Weiberfastnacht wurde in Köln ein vierfacher Familienvater vor den Augen seiner Kinder völlig grundlos von jugendlichen Kulturbereichern ins Koma geprügelt. Und während die Ärzte weiter um W.’s Leben kämpfen, laufen die Schläger noch immer bzw. schon wieder frei herum. Jetzt nämlich hat der Haftrichter auch den Haftbefehl gegen den 17-jährigen Intensivtäter Erdinc H. aufgehoben.

Erdinc H. ist wieder auf freiem Fuß. Am Freitag hat ein Richter den Haftbefehl gegen den 17-Jährigen aufgehoben. Erdinc H. steht im Verdacht, an Weiberfastnacht in Ostheim einen Familienvater vor den Augen seiner Kinder ins Koma geprügelt zu haben. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ wurde Erdinc H. nach seiner Freilassung in eine offene Erziehungseinrichtung in der Nähe von Krefeld gebracht. Dort soll der Intensivtäter offenbar bis zur Gerichtsverhandlung im Rahmen des Programms „Heim statt Untersuchungshaft“ in eine Wohngruppe eingegliedert werden. Unterdessen ist das Opfer des Überfalls, der 43 Jahre alte Waldemar W., aus dem Koma erwacht. Obwohl sich sein Zustand leicht gebessert habe, schwebt er Polizeiangaben zufolge weiter in Lebensgefahr. „Er liegt auf der Intensivstation und konnte noch nicht vernommen werden“, sagte ein Beamter.

Die Begründung des Gerichts für die Aufhebung des Haftbefehls ist so unglaublich, dass man nicht mehr anders kann, als sich zu wünschen, die Verantwortlichen dieser Entscheidung könnten selbst einmal die Folgen ihrer Verantwortungslosigkeit „genießen“:

Bei der Haftprüfung am Freitag sah der Richter keine Gründe, Erdinc H. weiter einzusperren. Auf Anfrage erläuterte Amtsgerichts-Sprecher Jürgen Mannebeck: „Dass das Opfer keine bleibenden Schäden davonträgt, ist nach derzeitigem Stand wahrscheinlicher, als dass Schäden zurückbleiben.“ Infolgedessen sei der ursprüngliche Tatvorwurf der schweren Körperverletzung abgeschwächt worden auf einfache Körperverletzung, und diese rechtfertige eine Inhaftierung nicht.

Das Opfer behält nicht mal bleibende Schäden zurück? Na dann ist ja alles nicht so schlimm gewesen. Da müssen wir dem Täter schon Gelegenheit geben, es beim nächsten Mal „besser“ zu machen! Wie steht er denn sonst vor seinem Freunden da? Und obwohl es sich bei Erdinc H. um einen Intensivtäter handelt, sieht der Richter keine Wiederholungsgefahr!

(Spürnase: Mirko V.)

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61 KOMMENTARE

  1. § 339 StGB
    Rechtsbeugung
    Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

  2. pervers nur noch – Koma ‚mag‘ ja nicht bleibende Schäden verursachen, wobei die Frage nach psychischen Schäden – z. b. Traumatisierungen – noch offen bleibt. Aber jemanden solange und so schwer zu prügeln, dass er ins Koma fällt und lange in Lebensgefahr schwebt, als keine „schwere Körperverletzung“ anzusehen ist pervers einfach nur noch. Schwere einer Verletzung alleine daran festzumachen, ob jem. bleibende körperliche Schäden behält und nicht auch unmittelbare Todesgefahr infolge der Schläge einzubeziehen ist in meien Augen nur noch pervers einfach.
    Warum zählt solch eine Tat nicht unter versuchten Totschlag aus niederen Beweggründen? Haben wir einen mitlesenden Juristen, der diese Frage für einen Laien beantworten kann?

  3. § 258 StGB
    Strafvereitelung
    (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

    (3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

    (4) Der Versuch ist strafbar.

    (…)

  4. Ganz offenbar werden jetzt Körperverletzungen von Musels juristisch vorweg mehrere Stufen niedriger gehängt.

    Also Komaprügeln = einfach KV
    Mord = gefährliche Körperverletzung
    Mehrere Morde = gefährliche KV plus
    Für Deutsche gilt das natürlich andersherum!

    Danke Herr Richter für Ihre Rechtsauslegung!

  5. @Zag: Totschlag aus niederen Beweggründen gibt es nicht; kommen zu einem Tötungsdelikt niedere Beweggründe hinzu, nennt man das Mord…

  6. Wer weiß, vielleicht haben die Landsleute dieses Kulturbereicherers dem RIchter eine kleine Botschaft zukommen lassen! Alles schon dagewesen!

  7. Seit wann bleiben nach Gehirnverletzungen keine bleibenden Schäden zurück?
    Oder müssen wir den Begriff „bleibende Schäden“ neu definieren?

  8. Der „Richter“ hat also dem Täter liebevoll den Hintern gestreichelt, ihm gut zugeredet und dann wieder freigelassen.

    Die Justiz ist halt schon die Hure der Politik, wie die einst der französische Staatsmann Talleyrand sagte.

    Es könnte durchaus mal der Tag kommen, wo eine erboste Bevölkerung diese Justizställe ausmistet und solchen Richtern das gleiche passiert wie einst einem Diktator in Rumänien.

  9. Der Richter gehört auch mal ins Koma geprügelt.

    FAZ vom 17.3.07 ein Bericht über Islamisten in Holland. Es wurde natürlich teilweise stark relativiert, aber hier Auszüge:
    Mit jenen, die aus dem Koran blutigen Ernst machen, will sich seither (seit van Gogh ) niemand mehr anlegen. So verliert das tolerante Holland als erstes westliches Land den Kampf um seine Identität.

    Ein Denkmal für Theo van Gogh wird es nicht geben, weil dies die Gefühle der marokkanischen Einwanderer verletzen könnte.

    Jugendliche der zweiten Generation, die den Mörder Mohamed Bouyeri (Mohamed heißt er, wie auch sonst) als Idol verehren werden immer zahlreicher.

    Also, raus mit dem Pack. Raus, raus, raus!

  10. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der behandelnde Arzt Unbedenklichkeit im Hinblick auf Spätschäden bescheinigt hat.

    Somit beruht das Urteil des Richters nicht auf Fakten, nur auf windelweichen „Wahrscheinlichkeitsrechnungen“ – in meinen Augen juristisch unmöglich!
    Ist das nicht Rechtsbeugung – mal wieder der klassische Fall der Ungleichbehandlung:
    Deutsche Täter stehen sofort im Verdacht, Neonazis zu sein, was den Generalbundesanwalt auf den Plan ruft (peinlich, peinlich) – Ausländer und Migranten-Sprösslinge genießen eine Vorzugsbehandlung: Heim statt Untersuchungshaft, „Eingliederung“ – die altbekannten Schlagworte des Multi-Kulti-Kuschelsozialismus!

    Und da soll man nicht wütend werden!

  11. Ich will hier nichts ins Spaßige ziehen, aber trotzdem: ich sehe ziemlich regelmäßig die Krimis im ZDF, die fangen immer um 18 Uhr herum an, und sie sind schön entspannend, wenn frau vom Schreiben über Antisemitismus und Islamisierung Deutschlands und Frankreichs genug hat und ’ne Pause braucht.

    Da gibt’s donnerstags immer „Ein Fall für Zwei“. Die Regel ist da, daß der oder die von der Polizei Angeklagte niemals die Tat begangen hat. Die Beklagten mögen Voyous sein, aber den Mord, den haben sie nicht begangen.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Ihr glaubt es nicht, wie hoch gehängt die Verschonung von der U-Haft dort ist. Wenn auch nur die kleinste Kippe des Beklagten am Tatort gefunden wird, muß der sitzen, der Haftprüfungstermin fällt negativ für ihn aus.

    Wenn man davon ausgeht, daß unsere Unterhaltungssendungen, in diesem Fall die Krimis, gesellschaftlich akzeptierte Regeln transportieren (was wir hier ja oft genug auch anprangern, wenn’s sich um den „Frieden“ des Islam handelt), dann sieht man an der richterlichen Entscheidung im Fall der Schläger von Köln, wie weit sich unsere Institutionen, die unser verfassungsmäßiges Recht garantieren sollen, bereits verabschiedet haben davon.

    Die Entscheidungen sind fremdbestimmt, eventuell wirklich durch tatsächlichen oder befürchteten Druck der Muslimfunktionäre, die es sich etwas kosten lassen, den Islam zu verklären. Es muß sich nicht um geldwerte Zuwendungen handeln, bei manchen frustrierten Beamten tun’s auch Streicheleinheiten.

  12. Langsam reagiert die Politik .

    Strache gründet „Schutz- Verein“ fürs Abendland

    „Nikolaus-Verbot“ an Wiener Kindergärten, Sparschwein -Schwund in Londoner-Banken – die FPÖ sieht durch die „Islamisierung“ Europas die abendländischen Werte gefährdet, oder zumindest das, was sie dafür hält. „Wahrscheinlich wird man in Zukunft verbieten, dass die Kirchenglocken läuten“, warnte FP-Chef Strache am Freitag vor einem islamischen „Monokulturalismus“ in Europa.

    Hier gehts weiter : http://www.gruene-pest.de/showthread.php?p=213998#post213998

  13. Nach der Zwei-Klassen-Medizin nun das Zwei-Rassen-Strafrecht:

    Knast für Hans und Fritz

    und Erlebnisurlaub für Ahmed und Borat!

    Ave Sharia!

    2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

  14. Mal ehrlich, ich habe nichts anderes erwartet. In Köln ist eine Justiz, die gegen Mitbürger mit „Migrationshintergrund“ (ich hasse dieses Wort!) entscheidet, mittlerweile wohl undenkbar geworden. Man sieht deutlich, welchen Einfluß diese Bevölkerungsgruppe in allen Bereichen des täglichen Lebens bereits hat. Wer jetzt nicht langsam wach wird, wird es wohl nie!

  15. köln-ostheim, wo dieses verbrechen geschah, liegt nebenbei bemerkt neben köln-vingst, wo der herr pfarrer am morgigen sonntag die kollekte für den bau der kölner grossmoschee erhebt. die muslimgangs der beiden stadtteile konkurrieren seit langem um die spektakuläreren gewalttaten, und wenn sich grad kein familienvater findet, liefern sie sich auch untereinander strassenschlachten.
    auf die idee, für die betroffene familie zu sammeln ist der pfaffe nicht gekommen.

  16. Schaut mal auf Spiegel Online.

    Neuer Job für Murrat Kurnaz

    Er arbeitet jetzt für ein von der Stadt Bremen finanziertes Projekt , daß sich um Sanierung und Umbau des Bremer Problemviertels Tenever kümmert.
    Er soll Entwicklungsmaßnahmen in türkischer Sprache auf die Homepage von Tenever stellen.

    Da hat man wohl den Bock zum Gärtner gemacht.

  17. Besorgnis über immer mehr Sonderrechte

    Waiblingen Rund 200 Zuhörer waren in den total überfüllten Saal Studio des Waiblinger Bürgerzentrums gekommen, um mit dem Buchautor und Sicherheitsexperten Udo Ulfkotte über das Thema „Die schleichende Islamisierung Europas“ zu diskutieren.

    Hier gehts weiter :http://www.gruene-pest.de/showthread.php?t=190388

  18. Diese Nachricht stellt den traurigen Höhepunkt der eigentlichen Tat dar.

    Der Aufschrei aus Politik bleibt aus.
    In den Medien findet der Fall keine große Beachtung, warum auch?Business as usuall, halt.

    Naja,die Sozialprognose war sicherlich gut, als normaler Bürger verfügt man nicht über ausreichend Hintergrund wissen um das zu beurteilen.

    Was bleibt ist ein fahler Beigeschmack, ein weiter geschwächtes Vertrauen in Justiz und Exekutive, und letztendlich wieder ein klein wenig Wut was abermals herunter geschluckt wird.

    P.S.: Da ansonsten in Beiträgen oft E-Mail Adressen/ der Verantwortlichen genannt werden, würde ich in diesem Fall sehr darum bitten diese hier zu veröffentlichen- vielen Dank!m

  19. Die Aufregung ist teilweise berechtigt, teilweise aber auch nicht. Ein Blick ins Gesetz belegt, daß eine schwere Körperverletzung nun einmal objektiv nicht vorzuliegen scheint. Berechtigt ist die Kritik insofern, als der Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung wohl erfüllt sein dürfte und den Tätern – ebenso wie denen im Fall Ermyas M. – vorgeworfen werden müßte. Aber, und auch hier ist die Kritik selbstverständlich berechtigt, die Unterschiede in der Berichterstattung / politischen Bewertung kennen wir ja ebenso wie das (auch daraus resultierende?) offensichtliche Messen mit zweierlei Maß mancher (!) Richter.

  20. Ich glaube das viel zu wenig Richter und Staatsanwälte die Realitäten des Lebens kennen.
    Es sind meistens 68 Vertreter mit dem geistigen Potenzial von C.Roth, Beck und Konsorten.Es müsten viel mehr Richter im Krankenhaus landen oder ausgeraubt werden um daran etwas zu ändern. Es ist eine unglaubliche Schande was in diesem Land ein Opfer wert ist.

  21. Hat jemand die Adresse des Gerichtes, dass diese Unfaßbarkeit geäußert hat? Ich würde gerne mal eine Richterbeleidigung begehen. Hoffe, es wird nicht so teuer. Aber wenn mich später mal meine Enkel fragen, was ich damals gemacht habe, kann ich sagen: also zuerst habe ich mir ein Ordnungsgeld von … Euro eingefangen, dann habe ich mich an der Parteigründung der … – Patrtei (Udo Ulfkottes Initiative, siehe andere PI-Meldung) beteiligt, und dann …

    Ralph Giordano nennt die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg die 2. Schuld der Deutschen.
    Zur Zeit läuft die dritte!

  22. Was ist das für eine Justiz? Die Begründung für die Freilassung dieser Bereicherer ist doch sowas von hanebüchen, ich fasse es nicht.
    Diesem Richter sollte vor versammelter Familie mal so richtig die Scheisse aus dem Leib geprügelt werden. Und wenn er dann noch das Maul aufmacht, gleich nochmal den Stiefel in die Fresse.
    Ich habe es dermaßen SATT. SOOOOOOOOOOOOOO SATT.

  23. Das Opfer hat wohl keine so wunderbare Aura wie andere. Das kann es echt nicht sein, diese 2 Klassen Justiz wird immer abstruser.

  24. Na super dann kann man sich schon in etwa das „Urteil“ vorstellen. Selbstfindungserlebnissurlaub endweder Wochenlange Segeltour in der Karabik oder „tue wo zu du Spass hast“ in einem beliebigen sonnigen Land seiner Wahl. Das ganze geleitet von überbezahlten , unnötigen Alt68er die sich liebevoll um Opfer der Gesellschaft kümmern.

  25. NRW wurde fast 4 Jahrzehnte von der roten Pest drangsaliert. Die verschwinden nicht von heut auf morgen aus den Schlüsselpositionen.
    Man kann diesem „Richter“ wünschen, einmal einer Horde seiner Schützlinge zu begegnen. Im Gegensatz zu denjenigen, die sein Gehalt erarbeiten, darf er natürlich eine Schußwaffe führen um sich zur Wehr zu setzen.

  26. Ich erinnere mich noch mit Freude an so einen Grünen Lumpen der am hellichten Tage auf offener Strafe kulturell bereichert wurde und ganz erstaunt war. So muss es jedem dieser Verbrecher ergehen.

  27. Der Richter hat ganz Recht! Soll sich das Opfer mal nicht so haben! *würg*

  28. …eine Dreckjustiz wie sie eines Dreckstaates würdig ist.

    War ja alles nicht so schlimm. Ein bißchen Koma hat noch niemandem geschadet. Das gibt sich…

    Die Mehrheit der Deutschen findet das offenbar ganz toll. Sonst hätten andere Parteien als die Vorhandenen die Mehrheit und der Spuk einer Täterschutz-Justiz wäre über Nacht vorbei. Das deutsche Demutsgen verbietet das aber, denn man will für seine Sünden büßen!

    Aber vielleicht hat Hoffmann von Fallersleben ja Recht gehabt, wenn er dichtete:
    „Nicht Mord, noch Brand, noch Kerker nicht Standrecht obendrein! es muß noch kommen stärker, wenn´s soll von Wirkung sein!“
    Das Maß des Erträglichen ist offenbar noch nicht überschritten. Aber solange das Bier im Kühlschrank steht und die Glotze an ist…

    JEDER Beruf haftet für die Folgen seines Tuns und Lassens! Der Ingeneur, der eine Brücke falsch berechnet, der Lokführer, der ein Zugsunglück verursacht, der Arzt, der einen Patienten wegen falscher Versorgung schädigt, der Tierarzt, der einen tollwütigen Hund frei herumlaufen läßt, der Unternehmer, der seine Firma fahrlässig in die Pleite treibt…
    Nur die Richter brauchen die Folgen ihrer Taten und Unterlassungen nicht verantworten.
    Die Fälle dieser Art gegen mittlerweile in die Hunderte.

    Wenn der Schläger von Köln irgendwann wieder „tätig“ werden sollte, gehört der Richter, der ihn freigelassen hat wegen Beihilfe zur Tat auf die Anklagebank. Als erstes sollte dies im Doppelmord von Mönchengladbach geschehen. Der Helfer erhält das halbe Strafmaß des Täters. (Bin ich heute wieder Mal milde gestimmt! Das doppelte wäre aber auch nicht schlecht…)

  29. @ PrinzEugen: Nein, Richter können sich bei Verfehlungen in ihrem Beruf ebenfalls strafbar machen (s.o. meine Posts), §§ § 258 258, 339: Strafvereitelung und Rechtsbeugung. Die Instrumente sind vorhanden, muss sich nur jemand die Mühe machen, den entsprechenden Herren anzuzeigen…

  30. @ PrinzEugen: Nein, Richter können sich bei Verfehlungen in ihrem Beruf ebenfalls strafbar machen (s.o. meine Posts), §§ § 258 258, 339 StGB: Strafvereitelung und Rechtsbeugung. Die Instrumente sind vorhanden, muss sich nur jemand die Mühe machen, den entsprechenden Herren anzuzeigen…

  31. Im Forum des Kölner Stadtanzeigers tobt übrigens die Guti Meute.

    Die aktuelle Kriminalstatistik für Köln kann nicht mehr verschwiegen werden (5 Seiten)

    Großmoschee in Köln (116 Seiten !)

    Melina1: Warum ist das so wichtige Thema wie der Bau einer Großmoschee in Zentrumsnähe, aus dem Forum gelöscht worden?? Gibt es hierfür einen oder mehrere Gründe??

    Uwe O.: Vermutlich weil die ablehnende Meinung des Großteils der Forumsteilenehmer nicht mit der der Redaktion vorgegebenen überschwänglich-positiven Meinung übereinstimmt?

  32. „Infolgedessen sei der ursprüngliche Tatvorwurf der schweren Körperverletzung abgeschwächt worden auf einfache Körperverletzung, und diese rechtfertige eine Inhaftierung nicht.“

    Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen könnte.
    Pech für das Opfer, dass es sich „nur“ um einen Deutschen handelte und nicht um einen Migranten wie im Fall des Deutsch-Äthiopiers Ermyas M., in dem vorsorglich schon mal Lichterketten veranstaltet wurden, obwohl der Fall noch Aufklärung bedurfte.
    Auch Richter sind nur Menschen, und in diesem Fall empfinde ich dieses Urteil einfach nur als Hohn für jedes Opfer, weil damit den Tätern signalisiert wird, einfach weitermachen zu können wie bisher, ohne dass ernsthafte Konsequenzen gezogen werden. Vielen Dank, Herr Richter, Deutschland braucht derart fähige Richter wie Sie!

  33. Nachtrag: Die Täter im Fall Ermyas M. mussten sich wegen *gefährlicher Körperverletzung* vor dem Landgericht Potsdam verantworten.
    Auch hier befand sich das Opfer im Koma – mit dem Unterschied, dass Ermyas M. u. a. auch in „SternTV“ auftreten durfte.

  34. Ich finde das Verhalten des Richters, in einem höchst zynischen Sinne, sogar ganz gut.

    So entlarvt er das falsche Spiel was hier gespielt wird, fast deutlicher als jeder andere das könnte.

  35. Es wäre nicht schlecht, wenn PI Ende des Jahres mal einen Beitrag mit dem Titel „Deutsche – Opfer 2. Klasse“ bringen würde mitsamt aller Urteilsbegründungen für die Täter. Spontan fallen mir die Fälle Thorsten Tragelehn, David Fischer und eben dieser Fall mit dem Familienvater ein.

  36. Ich bin Brite und auch mit einer ausländischen Frau verheiratet.
    ABER: Wenn ich sehe wie die Gerichte in Deutschland(die in England sind sogar noch schlimmer) arbeiten, kann ich es verstehen, warum immer mehr Menschen Ausländer hassen.

    Den im Koma liegenden Vater und seiner Familie wünsche ich alles Gute, den Kamelfic… wünsch ich die Pest am Hals.

  37. @#42 Gertdergärtner

    Ausländer? Unser Rechtssystem hat dieses seltsame Gebaren doch nicht bei Ausländern, nur bei den Vertretern einer bestimmten Messerstecherreligion.

  38. @ #44 Mir
    Ich Hasse sogar Veräterische Inländer die sich zum Islam bekennen, wohingegen mir Spanier, Italiener(auch wenn Sie Petzen sind), Israelis…., alles Ausländische was sich vom Islam abwendet immer wilkommen sind.

  39. Einen SCHEISS, von wegen Ausländer hassen! Es gibt nur eines, was ich hasse und verabscheue: Feigheit und Islam. Und beides ist in einem Atemzug zu nennen.
    Diese Art von Kulturbereicherung können wir uns echt sparen. Gottverdammt, einige meiner Freunde kommen aus dem Iran, einige sind Moslems (glauben sie), einige sind zum Christentum konvertiert. Einigen geht das ganze Religionsgequatsche am Arsch vorbei.
    Die sind allesamt nach D geflüchtet um in Freiheit leben zu können.
    Und diese Freiheit wird es bald nicht mehr geben. Eine SCHANDE ist das, wenn geflüchtete Moslems bald wieder (und weiter) flüchten müssen weil hier der Abschaum der Menscheit als Bereicherung angesehen wird.
    Weil in Westeuropa mangelnde Bildungs- und Assimilationsbereitschaft stets und IMMER mit Versäumnissen der autochtonen Bevölkerung rechtfertigt (RICHTIG GELESEN: RECHTFERTIGT) wird.

    Ich bin selbst ein „Einwanderer“ gewesen, 1979 in die Bundesrepublik als 10jähriger gekommen. Konnte auch kein Wort in Deutsch sprechen. JA, leckt mich doch ihr LinksGrünÖkoSchrumppäpfelfresserIslamFriedenLitaneiOnaninsten.

    Hey, ich bin „Migrant“.
    Aber nochmals HEY – versucht nicht, mich in einen Topf mit dieser Meschpoke zu werfen. Wer in D lebt, hat sich anzupassen. Und kann und darf froh sein, daß er sich in D anpassen darf.
    Er könnte sich ja auch im Sudan anpassen, oder im Niger. Kambodscha gefällig? Oder, so als Luxusanpassung, in Zimbabwe?

    Die verwöhnten und dekadenten Bälger sitzen nun in allen entscheidenden Positionen – und wissen es immer besser als der sog. „Stammtisch“, der so gerne diffamiert wird. Arschlöcher – auch der Stammtisch stellt Wähler, und alle vier Jahre wird auch der „Stammtisch“ am Arsch geleckt. Ist doch egal, ob man den (diesen) Wähler verachtet, hauptsache gewählt.

    Noch heute geht an Ulfkotte der Mitgliedsbeitrag raus.
    Schnauze VOLL !

  40. Nein, ich glaube nicht dass es hier auf dieser Seite Leute gibt die Ausländer hassen. Diese Seite liefert die einzig brauchbaren News und ich wünsche der Redaktion alles Gute für die Zukunft.
    ABER ich kann es mitlerweile verstehen, dass die Menschen ihren Glauben in die Demokratie, Gerechtigkeit und Rechtsprechung verlieren und den Rattenfängern in die Arme laufen.
    Dieser Gerichtsbeschluss ist ein Paradebeispiel dafür. Es ist ein zum Himmel schreiendes Unrecht, dass man Gewalttäter wie in Köln und Mönchengladbach laufen lässt nur weil die Täter ihre Hintern in Richtung Mekka zeigen.
    Das solche Beschlüsse Ausländerhass fördert ist klar. Denn jeder Mensch mit einen Funken Anstand wird diese Beschlüsse sehen was sie sind. Unrecht Deutschen gegenüber aus falscher Toleranz Moslems gegenüber.
    „Gleiches Recht für alle“ trifft in Deutschland nicht mehr zu.
    Ein langer Zottelbart, Nachthemd und Sandalen reichen aus um Richter zu werden. Wozu noch ein langes Jurastudium?
    Roland Freisler wurde auch nicht oberster Richter im Volksgerichtshof, weil er ein brillianter Jurist war. Nein, er wurde es, weil er ein Hampelmann war. Man brauchte nur an einer Schnur zu ziehen und er bewegte Hände und Füße ein Werkzeug ohne Willen und eigene Gedanken.
    Lasst uns die Scharia einführen.
    Dann können wir moslemische Täter feiern. Richter und Staatsanwälte können ihnen Appaus spenden.
    Die ungläubigen Opfer oder deren Hinterbliebene können wir dort verhöhnen, sie an den Pranger stellen und mit faulen Eiern und Tomaten bewerfen.
    Genauso muß sich die Familie in Köln fühlen.
    Der Familienvater liegt im Koma und kämpft um sein Leben. Mit dem Segen der „Gerechtigkeit“ ist der moslemische Täter frei und lacht sich einen.
    Wie mag sich wohl die Familie fühlen? Wie mag wohl der Glaube an Gerechtigkeit bei der Familie aussehen, wenn man so einen Unmenschen frei lässt.
    Ist das etwa Gerechtigkei?
    Ich bin über so einen Beschluss sehr wütend.
    Ich glaube nicht mehr an die Gerechtigkeit.
    Die gab es damals bei den Faschisten nicht und die gibt es auch heute bei Richtern nicht die es gut meinen mit Islamfaschisten.
    Hätte ein Deutscher einen arabischen Drogenfachverkäufer zusammengeschlagen, würde Claudia Roth Lichterkettenzüge organisieren, der Papst würde nach Mekka pilgern und sich entschuldigen und von British Airways gäbe es ein Lebenlang Freiflüge nach Afghanistan(natürlich fliegt man dorthin nur zum Beten ist klar)
    Sollte ich mal im Konflikt mit dem Gesetz kommen, werde ich den Richter nach meinen Ausländerbonus fragen und glaubhaft versichern, dass ich zum Islam konvertieren möchte.
    Im Namen der Scharia….Freispruch.

  41. Politiker müssen sich bald was neues einfallen lassen, um ihre Ziele zu verfolgen. Die Ausländerhass- und Nazi-Keulen ziehen immer weniger. Und wenn Ausländerhass mit „Islamophobie“ und Kritik an Ausländerkriminalität gleichgesetzt wird, dann ist wohl auch Claudia Roth Ausländerin, weil sie diese Punkte verteidigt bzw. relativiert und lieber mit ihrer Tapferkeit gegen Nazis hausieren geht.

  42. Die Claudia würde doch einen Faschisten nicht mal dann erkennen, wenn der sie in die Kammer schicken würde. Hauptsache, die Kammer ist islamisch und halal.

  43. Einfache Körperverletzung?
    Sowas gibt es im Strafrecht nicht.
    Wohl aber gefährliche Körperverletzung, und diese tritt ein, sobald MEHRERE GEMEINSCHAFTLICH auf ein Opfer einschlagen.
    Und da gibt es auch BESONDERS SCHWERE FÄLLE.

    Was ist das für eine Justiz, die die eigenen des Landes nicht kennt?

    Der Preis der Freiheit ist stetige Wachsamkeit – John Philpot Curran, Irland

  44. Unsere Justiz in der BRDDR ist ja immer noch faschistisch wie sie es halt im 3. Reich schon war. Seit dem Kried begünstigt sie die Islamofasch-Banden.

  45. Interessanter Artikel zum Thema im Tagesspiegel:

    http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite/archiv/18.03.2007/3145396.asp

    Bemwerkenswert der letzte Satz:

    Tarek zieht an der Wasserpfeife, er will gleich los zu den Nutten, er sagt: „Ein Sozialarbeiter hat uns einen Tipp gegeben: Geht lieber klauen, nicht abziehen. Wird nicht so streng geahndet.“
    ______________________________

    Soso, lieber klauen!

    Und als ob in Bürlün Raub begangen durch Mohammedaner geahndet würde!

    2050 – Kölner Dom wird Claudia-Roth-Moschee

  46. #55:

    Derartigen Fakten („Im Fokus stehen Jugendliche aus arabischen und türkischen Familien, weil sie mit über 70 Prozent die große Mehrheit der Täter zwischen zwölf und 18 Jahren stellen.“) können sich selbst Gutmenschen – zum Glück – nicht mehr verschließen. Würden diese Tatsachen in der „Jungen Freiheit“ stehen, könnten sie sich noch damit rausreden, dass es sich um eine Zeitung von „Rechtsextremen“ handele, aber so…

  47. Ach, zum letzten Satz in #55 von „Eurabier“: Was sind das eigentlich für zwielichtige Sozialarbeiter?

  48. Langsam kann man die Tatsachen nicht mehr unter den Teppich kehren.
    Selbst in der hier allseitsbekannten Stadt Herten, wo es bald zur Tagesordung gehört, dass „südländisch“ aussehende Täter Deutsche ins Krankenhaus prügeln, wird langsam mehr in der Tageszeitung berichtet. Getan wird wie immer nichts gegen solche Auswüchse.

  49. Trotz dieser eindeutigen Tatsachen, von wem Gewalt wirklich überwiegend ausgeht, wird eine Claudia Roth weiterhin an ihrem verlogenen „Kampf gegen rechts“ festhalten und Nazi-Mäuse vorbeihuschen sehen.
    Dass Rechtsextremismus existiert, wird ja nicht bestritten, aber die Aufmerksamkeit, die ihm gewidmet wird, ist in Relation zur Diskussion über Ausländerkriminalität zutiefst heuchlerisch.

  50. #60,

    Vor allem vor dem Hintergrund der konträr verlaufenden Geburtenraten.

    Daher :

    2050 – Kölner Dom wird Claudia-Roth-Moschee

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