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Bis zu 400 Trauergäste bei Beerdigung in Rain am Lech

Von DER ANALYST | Die in Bayern gegenwärtig geltenden „Corona-Bestimmungen“  erlauben bei Beerdigungen die Anwesenheit von maximal 25 Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis mit Abstand und Mundschutz.

Allerdings hat die Bestattung einer jungen Frau am vergangenem Freitag im 9000-Einwohner Städtchen Rain am Lech (Landkreis Donau-Ries), dem Rest der Republik eindrucksvoll gezeigt, dass manche vor dem Gesetz gleicher sind.

Böse Ahnung schon im Vorfeld

Angehörige der Verstorbenen hatten im Vorfeld bei der Stadtverwaltung wegen einer Grabstelle nachgefragt. Bei dieser Gelegenheit wurden sie darauf hingewiesen, dass nur 25 Personen an der Beerdigung teilnehmen dürfen. Für die anderen bestünde die Möglichkeit, Kränze zu schicken.

Offenbar ergab sich durch das Gespräch bei bei den Behörden der Eindruck, dass es notwendig sein könnte, die Trauerfeier zu überwachen. Deshalb stand ab 12:00 Uhr eine Polizeistreife am Friedhof, um die Situation zu überwachen. Schon nach kurzer Zeit zeichnete sich ab, dass die angemeldete Besucherzahl weit überschritten wird.

Jetzt gab es zwei Möglichkeiten: Entweder die Trauerfeier auflösen oder eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Wie die lokalen Medien berichten, entschied sich Bürgermeister Rehm nach Rücksprache mit den anwesenden Beamten und dem Polizeipräsidium Augsburg, die Trauerfeier nicht aufzulösen und eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Seine Begründung:

„Im Vorfeld sicherten uns die Angehörigen zu, dass es maximal 25 Trauergäste werden und die Angehörigen darüber informiert wurden, dass die Möglichkeit besteht, Kränze zu schicken. Als sich die Situation anders darstellte, stellte sich für uns die Frage: Wie gehen wir mit der Situation um? Ich traf gemeinsam mit der Polizei die Entscheidung, der Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, da eine Auflösung der Trauerfeier nur mit einem großen personellen Einsatz durch die Polizei möglich gewesen wäre. Dies erschien uns zu riskant, da wir eine Eskalation vermeiden wollten. Unter den Rahmenbedingungen haben wir vor Ort den Infektionsschutz durch persönliche Ansprache und Hinweise auf die Maskenpflicht und Abstandsregeln durchgesetzt. Rückblickend war die Entscheidung richtig um eine Eskalation zu vermeiden, da eine Auflösung unter Corona-Bedingungen nicht einfach gewesen wäre“.

Wie inzwischen bekannt wurde, hatten die Trauergäste signalisiert [1], den Friedhof nicht freiwillig zu verlassen. Daher drängte das Präsidium Augsburg den Bürgermeister, eine Ausnahmegenehmigung zu erlassen. Zu seiner Ehrenrettung ist anzumerken, dass er das Ansinnen zweimal abgelehnt hatte und erst nachgab, als ihm die Polizei klar machte, dass die Situation nicht ohne einen massiven Einsatz durch mindestens eine Hundertschaft zu lösen wäre.

Bürgermeister hatte keine Befugnis für die Ausnahmegenehmigung

Allerdings war Bürgermeister Rehm gar nicht dazu befugt, eine Ausnahmegenehmigung auszustellen. In der entsprechenden Verordnung heißt es nämlich wie folgt:

„Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.“

Demnach hätte allenfalls Landrat Stefan Rößle in Absprache mit dem Gesundheitsamt eine solche Genehmigung erteilen dürfen.

Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass dieser Gesetzesverstoß irgendwelche Folgen haben wird.

[2]

Teilnehmerzahl massiv beschönigt

Erwähnenswert ist noch, dass in den Mainstream Medien von einer Trauerfeier „mit mehr als 100 Besuchern“ die Rede ist, während Augenzeugen vor Ort von bis zu 400 Teilnehmern berichten, die ausweislich ihrer Autokennzeichen aus Karlsruhe, Dortmund und Essen angereist waren.

Die Meinung vieler Leser zu dem Vorgehen der Behörden bringen diese beiden Kommentare auf der Facebook-Seite einer Regionalzeitung auf den Punkt:

[3]

Bleibt noch die Frage nach dem ethnischen Hintergrund der Trauergäste. Selbstverständlich blieb diese in der Berichterstattung der Mainstream Medien unbeantwortet. Es ist allerdings anzunehmen, dass es bei den indigenen Deutschen nicht mehr allzu viele Familien gibt, die in der Lage sind, für eine Beerdigung bis zu 400 Teilnehmer zu mobilisieren.

Wer auch immer diese Trauergäste waren, eines haben sie gezeigt: Der Staat kapituliert vor Geschlossenheit, Entschlossenheit und Großfamilien. Leider mangelt es den indigenen Deutschen gleich an allen dreien. Oder sollte sich in Rain die Ausnahme versammelt haben, welche die Regel bestätigt?


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