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Islamunterricht an Schulen: Das Kuckucksei der ehemaligen Bundesbildungsministerin Schavan

[1]Es war Annette Schavan, die sich als Bundesministerin für Bildung und Forschung bis zu ihrem Abgang im Februar 2013 vehement für die Einführung des islamischen Religionsunterrichts als reguläres Unterrichtsfach in den öffentlichen Schulen der Bundesländer einsetzte (Foto: Schavan bei der Eröffnung des neuen Zentrums für islamische Theologie in Münster 2012). Sie schien dafür die notwendigen Voraussetzungen mitzubringen, da sie 12 Semester Erziehungswissenschaft, Philosophie únd katholische Theologie studiert hat und als langjährige Kultusministerin in Baden-Württemberg viele Erfahrungen sammeln konnte.

(Von Burkhard Willimsky)

Um die Integration von Muslimen zu erleichtern, sollten zukünftig alle islamischen Religionslehrer an deutschen Universitäten akademisch ausgebildet werden.

Nach Schavans fester Überzeugung würde durch
• eine entsprechende qualitätsorientierte und religionskritische Ausbildung aller islamischen Religionslehrer an deutschen Hochschulen;
• die staatliche Schulaufsicht sowie
• ein in deutscher Sprache gegebener Koranunterricht, der mit den Grundwerten unserer Verfassung vereinbar ist, wirksam zur Integration muslimischer Schüler beitragen.

Aufgrund des neuen Angebots würden sich die Muslime in Deutschland „beheimaten“, zumal die deutschen Universitäten wegen ihrer theologischen Erfahrung besonders geeignet seien, muslimischen Gelehrten und Theologen ein produktives Arbeitsfeld anzubieten, das sich auch zu einer „historisch-kritischen Methode“ im Umgang mit dem Koran entwickeln würde.

Auf den kritischen Internet-Bericht vom Juni 2012:

“Kann der Koranunterricht in Schulen überhaupt zur Integration beitragen? Oder: Müssen viele Aussagen im Koran je nach Gläubigkeit nicht zu einer mehr oder weniger abgeschotteten Parallelgesellschaft führen, die sich schließlich zu einer unlösbar und bedrohlichen Gegengesellschaft entwickeln kann?“

antwortete das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Namen der Ministerin Schavan mit Schreiben vom 25. Juli 2012.

Als Argumente werden u. a. genannt:

• Religionsunterricht in unseren Schulen nach Art.7 des Grundgesetzes ist kein Monopol des Christentums;
• Der Staat muss die notwendigen Voraussetzungen für den Religionsunterricht schaffen;Über die Bekenntnisinhalte entscheiden jedoch allein die jeweiligen Religionsgemeinschaften;
• Der islamische Religionsunterricht an deutschen Schulen ist ein Ausdruck gelebter Religionsfreiheit;
• Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass die vom Bundesforschungsministerium finanzierten Lehrstühle von theologisch oder religionspolitisch intoleranten Personen besetzt werden;
• Der Osnabrücker Islamwissenschaftler Prof. Dr. Bülent Ucar hat am 15. Febr. 2012 im Deutschlandfunk eine klare Zusage gegeben: „Eines ist klar, die Vorgaben des Grundgesetzes sind für uns genau so bindend wie für den katholischen oder evangelischen Religionsunterricht…“;
• Die akademische Integration der Theologien konfrontiert religiöse Gemeinschaften mit der Aufgabe, ihren Glauben unter den sich wandelnden Wissensbedingungen und -horizonten immer neu auslegen zu müssen. Dies kann am besten an den künftigen speziellen Ausbildungszentren der Universitäten gelingen, deren wesentliches Element die historisch-kritische Islamauslegung / Exegese ist.

Weitere nähere Ausführungen

• zur Bedeutung und den wesentlichen Aussagen des Korans,
• über Widersprüche und Auffälligkeiten im Umgang mit dem Islam;
• zur Entwertung wesentlicher Grundrechte unserer Verfassung;
• über Auffälligkeiten in der Berichterstattung und der parteipolitischen Auseinandersetzung, die durch die ständige Inszenierung eines Freund-Feind-Bildes einen rationalen Austausch von Argumenten und Gegenargumenten verhindern und damit den Kern unseres pluralistisch und demokratisch organisierten Rechtsstaats in wesentlichen Fragen missachtet, sind im folgenden Internet-Bericht vom März 2013 beschrieben:

„Die Frühe Unterwerfung: Koranunterricht wird als neues Schulfach eingeführt. Oder: Durch Täuschung, Tabus, Naivität, Intoleranz und verantwortungslose Anpassung werden ständig wesentliche Grundrechte unserer Verfassung entwertet.“

Die entscheidende Frage, ob diese von staatlicher Seite immer wieder angeführten Argumente, die auf den ersten Blick für Unwissende einleuchtend erscheinen, angesichts der klaren Vorgaben im Koran überhaupt auch nur ansatzweise realisiert werden können, wird noch nicht einmal gestellt.

Würden unsere Meinungs- und Entscheidungsträger in Bund und Ländern sich mit dem Islam beschäftigen, hätten sie deutlich erkennen können, dass der im Koran fixierte Islam hauptsächlich ein Dschihadsystem ist, das vor allem durch zwei Merkmale gekennzeichnet ist:

1. durch die weltweite Verbreitung der eigenen Religion mit vollem Einsatz und mit den der jeweiligen Situation angepassten wirkungsvollsten Mitteln, wobei die Anwendung von Gewalt – wie wir in vielen islamischen Staaten täglich beobachten können – keinesfalls ausgeschlossen wird, sowie
2. durch die Selbsterhaltung und Festigung der islamischen Gemeinschaft (Umma) z.B. durch die Trennung (Segregation) der Anhänger Allahs von den ungläubigen Nichtmuslimen.

So sind Heiraten und sogar Freundschaften zwischen Muslimen und Nichtmuslimen, je nach Gläubigkeit, bei uns selten oder ausgeschlossen und besonders für Musliminnen nicht selten sogar auch lebensbedrohlich. Und das in Deutschland!

Für Muslime, die den Koran als entscheidende Glaubensquelle ansehen, gibt es letztlich keine Trennung von Staat und Religion. Für sie sind die Aussagen Allahs und auch die des Propheten Mohammed unfehlbar und galten immer bzw. gelten für alle Zeiten. Das auf Allahs Offenbarungen beruhende islamische Recht (Scharia) ist für strenggläubige Muslime letztlich maßgebend und nicht unser von Menschen gemachtes Grundgesetz.

Lediglich aus taktischen Gründen sind vorübergehend Zugeständnisse erlaubt (Taqiyya). Nach dem Koran haben Muslime als höherwertige Menschen mehr Rechte als Ungläubige, da sie an Allah und seinen Propheten glauben.

Selbst gläubige Juden und Christen werden als Schriftbesitzer des Alten bzw. Neuen Testaments als Anhänger verfälschter Religionen bewertet und sollen solange bekämpft werden, bis sie sich der einzig unfehlbaren Religion Allahs unterordnen.

Wie kamen und kommen überhaupt verantwortliche deutsche Politiker oder Kirchenvertreter oder unsere Aufklärer der meinungsbestimmenden Medienwelt auf die Idee, dass die bei der Einführung des regulären schulischen Islamunterrichts beteiligten orthodoxen muslimische Verbände auf verfassungsfeindliche Kernaussagen und Prinzipien des Korans verzichten werden bzw. sie als veraltet und nicht mehr geltend darstellen können?

Diese Verbände würden doch nach ihrem Selbstverständnis den Islam verfälschen, damit Allah und Mohammed beleidigen und sich selbst der Lächerlichkeit preisgeben.

Die von der Bundesministerin Annette Schavan angegebenen Gründe zugunsten der Einführung des Islamunterrichts als versetzungsrelevantes Bekenntnisfach an öffentlichen Schulen wurden und werden heute offenbar blind von den maßgeblichen Politikern der Regierungen und Parlamente in den Bundesländern übernommen.

Offensichtlich gilt für alle Verantwortlichen in der Politik, in den Massenmedien und den Verbänden:

„Wenn selbst Annette Schavan mit ihrer umfangreichen Universitätsausbildung und ihrer langjährigen Erfahrung als Ministerin sowie Mitglied im CDU-Bundesvorstand und Vizepräsidentin im Zentralkomitee der Deutschen Katholiken (ZdK) überzeugt ist, dass unter den o. g. Bedingungen und den gemachten Zusagen der muslimischen Verhandlungspartner ein schulischer Islamunterricht möglich ist, der mit den Grundrechten unserer Verfassung zu vereinbaren sei, dann können doch die damit verbundenen positiven Erwartungen nicht falsch sein. Dann ist es doch höchste Zeit, diesen Islamunterricht endlich auch in unseren öffentlichen Schulen einzuführen, um das friedliche Zusammenleben aller Schüler und damit das Schulklima und den Lernerfolg zu verbessern.“

These:

Die Argumente der ehemaligen Bundesministerin für Bildung und Forschung sind bis heute wegweisend für alle Verantwortlichen in den Bundesländern. Sie verhindern weitgehend, dass sich die Landesregierungen und Landesparlamente vor Einführung des islamischen Religionsunterrichts kritisch mit den wesentlichen Aussagen im Koran befassen und auseinandersetzen.

Anmerkung: Das hat übrigens auch den großen Vorteil, sich selbst nicht mit dieser schwierigen und lästigen Materie ernsthaft beschäftigen zu müssen. Man lebt auch stressfreier und damit gesünder, wenn man sich nicht mit den hartnäckigen und einflussreichen Lobby-Gruppen anlegt.

Dieses blinde Vertrauen auf die Argumente der Ex-Bundesministerin führt gelegentlich zu grotesken Vorstellungen:

• Für die bekannte Vertreterin der evangelischen Kirche Margot Käßmann würden die muslimischen Schüler durch den angestrebten Islamunterricht endlich in die Lage versetzt, kritisch den eigenen Glauben zu reflektieren. Durch die völlig neue Ausbildung der islamischen Religionslehrer an einheimischen Universitäten könne ein „deutscher Islam“ entstehen, der demokratiefähig wäre und die für uns so wichtigen Werte wie Freiheit und Gleichheit vertritt. (aus „chrismon“ vom Juni 2013)

• Und einer der führenden SPD-Hoffnungsträger Thomas Oppermann ist überzeugt, dass die muslimischen Schüler durch den neuen islamischen Religionsunterricht einen differenzierten Umgang mit ihrer Religion lernen und sich dann auch argumentativ besser als heute gegen die extremistischen Salafisten wehren könnten. (aus der Sendung Anne Will vom 29. Mai 2013)

Anmerkung: Weiß Oppermann nicht, dass der Inhalt des Korans in der Schule und der Inhalt des Korans, den die Salafisten verteilen, der gleiche ist? Ist es nicht eher so, dass sich die muslimischen Schüler durch den neuen schulischen Koranunterricht viel besser als bisher mit den Salafisten verständigen können und dadurch zur Ausbreitung der verfassungsfeindlichen salafistischen Anhängerschaft gesorgt wird?

Die Politiker der Bundesregierung oder des Bundestages zeigen offenbar auch kein Interesse, koordinierend (im Sinne unserer Verfassung) den Bundesländern bei der Vertragsgestaltung mit den muslimischen Verbänden zu unterstützen. Sie sind offenbar auch heute noch von den Irrtümern ihrer ehemaligen Kollegin überzeugt, da sie ebenfalls den Koran nicht kennen.

Jedes Bundesland handelt jetzt allein – mit Ausnahme der Aleviten – nur mit Vertretern von unterschiedlichen orthodoxen Religionsverbänden bzw. Zusammenschlüssen von muslimischen Verbänden die Verträge aus, die u. a. die Einführung des islamischen Bekenntnisfaches beinhalten. Dabei repräsentieren diese Verbände nur eine relativ kleine Minderheit aller Muslime in Deutschland.

Viele liberale Muslime lehnen diese Verbände ab!

Da es im Gegensatz zu den beiden christlichen großen Glaubensgemeinschaften im Islam keine Religionsgemeinschaft gibt, wurde kurzerhand der Art.7 Abs. 3 des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt.

Die islamischen Verhandlungsführer arbeiten dagegen koordiniert unter maßgeblicher Führung der DITIB, die der ständigen Leitung, Kontrolle und Aufsicht des staatlichen Präsidiums für Religiöse Angelegenheiten der Türkei in Ankara untersteht und direkt dem türkischen Ministerpräsidialamt angegliedert ist.

Das bedeutet, dass durch die DITIB ein von der türkischen Regierung abhängiger Verband ganz im Sinne des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan besonderen Einfluss auf die Vertragsgestaltung in Deutschland hat.

Und das nehmen wir einfach hin!

Die islamischen Verhandlungsführer begnügen sich jetzt nicht mehr mit Vereinbarungen, sondern verlangen nur noch Staatsverträge, um in den Bundesländern diverse Rechte möglichst unumstößlich zu verankern.

Die verhandlungsführenden Politiker der Landesregierungen verlassen sich offenbar blind auf die verfassungsrechtlichen Zusagen der muslimischen Verhandlungspartner.

Die Zusagen z.B. der bekannten und einflussreichen Professoren für Islamische Religionspädagogik an den Universitäten in Osnabrück und Münster, Bülent Ucar und Mouhanad Khorchide, waren widersprüchlich und sind damit nicht glaubwürdig.

An zwei Beispielen wird die Widersprüchlichkeit deutlich:

• Prof. Dr. Bülent Ucar versichert am 15. Februar 2012 im Deutschlandfunk, dass für den islamischen Religionsunterricht völlig selbstverständlich der Rahmen des Grundgesetzes gelte. Der Vorgaben des Grundgesetzes seien für den islamischen Unterricht genau so bindend wie für den katholischen oder evangelischen Religionsunterricht.

In einem anderen Interview bekennt sich Prof. Ucar als treues Mitglied der DITIB. Auf die Frage, ob Milli Görüs – eine aktive und einflussreiche islamische Bewegung, die nach Überzeugung des Bundesamtes für Verfassungsschutz westliche Demokratien völlig ablehnt – immer noch großen Einfluss auf Jugendliche habe, äußert Prof. Ucar: „Sie sind immer noch aktiv, aber hinzugekommen sind andere Gruppen, etwa die Salafisten, die viel klarer in ihren Botschaften sind, weshalb diese meines Erachtens viele Jugendliche (besser) motivieren.“ (Interview vom 14.März mit der Zeitschrift MiGAZIN)

Anmerkung: Wo bleibt Prof. Ucars deutliche Distanzierung von beiden besonders extremen islamischen Bewegungen, die erklärtermaßen den Koran über das Grundgesetz stellen und offen für die Beseitigung unseres demokratischen Rechtsstaats eintreten?

• In seinem Buch „Islam ist Barmherzigkeit“, stellt Prof. Dr. Mouhanad Khorchide seine Vision von einem modernen aufgeklärten Islam dar, der eine humanistische Religion sei, die von Gottesbarmherzigkeit, Gottesliebe und Freiheit geprägt sei. Deshalb könnten die einzelnen Gebote des Korans nicht mehr wörtlich ins heutige Leben übertragen werden. Trotzdem blieben – so Khorchide – bei solch einer Koranauslegung die Kernbotschaften des Propheten Mohammed erhalten!

Anmerkung: Bei solchen Widersprüchen von Bülent Ucar und Mouhanad Khorchide, die als moderne aufgeschlossene Ausbilder von muslimischen Religionslehren gehandelt werden, kann man doch die „Zusagen“ dieser Verhandlungspartner nicht ernst nehmen. Es sind nur Lippenbekenntnisse der Täuschung, um endlich in den Schulen im Sinne der verfassungsfeindlichen Aussagen des Korans ungeschminkt tätig werden zu können.

Warum werden die Professoren Bülent Ucar und Mouhanad Khorchide als glaubwürdige Zeugen von der Ex-Bundesministerin Annette Schavan oder etwa der Friedrich–Ebert-Stiftung präsentiert? Man müsste doch längst wissen, mit wem man es zu tun hat.

Während auch der „Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration“ (SVR) entscheidenden Einfluss auf maßgebliche Politiker im Bund und in den Bundesländern hat, wurden und werden namhafte Wissenschaftler, Publizisten, Menschenrechtler oder Projektleiter wie Seyran Ates, Serap Cileli, Manfred Kleine-Hartlage, Necla Kelek, Hartmut Krauss, Ahmad Mansour, Tilman Nagel oder Hans-Peter Raddatz von den Beratungen und Entscheidungen offenbar ausgeschlossen. Auch die umfangreichen Erkenntnisse von Kirsten Heisig, Heinz Buschkowsky oder Joachim Wagner werden nicht berücksichtigt.

Und Thilo Sarrazin wurde von der politischen Klasse zum Buhmann der Nation aufgebaut und dann zur Unperson abgestempelt, obgleich er mit seinem Buch „Deutschland schafft sich ab. Wie wir unser Land aufs Spiel setzen“ bei einer breiten Leserschaft einmaligen Erfolg hatte.

Warum werden Millionen Leser von Sarrazins Buch von der politischen Klasse in Deutschland verachtet?

Schließlich muss hervorgehoben werden, dass die Verbände der orthodoxen muslimischen Lobbygruppen bei ihren Verhandlungen mit den Landesregierungen durch ihren ständigen Druck immer mehr Rechte im Sinne des für sie ewig und unverändert geltenden Korans durchsetzen können.

Bei den jetzigen Verhandlungen mit der Rot-Grünen-Landesregierung in Niedersachsen haben die muslimische Verbände bereits erreicht, dass das Antiradikalisierungskonzept samt Islamisten-Checkliste von Ex-Innenminister Uwe Schünemann (CDU), das verdachtsunabhängige Kontrollen des Islamsunterrichts vorsah, beseitigt wurde.

Die muslimischen Verbände wollen sich jetzt selbst um die Problematik mit islamistischen Extremisten zu kümmern!

Damit wird die Schulaufsicht für den Islamunterricht gänzlich abgeschafft!

Es gilt in Deutschland offiziell das „politisch-korrekte“ Motto:

Der Islam hat diskussions- und alternativlos als friedliche Religion zu gelten. Basta!!!

Ergänzende Anmerkung:

Wer dieses Motto anzweifelt, wird schnell von unseren Meinungs- und Entscheidungsträgern wahlweise als Rechtspopulist, als Fischer am rechten Rand, als Rassist oder als gruppenbezogener Menschenfeind bezeichnet, von dem man sich am besten fernhält.

Diese andersartigen Selbstdenker gelten jetzt bei uns als Parias und werden aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen.

Die Herausgeber und Intendanten sorgen dafür, dass höchstens über solche von der offiziellen Gesellschaft Ausgestoßenen geredet wird, jedoch nicht mehr mit ihnen.

Zu Gesprächsrunden im Fernsehen werden sie nicht mehr eingeladen und Artikel von ihnen nicht mehr zur Diskussion veröffentlicht. Oder, wenn es nicht zu umgehen ist, beträgt die Zusammensetzung in politischen Talk-Runden 5:1.

Die aktuelle neue dreiste Forderung dieser unterrichtgebenden Verbände in Niedersachsen lautet: Authentischer Islamunterricht erfordert auch entsprechende überzeugte Religionslehrerinnen, die das Recht haben müssen, auch außerhalb des Unterrichtsraumes in der Schule und auf dem Schulhof das Kopftuch zu tragen.

Sie würden sonst diskriminiert!!!

Bei Akzeptanz dieser Forderung durch das Landesparlament Niedersachsens würde das Neutralitätsgebot der Schule beseitigt!

Fazit:

Bei Muslimen, die an die Unfehlbarkeit Allahs und seines Propheten Mohammed glauben und den Koran kennen, ist schon heute in Deutschland deutlich zu erkennen, dass bei ihnen statt mehr Integration immer häufiger mehr Segregation angesagt ist.

Der islamische Religionsunterricht als reguläres Bekenntnisfach wird zum Türöffner für verfassungsfeindliche Kernaussagen im Koran.

Die Integration muslimischer Schüler wird dadurch weiter erschwert bzw. verhindert.

Selbst für jeden Laien wird sichtbar: Die innerschulischen Probleme werden weiter zunehmen!

Als Ergebnis ist festzustellen:

Die vielen wegweisenden hehren Ziele und Erwartungen, die Annette Schavan mit der Einführung des Islamunterrichts verbunden hat, erweisen sich schon heute als kontraproduktiv.

Frau Bundesministerin a. D.: Sie haben den Bundesländern ein Kuckucksei ins Nest gelegt!!!



Der Autor war in Berlin Schulleiter, hauptamtlicher Stadtrat sowie
Dozent für Politikwissenschaft an einer Fachhochschule.

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Vom „milden Müller“ zum „Richter Gnadenlos“

geschrieben von PI am in Buch-Tipp | 72 Kommentare

[2]Andreas Müller (Foto) gilt laut BILD [3] als „härtester Jugendrichter Deutschlands“ und als „Richter Gnadenlos“, wie er in einigen anderen Medien bezeichnet wird. Am 24.09.2013 stellte er in der Berliner URANIA [4] sein Buch mit dem Titel „Schluss mit der Sozialromantik – Ein Jugendrichter zieht Bilanz“ [5] vor.

(Von Steffan Z.)

Die knapp 60 Zuschauer im Saal sahen einen deutlich von seinem Beruf verschlissenen Mann Anfang 50, der eingangs mit einem betont schlaksigen Auftreten und Sprechen für leichte Verwunderung sorgte.
Er erzählte von seinem alkoholkranken Vater und von seinem älteren Bruder, der seinerzeit in die Hippieszene abdriftete. Jahre später engagierte sich Müller einige Zeit als Parteiloser für die PDS.

Seine linke Sozialisierung prägte die ersten Jahre seines Berufslebens. Anfangs bevorzugte er mehr die Erziehung von Straftätern an Stelle ihrer nachhaltigen Bestrafung. Unter Staatsanwälten und bei Richterkollegen hatte er damals den Spitznamen „Der milde Müller“. Mit der Zeit jedoch reifte bei ihm die Erkenntnis, dass Milde und Sozialromantik nichts bringen, außer eine Fortsetzung der Gewaltspirale mit weiteren Opfern.

Als er sich eines Tages endlich dazu durchgerungen hatte, den ersten Jugendlichen in den Knast zu schicken, sei er am Abend, so sagte er, in die Kneipe gegangen, habe sich betrunken und geweint. Sein neues konsequentes Handeln hätte ihn zu diesem Zeitpunkt überfordert. In der Folge jedoch festigte sich bei ihm seine gewonnene Einstellung und er beschritt den Weg souverän weiter, den er als richtig erkannt hatte.

In den 90er-Jahren sorgte Müller für Aufsehen, als er als Jugendrichter in Bernau bei Berlin ein Springerstiefelverbot für rechtsradikale Jugendliche auf den Weg brachte. Zirka 12.000 Jugendstrafverfahren hat er bis heute hinter sich gebracht.

Müller kritisierte in seinem Vortrag vehement die heute beherrschende Täterperspektive der linken Politik und vieler Verantwortlicher in der Justiz, die durch Untätigkeit und Zuwarten gekennzeichnet sei. Zuwarten, sagte er, sei untätiges Warten, in der Hoffnung, dass der Täter zu einem Einsehen in die Schändlichkeit seines Tuns gelangt und keine weiteren Straftaten begehen wird.
Dem stellte er die konservative Opferperspektive entgegen, die er selbst favorisiert und die mit einer spürbaren Bestrafung einher geht.

Ambulante Maßnahmen seien besser als stationäre. Warnschussarrest mit dem zweiwöchigen Besichtigen von hohen Mauern sei ein wirksames Präventionsmittel zur Verhinderung von künftigen Gewaltstraftaten. Die Strafverfahren müssten grundsätzlich beschleunigt werden. Im Schnitt vergehen heute neun bis zehn Monate von der Tat bis zum Gerichtstermin. Das sei deutlich zu lange. Die Täter fühlten keine Konsequenz nach der Tat und würden dadurch in der Zwischenzeit zu weiteren Taten geradezu ermuntert. Die Bestrafung müsse auf dem Fuße folgen! Eine Jugendstrafe, fordert er, solle mindestens sechs Monate dauern.

Zudem gäbe es pro Jahr im Schnitt 10.000 Gewaltstraftaten in Deutschland, die zur Entlastung der Gerichte überhaupt nicht erst zur Verhandlung kämen. Da könne man als Opfer noch froh sein, stellte Müller bitter fest, wenn man in der Kette der Geschädigten eines Täters der erste gewesen sei. In dem Falle stünden die Chancen sehr gut, dass überhaupt eine Verhandlung angesetzt wird.

Von 1990 bis 2007 hätte sich die Anzahl der Körperverletzungen in Deutschland verdreifacht. Das Mantra der linken Sozialromantik vertreten von Rot, Knallrot und Grün sorge dafür, dass nichts geschieht, was einem weiteren Anstieg der Zahlen wirksam entgegensteht. In dem Zusammenhang verwies er auf die Zunahme migrantischer Jugendbanden in deutschen Großstädten während dieses Zeitraums und deren ursächliche Schuld an den hohen Zahlen bei Gewaltstraftaten in den aktuellen Statistiken.

2001 traf er auf einem Richterkongress zum ersten Mal seine Kollegin Kirsten Heisig. Alle tranken Kaffee und Tee, erinnerte er sich schmunzelnd, sie beide tranken Bier. Man kam zusammen und verstand sich sofort bestens. Es entwickelte sich eine Freundschaft unter Kollegen. Sie wurden Verbündete. Heisigs Neuköllner Modell sei heutzutage leider weitestgehend in Vergessenheit geraten – nur in Bayern würde es noch praktiziert. Kirsten Heisig, so Müller, hätte klare suizidale Züge gehabt und unter starken Depressionen gelitten. Einen Selbstmordversuch mit Tabletten hätte sie einige Jahre zuvor schon unternommen. Bei einem ihrer letzten gemeinsamen Treffen vor ihrem Tod hätte Heisig ihm gegenüber in einer Kneipe ihren nächsten Selbstmordversuch detailliert beschrieben und dabei eine Art Vorfreude gezeigt. Sie sagte ihm sinngemäß, dass sie es beim nächsten Mal „doppelt absichern“ wolle – mit Tabletten und Erhängen. Leider hätten bei ihm in diesem Moment die Alarmglocken nicht laut genug geklingelt, bedauerte Müller. Er sei felsenfest davon überzeugt, dass Kirsten Heisig sich selbst und ohne fremdes Zutun umgebracht hat.

Mein Fazit: Es ist prima, dass es einen Menschen wie Andreas Müller gibt, der richterlich durchgreift und Kollegen dazu ermuntert, es ebenso zu tun. Auch die Veröffentlichung dieses Buches ist natürlich ein richtiger Schritt. Das Werk entwickelt sich inzwischen zu einem Bestseller. Jedoch fiel seinerseits kein Wort über die wahren Ursachen heutiger Jugendgewalt. Ich hätte von ihm erwartet, dass er die Politik der unkontrollierten Einwanderung aus vor allem einigen islamischen Ländern anspricht, ohne die er und seine Kollegen deutlich weniger Arbeit hätten. Vielleicht äußert er sich in seinem Buch zu diesem entscheidenden Punkt. So blieb es im Wesentlichen bei der Schilderung seiner Vorstellungen zur Eindämmung des Gewaltproblems mit richterlichen Mitteln, was natürlich durchweg zu schätzen ist.

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Wie bestechlich ist die bunte Justiz?

geschrieben von PI am in Bunte Republik,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Korruption,Migrantengewalt | 74 Kommentare

[6]Türkische und arabische Diebe, Messerstecher, Totschläger und Mörder erhalten in der Bunten Republik routinemäßig Bewährungsstrafen (Foto: die Garbsen-Gang [7] feiert eine Bewährungsstrafe wie einen Freispruch). Dieser auffällige „Migrantenbonus“ wird gelegentlich sogar in der linksgrünen Szene kritisch diskutiert, über die Gründe wird auch unter Linken hinter vorgehaltener Hand gemunkelt. Dass Staatsanwälte und Richter bei Verfahren gegen Gastarbeiter massiv bedroht werden und diesen Bedrohungen durchaus nachgeben, wissen wir seit Kirsten Heisig. Aber wie steht es eigentlich um die Bestechlichkeit unserer bunten Justiz?

(Von M. Sattler)

Die regelmäßigen Drohungen und Einschüchterungen gegen Richter und Staatsanwälte durch türkische und arabische Gastarbeiter gehören schon seit Jahren zum traurigen Justizalltag unserer Bunten Republik. Oft genug geben die Eingeschüchterten nach: Die neuerliche Bewährungsstrafe für den vielfachen türkischen Straßenräuber und Messerstecher erscheint als kleineres Übel, wenn man selbst oder die eigenen Kinder durch dessen Sippe und Kumpane bedroht werden. Dass Staatsanwälte und Richter um des eigenen Vorteils willen so schnell bereit sind, Recht zu beugen, erklärt sich aus der Natur des Systems: Der Nachweis der Bedrohung ist in der Regel schwer zu erbringen, Ermittlungen der Polizei würden schnell im Sand verlaufen. Anzeigen bei der Polizei sind daher sinnlos, zumal die Polizei selbst kein Interesse daran hat, sich mit politisch gut vernetzten türkischen Großfamilien anzulegen: Rückhalt von der Politik, das weiß die Polizei aus Erfahrung, hat sie in unseren bunten Zeiten nicht zu erwarten. Wenn aber die Polizei nicht schützen kann, sehen sich Richter und Staatsanwälte bereits durch die schlichte Sachlage der eigenen Schutzlosigkeit dazu gedrängt, sich den Gesetzmäßigkeiten des Faustrechts zu unterwerfen. Dieses Faustrecht nämlich ist der Rechtskodex seines kriminellen Gegenübers, und mit dem ist nicht zu spaßen.

In vielen Fällen sind aktive Bedrohungen von Staatsanwälten und Richtern heute aber auch gar nicht mehr erforderlich. Türkische und arabische Kriminelle, Polizei, Staatsanwälte, Strafgutachter und Strafrichter wissen sich längst durch eine gemeinschaftliche Sozialstruktur verbunden. Man trifft sich immer wieder und muss miteinander auskommen, ob man will oder nicht, und ganz gleich, was im Strafgesetzbuch steht. Die Strafjustiz der Bunten Republik hat sich daher in den letzten Jahren quasi zwangsläufig zu einem für Außenstehende höchst undurchsichtigen System entwickelt, in dem sich die Beteiligten daran gewöhnt haben, in Fragen der „Rechtsfindung“ der ungeschriebenen Gesetzlichkeit des geringsten Eigenschadens zu folgen: Tu ich dir nichts, tust du mir auch nichts.

Diese politisch-soziale Grundkonstellation, die Neigung aller Beteiligten, sich miteinander wohlwollend zu arrangieren, geht natürlich auf Kosten des Opfers als schwächstem Glied in der Kette. Das Opfer ist eine von außen in dieses undurchsichtige, eng miteinander verzahnte System eintretende Figur, als einziger Akteur verfügt es über keinerlei Macht. Es hat weder formale Macht wie Staatsanwälte, Gutachter und Richter, noch verfügt es über informelle Macht, z.B. ein politisch einflussreiches, über zahllose zwischengeschaltete „Migrantenvereine“ mit der höchsten Politikebene verbundenes Drogenkartell im Hintergrund. Die Versuchung der beteiligten Staatsanwälte und Richter, den eigenen, berufsbedingt stets gefährdeten Kopf auf Kosten des politisch völlig macht- und schutzlosen Opfers zu retten, liegt daher nahe – sie ist bis zu einem gewissen Grad sogar verständlich. Auch einem Staatsanwalt und Richter ist das Hemd näher als die Hose.

Die in den bunten Gegebenheiten angelegte Verzahnung zwischen Strafjustiz und Ausländerkriminalität wird noch begünstigt durch die ideologisch motivierte Zurückhaltung der Presse. Wäre ein bedrohter Richter kein bedrohter Richter, sondern Mitarbeiter einer Chemiefirma, der einen intern verheimlichten Skandal zur Sprache bringen möchte, würden ihm alle Zeitungsredaktionen offen stehen. Ein von Ausländersippen bedrohter Richter aber, dem die Polizei nicht helfen kann oder helfen will, wird nirgendwo Gehör finden. Kein Redakteur wird sich an einer derart heißen politischen Story die Finger verbrennen. Sehr viel einfacher für den Redakteur wäre es eher, den Richter selbst ins Visier zu nehmen: Als Nazi und Nestbeschmutzer, der es wagt, die Errungenschaften der Bunten Republik zu kritisieren – solche Geschichten sind heutzutage immer gut für die journalistische Karriereleiter. Der Richter wiederum wäre, einmal von der Presse diffamiert, keine zwei Tage später zwangspensioniert – im besten Fall. Im schlimmsten Fall baumelt er am nächsten Baum: Kirsten Heisig hat ihren Mut, die in der Strafjustiz grassierende Neigung zur Rechtsbeugung öffentlich zu thematisieren, mit dem Leben bezahlt. Für einen Richter also, der das böse bunte Spiel nicht mehr mitspielen will, ist das Risiko, die Wahrheit zu sagen und sich der Presse oder einem Buchverlag anzuvertrauen, ungleich höher, als weiter Stillschweigen über die tatsächlichen Zustände zu wahren. Und auch das wissen alle Beteiligten.

Im Unterschied zur Rechtsbeugung infolge von Bedrohung zielt die Rechtsbeugung infolge von Bestechung nicht darauf ab, den eigenen Schaden zu minimieren, sondern den eigenen Vorteil zu maximieren. Grundsätzlich erfordert Bestechlichkeit von Staatsanwälten und Richtern dieselben Voraussetzungen wie die Bedrohung: systembedingte Verschwiegenheit aller intern Beteiligten, sichere Abgeschirmtheit vor Nachfragen von außen und idealerweise politische Rückendeckung – und sie gedeiht daher in aller Regel immer dort, wo auch die Bedrohung Früchte trägt. Die Frage liegt daher nahe, inwieweit die auffällige Häufung von Bewährungsstrafen im Falle ausländischer Schwerkrimineller und Mehrfachtäter nicht nur durch Bedrohung, sondern auch durch aktive Bestechlichkeit von Staatsanwälten und Richtern zu erklären ist.

Zur Bestechung eines Staatsanwalts oder Richters ist natürlich Geld erforderlich, genauer gesagt: Schwarzgeld, dessen Verbleib man nicht zu erklären braucht. Schwarzgeld ist im Gastarbeitermilieu zur Genüge vorhanden: Prostitution, Glücksspiel, Drogenhandel, in den letzten Jahren vermehrt auch Waffenschmuggel. In der Bunten Republik gedeiht alles, was schmutzig ist, und alle diese professionellen Schwarzgeldbranchen sind fest in türkischen, arabischen, oft auch albanischen Händen. Hinzu kommen jede Menge politisch motivierte Gelder aus den arabischen Staaten und der Türkei: „Spenden“ für den Bau von Moscheen oder islamische Hilfsvereine, Mittel also, die hier schnell in dubiosen Kanälen versickern, weil der bunte Staat gar nicht genau wissen will, wohin. Und nicht zuletzt die immer umfangreicheren öffentlichen Transferzahlungen im Rahmen der Appeasement-Politik: Unterstützungsleistungen für „Integrationsprojekte“, die nie wirklich überprüft werden, Hauptsache, das Steuergeld ist aus dem Fenster. All dieses Geld, und das ist sehr viel Geld, steht zur Verfügung, um den Fortbestand des eigenen mafiösen Milieus abzusichern. Und zu den üblichen Methoden dieser Absicherung zählt – das gehört zum Gaunereinmaleins – grundsätzlich auch die Methode der Bestechung. Auf Seiten der Ausländerkriminalität ist also das Geld vorhanden und mit Sicherheit auch die Bereitschaft, dieses Geld einzusetzen. Zu klären wäre daher nur noch die Frage, inwieweit auf der Empfängerseite bereits die Bereitschaft vorhanden ist, das angebotene Geld auch anzunehmen.

Ein Staatsanwalt verdient im Monat etwa so viel wie ein Zuhälter oder Drogenhändler in ein paar Stunden. Sitzen sich beide gegenüber, besteht zwischen diesen beiden Personen ein hochalpines Einkommensgefälle. Und selbst wenn der türkische Kleinkriminelle und Straßendieb nicht das Einkommen eines türkischen Drogenhändlers erwirtschaftet: Man ist über dasselbe Milieu miteinander verbunden, das gemeinsame Beziehungsnetzwerk wird den Zugang zu Geld in beliebiger Höhe sofort regeln. Dabei handelt der Drogenhändler nicht einmal aus Nächstenliebe. Es ist auch für sein eigenes Geschäft hochinteressant herauszufinden, welcher Staatsanwalt und Richter tatsächlich Geld annimmt und bei wem man auf andere Weise nachhelfen muss, damit das eigene Heer von Kleindealern auch beim nächsten Mal wieder ungeschoren davonkommt. Und da alle Menschen käuflich sind: Was also kostet das Plädoyer eines bunten deutschen Staatsanwalts? Fünftausend Euro? Zweitausend Euro? Vielleicht sogar noch weniger. Und wer würde es überhaupt merken, wenn ein Umschlag mit jeder Menge Schwarzgeld im Verlauf eines freundschaftlichen Vieraugengesprächs beiläufig auf den Tisch eines Jugendrichters gelegt wird, verpackt in einen dicken Aktenordner wichtiger Unterlagen?

Natürlich gehen solche Überlegungen aufgrund der systembedingt dünnen Beweislage zum Teil in den Bereich der Spekulation. Aber wir haben gesehen: Die Strafjustiz der Bunten Republik weist durch ihre Verflechtungen mit der Ausländerkriminalität eine ganz bestimmte Funktionsweise auf, die sie für Bestechlichkeit geradezu prädestiniert. Sie ist grundsätzlich empfänglich für informelle, außergesetzliche Einflussnahme, und sie hat keine Kontrolle zu befürchten – weder von innen noch von außen. Und das wird infolge des besonderen politischen Schutzes, den die Ausländerkriminalität in Zeiten der Bunten Republik genießt, auch auf absehbare Zeit so bleiben, d.h. man hat auch langfristig nichts zu befürchten. Es wäre schon ein großes Wunder, wenn unter diesen Umständen nicht so mancher Richter beherzt zugreift, wenn da ein ganzes Monatsgehalt vor ihm liegt, steuerfrei. Und eine Bewährungsstrafe mehr oder weniger für den türkischen Totschläger – wer wird jemals danach fragen?

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Islamunterricht in Schulen

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam,Islamisierung Deutschlands,Schule | 47 Kommentare

Koran [8]

Wie bei der Einführung eines integrationsfeindlichen Unterrichtsfaches die Bevölkerung getäuscht wird!

Hauptthese
Die Einführung des Koranunterrichts als reguläres Bekenntnisfach in öffentlichen Schulen ist nur möglich, weil die Aussagen und Prinzipien im Koran, besonders von der Politik, den Medien und den christlichen Glaubensgemeinschaften tabuisiert werden!

(Von Burkhard Willimsky)

Weitere Thesen

  • – Die maßgeblichen verfassungsfeindlichen Kernaussagen des Korans sind eine direkte Kampfansage gegen unseren demokratisch und pluralistisch organisierten Rechtsstaat mit seinen bisher fixierten Grundrechten.
  • – Die Veröffentlichung der Kernaussagen in den Massenmedien bzw. eine kontroverse öffentliche parlamentarische Diskussion über den Inhalt des für gläubige Muslime hl. Buches würde verdeutlichen, dass die Begründungen für die Einführung des Islamunterrichts nur Scheinargumente sind.
  • – Damit  grundlegende Widersprüche  zwischen dem Inhalt des Korans und den  Begründungen für die Einführung dieses neuen regulären Unterrichtsfaches nicht sichtbar werden, wurde und wird bisher erfolgreich verhindert, dass die vielen verfassungsfeindlichen Aussagen im Koran der breiten Öffentlichkeit bekannt werden.
  • – Die vorgebrachten Argumente von maßgeblichen Politikern oder von Vertretern der beiden großen christlichen Glaubensgemeinschaften lassen deutlich erkennen, dass sie selbst den Koran nicht kennen, sondern offenbar nur Argumente z.B. von orthodoxen muslimischen Verhandlungspartnern ohne eigene kritische Prüfung übernommen haben.
  • – Die besonders in Deutschland propagierte Unterscheidung zwischen dem friedlichen und spirituellen Islam einerseits und dem bedrohlichen aggressiven politischen Islamismus anderseits ist ein Trugbild.

Es gibt nur einen Islam, der insbesondere im Koran seine Quelle hat. Je nach Kenntnis des Korans und der Gläubigkeit seiner Anhänger entscheidet sich, wie verbindlich die wortwörtlichen Aussagen in diesem Buch befolgt werden. Insofern ist die jeweilige Einstellung bzw. Verhaltensweise von Muslimen auch sehr unterschiedlich.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Islam nicht nur ein individueller Glaube, sondern auch ein kollektives Rechts- und  Handlungssystem ist, das für Muslime je nach Gläubigkeit eine mehr oder weniger wichtige Richtschnur für ihre Denk- und Lebensweise ist.

Auch bei Personen, die zum Islam konvertieren, kann man beobachten, wie durch Schulung oder Indoktrination eine fundamentalistische und nicht selten aggressive Einstellung erreicht werden kann.

Durch die Einführung des Islamunterrichts als reguläres Bekenntnisfach werden die Konflikte in der Schule und Gesellschaft – entgegen der von den Befürwortern beabsichtigten Ziele – erheblich zunehmen.

I. Fundamentale Widersprüche der Absichten der Verhandlungspartner

Immer mehr Bundesländer sind bestrebt, in den öffentlichen Schulen den Islamunterricht als reguläres Unterrichtsfach einzuführen. Sie begründen ihr Anliegen u. a. damit, dass durch eine qualitätsorientierte und religionskritische Ausbildung der islamischen Religionslehrer an deutschen Universitäten und durch die staatliche Schulaufsicht gewährleistet sei, einen in deutscher Sprache gegebenen Koranunterricht anzubieten, der mit den Grundwerten unserer Verfassung vereinbar sei.

Die Einführung dieses neuen Bekenntnisfaches sei ein wichtiger Beitrag zu mehr gesellschaftlicher Teilnahme und Gleichberechtigung und trage damit wirksam zur Integration der Muslime in die deutsche Gesellschaft bei.

Die entscheidende Frage, ob diese von staatlicher Seite immer wieder angeführten  Argumente, die auf den ersten Blick für Unwissende einleuchtend erscheinen, angesichts der klaren Vorgaben im Koran überhaupt realisiert werden können, wird nicht gestellt!

Tatsache ist, dass die beteiligten Länderregierungen mit Ausnahme der Aleviten nur mit orthodoxen muslimischen Verbänden verhandeln, für die auch die vielen verfassungsfeindlichen Aussagen und Prinzipien im Koran unveränderlich und für immer verbindlich sind.

Wenn man sich mit dem Islam beschäftigt, wird deutlich, dass der im Koran fixierte Islam hauptsächlich ein Dschihadsystem ist, das vor allem durch zwei Merkmale gekennzeichnet ist:

1. durch die weltweite Verbreitung der eigenen Religion mit vollem Einsatz und mit den der jeweiligen Situation angepassten wirkungsvollsten Mitteln, wobei die Anwendung von Gewalt ggf. nicht ausgeschlossen wird, sowie

2. durch die Selbsterhaltung und Festigung der islamischen Gemeinschaft (Umma) z.B. durch die Trennung (Segregation) der Anhänger Allahs von den ungläubigen Nichtmuslimen.

Für Muslime, die den Koran als entscheidende Glaubensquelle ansehen, gibt es letztlich keine Trennung von Staat und Religion. Für sie sind die Aussagen Allahs und auch die des Propheten Mohammed unfehlbar und gelten für alle Zeiten; d.h. sie dürfen nicht verändert werden. Das auf Allahs Offenbarungen zurückgeführte islamische Recht (Scharia) ist für strenggläubige Muslime letztlich maßgebend und nicht unser von Menschen gemachtes Grundgesetz.

Lediglich aus taktischen Gründen sind vorübergehend Zugeständnisse erlaubt (Taqiyya).

Nach dem Koran haben Muslime als höherwertige Menschen mehr Rechte als Ungläubige, da sie an Allah und seinen Propheten glauben.

Auch Juden und Christen sollen als Anhänger verfälschter Religionen solange bekämpft werden, bis sie sich der einzig unfehlbaren Religion Allahs unterordnen.

Wie kommen überhaupt maßgebliche deutsche Politiker oder Kirchenvertreter auf die Idee, dass die beteiligten muslimischen Verbände auf verfassungsfeindliche Aussagen und Prinzipien des Korans im Unterricht verzichten bzw. sie als veraltet und nicht mehr geltend darstellen können?

Sie würden doch nach ihrem Selbstverständnis den Islam verfälschen und damit Allah und Mohammed beleidigen und sich selbst der Lächerlichkeit preisgeben!

II. Zwei aktuelle Äußerungen von Thomas Oppermann und Margot Käßmann sind kennzeichnend für die aktuelle Situation

In der Sendung Anne Will v. 29. Mai 2013 [9]unter dem Titel „Allahs Krieger im Westen – wie gefährlich sind radikale Muslime?“ begründet der Parlamentarische Staatssekretär der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann [10]die Notwendigkeit der Einführung des Islamunterrichts durch folgende Aussagen:

Deswegen ist es eine grundlegend wichtige Entscheidung, die in Deutschland getroffen worden ist, dass Religionsunterricht für Muslime in den Schulen angeboten wird, damit die Schüler einen differenzierten Umgang mit ihrer Religion lernen und sich auch gegen solche Vereinfacher wie die Salafisten wehren können.

Reaktionen:

Oppermann ergänzt:

„Was machen wir mit den Jugendlichen, die schon radikalisiert sind? Wir müssen ihnen einen Weg zeigen, wie sie da wieder herauskommen.“

Oppermann fordert deshalb Aussteigerprogramme. Diverse Ausbildungsstellen und „niedrigschwellige“  Arbeitsangebote müssen geschaffen werden. Mit Hilfe der Imame müssen wir diesen Jugendlichen klar machen, dass sie ein Teil dieser Gesellschaft sind und deshalb müssen wir ihnen mehr Selbstbewusstsein geben.

Anmerkung

Wie kommt es, dass Thomas Oppermann, der im Wahlkampf-Kompetenzteam von Peer Steinbrück als Aushängeschild und Experte für Sicherheits- und Rechtspolitik zuständig ist, die Ansicht vertritt, mit dem schulischen Angebot des Islamunterrichts würden die muslimischen Schüler den differenzierten Umgang mit ihrer Religion lernen und durch ihr erworbenes Wissen sich besser gegen Salafisten  argumentativ wehren können?

Weiß Oppermann nicht, dass der Inhalt des Korans in der Schule und der Inhalt des Korans, den die Salafisten verteilen, der gleiche ist?

Ist es nicht eher so, dass sich die muslimischen Schüler durch den schulischen Koranunterricht viel besser als bisher mit den Salafisten verständigen können und dadurch zur Ausbreitung ihrer  Anhängerschar gesorgt wird?

Weiß Oppermann nicht, dass die orthodoxen muslimischen Verhandlungspartner die Aussagen und Prinzipien im  Koran als Allahs unfehlbare Offenbarungen ansehen und entsprechend vermitteln werden?

Kann sich dieser für die innere Sicherheit zuständige SPD-Politiker jemals selbst mit den Kernaussagen im Koran befasst haben?

Thomas Oppermann weiß, dass die verfassungsfeindlichen Aussagen im Koran der breiten Öffentlichkeit unbekannt sind. Deshalb bekommt er vom Publikum auch starken Beifall, zumal seine Scheinargumente eine friedliche Lösung versprechen. Damit der Beifall erhalten bleibt, wird von den Befürwortern des Koranunterrichts auch weiterhin strikt darauf geachtet, die Bedeutung und den Inhalt des Korans zu tabuisieren.

Ist es nicht auffällig, dass während der o. g.  gesamten Anne-Will-Sendezeit von 75 Minuten kein einziges Mal Surenverse genannt wurden, um die Gefährlichkeit von Allahs Krieger im Westen zu erklären?

Integrationsprobleme und kriminelle Handlungen werden fast nur als Folgen sozialer Schieflagen, der mangelhaften Hilfsangebote und der fehlenden Willkommenskultur durch die Aufnahmegesellschaft beschrieben.

Die Religion wird ständig ausgeblendet.

Für die bekannte Vertreterin der Evangelischen Kirche in Deutschland Margot Käßmann [11]ist die neue qualifizierte Ausbildung für Imame an einigen deutschen Universitäten wie Osnabrück oder Tübingen ein großer Fortschritt.

Es sei für die ca. 700 000 muslimischen Schülerinnen und Schüler wichtig, dass sie Unterricht in ihrer Religion erhalten – „und zwar wie im christlichen Religionsunterricht nicht als Mission, sondern mit der Möglichkeit, kritisch zu fragen, den eigenen Glauben zu reflektieren“.

Margot Käßmann äußert weiter:

„In einem Land beheimatet man sich eben auch durch seine Religion. Und es ist gut, wenn Imame deutsch sprechen, die deutsche Kultur kennen, an deutschen Universitäten ausbildet werden. Nur so kann doch ein deutscher Islam entstehen, demokratiefähig, die Werte von Freiheit und Gleichheit vertretend, die für unsere Gesellschaft so wichtig sind.“
(aus „chrismon“ vom Juni 2013: „Ein großer Fortschritt“)

III. Hinweise auf den Internet-Beitrag „Die frühe Unterwerfung“

Der Beitrag „Die frühe Unterwerfung“, der im Internet veröffentlicht ist, befasst sich eingehend mit der Problematik des Koranunterrichts als reguläres Unterrichtsfach. Er beschreibt, wie durch Täuschung, Tabus, Naivität, Intoleranz und verantwortungslose Anpassung wesentliche Grundrechte unserer Verfassung ständig entwertet werden.

Dieser Beitrag umfasst:

1. die Begründungen von drei Ministerien für die Einführung dieses neuen Bekenntnisfaches:

Bundesministerium für Bildung und Forschung / Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen / Niedersächsisches Kultusministerium

2. grundlegende Prinzipien und Aussagen im Koran:

Zur Bedeutung des Korans / Wesentliche verfassungsfeindliche Aussagen im Koran / Abrogation-Taqiyya-Tafsir: drei wichtige Prinzipien zum Verständnis des Korans

3. Gründe, warum wesentliche Grundrechte unserer Verfassung entwertet werden:

Das Grundgesetz hat andere Prinzipien als der Koran / Die Religionsfreiheit wird zum Türöffner für verfassungsfeindliche Propaganda /  Der Islamunterricht kann jederzeit maßgeblich von der türkischen Regierung gesteuert werden / Die Begründungen der ministeriellen Aussagen zur Einführung des Islamunterrichts sind unglaubwürdig / Aussagen im Religionsbuch für den Koranunterricht im 1. und 2. Schuljahr in NRW

4. die Tatsache, dass eine offene und kritische Auseinandersetzung mit der islamischen Religion und ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bisher verhindert wird:

Fragen zur Berichterstattung in den meinungsbildenden Medien / Fragwürdige Begründungen in Hessen als Folge fehlender Kenntnisse / Der totale Verfall der Streitkultur im Fall Hans-Jürgen Irmer / Für Islamkritiker gibt es keine Toleranz, keine Meinungsfreiheit

5. ein ausführliches Resümee

IV. Ergänzende Bemerkungen

Es ist schon mehr als verwunderlich, wenn heute noch von den meisten Einfluss- und Entscheidungsträgern in Deutschland von der Möglichkeit der Schaffung eines „Euro-Islams“ geträumt wird, der mit den Grundwerten der EU vereinbar sei, obgleich selbst der Schöpfer dieses Modells, der deutsche Wissenschaftler syrischer Herkunft, Bassam Tibi, sich nach über 20jährigem Bemühen von dieser irrigen Idee verabschiedet hat und sich übrigens heute auch strikt gegen die Aufnahme der Türkei in die EU wendet.
(siehe Bassam Tibi: „Aus der Traum vom Euroislam“ in PI vom 15. Mai 2011)

Bei den Begründungen zur Einführung des Islamunterrichts fällt auf, dass sich die maßgeblichen Politiker der Bundesregierung und vor allem der Landesregierungen offenbar auf die Zusagen der  muslimischen Verhandlungspartner verlassen haben bzw. verlassen, ohne sich selbst bei dieser wichtigen Entscheidung über die Grundlagen des Islams gründlich zu informieren.

Außerdem hatte und hat offensichtlich der „Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration“  in dieser Frage entscheidenden Einfluss auf die deutsche Politik. Die deutschtürkische Sozialwissenschaftlerin und besondere Kennerin der Materie, Necla Kelek, kritisierte heftig diesen Sachverständigenrat, indem sie ihn als Politbüro bezeichnete, weil  nicht nur nach wissenschaftlichen Kriterien geforscht wird, sondern auch nach ideologischen Kriterien Politik betrieben werde. Inhaltlich wird nicht nur mit einer „Stimme“ gesprochen, sondern es wird nur eine Meinung zugelassen. Insofern sei der Sachverständigenrat auch ein Kontrollorgan für (gewollte) politische Korrektheit.
(zur Migrationsforschung: „Prof. Bade gibt den Anti-Sarrazin“, in FAZ vom 09. Mai 2011)

Namhafte Wissenschaftler, Publizisten, Menschenrechtler oder Projektleiter wie Seyran Ates, Serap Cileli, Manfred Kleine-Hartlage, Necla Kelek, Hartmut Krauss, Ahmad Mansour, Tilman Nagel oder Hans-Peter Raddatz wurden und werden offenbar von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen. Auch die umfangreichen Erkenntnisse von Kirsten Heisig, Heinz Buschkowsky oder Joachim Wagner werden nicht berücksichtigt. Und Thilo Sarrazin wurde von der politischen Klasse zum Buhmann der Nation gestempelt.

Es müsste jetzt wenigstens selbstverständlich sein, dass die Länderparlamente vor der Einführung des Koranunterrichts als neues ordentliches Bekenntnisfach in den öffentlichen Schulen sich in ihren Fraktionen und Ausschüssen ausführlich über die Aussagen und Prinzipien im Koran befassen. Auch sollte in Plenarsitzungen öffentlich über das Vorhaben diskutiert werden, damit die Bevölkerung über die schwerwiegende Problematik der möglichen Entscheidung durch den Austausch von Argumenten und Gegenargumenten in Kenntnis gesetzt wird. Sonst wird der Vorwurf besonders von Schülern, Lehren und Eltern, „warum habt ihr uns nicht vorher über den Inhalt des Korans informiert?“, nicht lange auf sich warten lassen.

Unsere Verfassung müssen wir verteidigen und nicht weiter passiv hinnehmen, wie sie fortlaufend entwertet wird!_______________________________________________________________________________________

Der Autor war in Berlin Schulleiter, hauptamtlicher Stadtrat sowie Dozent für Politikwissenschaft an einer Fachhochschule

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TV-Tipp: Jauch über die radikalislamische Szene

geschrieben von PI am in Islam,Terrorismus,TV-Tipp | 455 Kommentare

[12]Der Attentatsversuch auf den Pro NRW-Vorsitzenden Markus Beisicht ist für die politischen TV-Talks der Aufhänger, das Thema des radikalen Islam noch einmal zu diskutieren – ohne selbstverständlich den Hauptbetroffenen mit einzubeziehen. Den Anfang macht heute Abend Günther Jauch mit der Sendung „Im Namen Allahs – was tun gegen Deutschlands Gotteskrieger?“ (21.45 Uhr, ARD), Anne Will wird wahrscheinlich am Mittwoch folgen. Jetzt mit Aufzeichnung der Sendung!

In der Beschreibung zur Sendung [13] werden folgende Fragen gestellt:

Wie groß ist die Gefahr durch Islamisten in Deutschland? Sind Salafisten besonders gefährlich? Was bringen Verbote von Salafisten-Vereinen? Warum sind gerade junge deutsche Konvertiten anfällig für eine Radikalisierung? Verwechseln wir häufig den Islam mit gewaltbereitem Islamismus?

Sprich: Der Islam hat mit dem „gewaltbereiten Islamismus“ nichts zu tun. So in etwa wird der politisch stets korrekte Günther Jauch auch die heutige Diskussion führen, wobei es Hoffnung gibt, dass zumindest einer der Gäste, Barino Barsoum – der als einstiger Islam-Konvertit den Islam bestens kennt – da gegenhalten wird.

Auch vom CDU-Politiker Wolfgang Bosbach, der trotz eines Zusammenbruchs gestern in Münster in die Sendung kommt, besteht die Chance, dass er kein Blatt vor den Mund nehmen wird. Allerdings mit angezogener Handbremse, mit seiner Chefin Merkel wird es es sich nicht vergraulen wollen.

Interessant auch die Diskussionsteilnehmerin Güner Balci, die sich in verschiedenen Film-Dokumentationen mit dem Phänomen muslimischer Jugendgewalt beschäftigt hat. 2012 wurde Balci zusammen mit Nicola Graef mit dem Civis-Fernsehpreis für die Reportage „Tod einer Richterin – Auf den Spuren von Kirsten Heisig“ ausgezeichnet.

Fehlen noch zwei Gäste, die eher dem „Islam=Frieden“-Spektrum zuzuordnen sind: Yassin Musharbash arbeitet seit vielen Jahren als Journalist und ist seit 2012 Mitglied der sogenannten „Investigativ-Redaktion“ der ZEIT. Sein Spezialgebiet sind Islamismus und islamistischer Terrorismus. Musharbash sieht die Gefahr durch radikale Islamisten in Deutschland, warnt aber – wie könnte es auch anders sein – „vor überzogener Panikmache und wachsender Islamfeindlichkeit“.

Auf Gast Nummer 5, Ferid Heider, lohnt es sich, einen sehr viel ausführlicheren Blick zu werfen: Der Imam aus Berlin predigte beim „Gaza-Begräbnis“ von Jussef El Abed am Freitag, 9. März 2012, zu dem 3000 Araber nach Berlin kamen (PI berichtete) [14]. Er ist 33 Jahre alt, Vater Iraker, Mutter Polin, der “den Islam gefunden hat”. Heider arbeitet beim IKEZ, einem Moslembruderschaftsladen, der regelmäßig im Berliner Verfassungsschutzbericht auftaucht, und ist stramm korantreu: [15]

„Die Religion war meine letzte Rettung“, sagt er. Er ist sozusagen sein eigenes Lehrstück. Nachdem er die Schule nach der 10. Klasse abgebrochen hatte, schickten ihn die Eltern nach Ägypten. Sie waren der Meinung, nur noch ein Ortswechsel könne helfen. In Ägypten holte er das Abitur nach, lernte Arabisch und entdeckte, dass Religion Halt geben kann. Sechs Jahre später kehrte er nach Berlin zurück, holte das deutsche Abitur nach, ließ sich zum Imam ausbilden und studiert an der Freien Universität Arabistik.

Von seinem – wenn auch nur zum Schein – verlogenen Integrationsgesülze halten Mohammedaner übrigens rein gar nix (siehe 2009 [16] und 2010 [17]).

Hier ist Farid Heider, wie er mit gekünstelt arabischem Akzent den üblichen koranischen Unsinn radebrecht:

Heider ist außerdem ein dicker Kumpel von Pierre Vogel. Und wo hat Heider seine „Imam-Ausbildung“ erhalten? Richtig: Am Moslembruderschafts-Château Chinon, an dem auch Bajrambejamin Idriz ausgebildet wurde! Und dieser Heider wird vom Berliner Quartiersmanagement als “moderat” und “mäßigend” eingeschätzt.

Wir zitieren aus dem campus-blog.net [18] (der Link ist inzwischen tot):

Unter der Rednerliste fungiert auch ein gewisser Ferid Heider. Heider ist Imam in einer Berliner Moschee und bewegt sich im Umfeld des Salafisten-Vereins Einladung zum Paradies (EZP) von Pierre Vogel. Umstrittene Islamseminare, die Vogel mit Heider in Berlin und anderen Städten während der Festtage organisieren wollte, wurden zumindest in Berlin auf öffentlichen Druck hin abgesagt. Heider hat nicht nur Kontakte zum Salafismus, sondern auch zur islamistischen Organisation der Moslembrüder. Gemäss einem Bericht der Friedrich Ebert Stifung hat sich Heider an der islamischen Universität von Château Chinon, die zum europäischen Netzwerk der Moslembruderschaft gehört, zum Imam ausbilden lassen.

Wer hat den Trauerfeier-Imam Ferid Heider zur Ausbildung nach Ägypten und Chinon vermittelt? Der deutsche Ober-Moslembruder Ibrahim el Zayat, nach dessen Pfeife auch Idriz tanzt. Heider hat enge Verbindungen zu INSSAN und wird im Handbuch der Muslimischen Jugend Deutschland (MJD), die ebenfalls eine Tarnorganisation der Moslembruderschaft ist, als Prediger empfohlen.

Ist jetzt noch einer erstaunt, warum da so viele finstere Mohammedaner erschienen? Das war eine generalstabsmäßige Mobilmachung, eine Machtdemonstration der Moslembrüder und ein erster eiskalter Hauch des arabischen Winters in Deutschland.

Hier ist eine hochinteressante Studie von 2007 [19] (ausgerechnet von Claudia Dantschke und Claudia Luzar!), die zeigt, dass all diese Strukturen in der Politik bestens bekannt sind (nicht von dem üblichen Geschwurbel Islam-Islamismus-Islamophie irritieren lassen: Die Sachanlyse der verheerenden, demokratiegefährdenen Strukturen der Mohammedaner in Berlin ist sehr gut): “Aspekte der Demokratiegefährdung in Berlin-Mitte und Möglichkeiten der Intervention”. Auf den Seiten 24 bis 32 geht es um die engen Verflechtungen Ferid Heider – Ibrahim el Zayat und ihr fast undurchdringliches Geflecht aus islamischen Tarnorganisationen und Gebetszirkeln. Die geschönten PR-Artikel über Heider in den Medien werden gnadenlos auseinandergenommen und der saubere Nachweis darüber geführt, dass sich Heider der Errichtung einer islamischen Gesellschaft verschrieben hat und sein gemäßigtes Auftreten und Reden gegenüber Journalisten reine Tarnung ist.

Unbedingt die angegebenen Seiten lesen! Dann versteht jeder, warum es zu genau diesem Trauermarsch kam. Er war eine Kriegserklärung.

» Email an die Jauch-Redaktion: mail@guenther-jauch.de [20]

(Mitarbeit: Babieca)


Im Anschluss ab 22:40 Uhr bei Stern TV auf RTL: Islamistisches Killerkommando [21] – Wer sind die Attentäter?

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Anti-GEZ-Demos am 23.3.: Alle Termine!

geschrieben von PI am in Altmedien,Deutschland,Linksfaschismus | 45 Kommentare

[22]Die Anti-GEZ-Demos [23] am 23.3.2013 werden weitestgehend über Facebook organisiert [24]. Da nicht jeder Lust hat, sich dort anzumelden und es durchaus gute Gründe gibt [25], es nicht zu tun, hat sich PI dazu entschlossen, hier den vollständigen Demo-Aufruf [26], die Termine und den derzeitigen Stand zu veröffentlichen.

(Von Arent)

Im Demo-Aufruf heißt es:

Ab dem 01. Januar 2013 wird in Deutschland der sogenannte geräteunabhängige Rundfunkbeitrag eingeführt.
Das heißt, dass die Einwohner Deutschlands mit festem Wohnsitz, verpflichtet sind diesen Zwangs-Beitrag zu zahlen, auch wenn sie Informationen aus anderen Quellen beziehen möchten.

Wir lehnen diese Steuer kategorisch ab und rufen zu bundesweiten friedlichen Protesten in der ganzen Bundesrepublik Deutschland auf!

Wir sind für eine freie Wahl der Medien und gegen Zwangsmanipulation und den Diebstahl des Einkommens. Die Ministerpräsidenten, Staatssekretäre und Vertreter der Bundesregierung haben im Fernsehrat des ZDF nichts zu suchen.

Über 100 ö.-r. Angebote, davon 23 TV Programme und eine Unzahl an Webauftritten sind als Grundversorgung für 7,5 Mrd. €/Jahr des Guten zu viel.

Die Gehälter der Intendanten, um 300.000 €/Jahr, sind eine Beleidigung für die Zwangsbeglückten ohne Einflussmöglichkeit auf das ö.-r. Programm.

Jetzt entscheiden WIR!
Ladet all eure Freunde und Bekannten ein!

(Veranstalter: Partei der Vernunft [27])

In folgenden 12 deutschen Städten finden die Anti-GEZ-Demos statt:

Hamburg
12 Uhr, Rathausmarkt
Stand 04.03.: 379 Teilnehmende [28] (Laut Facebook)

München
11:55 Uhr, Odeonsplatz
Stand 04.03.: 689 Teilnehmende [29]

Köln (voraussichtlich größtes Event)
12:05 Uhr, Roncalliplatz am Dom
Stand 04.03.: 1282 Teilnehmende [30]

Mannheim
14 Uhr, genauer Ort wird noch bekanntgegeben
Stand 04.03.: 57 Teilnehmende [31]

Stuttgart
15 Uhr, Marktplatz
Stand 04.03.: 245 Teilnehmende [32]

Karlsruhe
14 Uhr, Karl-Friedrich-Str. 10
Stand 04.03.: 30 Teilnehmende [33]

Berlin
12:05 Uhr, Weltzeituhr (Alexanderplatz)
Stand 04.03.: 936 Teilnehmende [34]

Leipzig
12 Uhr, Ecke Altenburgerstr/ Kantstr
Stand 04.03.: 551 Teilnehmende [35]

Kassel
11:55 Uhr, Friedrichsplatz
Stand 04.03.: 21 Teilnehmende [36]

Regensburg
13 Uhr, Albertstr
Stand 04.03.: 9 Teilnehmende [37]

Dresden
14 Uhr Postplatz
Stand 04.03.: 380 Teilnehmende [38]

Frankfurt
15 Uhr, Konstablerwache
Stand 04.03.: 314 Teilnehmende [39]

Argumente Pro & Contra:

Contra:

(1) Die ‚Grundversorgung an Information’ kann ein Newssender sicherstellen – dazu braucht man nicht ARD, ZDF, ARTE, Phoenix, 3sat, KiKA, neun Regionalsender, 67 Radioprogramme und die ARD braucht auch nicht 11 Orchester [40].

(2) Die 17€ sind durch nichts gerechtfertigt – außer den astronomischen Gehältern [41] von Intendanten der ÖR.

(3) Abgesehen davon gibt es keinerlei Transparenz [42] bei der Verwendung dieser Steuern – wie es sich für eine öffentliche Einrichtung gehört.

(4) Dazu kommt die jahrelange Kritik einer Unzahl von Prominenten an der mangelnden journalistischen Qualität und Objektivität der ÖR – Necla Kelek, Alice Schwarzer, Chaim Noll, Hirsi Ali, Kirsten Heisig, Goldstein, Mina Ahadi, die Liste ist endlos.

(5) Eine Abgabe auf Wohneinheiten ist keine Gebühr für die Nutzung eines Service, sondern eine Steuer [43] – und hier gilt „No Taxation without Representation“ [44]. Entweder man stimmt durch die tatsächliche Nutzung des Service über die Zahlung und damit Verwendung der Gebühr ab oder man zahlt eine allgemeine Steuer und wählt die Intendanten direkt oder indirekt.

Pro

(1) „ÖR sind ein Garant für Demokratie.“

Darüber hat sich die Achse des Guten [45] schon genug lustig gemacht. Ich möchte hier nur noch einmal auf die denkwürdigen Auftritte von ‚Demokratiebotschaftern‘ wie Pierre Vogel bei Maischberger & Kerner [46] aufmerksam machen. Wenn Herr Schönenborn vom WDR das Argument mit der ‚Demokratieabgabe‘ ernst meint, müssten die ÖR wohl eher Steuern an die Zuschauer zahlen für den Schaden, den sie der Demokratie in Deutschland zugefügt haben.

(2) „Leute nutzen über Links und andere Anbieter indirekt ja doch die ÖR.“

Dieses ‚Argument’ zeugt von schierer Verzweiflung. Die ÖR haben es vielmehr mit einem sich rasch schließenden Zeitfenster zu tun – in zehn Jahren wäre Lobbyismus für eine 17€ Steuer mangels Nutzerzahlen aussichtlos. Man könnte sogar sagen, dass 2013 die letzte Chance für die ÖR ist, ihre veraltete Senderstruktur [47] für weitere zehn bis 20 Jahre in Stein zu meisseln. Insbesondere die wichtige Zielgruppe der Jugendlichen schaut lieber Youtube, wo man sich den Film, den man sehen will, selbst raussuchen kann und das für 0€. Nun können die ÖR angesichts sinkender Nutzerzahlen eben nicht argumentieren, dass irgendjemand sie braucht. Deshalb verfällt man auf ein ähnliches Argument wie beim geplanten ‚Leistungsschutzgesetz’, gegen das Google opponiert hat [48] – die Verlinkung eines Inhaltes sei nicht etwa kostenlose Werbung, die Nutzerzahlen überhaupt erst generiert, sondern bereits an sich eine Nutzung der Inhalte, ganz gleich ob ein Blog mal wieder über die mangelnde journalistische Qualität der ÖR lästert oder tatsächlich einen Beitrag gut findet.

(3) „Transparenz der Verwendung der Gelder würde zu einem Nachteil gegenüber den Privaten führen.“

Das Argument, man würde durch Transparenz beim Kauf von Filmrechten und Verhandlungen ins Hintertreffen zu den Privaten geraten, ist schlicht wurst – es ist nicht die primäre Aufgabe der ÖR, Unterhaltung zu bieten, das können die Privaten eh besser.

(4) „Die ÖR sind ein Garant für journalistische Qualität und Objektivität.“

Na Klar! Siehe Kontra Argumente.

» Petition [49] zur Anti-GEZ-Initiative mit bislang 103.000 Unterschriften (Stand 04.03.)
» PI-Leser, die Anti-GEZ-Demos besuchen, werden gebeten, uns ihre Eindrücke per Email zuschicken: info@blue-wonder.org [50]

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Berlin: 8. GDL-Mahnwache für Tommy Robinson

geschrieben von PI am in Counter-Jihad,Deutschland,Großbritannien,Islamisierung Europas,Meinungsfreiheit | 13 Kommentare

[51]Am 6. Dezember fand in Berlin an inzwischen altgewohnter Stätte (Unter den Linden / Wilhelmstraße) in Rufweite der Britischen Botschaft die achte Mahnwache [52] der Berlin-Division der German Defence League für Tommy Robinson statt. Trotz des alles andere als milden Wetters hatten sich wieder ein Dutzend Menschen eingefunden, um gegen die als skandalös empfundene Verhaftung des EDL-Leaders ihre Stimme zu erheben.

(Von Philippus Tertius, PI-Berlin)

Wieder waren Angehörige verschiedener Gruppierungen anwesend – und trotz Schnee, Eis und schneidendem Wind nicht nur die habitués, die gewohnten Teilnehmer dieser Veranstaltung, die den inhaltsgleich in deutscher und englischer Sprache vorgetragenen Ansprachen lauschten:

Tommy […] setzt sich für Demokratie, Frieden und Menschenrechte ein. In den letzten Jahren hat er immer wieder außerordentlich mutig auf viele Probleme in Großbritannien hingewiesen, die mit der Islamisierung dieses Landes untrennbar verbunden sind: Verbrechen, die unter dem Deckmantel der „Religion des Friedens“ stattfinden und offenkundig von der britischen Regierung vertuscht und geduldet werden. Deren Bekanntwerden unter allen Umständen verhindert werden soll. Terror im Namen des Islam, gewalttätige Angriffe auf „Ungläubige“ bis hin zu deren Ermordung, massenhafte Vergewaltigungen, Ehrenmorde, Zwangsehen und vieles mehr. Das sind Tatsachen!

Erinnern wir uns auch an die blutigen Terroranschläge in London, bei denen Dutzende von Menschen umkamen und Hunderte verletzt wurden. Im Juli 2012 nahm die Polizei in London sechs Mitglieder einer Terrorzelle fest, die wiederum Anschläge planten. Hat in der britischen Regierung niemand etwas daraus gelernt? Wohl kaum, denn Terroristen laufen in England frei herum, im Namen der „Europäischen Charta der Menschenrechte“ – Terroristen wie Abu Qatada und seine willigen Helfer.

Dagegen werden bloße Kritiker von Terroristen wie Schwerverbrecher behandelt.

Tommy Robinson wurde nach Bedford verlegt. Dort wurde ihm eröffnet, daß ein weiterer Anklagepunkt gegen ihn erhoben wird: er soll den Islam beleidigt haben. Offenbar reicht das „schwere Paßvergehen“ nicht mehr aus, um ihn in Haft zu halten.

Islamkritische Meinungsäußerungen als Haftgrund? Wird der UN-Beschluß 16/18 jetzt rigoros umgesetzt und jeder Islamkritiker kriminalisiert? Dann haben nicht nur Kritiker und Verfechter der Meinungsfreiheit wie Tommy ein Problem, sondern wir alle.

In der jüngsten Vergangenheit gab und auch aktuell gibt es zahlreiche Beispiele dafür, wie Menschen bedroht, diskriminiert verfolgt, geächtet und z.T. auch ihrer beruflichen Existenz beraubt und kriminalisiert wurden und werden, nur weil sie Wahrheiten aussprachen: Elisabeth Sabaditsch–Wolff, Susanne Winter, Lars Hedegaard, Jesper Langballe, Brigitte Bardot, Chris Knowles, Kurt Westergaard, Geert Wilders, Michael Mannheimer, Michael Stürzenberger, Thilo Sarrazin, Ayaan Hirsi Ali, Pamela Geller, Sabatina James, Henryk M. Broder, Seyran Ates, Allen West, Bill Warner, Erik Stakelbeck – und diese Liste ließe sich endlos fortsetzen. Sind diese mutigen Menschen wirklich kriminell? Wir jedenfalls danken ihnen aufrichtig und von Herzen für ihren Mut und ihre Unerschrockenheit!

Ja, es gibt auch schon einige Kritiker, denen wir nicht mehr danken können. Weil sie nicht mehr unter uns weilen. Wie z.B. Theo van Gogh und Kirsten Heisig. Werden auch wir Angst haben müssen, weil wir von unserem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen?

Man sollte noch erwähnen, daß Tommy in den letzten Jahren wiederholt bedroht, geschlagen und überfallen wurde; seine Familie lebt in ständiger Angst und ist in Gefahr, da er im Gefängnis sitzt und sie nicht beschützen kann. Diese Tatsachen machen ihm schwer zu schaffen, und wir hoffen aufrichtig, daß weder ihm noch seiner Familie etwas passiert. Sollte etwas geschehen, werden wir dafür die Personen verantwortlich machen, die Tommy inhaftiert haben!

Deshalb sehen wir es auch weiterhin als unsere Pflicht an, diese Zustände bekanntzumachen und für die Freiheit von Tommy Robinson auf die Straße zu gehen. Es kann und darf nicht sein, daß das Streben nach Freiheit und Demokratie, der Kampf für die Menschenrechte und vor allem für die Meinungsfreiheit – und für das Bekanntmachen der Wahrheit – jeden für uns kriminalisieren und um unsere Freiheit bringen könnte.

Im Anschluß wurde noch ein Grußwort von Tommys Frau, die uns für unsere Unterstützung dankt, verlesen. Es ist beschlossen, weiter regelmäßig Mahnwachen abzuhalten, bis Tommy Robinson wieder frei ist.

Weitere Fotos:

Video:

(Foto-Credit: Nick)

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Udo Ulfkotte über unsere Asylanten-Verbrecher

geschrieben von kewil am in Asyl-Irrsinn,Kriminalität,Siedlungspolitik | 28 Kommentare

Kein Tag vergeht ohne Horrormeldungen über immer mehr skrupellose Migranten, die uns angreifen. Die Politik ist machtlos. Die Berliner Richterin Kirsten Heisig, Oberstaatsanwalt Roman Reusch, die Autoren Thilo Sarrazin (SPD) und Heinz Buschkowsky (SPD) forderten ein härteres Durchgreifen – vergeblich. Denn die Politik macht genau das Gegenteil. Das wird verheerende Folgen haben. (Fortsetzung im Kopp-Verlag mit vielen [57]Links!)

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Nicht nur Buschkowsky

geschrieben von PI am in Buch-Tipp,Islamisierung Deutschlands,Migrantengewalt,Multikulti,Siedlungspolitik | 50 Kommentare

[58]Es ist, wie es schon oft war: Ein prominenter Politiker hebt den Lügenvorhang, der die „multikulturelle Gesellschaft“ verdeckt, ein wenig an – und schon häufen sich die erschrockenen Stimmen derer, die anscheinend vom ganzen Ausmaß der Katastrophe nichts wussten. So war es bei Sarrazin, so war es beim Buch der verstorbenen Richterin Heisig, so ist es nun wieder mit dem Buschkowsky-Buch „Neukölln ist überall“. Es wird dieser Tage ausgeliefert und ist bei amazon.de bereits auf Platz 4 geklettert.

Jetzt ist also die „Ausländerproblematik“ wieder Gesprächsthema und es sind sich hunderttausende Leser wieder sicher, dass in der völlig misslungenen Integration, der Gewaltbereitschaft der jungen Türken und Araber und dem Hass auf alles Deutsche das eigentliche, große Zukunftsproblem Deutschlands zu suchen sei. Dabei hätte man das alles längst wissen können:

– Ein Geheimtip ist seit Jahren das Buch „Zurüstung zum Bürgerkrieg“ von Thorsten Hinz, das in der 5. Auflage vorliegt und auf knappem Raum beschreibt, wie ein ganzer Stadtteil nach und nach ins Faustrecht kippt.

– Ein gut lesbares und schockierendes Lagebild zeichnet auch das Buch „Deutsche Opfer, fremde Täter“, das Götz Kubitschek und Michael Paulwitz verfasst haben. Es entlarvt die Multikulti-Lügen, stellt dieselben Prognosen wie Buschkowskys Buch und dient vor allem mit einer Chronik der Ausländergewalt von 2006 bis 2011.

Kurzum: Wer Buschkowsky [59] liest, sollte sich fragen, warum nicht auch Hinz [60] oder Kubitschek/Paulwitz [61] in den Schlagzeilen gelandet sind. Liegt es daran, dass deren Schilderungen ganz ohne Schminke auskommen?

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FAZ über den Bushido-Clan

geschrieben von kewil am in Asyl-Irrsinn,Kriminalität,Libanon,Migrantengewalt,Türkei | 28 Kommentare

PI hat über Bushido und den mit ihm befreundeten Verbrecher-Clan schon öfters berichtet, so neulich als SPIEGEL-TV über den [62] Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten (CDU) einen Film sendete, der sich Bushido an die Brust warf. Jetzt erschien auch ein längerer Artikel dazu in der FAZ. 

Wir zitieren hier den Ausschnitt über den islamischen [63] Verbrecher-Clan in Berlin, Bremen und dem Ruhrgebiet, der aus der Türkei stammt, in den Libanon auswanderte, dort seine Papiere zerriß und im vertrottelten Deutschland als „politisch verfolgt“ Asyl kriegte und nie mehr abgeschoben wurde. Wer etwa das Buch der Jugendrichterin Heisig gelesen hat, kennt alles schon längst, aber wer liest heute noch Bücher?

Acht Jahre lang – von 2000 bis 2008 – versuchte eine Ermittlungsgruppe „Ident“ beim Landeskriminalamt zu ergründen, was es mit den berüchtigten Berliner „arabischen Clans“ auf sich hat: 42 Personen wurden abgeschoben, 45 reisten freiwillig aus. 20 bis 30 Familien kamen in den siebziger und achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts als vermeintlich staatenlose Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon nach Berlin, wo sie zunächst eine Duldung und dann einen regulären Aufenthaltstitel erhielten. Weil jedoch etliche der Mitglieder der zum Teil abgeschirmt lebenden Familien straffällig geworden waren, bemühte sich die Polizei herauszufinden, wer sie eigentlich waren, woher sie kamen – und wohin sie abgeschoben werden könnten -, und fand heraus: Die angeblich Staatenlosen gehören einer arabischsprachigen Minderheit in der südtürkischen Provinz Mardin an, waren Anfang des 20. Jahrhunderts in den Libanon gegangen und hatten sich ihrer türkischen Papiere entledigt, bevor sie als Flüchtlinge nach Berlin kamen. Etwa zwölf dieser Großfamilien sind der Polizei bekannt, einige bemühen sich aktiv um ein besseres Image.

Soso, 42 abgeschoben. Und die FAZ läßt uns nun wissen, alle seien auf dem Weg zur Besserung. Daß diese Verbrecherclans wie die Miris, die tausende von Familienangehörigen umfassen, allesamt Asylbetrüger sind, welche neben ihren illegalen Einnahmen die Bundesrepublik um Millionen Euro allein bei der Sozialhilfe geschädigt haben, erfährt man nicht. Auch nicht, daß man diese Gangster heute noch in die Türkei abschieben sollte, so man denn wollte!

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Libanesen-Clan rastet im Gerichtssaal aus

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Libanon,Siedlungspolitik | 106 Kommentare

Ampelmord an Syrer in SarstedtAnfang des Jahres wurde im niedersächsischen Sarstedt ein 35-jähriger Syrer in seinem Auto an einer Ampel erschossen [64]. Der verheiratete Mann hatte ein Verhältnis mit einer ebenfalls verheirateten Libanesin gehabt. Daher wurde der Syrer von ihrer libanesischen Sippe aus dem Weg geräumt. Nun fand der Prozess statt, bei dem der Gerichtssaal vom Libanesen-Clan bevölkert war. Diese Menschen, die mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude, die eine Bereicherung für uns alle darstellen™, brachten den Richter und das Justizpersonal an ihre Grenzen: Jetzt mit Video!

Im sogenannten Sarstedter Ampel-Mord-Prozess hat das Landgericht Hildesheim den Angeklagten Mohamad O. am Mittwoch aufgrund von Indizien wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach der Urteilsbegründung kam es zu Tumulten im Gerichtssaal. Die Familie des Verurteilten beschimpfte und bedrohte den Vorsitzenden Richter wüst, er musste mit großem Wachtmeister- und Polizeiaufgebot aus dem Gebäude gebracht werden. Weil sich die Situation auch vor dem Justizgebäude nicht beruhigte, rückte sogar eine Polizeihundertschaft an.

Es gab kein Geständnis, keinen Augenzeugen, keinen Beweis, der für sich allein genommen den 38-jährigen Deutsch-Libanesen überführt hätte. Und doch ist sich das Schwurgericht nach 14 Prozesstagen sicher: O. hat am späten Abend des Neujahrstages mit einem seitdem untergetauchten Komplizen in Sarstedt den Syrer Abdelkader D. erschossen, als dieser vor einer roten Ampel wartete. Das Opfer hatte eine Affäre mit der Frau des Angeklagten – den beiden Todesschützen sei es darum gegangen, ihr Ansehen und die „Familienehre“ wiederherzustellen. „Das war eine Exekution, nichts anderes“, sagt der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl.

Anderthalb Stunden lang hören ihm Mohamad O.s Angehörige überwiegend gefasst zu, aber damit ist es schlagartig vorbei, als einer aus der Familie am Ende aufspringt und brüllt: „Mein Bruder ist unschuldig!“  Wie in einer Kettenreaktion erheben sich immer mehr männliche Familienmitglieder von ihren Sitzen, zeigen auf die Richterbank, schreien wütend. Einer droht dem Vorsitzenden Richter, er werde noch Besuch vom flüchtigen zweiten Todesschützen bekommen. Mehrere Frauen der Familie heben ein lautes Wehklagen und Schluchzen an. Die Mutter des Angeklagten versucht, die Absperrung zwischen Zuschauerraum und Pressebänken zu überwinden, wird von Justizbeamten aufgehalten. „Alle Deutschen sind Schweine“, brüllt sie außer sich, später schreit sie wieder und wieder vor laufenden Fernsehkamera ihr Urteil über den Vorsitzenden Richter heraus: „Dieser Mann ist Hitler!“ Weiter bei Hannoversche Allgemeine Zeitung [65]

» Kirsten Heisig: „Das Ende der Geduld [66]“ wird vom Richter des Libanesen-Prozesses empfohlen

Hier das Video: Libanesen toben wie wild..

(Dank an die Spürnase lobo1965)

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