Hamm. Werden ausländische Straftäter nach einer Mindesthaftzeit in Deutschland ausgewiesen und kehren dann wieder nach Deutschland zurück, müssen sie ihre Freiheitsstrafe fortsetzen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. (Aktenzeichen: 1 VAs 32/13). Ein wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilter Inder war nach zehn Jahren im Gefängnis ausgewiesen worden. Allerdings reiste der 48-Jährige erneut nach Deutschland ein. Die lebenslange Haft ist fortzusetzen. (Verstehen wir das richtig: Lieber lebenslänglich im deutschen Gefängnis als frei in Indien? / Quelle: Rheiderland Zeitung, S. 21 / Spürnase: Kalle)

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31 KOMMENTARE

  1. Moment jetzt, der war nach seiner Ausweisung frei in Indien und konnte wieder nach Deutschland reisen?
    Für lebenslang muss man schon stricken in Deutschland, den kann man doch nciht einfach in die Freiheit (und sei es in Indien) entlassen?

  2. PI bringt immer (jedenfalls oft) die Beiträge, über die ich auch schon vorher nachdenke.

    Wer ein wenig Kenntnis von den Lebensbedingungen in manchen Teilen der Welt hat, für den ist klar, daß es für manchen Inder ein Glücksfall sein kann, in einem deutschen Gefängnis leben zu dürfen.

    Das hört sich zynisch an, ist es aber nicht …

  3. Naja, „Lebenslänglich“ bedeutet in Deutschland 15 Jahre.
    10 davon hat er schon weg, die letzten 5 bringt er auch noch rum.
    Jetzt ist er 48 und in Indien unter Umständen schon jetzt ein Fall für die Brücke oder Wohnkartonage, bei denen gibts sowas wie „Staatsrente“ oder Schröder-Fear nämlich nicht.

    Da hat ers doch ganz gut getroffen, wenn er mit 53 aus unserem, für indische Verhältnisse luxuriösen, Knast kommt, zumal unsere Regierung zu 99,9% opferverachtend genug ist, einen Mörder mit dem Prädikat „Migrant“ zum Dank für dessen Hiersein mit den Segnungen der Überlebenden versorgen zu lassen.

  4. Was mich interessieren würde ist, ob er wenn er seine Strafe abgesessen hat dableiben kann oder erneut abgeschoben wird.
    Das sagt uns dieser Zeitungsausschnitt leider nicht !

  5. Ist doch geil! 5 Jahre Hotel zusätzlich und danach Hartz 4 bis ans Lebensende. Cool!

  6. Und wenn er dann noch Arbeit im Knast hat, kann er sich in den 5 Jahren Geld ansparen (1/3 vom Verdienst wird zurückgelegt). Mit diesem Geld kann er nach der Abschiebung umgehend den nächsten Schlepper bezahlen – und diesmal muss er nicht in den Kanst.

  7. Wenn ich das schon wieder lese. Lebenslänglich bedeutet auch lebenslänglich! Wie kommen immer wieder die Menschen darauf, dass das nur 15 Jahre maximal sind? Nach 15 Jahren kann die ganze Sache geprüft werden, mit eventueller Begnadigung und Aussetzung zur Bewährung. Sollte die Prüfung negativ ausfallen, bleibt der Gefangene weiter in Haft.

    Aber zum Thema: In deutschen Gefängnissen geht es vielen ausländischen Straftätern besser, als in Freiheit in ihren eigenen Ländern. Hier gibt es Betreuung rund um die Uhr, warme Mahlzeiten, fließend Wasser und medizinische Versorgung. Daher kaum verwunderlich, dass viele wieder einreisen.

  8. #2 nicht die mama
    (08. Aug 2013 11:51)

    Naja, “Lebenslänglich” bedeutet in Deutschland 15 Jahre.
    10 davon hat er schon weg, die letzten 5 bringt er auch noch rum.

    Aber auch nach der vollständigen Strafverbüßung ist die Ausweisung unvermeidlich.

    Im Aufenthaltsgesetz heißt es dazu:

    Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er

    1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,

    Eine Wiedereinreise wäre (rein theoretisch) auch erst dann möglich, wenn die Strafe aus dem Strafregister getilgt wurde. Das wird er wohl kaum noch erleben. Zudem müßte ein guter, nachvollziehbarer Grund zur Wiedereinreise vorliegen, der ebenfalls kaum zu finden sein dürfte.

  9. Das war wohl etwas unverhofft:

    „Im August 2012 wurde der Betroffene in Paderborn aufgegriffen, festgenommen und verbüßt seitdem die lebenslange Freiheitsstrafe weiter. Er hat beantragt, zu seinen Gunsten erneut von der Regelung des § 456 a StPO Gebrauch zu machen. Den Antrag hat er damit begründet, dass er unwissentlich nach Deutschland eingereist sei. Er sei in einem von seinem Arbeitgeber gesteuerten Fahrzeug in den Niederlanden unterwegs gewesen und habe während der Fahrt geschlafen.“

    aus 456a StPO: „Kehrt der Ausgelieferte, der Überstellte oder der Ausgewiesene zurück, so kann die Vollstreckung nachgeholt werden.“

  10. #5 Eduard
    Seit wann werden denn die gültigen Ausländergesetze entsprechend ihren Bestimmengen eingehalten, das dürfte dann aber neu sein, was zu beobachten und erfahren ist.

  11. Ein Haftplatz kostet den Steuerzahler ca. 100 Euro pro Tag !Das sind in zehn Jahren 360000 Euro ! Das entspricht schon dem Gegenwert eines chicken Einfamilienhauses !

  12. #10 rasmus

    Falls wir im September eine Linke Regierung bekommen sollte: Ganz bestimmt!

    Da gibt es vielleicht danach auch die Möglichkeit einer Haftentschädigung.
    schließlich ist das alles ja so kulturunsensibel

  13. #10 rasmus
    (08. Aug 2013 12:14)

    Wie geht es denn in 5 Jahren weiter ?

    Wenn es nach dem Gesetz geht (siehe Antwort #9) wird er erneut ausgewiesen bzw. abgeschoben.

    Aber wer weiß das schon, wie das von den gutmenschlichen Richtern/Behörden letztendlich praktiziert wird, Rechtsbeugungen sind leider in Deutschland keine Seltenheit mehr.

  14. @#12 Tritt-Ihn

    Ein Haftplatz kostet den Steuerzahler ca. 100 Euro pro Tag !Das sind in zehn Jahren 360000 Euro ! Das entspricht schon dem Gegenwert eines chicken Einfamilienhauses !

    Oder schlimmer gesagt. Ich als deutscher Arbeitnehmer muss (m)ein Leben lang Steuern erarbeiten, um einem ausländischen Verbrecher sein Gefängnisleben zu finanzieren.

  15. Wenn sich das in Indien rumspricht steigt die Mordrate in Deutschland bestimmt steil an !!!

  16. Mein Kommentar:

    Deutschland schafft sich ab! Und zwar schnell!
    Wir sind auf gutem Weg!

  17. Brutaler Überfall auf ein Juweliergeschäft in Duisburg-Wedau

    Drei Männer haben am Kalkweg in Wedau einen Juwelier überfallen. Den Ladeninhaber schlugen sie nieder, dann durchwühlten sie das Geschäft. Ihre Beute: Schmuck und Bargeld. Die Täter sind auf der Flucht. Die Polizei sucht Zeugen.

    In Duisburg-Wedau hat es einen brutalen Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft gegeben. Es war kurz nach neun Uhr am Dienstagmorgen, als drei Männer das Ladenlokal am Kalkweg betraten. Dann ging alles ganz schnell: Einer der Männer riss den 78-jährigen Juwelier zu Boden, seine Komplizen durchsuchten das Geschäft. Die Räuber griffen sich Schmuck und Bargeld, und dann flüchtete das räuberische Trio. Wohin sie gelaufen sind, oder wo sie sich verstecken, das weiß momentan niemand.

    Die Polizei hofft auf Hinweise von Zeugen, die etwas beobachtet haben. Der Geschäftsmann beschrieb die Täter wie folgt: etwa 18 bis 20 Jahre alt, schwarze Haare. Einer sei 1,80 Meter groß gewesen sein. Die Mittäter seien etwas kleiner gewesen. Alle sprachen gebrochen Deutsch.

    Schwarzes Auto wird gesucht

    Bereits am Montagnachmittag war das Trio dem Juwelier aufgefallen. Die drei jungen Männer erkundigten sich bei ihm im Laden nach aktuellen Angeboten. Später fuhren sie mit einem schwarzen Auto davon.

    Hinweise zu dem Fahrzeug oder zu den Tätern an das Kriminalkommissariat 13 der Polizei. Telefon: 0203 2800

    http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/brutaler-ueberfall-auf-ein-juweliergeschaeft-in-duisburg-wedau-id8284013.html

  18. #1 Manimal (08. Aug 2013 11:42)

    Moment jetzt, der war nach seiner Ausweisung frei in Indien und konnte wieder nach Deutschland reisen?
    Für lebenslang muss man schon stricken in Deutschland, den kann man doch nciht einfach in die Freiheit (und sei es in Indien) entlassen?

    Und was hat Deutschland davon, einen weiteren Verbrecher durchzufüttern?

    Ich wäre für eine noch radikalere Handhabe: Stafverschonung für alle Verbrecher, die das Land freiwillig und nachweislich verlassen (Überprüfung etwa durch persönliches Erscheinen bei der Deutschen Botschaft im Herkunftsland), dafür aber ein lebenslanges Einreiseverbot sowie die volle Strafe ohne Möglichkeit auf Erleichterung bei Wiedereinreise plus eine zusätzliche Strafe für den Verstoß gegen das Einreiseverbot. Natürlich mit anschließender Abschiebung.

    Wäre billiger, die Hemmschwelle wieder einzureisen wäre höher, da ja die ganze Strafe und nicht nur eine Reststrafe abzusitzen wäre, und die Strafe würde bedrohlicher wirken, da die Straftäter ein Deutschen Gefängnis noch nicht von Innen gesehen hätten und daher auch nicht wissen, dass es sich dabei um All-Inclusive-Clubs handelt. 😉

  19. Herisch Ali Abdullah ,der Mörder von Rudolph Mooshammer sitzt lebenslänglich in Straubing ein!Der Iraker sagt gegenüber einem Journalisten „Ich lese viel im Koran“!Eines muss man den Menschen aus dem „Südland“ ja lassen .Gläubig sind sie !

  20. #21 Vergeltung (08. Aug 2013 12:55)

    Brutaler Überfall auf ein Juweliergeschäft in Duisburg-Wedau
    Dazu müsten die Politiker zur Verantwortung gezogen werden einschlislich für den Schaden aufkommen zusätzlich Schmerzensgeld an das Opfer zahlen müssen.
    Das wäre dann die Soziale Gerechtigkeit, weil diese Politiker dafür die Verantwortung tragen, denn diese haben ja solche Verbrechen erst durch ihre Ausländerpolitik ermöglicht.

  21. Vielleicht findet sich für ja für Ihn eine Lösung als „Freigänger“ ! Dann verbringt er nur die Nacht im Gefängnis ,frühstückt dort und hat dann Tagesfreizeit .So eine Art „Hotel Garni“ !

  22. OT: Und wieder hat ein Moslem „Frühlingsgefühle“ bekommen und uns gezeigt wie friedlich, tolerant und bunt der Islam in Wirklichkeit ist!

    Säure-Attacke gegen britische Teenager auf Sansibar

    Auf der muslimisch geprägten Insel haben Unbekannte zwei 18-jährigen Britinnen Säure ins Gesicht geschleudert. Die beiden jungen Frauen hatten sich als Helferinnen in einer örtlichen Schule engagiert.

    http://www.welt.de/politik/ausland/article118816765/Saeure-Attacke-gegen-britische-Teenager-auf-Sansibar.html

  23. Der Inder muss noch den Rest auf die 15 Jahre absitzen und dann bekommt er sowieso eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn er nicht aus der BRD abgeschoben wurde sondern zureuck in den Knast kam, wird er auch nach der Haft nicht abgeschoben werden koennen. Dann wird es heissen, er hat in der BRD seinen Lebensmittelpunkt, die Strafe verbuesst, gute Sozialprognose usw. Von daher trifft er fuer sich die richtige Entscheidung, noch ein paar Jahre im Vollzug und dann wahrscheinlich in die Sozialhilfe. Auch Ali Agca will zurueck nach Italien wo er 20 Jahre im Knast sass. Er verlangt eine Anhoerung beim italienischen Praesidenten und versteht nicht warum er Einreiseverbot hat in Italien. Er stellt masslose Forderungen und moechte das Grab von seinem Freund JP2 besuchen, fuer diese edle Geste muss man ihn gefaelligst einreisen lassen und Aufenthalt genehmigen.

    http://www.radio24.ilsole24ore.com/notizie/lazanzara/2013-07-01/agca-zanzara-facile-sparare-164551.php

  24. Vorschlag 1:
    Es wird ein Asyl-Soli eingeführt, dann werden diese Steuereinnahmen bekannt gemacht, so dass der Steuerzahler weiß, was in diesen Bereich
    von ihm abverlangt wird.
    oder Alternativ dazu
    Vorschlag 2:
    Asyl-Soli auf freiwilliger Basis – jeder Steuerzahler kann seinen Steuersatz selbst festlegen. Die eingenommene Steuer wird dann durch die Jahresunkosten eines Asylanten geteilt, das ergibt dann die Zahl der Asylanten, die im Land leben können.

  25. #30 sauer11mann (08. Aug 2013 17:42)

    Interessanter Vorschlag!

    Nur: Wenn man das auf andere Bereiche ummünzt, wieviele Steuereinnahmen blieben da noch übrig?

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