuchen, das als Standard zu verkaufen! Und nach der Aushöhlung von Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung und dem genetischen Fingerabdruck (mittlerweile Standardermittlungsmethode bei Einbruch) glaubst Du doch nicht im Ernst, daß diese Mittel in Zukunft nur für die Straftaten angewendet werden, für die jetzt getrommelt wird.

    Ach ja, meine Frage blieb unbeantwortet: Warum das Kind von Prominenten? Kennt auch nur einer die Vorgeschichte dieses „polizeilichen Notstandes“? Nur Geschrei…

  71. MadMax hat als toleranter Gutmensch für alle Verständnis: für Kinderficker, Kindermörder, Fidel Castro, Türkengangs, Honecker, Achmadinedschad, albanische Zuhälter, Fahnenpisser, bin Laden etc. – nur PI würde er sofort verbieten und uns alle in den Knast schicken, wenn er denn könnte, das arme Würstchen.

    MadMax macht das, was alle Linksradikalen gerne tun. Sie fordern Toleranz, aber zackzack und gerne mit Gewalt.

  72. Aber: Gäfgen war zum Zeitpunkt der Androhung bereits überführter Täter

    Sind wir schon so weit, daß die Polizei entscheidet, wer als Täter überführt ist?

  73. @80
    da gibt es leider noch viel mehr Möchtegerns, die eher für Kinderficker, Kindermörder und xxxZuhälter Verständnis haben als für deren Gegner! Es wird immer schlimmer! 🙁 Wer sich gegen den Abschaum engagiert, hat es 1000fach schwerer als diese doch eigentlich _geächtet_ gehörende Pädo-Mafia!!!

  74. #80 Frek Wentist

    habe ich hier irgendwo zu Gewalt aufgerufen? Nein. Habe ich hier irgendwelche Kinderschänder oder Mörder in Schutz genommen? Nein. Habe ich hier irgendwelche Diktatoren gelobt? Nein.

    Ich habe nur das getan, was hier angeblich alle tun: Mich auf das Grundgesetz und die Menschenrechte berufen. Da stehen offensichtlich Sachen drin, die dir nicht gefallen.

    Warum sollte ich PI verbieten lassen wollen? Im Gegensatz zu dir ist bei mir „Meinungsfreiheit“ kein hohles Wort. Sonst noch irgendwelche Verwünschungen gegen mich? Bitte, immer raus damit.

  75. Laber laber laber – Baukran !

    Gesunder Menschenverstand – wir sind alle schon vernebelt von diesem Bürokratengesülze – ich hätte dem eine Knarre bis zum Anschlag ins Maul geschoben – was denn sonst – wenner die Entführung gestanden hat – ich denke, vielen Menschen fehlt die Fähigkeit und Fantasie, sich in eine solche Situation hinein zu versetzen – es ist keinSpielfilm – da wurde ein Kind entführt und ermordet, das zerstört viele Seelen und Leben in der Familie dort.
    Hört endlich auf, über diese Scheiss Menschenrchtsverletzungen zu diskutieren – wir werden verarscht – 24 Stunden am Tag .
    Über 3000 Menschen sind 9/11 gestorben – das ist für viele Nebensache – alles dummes Gesabbel – solange hier nicht den ganzen Tag in allen Medien geschrien wird gegen die täglich statt findenden Morde und Menschenrechtsverletzungen weltweit im Muselzoo – lach ich mich tot über diese MADMAX Idioten und wie sie alle heissen –
    DIE WELT IST KEIN KUSCHELZOO – vorbei,

  76. Vieleicht würde es reichen, den Typ mit einem dressierten Polizei-Bello, der ihn natürlich nur überwachen sollte, etwas alleine zu lassen.

  77. Das war kein politischer Fall, sondern ein Kindermörder.
    Der Psychopath beansprucht noch Steuergelder um vorm EU Gerichtshof zu prozeßieren?!
    Der soll froh sein, wenn er lebend aus dem Knast rauskommt.

  78. @ #83 MadMax (30. Jun 2008 23:42)

    Ich habe nur das getan, was hier angeblich alle tun: Mich auf das Grundgesetz und die Menschenrechte berufen. Da stehen offensichtlich Sachen drin, die dir nicht gefallen.

    Da stehen offensichtlich Sachen drin, die Du nicht kapiert hast, MadMax.

    Ich bezweifle auch nach Deinen sonstigen Äußerungen in PI ernsthaft daß Du GG und Menschenrechte auch nur gelesen, geschweige denn im Ansatz verstanden hast.

    Aber es sei Dir verziehen. Linke sind halt strohdoof. Auswahl der Übelsten ist sozialistisches Selektionsprinzip (George Reisman).

    Erläutere uns doch gern mal ganz kurz den wesentlichen Inhalt der Grundrechte. Das ist in einem knappen Satz möglich.

    Deine Sozi- und Guti-Ideologie bleibt dabei, wenn Du es richtig machst, allerdings auf der Strecke. 🙂

    Ratio

  79. DASCHNER IST EIN HELD

    #14 pixer (30. Jun 2008 19:03)
    „Erstens ist die Androhung von Folter bereits Folter.“

    Was für eine Lachnummer! Das Androhen des Rausreißens der Fingernägel ist schon das Rausreißen der Fingernägel. – Mann, was für eine Blödheit! Den Unterschied demonstriere ich Dir gerne!!!

    Sei mir bitte nicht böse: Das Grundrecht auf Menschenwürde und auf Unverletzlichkeit der Person, etc+Müll ist nur noch ein Dreck gegenüber dem Recht auf Leben eines 12jährigen Kindes, das dieses Stück Abschaum entführt und ermordet hat – oder gegenüber der Hoffnung auf das Leben dieses Kindes.

    Schon mal das Stichwort „Rechtsgüterabwägung“ gehört? Wessen Recht zählt mehr? Das Recht auf Unverletzlichkeit der Person dieses Drecksentführers und -mörders oder das Recht auf Leben dieses Kindes?

    Daschner ist mein ganz persönlicher Held! Der hatte wirklich Mut. Den Mut, im rechten Moment, die Verfassung Verfassung sein zu lassen und zu versuchen das Leben eines Kindes zu retten.

    Wer nicht auf Seiten Daschners ist, der ist kein Mensch.

  80. #49 MadMax (30. Jun 2008 Wenn morgen ein Beitrag über Folter im Iran kommen würde, würde das hier zurecht einhellig verurteilt werden.
    dies ist die von Dir selber in Frage gestellte Stelle…wie kannst Du den Iran mit BRD vergleichen ?? Die Unterschiede kennt doch jedes Kind. Ich hoffe, Du kommst nie in die Situation der Familie (von)Metzler.

  81. @PI: Statt der abstoßenden Kindermörderfresse, vielleicht ein Foto vom 11jährigen Jakob von Metzler.

    Heute wäre er 17.

  82. Durch einen Zufall habe ich im letzten Jahr jemanden kennengelernt, der sowohl Herrn Daschner wie auch die hinterbliebene Familie des ermordeten Jungen persönlich kennt. Dieser erzählte im privaten Kreis, wie man Daschner nach seinem verzweifelten und leider vergeblichen Versuch, das Kind zu retten, seitens der Behörden, seines Dienstherrn und der Medien (mit Ausnahmen) angeprangert und systemathisch fertig gemacht hat. Daschners gesamtes Geld ging für Rechtsanwälte drauf, sein Glück war, dass Jakobs Eltern ihn auch finanziell unterstützten, um nach seiner Entfernung aus dem Amt wenigstens seine Pensionsansprüche zu retten.

    Um es klar zu sagen: auch ein Verbrecher hat gesetzlich garantierte Rechte, aber in diesem Fall hätte bei einer Rechtsgüterabwägung eindeutig und absolut gesetzeskonform der sogenannte „rechtfertigende Notstand“ greifen müssen, der Daschners Handlungsweise absichert, da er einzig deswegen so handelte, um das Leben des Kindes zu retten. Das Urteil gegen Daschner ist mir bis heute völlig unverständlich, auch und gerade vom Standpunkt des Gesetzes aus – denn für solche Sonderfälle wurde der entschuldigende Notstands-Paragraf damals geschaffen!

    Was mich betrifft, hätte man die Drohung gegen diesen Haufen Dreck auch durchaus in die Tat umsetzen können – in meinem Rechtsbewußtsein hat dieses Vieh unter diesen Umständen (wenn er das Versteck des Jungen nicht preisgibt und man annehmen muß, dass der Junge aus diesem Grunde stirbt) weder ein Recht auf körperliche Unversehrtheit noch hat er später irgendein Recht auf eine Klage gegen dieses Land bei der EU.
    Letzteres impliziert übrigens eindeutig, dass Gaefgen nichts an seiner Tat bereut – ein eindeutiges Anzeichen, dass eine vorzeitige Entlassung niemals in Frage kommen kann – folglich müsste er tatsächlich lebenslang sitzen. Wenn wir ein Rechtsstaat wären.

  83. #88 Mtz

    Volle Zustimmung!

    Das Leben eines Kindes ist MEHR WERT als das eines Kindermörders.

    Wer’s bestreitet, ist mein Feind.

  84. @Frek Wentist:

    Du machst genau, was ich sonst den Linken immer vorwerfe. Unsachliche, tatsachenlose und rechthaberische Denunziationen. Das ist arm, wenn man kein Argument außer einem so erbärmlichen Axiom in der Hand hat: Ich habe recht.

    @ntz:

    Wer so wie Du argumentiert, den klopfe ich in ein paar Minuten weich. Folterknechte halten nämlich am wenigsten aus, wenn’s drauf an kommt. Und wenn ich Dich in einer bedrohlichen Situation sähe, wenn eine Androhung eben keine dahingefaselte Lappalie ist, wie Dein Geschreibsel, dann wäre in Deiner Hose ein deutlicher Ausdruck Deiner Angst vor einer völlig unbedeutenden Drohung der Gewalt zu sehen. Jemand wie Du, der behauptet, einer sei kein Mensch, nur weil er mit einem anderen nicht einer Meinung sei (Welcher btw selbst angeblich von solchen Gewissensqualen gepeinigt ward), der hat weder stringente Beweise, noch nehme ich so einen geistig Unbewaffneten zum Duell.

    Es ist ein so abstoßendes Armutszeugnis, daß ich mich hier für Dinge streiten muß, deren Einsichtigkeit unsere Vorfahren gegen solche Widerlinge wie die Inquisition erkämpfen müssen und dann kommt jemand wie Roi Ponton und trommelt auf seinem Hohlkörper.

    Hier gab es keinerlei inhaltsstarke Argumentation der Folterfreunde. Da gäbe es wohl einiges zu sagen, aber was kommt? Totschlagsargumente: Wenn Du nicht dafür bist, bist Du selber ein Kinderschänder, ein Mörder, ein Unmensch! Und wir foltern ganz anders, als die Bösen! Echt! Versprochen! *höhn* Wenn das alles ist, solltet Ihr vor Euch selber fürchten, denn dann überrollen wir uns selber, bevor die Mohammedaner das tun. *kopfschüttel*

  85. #6 Weiterdenker (30. Jun 2008 18:15)
    „Gut, wo ziehen wir die Grenze? Menschlichkeit und Recht sind zwei unterschiedliche Dinge.“

    Dann muß der Gesetzgeber dafür sorgen, dass diese Dinge wieder eins werden. Gesetze sind kein Selbstzweck, sie haben einen Sinn zu erfüllen, sonst sind sie überflüssig und müssen geändert werden.

  86. @Der Hammer:

    Das wird schön: Jeder kann, nach Feststellung der festzustellenden Tatsache der Schuld, ein bißchen Schuld aus dem Schuldigen herausfoltern. Das beweist sich dann selbst! Super! Riesig! Bist Du Katholik? Dann könntest Du gleich beim Richter beichten… Denn nach Gesetzeslage ist die Gewissensentscheidung dann viel leichter, gelle?

  87. STRINGENTER PSEUDO-JURIST

    93 pixer (01. Jul 2008 01:14)

    „… der hat weder stringente Beweise, …“

    Daschner hat das Richtige getan – und das Menschliche. Und er hat alles ideal-richtig gemacht. Da war eine Grenz-Situation, und er hatte den Mut über die Grenze zu treten – und sich dann selber anzuzeigen, um die Sache prüfen und in Ordnung bringen zulassen.

    Von solcher menschlicher und charakterlicher Stärke bist du weit entfernt.

    Wenn Druckerschwärze auf Blut stößt, dann ist Blut immer stärker. Was, bitte, ist ein Gesetzestext gegen das Lebern eines unschuldigen Kindes? Erst recht, wenn auf der anderen Seite ein Verbrecher steht? Mein lieber Pseudo-Jurist – wenn dann ein MENSCH die Rechtsgüterabwägung vornimmt, wird dabei der Verfassungstext immer im Papierkorb landen. Und zu recht.

    Daschner hat richtig abgewogen, und er hat recht bekommen – naja, halbwegs.

  88. Na das ist ja heute mal schön hier. Soviel Scheiße und soviel Intelligentes habe ich selten gleichzeitig hier gelesen :-).
    Aber wie wärs mal mit ner ordendlichen Portion gesundem Menschenverstand?
    Hm?
    Geht vor allem in Richtung pixer&Co!
    Ihr Vollpfosten!

  89. @mtz:

    Wenn Dir die völlig unbedeutende Tatsache, daß es diese wertlosen Papierfetzen sind, auf denen auch Dein Recht auf Unversehrtheit, Dein Eigentum und Deine Freiheit beruht, so egal ist, dann gibt es wohl kaum etwas zu bereden. Wenn diese Dinge nur hohle Phrasen sind, dann vorwärts: Laßt uns den Stärksten ermitteln! Der hat dann recht. Nicht der stringente Beweis für die Angemessenheit der Notwehrannahme war gefragt, sondern der in Eurer Rechtfertigung! Daschner muß das mit sich selbst ausmachen, deshalb ist es ein moralisches Problem. Du versuchst, es zu rechtfertigen und zu verrechten. Und dafür fehlt Dir eben eine Beweisführung. Entschuldige, wenn es Dich überfordert, Texte zu lesen und zu verstehen, die länger sind, als ein Werbeslogan, aber bei einer solch wichtigen Frage könnte man das schon erwarten, erst recht, wenn Du Menschsein daran festmachen willst. Und dann schwadronierst Du von Menschlichkeit, unterstellst mir Charakterschwäche? Welch beeindruckende Zurschaustellung Deiner hehren Seele!

    Du geiferst umsonst, Deine Rechtsgüterabwägung funktioniert nur in einem (scheinbar) 100%igen Fall. Hast Du nun mal nachgelesen, daß darauf nur gewartet wurde? Erklärst Du mir, oh Weiser, warum Dein Heros Daschner noch einen anderen Menschen mit diesen Gewissensqualen beladen hat? Vielleicht, weil es genug willige und eifrige Schergen gibt, denen es schlußendlich egal ist, ob derjenige schuldig ist? Du bist dran!

  90. Herr Gäfgen ist mit seinem Ansinnen beim höchsten europäischen Gericht nicht durchgekommen. Für diesen Herrn war das heute der „Tag der feuchten braunen Masse“ – Und das ist gut so.

    Viel mehr muss man dazu nicht mehr sagen, den Rest besorgt der Knast, den dieser „Mensch“ noch ziemlich lange bewohnen wird.

  91. #98 pixer

    Irgendwie siehst Du den Unterschied nicht, den es zwischen der Erpressung eines Geständnisses von einem Verdächtigen einerseits und der Erpressung von für ein unschuldiges Opfer lebensrettenden Informationen durch einen überführten Täter andererseits gibt, kann das sein?
    Solltest Du diesen ziemlich gravierenden Unterschied nicht sehen, befindet sich meiner Ansicht nach Dein Unrechtsbewußtsein ein wenig in der Schieflage – ganz unabhägig vom Thema Folter.
    Übrigens, was Du hier an persönlichen Beleidigungen vom Stapel lässt, ist schon heftig. Gehts beim Diskutieren auch mal sachlich?

  92. ES GING UM NOTHILFE

    #101 pixer (01. Jul 2008 01:49)
    @mtz:
    „Wenn Dir die völlig unbedeutende Tatsache, daß es diese wertlosen Papierfetzen sind, auf denen auch Dein Recht auf Unversehrtheit, Dein Eigentum und Deine Freiheit beruht, so egal ist, dann gibt es wohl kaum etwas zu bereden.“

    Die Verfassung ist gut, und sie ist schön, und ich stehe hinter ihr. Aber das Leben eines Kindes ist mehr wert. Erst recht, wenn dagegen nur ein Stück Dreck wie Gäfgen steht.

    Pixer, in so einem Disput wirst Du immer verlieren! Es ist dumm, in einem solchen Fall die Verfassung in die Waagschale zu werfen. Denn es ging gar nicht um die Verfassung – es ging um Nothilfe. Und Daschner wollte diese Nothilfe leisten. Schlimm, daß er zu spät kam. Der Fall lehrt eigentlich nur eins (halt Dich fest!): FRÜHER Folter androhen und die Drohung auch ausführen!

    Wer in dieser Sache dem Daschner an den Karren fährt, der ist charakterlich fragwürdig. VerfassungsTHEORIE gegen das Leben eines Kindes. Und sich dann für die Verfassungstheorie entscheiden – was sind das für Menschen?

  93. @102 pixer:

    Das hast du falsch verstanden. Ich habe mich kurz gefasst, weil hier schon alles gesagt wurde. Ließ doch noch mal die intelligenten Beiträge hier. Lese sie so oft, bis du es verstanden hast.

  94. ich hätt dem gäfgen noch ganz was anderes als „schmerzen“ angedroht…und bei verweigerungshaltung zugefügt.
    jeder,der in einer ähnlichen lage ist wie die eltern des entführten jungen,würde einem „bullen“ wie herrn daschner dafür die füsse küssen.meinen vollen respekt für den „bullen“.

    ich bin dafür,dem gäfgen zu helfen,die langeweile in der haft zu mildern…mit nem täglichen hofgang und freizeitgestaltung mit den anderen jungs im knast.

  95. @Der Hammer:

    Ich verstehe durchaus den Unterschied. Aber wenn der allein Unterschied der Motivation etwas über die Verwerflichkeit des Tuns ausmacht, dann willst Du ein anderes Recht. Das impliziert nämlich auch, daß es zwar ein Recht gibt, nicht zum Geständnis gezwungen zu werden, aber was, wenn gerade diese vermuteten lebensrettenden Informationen ein Schuldeingeständnis sind? Wir sind hier doch auf ganz dünnem Eis, hier geht es um einen Dammbruch. Nicht umsonst habe ich die Taser erwähnt: Wenn Du darüber mehr lesen würdest, sähest Du, daß gerade vorgeblich nichttödliche Waffen (Non Lethal Weapons) zu Disziplinierung mißbraucht werden. selbst gegen Schwangere, Kinder, geistig Verwirrte. Und was kommt heraus? Dutzende Tote! Schlußendlich ist die einzige Garantie, die wir hätten, die moralische Einstellung der ausübenden Beamten. Und sind die nicht auch nur Menschen? Menschen, die überfordert sein können, sich irren?

    @mtz:

    Erst wenn Du selbst mal in einer Situation warst, in der Du, vielleicht zu unrecht, darauf angewiesen wärest, daß diese Rechte respektiert werden, erst dann würdest Du es verstehen. Alle rechtliche Argumentation zu Rechtfertigung geht schon nur von der Androhung aus, aber ich habe hier nicht einen (!) Befürworter erlebt, dem das reicht. Und das ist auch logisch. Wie Deine Gier, das alles viel früher, viel härter, auch wirklich zu machen. Aber noch früher ging nicht. Und wenn, dann wäre das wann gewesen? Vor dem Geständnis? Da haben wir den Salat. Und wenn ich Daschner an den Karren fahre, bin ich mitnichten charakterlich fragwürdig. Ich habe es schon so oft gesagt: Dieser Fall wurde ausgesucht, erwartet, herbeigesehnt! Um genau das zu demonstrieren, diese „Notwehr“ zugunsten des unschuldigen Kindes, das durch diesen Mörder genug zu erdulden hatte, wurde instrumentalisiert. Denn diese Rechtsauffassung ist eben nicht im reinen Herzen des Herrn Daschner gewachsen, im Geheimen gehegt und gepflegt worden, um urplötzlich ihre Verwirklichung zu erfahren. Es wurde schon länger diskutiert. Honi soit, qui mal y pense.

  96. #77 pixer
    Ich
    würde mich echt freuen, wenn du mir gegenüberstehst und mir eine Abreibung verpassen willst.Du mußt natürlich einige deiner Antifagenossen mitbringen, sonst wird das nichts.

  97. @Steppenwolf:

    Ich habe schon in meiner Jugend gegen die Bolschewisten opponiert, habe gegen Antifa und anderes Gezücht gekämpft, aber einen Hirntoten wie Dich, der nicht lesen kann, zum geistigen Duell zu fordern, war wirklich kurzsichtig von mir. Du ziehst mich auf Dein Niveau runter und obsiegst dank reicher Erfahrung.

    Hier mal zwei Links, die Argumente beider Seiten beinhalten, nicht nur Meinungen:

    http://www.o-ton.radio-luma.net/php/090306_lecture_heribert-prantl.php

    http://www.zeit.de/2004/51/Essay_Daschner?page=1

  98. #77 pixer
    Ich bin von deiner überwältigenden Intelligenz so beeindruckt, daß ich echt überlege in die Lüneburger Heide zu ziehen, Heidschnucken zu züchten und niemals mehr einen intelligenten Diskurs bei PI zu suchen.

  99. Ihr seid gerade dabei, unseren Gegnern das beste Futter zu liefern, nämlich PI steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.

  100. #110 pixer
    Die typische Entschuldigung von Dummficks.

    “ Du ziehst mich auf Dein Niveau runter und obsiegst dank reicher Erfahrung“.

    Entschuldige den Ausdruck „Dummfick“.
    Mir ist nicht besseres eingefallen.

    Etwas dämlicheres, als diesen Satz(obigen), habe ich noch nicht gehört.
    Entweder ich habe Verstand und kann diskutieren, oder ich verkrieche mich und lasse es sein.

  101. #112 jumbo
    Meine Gegner sind sozialistische Gutmenschen, wo immer sie auch sind. Ich denke nicht daran ihnen zu Kreuze zu kriechen. Und ich denke auch nicht daran mein Denken zu verheimlichen, um den MSM nicht unangenehm aufzufallen.

  102. #114 Steppenwolf

    Meine Gegner sind sozialistische Gutmenschen, wo immer sie auch sind.

    Dann sollte auch Dir an der Verteidigung des Grundgesetzes gelegen sein. Es sind ja gerade die Sozialisten, die meinen, man müsse es mit dem Grundgesetz nicht „zu formell“ nehmen, wie sie es beschönigend auszudrücken pflegen.

  103. #108 pixer

    In einem gebe ich Dir recht: das Eis IST dünn. Aber hier geht es um eine fast einzigartige Ausnahme – und, wie schonmal gesagt, dafür gibt es sogar eine legale und gesetzliche Regelung: den rechtfertigenden Notstand im StGB. Natürlich darf das keine Regel werden, aber HIER und nur hier war die Rechtsgüterabwägung eindeutig: das Leben eines Unschuldigen gegen die körperliche Unversehrtheit eines Täters – NICht eines nur der Tat verdächtigen (auch das ist wichtig!). Daschner hat nach meiner Überzeugung in einer extremen Notlage nicht nur moralisch (da dürfte zumindest ein Konsens bestehen, wenn ich Deine Argumentation richtig deute), sondern auch rechtlich an der Grenze, aber legal gehandelt. Ich habe allen Respekt vor diesem Mann, genau dafür – denn diese Entscheidung, das zeigen die Umstände, ist ihm sicherlich nicht leicht gefallen.

    Im übrigen gilt das obige auch für einige andere hier: Emotionen sind OK, gerade bei diesem Thema, aber diskutieren geht auch ohne Beleidigungen. Und es ist nicht unbedingt fair, jeden gleich als Linksjustierten zu verdächtigen, der hier in diesem Punkt eine andere Meinung vertritt, auch wenn man der nicht folgen muß.
    Das Pack, das wir hier gemeinsam als Feinde ansehen, bedient sich dieser schmierigen Methoden zur Genüge – wir hier hoffentlich nicht.

  104. Alle Leser des Forum PI sind fortlaufend informiert über die Drecksbande, welche die Verfolgung von Sraftätern und deren Schuld ununterbrochen zu unterlaufen sucht.

    Es sind die Drecksmänner und Drecksweiber, denen das Wohlergehen der Straftäter mehr angelegen ist als die Schmerzensschreie der geschändeten und mißbrauchten Opfer.

    Es ist ein Triumph der Strafrechtspflege, daß der Europäische Gerichtshof diesen Lumpen die Rote Karte gezeigt hat.

    Das läßt hoffen, unser Gemeinwesen ist ein Stück wertvoller und ehrlicher geworden.

    DANKE, HOHES GERICHT !

  105. gut so … ersuchen abgelehnt. den drecksack in den gefängnishof, rauf auf den hauklotz, runter mit der rüber und gut ist. was soll dieses ganze „menschenrechts-getue“ …

    hat jemals einer dieser widerlichen verbrecher nach den „menschenrechten“ der opfer gefragt?

    runter mit der rübe … je schneller desto besser … und die linken gülleschlürfer gleich hinterher.

  106. Daschner verdient einen Orden, kein Disziplinarverfahren! Wir brauchen mehr mutige Amtsträger in Polizei und Justiz!

  107. „Der arme Mann.Ich bin dafuer, dass man ihm einen mehrwoechigen páedagogischen Erziehungsurlaub zugute kommen laesst. Am besten auf den Malediven. Er wird dann sicherlich auf andere Gedanken kommen und schliesslich ein ganz anderer Mensch werden. Dann sollte man ihn zwecks Taeter-Opfer Austausch als erzieherische Hilfskraft in einem Kindergarten unterbringen. Der arme, niemand ist von Grund auf boese. “

    Zitat Ende, Claudi Roth im Duett mit Christian Stroebele…

  108. Das zeugt von ganz üblem Charakter. Aber eigenlich brauchte es keines weiteren Beweises: Der Herr Gaefgen hat aus Geldgier wegen seiner Wichtigtuerei ein Kind umgebracht. Daß der nicht den Rest des Lebens mit abgesenktem Haupt herumläuft zeigt die bodenlose Frechheit und Charakterlosigkeit dieses Typs. Stattdessen meint er noch wegen „Folter“ klagen zu müssen.

    Auch das Vorgehen des Herr Daschner ist nachvollziehbar gewesen und unter der Hand gesagt richtig gewesen.
    Trotzdem begibt sich ein Rechtsstaat mit sowas auf ganz dünnes Eis. Der Staat darf sowas nicht gutheisen, weil wo wird die Grenze gesetzt? Ich denke das war in diesem Fall die Ultima Ratio. Aber es darf nicht gesetzlich gedeckt sein, durch Folter oder Gewaltandrohung Geständnisse herauszuholen. Weil wenn dieses Faß einmal aufgemacht wurde, dann wird immer in Extremfällen gefoltert – und ob dabei immer die Wahrheit herauskommt ist eher zu verneinen. Normalerweise folter man ja bis einem die Aussage paßt – weil man annimmt, daß es nur so wahr sein kann.

    Also – der Gaefgen gehört in den Bau, bis er schwarz wird. Ich bin auch nicht der Meinung, daß jeder Mensch eine 2. Chance bekommen muß. Das sind Standardsätze ohne Inhalt und nicht logisch zwingend. Aber Folter und Geständnis paßt nicht zusammen.

  109. Dieser pixer ist ein .ixer-niemand hoert ihm zu, deshalb muss er hier seinen uninteressanten Duenschiss schreiben.
    Er ist der beste Freund von Mister DUCKHOME-
    http://www.duckhome.de/tb/index.php

    dem Oberschlaumeier der Nation-unsere peinliche Jugend, fuer diesen Abschaum muessen Beamte auf der Strasse den Kopf hinhalten.
    Wahrscheinlich ist pixer selber Mister dummhome – diese ganze Diskussion blendet die Verletzung der Missachtung aller Menschenrechte Tag fuer Tag aus, das Recht auf koerperliche und seelische Unversehrtheit.
    Brutalitaet, Kriminalitaet Tag fuer Tag und ueberall, in Kindergaerten, Schulen, im oeffentlichen Leben, Bus, Bahn, Gewalt gegen Sanitaeter und Feuerwehrleute, Polizisten, Aerzte, Mitarbeiter in Aemtern, Bedrohnung von Richtern, Staatsanwaelten, Ermittlern, von jedem einzelenen Buerger, der sich gegen eine neue Besatzungsmacht auch nur im Ansatz wehrt !
    Wenn innerhalb von Stunden 10 000de Tuerken bereit sind, eine Hetzjacht auf die Ehefrau von Herrn Ulfkotte zu organisieren und – wenn die gesamte deustche Oeffentlichkeit darueber vorsaetzlich nicht informiert wird,
    dann koennt ihr euch eure schlauen Gesetze in den Hintern stecken – dann leben wir bereits in einen gesetzlosen Raum.
    Da nuetzt mir kein pixer, der tolle Kommentare formulieren kann, den moechte ich mal sehen, wenn er mit vollgeschisssener Hose vor 5 Muesels steht, die einfach mal Lust haben, ihm sein Ding ab zu schneiden, oder ihn in einem alten Wasserwerk anketten – ja -einem pixer wuensche ich solche Situation von ganzem Herzen, weil er genau zu diesen Leuten gehoert, die uns diese ganze Scheisse bewusst und vorsaetzlich einbrocken.
    Gegen pixer und Co gillt deshalb nur unser Gesetz, die Notwehr, die Abschaffung – denn er will profitieren von unserem Leid, und diese Freude werde ich allen PIXERS dieser Welt vermasseln.

  110. Ich weiss nicht, ob pixer so ein Schlimmer ist. Ich glaube, er hat sich schlichtweg in dogmatischen Einstellungen verrannt. Einstellung, die auf den ersten Blick ehrenvoll sind, solche wie „nie wieder Folter“, „nie wieder Krieg“, „nie wieder Atomwaffen“ usw. Diese Dogmen haben bei ihm und vielen anderen einen so hohen Stellenwert erreicht, dass der gesunde Menschenverstand abgeschaltet wurde.

    Insofern hast Du recht Sniper, auf Menschen mit dieser Einstellung darf man sich nicht verlassen, denn im Ernstfall ist man verlassen. Diese „nie wieder Krieg“ Leute lassen es zu, wenn in UN-Friedenszonen Massaker verrichtet werden, weil sie keinen Bock haben, zur Waffe zu greifen. Oder sie lassen kleine Kinder sterben, weil ihnen ihr Dogma wichtiger ist, als Menschenleben. Aber diese Menschen wollen ja immer nur das beste…

  111. Gäfgen bringt den kleinen Jakob von Metzler um. Er holt die Million Lösegeld mit seinem eigenen Auto in einem Wäldchen bei Frankfurt ab und wird dabei von der Polizei beobachtet. Gäfgen fährt von Frankfurt nach Aschaffenburg und bestellt sich bei der dort ansässigen Mercedes-Niederlassung einen dicken Benz mit allem drum und dran. Er bucht auch gleich noch eine Urlaubsreise.

    Gäfgen, ein ganz netter Kerl.

    Ich finde auch, dass Daschner ihm keine Schmerzen hätte androhen dürfen. Er hätte sich die Frage nach dem Verbleib des kleinen Jakob komplett sparen sollen, nicht wahr, MadMax und ixer.

    Denn: Wo bleibt denn da das Grundgesetz, das Verständnis für den Täter und das Recht auf einen angenehmen Aufenthalt im Polizeirevier mit einem „lecker Kaffee“?

  112. 124 J_B (01. Jul 2008 09:17) Ich weiss nicht, ob pixer so ein Schlimmer ist. Ich glaube, er hat sich schlichtweg in dogmatischen Einstellungen verrannt. Einstellung, die auf den ersten Blick ehrenvoll…..Zitat Ende

    Es nuetzt uns nichts, ob er ein Schlimmer ist, es ist zu befuerchten, dass er, wenn er es noch nicht ist, auf alle Faelle einer wird, denn er wird sich seine Welt suchen, wo er sich ausleben kann, und deshalb muessen wir diese Typen wachruetteln oder davon jagen.
    Es ist ja das perverse, das gerade die sogenannten antifa-dieser perverse Autonomendeck die Gewalt auslebt, unfassabre Taten ungestraft begeht, Schaden anrichten kann, mit Beamten besetzte Polizeifahrzeuge angreift und schwer beschaedigt, ohne Gegenwehr.
    Da bin ich als Buerger ja schon verpflichtet, den armen, hilflosen Beamten unter Anwendung des Notwehrparagrafhen zur Seite zu stehen.
    Wir haben hier inzwiechen die Gestze des Dschungels neu zu erlernen, denn wir haben es mit Wilden zu tun, das sind Analphabeten, die kennen keine Gesetze, ich habe lange in Berlin gelebt, mit den Jungs auf der Strasse gestanden und die ausgefragt, die lachen sich tot ueber unser gesamtes System.
    Es war voraus zu sehen, wie sich das Gante entwickelt, nun denkt mal bis 2020, die ganzen Hablaffen aus den Kinderkarren, die jetzt gezuechtet werden, wer da noch an Gesetze und den Staat glaubt -bitteschoen, ich
    glaube nur noch an mich und meine direktes Umfeld.

  113. Gaefgen hat meine meinung über juristen wieder einmal voll und ganz bestätigt.

    Ohne gewissen, anstand, moral und rücksicht interessieren sie sich nur für paragrafen, menschen sind ihnen scheissegal.
    Und wenn es einen paragrafen gibt, mit dem man sich auch nur irgendeinen vorteil verschaffen kann, zumal diese ja von juristen absichtlich schwammig formuliert wurden, dann schlagen sie gnadenlos zu.

    Wer jemals mit solchem gewissenlosen pack zu tun hatte, z. b. auf einer behörde, der merkt sehr schnell, dass er von mit seinen eigenen steuergeldern bezahlten juristen in den ruin getrieben werden kann.

    Keinesfalls
    Theo Retisch

  114. Mein lieber Sniper, du liegst falsch. Natürlich bin ich das Böse an sich, aber in dieser Sache schlagen zwei Herzen in meiner Brust.

    Es ging um einen Verbrecher der möglicherweise ein Kind in seiner Gewalt hatte, das noch gerettet werden können.

    Der andere Punkt ist das absolute und unumstößliche Folterverbot, bei dem es schon deshalb keine Ausnahmen geben darf, weil ein Folterstaat natürlich nicht die Verbrecher sondern seine Gegner foltern würde.

    Deshalb ist genau das richtige passiert. Derjenige der Folter angedroht hat oder besser androhen ließ ist bestraft worden, wobei es nicht gelungen ist seine Motive wirklich zu ergründen:

    http://www.zeit.de/2004/49/Daschner?page=all

    Im ersten Atemzug war ich damals dafür das in solchen Fällen mit Folter gedroht wird, wobei die polizeilichen Vernehmungstaktiken ja häufig Drohungen beinhalten die nahe an eine Folterdrohung kommen. Mit etwas Abstand und etwas Überlegung hat sich herausgestellt, das meine erste Entscheidung falsch gewesen wäre.

    Im Grunde genommen ist das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein großes Lob für das Frankfurter Landgericht, das ich wegen anderer Urteile gar nicht leiden mag. Es hat in diesem Fall Recht gesprochen und ist vom EuGHMr mehr als bestätigt worden.

    Nun bleibt nur die alte Frage ob Lebenslänglich in diesem Fall länger als 15 Jahre ist.

  115. @ pixer

    Leute wie Dich wird man auch noch foltern, sei Dir sicher.
    Du hast doch nur Schiss dass man Deine Schweineren aufdeckt und Dir die Scheisse aus dem Leib prügelt.
    Typisches kriminellen Gelaber.
    Verzieh Dich.

  116. noch was,
    ich scheisse auf das, was du freiheit nennst.
    deine freiheit kannst du sowieso nur nutzen wenn du geld hast, ich bin ein gefangener in einem 1km umfeld – man könnte die mauer wieder aufbauen – ich würde es höchstens 1 mal im jahr merken.
    im ausland ware ich seit 12 jahren nicht mehr, nicht mal im innereuropäischen.
    ich war auf keiner demonstration oder sonst etwas.
    ich brauche diese freiheit nicht die ich niemals nutzen kann und wenn ich das dafür tauschen kann dass verbrecher gefoltert werden –
    SEHR GERNE!

  117. einige Postings hier sind SEHR GRENZWERTIG!!!!

    @pixer, Ihre Meinung und Ihren Glauben an das zumeist Gute im Menschen in allen Ehren, aber es ging in diesem Falle um eine übergesetzliche Rechtsgüterabwägung. Es gibt Dinge wie diesen Fall, die sich nicht in formalem Recht erfassen lassen, und die genau deshalb auf menschlichen Entscheidungen beruhen. Man kann über die Entscheidung von Daschner durchaus diskutieren, ich halte die Entscheidung zur Schmerzandrohung in diesem speziellen Falle für richtig, man kann sie aber auch ablehnen, das sei jedem unbenommen. Es geht um diesen Einzelfall, und nicht um eine Verallgemeinerung. Jeder Polizeibeamte weiß seit der Verurteilung von Daschner, daß er auch bestraft wird, wenn er Schmerzen androht, daß er sich nicht auf eine Straffreiheit berufen und einfach zurücklehnen kann. Deswegen wird Androhung von Folter auch nicht zu einem verbreiteten oder üblichen Mittel in der Straftatenaufklärung oder Verfolgung, sonder ein auf extreme Einzelfälle beschränktes Mittel, extremes Mittel für extreme Situationen.
    Wie gesagt, ich halte die Handlungsweise von Herrn Daschner in diesem Einzelfall für richtig, weil es die berechtigte Hoffnung gab, Jacob lebend zu finden, weil ich die Menschenwürde von Jacob als höher einstufe als das Recht auf Schmerzfreiheit von Gaefgen.

  118. Der Rechtsstaat hat funktioniert und die Polizisten bestraft. Folter ist ein Mittel der Dikatatur, D aber ist ein demokratischer Staat.

  119. #112 jumbo

    Ihr seid gerade dabei, unseren Gegnern das beste Futter zu liefern, nämlich PI steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.
    —-

    Damit wäre „PI“ allerdings in bester Gesellschaft, wie unser Oberstes Deutsches Gericht mit großer Wahrscheinlichkeit demnächst verkünden wird:

    EU-Ermächtigungsgesetz ist übler verfassungsfeindlicher Mist!
    Ab in die Mülltonne der Geschichte.

  120. Der beste Beweis dafür, daß wir vor der muselmanischen Unterwanderung Angst haben müssne, sind die Beiträge der selbsternannten Menschenrechtler und Grundrechtsbewahrer, die all das, was sie vorgeben, schützen zu wollen, eigentlich zur Hölle wünschen. Die archaische Auge-um-Auge-Haltung ist genau das, worin wir uns eigentlich von diesen Ultrareligiösen unterscheiden sollten. Aber hier gibts nichts als Schreien nach Blut und Mord.

    @sumo:

    Ich glaube eben gerade nicht an das Gute im Menschen! Die Schwäche verführt fast jeden Menschen, Macht über andere zu mißbrauchen. Schau Dir „unsere“ Politiker an. Und dann willst Du jemandem die Macht geben, andere zu foltern?

    @GottWillEs:

    Deine Kreuzzugsmentalität und Deine Drohungen lassen mich kalt. Du wirst mich nicht mundtot machen. Kleiner Zensor Gottes.

    @sniper:

    Wie kommst Du denn darauf, daß ich die erzwungene Hilflosigkeit der Polizei gutheiße? Mir kommt das Kotzen, wenn ich sehe, wie diese Leute ins Feuer geschickt werden, die Knarre an der Seite, sich aber von Lumpen ins Mauls schlagen lassen zu müssen. Dort ist Nothilfe und Durchsetzung der Gesetze unmittelbar angebracht! Zur Not mit der Schußwaffe. Denn ein Angriff auf diese Polizisten ist ein Angriff auf einen Menschen, der sich wehren können muß, ebenso wie ein Angriff auf unser aller Sicherheit.

    @PI-NEWS:

    Das ist echt arm: Drohungen und Aufrufe zu Folter und Mord sind Euch keinen Kommentar wert, aber mir wollt Ihr das Fell gerben?

    1) Ihr regt Euch über EU-Diktatur und Unrechtssprechung auf, aber die Einstufung von Folterandrohung als Folter in Carolina, dem Urteil und der Menschenrechtskonvention wird durch ein Urteil der verhaßten Institution „geheilt“? Witzig! Wenn’s halt paßt…

    2) Und wenn Ihr es nicht hören wollt: Der Folterer foltert auf Verdacht. Ja, er ist bei der Lösegeldübergabe beobachtet worden. Ja, er hat die Entführung gestanden. Aber konnte man Mittäter ausschließen? Konnte er und nur er tatsächlich wissen, wo Jakob war? Es gibt keine absolute Sicherheit, sonst hätte Daschner ja keine Gewissensqualen gehabt, oder?

    3) Ich hätte Euch zumindest zugetraut, Quellen zu recherchieren. Nicht mir ist es ein Dorn im Auge, daß es sich um ein Kind reicher Eltern handelte. Schließlich ist das entscheidendes Opferkriterium: Man entführt keine Kinder armer Eltern, um Lösegeld zu erpressen! Aber die Vorgeschichte zeigt, daß ein solcher Fall willkommen war, die Auffassungen von polizeilicher Nothilfe am Exempel zu beweisen. Darum ist es arm, mir vorzuwerfen, ich rechtfertigte die Tat oder schützte den Täter. Er hat klar erkennen lassen, daß er die Tat nicht bereut und ist daher auf lange Jahre, vielleicht für immer, nicht resozialisierbar. Und das heißt: Keine Entlassung.

  121. Im Fall der Folterandrohung gegen Gaefgen ging es um zwei sich im konkreten Fall widersprechende Grundrechte:

    1. Das Recht auf Leben des kleinen Jungen. Dieses Recht hat der Staat AKTIV zu schützen. Und den Jungen ersticken oder verhungern zu lassen, bedeutet schließlich AUCH Folter.

    2. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindermörders Gaefgen.

    Beide Rechte konnte Daschner nicht gewährleisten. Er musste sich für eins von beiden entscheiden. Entweder durch Nichts-Tun schuldig werden, oder durch aktives Tun auch schuldig werden.

    Mittlerweile hat das BVerfG mit 8:0 Stimmen entschieden, dass schuldig werden durch Nichtstun weniger schlimm ist als schuldig werden durch Handeln. Nämlich in seinem Urteil gegen das Gesetz, im Notfall durch die Tötung EINES EINZIGEN Unschuldigen Hunderttausende zu retten. Allerdings hat Karlsruhe die Strafwürdigkeit (und damit den übergesetzlichen Notstand) ausdrücklich offen gelassen.

    Pixers Argumente sind natürlich nicht von der Hand zu weisen. Allerdings wird er durch seine durch nichts belegte Behauptung, diese Situation sei herbeigesehnt worden, moralisch völlig unglaubwürdig.

    Vasil, der nicht an Daschners Stelle hätte sein wollen

  122. @Pixer:

    Mehrheiten haben nicht automatisch recht. Im Gegenteil, oft ist es gerade umgekehrt. Aber wenn praktisch keiner(!) Deine Einstellung teilt, zumindest nicht bis in die letzte Konsequenz, dann würde ich mir doch langsam mal Gedanken machen, ob Du nicht auf dem Holzweg bist.

  123. Lieber Vasil!

    Bitte lies doch genauer. Ich habe mehrfach erwähnt, daß sich die Belege für meine Behauptungen finden lassen. Nur als ein Hinweis dieser Link:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Winfried_Brugger

    Es ist unbequem, aber wahr, daß diese Auffassung schon länger in der Literatur herumgeistert, basierend auf solchen Gedankenexperimenten wie dem von Pietro Verri (http://www.o-ton.radio-luma.net/php/090306_lecture_heribert-prantl.php), oder Niklas Luhmann. Ich beziehe ausdrücklich auch Günther Jakobs und sein Feindstrafrecht mit ein.

    Auch ich hätte nicht an Daschners Stelle sein wollen, aber hier darf eben nicht übersehen werden, daß auch die Intentionen der scheinbar oder anscheind moralisch handelnden Person uns verborgen bleiben. Und wenn kritische Nachfragen hier nicht erlaubt sind, wo dann?

  124. Erstens ist die Androhung von Folter bereits Folter.

    – man könnte genauso auch sagen :
    Erstens ist die Androhung von globaler Erwärmung bereits globale Erwärmung…

    …hihihi,…das stimmt sogar.

  125. @J_B:

    Ich bin so oft mit meiner Einstellung allein gewesen. Nicht oft, aber oft genug, habe ich entweder recht behalten, oder andere hatten es eilig, das Mäntelchen nach dem Winde zu hängen.

    Als wir auf Montagsdemos der Wende statt nur „Wir sind das Volk!“, „Wir sind EIN Volk!“ riefen, oder „Deutschland einig Vaterland!“, da hat uns die Menge als Nazis geschmäht. Es dauerte nicht lange, da konnten diesen Opportunisten der Beitritt nicht schnell genug gehen.

    Im übrigen habt Ihr die anderen nur mundtot gemacht (MadMax, Weiterdenker, Bob Denard, usw.). Und ich diskutiere mit Dir gerne über das Für und Wider, aber nicht auf Basis von haßerfüllten Beschuldigungen (GottWillEs). Bring meine Ablehnung mit Logik aus dem Lot, aber nicht mit emotionalen Totschlagsargumenten. Wer einen Menschen opfern will, damit ein anderer gerettet würde, der unterwirft den Wert eines Menschen einer Gewichtung. So weit, so gut. Aber wenn Du Dir die Beiträge durchliest, dann mußt Du doch zugeben, daß einige sich vor Rachdurst kaum halten können und zur Not auch mich dafür foltern würden, weil ich nicht zustimme. Mit denen willst Du gemeinsame Sache machen? O_o

  126. @wolaufensie:

    Welch Ausbund an Eloquenz. Und diese Logik! Du Muselman? Rezitieren Koran? Oder findet die Erderwärmung gerade in Deinem Kopf statt? Wäre eine Erklärung für die heiße Luft.

  127. Find ich vollkommen in Ordnung, Fakten aus solchen Leuten rausprügeln zu lassen. Da heulen Leute rum und fordern ihre Menschenrechte, nehmen diese aber im gleichem Atemzug ihren Opfern. Wer Menschenrechte anderer nicht akzeptiert darf auch selber keine zugesprochen bekommen oder sich darauf berufen können! Das Gleiche gilt auch für psychische Gewalt!

  128. PIXER ist immun gegen Logik, er will sich hier auf Kosten anderer aufgeilen, weil er sich für den Allwissenden hält – davon ist unsere Welt voll – leider haben sie uns bislang nur in die entgegensgesetzte Richtung befördert.

    Wenn ein Politiker sagt, das müssen WIR aushalten, dann meint er, ihr Scheissvolk geht mir am Arsch vorbei, was zählt, ist meine Ideologie, und die Kohle, die ich euch stehlen kann, ohne dafür eine gegenleistung zu bringen, denn eine Leistung wäre ja ein Fortschritt, eine Verbesserung für die Arbeitgeber, das Volk, sie verbessern ausschliesslich ihre eigenen Positionen, das verstösst gegen alle rechte einschliesslich der Menschenrechte.
    Sie foltern uns 24 Stunden am Tag, psychisch/seelisch und auch körperlich, denn wir müssen da draussen mit der Angst im Nacken ohne Leibwächter laufen sie nicht !
    Es ist Folter, wenn Eltern sich täglich Sorge machen müsen, ab ihr Kind gesund aus der Schule zurück kommt, nicht bestohlen, vergealtigt oder getötet wurde, es ist Folter als Kleinverdiener, seinem Kind kein bessere Situation bieten zu können, es ist Folter, Verbrechern auf der Strasse zu begegnen, die für schlimmste Straftaten keine Strafe erhielten, die betroffenen Opfer aber ein Leben lang gezeichnet sind.
    Wenn Sexualstraftäter nach Verurteilungen weitere Taten begehen, weil man sie wieder auf uns los gelassen hat.
    Sie sind nicht besser als die Täter im dritten Reich, nur das wir diesmal als Gesamtbevölkerung als Labor und Versuchskaninchen herhalten sollen
    Es ist Folter, wenn Politiker das eigene Volk aussperren aus allen Entscheidungsprozessen, denn man leidet unter der Wehr- und Hilflosigkeit, und das ist psychosomatische Körperverletzung.
    Dafür gehören ALLE Verantwortlichen bestraft, mit jeder nur denkbaren Folter sollen sie zum Geständnis gezwungen werden – dass sie uns hassen.

  129. Steckt ihn mit ein paar schweren Jungs in eine Zelle. Das regelt sich dann alles von selbst.

  130. Mit denen willst Du gemeinsame Sache machen?

    Ja. Und zwar weil ich Angst habe, wenn ICH mal in einer Grube läge und zu ersticken drohte, dass DU meinem Entführer gegenübersässest. Denn dann wäre mein Schicksal besiegelt!

  131. @wolaufensie:

    Na klar. Vielleicht kommt bei Dir ja doch noch mehr als Ironie. Eventuell die Einsicht, daß Dein Vergleich mit der Erderwärmung gar nicht so abwegig ist. Die nicht durch Fakten zweifelsfrei bewiesene Beeinflussung der stattfindenen Erderwärmung durch menschenverursachte Emissionen hat trotzdem massiven Einfluß auf das Handeln der Menschen. Warum? Weil sie glauben, daß es der Realität entspricht! Ich denke, Du verstehst, was ich meine.

  132. @ #94 Der Hammer (01. Jul 2008 01:10)

    Um es klar zu sagen: auch ein Verbrecher hat gesetzlich garantierte Rechte, aber in diesem Fall hätte bei einer Rechtsgüterabwägung eindeutig und absolut gesetzeskonform der sogenannte “rechtfertigende Notstand” greifen müssen, der Daschners Handlungsweise absichert, da er einzig deswegen so handelte, um das Leben des Kindes zu retten. Das Urteil gegen Daschner ist mir bis heute völlig unverständlich, auch und gerade vom Standpunkt des Gesetzes aus – denn für solche Sonderfälle wurde der entschuldigende Notstands-Paragraf damals geschaffen!

    Der Tatbestand des rechtfertigenden Notstands ist zwar womöglch ebenfalls erfüllt. Er ist aber deutlich enger als das unter #66 erwähnte Notwehr/Nothilferecht, da zusätzlich eine Interessenabwägung durchzuführen und die „Angemessenheit“ des eingesetzten Mittels zu prüfen ist.

    Im Falle Daschner waren mE bereits die Voraussetzungen des Nothilferechts (§ 32 StGB) gegeben.

    Dazu genügt ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff (hier auf das Kind). Man könnte vielleicht zweifeln, ob der Angriff noch „gegenwärtig“ im Sinne des Gesetzes war. Ich würde das bejahen, da die Entführung fortdauerte.

    Ausführlicher im von mir vertretenen Sinne auch Volker Erb, Strafler an der Unniv. Mainz:

    http://images.zeit.de/text/2004/51/Essay_Daschner

    Wer hier meint, es komme in schwierigen Fällen wie diesem nicht mehr auf Recht und Ethik an, über die man sich auch mal (nach welchen Kriterien denn?) hinwegsetzen dürfe, verkennt, daß auch und gerade auch schwierige Fragen und Grenzfälle vorher durchdacht gehören, um im Fall des Falles möglichst klare Handlungsmaximen und Entscheidungskriterien zu haben.

    Ratio

  133. @ pixer, es geht hier um einen Einzelfall! Es geht ausschließlichum den Fall „von Metzeler“. Es gab und gibt kein Gericht, welches Folter verallgemeinern würde, es gibt nämlich in Deutschland kein Präzedenzstrafrecht, es gibt auch keinen Präzedenzfall, den man sich irgendwie zum Vorbild hätte nehmen können. Ich möchte nicht in Daschners Haut stecken, aber ich würde mich in einenm ähnlich gelagerten Fall auch nicht auf ihn berufen, da es immer Einzelfallentscheidungen sind. In diesem Falle fand ich Daschners Entscheidung richtig. Ob das wieder so sein würde, sei dahingestellt.
    Es geht auch nicht darum, Folter per Gesetz zu erlauben, dann wären wir wirklich armselig. Dieser eine Fall zeigt doch deutlich, daß die Mehrheit keine Folter will, sondern sie ablehnt. Natürlich ist Daschner mit seiner Entscheidung zugunsten eines Opfers alleine, ebenso alleine wie der Kampfpilot, der einen Jumbo abschießen soll, weil sonst weit mehr Menschen sterben würden. Niemand kann diese Gewissensentscheidung nachvollziehen, aber im Nachhinein ist für mich die Entscheidung mit den weniger Opfern besser.

  134. @sniper:

    Da habe ich in die Wüste gepißt – wo nix ist, da wächst nichts. Wenn Du Freiheit gegen Sicherheit eintauschen willst, geh zu Schäuble – Du wirst beides verlieren.

    Deine emotionale Argumentation hat keinerlei Logik, sie basiert nur auf wechselnden Anschuldigungen, weshalb ich durch meine Weigerung an allen anderen schlimmen Dingen im Land schuld oder mitschuld sein soll. Und so blöd zu sein, einerseits zu behaupten, die Androhung von Folter sei keine Folter (abgesehen davon, daß Du ja ganz wild drauf bist, selbst Hand anzulegen), dann aber von „psychosomatische Körperverletzung“ zu palavern – das ist dann wohl die „Logik“, die ich nicht verstehe? Dazu Moralkeule III.Reich – Dir ist echt nichts zu platt. Keine Deiner ereiferten Anwürfe hatte irgendetwas mit diesem Thema zu tun. Das ist demagogisch und das auch noch beschissen schlecht.

    @J_B:

    Und wenn Dir beim Verhör sniper gegenübersäße? Dann nicht auch? Willst Du die Freiheit der Gewissensentscheidung, die sich Daschner genommen hat, durch einen Zwang zur Folter ersetzen? Außerdem: Glaubst Du ernsthaft, daß ich in einer solchen Position arbeiten würde?

  135. @sumo:

    Bitte, lies doch mal einige meiner vorangegangenen Beiträge und evt. auch zwei, drei der Links. Es geht eben nicht um den Einzelfall, sondern um die Tatsache, daß hier eine Abkehr vom Strafrecht zum Präventivrecht oder Feindrecht. Und diese Bemühungen zielen nicht zum Einzelfall, sondern zur Verrechtung von Folter, Zwang und Generalverdacht. Gaubst Du nicht, ich hätte die heiße Wut im Herzen, wenn ich einem solchen Lumpen gegenübersäße und tief drin glaubte, er ließe gerade ein Kind verrecken?

  136. Hier begeben sich einige auf das Rache-Niveau der Moslems hinab, das muß doch eigentlich nicht sein, oder?

    Gaefgen sitzt im Knast und kann keine Kinder mehr umbringen. Viel schlimmer sind die immer noch frei herumlaufenden potentiellen Ehrenmörder, wir sollten uns besser um die kümmern.

  137. Gäfgen ist rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der selbstmitleidige Mörder mit dem Hundeblick wird hoffentlich nie wieder auf die Menschheit losgelassen.

    Falls er doch noch mal rauskommt, dieser habgierige, feige Kindermörder mit Jura, sollte er gebührend begrüsst werden!

  138. Dieser Gäfgen ist abgrundtief schlecht und auch noch dreist!
    Aber wenn’s ihm an die Hammelbeine geht, dann kriegt er Muffensausen!
    Was für eine elende Kreatur!

    Für derart Leute sollte die Todesstrafe wieder eingeführt werden, anstatt sich von so einem Dreck auch noch vorführen zu lassen.
    Tod durch den Strang! Aber bitte ohne Genickbruch!

    Von mir aus sollen sich jetzt einige hier darüber aufregen, aber das ist meine persönliche Meinung!

    Wenn der nicht für immer im Knast bleibt, wird der wieder rückfällig, auf irgendeine Art!

    Gier und Feigheit, an wem soll er sich auslassen als an den Kindern?
    An was anderes traut sich dieses Ding doch nicht ran!

  139. Wenn sie den Gäfgen dereinst kalt in der Gosse finden und die Polizei rätselt, „Wer hat ein Motiv?“, dann haben das alle Familienväter und Mütter Deutschlands!

  140. @ #152 MadMax (01. Jul 2008 16:56)

    Ich kann Pixer nur in allen Punkten zustimmen.

    …also ich auch MadMax. – insbesondere von der konsequenten Anwendung seiner Logik bin ich fasziniert.
    …Die Androhung von Pixer ist schon Pixer…:-D

  141. MadMax und dem ixer geht es in diesem Fall doch eigentlich gar nicht um Folter. Hier kann man mal einem „Bullen“ schön eins mitgeben. „Scheiß Bullenstaat“ ist doch eine der Parolen der linken Brüder.

    Den zum Zeitpunkt der Gewaltandrohung bereits überführten Kindesentführer Gäfgen soll die Polizei gefälligst mit Samthandschuhen anfassen. Was kratzt die Linken ein reicher Bankierssohn? Hätte ein Rechtsradikaler einen Schwarzen entführt, läge die Sache komplett anders, für ixer&Co. Wehe, der Polizist hätte dem Rechtsradikalen keine Gewalt angedroht…

    Die Linken sind ja alle gegen Gewalt, außer es geht gegen Andersdenkende, den „Bullenstaat“ und das „Schweinesystem“. Da darf man auch mal die Pflastersteine in die Menge werfen. Einem Polizisten einen Stein ins Gesicht zu werfen, ist für diese Leute in Ordnung. Einem Kindesentführer Gewalt anzudrohen, kommt für sie nicht in Frage.

  142. @ #152 MadMax (01. Jul 2008 16:56)

    Ich kann Pixer nur in allen Punkten zustimmen.

    Sorry MasMax ich muss mich doch leider widerrufen,
    wenn : „bereits die Androhung mit Pixer ist bereits Pixer“ dann ist man schnell bei -> „bereits die Androhung mit Pixer ist Folter“ 😀

  143. Ich versuch das einmal zu verstehen:
    Die Androhung (nicht die tatsächliche Ausführung!) von Gewalt sollte nach Auffassung eines verurteilten Mörders eine Verletzung der Menschenrechte sein?

    Hier ging es nicht darum, daß jemand zur Aufklärung eines Radkappendiebstahls beitragen sollte. Es bestand der begründete Verdacht, daß ohne schnelles Handeln der Ermittler ein Mensch sterben würde.

    Wer einen Menschen entführt und umbringt hat bewiesen, daß elementarste humanitäre Werte in seiner Welt einfach nicht existieren.

    Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß die Anwendung von Gewalt gegenüber jemanden, der bereits eigenhändig ein wehrloses Kind ermordet hat, irgendwelche nennenswerten traumatischen Auswirkungen auf diesen Täter hat.

    Das arme Folteropfer zu spielen und den europäischen Gerichtshof aufrufen ist an Absurdität nicht zu überbieten.

    Doch es ist zu überbieten: Und zwar da, wo in den Feuilletons der gutbürgerlichen Bildungspresse und realitätsfernen Debattierzirkeln plötzlich aufgeregt über Stasi-Methoden und Folterkommissare diskutiert wird.

    Eine solche Diskussion hätte dann ihre juristische und moralische Berechtigung, wenn
    (1) Daschner tatsächlich gefoltert hätte und
    (2) zu keinem Zeitpunkt eine Tötungsabsicht bestand bzw. der Entführte von Helfern ausreichend versorgt gewesen wäre.

    In diesem einem konkreten Fall war es aber nicht so.

    Wenn hier eine Person in seinen Menschenrechten verletzt wurde, dann ist/war es das Opfer und seine Angehörigen.

  144. @ Pixer, ich behaupte, daß es doch nur um diesen Einzelfall geht, was Herrn Daschner betrifft. Der herr ist Polizeibeamter im besten Sinne, und alles, was er da getan hat, hat mit dem konkreten Fall zu tun. Die rechtstheoretischen Subsumierungen wurden ANSCHLIESSEND von Wissenschaftlern ausgeführt und demzufolge die verschiedensten Gedankenmodelle „hineininterpretiert“, also vulgär gesagt hat man Daschner Motive untergeschoben, die er so im Falle eines vielleicht noch lebenden Kindes gar nicht hatte.
    Alle diese Unterstellungen kamen nach diesem Fall. Es ist klar, daß es solche Unterstellungen geben würde, aber das muß nicht zwingend bedeuten, daß daschner von diesen unterstellten Motiven geleitet wurde.
    Diese Verschwörungstheorien, daß man „nur darauf gewartet habe, über die Hintertür in so einem Falle die Folter wiedereinzuführen“, sowas entbehrt jeder Grundlage, solche Motive sind anschließend reingedacht worden.
    Es gibt immer wieder diese theoretischen Gedankenspiele über Terroristen, die eine Atombombe zünden und den Abschaltcode wissen und man darüber diskutiert, ob die Rettung von Menschenleben die Folter indiziert. Auch in so einem Falle wäre die Menschenwürde nicht teilbar, und wenn man sagt, amn rettet dann ja mehr Menschen als nur einen, würde auch zu einer unzulässigen Gewichtung von Menschenleben führen. Es ist so, daß sich Terroristen und andere Verbrecher bewußt aus der Gesellschaft ausgrenzen, sich bewußt den Regeln und Gesetzen der Gesellschaft widersetzen, und das bedeutet für mich, daß sie damit rechnen müssen, auch so behandelt zu werden.

Comments are closed.