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„Ehren“mord: Lebenslang für ganze Familie

Vor ein paar Tagen berichtete die MORGENPOST über ein grausiges Ehrverbrechen in der Türkei. Aus dem Beitrag ging sogar klar und deutlich hervor, dass solche Morde nach Vergewaltigungen in bestimmten „Kultuen“ nicht Ausnahme, sondern Regel sind. Normalerweise branntmarkt einen schon diese Feststellung als Rassisten. Im Gegensatz zu Deutschland, wo nach dem Familienbeschluss zum Mord an Hatun Sürücü die Familie straffrei ausging, wurde in der Türkei alle beteiligten Familienmitglieder zu lebenslanger Haft verurteilt. Mehr… [1]

(Spürnase: Humphrey)

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Zwangsehen: Die ignorierte Normalität

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam,Menschenrechte,Scharia | Kommentare sind deaktiviert

Hatun Sürücü [2]„Bitte helft mir, mein Vater will mich umbringen, wenn ich diesen Mann nicht heirate“ – mit diesem Hilferuf wandte sich gerade eine 15-Jährige an die Berliner Ehrenamtlichen. Es gibt Migrantinnen, die schon mit Benzin übergossen wurden. Laut Tagesspiegel [3] erreichten allein den Verein „Hatun und Can Frauennothilfe“ [4] über 2000 Hilferufe von Opfern von Zwangsehen in diesem Jahr, denen unsere Gesellschaft die gebührende Solidarität und Aufmerksamkeit aus politischen Gründen massiv verweigert.

So schreibt die Frauennothilfe auf ihrer Webseite:

Wir respektieren den Wunsch von hilfesuchenden Frauen, die nach ihrer eigenen Selbsteinschätzung der Auffassung sind, aus Gründen der eigenen Sicherheit einen Ortswechsel vollziehen zu wollen. Wir leisten hierbei Unterstützung, schnell und unbürokratisch mit der Hoffnung, dass sich die Lage später wieder normalisiert. Anders als bei Behörden, bei denen die Antragsstellung bzw. die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen eine zu lange Wartezeit in Anspruch nehmen würde. Zeit, die unter Umständen eine erhebliche Gefährdung der betroffenen Frauen mit sich bringen könnte.

Es bedarf einer privaten, ehrenamtlichen Initiative, um diesen Menschen in schrecklichen Notlagen sofortige, angemessene Hilfe zum Schutz vor letztlich arrangierten Vergewaltigungen und Verfolgung bis hin zum Risiko ermordet zu werden bei Widerstand, zu gewährleisten. Wo ist hier der Staat, der doch eigentlich die Gewährleistungspflicht hat, dass jeder Bürger die ihm verfassungsmäßig garantierten Rechte auch in Anspruch nehmen kann? Warum ermittelt hier nicht der Staatsschutz? Denn es handelt sich bei Zwangsehen eindeutig um kulturell-ideologisch motiviert begangene Schwerstverbrechen, die in ihrer Systematik zudem eine ideologisch bedingte Ablehnung und Missachtung des Grundgesetzes darstellen.

Zwangsehen sind in der islamischen Welt nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Es gibt bis auf winzige, säkulare Enklaven keine Möglichkeit für die Geschlechter, sich frei und selbstbestimmt sexuell begegnen zu können. Im Rahmen der islamischen Rechtsauffassung ist weibliche Sexualität nur in der Ehe gestattet. Wie diese Ehen zustande zu kommen haben, das beschreibt das islamische Gesetz im sogenannten Heiligen Koran in Sure 4,25:

Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von dem Besitz eurer rechten Hand unter euren gläubigen Mägden; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom anderen. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Diese (Erleichterung) ist für diejenigen von euch (vorgesehen), die fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Daß ihr Geduld übt, ist besser für euch; und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.

Die in der islamischen Welt übliche „arrangierte Ehe“, wie sie z.B. der türkische Ministerpräsident und Genozidleugner Erdogan für richtig und erstrebenswert hält, ist also nicht, wie im Westen bewusst von der Islamlobby dargestellt, lediglich eine Tradition (die zudem oft auch noch nichts mit dem Islam zu tun haben soll). Diese Tradition basiert vielmehr übereinstimmend auf der islamischen Rechtsnorm, wonach Ehen als geschäftliche Absprache zwischen dem Bräutigam und dessen Familie und der Braut zustande kommen. Nicht jedoch frei und selbst bestimmt zwischen den Ehepartnern selbst.

Die 2000 Hilferufe an „Hatun und Cem“ sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einmal die Spitze des Eisbergs, sondern ein Bruchteil der tatsächlich stattfindenden Zwangsehen in Deutschland. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass sich dank der islamischen Indoktrination in Moscheen immer mehr Moslems den islamischen Verhaltensanforderungen zuwenden. Zumal die Re-Islamisierung der Türkei sich auch in Deutschland auswirkt, wie der enorme Zuspruch der türkischen Community anlässlich des Besuches des fundamentalistischen türkischen Premiers Erdogan zeigte. Mehr Ramadan, mehr Kopftücher – mehr Zwangsehen als Ausdruck der Abkehr von westlichen Werten der hier lebenden Moslems stellen nichts anderes dar als einen im Islam klar vorgegebenen Handlungsstrang. Hinzu kommt, dass im Heiligen Koran – der in tausenden Moscheen in Deutschland als unveränderlich und wahrhaftig, als Richtschnur für die Lebensweise propagiert wird – islamischen Frauen die Ehe mit einem Moslem zwingend vorgeschrieben ist.

Ein Verhältnis einer Muslima mit einem Menschen, der nicht dem Islam zugehörig ist, und laut Koran (8,55) eine Kreatur, „schlimmer als das Vieh“ sein soll, wird zudem als Abtrünnigkeit vom Islam aufgefasst. Eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt, gemäß islamischer Rechtsauffassung. Ein Aspekt, der bislang im Westen völlig ignoriert wird, und nur der westlichen Kultur Integrationsversagen vorgeworfen wird, fast nie jedoch diese massive Form totaler Integrationsblockade von islamischer Seite.

Die „freiwillige Zwangsehe“

Die im Grundgesetz garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit steht im krassen Gegensatz zu den auf islamischem Recht gründenden islamischen Norm- und Sittenkodex. Nun lautet ein Argument der westlichen wie islamischen Lobby beständig: „Diese Ehen basieren auf Freiwilligkeit“. Dass einmal dieser „Freiwilligkeit“ zuvor eine massive Indoktrination voraus ging, mit psychischer Gewalt in Form von Angstmache vor Höllenstrafen bei Nichtgehorsam gegenüber den Weisungen des Heiligen Koran, wird freilich unterschlagen. Freiwilligkeit kann nur dann geltend gemacht werden, wenn beim Individuum keine einseitige Indoktrination stattgefunden hat, und Zugang zu alternativen Informationen wie auch Lebensformen ohne Repression überhaupt vorhanden war. Auf die abgeschirmten islamischen Communities trifft dies jedoch nur eingeschränkt zu.

Ein weiteres Argument lautet: Die Eltern würden die Braut um ihre Zustimmung fragen. Für westliche Islamfreunde genügt dieser Hinweis als Bestätigung, dass der Islam humanistischen Standards genügt. Man ignoriert bewusst, dass dieses „Fragen“ der Braut mit dem Druck einer Verhaltenserwartung verbunden ist, möglichst „ja“ zu sagen. Dass sie nicht dutzende Bewerber vorgesetzt bekommt, sondern nur eine sehr begrenzte Auswahl. Schon allein deshalb, weil Verwandtenehen in der islamischen Welt üblich sind und von daher einfach nur eine begrenzte Auswahl an Bewerbern zur Verfügung steht.

Zwang zur Propagandalüge

Westliche, pro-islamische Politik muss sich derzeit noch an vor längerer Zeit etablierten Normen der Menschlichkeit messen lassen. Man arbeitet zwar massiv daran, islamische Normen und Rechtsvorstellungen zu beschönigen, sie als kompatibel zum Grundgesetz und anderen europäischen Rechtssystemen darzustellen, oder sogar in ihrer Andersartigkeit Legitimität zuzugestehen. Und so die Rechts- und Moralvorstellungen der breiten Bevölkerung nach und nach hin zur Akzeptanz islamischer Rechtsnormen zu verschieben. Doch zu weit können sich die westlichen Islampropagandisten nicht von den noch verbreiteten Normen, die auf dem Grundgesetz basieren, entfernen – ohne sich als Aktivisten, die gegen Geist und Inhalt des Grundgesetzes agieren, zu entblößen.

Der Trick der Islamlobbyisten ist, normativ begründete Menschenrechtsverletzungen als Kulturgut einzustufen, das es zu respektieren gilt. Selbst wenn es krass gegen Grundgesetz und Menschenrechte verstößt, wie z.B. die islamische Geschlechterapartheid. Wer noch auf dem Grundgesetz beharrt, wird diffamiert als intoleranter, rechtsextremer Rassist.

Konsequenzen pro-islamischer Politik für Opfer von Zwangsehen

Da sich pro-islamische Politik schwer rechtfertigen lässt, wenn das ganze Ausmaß an Menschenrechtsverletzungen durch den Islam bekannt und bewusst würde, ist der Politik und den ebenso pro-islamischen Medien massiv daran gelegen, Information entsprechend ihren machtpolitischen Zielvorstellungen zu filtern, bzw. stupide Vorurteile und dumpfe Klischees über den Islam als Inbegriff des Friedens, der Toleranz und des persönlichen Glücks zu verbreiten.

Für die Opfer dieser Verbrechen bedeutet dies eine Haltung bewusster Antisolidarität der deutschen Gesellschaft, da sie als Kronzeugen islamischer Gegensätzlichkeit zum Grundgesetz unerwünscht sind. Stillschweigend akzeptiert man die islamische Repressionsmaschinerie, verteufelt sogar engagierte MenschenrechtlerInnen als „rechts“ oder rechts zuarbeitend, wenn diese sich opfersolidarisch und aufklärend äußern.

Während der Kampf gegen Rechts™ enorme Aufstockungen der Mittel erfährt, wurden von der linksextremen Regierung Berlins die Mittel für Frauenhäuser gekürzt. Frauenrechte – eine Domäne, die den Linken nur so lange wichtig ist, wie sich damit eine westliche Gesellschaft anklagen lässt. Der längst stark ansteigende und oft dominierende Anteil von Gewaltopfern in Frauenhäusern aus dem islamischen Kulturkreis, macht solche Einrichtungen aufgrund der darin stattfindenden Dokumentation der Realität, unbequem für eine Politik, die den Islam bei jeder sich bietenden Gelegenheit bejubelt als wertvolle, kulturelle Bereicherung.

Dazu passt voll ins Bild:

Bislang gehen Experten in Berlin von etwa 300 Zwangsehen aus. Berlins Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) sagte, man wolle Anträge des Vereins auf finanzielle Förderung prüfen.

Von nur 300 Zwangsehen in Berlin können diese anscheinend hoch kompetenten „Experten“ nur ausgehen, wenn man die islamischen Gesellschaftsnormen nahezu komplett leugnet. Obwohl sie ja schon durch die Kopftücher unübersehbar sind. Zudem machen sich ja gerade die Linken und Grünen [5] stark für eine möglichst ungehinderte Zuwanderung extrem bildungsferner (durch Abschaffung eines ohnehin lächerlichen Sprachtests) und möglichst junger Importbräute. Ehen, die zweifellos gemäß islamischen Rechtsnormen zustande kommen, werden so Hindernisse aus dem Weg geräumt. Eine äußerst patriarchatsfreundliche Politik der linken Parteien, die ausgerechnet das islamische Extrempatriarchat unterstützen unter Verweis auf Gleichbehandlung mit anderen Kulturen. Was schon deshalb absurd ist, weil der Islam einmal für sich ständig seine Besonderheiten betont und Sonderrechte einfordert, vor allem aber, weil sich die deutsche Haltung eigentlich im Sinne der Gewährleistung der Grundrechte am Grundgesetz orientieren müsste – und eben nicht an den Bedürfnissen einer menschenrechtskonträren Patriarchatsgesellschaft. Frei nach Thierse ist es, wenn es darum geht das Grundgesetz durchzusetzen, nicht angebracht, in jedem Fall rein formaljuristisch vorzugehen.

In diesem Propagandakrieg hat die pro-islamische Fraktion ein vitales Interesse daran, die Opferzahlen ihrer Politik möglichst zu vertuschen oder so niedrig wie möglich, quasi als Kollateralschaden, darzustellen. Entsprechend zeigt die Sozialsenatorin der Linkspartei, die der mörderischen und systematisch lügenden SED entwachsen ist, sich auch nicht schockiert, entsetzt, oder was sonst moralisch angemessen ist, sondern spricht kalt vom „prüfen“ auf finanzielle Hilfe.

Was bitte gibt es zu prüfen, wenn derartige menschenverachtende Verbrechen bei einem erheblichen Teil der Bevölkerung Alltag sind und zum Totalverlust elementarster Grundrechte führen? Und um Menschenleben zu retten, dringend Hilfe gewährleistet sein muss.

Die Perspektiven

Wie lange bzw. in welcher Form ist eine solche Hilfe von Opfern und Zwangsehen, von Ehrenmorden und islamisch legitimierter Gewalt gegen Frauen überhaupt noch möglich? Mit der rasanten demografischen Ausbreitung des Islam im Westen und der pro-islamischen Propaganda, wird sich das Wertegefüge im Westen immer schariakonformer verlagern. Es mag vielleicht ein, zwei Jahrzehnte dauern, doch letztlich ist bei der aktuellen Entwicklung sicher, dass Europa eines Tages den Weg eines umfassenden islamischen Umbaus gehen wird. Spätestens dann sind die westlichen Freizügigkeiten Geschichte und der Alltag auch in Europa wird wie in der arabischen Welt bestimmt von den ewig gültigen Gesetzen einer frei erfundenen, nicht existenten Gottheit namens Allah.

Es geht nicht nur um die Opfer von Zwangsehen in der Gegenwart, sondern auch um die der Zukunft. Darum ist nicht nur sofortige Opfersolidarität dringend geboten, sondern vor allem auch Prävention. Diese kann nur so aussehen, dass die islamische Gesellschaftsform einer kritischen Analyse unterzogen wird, und alle Aspekte, die den Menschenrechten widersprechen, aufgearbeitet und delegitimiert werden. Die hier lebenden Moslems müssen damit konfrontiert werden, dass die Gesetze des Islam willkürlich und menschenrechtsfeindlich sind. Dass es die Möglichkeit gibt in diesem Land, dem Islam den Rücken zu kehren und sich eine mit den Menschenrechten vereinbarende Religion zu suchen. Sie müssen akzeptieren, dass man zwar Gläubigkeit akzeptieren kann, nicht aber den islamischen Gesetzesgehorsam und auch nicht die Verherrlichung islamischer Repressions- und Diskriminierungsgebote.

Dazu müsste der Westen allerdings erst einmal wieder lernen, seine eigenen kulturellen Werte als positiv und erhaltenswert wahrzunehmen. Sie als würdig von Moslems angenommen zu werden, weil sich damit für die hier lebenden Moslems eine deutliche Verbesserung ihrer Lebenslage durch die Ersetzung islamischer Normen durch Grundgesetz und Menschenrechten ergibt. Doch genau davon entfernen sich unsere Politiker und Medien täglich entschiedener und propagieren einen blinden Respekt vor dem Islam und ebenso blind die Schattenseiten dieser Religionsideologie. Schlechte Aussichten für die Zwangsbräute, diese verratenen Opfer einer Politik, die im Islam eine künftige, immer stärker gestaltende Kraft für unser aller Leben sieht.

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Moschee olé: Rassist Cem Özdemir

geschrieben von PI am in Islamisierung Europas,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

[6]Wer in Deutschland gegen eine Moschee ist, ist ein Nazi und Rassist und muss raus. Das wissen wir spätestens seit dem letzten Wochenende, und wer nicht hören wollte, musste fühlen. Aber selbst hochrangige Grünenpolitiker sind nicht immun gegen die schreckliche Pest. Sie werden besonders dann befallen, wenn das Allahu Akbar in der eigenen Eigentumswohnung zu hören ist. Wir begrüßen in unserem exklusiven Kreis Cem Özdemir, den künftigen Vorsitzenden der Grünen.

Die taz hats [7]:

Auch Kreuzberg hat jetzt seinen Moscheestreit. Einen, wie könnte es anders sein, der besonderen Art: Auf der einen Seite steht die Selahaddin-Eyyubi-Moschee am Kottbusser Tor, die einzige kurdischsprachige der Stadt. Auf der anderen Seite die Bewohner des Hauses, unter ihnen Cem Özdemir, Europaabgeordneter und künftiger Bundesvorsitzender der Grünen.

Die Moschee ist im ersten Stock eines Wohnhauses untergebracht und baulich wie personell mit einem Café im Erdgeschoss verbunden. Früher wurden die Räume von linken türkischen und kurdischen Gruppen genutzt, vor 13 Jahren zog die Moschee ein. Sie gilt als PKK-nah. Im Oktober vorigen Jahres kam es hier zu Ausschreitungen, als ein türkisch-nationalistischer Mob das Café angriff.

Die Haus war war 1979 zunächst von Frauen, darunter vielen Einwanderinnen, besetzt worden. Später bekam man Mietverträge, vor vier Jahren wurden die Wohnungen an die Bewohner verkauft. Einige der einstigen Besetzer wohnen noch hier. Auch die später Hinzugekommenen gehören zur Kreuzberger Mischung aus türkisch/kurdischem und links-alternativem Milieu. Cem Özedemir, der Prominenteste unter ihnen, zog im letzten Jahr mit seiner Frau und seiner kleinen Tochter ein.

„Eine Moschee in einem Wohhaus ist unzumutbar“, sagt Özdemir. Die Wohnung sei nicht dafür geschaffen, dass dort regelmäßig hundert Leute verkehrten. Die Gebetsrufe seien im ganzen Haus zu hören, durch Freitagsgebete, Beerdigungszeremonien oder Korankurse sei das Haus ständig belagert, sagen andere Hausbewohner. Hinzu komme ein Sicherheitsproblem, meint Özdemir, nicht nur durch die PKK: „Jederzeit könnte ein türkischer Nationalist einen Brandsatz legen.“

„Der Konflikt geht schon lange“, ergänzt sein Nachbar Hasan Togrulca, selbst ein Kurde. Er führt ein weiteres Ärgernis an: Seine 18-jährige Tochter und andere Frauen seien von Besuchern der Moschee sexuell belästigt worden. Der Vereinsvorstand räume ein, nicht alle Besucher unter Kontrolle zu haben. „Die Leute von der Moschee haben uns immer wieder versichert, dass sie ausziehen“, berichtet er weiter. „Wir haben versucht, ihnen zu helfen, haben Makler kontaktiert, Ersatzobjekte gezeigt. Aber passiert ist nie etwas.“ Darum habe man schließlich gekündigt und Klage eingereicht. Die erste endete Mitte September vor dem Landgericht mit einem Vergleich. Demnach muss das Café bis Mitte März ausziehen. Der Prozess gegen die Moschee ist noch anhängig. Kurz vor dem Beschluss, erzählt Özdemir, habe ihm eine Frau zu verstehen gegeben, dass sie nun seine Ansprechpartner sei. „Für unsere Probleme mit der Moschee hat sie Verständnis geäußert. Aber sie hat auch gesagt: ,Egal, was ihr macht, das Café werden wir niemals verlassen.'“

Am Samstag verbreitete die Firat News Agency einen Bericht über den Streit. Titel: „Grün getarnte Kurdenfeindschaft“. Dem von der Zeitung Yeni Özgür Politika nachgedruckten Text folgten Einträge in PKK-nahen Internetforen: „Wer an eine Moschee pinkelt, wird bestraft“, heißt es in einem Eintrag. Özdemir, „von dem man nicht weiß, ob er Türke oder Jude ist“, sei eine „Marionette des türkischen Staates“, in einem anderen. „Wir haben Angst“, sagt Togrulca. „Nicht vor den Moschee-Leuten, aber vor Radikalen.“ Gefahr bestehe, so Özdemir, auch darin, „dass sich einzelne kurdische Jugendlich dazu berufen fühlen könnten, die vermeintlichen Kurdenfeinde zu bestrafen“.

„Aber“, fährt er fort, „spätestens der Mord an Hatun Sürücü sollte jedem deutlich gemacht haben, dass jedes Appeasement vor patriarchalen, nationalistischen oder islamistischen Orgsanisationen unangebracht ist.“ Das widerspreche nicht seinem Engagement für Moscheebauten. „Ich bin sehr wohl für Moscheen“, sagt er. „Aber sie sollen raus aus den Hinterhöfen und Wohnungen und ans Licht der Öffentlichkeit. Und ich habe ein Problem mit Moscheen, die von Extremisten gleich welcher Couleur beeinflusst werden.“

Von Drohungen weiß Ismail Parmaksiz vom „Bündnis der Kurden und kurdischen Vereine“ nichts. Das sei eine Kampagne von Özdemir, das Gotteshaus habe nichts mit der PKK zu tun, sagte er gestern bei einem Pressegespräch im Café. An dessen Wand: ein Bild von Öcalan.

Özdemir, der in diesen Dingen noch unerfahren ist, empfehlen wir dringend, sich mit den Heinersdorfer Bürgern in Verbindung zu setzen, die seit langem eine ähnlichen Kampf führen. Aber da wir in diesem Fall neutral sind, auch ein Rat an die in ihrer Religionsfreiheit bedrängten Kurden: In Köln haut man Typen, die gegen die Moschee hetzen, vor die Fresse und spült sie im Klo runter. Wir werden gerne über die weitere Entwicklung berichten.

(Vielen Dank den zahlreichen Spürnasen!)

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Hassan Allouche, der Schariarichter von Berlin

geschrieben von PI am in Deutschland,Dhimmitude,Islamisierung Europas,Justiz,Scharia | Kommentare sind deaktiviert

Hassan AlloucheDas ZDF berichtete gestern Abend in seiner Heute Journal-Sendung über Hassan Allouche (Foto), den sogenannten „Friedensrichter“ von Berlin. Oft genug bleibt das “sogenannt” – wie in der Anmoderation von Klaus Kleber – weg und Allouche, der das parallele Schariarecht mitten in Deutschland repräsentiert, wird als „Friedensrichter“ legitimiert.

„Der Stamm ist meine Welt und alles, was draußen ist, ist Feindesland“ (…) „Sie betrachten unsere Gesellschaft als Beutegesellschaft“ (…) „Sie sind nicht unsere Bürger, sie gucken nur, wie sie von uns profitieren können“

sagt der Islamwissenschaftler Ralph Gadban in dem ZDF-Beitrag über kriminelle kurdisch-arabische Großfamilien in Deutschland. Folglich akzeptieren die Angehörigen der Sippen auch nur die eigene „Gerichtsbarkeit“. Und der deutsche Staat spielt stillschweigend mit. Bisher gab keinen Nachweis, dass Schariarichter in Deutschland so aktiv sind, jetzt kann man deren Existenz nicht mehr leugnen.

Hier der Bericht des ZDF-Heute Journals vom 10. März 2008:

Immer mehr Muslime in Deutschland stellen inzwischen das „göttliche Schariarecht“ über das deutsche Grundgesetz. Besonders dort, wo sich Parallelgesellschaften im Umkreis von Moscheen entwickeln, werden Schariarichter oft von diesen vermittelt. Für muslimische Zuwanderer entsteht so ein erheblicher sozialer Druck, sich dem illegalen Rechtssystem zu unterwerfen. Auch an diesem Beispiel zeigt sich: Große und mächtige Moscheegemeinden fördern nicht die Integration, sondern wirken ihr entgegen, bis hin zum Bruch substanzieller rechtsstaatlicher Grundsätze.

Bei Streitfällen oder Rechtsangelegenheiten gehen orthodoxe Muslime zu einem Schariarichter und treffen sich mit ihm in dessen Räumen. Es kann sich um Erbangelegenheiten, eine „Imanehe“, Geschäftsstreitigkeiten oder Probleme der „Ehre“ handeln. Ehrenmorde in den Familien werden nicht selten auch mit einem Schariarichter besprochen und die Entscheidung des Schariarichters dann als Gesetz betrachtet.

Den „Ehren“-Mord nimmt die Familie – wie im Fall Sürücü – selbst in die Hand, damit die „Familienehre“ wiederhergestellt wird. Die Familie der ermordeten Hatun Sürücü wurde damals sogar von ihrem Schariarichter im Prozess begleitet. Er nahm als ein „näherer Bekannter“ der Familie Sürücü Platz im Gerichtssaal, mit wohlwollendem Einverständnis des deutschen Richters.

Ist diese Entwicklung wirklich neu für uns? Nein, der türkische Bischof Bernardini berichtete schon auf der Europa-Synode 1999 in Rom über die Offenheit, mit der sich kurz zuvor der Imam von Izmir an die christlichen Teilnehmer eines „Dialog“treffens wandte:

„Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen.“ (Zitiert nach Gernot Facius, DIE WELT vom 06.10.2001 und Hans-Peter Raddatz: „Von Gott zu Allah“, Seite 349, Herbig Verlag, München, 2001).

Dem ist nichts hinzuzufügen…

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TV-Tipp: ARD-Tatortkrimi „Schatten der Angst“

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Islam,Migrantengewalt,TV-Tipp | Kommentare sind deaktiviert

Tatort-BildSesede Terziyan spielt mit großer Überzeugungskraft die Türkin Derya Celik.

Schon wieder bricht die ARD ein verbindliches Tabu. Nachdem man vor einigen Wochen mit dem Tatort „Wem Ehre gebührt“ bereits gegen das ungeschriebene Gesetz der grundsätzlichen Verbrechensunfähigkeit von Menschen mit Migrationshintergrund verstoßen hatte [8], folgt am Sonntag mit „Tatort: Schatten der Angst [9]„, der nächste Verstoß gegen die political correctness.

UPDATE 13 Uhr: Hatten wir es nicht geahnt?

Kurt Beck OberdhimmiDer für kommenden Sonntag geplante Lena Odenthal-“Tatort“ aus Ludwigshafen soll nach dem Wunsch des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) nicht gesendet werden. Er habe SWR-Intendant Peter Boudgoust gebeten zu prüfen, ob es nicht sinnvoll sei, auf den „Tatort“ zu verzichten, sagte Beck in Mainz. Die „Täterstruktur“ in der Handlung des Fernsehkrimis liege im „türkischen Milieu“, sagt der Ministerpräsident. Hintergrund des Wunsches ist der Brand mit neun Toten und 60 Verletzten in einem von türkischen Familien bewohnten Haus in Ludwigshafen. Die Entscheidung liege aber natürlich beim SWR, sagte Beck. (Quelle) [10]

Kontakt:
» peter.boudgoust@swr.de [11]
» Kurt Beck [12]

Wieder finden Verbrechen im Mirantenmilieu statt, und wieder sind auch die Täter dort zu finden. Noch schlimmer allerdings ist das Zur-Sprache-Kommen der alltäglichen Menschenrechtsverletzungen [13] – alles Einzelfälle natürlich, die zudem nichts mit dem Islam zu tun haben.

Die Bilder gleichen sich: Wie bereits in der viel diskutierten Hannoveraner „Tatort“-Folge „Wem Ehre gebührt“ kurz vor Weihnachten geht es in dem Ludwigshafener Fall „Schatten der Angst“ am kommenden Sonntag vor allem um zweierlei: um ein familiäres Kartell des Schweigens – und um die Grenzen der Integration. Um eine Parallelwelt zwischen Teehaus und Gebetsteppich, zwischen strengen Familienhierarchien und muslimischen Männerritualen, zwischen ehernen Ehrenkodizes und hermetischen Kommunikationswegen. Und auch wenn das Wort nicht erst seit Roland Koch problematisch klingen mag, muss hinzugefügt werden: Auch um eine kaum verhohlene Inländerfeindlichkeit geht es in diesen beiden Fällen.

Das werden sich die selbsternannten Sprecher aller Muslime in Deutschland und die Fürsprecher von Multikulti kaum ohne Gegenwehr gefallen lassen. Etwas Zeit zur Vorbereitung spontaner Proteste haben sie ja noch. Am Bild von der ausschließlich als Bereicherung zu empfindenden Zuwanderung wird in Deutschland gefälligst nicht gekratzt. Und so darf man gespannt sein, ob der „Tatort“ wie vorgesehen ausgestrahlt wird.

Zeitlich passend wäre es, jährt sich doch heute zum dritten Mal der Mord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü [14] (Foto links mit ihrem Sohn Can), die am 7. Februar 2005 auf offener Straße von ihrem Bruder ermordet wurde – um der Ehre Willen, weil sie lebte wie eine Deutsche.

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Roman Reusch: Migration und Kriminalität

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

Reusch Luft [15]Selten hat ein Vortrag eines deutschen Staatsanwalts so ein großes Medienecho [16] hervorgerufen wie der von Oberstaatsanwalt Roman Reusch (Foto l. mit Dr. Stefan Luft [17]) – gehalten Anfang Dezember 2007 [15]vor der Hanns-Seidel-Stiftung im bayrischen Kloster Banz [18]. Dabei werden sich viele den sehr fundierten Bericht zur Problematik „Migration und Kriminalität“ womöglich noch gar nicht in voller Länge durchgelesen haben. PI veröffentlicht ihn daher nachfolgend noch einmal im Wortlaut:

Migration und Kriminalität – Rechtstatsächliche und kriminologische Aspekte und Lösungsansätze für eine erfolgreiche Integration

I. Historisches:
Zu Beginn der derzeit noch andauernden Einwanderung nach Deutschland in den 50iger und 60iger Jahren scheinen hieraus nennenswerte Probleme für die öffentliche Sicherheit nicht entstanden zu sein. Vielmehr scheint es sich bei der Masse der damals noch Gastarbeiter genannten Zuwanderer um „kreuzbrave“ Menschen gehandelt zu haben.

Bei der Staatsanwaltschaft Berlin gab es seit alters eine Spezialabteilung mit Zuständigkeit für allgemeine Strafsachen von Ausländern. Es schien unseren Altvordern wohl sachgerecht zu sein, für derlei Fälle eine Spezialabteilung vorzuhalten, da wegen der geringen Zahl der von Ausländern zu verantwortenden Straftaten ohne eine Spezialisierung das erforderliche ausländerrechtliche Wissen sich bei den jeweiligen Sachbearbeitern nur schwer hätte herausbilden können. Bei diesem aus heutiger Sicht geradezu paradiesischen Zustand blieb es aber nicht. Mit der Verweildauer der Zuwanderer und vor allem mit ihrer Zahl stieg auch die von ihnen ausgehende Kriminalitätsbelastung.

Anfang bis Mitte der 80iger Jahre entstand in den Innenstadtbezirken West-Berlins mit hohem Ausländeranteil die Unsitte des sogenannten „Jacken-Abziehens“, d.h. es wurde unter Jugendlichen geradezu modern, anderen Jugendlichen von diesen getragene modische Kleidungsstücke zu rauben. Die Täter waren – so berichten es damals schon tätige Kollegen – im Regelfall Ausländer, die Opfer im Regelfall Deutsche.

Im Jahre 1988 wurde die bis dato bestehende Sonderzuständigkeit für allgemeine Straftaten von Ausländern sang- und klanglos abgeschafft, die einen sagen, aus ideologischen Gründen, die anderen, weil die Fallzahlen für eine einzige Abteilung zu hoch geworden waren. Zumindest in der Wahrnehmung der in der Strafverfolgung tätigen Personen nahm die Anzahl ausländischer Beschuldigter bzw. von Beschuldigten mit ausländischen Namen immer stärker zu.

Anfang der 90iger Jahre erschienen im „der kriminalist“, der Fachzeitschrift des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), die Beiträge der damaligen Leiter der kriminalpolizeilichen Fachkommissariate für Jugendgewalt in München und Frankfurt/Main. Nach deren übereinstimmenden Angaben waren rund 70% der Tatverdächtigen in diesem Bereich Ausländer, 30% Deutsche. Hingegen waren 70% der registrierten Opfer Deutsche und nur 30% Ausländer. Diese Berichte nahm ich zum Anlass, mein eigenes Dezernat – ich bearbeitete seinerzeit Tötungsdelikte – hinsichtlich der Staatsangehörigkeiten der Täter durchzusehen. Ich kam zu dem Ergebnis, dass 35% der von mir angeklagten Personen ausländische Staatsangehörige waren.

In den Folgejahren drängten Ausländer bzw. Personen nichtdeutscher Herkunft in vielen Deliktsbereichen immer weiter nach vorne und dominierten sie schließlich, insbesondere im Rauschgift- und im Gewaltbereich.

Im Frühjahr 2003 kam es in Berliner Lokalmedien zu einer Pressekampagne, die sich an der kriminellen Laufbahn zweier junger Männer entzündete. Bei einem von beiden handelte es sich um einen Palästinenser, bei dem anderen um einen Halb-Iraner. In der Presse wurde der Vorwurf erhoben, beide könnten massenhaft Straftaten begehen, ohne dass die Justiz ernsthaft gegen sie vorgehe. Diese Kampagne führte dazu, dass die seinerzeitige Berliner Justizsenatorin öffentlich darüber nachdachte, die Staatsanwaltschaft Berlin anzuweisen, Sonderdezernate für junge Intensivtäter einzurichten. So geschah es dann auch und auf diese Weise kam ich zu dem Auftrag, zum 1. Juni 2003 mit meiner damals für allgemeine Strafsachen zuständigen Abteilung mit der Intensivtäterverfolgung zu beginnen. (Intensivtäter werden gemäß der Gemeinsamen Richtlinie der Senatsverwaltungen für Inneres und Justiz wie folgt definiert: „Intensivtäter sind Straftäter, die verdächtig sind A. den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten, wie z.B. Raub-, Rohheits- und/oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen, begangen zu haben oder B. innerhalb eines Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht.“)

II. Befunde:

1. Die Täter:
Mit Stand vom 4. Dezember 2007 sind 495 Personen als Intensivtäter (IT = Intensivtäter) eingetragen. Hiervon sind lediglich 12 weiblichen Geschlechts. Ihre Altersklassen ergeben sich aus dem nachfolgenden Diagramm.

altersklassen.jpg

Die Verteilung der eingetragenen Intensivtäter auf die einzelnen Berliner Bezirke ergibt sich aus nachfolgendem Schaubild.

verteilung.jpg

Es fällt auf den ersten Blick die Konzentration auf die westlichen Innenstadtbezirke Neukölln, Wedding, Kreuzberg und Tiergarten auf, wobei das Gros der in Neukölln beheimateten Täter aus Neukölln-Nord stammt, einem alten Berliner Arbeiterbezirk, und nicht etwa aus dem Süden Neuköllns, der eine überwiegend bürgerliche Siedlungsstruktur aufweist. Ebenso fällt auf, dass sogenannte bevorzugte Wohngegenden wie z.B. Zehlendorf oder Mitte nur vereinzelt mit Intensivtätern zu tun haben.

Die Verteilung der anzutreffenden Nationalitäten ergibt sich aus dem nachfolgenden Diagramm:

nationalitaten.jpg

Es sind somit nur wenige Nationalitäten „führend“: Nach den deutschen Staatsangehörigen folgen die Türken sowie Personen unbekannter bzw. ungeklärter Staatsangehörigkeit, bei denen es sich überwiegend um libanesische Kurden bzw. um Palästinenser handelt, Libanesen und Staatsangehörige jugoslawischer Nachfolgestaaten. Alle anderen Nationalitäten stellen Einzelfälle dar.

Ein ganz anderes Bild ergibt sich jedoch bei Zugrundelegung der ethnischen Herkunft, wobei, den üblichen Gepflogenheiten folgend, von nichtdeutscher Herkunft bereits dann ausgegangen wird, wenn ein Elternteil aus dem Ausland stammt.

herkunft.jpg

Die Masse der Intensivtäter wird demnach von orientalischen (verwendet wird hier die kulturelle Definition nach Wikipedia) Migranten gestellt. Bei den ethnischen Deutschen sind wiederum die aus dem ehemaligen Ost-Berlin bzw. der ehemaligen DDR stammenden Intensivtäter stark überrepräsentiert.

Aber auch innerhalb der Gruppe der Migranten finden sich bemerkenswerte Unterschiede:

herkunft2.jpg

Nicht etwa die Türken als kopfstärkste Migrantengruppe stellen die relativ meisten Täter, sondern die Araber, die an der Berliner Bevölkerung nur einen verschwindend geringen Anteil haben. Diese wiederum setzen sich überwiegend aus den bereits erwähnten Palästinensern sowie Angehörigen hochkrimineller Großfamilien mit türkisch-kurdisch-libanesischen Wurzeln zusammen, die arabische Muttersprachler sind und in Berlin weite Bereiche des organisierten Verbrechens beherrschen. (Wer an näheren Informationen zu dieser Personengruppe interessiert ist, dem sei der Beitrag von Henninger, „Importierte Kriminalität“, empfohlen, veröffentlicht hier [19]) Ausgerechnet bei der kriminell aktivsten Gruppe der Migranten, nämlich den Arabern, ist auch der Einbürgerungsanteil mit knapp 44% am höchsten. Zum Vergleich liegt er bei den Türken bei knapp 35%.

Insgesamt haben knapp 80 % aller eingetragenen Intensivtäter einen Migrationshintergrund. Der Anteil der ethnischen Deutschen liegt nach Abzug der Russland- Deutschen bei rund 17%, bei Zuzählung derselben bei rund 20%.

Der Annahme, dass es ohne die Migrationsbewegungen der letzten Jahrzehnte kein nennenswertes Intensivtäterproblem gäbe, könnte somit schwerlich widersprochen werden.

Legt man die Diagramme betreffend die bezirkliche Verteilung und die Herkunft der Täter quasi übereinander, so erhält man schlaglichtartig einen Blick auf die sozialen Gegebenheiten, die das Intensivtäterphänomen in seiner Berliner Ausprägung förmlich hervorbringen und die gemeinhin mit sozialer Entmischung, Bildung ethnischer Kolonien, Bildungsnotstand und Perspektivlosigkeit umschrieben werden. (Zur sozialen Lage der westlichen Innenstadtbezirke Berlins vgl. Luft, Abschied von Multikulti, Resch-
Verlag, 1. Aufl. 2006, S. 156ff.)

Die Täter stammen – jedenfalls aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive – von wenigen Ausnahmen abgesehen aus sozial randständigen Familien, insbesondere solchen mit bildungsfernem Hintergrund. Gleichwohl finden sich je nach ethnischer Herkunft erhebliche Unterschiede. So stammen die ethnischen Deutschen regelmäßig aus Familienverhältnissen, welche üblicherweise als kriminalitätsfördernd beschrieben werden. Alkoholmissbrauch, fehlende Zuwendung für die Kinder, Gewalt innerhalb der Familie etc. bestimmen das Bild und damit die Kindheit und Jugend der dort aufgewachsenen Täter. Hiervon unterscheiden sich die Familienverhältnisse der orientalisch stämmigen Täter meist deutlich. Hier findet man vorwiegend Familien vor, die sich selbst keineswegs als irgendwie auffällig empfinden oder gar beschreiben würden, sondern die sich mehr oder minder nahtlos in die übrigen Migrantenfamilien ihres Wohngebietes einordnen und die – gemessen an den eigenen Maßstäben – meist auch über halbwegs intakte familiäre Strukturen verfügen. Übereinstimmendes Merkmal zwischen den verschiedenen orientalischen Ethnien dürfte die Gewaltanwendung des männlichen Familienoberhauptes gegenüber seiner Familie sein. Körperliche Züchtigungen, auch heftige Schläge, sind, wie die jungen Migranten immer wieder berichten, gängige Erziehungspraxis. Dem devianten Verhalten ihrer Söhne stehen diese Familien teils unwissend, teils verharmlosend, aber auch hilflos gegenüber. Die heimatliche Tradition verbietet es geradezu, Hilfen von außerhalb, noch dazu eine solche des fremden Staates, zuzulassen oder gar zu erbitten. Bei den bereits beschriebenen türkischkurdisch-libanesischen Großfamilien muss zudem davon ausgegangen werden, dass dort keineswegs selten eine konsequente Erziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung stattfindet. Aus Berichten von Mitarbeitern der Jugenduntersuchungshaftanstalt Kieferngrund wissen wir, dass Jugendliche aus solchen Familien schildern, wie sie von Kindesbeinen an von ihren Müttern bereits zum Stehlen angehalten wurden und z.B. erst nach Hause zurückkehren durften, wenn eine bestimmte Mindestbeutesumme erreicht war. In diesen Familien gilt seit je her – wie vor einiger Zeit die Geschäftsführerin des Arabischen Frauenvereins „Al-Dar“, Frau Abul-Ella, auf einer Diskussionsveranstaltung erläuterte – der Leitsatz: „Knast ist für Männer“. Bei diesen Familien wird somit als völlig normale Gegebenheit vorausgesetzt, dass ihre Männer früher oder später Haftstrafen zu verbüßen haben, dies ist Teil des „Geschäftskonzepts“. Jugendliche aus solchen Familien dazu anzuhalten, zu lernen und zu arbeiten, kommt dem Versuch gleich, Wasser mit einem Sieb aufzufangen. Sie erleben schließlich, dass ihr Vater, die älteren Brüder, Cousins, Onkel etc. ebenfalls kaum lesen und schreiben können und trotzdem „dicke Autos“ fahren.

Generell wachsen die meisten der bei uns geführten Täter in einem Umfeld auf, indem – jedenfalls für junge Männer – die Begehung auch schwerster Straftaten zur völligen Normalität gehört (Es gibt Jugendrichter, die deshalb auch schon vom Straßenraub als einem „jugendtypischen“ Delikt sprechen), weshalb die meisten auch schon in strafunmündigem Alter delinquent werden. Sie wissen zwar, dass ihr Handeln grundsätzlich verboten ist, dies schert sie jedoch wenig. Sie haben eine Selbstbedienungsmentalität entwickelt, die darauf abzielt, sich zu nehmen, was immer sie wollen und wann und so oft sie es wollen. Ihre Taten dienen in erster Linie der Finanzierung eines aufwendigen Lebensstils, den sie sich bei ihrem Bildungs- und Ausbildungsstand durch Arbeit nie leisten könnten. Außerdem erlangen sie durch ihr „Gangstertum“ in ihrem Umfeld ein durch Arbeit ebenfalls nicht erlangbares Sozialprestige. Sie mieten sich hochwertige Autos, wofür sie in bar zahlen, und fahren an Schulen und anderen Jugendtreffpunkten vor, um mit ihrem Lebensstil anzugeben. Bei Begehung der Taten legen sie auch stets Wert darauf, ihre Opfer zu demütigen und zu erniedrigen, woraus sie für sich selbst ein weiteres Mal Bestätigung ziehen. Auch in ihrem Tagesablauf führen sie sich fast schon als Protagonisten der Spaßgesellschaft auf: Sie beginnen den Tag mit Ausschlafen, da sie im allgemeinen den Schulbesuch seit längerer Zeit aufgegeben haben, lassen sich von den weiblichen Angehörigen ihrer Familie bedienen und machen den Rest des Tages „´nen dicken Otto“, haben also jede Menge Spaß.

Dies macht die Größe der Aufgabe deutlich, die sich allen stellt, die von Berufs wegen mit dieser Form jugendlicher Devianz befasst sind.

2. Die Taten und die Opfer:
Bevorzugtes Delikt „unserer“ Täter ist der Raub in öffentlichen Räumen, also auf der Straße, in Verkehrsmitteln, auf Spielplätzen etc., da dort am leichtesten willkürlich ausgesuchte Opfer zu finden sind. Daneben werden aber auch handfeste bewaffnete Raubüberfälle auf Geschäfte aller Art, Lokale etc. sowie Einbrüche begangen.

Örtlich am meisten heimgesucht werden die Wohnbezirke der Täter selbst, hier kennen sie sich aus, haben jederzeit halbwegs sichere Rückzugsräume, genießen „Respekt“, d.h., man fürchtet sie. Einzig entlang von U- und S-Bahn-Linien werden auch einmal „gutbürgerliche“ Gegenden aufgesucht, was dazu führt, dass auch Kinder des liberalen Bildungsbürgertums einmal eine für sie zweifellos verzichtbare Bekanntschaft mit „Ghettokids“ machen dürfen.

Opfer sind ganz überwiegend Nichterwachsene. Nach den Feststellungen der zuständigen Dienststelle des Berliner Landeskriminalamtes haben in Berlin Jugendliche ein 40fach höheres Risiko als über 60-jährige, Opfer einer Gewalttat zu werden. Für dieses Risiko zeichnen u.a. die von uns bearbeiteten Täter verantwortlich. Erwachsene werden nur vereinzelt und meist auch nur dann Opfer, wenn sie konstitutionell in ihrer Abwehrfähigkeit herabgesetzt sind, wie z.B. alte Menschen oder aber auch Betrunkene. Mädchen und junge Frauen, die diesen Tätern im wahrsten Sinne des Wortes in die Hände fallen, müssen immer auch damit rechnen, Opfer sexueller Übergriffe zu werden, meist einhergehend mit wüsten Beschimpfungen wie „deutsche Schlampe, deutsche Hure etc.“. Gerade solche Taten sind häufig von einer Anmaßung und Menschenverachtung seitens der Täter geprägt, die ihre Wurzeln meist im national-religiösen Überlegenheitswahn muslimischer Jungkrimineller haben, welcher sich gerade gegenüber „ungläubigen“ Frauen und Mädchen in besonders abstoßender Weise äußert. Die diesen Taten zugrundeliegende Einstellung kommt auch darin besonders deutlich zum Ausdruck, dass der größte Vorwurf, der einem muslimischen Mädchen gemacht werden kann, der ist, sie benehme sich wie eine Deutsche. Generell ist zu konstatieren, daß in jüngerer Zeit ausgesprochen deutschfeindliche – wie übrigens auch antijüdische – Übergriffe zunehmen.

In der ethnischen Zusammensetzung der Opfer bildet sich diese Entwicklung allerdings nicht so deutlich ab. Zwar sind nach wie vor ethnisch deutsche Nichterwachsene die bevorzugten Opfer, die demographische Entwicklung hat aber auch hier Konsequenzen, indem in den „Kiezen“, in denen die Taten vor allem begangen werden, nur noch wenige Deutsche leben. Deshalb greifen vor allem arabische Täter gerne auch auf türkische Opfer zurück, die ihnen dadurch unangenehm auffallen, dass sie z.B. regelmäßig die Schule besuchen, eine Ausbildung machen etc.

3. Die Effektivität staatlicher Gegenmaßnahmen
Nach nunmehr viereinhalbjähriger Tätigkeit der Intensivtäterabteilung ist resümierend festzustellen, dass die Lage in dem hier bearbeiteten Kriminalitätsspektrum sich zwischenzeitlich als weitaus ernster herausgestellt hat, als dies noch im Jahre 2003 angenommen wurde. Wurde zu diesem Zeitpunkt in Übereinstimmung mit der Kriminalpolizei davon ausgegangen, dass zwischen 200 und 300 Personen als mögliche Intensivtäter in Betracht kommen könnten, so hat sich diese Schätzung als deutlich zu niedrig herausgestellt. Nach den inzwischen erlangten Erkenntnissen ist vielmehr davon auszugehen, dass es mehrere 1000 Personen gibt, die aufgrund
ihrer Bedenkenlosigkeit und sonstigen Grundeinstellung jederzeit bereit wären, ihnen sich anbietenden Führungsfiguren zu folgen und serienweise auch schwerste Straftaten zu begehen.

Einer der Hauptursachen hierfür dürfte darin zu suchen sein, dass die zahlenmäßig größte Tätergruppe, nämlich junge männliche Kriminelle orientalischer Herkunft, in einer Sozialisation heranwachsen, in welcher – außerhalb der Familie – das Bestehen eines gänzlich gesetzlosen Lebenskonzeptes zur weitverbreiteten Normalität gehört. Die Angehörigen dieser Tätergruppe zeichnen sich denn auch insbesondere durch völlig fehlende Unrechtseinsicht und weitgehende Resistenz gegen polizeiliche und justizielle Maßnahmen aus. War dies früher nur ein sich aufdrängender Eindruck, so ist nunmehr in zahlreichen Fällen durch Erstellung der Lebensläufe bewiesen, dass weder polizeiliche Vorladungen und Vernehmungen noch gerichtliche Hauptverhandlungen für sich genommen auch nur den geringsten Eindruck auf diese Täter zu machen scheinen. Selbst kurzzeitige Freiheitsentziehungen wie vorläufige Festnahmen und Arreste gehen scheinbar spurlos an ihnen vorbei. Nicht einmal der Erlass von Haftbefehlen mit sofortiger Haftverschonung oder die drohende Verurteilung zu einer Jugendstrafe mit Bewährung respektive Vorbewährung kann die übergroße Mehrheit von ihnen von weiterer serienmäßiger Begehung schwerer Straftaten abhalten. Selbst in einer solchen Lage lassen sie die Hauptverhandlungen in gelangweilt-belästigter Attitüde über sich ergehen und sind von ihren Verteidigern nur unter großen Mühen zu einigen Floskeln des Bedauerns und vorgetragener Einsicht zu bewegen. Es gibt nur eine einzige Maßnahme, die sie wirklich beeindrucken könnte, nämlich die Haft. So entspricht es polizeilichen Erfahrungen, dass Täter, die bereits einige Monate Untersuchungshaft hinter sich haben, in ihrem Auftreten und Verhalten deutlich vorsichtiger geworden sind. Dem entsprechen die hiesigen Erfahrungen mit diesem Täterkreis, die darauf hindeuten, dass die Wirkung vollzogener Untersuchungshaft meist mehrere Monate anhält und ggf. auftretende Rückfälligkeit sich meist in eher leichteren und deutlich weniger Taten niederschlägt.

Damit stellt die Tätergruppe junger Männer orientalischen Ursprungs die Anwender des JGG (Jugendgerichtsgesetzes) vor das Dilemma, dass dessen abgestuftes Sanktionenkonzept bei dieser Zielgruppe schlicht nicht wirkt; will man bei ihnen erzieherische Wirkungen erzielen, muss man sie hierfür erst durch Vollzug mehrmonatiger Haft bereit machen. Dies bedeutet aber weiter, dass eine spürbare, insbesondere sich statistisch auswirkende Verringerung der Fallzahlen in den von den hier bearbeiteten Tätern bevorzugten Deliktsfeldern erst dann erzielbar erschiene, wenn es möglich wäre, die Täter schon nach Begehung ihrer ersten schweren Tat in Untersuchungshaft zu nehmen. Diese Möglichkeit wird vom geltenden Recht jedoch derzeit nicht geboten.

Etwa Ende des Jahres 2005 begann die Mitarbeiter der Abteilung das Gefühl zu beschleichen, einem Fass (oder besser wohl: Sumpf) ohne Boden gegenüberzustehen. Zugleich hatte die Arbeitsbelastung, vor allem durch Sitzungsdienste und Hafttermine aller Art, einen Umfang angenommen, welcher es geboten erschienen ließ, sich Klarheit über das Täterpotential zu verschaffen. Das zuständige Referat der Generalstaatsanwaltschaft wurde daher gebeten, eine Liste mit allen Tätern zu erstellen, die wenigstens fünf Eintragungen wegen „einschlägiger“ Gewalttaten (§§ 223ff., 249ff StGB) in AStA (Registratursystem der StA Berlin) hatten, wobei Doppelvergaben, also interne Abgaben, herausgefiltert werden sollten.

Im Mai 2006 wurde die gewünschte Liste vorgelegt. Daraus ergab sich, dass es insgesamt 3608 Personen gab, die die genannten Voraussetzungen erfüllten, darunter 613 Personen, die zehn und mehr und 144 Personen, die fünfzehn und mehr solcher Verfahren aufwiesen.

Diese Zahlen hatten im Sommer des Jahres 2006 zu einer grundsätzlichen Begrenzung der Zuständigkeit der Abteilung auf solche Täter geführt, die mindestens zehn Gewalttaten begangen hatten, während bis dahin keine feste Untergrenze gegolten hatte. In früheren Zeiten nannte man ein solches Vorgehen „Frontbegradigung“.

Der diesjährige Suchlauf führte am 14. Juni zu dem Ergebnis, dass nunmehr 4330 Täter mit fünf und mehr, 847 Täter mit zehn und mehr und 239 Täter mit fünfzehn und mehr Taten registriert waren. Dies entspricht Zunahmen um ca. 20% bei den „Fünfern“, 38% bei den „Zehnern“ und gar 66% bei den „Fünfzehnern“.

Nur ein Quartal später wurde der Suchlauf wiederholt und zeigte auf, wie dramatisch sich die Kriminalitätsentwicklung im Gewaltbereich insbesondere bei den sehr jungen Tätern tatsächlich gestaltet: Am 14. Juni 2007 waren es noch 2191 Nichterwachsene, darunter 31 Kinder, am 28. September 2007 waren es bereits 2363, darunter 46 Kinder. Innerhalb von gerade mal drei Monaten stieg die Zahl der jungen Täter mit wenigstens fünf in AStA verzeichneten Gewalttaten somit um 172.

Alle Anstrengungen der Strafverfolgungsbehörden haben es somit nicht vermocht, dem rasanten Anstieg der Täterzahlen spürbar entgegenzuwirken.

Auch außerhalb des Bereichs von Polizei und Justiz, insbesondere bei Schul-, Sozial- und Jugendbehörden, treffen die Ergebnisse der gesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte auf eine staatliche Maschinerie, die seit langem auf Hochtouren mit Drehzahlen weit im „roten Bereich“ läuft. Geschaffen für eine Welt, in der Jugenddelinquenz eher als Ausnahme auftritt, leidet sie an einem schwerwiegenden Problem, nämlich dem Mengenproblem. Es gibt zu viel Auffällige und viel zu Wenige, die intervenieren könnten und erst recht zu wenig Möglichkeiten, das Nötige zu tun.

Am Mengenproblem gälte es daher anzusetzen.

III. Schlussfolgerungen:
Nachdem mittlerweile Täter mit Migrationshintergrund bzw. Ausländer den Löwenanteil der sog. gewöhnlichen Kriminalität, insbesondere der Straßen- und Drogenkriminalität, stellen, bedarf es daher speziell auf diesen Personenkreis abgestimmter Maßnahmen, wenn man ein weiteres Ausufern der von ihm getragenen Kriminalitätsspektren verhindern oder gar ein Zurückdrängen erreichen will. Dies wäre aber zugleich die Grundvoraussetzung für die Integration des gegenwärtig problematischen Teils der Zugewanderten in die im Werden begriffene neue deutsche Gesellschaft, was weiterhin scheitern wird, wenn dieser fortfährt, das Gros der Jungkriminellen hervorzubringen.

1. Bekämpfung der Symptome:
Zunächst muss es darum gehen, die öffentliche Sicherheit in den unsicher gewordenen Gebieten wieder herzustellen und sie im übrigen zu bewahren. Integrationsfördernde Maßnahmen welcher Art auch immer werden ihr Ziel verfehlen, wenn die Bewohner bestimmter Stadtteile nicht angstfrei ihrem Alltagsleben nachgehen können. Benötigt wird daher die Möglichkeit, die Begehung schwerer Taten zuverlässig auf das nie verhinderbare Mindestmaß zurückzudrängen. Hierzu bedarf es einschneidender Maßnahmen.

a) polizeiliche Mittel
Hilfreich und vor allem sofort wirksam wäre bereits der Einsatz von mehr „Grün“ auf der Straße. Die öffentlichen Räume in den betroffenen Gebieten müssen der Herrschaft krimineller Jugendlicher deutlich sichtbar für alle wieder entrissen werden. Hierzu ist der Einsatz verdeckt operierender Kräfte nicht ausreichend. Schulen, an denen es zu einer Häufung von Gewalttaten durch zumeist schulfremde Personen kommt, müssen zur Not unter Polizeischutz gestellt werden etc. Wer hier finanzielle Engpässe als Entschuldigung für das Unterlassen des Erforderlichen heranzieht, lässt außer Acht, dass ein „weiter so“ schon aus volkswirtschaftlicher Sicht, nämlich bei Berücksichtigung der von den Kriminellen angerichteten Schäden, zu weitaus höheren Kosten führen wird als die nötige Polizeipräsenz je kosten könnte. Darüber hinaus kämen die sozialen Folgen uns alle ausgesprochen teuer zu stehen.

b) strafrechtliche Instrumente
Angesichts der entstandenen Lage weiter darauf zu setzen, die immer stärker werdende Neigung zu Gewalttaten insbesondere junger Männer orientalischer Herkunft werde sich wieder von alleine geben, sich gewissermaßen „auswachsen“, wäre mehr als realitätsfern. Auch sollte niemand erwarten, dass „hungrige“ junge Männer, die seit Kindertagen an ein delinquentes Leben gewöhnt sind und die schon auf Grund ihrer nicht vorhandenen Qualifikationen in der Legalität niemals das von ihnen erstrebte Lebensniveau erreichen könnten, freiwillig bereit wären, dieses ihnen zudem verachtenswert erscheinende legale Leben zu führen. Vielmehr bilden sie ein ideales Reservoir für die Fußtruppen des organisierten Verbrechens. Diese Mechanismen aufzubrechen ist erfahrungsgemäß nur durch sofortige Inhaftierung der Täter schwerer Delikte möglich. Hierzu muss das Haftrecht in der Art geändert werden, dass bereits die Begehung einer solchen Tat – insbesondere eines Verbrechens (Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, § 12 Abs. 1 StGB) – als Haftgrund ausreicht, und zwar auch – und gerade – bei nichterwachsenen Tätern (Wegen der rechtstechnischer Einzelheiten vgl. Verf. in: der Kriminalist 05/06, S. 205ff., (210)). Ein solches Haftrecht gäbe Polizei und Justiz endlich die Möglichkeit, in der erforderlichen Schnelligkeit und Deutlichkeit zu reagieren, was eine Verfestigung delinquenter Verhaltensmuster bei den Tätern im Regelfall erst gar nicht zuließe, abschreckend auf das Umfeld weiterer tatbereiter Personen wirken und als Konsequenz das Gefühl der Sicherheit im öffentlichen Raum zunehmend verbreiten würde. Den Tätern würde hierdurch schließlich die Möglichkeit genommen, sich scheinbar risikolos auf ein Leben außerhalb der Legalität einzustellen und demzufolge auch den Themenfeldern Schule und Arbeit mit Gleichgültigkeit bis Ablehnung gegenüberzustehen.

Polizei und Strafjustiz alleine würden aber wohl auch mit den vorstehend skizzierten Möglichkeiten nur eine Beruhigung der Täter und dadurch mittelbar auch der Lage erreichen können, der Druck könnte und müsste flankierend durch weitere Maßnahmen verstärkt werden, wollte man ernstlich einen Durchbruch erzielen.

c) öffentlich-rechtliche Instrumente
Es muss erreicht werden, dass besonders auffällige ausländische Kriminelle außer Landes geschafft oder sonst „aus dem Verkehr“ gezogen werden können, damit sie – insbesondere für nachwachsende Kinder und Jugendliche – kein Beispiel mehr geben und andere zur Nachahmung animieren können. Als abschreckendes Beispiel würden sie hingegen präventiv wirken. (Nach meinen Informationen wurde dies am Beispiel des berühmten „Mehmet“ aus München überdeutlich.)

Hier gibt es derzeit erhebliche Defizite.

aa) Verfahrensrechtliches
Zur Abkürzung des überaus komplizierten und langwierigen Ausweisungsverfahrens sollte die Ausweisung in den Katalog der „Maßregeln der Besserung und Sicherung“ des StGB (§§ 61ff.) aufgenommen werden. Niemand kann schließlich besser beurteilen, ob ein Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, als der Strafrichter, der ihn soeben verurteilt hat. Mit der Rechtskraft des Strafurteils hätte man so zugleich eine bestandskräftige Ausweisung, wodurch schon eine bedeutende Abkürzung des Verfahrens erreicht wäre. (Ganz nebenbei hätte man hierdurch auch einen spürbaren Beitrag zur Entlastung der Justiz geleistet, da der Verwaltungsrechtsweg gegen die verhängte Ausweisung erspart würde.)

bb) Abschiebungshindernisse
Die Abschiebbarkeit der ausländischen IT stellt sich gegenwärtig (Quelle: LABO Berlin, Stand: 05.12.2007) wie folgt dar:

abschiebungshindernisse.jpg

Mehr als 72% aller noch nicht eingebürgerten IT können somit nicht abgeschoben werden.

Der Löwenanteil von ihnen genießt innerstaatlichen gesetzlichen Ausweisungsschutz, der aus den Regelungen der §§ 53ff. AufenthG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) folgt. Das Gesetz unterscheidet zwischen der zwingenden Ausweisung (§ 53), der im Regelfall (§54) und der nach Ermessen (§ 55). Für eine zwingende Ausweisung verlangt das Gesetz grundsätzlich eine Verurteilung zu mindestens drei Jahren (Gegenwärtig macht das Gesetz hier keinen Unterschied zwischen Freiheitsstrafe und Jugendstrafe, obwohl die verhängten Strafen im Jugendbereich für vergleichbare Taten deutlich niedriger sind als im Erwachsenenbereich. Damit soll wohl auf das jugendliche Alter der Täter Rücksicht genommen werden. Dies ist für eine der Gefahrenabwehr dienende Vorschrift ein merkwürdiger Gedanke; schließlich macht es für die Opfer keinen Unterschied, ob sie von einem Erwachsenen oder einem Nichterwachsenen beraubt, zusammengeschlagen, vergewaltigt etc. werden.) und für die Regelausweisung eine solche von zwei Jahren ohne Bewährung (Lediglich bei einigen wenigen Straftatbeständen löst sich der Gesetzgeber im Katalog der Regelausweisungstatbestände von der Kopplung an eine strafrechtliche Verurteilung. Dies betrifft neben den terroristischen Aspekten (Aufruf zur Gewaltanwendung, Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland usw.) auch den Btm-Handel.); alles andere fällt unter die Ermessensausweisung. Diese Grundregeln werden für sogenannte privilegierte Ausländer, wie z.B. im Inland geborene oder aufgewachsene Minderjährige mit rechtmäßigem Aufenthalt durch § 56 weiter eingeschränkt mit der vorstehend dargestellten Konsequenz.

Es wären deshalb die Ausweisungstatbestände zu ver- bzw. die Ausweisungsschutztatbestände zu entschärfen, indem die erforderliche Verurteilung in § 53 Nr. 1 AufenthG auf ein Jahr Freiheitsstrafe (im weiteren FHS) oder zu Jugendstrafe (im weiteren JS) wegen eines Verbrechens (!) reduziert wird und diejenige in § 54 Nr. 1 AufenthG auf unbedingte FHS von einem Jahr oder JS schlechthin. Die Ausnahmeregelung vom besonderen Ausweisungsschutz des § 56 Abs.1 S.1 AufenthG in Abs. 2 S. 3 dieser Vorschrift wäre auch auf Minderjährige zu erstrecken. Dementsprechend ist die Vorschrift des § 60 Abs. 8 S. 1 AufenthG (= Ausnahme vom Abschiebungsverbot) dahingehend anzupassen, dass FHS von einem Jahr (wegen einer Vorsatztat) und JS genügt.

Seit einer Entscheidung des BVerwG vom 03.08.2004 (BVerwGE 121, 315-324) entfaltet Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, in dem Fragen der Arbeitserlaubnis etc. geregelt wurden (im weiteren Art. 7 ARB 1/80), insofern Ausweisungsschutz, als unter die Regelungen dieses Beschlusses fallende türkische Staatsangehörige nur noch auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden können. Mithin entfallen bei diesen Personen die zwingende und die Regelausweisung. Der Status als von Art. 7 ARB 1/80 geschützter Person scheint sinnigerweise auch de facto vererbbar zu sein, was nicht nur dazu geführt hat, dass „Mehmet“ wieder zurück nach Deutschland durfte, sondern auch dazu, dass fast 17% der ausländischen IT darunter fallen oder dies wenigstens in Betracht kommt, weshalb sie nicht ausgewiesen werden können.

Dieser Zustand ist nun kein gottgegebener, sondern beruht letztlich auf der Rechtsprechung des EuGH (Selbst eine (längere) Straf-, geschweige denn Untersuchungshaft vernichtet das einmal erworbene Recht nach Art. 7 ARB 1/80 für Kinder türkischer Arbeitnehmer nicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene nach der Haftentlassung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes wieder eine Erwerbstätigkeit findet, es genügt lediglich das Lippenbekenntnis, irgend wann einmal arbeiten zu wollen [EuGH Urteil vom 07.07.2005 – C 373/03 – ). Das einmal erworbene Aufenthaltsrecht geht auch nicht dadurch verloren, wenn der Begünstigte ein von seinen Eltern völlig unabhängiges Leben führt und mithin von einer Eltern-Kind-Beziehung keine Rede sein kann [EuGH Urteil vom 18.07.2007 – C 325/05 – für einen 21-jährigen türkischen Staatsangehörigen].), die das BVerwG übernommen hat. Es wäre daher die Rechtsquelle zu ändern, wollte man zur früheren, deutlich vernünftigeren Rechtslage zurückkehren. Hierzu müsste also z.B. eine EU-Richtlinie geschaffen oder besser noch zwischen der EU und der Türkei ein Vertrag geschlossen werden, in dem Ausweisungstatbestände geregelt werden. Dies bedürfte einer Initiative mindestens einer der beteiligten Regierungen, z.B. der Bundesregierung. Gehört habe ich jedenfalls noch nichts davon, dass derlei auch nur beabsichtigt wäre.

Schließlich stellt auch die Passlosigkeit, häufig verbunden mit Verbergen der wahren Identität, ein beträchtliches Abschiebungshindernis dar.

Erfahrungen bayerischer Ausländerbehörden, die, gestützt auf die Vorschrift des § 54a AufenthG – libanesische Rauschgifthändler aus Großstädten wie München in winzige Orte des Bayerischen Waldes „verbannt“ haben, was dazu führte, dass davon Betroffene beim Schwammerlsuchen ihre verloren geglaubten Papiere wiederfanden und sich zur Ausreise bereit erklärten, zeigen, dass durch Entfaltung
entsprechenden Drucks auch hier Erfolge möglich sind. Nun ist allerdings den Bewohnern des Bayerischen Waldes oder vergleichbarer Gebiete nicht zuzumuten, die tausenden und abertausenden ausländischen Kriminellen Deutschlands ohne bekannte Papiere aufzunehmen, zumal die abschreckende Wirkung hierdurch deutlich leiden dürfte; es sind also andere Wege zu beschreiten.

Zur besseren Durchsetzbarkeit einer bestandskräftig verhängten Ausweisung müsste daher in den Fällen, in denen die Abschiebung an der mangelnden Mitwirkung des Ausländers scheitert, z.B. am fehlenden Passantrag, die Möglichkeit der Erzwingungshaft bestehen. Es ist schließlich nicht einzusehen, weshalb in anderen Fällen, in denen Bürger ihren Rechtspflichten nicht nachkommen, dies auch durch Anordnung von Haft durchgesetzt werden kann und ausgerechnet die aufgrund Straffälligkeit ausgesprochene Ausweisung nicht.

Ferner müsste für diejenigen generell nicht abschiebbaren Ausländer schlussendlich – soweit sie gefährlich sind – über Sicherungshaft nachgedacht werden, die im Falle freiwilliger und kontrollierter Ausreise aufzuheben wäre.

cc) Verhinderung der Einbürgerung Krimineller
Es gilt ferner zu verhindern, dass immer mehr ausländische Kriminelle schon deshalb vor Ausweisung sicher sind, weil sie deutsche Staatsangehörige werden. Hierbei handelt es sich, wie die bereits genannten Einbürgerungsquoten von IT nichtdeutscher Herkunft zeigen, keineswegs um ein Randproblem.

Hierzu sind zunächst die kriminalitätsbezogenen Ausschlussgründe für die Einbürgerung deutlich zu verschärfen.

Zwar bestimmt § 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz), dass der Einbürgerungsbewerber nicht wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft worden sein darf. Allerdings erklärt das Gesetz das von ihm aufgestellte Erfordernis der bisherigen Unbestraftheit schon drei Paragraphen weiter, nämlich im § 12a StAG, für null und nichtig, indem es zahlreiche geringere Bestrafungen ausdrücklich davon ausnimmt, womit letztlich der Ausschlussgrund des § 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG leerläuft. Statt auf verhängte Strafmaße abzustellen, sollte die potentielle Gefährlichkeit des Einbürgerungsbewerbers geprüft werden dürfen und müssen, indem z.B. die Art der begangenen Tat(en) gewürdigt wird, also z.B. Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Tat aus dem Bagatellbereich (= Höchststrafe 1 Jahr) etc., wobei allerdings eine Verurteilung zu einer FHS von einem Jahr oder JS wegen einer Vorsatztat in jedem Fall einen Ausschlussgrund darstellen sollte.

Probleme scheint es auch bei der sog. Minderjährigeneinbürgerung zu geben, also der Einbürgerung von Kindern als Folge der Einbürgerung ihrer Eltern. Nach der Erfahrung von Mitarbeitern der Ausländerbehörde Berlin ist es für kriminelle minderjährige Ausländer häufig einfacher, eingebürgert zu werden als eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Auch in meiner Abteilung musste ein solcher Fall registriert werden.

Von interessierter Seite wird auch die Adoption genutzt, um junge Kriminelle zu deutschen Staatsbürgern zu machen. Ermöglicht wird dies durch die Regelung des § 6 StAG, die Minderjährigen bei Annahme als Kind durch einen Deutschen ohne weitere Prüfung die deutsche Staatsangehörigkeit verleiht. Dies gälte es durch Einführung einer Ausnahmeregelung bei Straffälligkeit des Adoptierten zu ändern.

Eminent wichtig wäre es auch, den familiären Hintergrund des Einbürgerungsbewerbers berücksichtigen zu dürfen. So ist der von uns festgestellte hohe Einbürgerungsgrad ausgerechnet der Angehörigen hochkrimineller Familien mit arabischem Hintergrund das Ergebnis einer von diesen Familien gefahrenen regelrechten Einbürgerungsstrategie. Deren Frauen, die in strafrechtlicher Hinsicht kaum jemals auffallen, gelang es zumindest vor der Einführung des Erfordernisses von Deutschkenntnissen häufig problemlos, eingebürgert zu werden, womit dann ihre Angehörigen, insbesondere kriminelle Ehemänner und Söhne, wegen Art. 6 GG nicht nur einen erhöhten Ausweisungsschutz erlangten, sondern wodurch ihre weiteren Nachkommen natürlich ebenfalls Deutsche wurden und werden.

Dies gälte es zu vermeiden, indem ein entsprechend formulierter Ausschlussgrund in den § 10 StAG eingefügt wird.

Einklagbare Einbürgerungsansprüche sind schließlich generell ein Freifahrtschein für Kriminelle in den gesicherten Aufenthaltsstatus, weil häufig zwar Erkenntnisse zu der betreffenden Person vorliegen, die vernünftigerweise klar gegen eine Einbürgerung sprechen würden, sich aber nicht gerichtsfest belegen lassen. Wer an dieser Stelle sofort die Unschuldsvermutung ins Feld führt, übersieht, dass die Versagung der Einbürgerung keine staatlich verhängte Strafe darstellt. Auch ist die Einbürgerung weder ein Menschen- noch ein Grundrecht, sondern der Akt der Einbürgerung wird – soweit mir bekannt ist, weltweit – traditionell nur denen zuteil, die willkommen sind. Sie sollte deshalb auch künftig wieder denjenigen vorbehalten bleiben, die wir guten Gewissens und aus voller Überzeugung unsere Mitbürger nennen wollen. Diejenigen, die uns nicht willkommen sind, müssen wir auch ablehnen können.

Aus demselben Grund müsste die Vorschrift des § 4 Abs. 3 StAG, die unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt auch den Kindern hier lebender Ausländer verleiht, dringend wieder gestrichen werden, sie ermöglicht Einbürgerung ohne Ansehen der Person, also – quasi blind – u.U. auch den Kindern krimineller Sippen, von denen zu erwarten ist, dass sie ihrerseits kriminell werden!

Handlungsbedarf besteht auch hinsichtlich der zahllosen bereits eingebürgerten Kriminellen. Hier sollte nach dem Vorbild des § 25 StAG ein automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten, sobald der Betreffende innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung einen Ausweisungstatbestand nach §§ 53f. AufenthG erfüllt.

Zu Strafhaft verurteilten Doppelstaatlern sollte schließlich der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Angebot der anschließenden Ausweisung und großzügigem Gebrauch von § 456a StPO (= Absehen von der Vollstreckung bei Ausweisung und Auslieferung) schmackhaft gemacht werden.

2. Bekämpfung der Ursachen
Geht man von der These aus, dass die wichtigsten kriminogenen Verhältnisse in Ghettobildung, mangelnder Integration bei fehlender Mehrheitsgesellschaft, abweichenden Wertevorstellungen, gänzlich unzureichender Sprachkenntnis sowohl im Deutschen als auch in der Muttersprache, unzureichender Alphabetisierung und daraus folgender weitgehender Chancen- und Perspektivlosigkeit zu suchen sind, wird klar, dass die weitere Ausbildung der vorgenannten Erscheinungen verhindert und jene – falls irgend möglich – weitestgehend zurückgedrängt werden müssen, zumal sie auch künftige Integration mindestens erheblich erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen.

Es führt schließlich kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass die entstandenen kriminalitätsfördernden Verhältnisse auch mit der schieren Zahl von Ausländern bzw. Migranten in den hochbelasteten Quartieren zu tun haben sowie mit der „Qualität“ derselben, insbesondere ihrer sozialen Herkunft, ihrer Integrationsfähigkeit und –willigkeit etc. Hieraus folgt zwingend auch die Lösung, nämlich Reduzierung der Zahl der nicht integrierbaren Ausländer auf ein verkraftbares Maß.

Schon die Umsetzung der oben zu 1. vorgeschlagenen symptomatischen Maßnahmen würde hier eine gewisse nicht gering zu erachtende Erleichterung bringen.
Darüber hinaus ist in allererster Linie darauf hinzuwirken, dass die Zahl sozial randständiger Ausländer aus den bereits stark überrepräsentierten Ethnien sich wenigstens nicht noch ständig erhöht. Hierfür hauptverantwortlich war zumindest der trotz Anwerbestopp schon vor mehr als drei Jahrzehnten seitdem weitergeführte Familien- und Ehegattennachzug (§§ 27ff. AufenthG), der – nebenbei bemerkt – auch conditio sine qua non für die bei hier lebenden orientalischen Familien häufig anzunehmenden Zwangsehen ist. Dieser Nachzug ist daher für überrepräsentierte Nationalitäten bzw. Ethnien auf Ausnahmefälle zu beschränken. Dem Ziel der Beschränkung dient die jüngst beschlossene Änderung des § 30 AufenthG, wodurch u.a. das Erfordernis einfacher Sprachkenntnisse bei dem nachziehwilligen Ehegatten eingeführt wurde. Es bleibt abzuwarten, ob sich hierdurch eine Entlastung ergeben wird.

Eine grundlegende Änderung würde aber wohl nur durch ein Umsteuern in dem Sinne bewirkt werden können, dass das gesetzgeberische Ziel der Integration der Zugewanderten durch Einführung des Prüfsteins der Integrationswilligkeit- und fähigkeit durchgesetzt würde.

Ein Ausländer dürfte somit erst dann die Niederlassungserlaubnis, also den zum unbefristeten Aufenthalt berechtigenden Titel (§ 9 AufenthG) erhalten, wenn er die Gewähr böte, sich zumindest künftig erfolgreich zu integrieren. Bei allen anderen wäre nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis auf eine Beendigung ihres Aufenthalts hinzuwirken. (Ist es wirklich ein revolutionärer Gedanke, dass ein befristeter Aufenthalt endlich ist?)

Zum Zwecke der Ertüchtigung möglichst vieler Migranten zum Leben in einer modernen Gesellschaft wäre der mit dem AufenthG zaghaft begonnene Weg der Integrationsförderung (vgl. §§ 43ff. AufenthG) konsequent fortzusetzen. Ziel muss es sein, alle hier lebenden Ausländer, die einen dauerhaften Aufenthalt anstreben, zu Integrationskursen zu verpflichten – und zwar auf eigene Kosten -, sofern sie dessen bedürfen; im Falle für die Beschulung ungenügender Deutschkenntnisse von Kindern sind die Eltern auf ihre Kosten zur Nachschulung zu verpflichten. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen wäre der Aufenthaltstitel zu widerrufen. So wäre auch zu verfahren in allen Fällen, in denen sich die mangelnde Integrationswilligkeit bzw. –fähigkeit hier lebender Ausländer durch deren Verhalten herausstellt. So erscheint z.B. der weitere Aufenthalt einer Familie, die eines ihrer Mitglieder zur Wahrung der Familienehre ermorden lässt, nicht hinnehmbar. (Diese Auffassung hat auch der Berliner Innensenator nach dem Fall Sürücü öffentlich vertreten, wobei ihm sicherlich klar war, dass die gegenwärtige Rechtslage eine Aufenthaltsbeendigung nicht zulässt. Von einer Berliner Bundesratsinitiative zur Herstellung einer dies ermöglichenden Rechtslage hat man indes noch nichts gehört.) Auch der Aufenthalt von Familien, von deren drei Söhnen zwei bereits kriminell auffällig geworden sind und der dritte nur deshalb nicht, weil er erst sechs Jahre alt ist, erscheint unter Integrationsgesichtspunkten als nicht sonderlich aussichtsreich und wäre zu beenden.

Noch vor kurzer Zeit wären solche Vorschläge als „Zwangsgermanisierung“ verunglimpft worden. Die Ereignisse in Holland, Frankreich und nicht zuletzt in London haben jedoch gezeigt, dass das Unterlassen einer sei es auch erzwungenen Integration sogar geeignet ist, den Weg zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen zu bereiten. Mindestens ist aber zu erwarten, dass bei ungehindertem Fortschreiten der gegenwärtigen Entwicklung innerhalb weniger Jahre immer größer werdende Bereiche Berlins und anderer Ballungsräume zu „no-go-areas“ verkommen würden. Es besteht somit keine Alternative.

IV. Realisierung?
Juristenkollegen, die sich, ohne zu kollabieren, bis hierhin durchgekämpft haben, werden spätestens jetzt mit letzter Kraft hervorstoßen, dass die Vorschläge ja alle verfassungswidrig sind.
Ich weiß, ich weiß, da gäbe es gegenwärtig in Karlsruhe sicher das eine oder andere Problem. Allerdings ist zur Frage der Verfassungswidrigkeit darauf hinzuweisen, dass es keineswegs die Verfassung ist, die z.B. postuliert, dass ein im Ausland lebender Ausländer, der im Ausland einen im Inland lebenden Ausländer heiratet, hierdurch u.U. ein Aufenthaltsrecht im Inland erwirbt. Es sind vielmehr die Verfassungsrichter, die derlei Aussagen treffen und sich zur Begründung ihrer Auffassung auf die Grundrechte berufen („Art 6 Abs. 1 (GG) umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung und das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben im tatsächlichen Sinne und begründet insoweit eine aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung von Art 6, die durch Nachzugsregelungen und Warteregelungen berührt wird“, BVerfGE 76, 1-83). Sie sind es schließlich, die die alleinige Deutungshoheit über die Verfassung haben.

Nun ist es jedoch für Juristen keine neue Erkenntnis, dass Gerichte – auch höchste Gerichte – hin und wieder ihre Rechtsprechung ändern. Das BVerfG macht hier keine Ausnahme; was gestern von Verfassungswegen nicht zu beanstanden war, kann heute ohne weiteres dem Verdikt der Verfassungswidrigkeit unterfallen und umgekehrt, ohne dass die Verfassung auch nur im Geringsten geändert worden wäre. Geändert haben sich die Auffassungen der entscheidenden Personen bzw. – in solchen Fällen häufiger – es wurden die Personen ausgetauscht. Es ist also keineswegs gesagt, dass die hier unterbreiteten Vorschläge nicht morgen der verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten könnten.

Hierzu könnte es hilfreich sein, Verfassungsrichter zum Zwecke der Weiterbildung z.B. eine Nacht mit Kräften der OGJ (Operative Gruppe Jugendgewalt, spezialisierte Einsatzkräfte der Berliner Polizei) im „Kiez“ verbringen zu lassen; die hierbei gemachten Erfahrungen und gewonnenen Einsichten könnten bereits geeignet sein, die eine oder andere Frage in neuem Licht zu betrachten.

Entscheidend für die Realisierung ist freilich der politische Wille. Ein dahingehender ist derzeit nicht in Sicht. Auch dies kann sich aber ändern, z.B. dadurch, daß die Größe des Problems in immer weiteren Kreisen der Öffentlichkeit bekannt wird und sich auf diese Weise Druck aufbaut, dem sich die Politik schließlich nicht mehr entziehen kann. Es bleibt zu hoffen, dass dies geschieht, bevor das Problem in vornehmen Villenvororten – den bevorzugten Wohnorten unserer Entscheider in Staat und Gesellschaft – spürbar geworden ist, denn dann hätten wir in den „Kiezen“ bereits Bürgerkrieg.

» Der Vortrag von Roman Reusch im pdf-Format [20]

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Neue PISA-Studie: Zwischenruf zum Zwischenruf

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Mohammed-KarikaturEinen PISA-Zwischenruf von Mark Terkessidis („Normschüler aufs Gymnasium, Migranten ab in die Hauptschule“) durften alle, die es lesen wollten, auf SpOn [21] genießen. Ich habe mir das angetan und kann nicht anders: ich muss auch dazwischenrufen.

(Gastbeitrag von Micha)

Zunächst einmal: wer schreibt denn da?

Mark Terkessidis ist … promovierter Pädagoge… 2001 gründete er das Institute for Studies in Visual Culture in Köln.

Das heißt für mich vor allem: er steht nicht vor Kindern, sieht nicht das, was die ‚Kämpfer‘ vor Ort täglich sehen, er nimmt das vielleicht mit viel Glück verzerrt durch ein Fernglas von den Höhen seines Institutes wahr, und er hat auch nicht annähernd eine Ahnung von dem, was ein brennpunkterfahrener Lehrer einmal so ausdrückte: „Eigentlich ziehen wir jeden Morgen in den Krieg!“ [22]

Ich nenne solche Menschen mittlerweile: Elfenbeinturmbewohner. Und ich traue ihnen eine klare Sicht der Dinge nur noch zu, wenn sie wenigstens fünf Jahre vor echten Klassen in echten Schulen zugebracht haben (praktisch also keinem dieser Klientel, die Schulflucht gelang den Herrschaften in der Regel, bevor sie den Tiefpunkt ‚echte Klasse‘ erreicht hatten). Es braucht noch nicht einmal eine Brennpunktschule zu sein: alles, was man wissen muss, findet man auch außerhalb von „Rütli“. Dort kommt nur noch das Extra hinzu, dass den Lehrern der letzte Rest Menschenwürde genommen wird. [1]

Und was schreibt er? Nun, zunächst einmal etwas höchst Erstaunliches, was ich trotz intensiver Suche bislang nur sehr selten gefunden habe, denn es ist eines der bestgehütetsten Staatsgeheimnisse:

„Deutsche Schulen sind großartig: Man rechnet einfach die Einwandererkinder heraus, schon klappt’s auch bei Pisa.“

Das ist, wenn auch versteckt, nicht gänzlich unbekannt. Josef Kraus lässt allein schon im Buchtitel „Der PISA-Schwindel“ [2] erahnen, dass an dem ganzen Hype etwas nicht stimmt und zeigt erst einmal klar auf, dass wir sogar eine höchst erfolgreiche Schulform haben: das Gymnasium. Aber inwieweit das mit niedrigen Migrantenzahlen zu tun haben könnte, ist nicht so deutlich herausgearbeitet worden. Immerhin, dass wir mit PISA nach Strich und Faden verklapst werden, wird klar. Und da fügt SpOn einen fehlenden Baustein hinzu:

Mark Terkessidis hält das für zynisch…

Wohlgemerkt: er bestreitet das keinesfalls, es passt ihm bloß nicht. Wahrscheinlich dauert es nicht lange, bis er hier sich als „falsch verstanden“ äußern wird und all das anders gemeint haben will, denn es ist Konsens in der Gutmenschenwelt: Das ist eins der Dinge, die niemals und unter keinen Umständen sein dürfen. Und so etwas sagen? Das darf man noch nicht einmal denken!

Komischerweise funktioniert die Herausrechnung trotzdem. Nur traut es sich kaum jemand zu veröffentlichen. Hier einmal eins der seltenen Beispiele [23]:

„Würde man die Migrantenkinder herausrechnen, hätte sich die Rankingliste für Pisa 2000 bei den Lesekompetenzen ziemlich verändert. Dann wäre Nordrhein-Westfalen von Platz acht auf Platz drei vorgerückt.“

Bemerkenswerterweise steht, so Kraus, sogar in der PISA-Studie von 2000 der aufschlussreiche Satz:

„Ein Ausländeranteil von mehr als 20 % an einer Schule führt zu einer sprunghaften Verringerung des Lern- und Leistungsniveaus.“ [2] S. 196

Eine klare Sicht erhält ganz ohne Zahlen auch, wer sich einmal die Mühe macht und den ‚Kämpfer vor Ort‘, also einen stinknormalen Lehrer, fragt (Ist Ihnen schon mal aufgefallen, dass zu Schulproblemen immer nur Elfenbeinturmbewohner befragt werden, aber nie ein Praktiker? Und falls doch, bekommen sie, wie die Rütli-Lehrer, schnell per Verfügung einen Maulkorb [24]).

Diese Praktiker kennen zur Genüge: wenn man sich erfolglos die Finger wund telefoniert, um Eltern mal zum Gespräch zu bekommen, fest ausgemachte Termine platzen, niemand erreichbar ist, Hausaufgaben ein absolutes Fremdwort sind, die Note 5 eine Verbesserung um eine ganze Note ist und das Kind darob richtig happy ist – dann haben wir einen doppelten Hintergrund: einmal einen migrantischen und einmal einen islamischen. Fast immer!

Denn: Koreaner, Nigerianer, Albaner, … Urdeutsche, ja auch Russlanddeutsche, stellen ein Klientel, in dem vom Leistungsträger bis zum Problemkind alles zu finden sein kann – aber in einer gesunden Mischform (bei Koreaner oder Japanern muss man die Problemkinder allerdings mit der Lupe suchen – und zwar hier, in unseren ach so versagenden Schulen, nicht etwa nur in Japan!). Erfolgreiche Kinder muslimischer Migranten findet man auch – aber es ist erstens selten und zweitens dürften diese Familien unter Moslems eher als Abtrünnige gelten.

Und Praktiker kennen – neben der defizitären Leistungsseite – natürlich auch noch die Begleitformen, von Gangbildung über „aushandygen“ bis hin zu Eltern, die direkt auf den Schulhof strömen, um etwas zu ‚regeln‘ – aber das soll hier nicht das Thema sein. Zurück zu Herrn Terkessidis:

Ein erschütterndes Zeugnis hat dem hiesigen Bildungssystem darum auch der Uno-Menschenrechtsbeauftragte vor einem halben Jahr ausgestellt.

Hatten wir hier schon einmal thematisiert: zehn Tage reinschneien und das ganze Bildungssystem aus dem ff kennen – das schafft kein normaler Mensch, das können nur UNO-Beauftragte. Aber die retten ja auch mit links die Welt oder das Klima, ganz nach Bedarf.

Wenn wir ‚die‘ rausrechnen, dann stehen wir doch eigentlich gar nicht so schlecht da, insbesondere wenn man sich die Gymnasien anschaut. ‚Die‘, das sind eben unsere ‚Sorgenkinder‘. Und ‚die‘ müssen eben nur vernünftig integriert werden, heißt es allerorten.

Genau das ist das Problem: der blinde Glaube daran, dass ein bisschen Integration die Sache regeln würde. Was aber, wenn eines der anderen Dinge-die man-nicht-nennen-darf wahr wäre: dass diese Gruppierung weder integrationswillig noch integrationsfähig ist – was dann? Dann würde auch der Gutmenschenansatz sofort platzen! Den will allerdings auch Terkessidis nicht:

In diesem Sinne richten sich die Bemühungen nicht auf die Reform des Schulsystems, sondern auf die Reform dieser „Sorgenkinder“ und ihrer Familien. Wenn sie nur alle Deutsch lernen, wenn sie damit aufhören, ihre Kinder zu schlagen, wenn sie Mädchen und Jungen gleich behandeln und endlich aus der „Parallelgesellschaft“ ausziehen – wenn sie also so werden, wie „wir“ denken, dass wir sind, dann kommt schon alles wieder in Ordnung…

Nur EIN Aspekt sei mal beleuchtet, das genügt schon: Was wäre, wenn muslimische Parallelgesellschaften Mädchen und Jungen gleich behandeln? Bitte einmal wirklich vorstellen: keine Importbraut, sondern Partnerin, sprachgewandt mit Schulbildung? Keine verhüllten Besitztümer, sondern fröhliche, singende, lachende Mädchen, die am Schwimmunterricht im Badeanzug und an Klassenfahrten 500 km weg von zu Haus (von wegen Kamel-Fatwa [25] [3]) teilnehmen? Keine Kopfschüsse, wenn das Kopftuch fehlt und das türkische Mädchen wie „eine deutsche Schlampe“ aussieht (weswegen türkische Mitschüler den Mord an Hatun Sürücü begrüßten [26])? Was dann?

Dann haben wir keine muslimischen Migranten, dann haben wir europäischen Mittelstand – egal, wo sie einmal herkamen. Aber was kritisiert Terkessidis an dieser Entwicklung?

Die deutsche Schule erwartet bei Einschulung weiterhin das Fünfziger-Jahre-Normkind, und dazu sollen die „Sorgenkinder“ nun durch geeignete Sondermaßnahmen gemacht werden.

Wie ein Kind der 50er Jahre aufzuwachsen, das dürfte für die meisten muslimischen Mädchen ein unerreichbarer Traum sein, und nicht etwas Verdammenswertes, Herr Terkessidis!

An einem Test stört ihn:

Das ist ein Verfahren, … [bei dem man] nur erfährt, was das Kind nicht kann, …bei Kindern aus Einwandererfamilien wäre daher ergänzend ein Test in der Muttersprache angezeigt.

Wieder einmal wird im Voraus als selbstverständlich akzeptiert, dass man im gewählten Gastland, in dem man bleiben möchte, als allerletztes sprechen können muss.

Und dass es bei dem Test

… in der ersten Runde eine groteske „Durchfallquote“ gab … an manchen Kindergärten bis zu 80 Prozent

liegt woran? Am Testverfahren natürlich. Woran denn sonst?

Und weiter:

Dass all die gutgemeinten Integrationsmaßnahmen erwartungsgemäß keine Früchte trugen, dafür macht man heute nun die Eltern verantwortlich. „Wir“ haben es ja schon immer gewusst: Wenn die Unterstützung im Elternhaus fehlt, dann kann das nichts werden.

Es reicht völlig, ein eigenes Kind im Teenie-Alter zu haben, ob deutsch oder pekinesisch, es reicht völlig aus, ein paar Wochen in einer realen Schule zu verbringen, es reicht auch einfach eine kurze Frage an jeden beliebigen Lehrer ihrer Wahl: Ohne Elternhaus wird es sehr, sehr schwierig. Meist geht da GAR NICHTS.

Diese einfache Wahrheit hat die interessante Eigenschaft, sich völlig zersetzt zu haben, bevor sie auch nur in die Nähe eines Elfenbeinturms gerät. Daher werden die dortigen Bewohner leider nie davon erfahren, denn: unsere Akademiker haben dummerweise in der Regel auch keine eigenen Kinder, um diese Erfahrung einmal selbst machen zu können.

Oftmals wird als Erklärung für all die „Defizite“ der Einwandererfamilien die Migrationspolitik der vergangenen Jahrzehnte herangezogen. Man schlägt sich an die Brust und beklagt die eigene Gutwilligkeit – „wir“ haben halt jeden aufgenommen, und es kamen nicht nur die Besten.

Ach was! Und das Problem an dem Argument? Sind da nicht die (weltweit insgesamt neun!!!) muslimischen Nobelpreisträger gekommen? Aber halt, das Problem bestreitet Terkessidis gar nicht. Es ist wieder einmal nur böse, böse, böse – aber ganz offensichtlich nicht unwahr:

Nun haben alle westlichen Länder in den sechziger Jahren insbesondere unqualifizierte Arbeitskräfte gesucht, aus egoistischen Wirtschaftsinteressen.

Oh weh, oh weh, was sagen Sie da, Herr Terkessidis? Wenn das so stehen bleibt! Negative Intelligenzauslese. Nicht bestritten, nur als gemein abgelehnt. Umgehend klarstellen: das ist aus dem Zusammenhang gerissen und falsch zitiert!

Auch hierzulande muss sich die Erkenntnis durchsetzen, dass Vielfalt kein Übel für die Schule darstellt, das man mit allen Mitteln bekämpfen muss, sondern im Gegenteil eine positive Realität und eine interessante Herausforderung.

Was für ein schöner Schlusssatz. Wir müssen die Probleme, die im Land inzwischen nicht mehr vertuschbar sind, nur als Bereicherung verstehen. Das hat uns doch schon lange keiner mehr gesagt, mittlerweile wäre das wahrscheinlich auch Marieluise Beck zu dämlich. Aber Herr Terkessidis darf das. Einfach dran glauben:

Alles wird gut.

————————————————-

[1] Hierzu kann man sich ein Bild machen, wenn man in dem Buch der ehemaligen Rektorin (Brigitte Pick, „Kopfschüsse“ [27]) ab S. 51 quasi ‚live‘ an einen Unterrichtsbesuch der Rütli-Schule teilnimmt. Lesenswert!

[2] Josef Kraus: Der PISA Schwindel [28]. Unsere Kinder sind besser als ihr Ruf. Signum Verlag 2005

[3] Offensichtlich darf der Autor dieses unsäglichen mittelalterlichen Schwachsinns Ausbilder an einer deutschen Universität werden. Merke: Gutmenschen darf man ALLES zutrauen – sie toppen es dennoch.

» mark.terkessidis@isvc.org [29]
» PI: Mark Terkessidis weiß, was Frauen wünschen [30]

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Zwei positive Leserbriefe in der FAS über PI

geschrieben von PI am in Altmedien,PI,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

Die Veröffentlichung zweier Leserbriefe [31] in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 28. Oktober zum FAS-Artikel „Freier Hass für freie Bürger“ [32] liegt zwar schon über eine Woche zurück, aber wir möchten sie unseren Lesern trotzdem nicht vorenthalten.

Incorrect I: Augen zu

In seinem Artikel über das Internetblog „Politicallyincorrect“ liefert Stefan Niggemeier ein gelungenes Beispiel, warum der Mainstream in Medien und Politik unfähig ist, die Problematik hinter der schleichenden Islamisierung Europas zu erkennen. Den blindwütigen Hass, den Niggemeier und andere den Islamkritikern unterstellen, münzen sie einfach in eine Generalattacke gegen alle diejenigen um, die sich kritisch und ablehnend gegenüber dem Islam positionieren. Dass die Islamkritiker tatsächlich die Bewahrung von Menschenrechten, Meinungsfreiheit, Emanzipation und Demokratie im Sinn haben könnten, wird von Niggemeier schlichtweg bestritten. Er übersieht dabei, dass die Welle der Islamkritik ja nicht zufällig in den letzten Jahren, also nach „9/11″, dem Mord an Theo van Gogh, dem Ehrenmord an Hatun Sürücü, dem Karikaturenstreit und so weiter, entstanden ist. Es gilt hier, was Henryk M. Broder in „Hurra, wir kapitulieren“ über die Reaktionen der westlichen Welt schrieb: Warum ist niemand aufgestanden und hat laut gesagt, dass die Muslime so viel toben können wie sie wollen, wir werden uns unsere Freiheiten nicht beschneiden lassen? Warum übten sich alle in Entschuldigungsritualen, Unterwerfungsgesten und Dialogangeboten? Und warum hat sich daran bis heute nichts geändert? Warum übersieht Niggemeier geflissentlich, dass zahlreiche (Ex-)Muslime, darunter viele Frauen, selbst auf die Schrecken „ihrer“ Religion verweisen und über die unbeschränkte „Toleranz“ der Gutmenschen den Kopf schütteln? Warum übergeht er die scharfe Kritik von Ralph Giordano, den man nun wirklich nicht in die Nähe der NPD rücken kann? Warum empört sich Niggemeier nicht mal ansatzweise so über die menschenverachtenden Seiten des Islam, wie er sich über die Überbringer der unangenehmen Botschaft aufregt?

Jochen Müller, per E-Mail

Incorrect II: Ohren auf

Als regelmäßige Leserin von „Politicallyincorrect“ fühle ich mich durch den Artikel diffamiert. Weder bin ich rechtsradikal noch ein Hasser oder Hetzer. Ich gehe nur mit offenen Augen und Ohren durch die Welt, und es wird ja wohl noch erlaubt sein, sich über die Zustände in diesem Land abseits des Mainstreams zu informieren.

Daniela Jentzsch, Leonberg

(Spürnase: Beatrix P.)

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Kriminalbeamte ehren Serap Cileli

geschrieben von am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

cileli.jpgDer Bund Deutscher Kriminalbeamter ehrt dieses Jahr die türkischstämmige Menschenrechtlerin Serap Cileli mit dem Orden „Bul le merite“. Das ist nicht überraschend, denn Polizeibeamte sind täglich wie keine andere Berufsgruppe mit den blutigen Folgen der von deutschen Menschenrechtsleugnern mit Heiligenschein verordneten Politik der multikulturellen Gleichgültigkeit konfrontiert.

Neben der wachsenden Zahl von einheimischen Gewaltopfern sind es vor allem die schwächsten Angehörigen der Migrantengruppen selbst, die Kinder und Frauen, die, von der angestrengt in die falsche Richtung schauenden Politik im Stich gelassen, Opfer schlimmster Menschenrechtsverletzungen in den muslimischen Parallelgesellschaften werden.

Echo-online [33] berichtet über die Preisverleihung durch den Brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck:

Der BDK habe Cileli mit der Auszeichnung für ihre Verdienste um die rechtliche Gleichstellung türkischer und muslimischer Frauen gewürdigt. Laut Platzeck stehe die Ordensträgerin „in der Tradition großer Frauenrechtlerinnen“. In ihrem ersten Buch „Wir sind eure Töchter, nicht eure Ehre“ schildere sie offen ihre bedrückende Kindheit und Jugend in einer streng muslimisch geprägten Familie und leiste damit auch vor dem Hintergrund des Mordes an der 2005 von ihrem Bruder in Berlin erschossenen Hatun Sürücü „einen wertvollen Beitrag zu einer längst überfälligen Debatte“. Selbstzeugnisse wie dieses Buch könnten einen Mentalitätswandel in türkisch-muslimischen Familien herbeiführen.

Serap Cilelis Einsatz sei beispielhaft, so Platzeck. „Hartnäckig setzen Sie sich für das Selbstbestimmungsrecht unterdrückter Frauen ein und prangern die Menschenrechtsverletzungen an, die vor unserer aller Augen geschehen.“ Das Risiko, deshalb bedroht zu werden, habe Serap Cileli nicht davon abhalten können, an die Öffentlichkeit zu gehen.

Deutschland stehe erst am Anfang eines langen Prozesses bei der Integration von Migranten. Auf dem Weg dorthin sei über Jahre hinweg aus Unwissenheit, Scheu und missverstandener Toleranz viel versäumt worden, so Platzeck.

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Justiz setzt auf „ethnokulturelle Gutachter“

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Seitdem sich die Empörungswellen über die Verhaftung, Inhaftierung und Verurteilung des Kurdenführers Abdullah Öcalan gelegt haben, ist es relativ still um die Kurden in Deutschland geworden. Nur ab und zu werden Anschläge in Anatolien oder in türkischen Urlaubsgebieten gemeldet. Oder das türkische Militär droht mit dem Einmarsch in kurdische Gebiete in Nord-Irak. Was für Zeiten waren es damals: Kurden paralysierten Autobahnen, besetzten die israelische Botschaft in Berlin, einige verbrannten sich auf öffentlichen Plätzen.

Andere haben wochenlang in Zelten gehungert oder zusammen mit deutschen Linken gegen die „unmenschlichen Bedingungen der Isolationshaft in der Türkei“ demonstriert. Und alles stramm militärisch organisiert, von PKK-Funktionären und ihren Vereinen beaufsichtigt, die alle ihre Schäfchen kennen und von ihnen „Revolutionssteuern“ kassieren. Als friedlichste Betätigung wurden sie zu den Wahlen des Ausländerbeirates oder Migrationsrates mit Bussen gefahren (gefolgt von Bussen mit Libanesen), um eine „angemessene“ Vertretung in diesen wichtigen Gremien der deutschen Städte zu erlangen.

Gestern haben mich die Erinnerungen eingeholt. Dank Gaby Mayr, die beim Deutschlandfunk eine hörenswerte Hintergrundreportage „Familienehre, Züchtigungsrecht, Zwangsehe: Wie Einwanderer die deutsche Rechtssprechung verändern“ [34] veröffentlicht hat (hier [35] das Skript)

Der Deutschlandfunk hat umgehend nach der Ausstrahlung die Verweise auf die Sendung aus der Reihe Hintergrund so gut versteckt, dass man sie mit der Lupe suchen muss.
Es geht am Anfang der Sendung um ein besonders grausames Verbrechen. Ein junger kurdischer ehemaliger Kämpfer, der behindert war und im Rollstuhl saß, und seine Frau wurden am Weser-Ufer in Bremen grausam umgebracht. Ihr Verschulden: sie haben sich ohne die Zustimmung der Familie des Mädchens und des örtlichen PKK-Vereins verliebt und geheiratet. Das habe eine gewisse Unruhe in die Kurden-Szene verursacht. Der örtliche PKK-Apparatschik verurteilte daraufhin die beiden zum Tode. Er beauftragte drei junge Kurden, die das Mädchen im Weser-Schlamm ertränkten und den Rollstuhlfahrer zwei Mal mit einem LKW überfuhren und anschließend zur Sicherheit mit Werkzeugen erschlugen.

Die Täter wurden gefasst, nur der PKK-Funktionär konnte sich absetzen. Damals konnte ich mir nicht vorstellen, dass die Verbrecher für etwas anderes als vorsätzlichen Mord zu verurteilen sind. Weit gefehlt: wie in der Hintergrundreportage zu hören, hat der Richter des Landgerichts Bremen und Strafvollstreckungsrichter Helmut Kellermann sie entgegen der Staatsanwaltschaft nur des Totschlages verurteilt. Dieser Richter, der in diesem Oktober dem „Fall Kevin“ vorsitzt, hat unumwunden zugegeben, dass diese zweifache Tötung für ihn vollkommen rätselhaft und absurd erschien. Deshalb brauchte er Hilfe.

Als Geheimwaffe zauberte er einen hochbezahlten ethnokulturellen Gutachter aus dem Hut, einen Psychologen, der an der Uni tätig ist und in interkulturellen Fragen fortgebildet ist.
Dieses Gutachten half ihm „die Täter zu verstehen“. Sie seien vollkommen abhängig und unter Druck von ihrer Volksgruppe und dem PKK-Funktionär gesetzt worden.

Der „humane, entgegenkommende“ Richter Kellermann bestreitet, dass durch die Hintertür des ethnokulturellen Gutachtens eine Zweiklassenjustiz eingeführt wird. Er beklagt vielmehr, dass die Zahl der Gutachten in Deutschland rückläufig ist und die Meinung sich durchsetzt, dass die Ausländer sich an die in Deutschland geltenden Gesetze zu halten haben.

Die Rechtsanwältin Manuela Landuris fordert sogar in jedem Fall mit interkulturellen Hintergrund einen Einsatz des ethnokulturellen Gutachters. Das ist verständlich, da sie unter anderem die Fälle behandelt, wo entschieden wird, welche von zwei Ehefrauen die Witwenrente bekommt. Sie begrüßt solomonische Weisheit der deutschen Gerichte, die in diesen Fällen die Rente teilen. Oder die zweite (oder dritte, vierte) Ehefrau nach Deutschland nachkommen lassen. Kein großes Problem für die deutsche Justiz.

Ferner entblödet man sich nicht, die muslimische Zwangsehe mit dem Argument zu relativieren, dass vor 100 Jahren auch in Deutschland in den Adelskreisen die arrangierte Ehe üblich war.
Auch die Stellungnahmen der Rechtsexpertin des Max-Plank-Instituts Nadjmaja Jasari und der Rechtsanwältin Seyran Ates sind interessant. Sie befürworten den Einsatz eines ethnokulturellen Gutachters eher zum Zwecke der Entlarvung des Täters und der Verurteilung der ganzen Familienverbände. „In der Falle eines Ehrenmordes oder einer Zwangsehe müsste man alle zum Gericht bringen und bestrafen, die dahinter stehen: Vater, Mutter, Onkel, Tante.“
In der Neuverhandlung des Falles Ehrenmord Sürücü in Berlin wäre das mehr als angebracht.

(Gastbeitrag von Marquis)

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Kolat erschüttert über Islambild der Deutschen

geschrieben von PI am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Tief betroffen und auch ein Stück weit traurig zeigt sich der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, angesichts der Tatsache, dass 36% der Bundesbürger den Islam als Bedrohung [36] betrachten und verlangte von den Medien die Unmöglichkeit, Islam und Islamismus scharf zu trennen. Er gab aber immerhin zu, dass „das vermittelte Islambild aufgrund der tatsächlichen Zustände in vielen islamischen Staaten naturgemäß nicht positiv sei.“

Es geht aber gar nicht nur um die Zustände in den islamischen Ländern, wo mehrheitlich für Menschenrechte kein Platz ist und wo Terror gegen die eigene Bevölkerung, vor allem gegen Frauen, an der Tagesordnung ist. Überall dort, wo der Islam regiert, gibt es keine Freiheit, keine Demokratie und keine Selbstbestimmung. Hört man die Muslime hier im Westen, hört man Herrn Kolat, dies beklagen? Hat er Zeit, neben seinem ewigen Selbstmitleid als diskriminierter Moslem einmal zu solchen Meldungen [37] Stellung zu beziehen? Versucht er, aktiv gegen diese Zustände [38] einzuschreiten? Nein, vielmehr führte auch Herr Kolat einen Feldzug gegen das Zuwanderungsgesetz und bemüht sich nach Kräften, Misstände in seiner Community totzuschweigen. Zur Gedenkfeier für Hatun Sürücü [39] schaffte er es ebenso wenig, wie die anderen Moslemvertreter und von einer aktiven Unterstützung der Menschenrechtlerinnen Necla Kelek und Seyran Ates ist nicht bekannt.

Wer jede Kritik an den Zuständen im islamischen „Kultur“kreis als Beleidigung auffasst, will sie nicht ändern, sondern verlangt vielmehr ihre Akzeptanz. Über Misstrauen darf er sich dann nicht wundern.

(Spürnasen: Hojojutsu, Voltaire und Ute H.)

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