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100 Regimekritikern droht Todesstrafe

iranerdemo-köln [1]

In einem mittelalterlichen Schauprozess gegen 100 Regimekritiker, die seit dem Beginn des persischen Volksaufstandes in iranischen Foltergefängnissen festgehalten werden, sollen die Angeklagten jetzt öffentlich abschwören und die Rechtmäßigkeit der Folterdiktatur bestätigen. Nach iranischem Recht droht den Angeklgten wegen ihres Engagements für die Freiheit die Todesstrafe.

Der österreichische Rundfunk berichtet [2]:

Kurz vor der geplanten Vereidigung von Irans Staatschef Mahmud Ahmadinedschad sind etwa hundert Teilnehmer der regierungskritischen Proteste vor Gericht gestellt worden. Der Prozess begann am Samstag vor dem Revolutionsgericht in Teheran, wie iranische Nachrichtenagenturen berichteten. Mehrere Angeklagte, denen im schlimmsten Fall die Todesstrafe droht, wiesen Wahlbetrugsvorwürfe gegen Ahmadinedschad zurück.

Wichtige Moderate auf Anklagebank

Zu den rund hundert Angeklagten zählten auch einflussreiche Persönlichkeiten des Reformlagers, berichtete die iranische Nachrichtenagentur Fars.

Unter anderem sind demnach führende Vertreter der moderaten Parteien, die von den früheren Präsidenten Akbar Haschemi Rafsandschani und Mohammed Khatami gegründet wurden, angeklagt. Beide unterstützen den unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Mir Hossein Mussawi.

Zahlreiche Anklagepunkte

In der von Irna zitierten Klageschrift hieß es: „Diese Parteien haben die illegalen Zusammenkünfte und Krawalle geplant, organisiert und angeführt.“ Die von Khatami gegründete Partei habe zudem in Kontakt mit einem britischen Spion gestanden.

Am Mittwoch hatte die amtliche Nachrichtenagentur Irna weitere Vorwürfe gegen die Angeklagten aufgeführt: Sie hätten Waffen getragen, ausländische Medien mit Bildmaterial versorgt und Verbindungen zu „Scheinheiligen“ gepflegt. Mit diesem Begriff werden im Iran die oppositionellen Volksmudschahedin bezeichnet.

Angeklagter: „Wahlbetrug eine Lüge“

Der angeklagte ehemalige Vizepräsident Mohammed Ali Abtahi sagte laut Fars vor dem Revolutionsgericht, es sei eine „Lüge“, wenn im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl vom 12. Juni von Betrug gesprochen werde.

Auf diese Weise sollten Unruhen im Iran ausgelöst werden, „damit der Iran wie Afghanistan oder Irak“ werde. Abtahi behaupetete zudem, der einflussreiche Ex-Präsident Rafsandschani habe vor der Wahl einen Pakt mit den aktuellen Oppositionsführeren geschlossen. Abtahi gilt als einer der einflussreichen Politiker des Reformerlagers im Iran. Er war früher der Stellvertreter des von 1998 bis 2005 amtierenden iranischen Präsidenten Khatami.

Rafsandschani weist Vorwürfe zurück

Rafsandschani reagierte nur wenige Stunden später und bestritt Abtahis Aussagen. Dessen Erklärungen vor dem Revolutionsgericht seien „Lügen“, erklärte ein von Rafsanjani geleitetes Kontrollgremium am Samstag laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Irna.

Es sei unzutreffend, dass Rafsandschani, Mussawi und der frühere Präsident Khatami sich gegenseitig Unterstützung geschworen hätten, erklärte das Gremium.

„Von Amerikanern geplant“

Außer Abtahi wiesen auch andere Angeklagte Wahlbetrugsvorwürfe zurück, die während der niedergeschlagenen Massenproteste der vergangenen Wochen gegen Ahmadinedschad erhoben worden waren.

Laut Irna steht auch der US-Bürger Kian Tadschbachsch vor Gericht, dem 2007 von iranischen Behörden Spionage vorgeworfen wurde und der deswegen vier Monate hinter Gittern verbringen musste.

Nach der Verhandlung sagte er laut Irna: „Die Entwicklungen nach der Wahl waren seit einem Jahr von Amerikanern geplant.“ Die Führung in Teheran wirft insbesondere Großbritannien und den USA vor, die Demonstrationen unterstützt zu haben. Der Westen weist das zurück.

„Feinde Gottes“?

Sollten die Protestteilnehmer vom Revolutionsgericht als „Mohareb“, als „Feinde Gottes“, eingestuft werden, droht ihnen laut Fars die Todesstrafe. Ansonsten sei mit fünfjährigen Gefängnisstrafen zu rechnen.

Bei den Protesten gegen die Wiederwahl Ahmadinedschads Mitte Juni waren rund 2.000 Demonstranten festgenommen worden. Derzeit sind noch rund 250 von ihnen in Haft. Etwa 30 Menschen kamen im Zuge der Proteste ums Leben.

„Organisierte Schauprozesse“

Wie lange der Prozess dauern wird, und welche Höchststrafen den Angeklagten drohen, war weiterhin unklar. Eine Website der Reformer verurteilte den Prozess und wies darauf hin, dass den Angeklagten keine Anwälte zugestanden würden und es auch keine Geschworenen gebe.

„Glauben jene, die diese Schauprozesse organisiert haben, dass das Land angesichts des Abschlachtens der Besten ruhig bleiben wird?“ hieß es auf der Seite mowjcamp.com.

Schwerste Krise seit Revolution


Die Unruhen stürzten das Land in seine schwerste innenpolitische Krise seit 1979 und legten tiefe Gräben in der herrschenden Elite offen.

Die Unruhen waren ausgebrochen, nachdem Ahmadinedschad nach der Wahl Mitte Juni offiziell zum Sieger ausgerufen worden war.

Die unterlegenen reformorientierten Kandidaten Mussawi und Karubi sprachen daraufhin von Wahlfälschung zugunsten Ahmadinedschads. Menschenrechtsgruppen zufolge wurden im Laufe der Proteste bereits Hunderte Menschen festgenommen, darunter Politiker, Journalisten und Anwälte.

Ahmadinedschad vor Vereidigung
Der mächtige Wächterrat hatte Ahmadinedschads Wahlsieg nach partieller Neuauszählung der Stimmen bestätigt. Am Mittwoch soll der Präsident für seine zweite Amtszeit vereidigt werden.

Die  Bürgerbewegung PAX EUROPA demonstriert am 15. August [3] in Berlin vor der iranischen Botschaft gegen die Verfolgung der iranischen Freiheitsbewegung.

(Spürnase: Klaus)

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Müjde B.: Aus Mitleid überfahren

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[4]Er stach mehr als 40 Mal in ihren Kopf, Hals und Oberkörper, bis die Klinge brach. Dann nahm er ein Billardqueue aus dem Kofferraum und schlug mehrmals zu, bis der Stock brach. Als Önder B. bemerkte, dass Müjde noch lebte, fuhr er sie mit dem Auto an und überrollte sie mehrmals. (PI berichtete [5]). Jetzt wird Önder B. vor dem Landgericht Bielefeld der Prozess gemacht. (Foto: Mörder und Opfer)

Und die Süddeutsche bemüht sich schon mal, den Mörder zu verstehen [6].

Er habe sie „aus Mitleid“ überfahren, sagte er, „ich wollte nicht dass sie in diesem Zustand weiterlebt“.

Also war der Mord sozusagen eine Geste der Humanität, vergleichbar etwa mit dem Einschläfern eines schwer verletzten Tieres?

Der ganze Artikel ist ein Sammelsurium von Rechtfertigungsgründen, dass einem das Essen hochkommt, der Täter das eigentliche Opfer – eines gewalttätigen Vaters, eiem Leben in Anatolien, des Verhaltens seiner Frau, dem achtzehnjährigen Mordopfer, der Umstände, dem Zusammenprall der Kulturen… Und ein „Ehren“mord war es natürlich nicht, auch wenn der Mörder selbst „verletzte Ehre“ als Motiv nennt.

In türkischen Medien war nach dem Verbrechen von „Schande“ die Rede, von „einer Art Ehrenmord“. Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, äußerte sich dazu: „Für sogenannte Ehrenmorde darf es keine mildernden Umstände geben.“ Seit der Ermordung der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü in Berlin im Februar 2005, die von ihrem Bruder auf offener Straße hingerichtet wurde, taucht der Begriff „Ehrenmord“ bei jedem Kapitalverbrechen auf, das innerhalb muslimischer Familien verübt wird.

Zu dem Verbrechen an Müjde B. sagt der Bielefelder Strafverteidiger Detlev Otto Binder: „Es war ein fürchterliches Familiendrama, aber sicher kein Ehrenmord“, er vertritt den Angeklagten. Auch das Bundeskriminalamt hat Tötungen aus Eifersucht explizit nicht als Ehrenmord deklariert. Und doch spielt ein seltsam unbestimmter Ehrbegriff offenbar eine zentrale Rolle bei diesem Verbrechen. Er habe sich durch das abweisende Verhalten seiner Frau „in seiner Ehre verletzt gefühlt“, gab Önder B. in der Vernehmung an und bat die Ermittler, bei der Obduktion zu prüfen, wann seine Frau das letzte Mal Geschlechtsverkehr gehabt habe. Dies sei ihm „wichtig, es geht um meine Ehre“.

Aha, der Ehrbegriff auch von den türkischen Medien falsch verstanden und offenbar eine gehörige Portion Mitverschulden seitens des Opfers:

Drei Wochen nach der Trauung fuhr Müjde zurück in ihre Heimat, nach Deutschland. Önder B. blieb in seiner Heimat, der Osttürkei. Kontakt hielten sie nur sporadisch per SMS oder Internet. Kalt sei sie gewesen, zurückweisend, erzählt Önder B. den Ermittlern. Sie habe sich lustig über ihn gemacht, ihn provoziert. Bis er es nicht mehr ertragen habe. Manchmal erinnere ihn sein Mandant „an den jungen Werther in seiner irrationalen Liebe, an diesen Wahn“, sagt Anwalt Binder.

Ja, da kommen uns glatt die Tränen. Bleibt zu hoffen, dass die Richter in ihrem Urteil den entsetzlichen Mord auch als solchen bewerten.

(Mit Dank an alle Spürnasen)

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Psychiater: Anklage wegen Abschiebung

geschrieben von PI am in Deutschland,Gutmenschen,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[7]Ein Psychiater mit 53 Jahren Berufserfahrung muss sich derzeit wegen fahrlässiger Tötung vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten, weil er ein Gutachten eines „Gutmenschen–Kollegen“ verworfen und einen abgelehnten Asylbewerber für abschiebefähig erklärt hatte.

Die Frankfurter Rundschau berichtet [8] über einen Psychiater, der als Gutachter für die Justizvollzugsanstalt Kassel eine Prognose seiner niedergelassenen Kollegen revidierte und den in Abschiebehaft sitzenden Kurden Mustafa A. für flugfähig und somit abschiebefähig erklärt hatte. Kurz darauf nahm sich der Abschiebehäftling in seiner Zelle das Leben, was unverzüglich eine Anklage wegen fährlässiger Tötung zur Folge hatte.

Das Blatt lässt zunächst den Angeklagten zu Wort kommen:

Er habe 53 Jahre als Psychiater gearbeitet, davon mehr als 20 Jahre im Strafvollzug, sagt der Angeklagte. Ihm könnten die Kollegen nichts vormachen, die „Gutmenschen“, die Gefälligkeitsgutachten erstellten. Als ein solches hatte er nach eigener Darstellung vor zwei Jahren auch das Begleitschreiben der Kollegen aus der Hanauer Psychiatrie entlarvt. Darin stand, dass Mustafa Alcali unter paranoider Psychose und akuter Selbstmordgefahr gelitten habe. In Wirklichkeit, meint der 82-Jährige, habe der 30-Jährige nur zu viel Haschisch konsumiert. Also schrieb er den Kurden gesund und gab ihm damit zur Abschiebung in die Türkei frei.

Von diesen Gutmenschen haben wir auch schon gehört, es soll sie geben. Es geht weiter:

(…) Vier Wochen war Mustafa Alcali dort in Behandlung, nachdem er sich mit Benzin übergossen hatte und damit drohte, sich anzuzünden. Der Angeklagte hingegen wusste schon nach einem knapp zweistündigen Gespräch, dass der Kurde „nur eine Show“ abgezogen hatte, um der Abschiebung zu entgehen. Das habe der Patient ihm gesagt und auch versichert, dass er sich nicht umbringen, sondern seine Verlobte heiraten wolle.Der Psychiater mit den jahrzehntelangen Erfahrungen glaubte dem Kurden das. Er nahm ihm auch ab, dass er als Mitglied der Vereinigung PKK in den wilden Bergen Kurdistans gekämpft hatte.

Der Prozess wird am 13. August um 13.00 Uhr im Frankfurter Amtsgericht fortgesetzt.

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Er wird uns finden, egal wo wir uns verstecken

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[9]“Die türkische Gemeinschaft und der türkische Mensch, wohin sie auch immer gehen mögen, bringen nur Liebe, Freundschaft, Ruhe und Geborgenheit mit sich. Hass und Feindschaft können niemals unsere Sache sein.” (Erdogan, türkischer Ministerpräsident). Wie sehr seine Landsleute sich bemühen, seine Worte in Taten umzusetzen, zeigt diese Story. [10] (Foto: Gewaltopfer Durkadin T.)

Stumm starrt Durkadin T. (32) auf ihr Hochzeitsbild. Mit Tränen in den Augen zeigt sie auf den stolzen Bräutigam Zekai (36): „Ich habe immer gehofft, er würde sich ändern“, sagt sie leise. Doch von ihrer großen Liebe sind nur hässliche Narben an Körper und Seele geblieben.

BILD besuchte die Frau, die von ihrem Ehemann mit einem Messer niedergemetzelt wurde, nur knapp überlebte. Zekai T. muss sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Heute wird der Prozess fortgesetzt.

In dem kleinen Reihenhaus in der Neubausiedlung in Willich ist die Stimmung gedrückt. Überall stehen Kleidersäcke, Umzugskartons: „Ich muss mit meinen Töchtern ausziehen“, erklärt Durkadin T.
(…)
Vergeblich versucht sie, ein Glas Wasser zu greifen. Doch die Hände gehorchen ihr nicht. Durch die Messerstiche in Hals, Kopf und Hände wurden Nerven verletzt.

In dieser schlimmen Zeit geben ihr die süßen Töchter Dilara (9) und Didem (5) Trost und Kraft. „Ich lebe nur noch für sie“, sagt Durkadin und drückt ihre Mädchen an sich.

Niemals lässt sie die Kinder ohne Aufsicht vor die Tür. Sie selbst traut sich nur in Begleitung vors Haus. Aus panischer Angst vor der Familie des Ehemannes. Durkadin ist sicher: „Sobald Zekai frei kommt, wird er es beenden.“ Zurück in die Türkei zu ihren Eltern will sie trotzdem nicht. Durkadin ist sicher: „Er wird uns finden. Egal, wo wir uns verstecken.“

“Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle.” (Integrationsbeauftragte Maria Böhmer, CDU).

(Spürnase: Florian G.)

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Scharia-Urteil wegen Verschwörung gegen Islam

geschrieben von PI am in Afrika,Frankreich,Islam ist Frieden™,Scharia | Kommentare sind deaktiviert

Hotel Sahafi International [11]Am Dienstag, dem französischen Nationalfeiertag, wurden in der somalischen Hauptstadt Mogadischu zwei französische Sicherheitsberater von der islamischen Rebellengruppe Al Schabab aus ihrem Hotel (Foto) entführt. Die Franzosen waren nach Mogadischu entsandt worden, um dort Regierungstruppen gegen die Fundamentalisten auszubilden.

Jetzt wird den beiden Sicherheitsberatern von den Rebellen der Prozess gemacht und zwar richtig islamisch nach der Scharia. Die Anklage lautet auf „Spionage und Verschwörung gegen den Islam [12]„. Wie das Urteil wohl ausfallen wird, kann man sich selber denken.

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Der Wahlfälscher beleidigt Deutschland

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Iran,Islam ist Frieden™ | Kommentare sind deaktiviert

müntefering2 [13]Der Angstgeruch deutscher Politiker, die nach dem Gerichtsmord von Dresden nach Erniedrigung durch reaktionäre Moslemfunktionäre winseln, lockt auch weiteres Gesindel an. Aus Teheran meldet sich der Wahlfälscher, Menschenschinder und Serienmörder Ahmadinedschad und verlangt Sanktionen gegen die deutschen „Sklaventreiber“. Sag danke, Franz!

Der FOCUS berichtet [14]:

Der UN-Sicherheitsrat sollte Deutschland nicht nur verurteilen, sondern gegen Berlin auch Sanktionen verhängen, forderte Ahmadinedschad. „Wieso werden sofort Resolutionen verabschiedet, wenn in einem anderen Land ein Tausendstel solch einer Tat begangen wird, aber in ihren (westlichen) eigenen Ländern werden die elementaren Rechte der Menschen ignoriert“, sagte der iranische Präsident, dessen umstrittene Wiederwahl vor kurzem wegen angeblicher Wahlfälschung zu schweren Protesten und Unruhen geführt hatte. „Da kommen ein paar Leute in Teheran auf die Straßen und verbrennen öffentliches Eigentum, und schon reden alle (im Westen) von Menschenrechtsverletzungen (wenn die Polizei eingreift), aber wenn eine unschuldige Frau in einem Gerichtssaal zerstückelt wird, regt sich niemand auf“, sagte Ahmadinedschad.

„Deutschland wie ein Sklaventreiber“

Laut Ahmadinedschad benehme sich Deutschland wie ein „Sklaventreiber“ und unterstütze seit 60 Jahren die Interessen der Zionisten (Israel). „Die Völker werden diese Tat nicht so einfach vergessen, wir sind präsent, die anderen Länder auch, und wir werden diesen Fall weiterverfolgen, bis es Gerechtigkeit gibt“, sagte der Präsident. Er forderte weiterhin einen Prozess gegen den Richter und die Polizeibeamten des Dresdner Gerichts.

(Vielen Dank allen Spürnasen!)

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Obama sollte König werden!

geschrieben von PI am in Obama,USA | Kommentare sind deaktiviert

logo-1 [15]Er ist gerade einmal ein halbes Jahr im Amt, schon werden in den USA Stimmen laut [16], die den 22. Zusatz zur US Verfassung aufheben und ihm, the One™, eine DRITTE Amtszeit zugestehen wollen. Man behauptet, dass dieser Zusatz „das Recht der Amerikaner einschränken würde, den bevorzugten Präsidenten zu wählen“.

Und weil diese Zusatzänderung ein langwieriger Prozess sei – so müssen zwei Drittel des Kongresses für die Änderung stimmen, danach 38 Bundesstaaten diese ratifizieren – sollte man jetzt anfangen, diese zu fordern.

Betrachtet man diese Webseite etwas genauer, fallen zwei Fakten auf. Sie wurde schon am 7. Dezember 2008 registriert und es ist nicht erkennbar, wem sie gehört. Aber wir sind sicher, dass wir in Zukunft viel mehr über diese Bestrebungen hören werden. Es geht grad erst los.

WHOIS Lookup wrote
Registrant:
END22.COM
277 North Avenue
Lower Level
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Registrar: DOTSTER
Domain Name: END22.COM
Created on: 07-DEC-08
Expires on: 07-DEC-09
Last Updated on: 19-DEC-08

Administrative, Technical Contact:
Administrator, Site whoisadmin@end22.com
END22.COM
277 North Avenue
Lower Level
New Rochelle, NY New York
US
914-576-5090
914-576-0000

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NS1305.HOSTGATOR.COM
NS1306.HOSTGATOR.COM

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Aus Feinden wurden Freunde

geschrieben von PI am in Deutschland,Gutmenschen,Islam ist Frieden™,Terrorismus | Kommentare sind deaktiviert

sauerlandprozess [17]

Viele Schutzengel, vor allem aber Informationen der vielbeschimpften amerikanischen Geheimdienste haben Tod und Verstümmelung zahlloser Menschen in Deutschland verhindert. Die „Sauerlandterroristen“ waren auf dem besten Weg, einen der schlimmsten Terroranschläge der Geschichte in Deutschland durchzuführen. 

Vor Gericht machten die Muslime  zunächst kein Hehl daraus, was sie vom Rechtsstaat halten. Dann aber beschlossen sie, auf Strafminderung zu spielen. Richter, Staatanwälte und Verteidiger sind zu Tränen gerührt und verabschieden sich mit herzlichen Freundschaftsbekundungen von den Angeklagten in die Sommerfrische.

Der FOCUS berichtet [18]:

Die Aussagen seien „umfassender, als man zu Beginn dieser Vernehmungsprozedur erwarten konnte“, fügte Breidling hinzu. „Das ist schon etwas sehr Beachtliches.“ Ähnlich ausführliche Angaben habe er nur im Prozess gegen einen früheren Leibwächter Osama bin Ladens erlebt. Dieser hatte umfassend über geplante Anschläge auf jüdische Einrichtungen berichtet und auch als Kronzeuge gegen vier ehemalige Gesinnungsgenossen ausgesagt.

Auch Bundesanwalt Volker Brinkmann zeigte sich am letzten Verhandlungstag vor der Sommerpause überrascht vom Umfang der Aussagen. „Ich bin – das muss ich ganz offen sagen – beeindruckt“, sagte er.

Senat bewies Geduld

Der Senat hatte in den vergangenen Wochen mehrfach Geduld bewiesen. Wiederholt verschoben die Richter die ursprünglich für Juni geplante Befragung der Angeklagten im Gericht, weil sich die Vernehmungen der Männer durch Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) in die Länge zogen. Die BKA-Beamten sollen nun aber noch in dieser Woche die Vernehmungen abschließen. In der kommenden Woche würden die umfassenden Protokolle dann an alle Verfahrensbeteiligten geschickt.

Breidling kündigte an, das Gericht wolle die Angeklagten jeweils geordnet nach Themenkomplexen befragen. Die bei der Verhandlung im Hochsicherheitstrakt normalerweise hinter Sicherheitsglas sitzenden Angeklagten sollten bei ihren Befragungen am Zeugentisch mitten im Saal sitzen, „so dass wir auch optisch eine andere Nähe zueinander haben“. Dies habe sich in früheren Verfahren bewährt.

Stimmung entspannte sich

Ohnehin schien sich die Stimmung zwischen allen Beteiligten am letzten Verhandlungstag vor der Sommerpause weiter zu entspannen. Der an den ersten Prozesstagen mehrfach mit Ordnungshaft belegte Angeklagte Adem Yilmaz wurde entgegen der Regelung der vergangenen Wochen wieder vor dem Eintreten des Senats in den Saal geführt.

Nur einmal schlug der Vorsitzende Richter einen strengeren Tonfall an: Er hatte erfahren, dass die Angeklagten – die untereinander nicht kommunizieren dürfen – sich auf arabisch unterhalten hatten. „Ich bitte, das zu unterlassen“, mahnte er.

(Spürnase: Denker)

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Wir habens ja…

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[19]Vor dem Bundessozialgericht hat eine türkische Frau einen Prozess gegen die Bundesanstalt für Arbeit gewonnen. Sie hatte von 1998 bis 2004 Arbeitslosengeld und -hilfe bezogen und ihre Bedürftigkeit damit unter Beweis gestellt, dass sie in diesem Zeitraum 49.000 Euro an die Schwiegereltern in der Türkei transferierte.

Die kulturelle Gepflogenheit, Verwandte in der Heimat zu beschenken, sei zu respektieren [20].

Sechs Jahre lang zahlte eine in Nürnberg wohnende Türkin, die von 1998 bis 2004 von Arbeitslosengeld und -hilfe lebte, 49 000 Euro an ihre Verwandten in der Türkei. Als die Bundesagentur für Arbeit dahinterkam, verlangte die Behörde Teile des Geldes – 31 000 Euro – von der früheren Grundig-Mitarbeiterin zurück. Doch diese Rückforderung wollte die Mutter zweier Kinder nicht hinnehmen. Sie zog vor das Sozialgericht und bekam dort recht.

Die 1. Kammer unter Vorsitz des Präsidenten des Sozialgerichts, Peter Ruthe, verhandelte gestern die ersten beiden Fälle einer ganzen Serie von Prozessen, bei denen es um die Frage geht, ob die Sozialleistungsempfänger seinerzeit überhaupt bedürftig waren oder ob sie im Ausland Vermögen angespart hatten.
(…)
Die Rechtslage stellt sich laut Ruthe so dar: Für die Frage der Bedürftigkeit von Arbeitslosenhilfe-Empfängern war u. a. entscheidend, ob diese Vermögen im Ausland hatten. Wenn ja, hätten sie nicht als bedürftig gegolten und müssten die Sozialleistungen heute zurückzahlen. Sämtliche Angaben über das eigene Vermögen mussten jedenfalls wahrheitsgemäß erfolgen, was auch heute noch für Antragsteller von Hartz-IV gilt.

Laut Bundessozialgericht war es hier lebenden Türken jedoch erlaubt, Unterhalt oder Schenkungen an Familienmitglieder in ihrer Heimat zu leisten, wie Richter Ruthe zitiert. Diese kulturelle Gepflogenheit sei zu respektieren, hätten die obersten Sozialrichter schon 2005 entschieden. Ein weiteres Ehepaar aus Nürnberg hatte in einem Zeitraum von 14 Jahren 160 000 Euro in die Türkei transferiert – zum Kauf einer Wohnung für die schwerbehinderte Schwester des Klägers und zur Unterstützung weiterer bedürftiger Angehöriger, wie sie sagen.
(…)
. Es habe damals (anders als heute bei Hartz IV) kein Verbot bestanden, Geld, auch Arbeitslosenhilfe, für andere Menschen auszugeben, so das Gericht. Richter Ruthe glaubt nicht, dass es bei diesem Urteil bleiben wird, sondern dass die Bundesagentur den Instanzenzug ausschöpfen wird.


(Spürnase: Flex)

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Fehlendes Mordmerkmal bei Ankündigung der Tat

geschrieben von PI am in Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[21]Der Türke, der, wie berichtet [22], seine Ex-Freundin niedermetzelte, weil sie sich von ihm getrennt hatte, ist nicht etwa wegen versuchten Mordes, sondern nur wegen versuchten Totschlages verurteilt worden [23]. Die Begründung lässt einen sprachlos zurück: Es fehlt das Mordmerkmal der Heimtücke, weil der Mann in monatelangem Telefonterror seine Tat vorher angekündigt hat.

Wegen versuchten Totschlags hat das Landgericht Davut Y. (43) für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis geschickt. Der Betreiber eines Internet-Cafés in der Türkei hatte im vergangenen Jahr seiner in Köln lebenden Ex-Freundin nachts vor der Tür aufgelauert und ihr mit einem langen Messer mehrere „ellenlange, klaffende Stichwunden“ am ganzen Körper zugefügt.

Es sei „purem Zufall zu verdanken“, dass die Stichverletzungen nicht lebensgefährlich waren, hieß es in der Urteilsbegründung. „Zweifellos“ habe Davut Y. die Absicht gehabt, sein Opfer zu töten. Immerhin hatte der Angeklagte, der seine Ex-Freundin im Prozess bis zuletzt als die große Liebe seines Lebens bezeichnete, ihr schon Monate vor der Tat gedroht. In einem Brief schrieb er ihr: „Wie kannst Du es Dir erlauben, mich zu verlassen? Entweder Du gehörst mir oder der Erde. Dann musst Du sterben.“

Täter und Opfer hatten sich über das Internet kennen gelernt. Mehrfach hatte die Frau aus Köln ihren 13 Jahre älteren Freund in der Türkei besucht. Er hatte ihr allerdings verheimlicht, dass er verheiratet ist und vier Kinder hat. Als sie dies erfuhr, hatte sie die Beziehung beendet.

Ausdrücklich verneinte die Strafkammer die Annahme von Mordmerkmalen. So habe der Angeklagte nicht heimtückisch gehandelt. Sein Opfer habe aufgrund monatelangen Telefonterrors und mehrfacher Todesdrohungen mit einem tätlichen Angriff rechnen müssen; damit sei das Mordmerkmal der Arglosigkeit hinfällig. Auch habe Davut Y. die Tat weniger wegen gekränkten Ehrgefühls begangen sondern „heraus aus einem ganzen Bündel von Motiven“.

Der ohnehin nur unterdurchschnittlich begabte Angeklagte leidet nach Auskunft einer Psychiaterin an einer beginnenden hirnorganischen Störung; deshalb könne er auf veränderte Situationen „nur sehr schwer“ angemessen reagieren. Das bezog sich auf die Tatsache, dass die Ex-Freundin die Beziehung beendet hatte und der Angeklagte dies nicht wahrhaben wollte.

Ankläger Bastian Blaut war in seinem Plädoyer noch von einem versuchten Mord ausgegangen und hatte eine achtjährige Freiheitsstrafe gefordert. Der Angeklagte habe weniger aus enttäuschter Liebe gehandelt, sondern aus verletzter Ehre und aus Rache. „Nach den in der Bundesrepublik vorherrschenden Wertvorstellungen kann eine Trennung niemals zu einer Sache der Ehre gemacht werden. Deshalb ist eine Tötung zur Kompensation einer Ehrverletzung als niedriger Beweggrund anzusehen“, begründete er die Annahme eines Mordmerkmals. Dem folgte das Gericht nicht.

Im Namen des Volkes?

(Spürnase: Klaus B.)

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Rechtgläubiger verurteilt

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam ist Frieden™,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[24]Bevor er im Islam seinen Frieden und Erfüllung fand, war er ein ungläubiger Kleinkrimineller. Dann war er ein rechtgläubiger Verbrecher und tötete eine Frau. Am 19. Juni wurde Hassan C. – vormals Sven – vom Moabiter Schwurgericht wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht sowie des Fahrens ohne Führerschein zu drei Jahren und drei Monaten Gefängis verurteilt. Hinzu kommen noch Strafen von zehn und zwölf Monaten wegen früher gegangener Straftaten, die Hassan-Sven noch nicht abgesessen hat.

Der verurteilte Konvertit leugnete, bestritt seine Schuld, lenkte ab [25]. Doch das Gericht sah seine Schuld als erwiesen an. Am 10. Dezember 2008 überfuhr der Berliner Totraser die Schauspielerin Melek Diehl [26] mit seinem Golf, die auf dem Mittelstreifen der Konstanzer Straße in Wilmersdorf stand und auf eine Lücke zwischen den vorbeifahrenden Autos wartete (PI berichtete) [27]. Hassan fuhr 65 Kilometer die Stunde, doch das war ihm nicht schnell genug. Er scherte aus, um einen „langsam fahrenden PKW“ zu überholen und rammte die junge Frau, die er nicht gesehen haben will. Plötzlich „sei mit lautem Knall etwas gegen seine Windschutzscheibe geschlagen“. Anschließend habe er gedacht, sein VW Golf sei mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert. Im Rückspiegel habe er dann aber gesehen, „dass Personen auf die Straße rannten“. In diesem Augenblick habe er in Erwägung gezogen, vielleicht doch einen Menschen verletzt zu haben. Wegen seines fehlenden Führerscheins sei er dennoch weitergefahren (Berliner Morgenpost [28]).

Der Anhänger der Religion des Friedens blieb nach der Urteilsverkündung gleich in Haft, denn es besteht Fluchtgefahr. Hassan C. hat gute Kontakte zur arabischen Szene und verfügt über entsprechende Sprachkenntnisse. „Melek [29]“ kommt aus dem Arabischen und bedeutet „Engel“. Ob Hassan-Sven das gewusst hat?

(Foto oben: Totraser Hassan C. und sein Opfer Melek Diehl)

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