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Brett statt Binde – zwei Gerichtsurteile

Justitia trägt bekanntlich eine Binde vor den Augen. Manchmal grübelt man, was uns dieses Sinnbild sagen will. Anlass dazu gab es jüngst, als in Köln der Jugendrichter Hans-Werner Riehe über Schuld und Unschuld des Erdinc S. zu befinden hatte. Der Fall war böse und hat die Lokalzeitungen wochenlang beschäftigt. Am Abend des 15. Februar 2007 war Waldemar W. zusammen mit seiner Freundin und vier kleinen Kindern auf dem Heimweg von einer privaten Karnevalsfeier, als er von vier jungen Männern angegriffen und beraubt wurde.

(Gastbeitrag von Heribert Seifert)

Die Täter, die rund 50 Euro erbeuteten, schlugen den Mann so wüst zusammen, dass er tagelang im Koma lag. Um keine unguten Gefühle gegen ohnehin unterprivilegierte Minderheiten aufkommen zu lassen, gingen die Medien ein paar Tage lang sehr diskret mit Angaben zur Herkunft der vier Herren um. Schließlich kamen der zwanzigjährige Erdinc S. als Haupttäter unter Anklage und sein „Migrationshintergrund“ doch noch in die Presse. Erstaunlicher Weise wurde er schon kurz nach seiner Verhaftung wieder in die Freiheit entlassen, da der Haftrichter trotz der intensivstationspflichtigen Verletzung des Waldemar W. nur von einer „einfachen Körperverletzung“ ausging, was keine weitere Inhaftierung rechtfertigte.

In der Hauptverhandlung, die mehr als ein Jahr später in diesem Mai den Fall abschließen sollte, setzte Jugendrichter Hans-Werner Riehe diese Linie einer Rechtsprechung fort, die ganz den schönen erzieherischen Zielen des deutschen Jugendstrafrechts verpflichtet ist: Die Schuld des Erdinc S. wurde zwar zweifelsfrei festgestellt, doch galt die Tat als minder schwer, weil das Opfer ja keine bleibenden Schäden davon getragen habe. Eine Jugendstrafe kam daher nicht in Betracht, schon gar nicht im Umfang von 3 1/2 Jahren, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Auch eine Bewährungsstrafe war nicht angesagt, womit selbst der Verteidiger gerechnet hatte. Nicht einmal „Sozialstunden“, jene wahrhaft fürchterliche Sanktion deutscher Erziehungsjustiz, mochte Richter Riehe verhängen. Ein fester Job, eine schwangere Freundin und das Fehlen „schädlicher Neigungen“ wurden Erdinc S. zugute gehalten.

Immerhin schien dem Richter das Verhalten des jungen Mannes doch nicht ganz ohne Fehl und Tadel zu sein, weshalb er ihm die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining auferlegte. Nun mag das womöglich stundenlange Beisammensein mit einem Psychologen oder gar Sozialpädagogen für einen so schön im Safte stehenden jungen Mann wie Erdinc S. einer ist, ja wirklich keine angenehme Sache sein, aber eine Strafe im landläufigen Sinne wird man es doch eher nicht nennen wollen.

Darüber hinaus soll er in den nächsten zwei Jahren schärfstens beobachtet werden. Dieses Versprechen dürfte Erdinc S. allerdings schon kennen, wird er doch bei der Kölner Staatsanwaltschaft als „Intensivtäter“ geführt. So wusste man, dass er kurz vor dem Überfall auf Waldemar W. einen Raub begangen hatte, dessen richterliche Würdigung nach Presseberichten ebenfalls nur in einer Schuldfeststellung bestand. Man weiß ja, dass das Heranreifen junger Menschen in Schüben und in Sprüngen sich vollzieht und manchmal auch etwas länger dauert. Richter Riehe möchte diesen Prozess offensichtlich nicht stören, sondern eher empfindsam begleiten. Und wahrscheinlich wird er auch Recht behalten, so dass die Kölner, vielleicht in zehn Jahren, vom dann dreißigjährigen Erdinc S. ein etwas konventionelleres Sozialverhalten erwarten dürfen.

Richter Riehe ist aber nicht bloß ein engagierter Erzieher junger Menschen, die, wie er später schrieb, „durch verschuldete wie auch unverschuldete Umstände zu Tätern geworden sind“. Als die Kölner Öffentlichkeit die Weisheit seines Rechtsspruches nicht gleich erkennen wollte und so heftig grummelte, dass auch die Lokalpresse dem ein Echo geben musste, setzte er eine wahrhaft beispielhafte Aufklärungsaktion ins Werk. Zusammen mit sieben Kollegen verfasste er einen offenen Brief, in dem er Kölns Bürger über die engen Grenzen belehrte, die einer Kritik seiner Entscheidungen gesetzt seien. „Im Prinzip“ sei „sachliche Kritik“ an richterlichen Urteilen natürlich erlaubt, im Fall Erdinc S., also konkret, allerdings nicht. Denn er und seine Kollegen urteilen als strenge Priester der blind gemachten Göttin immer strikt nach „vernunftbezogenen Kriterien“, und die folgen nun mal nicht dem „archaischen Rachebedürfnis“ des populistisch aufgeregten Mobs, der Erdinc S. lieber im Knast als beim Therapeuten sehen wolle.

Wir waren noch damit beschäftigt, die erhabene Größe dieser Auskunft so ganz zu verstehen, da fiel uns ein anderes Urteil ein, das schon vor ein paar Monaten erging. In der Adventszeit des letzten Jahres sprach Richter Klaus Denk im sächsischen Oschatz Recht und verurteilte – nachdem nur vier Monate zwischen Tat und Urteil verstrichen waren – einen 23-jährigen Mann zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung, weil er sich in Mügeln bei den bundesweit bekanntgewordenen „ausländerfeindlichen Ausschreitungen“ der Volksverhetzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung schuldig gemacht habe. Die Tür einer Pizzeria hatte der junge Mann beschädigt und eine Scheibe eingeschlagen. Ob er dabei noch ausländerfeindliche Parolen gerufen hat, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Sicher ist, dass er niemanden verletzt hat, aber ein eingesetzter Polizist hatte erklärt: „Das hätte auch schief gehen können!“ Richter Denk erkannte, in gewissenhafter Abwägung der Gefahren , die im Konjunktiv II lauern können und sicher auch auf Grund jener „vernunftbezogenen Kriterien“ , nach denen in Köln wie in Oschatz Recht gesprochen wird, dass unabhängig von bestimmten Petitessen der Angeklagte eine „führende Rolle gespielt“ habe, was jeden Spielraum für eine Bewährungsstrafe ausschließe.

Auf den ersten Blick kriegt man die beiden Urteile nicht zusammen. Gibt man sich aber Mühe, dann kann man sich schon in die besondere Vernunft hineindenken, die hier waltet, und wird auch das Oschatzer Urteil aus ganzem Herzen begrüßen. Denn der Mann aus Mügeln ist nicht nur drei Jahre älter als der Kölner Täter und muss als autochthoner Deutscher auch den Konjunktiv kennen, was einem jungen Menschen mit Wanderungsschicksal nicht zuzumuten ist. Vor allem aber hat der Sachse bisher nicht durch entschlossene Arbeit an einer Intensivtäter-Biographie glaubhaft machen können, dass er sich noch in einer vielversprechenden Entwicklung befinde, die es erzieherisch zu beeinflussen gilt.

Da blieb dem Richter Denk gar keine andere Wahl. Wir müssen seinen Rechtsspruch als zwingend anerkennen – sonst müssten wir ja glauben, dass Justitias Binde in manchem deutschen Gerichtssaal durch ein Brett ersetzt wurde, das sich die Richter selber vor den Schädel nageln.

Der Artikel erscheint in der nächsten Ausgabe von „Gegengift“ [1], der Zeitschrift für Politik und Kultur.

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Im Namen des Volkes?

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Großbritannien,Gutmenschen,Islam ist Frieden™,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

In Deutschland schüttelt man den Kopf über die Urteile des Kölner Jugendrichters Hans-Werner Riehe (PI berichtete) [2] – würde man diese Prozesse samt dazugehöriger Urteile mit einigen in Großbritannien vergleichen, wäre Sprachlosigkeit wohl noch die geringste Reaktion. Besonders hervorgetan mit einer unmöglich nachvollziehbaren Urteilssprechung hat sich Richter Julian Hall.

Im August 2007 zeigte er überschwengliche Herzensgüte [3] und ausgesprochenes Verständnis für den Vergewaltiger eines zehnjährigen Mädchens. Er verurteilte ihn zu zwei Jahren Strafvollzug mit der Begründung, dass

„das Mädchen provokant gekleidet war“.

Nurul IslamJetzt [4] hat er wieder zugeschlagen. Der aus Indien stammende, sich illegal in Großbritannien aufhaltende 35-jährige Nurul Islam (Foto links) hat bisher zehn sexuelle Missbräuche an einem 12-jährigen Mädchen zugegeben. Für Richter Julian Hall allerdings

„ist dies kein Grund, um eine Empfehlung zur Deportation auszusprechen und um ihn als gefährlich einzustufen.“

Verurteilt zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnisstrafe, wird er den britischen Steuerzahler um die € 300 000 kosten. Im Fall des zehnjährigen Mädchens hat das Berufungsgericht übrigens das Strafmaß verdoppelt.

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Kölner Richter: Kritik hat unlautere Motive

geschrieben von PI am in Justiz | Kommentare sind deaktiviert

An Radio Eriwan fühlt sich Joachim Frank im KStA angesichts der Reaktionen der Kölner Jugendrichter [5] über die helle Empörung einer breiten Öffentlichkeit auf das jüngste Skandalurteil [6] von Richter Riehe erinnert [7]. Kritikern des Urteils werden pauschal Gedankenlosigkeit, Rachegelüste und dumpfer Populismus unterstellt.

Statt dafür nun in der Öffentlichkeit um Verständnis zu werben, drehen Richter Hans-Werner Riehe und seine sieben Kollegen den Spieß um: Im Zentrum ihres offenen Schreiben steht – ausgesprochen und unausgesprochen – die Position, die Empörung über dieses Urteil sei von Gedankenlosigkeit, Rachegelüsten und dumpfem Populismus bestimmt und durch Kampagnen angestachelt. Wäre das so, dann reichten Populismus und Hetze bis hinein in höchste Kreise der (Kölner) Justiz. Denn auch dort löste das Prozessende Unmut aus. Die Staatsanwaltschaft hält es schlicht für falsch und ist in Berufung gegangen.

In ihrer Stellungnahme offenbaren die Richter eine im Kern hermetische Logik: Widerspruch, ob intellektuell unterfüttert oder emotional vorgetragen, beruht letztlich auf unlauteren oder gar verwerflichen Motiven. Gerade diese Form der herabsetzenden Unterstellung ist es, die befremdet, ja verärgert.

Im Umgang mit den Reaktionen folgt die Argumentation der Jugendrichter jedenfalls der Radio-Eriwan-Methode: „Im Prinzip“ ist „sachliche Kritik“ an ihren Urteilen erlaubt. Aber konkret verwahren sie sich dagegen und bügeln Einwände brüsk ab. Die Formel „Opferschutz vor Täterschutz“ etwa sei im Jugendstrafrecht „nicht sachdienlich“ und diene für den Angriff auf „wohlbegründete Rechte des Täters“. Mit einer solchen apodiktischen Haltung wird sich eine offene Gesellschaft nicht einmal dann abfinden, wenn die „aus guten Gründen unabhängige rechtsprechende Gewalt“ sie einnimmt.

So verstärken die Richter – hoffentlich unfreiwillig – den unerfreulichen Eindruck eines Grabens zwischen sich und dem Volk, in dessen Namen sie urteilen.

(Spürnase: Andreas)

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„Ali“ muss muslimischen Befindlichkeiten weichen

geschrieben von PI am in Belgien,Dhimmitude,Großbritannien,Islam,Islamisierung Europas,Österreich | Kommentare sind deaktiviert

So ähnlich könnte Labrador Ali aussehen, der im Londoner Hochsicherheits- gefängnis Belmarsh seinen Dienst versah. Solange, bis ein Moslem sich durch den Namen beleidigt fühlte. Ali erinnerte den Rechtgläubigen an Allah. Folglich musste Ali gehen. Er arbeitet jetzt im Sheppey-Gefängnis in die Grafschaft Kent.

Dieses und andere Vorfälle der Unterwerfung unter muslimische Befindlichkeiten erfahren wir [8]von Dieter Kleinert aus der Presse. Obwohl Kleinert sehr politisch korrekt bemüht ist, Unterschiede zwischen friedlichen Moslems und gewaltbereiten Islamisten zu betonen – wahrscheinlich Voraussetzung, um in der Presse schreiben zu dürfen – bringt er interessanterweise Fälle von Migrantengewalt in direkten Zusammenhang mit dem Islam.

Da schlägt Erdinc S. aus Ostheim einen Menschen zum Krüppel. Der Jugendrichter Hans-Werner Riehe stellte seine Schuld fest, verhängte aber keine Strafe. Komaschläger Erdinc muss nur ein Anti-Aggressionstraining mitmachen. Selbst der Verteidiger hatte eine härtere, nämlich eine Bewährungsstrafe erbeten. Wenige Tage davor ein „Ehrenmord“ in Hamburg: Ein mehrfach vorbestrafter Scharia-Henker hatte seine Tat angekündigt, die Behörden aber schliefen.

Das ist erstaunlich und extem selten. Ansonsten berichtet er von unglaublichen Vorgängen, mit denen das freie Europa sich einer grausamen, unmenschlichen Ideologie opfert, alles passiert in den letzten Wochen.

Im restlichen Europa gibt es täglich Beispiele dafür, wie im Namen der Toleranz in Europa vor jeder noch so frechen Provokation gekniet wird: Da dürfen zum Beispiel in der britischen Supermarkt-Kette Sainsbury’s dort angestellte muslimische Kassierer sich weigern, den Kunden Schweinefleisch und Alkohol zu verkaufen. Nun gibt es eine weitere Variante: Ein Pärchen wollte dort die „Pille danach“ kaufen. Der muslimische Verkäufer hatte diese zwar, weigerte sich aber unter Hinweis auf seine Islam-Ideologie, diese zu verkaufen. Das sei so vollkommen in Ordnung, ließ das Management von Sainsbury’s mitteilen. Die Gefühle der Angestellten gehen vor den Gefühlen der Kunden. (…) In Birmingham hinderte die Polizei unter Drohungen christliche Prediger daran, auf der Straße für ihren Glauben zu werben und Faltblätter zu verteilen. Sie bezichtigte die Laienprediger des Rassismus.

Der bisherige Gipfelpunkt: In Belgien wird gewählt, die Politiker der beiden großen Parteien wetteifern um die Stimmen der Moslems im Land. Ausgerechnet Philip Heylen von den christlichen Demokraten in Antwerpen schlägt vor, einen Teil der 80 christlichen Kirchen in Antwerpen abzureißen oder gleich Moscheen daraus zu machen. Und noch einmal Belgien: Hier gilt Malika al-Aroud als Terrorverdächtige, die aus ihrer Bewunderung für Osama bin Laden kein Hehl macht. Im Internet fördert sie den Dschihad – und inspiriert eine neue Generation von Frauen, die am Heiligen Krieg teilhaben möchten. Derzeit wird sie von den belgischen Behörden verdächtigt, einen Anschlag in Belgien zu planen – vorläufig ungehindert. (…) Österreich verpasst der Integrationsbeauftragte der Islamischen Glaubensgemeinschaft Al-Rawi einer angesehenen Wissenschaftlerin einen Maulkorb, weil er sie aufgrund eines Klappentextes der Islamophobie verdächtigt. Und kein Politiker regt sich auf.

Natürlich sind nicht alle Moslems gewalttätig. Die meisten vermutlich nicht. Sie sind friedlich, obwohl der Koran anderes vorschreibt. Die sogenannten Islamisten sind die, die sich nach dem richten, wozu sie nach dem Koran verpflichtet sind. Islam und Islamismus trennen und sich auch noch einreden zu wollen, die Islamisten würden ihre Religion missbrauchen, ist Selbstbetrug.

Es gibt keinen moderaten oder nicht-moderaten Islam. Islam ist Islam und damit hat es sich.

Zitat [9] Ministerpäsident der Türkei Recep Tayyip Erdogan

(Spürnase: Bernd v. S.)

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Wie erwartet: Milde „Strafen“ für Kiez-Schlitzer

geschrieben von PI am in Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Kiez SchlitzerWie sich die Bilder gleichen: Vor einer Woche [6] berichteten wir über den Freispruch für den Kölner Komaschläger durch den gutmenschlichen Richter Hans-Werner Riehe – jetzt bewiesen auch die Richter der Hamburger Kiez-Schlitzer (wir berichteten) [10], dass sie beim Strafmaß gerne ein Auge zudrücken, wenn es sich bei den Täter um muslimische Migranten handelt.

Die BILD [11] berichtet:

Ihre feige Tat erschütterte ganz Hamburg! Im vergangenen November fielen fünf Jugendliche brutal über Nico Frommann (20, Sohn von Nord-Bezirksamtsleiter Mathias Frommann) und seinen Freund Daniel W. her, stachen mit einem Messer und einer abgebrochenen Flasche auf sie ein. Die Opfer sind für ihr Leben gezeichnet – die Täter kamen jetzt vor Gericht mit einem blauen Auge davon.

Der Richter verurteilte die „Kiez-Schlitzer“ lediglich zu Bewährungsstrafen: Özem N. (18) und Volkan Sabri C. (18) erhielten ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung, Ahmet K. (18) zwei Jahre auf Bewährung.

Lediglich bei den beiden Haupttätern Cem Zafer M. (17) und Peter Z. (17) zeigte das Gericht mehr Härte, brummte ihnen eine strenge „Vorbewährung“ auf. Im Klartext: Wenn sich die beiden in den nächsten sechs Monaten auch nur die kleinste Kleinigkeit zu Schulden kommen lassen, wandern sie für zwei Jahre in den Knast.

Außerdem müssen alle fünf Täter einen Anti-Agressionskurs besuchen und 400 Euro für den Opferfonds der Jugendgerichtshilfe erarbeiten.

Der Vorsitzende Richter zeigte sich geschockt von der Brutalität, mit der die Jugendlichen auf ihre Opfer losgegangen waren: „Alle fünf haben erbarmungslos und ohne jegliche Gefühle gehandelt.“

Dennoch waren ihm die Hände gebunden, musste er die „Kiez-Schlitzer“ nach dem milden Jugendstrafrecht verurteilen. Denn die Täter waren bei der Tat erst 17 oder gerade 18. Hinzu kam: Obwohl die Angeklagten während der Verhandlung taktierten und ihre Schuld herunterspielten, hatten sie Reue gezeigt.

Neben dem Opfer Nico Frommann, dessen Hals auf einer Länge von zehn Zentimetern aufgeschlitzt wurde, saßen die Angehörigen der Angeklagten. Einer machte sich über Nicos schwere Verletzungen lustig und meinete, die Narbe am Hals wäre schon vorher da gewesen.

Es stellt sich einmal mehr die Frage, ob „die Hände der Richter besonders gebunden“, wenn Gewalttäter einen Migrationshintergrund haben. Denn sie trifft regelmäßig die volle Milde des Gesetzes.

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Kiel: Neuer Einzelfall

geschrieben von PI am in Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert


Ermutigt durch 68er Richter vom Schlage Hans-Werner Riehe [12] können jugendliche „Südländer“ ungestört ihren „Geschäften“ nachgehen. Die Opfer sind nahezu ausschließlich Inländer, oft Jugendliche, denn bei scheiß-deutschen Opfern brauchen die „südländischen Täter“ von einer Bestrafung nicht auszugehen. In diesem Fall [13] sprachen die Südländer türkisch.

(Spürnase: Christof)

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Der Komaschläger-Richter: Ein Sensibelchen

geschrieben von PI am in Altmedien,Justiz,Linksfaschismus | Kommentare sind deaktiviert


Richter Hans-Werner Riehe, der mit mildem Verständnis den Komaschläger von Köln straffrei [6] davonkommen ließ, zeigt erstaunliche Empfindsamkeiten, wenn es um die eigene Person geht. Den Betreibern von dcrs-online drohte er mit Strafverfolgung [14], weil sie ein Bild von ihm veröffentlicht hatten. Dabei beweist er eklatante Schwächen in der Kenntnis geltenden Rechts. (Foto: Mimosen)

Richter Hans-Werner Riehe, Amtsrichter am Amtsgericht in Köln steht ja derzeit in heftiger Kritik. Auch die Leser von DCRS ONLINE haben -wenn man sich deren Kommentare durchliest- kein Verstädnnis dafür, dass der Kölner Richter den 18-jährigen Erdinc S. ohne Bestrafung laufen ließ, obwohl der bereits schon wegen mehreren Delikten (unter anderem wegen Raubes) in Erscheinung getretene Türke, einen 44-jährigen Mann völlig ohne Grund zum Schwerbehinderten prügelte.

Riehe schrieb sinngemäß:

Sie haben ohne mein Einverständnis ein Foto von mir veröffentlicht…Das ist ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz…Es wurde bereits Strafanzeige erstattet und ich will dass Sie das Bild sofort löschen….

Christian Dieter Matuschek schrieb dem Richter daraufhin folgenden offenen Brief:

Sehr geehrter Herr Richter Riehe,

vielen Dank für Ihre e-mail, die wir -dies vorab- als Komplimet aufgefasst haben.

Mit keinem Wort kritisieren Sie in Ihrer Mail unsere journalistische Arbeit, sprich, den Inhalt unserer Berichte. Dies freut uns sehr und gibt uns Hoffnung zu der Annahme, dass Sie vielleicht angefangen haben einzusehen, dass Ihr Urteil von Ungerechtigkeit nur so strotzt und ferner gesellschaftspolitisch einer Katastrophe gleicht.

Umso mehr sind wir erschrocken darüber, dass Sie sich dann auf ein derartige Niveau herablassen und behaupten, es wäre “..ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz…”, ein Bild von Ihnen zu veröffentlichen.

Wir hatten eigentlich gedacht, dass man als Richter Jurist sein muss und als Jurist sollten Sie eigentlich den Tatbestand des Verstosses gegen das Urheberrechtsgesetz kennen und nur für den Fall, dass Sie in diesem Punkt im Studium nicht ganz so genau aufgepasst haben, erklären wir Ihnen noch einmal kurz, wieso der Tatbestand des Verstosses gegen das Urheberrechtsgesetz hier schon von vorne herein ausgeschlossen ist:

Urheber im Sinne des UhRG ist der, der ein schützenswertes Werk, in diesem Falle ein Bild, hergestellt hat. Sie wollen ja nun nicht ernsthaft behaupten, dass das Bild -welches wir im Übrigen von einem Korrespondenten völlig legal lizenzsiert haben- von Ihnen selbst hergestellt worden ist. Sprich, Sie müssten sich ja dann selbst fotographiert haben. Da dies aber auch Grund der Sach- und Zeugenlage ausgeschlossen ist, können Sie nicht Urheber des Bildes sein und somit auch keine Urheberrechte daran besitzen. Eine Einwilligung Ihrerseits wäre zudem noch nicht einmal hinsichtlich des Persönlichkeitsrechts notwendig, da Sie als Person des öffentlichen Lebens, mit einem gesellschaftspolitischem Amt, den Schutz des Privatmannes nicht geniessen. Ferner haben Sie sich freiwillig und in Kenntnis dessen fotographieren lassen und vor Ort keine Einwände gegen eine Fotoaufnahme Ihrer Person vorgebracht. Sie haben eindeutig und nachweislich bemerkt, dass Sie fotographiert wurden.

Ihre diesbezügliche Strafanzeige, welche im Übrigen dann am “Tatort” (wie Sie als Richter ebenfalls wissen sollten), sprich hier bei uns in den USA verfolgt werden müsste, wird daher wahrscheinlich ihren Weg in der endgültigen Ablage einer Papiermülldeponie finden müssen.

Unverschämt finde ich persönlich jedoch, dass Sie sich erdreisten, einen Koma-Schläger freizulassen, aber wenn es um Sie selbst geht, eine – völlig aussichtslose – Strafanzeige wegen eines Bildes erstatten. Vor allem muss die Allgemeinheit, sprich der Steuerzahler nun auch noch die Kosten dafür tragen!

Den ganzen Brief kann man hier lesen [14].

Es ist immer die gleiche Schiene, die von den Linken benutzt wird. Politische Gegner als Nazis diffamieren, persönliche Beleidigungen nicht von Meinungsfreiheit unterscheiden wollen, aber selbst wie Mimosen auf Kritik reagieren und Persönlichkeitsrechte für sich beanspruchen, die man Andersdenkenden nicht einmal ansatzweise zugesteht.

(Spürnase: Ute H.)

»Express
: Brauchen wir härtere Gesetze? [15]

Die Bundestagsabgeordnete Ulla Heinen (CDU): „Das ist ein typisches Riehe-Urteil“, meint sie. Die 42-Jährige muss es wissen – sie war früher Schöffin bei Richter Gnädig. (…) Ulla Heinen hält das Urteil für eine Katastrophe: „Das ist ein Freibrief für alle kriminellen Jugendlichen“, schimpft sie. „Aber das ist typisch für Richter Riehe. Wir als Schöffen haben uns oft mit ihm über zu milde Urteile gestritten. Er meint, man müsse Jugendlichen eine Chance geben.“

Davon will Dr. Lale Akgün (54), für die Kölner SPD im Bundestag, nichts wissen: „Chancen hatte der doch genug. Dieses verheerende Urteil dürfen wir als Politiker deshalb nicht hinnehmen“, stellt sie fest. „Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich der rechtschaffene Bürger ohne Angst vor Angriffen marodierender Jugendlicher auf der Straße bewegen kann. Das hat absoluten Vorrang.“

Zur Not müsse dafür eben das Jugendgerichtsgesetz geändert werden. „Ich werde mit meiner Fraktion darüber diskutieren und einen Antrag auf den Weg bringen“, so Akgün. „So kann es jedenfalls nicht weitergehen.“

(Spürnase: hm)

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Kölner Komaschläger frei

geschrieben von PI am in Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Gewalttäter Erdinc H. (l.) verlässt als freier Mann das Amtsgericht Köln.

Da verfiel sogar der Anwalt in ungläubiges Staunen. Andreas Bartholomé hatte für seinen Mandanten Erdinc H., der an Weiberfastnacht 2007 den 44-jährigen Waldemar W. vor den Augen seiner Kinder ohne Grund und ohne Gnade ins Koma und in die Invalidität prügelte [16], immerhin eine Bewährungsstrafe gefordert.

Richter Hans-Werner RieheDoch Richter Hans-Werner Riehe (Foto links), dem Aussehen und Urteil nach ein Vorzeige-68er-Produkt, ließ den Intensivtäter laufen [17]. Der zeigte keinerlei Reue, hatte zuvor sogar eine ihm von seinem Anwalt nahegelegte Entschuldigung bei dem Opfer mit den Worten „Das geht gegen meine Ehre“ abgelehnt.

Opfer Waldemar W. (44), der nach der Attacke Weiberfastnacht 2007 in ein Koma fiel, versteht die Welt nicht mehr. Sein Anwalt Bernd Neunzig: „Ich bin entsetzt, dass es nicht zu einer Jugendstrafe gekommen ist. In diesem Verfahren war in erster Linie von Täterschutz die Rede.“ (…) Amtsgerichtssprecher Jürgen Mannebeck unternahm danach einen Versuch der Erklärung: „Das Jugendstrafrecht setzt die Schwere der Schuld voraus.“ Und die sei bei Erdinc nicht festgestellt worden. Das Jugendstrafrecht habe in erster Linie erzieherischen Charakter.

„Das Gericht ging von einer fahrlässigen Körperverletzung aus, nicht von einer vorsätzlichen“, so der Sprecher weiter. Außerdem wurden Erdinc der feste Job und die schwangere Freundin positiv angerechnet. „Es wurden keine schädlichen Neigungen festgestellt.“

„Keine schädlichen Neigungen“! Das muss man erstmal auf sich wirken lassen. Noch einmal zur Erinnerung: Erdinc H. wird als Intensivtäter geführt und war kurz vor der Prügelorgie wegen Raubes verurteilt [18] worden. Aber immerhin muss Erdinc zum Bewährungshelfer, ein Anti-Aggressionstraining machen und zum Psycho-Test.

Weniger verständnisvoll [19] zeigt sich die Justiz bei mutmaßlich rechtextrem motivierter Gewalt deutscher Täter:

Im Prozess um den Überfall auf Theaterschauspieler in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) sind drei Angeklagte aus der rechten Szene freigesprochen worden, ein vierter wurde zu zwei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Das Amtsgericht Halberstadt, das in Magdeburg verhandelte, sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte mindestens drei Ensemblemitglieder attackiert hatte. Den Mitangeklagten konnte keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden.

Der 23-Jährige hatte als einziger gestanden, die Schauspieler am 9. Juni 2007 angegriffen und einen von ihnen geschlagen zu haben. Er bestritt jedoch ein politisches Motiv. Er wolle aus der rechten Szene aussteigen und über diese aussagen. Der 23-Jährige stand zur Tatzeit noch unter Bewährung. Die drei anderen Angeklagten hatten die Aussage verweigert.

Die Ensemblemitglieder des Nordharzer Städtebundtheaters waren von mehreren mutmaßlich rechtsextremen Schlägern brutal verprügelt worden. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft und der Opfer ordneten die Angreifer die Schauspieler wegen ihres Aussehens der linken Szene zu. Fünf Schauspieler wurden bei dem Überfall schwer verletzt und mussten mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden.

Offenbar müssen wir das eine aushalten, das andere aber nicht. Wir wollen beides nicht aushalten!

» Email an Richter Riehe: hans-werner.riehe@ag-koeln.nrw.de [20] oder poststelle@ag-koeln.nrw.de [21]

Weitere PI-Berichte zum „Kölner Komaschläger“:

» Koma-Schläger: Geheilt! [22]
» Komaschläger: Bowling und Haus im Grünen [23]
» Auch die Schläger von Köln laufen frei herum [24]
» Kölner Komaschläger als Stars bei Spiegel TV [25]
» Kölner Gewaltopfer droht Invalidität [26]
» Samtpfötchen für die Schläger von Köln [27]

(Spürnase: adigalland)

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