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Ekelhaft: Mörder Abdul Mobin mobbte Mia mit Nacktfotos im Netz

Von JOHANNES DANIELS | Kandel ist überall – und im Zuge der nun vorliegenden Anklageschrift gegen den „17-jährigen“ Afghanen Abdul D.“ kommen immer mehr hoch brisante Details, die zur Hinrichtung von Mia Valentin [1] im dm-Markt in Kandel am 27. Dezember [2] führten, ans Tageslicht. Insbesondere sozio-psychologische Einzelheiten über den „Einzeltäter“, die durchaus geeignet sind, auf Denk- und Handlungsweisen vieler weiterer illegal ins Land importierter jugendlicher Fachkräfte zu schließen. Diese sollen später „tatkräftig“ für unsere Rentenabsicherung im jetzt schon gescheiterten Versorgungs-Schneeballsystem sorgen.

Mitten ins Herz!

In der 61 Seiten langen Anklageschrift [3] (Aktenzeichen 7319Js16561/17) des Landgerichts Landau gegen den „Flüchtling aus Afghanistan“ zeigen viele Sachverhalte, wie Abdul Mobin Dawodzai [4] das gutmütige Mädchen vor der finalen Tat „terrorisierte“. 2016 lernte die 15-jährige Mia den damals angeblich 14-jährigen Abdul Dawodzai in ihrer Schule kennen, sie gingen in die gleiche Klasse – sie waren ja auch „gleichaltrig“. Mia [5] besuchte den Schutzsuchenden oft in seiner MUFL-Jugendeinrichtung in einer Wohngruppe in Neustadt – dort war er „mit seinem Onkel untergebracht“. In Mia Valentins Familie war der „Minderjährige“ bald bestens integriert. Der Vor-Krieg-und-Gewalt-Geflüchtete durfte sogar mit zu Ausflügen und Familienfeiern der Valentins.

Doch „Dankbarkeit“ war nicht die große empathische Stärke des Merkelgastes – bald zeigte Abdul – der laut einem Zeugen bereits in Afghanistan mit seiner erwachsenen Cousine verlobt war – sein wahres Gesicht [6]! Das wahre Gesicht des multiethnischen „Historisch Einzigartigen Experiments“ gegen die monoethnische Bevölkerung.

Bereits im September wurde Mia gewürgt und gedemütigt   

Menschengeschenk [7] Abdul Mobin war zerfressen von Eifersucht und wollte nicht, dass sich Mia Valentin mit anderen Freunden trifft. Er wollte ihr auch schariakonform verbieten, ihre Bekannten zu umarmen. Er machte ihr Vorschriften, wie sie sich zu kleiden hatte: Als Mia im Freibad einmal einen „unreinen“ Bikini trug, ist der Mörder laut Anklageschrift ausgerastet – er hatte sie heftig angeschrien und beleidigt. Bereits im September 2017 kam es zur ersten körperlicher Gewalt gegen das Mädchen: Als der Afghane Mias Handy kontrollieren wollte, hatte sie sich dagegen gewehrt. Da soll er Mia laut Anklage stark am Hals gewürgt und sie wieder angeschrien haben – um ihr klar zu machen, dass sie sein Eigentum sei. „Möglicherweise“ spielten auch religiöse und sozio-kulturelle Aspekte bei Kulturbereicherer Abdul eine nicht unerhebliche Rolle.

Später soll er Mia immer wieder ins Gesicht geschlagen haben. Doch die 15-Jährige gab ihrem gewalttätigen Freund immer wieder neue Chancen. Laut BILD-Plus („Bezahlbereich“) [8], schrieb sie ihm in einer WhatsApp-Nachricht sogar schuldbewusst: „Es sei ihr egal, dass er sie schlagen würde, sie habe es sogar manchmal verdient“. Das „endgültige Liebesaus“ der Kandel-Light-Love-Story erfolgte am 4. Dezember 2017 bei einer „letzten“ (sic!) Aussprache am Bahnhof – Mias Todesurteil.

Abdul untersagte „Bikini“ und stellte Nacktfotos ins Netz

Als Mia vier Tage später einen neuen Freund hatte, stellte Pädo-Abdul Nacktbilder der Minderjährigen ins Netz. Er beschimpfte sie dort aufs Übelste auf afghanisch. Ihrem neuen Freund beichtete Mia, sie sei am Ende nur noch mit Abdul zusammen gewesen, weil er sie mit der Veröffentlichung der Fotos erpresst habe. Sie habe Angst, dass er ihr etwas antun werde. Nur wenige Tage später, am 27. Dezember, wurden Mias einschlägige Vorahnungen schockierende Realität.

Als Abdul Dawodzai im April 2016 nach Deutschland kam, gab er an, 14 Jahre alt zu sein – eine Lüge, wie sie den Merkel-Invasoren von Schleuserbanden und der milliardenschweren Asylindustrie immer wieder eingetrichtert wird [9]. Weil er keinen genauen Geburtstag nannte, wies ihm das damals zuständige Jugendamt in Frankfurt/Main den 1.1.2002 als Geburtstag zu. Die zuletzt für Mias Mörder zuständige Kreisverwaltung in Germersheim (Rheinland-Pfalz) berief sich auf die damalige Einschätzung des Jugendamts aus Frankfurt: „Sowohl die Inaugenscheinnahme als auch das ärztliche Erstscreening sind dokumentiert, wobei eine Varianz von +/- 1-2 Jahren möglich ist: Eine Volljährigkeit wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen [10]“.

Was genau damals untersucht wurde, blieb aber bislang nebulös. Röntgenaufnahmen von der Handwurzel, dem Schlüsselbein und den Zähnen hätten exakte Ergebnisse liefern können. Inzwischen räumte das Jugendamt in Germersheim ein: „Auch wenn es Zweifel gab, dass das angegebene Alter nicht exakt stimmt, stand ein Zweifelsfall einer erheblichen Altersabweichung hier nicht im Raume.“ Das Jugendamt war nicht völlig überzeugt von den Angaben von Abdul, leitete aber grob fahrlässig keine medizinische Feststellung ein.

Schutzbedürftiger Abdul Mobin verprügelte Mitschüler

Am 27. November verprügelte Abdul D. an der Berufsschule in Wörth einen Mitschüler von Mia. So soll er beim „Hauswirtschaftsunterricht“ aus Eifersucht zugeschlagen haben, weil ein Mitschüler Mia am Küchenherd „zu nahe kam“.  Abdul Mobin zertrümmerte dabei dem Mitschüler mit der Faust die Brille im Gesicht. Die Attacke auf das Auge wurde noch am selben Tag, dem 27. November von dem geschädigten Schüler angezeigt. Der Mitschüler musste ins Krankenhaus, seine Mutter erstatte Anzeige wegen Körperverletzung. Die Anzeige gegen den „Schutzsuchenden“ wurde von den Behörden in Rheinland-Pfalz eingestellt.

Am 15. Dezember zeigten die Eltern von Mia Abdul wegen Beleidigung, Bedrohung und Nötigung an – Abdul Mobin hatte sein Eigentum erheblich gemobbt. Polizeisprecher Michael Baron: „Die beteiligten Stellen wurden darüber informiert, dass der Beschuldigte dem Mädchen drohte, sie am Bahnhof Kandel ,abzupassen’. Zudem wurde dem Vormund, den Asyl-Betreuerinnen mitgeteilt, dass Abdul ehrverletzende Bilder des Mädchens anderen an öffentlichen Stellen zugänglich gemacht hat.“ Nach der Anklageschrift war es zuvor zu Telefonaten zwischen dem Afghanen und dem Vater Herrn Valentin gekommen, in denen in Bezug auf die Tochter Mia von „abpassen“, „schlagen“ und „man müsse in Zukunft aufpassen“ die Rede gewesen sein soll. Mia ging seit der Anzeige gegen ihren Ex-Freund nicht mehr alleine aus dem Haus.

Die einzigen Kontakte zwischen der Polizei und dem Afghanen fanden bis zum Tod Mias am 17.12. telefonisch statt, direkt nach der Anzeige des Vaters. Ob das eine ausreichende Maßnahme war, um einen bereits gewalttätigen Afghanen von seinem angekündigten Tatvorhaben abzuhalten sei dahin gestellt. Offenbar ließen sich von Kandel aus in Neustadt am Sonntag keine Kollegen finden, die in der MUFL-WG „nach dem Rechten“ sahen. Am nächsten Tag, Montag 18.12., also drei Tage nach Mias Anzeige, bekam die Polizei einen Anruf der Schule in Kandel. Die Schulleitung war offenbar mit den Betreuerinnen wegen des Vorfalls vom 27.11. verabredet. Aus Sicht der Betreuer*Innen kam die Polizei „unangemeldet“. Sie wurden Zeugen, dass das Handy des Afghanen eingezogen wurde – bei der Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der bisherigen Mordermittlungen wurden zwei (!!) weitere Handys mit Nacktfotos der minderjährigen Mia beschlagnahmt. Zu einer Vernehmung am 22. Dezember bei der Polizei erschien der Afghane aus Termingründen aber nicht. Daraufhin übergaben ihm Polizisten am 27. Dezember „persönlich eine weitere Vorladung“. Wenige Stunden später schlachtete Abdul Mia Valentin bestialisch im Drogeriemarkt ab.

Kuhhandel in Kandel – „Jugendstrafrecht“ für Abdul

Am 3. Mai teilte das Landgericht Landau bei der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung schließlich mit, dass Abdul Mobin Dawodzai in einem „Jugendstrafverfahren“ verurteilt werden wird – „im Namen des Volkes“ (PI-NEWS berichtete [11]). Das Gericht wird den „mutmaßlichen Tatverdächtigen im Mordfall Mia“ noch als Jugendlichen behandeln, denn der angewandte „Täterschutz“ gilt mittlerweile als oberste Handlungsmaxime der deutschen Strafjustiz. Insbesondere bei der Beurteilung von mutmaßlichen Tatbeständen von mutmaßlich schutzbedürftigen Sozialsystem-Gästen, die mutmaßlich noch nicht so lange hier leben – Stichwort „Haftempfindlichkeit [12]“ aufgrund fehlender deutscher Sprachkenntnisse“.

Die nach Jugendstrafrecht geführte Hauptverhandlung gegen den „geflüchteten“ Afghanen Abdul Mobin wäre somit auch nicht öffentlich, zum besonderen Schutz des heranwachsenden Delinquenten. Teile des vorliegenden Sachverhalts könnten zudem 86 Prozent der System-gläubigen Bevölkerung verunsichern.

Dubios: In dubio pro reo! Abdul „soll“ eventuell getötet haben …

„Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten geht die Kammer in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes „in dubio pro reo“ davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte“, erklärte ein Sprecher Landgerichts Landau dazu. Straferleichternd käme hinzu, dass die Qualifizierungsmerkmale eines Mordes nach § 211 StGB im Jugendstrafrecht keine direkte Anwendung finden. Abdul Mobin Dawodzai wird nicht nur von führenden forensischen Altersexperten mit Sachkenntnis prima vista zwischen 22 und 26 Jahre geschätzt. Erst nach der Tat ließ die Staatsanwaltschaft die Handwurzel, das Gebiss und die Schlüsselbeine für ein umfassendes medizinisches Gutachten röntgen. Das Ergebnis ist der Staatsanwaltschaft Landau bekannt [13]. So nahm die Staatsanwaltschaft aufgrund dieses medizinischen Gutachtens auch folgerichtig an, dass der Verdächtige zum Zeitpunkt der Tat mindestens 20 Jahre alt war.

Submissiver „Ärztepräsident“: Altersfeststellung des Mörders für diesen unzumutbar!

Im Aufenthaltsgesetz des Bundes steht, dass bei Zweifeln „erforderliche Maßnahmen” zu treffen sind, um das Alter festzustellen – dazu gehören auch körperliche Eingriffe, „wenn keine Nachteile für die Gesundheit des Ausländers [14] zu befürchten sind“. Doch die Jugendämter wenden zur Feststellung des Alters von Flüchtlingen grundsätzlich das Sozialgesetzbuch an – kein Witz!

Denn ob das Aufenthaltsgesetz es erlaubt, dass Flüchtlinge auch radiologisch, etwa durch eine Röntgenuntersuchung untersucht werden, wird in der Asylindustrie „kritisch betrachtet“. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hält das Röntgen des Handgelenks von Tätern, wie der Killer-Bestie von Kandel für einen erheblichen „Eingriff in die körperliche Unversehrtheit” [15] von Geflüchteten. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von deutschen Frauen und Mädchen wie im Fall von Mia Valentin mit sieben tödlichen Messerstichen wiegt für den dubiosen „Ärztepräsidenten“ wohl eher sekundär.

Drastischer als bisher angenommen, zeigt sich in „Kandel“ wieder das unglaubliche Staatsversagen der steuerfinanzierten Willkommens-Behörden [16] auf allen Ebenen, genau so wie im Fall Anis Amri [17]. Davon soll so wenig wie möglich an die breite Öffentlichkeit gelangen. Die neuesten Details zur Anklage im Fall Kandel befinden sich daher auch im BILD-Plus-„Bezahlbereich“.

Kandel [18] ist mittlerweile überall.

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Kuhhandel in Kandel: „Jugendstrafrecht“ für Mias Mörder

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Justiz | 270 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Abdul Mobin Dawodzai, der bestialische Schlächter [2] der 15-jährigen Mia Valentin [1], wird in einem „Jugendstrafverfahren“ verurteilt werden – „im Namen des Volkes“.

Dies teilte das Landgericht Landau bei der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung am Freitagvormittag mit. Das Gericht wird den „mutmaßlichen Tatverdächtigen im Mordfall Mia“ noch als Jugendlichen behandeln – zum Tatzeitpunkt soll er nach Mainstream-Medienangaben „15 Jahre [19]“ alt gewesen sein.

Der angewandte „Täterschutz“ gilt mittlerweile als oberste Handlungsmaxime der deutschen Strafjustiz – insbesondere bei der Beurteilung von mutmaßlichen Tatbeständen von mutmaßlich schutzbedürftigen Sozialsystem-Gästen, die mutmaßlich noch nicht so lange hier leben – Stichwort „Haftempfindlichkeit [12] aufgrund fehlender deutscher Sprachkenntnisse“ durch den Vorsitzenden Rupert Geußer des Landgerichts Zwickau vor gerade mal zwei Wochen.

Die nach Jugendstrafrecht geführte Hauptverhandlung gegen den nach der Tat „geflüchteten“ Afghanen Abdul Mobin wäre somit auch nicht öffentlich, zum besonderen Schutz des heranwachsenden Delinquenten. Teile des vorliegenden Sachverhalts könnten zudem 86 Prozent der System-gläubigen Bevölkerung verunsichern.

Kandel-Killer: In dubio pro reo! Abdul „soll“ eventuell getötet haben …

„Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten geht die Kammer in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes „in dubio pro reo“ davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte“, erklärte ein Sprecher Landgerichts Landau dazu. Die als Jugendkammer fungierende 2. Strafkammer führe zu der Frage allerdings noch weitere Ermittlungen durch. Die Termine für den Prozess sind noch nicht festgelegt.

Der aus Afghanistan stammende Angeklagte „soll“ (!!! – BILD [20]) seine Ex-Freundin Mia (15†) am Nachmittag des 27. Dezember 2017 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet haben. Als Abdul im April 2016 nach Deutschland [16] kam, gab er an, 14 Jahre alt zu sein. Weil er keinen genauen Geburtstag nannte, wies ihm das damals zuständige Jugendamt in Frankfurt /Main den 1. Januar 2002 als Geburtstag zu. Zum Tatzeitpunkt am 27. Dezember war Abdul demnach gerade noch „15 Jahre alt“. Timing ist alles!

Straferleichternd kommt hinzu, dass die Qualifizierungsmerkmale eines Mordes nach § 211 StGB im Jugendstrafrecht keine direkte Anwendung finden. Abdul Mobin Dawodzai wird nicht nur von führenden forensischen Altersexperten mit Sachkenntnis und gesundem Menschenverstand prima vista zwischen 22 und 26 Jahre geschätzt. Erst nach der Tat ließ die Staatsanwaltschaft die Handwurzel, das Gebiss und die Schlüsselbeine für ein umfassendes medizinisches Gutachten röntgen. Das Ergebnis ist der Staatsanwaltschaft Landau bekannt [13]. So nahm die Staatsanwaltschaft aufgrund dieses medizinischen Gutachtens auch folgerichtig an, dass der Verdächtige zum Zeitpunkt der Tat mindestens 20 Jahre alt war.

„Ärztepräsident“ Frank Ulrich Montgomery: Altersfeststellung des Mörders für ihn unzumutbar!

Im Aufenthaltsgesetz des Bundes steht, dass bei Zweifeln „erforderliche Maßnahmen” zu treffen sind, um das Alter festzustellen – dazu gehören auch körperliche Eingriffe, „wenn keine Nachteile für die Gesundheit [14] des Ausländers zu befürchten sind“. Doch die Jugendämter wenden zur Feststellung des Alters von Flüchtlingen grundsätzlich das Sozialgesetzbuch an – kein Witz!

Denn ob das Aufenthaltsgesetz es erlaubt, dass Flüchtlinge auch radiologisch, etwa durch eine Röntgenuntersuchung untersucht werden, wird in der Asylindustrie „kritisch betrachtet“. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hielt das Röntgen des Handgelenks von Tätern, wie der Killer-Bestie von Kandel [18] für einen erheblichen „Eingriff in die körperliche Unversehrtheit” von Geflüchteten, wie die ZEIT [15] freudig erregt berichtete. Der mittelschwere Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von deutschen Frauen und Mädchen wie Mia Valentin wiegt für den dubiosen „Ärztepräsidenten“ eher sekundär.

Gutmenschen-Ärzte gehen über Leichen – Und es hat BUMF !! gemacht …

Denn nicht nur in dieser Sachfrage wird die Bundesärztekammer mittlerweile von der Asyllobby dominiert. Insbesondere die „Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW)“, der „Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BUMF !!)“ und das „Deutsche Kinderhilfswerk (DKH)“ sind dadurch ebenso bestialische Mittäter und Unterstützer der Morde an deutschen Frauen jeden Alters – mittels einer exakten Altersfeststellung Abduls bei der Einreise im April 2016 würde zum Beispiel Mia „mit Sicherheit“ heute noch leben.

Die Vorschläge von AfD und „Union“ lehnten die Linksterror-Ärzte „als Symbolpolitik und gefährliche Stimmungsmache“ ab. Die Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (AGFAD) der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin verurteilte diese Pro-Asyl-Haltung scharf: Dass die drei Asyllobby-Verbände die Forderungen nach medizinischer Altersfeststellung als „gefährliche Stimmungsmache“ bezeichnen, sei befremdlich und zeuge von einer „radikalen, politischen Gesinnung“, wie sie für einen der Asyl-Akteure, den linksradikalen Friedens- und Kinderarzt Thomas Nowotny [21], umfangreich dokumentiert sei. Aber auch der Massenmörder Radovan Karadžic arbeite schließlich als Friedens- und Kinderarzt bis zu seiner Festnahme.

Kuhhandel in Kandel – schnelle Resozialisierung im Vordergrund 

Nach diesem forensischen Diskurs der Systemmedien und des migrations-submissiven „Präsidenten der Bundesärztekammer“ wird der Fall „Kandel“ vor der Jugendkammer verhandelt. Die Kammer wolle „allerdings noch weitere Ermittlungen dazu“ durchführen. Das Alter ist für den Prozess und das mögliche Strafmaß extrem wichtig: Auf Mord steht im Erwachsenen-Strafrecht eine „lebenslange Freiheitsstrafe“ – in der Regel 14 Jahre, die nach sieben Jahren meist im offenen Strafvollzug behandelt wird. Für Heranwachsende im Jugendstrafrecht beträgt die Höchststrafe zehn Jahre, dementsprechend nur fünf Jahre Haft unter doppelter Anrechnung der Untersuchungshaft.

Fake-News um Abduls Alter

Die sogenannten deutschen Qualitätsmedien, namentlich die „Lügdeutsche“, die „Krankfurter Verallgemeinernde“, der LÜGEL, der LOCUS, die Berliner Morgenpest und allen voran ARD und ZDF, üben sich täglich darin, vermeintliche Fake News bei den Freien Bürgerlichen Medien aufzudecken. Einzig und allein sie selbst lieferten angeblich absolut saubere, geprüfte Informationen. Dafür haben die GEZtapo-Medien extra ein Heer von „Faktenchecker“ ausgerechnet aus dem linksterroristischen AntiFa-Milieu eingestellt, allen voran Patrick Gensing [22], den obersten Faktenverdreher [23] der ARD seit April 2017.

Der Mord an Mia in Kandel durch den traumatisierten Geflüchteten Abdul brachte es abermals ans Tageslicht [9]: die deutschen „Qualitätsmedien“ sind selbst die größten Fake News-Lieferanten Europas! Sie schrieben permanent von einem 15-jährigen Täter, obwohl sie das wahre Alter gar nicht genau wussten – aber durchaus erahnen konnten, dass er nicht „15“ ist. Auch die Lügen-Berichterstattung der Mainstreammedien hat evident dazu beigetragen, dass „MUFL“ Abdul Mobin Dawodzai nun voraussichtlich alle Vorteile des deutschen Jugendstrafrechts mit einfühlsamen Streetworkern, intuitiven Jugendpsychologen und taktvollen Tanztherapeuten für zumindest fünf bis sieben Jahre genießen kann. Danach ist er ein freier „Mann“.

Das afghanische Scharia-Strafrecht hat seine eigenen Handlungsmaximen: „Die Ehre ist das oberste Prinzip des Paschtunwali“. Die Ehre von Abdul Mobin Dawodzai wurde am 27.Dezember im dm-Drogeriemarkt in Kandel mittels einer minutenlangen bestialischen Abschlachtung wieder hergestellt.

» Der Fall Abdul Mobin Dawodzai [16]: Von der Einreise per Flugzeug bis zum Schlachten eines deutschen Mädchens – Mia ist tot, weil der Staat total versagt hat

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Die 15-jährige Mia ist tot, weil der Staat total versagt hat

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Migrantengewalt,Mord,Polizei,Schule | 248 Kommentare

Am 27. November hat Merkels minderjähriger Gast Abdul Dawodzai einem Mitschüler mit der Faust die Brille im Gesicht zertrümmert. Am 27. Dezember hat der mit einem Abschiebungsverbot dekorierte papierlose Mädchenstalker, angeblich aus der Provinz Kabul, der 15-jährigen Mia ein Messer ins Herz gerammt. Die Staatsanwaltschaft Landau hat mittlerweile das Obduktionsergebnis bekannt gegeben. Demnach hat der Afghane mehrfach zugestochen. Der Stich in das Herz war tödlich. Wer einem anderen Menschen ein Messer ins Herz rammt, hat die Absicht, zu töten, oder nicht? Dass der 36 Kilometer entfernt in Neustadt wohnende Afghane sich in den Schulferien in Kandel aufhielt und dort Mia ausfindig machte, soll „Zufall [24]“ gewesen sein. Zufällig hatte er ein Messer dabei. Zufällig traf dieses Messer das Herz.

Am Vormittag jenes verhängnisvollen 27. Dezember hatte die Polizei den Afghanen noch aufgesucht, um ihm eine Vorladung persönlich zuzustellen. Er hatte bis dahin mehrfach nicht auf Vorladungen reagiert. Wo hatte die Polizei die Vorladungen hingeschickt? An die Wohnadresse des Afghanen in Neustadt oder an den Vormund beim Jugendamt in Germersheim? Dazu gibt es in der Presse noch keine Angaben. Fest steht nur eins: Das örtliche Jugendamt am Wohnort des Afghanen in Neustadt ist fein raus, denn es ist nicht zuständig für das eingeflogene Findelkind.

Die Frage der Weitergabe lebenswichtiger Informationen spielt im vorliegenden Fall eine besondere Rolle. Im Normalfall gehen amtliche Schreiben an den gesetzlichen Vormund. Dieser trug offenbar nicht Sorge dafür, dass Abdul bezüglich der Anzeigen von Mia (15.12.) und ihrem Vater (17.12.) bei der Polizei erschien. Blieb die Post liegen? War der Vormund, der sicherlich mehr als ein orientalisches Mündel an der Backe hat, schlichtweg überlastet? Gibt es jeden Tag solche Probleme, dass man langsam abstumpft?

Auch die Polizei gibt Fragen auf. Die einzigen Kontakte zwischen der Polizei und dem Afghanen fanden bis zum Mordtag am 17.12. (telefonisch) und 18.12. (in der Schule) statt. Warum hat die Polizei nicht schon am 15. 12. reagiert? Ist die Anzeige der 15-Jährigen ignoriert worden? Ist evt. auch die Polizei überlastet? Jedenfalls hat man erst am 17.12. reagiert, als sich zusätzlich der Vater einschaltete. Direkt nach der Anzeige des Vaters hat die Polizei eine telefonische Gefährderansprache abgesetzt. Ob das eine ausreichende Maßnahme ist, um einen jungen Ausländer von seinem gefährlichen Treiben abzuhalten? Offenbar ließen sich von Kandel aus in Neustadt keine Kollegen finden, die mal eben in der MUFL-WG auftauchen. Außerdem war Sonntag. Vielleicht war der Zögling auch ausgeflogen.

Am nächsten Tag, Montag 18.12., also drei Tage nach Mias Anzeige, bekam die Polizei einen Anruf der Schule in Kandel. Die Schulleitung war offenbar mit den Betreuerinnen wegen des Vorfalls vom 27.11. verabredet. Aus Sicht der Betreuerinnen kam die Polizei „unangemeldet“. Sie wurden Zeugen, dass das Handy des Afghanen eingezogen wurde (bei der Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der bisherigen Mordermittlungen wurden zwei weitere Handys einkassiert). Die Betreuerinnen erfuhren nicht nur, dass ihr Zögling beim Hauswirtschaftsunterricht aus Eifersucht zugeschlagen hatte, weil ein Mitschüler Mia am Küchenherd „zu nahe kam“. Die Attacke auf das Auge wurde noch am selben Tag, dem 27.11., von dem geschädigten Schüler angezeigt. Die Betreuerinnen erfuhren auch von ehrverletzenden Bildern, die der Afghane von Mia verbreitet hatte. Und davon, dass Abdul dem Vater gedoht hatte, seine Tochter „abzupassen“. Sie efuhren, dass Mia den Afghanen angezeigt hatte. Da hätten sämtliche Alarmglocken schrillen müssen. Das Jugendamt bestreitet aber bis heute, dass jemals von der Polizei über eine „Gefahr für Leib und Leben“ informiert worden sei. Was den Sozialarbeiterinnen fehlt, sind offenbar Pflichtpraktika in Afghanistan.

Damit steht fest, dass Mia und ihr späterer Mörder in die gleiche Klasse gingen. Und noch mehr wird klar: Spätestens Ende November muss die Schule darauf aufmerksam geworden sein, dass es ein gravierendes islamtypisches Problem in der Klasse gab. Wurde das Problem sozialpädagogisch aufgearbeitet? Und was wurde in der MUFL-WG unternommen? Wurde ein Termin beim kinderspychiatrischen Notdienst gemacht, um den aggressiven Afghanen begutachten zu lassen? Was unternahm der amtlich eingesetzte Vormund, der gleichzeitig Mitarbeiter im Jugendamt ist? Dachte er über eine andere Schule für Abdul nach? Es ist ja ohnehin kaum nachzuvollziehen, dass jemand, der in Neustadt wohnt, in Kandel zur Schule geht.

Das Jugendamt Germersheim behauptet nach wie vor, eine Bedrohungslage für Mia sei am 18.12. in der Schule nicht thematisiert worden. Zwischen Polizei und Jugendamt spinnt sich derzeit über den Informationsfluss ein ausgiebiger Streit, der wegen des hohen Interesses der Öffentlichkeit in den Lokalmedien ausgetragen wird. Die Polizei will nicht nur in der Schule mit den Betreuerinnen gesprochen haben, sondern auch am 18. und 19. Dezember mit dem Vormund. Dabei sei die Lage hinsichtlich der vorliegenden drei Anzeigen vollständig thematisiert worden.

Es geht um die Frage, wer die Verantwortung dafür trägt, dass Abdul offenbar weiter unbehelligt Druck auf Mia ausüben konnte und ihm keiner Zügel anlegte oder ihn aus dem Verkehr zog. Für Mias Eltern muss es unerträglich sein, dass der Afghane, der zunächst an eine Schule in Wörth gehört hätte und dann in Neustadt hätte beschult werden müssen, ausgerechnet in eine Klasse in Kandel kam. Kandel war zu keiner Zeit sein regulärer Schulbezirk.

Irritierend ist auch, dass das Jugendamt Germersheim für den Afghanen zuständig ist, obwohl er längst in Neustadt wohnte. Eine interessante Frage ist auch: Wieso wurde er überhaupt an eine Einrichtung in Neustadt überstellt? Er war einer der ersten MUFL, die in ein frisch eingerichtetes Heim in Wörth einzogen. Wieso musste er nach vier Monaten raus?

Wie kam Abdul Dawodzai nach Deutschland und welchen Status hat er hier?

„Der Afghane war im April 2016 als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling in Hessen eingereist“, heißt es bei der Bildzeitung [25] über den Messermörder Abdul D.. In Hessen eingereist? Interessant. Um von Kabul nach Hessen einzureisen, muss man im Flieger kommen. Um in einen Flieger zu gelangen, braucht man einen gültigen Reisepass und ein Visum für das Zielland. Als Minderjähriger [26] zusätzlich eine Vollmacht der Eltern. Trotzdem muss es eine Fluglinie gegeben haben, die den MUFL nach Deutschland einschleuste, denn er kam illegal [27]. Und zwar ohne Papiere [28]. Zusammen mit seinem Cousin [29]. Und es muss deutsche Beamte gegeben haben, die der Fluglinie den illegalen Kindertransport bereitwillig abgenommen haben anstatt ihn in der Zuständigkeit von Turkish Airways oder Emirates oder einer anderen komplett verlotterten Fluggesellschaft zu belassen.

Der Asylantrag des Afghanen wurde im Februar 2017 abgelehnt [28]. Das BAMF sprach eine Duldung aus, was vor allem mit der abenteuerlichen Altersangabe zu tun haben dürfte.

Wie alt ist der Mörder?

Afghanische Papiere sind bezüglich Altersangaben wertlos. In dem failed state erfolgt die Altersangabe für Ausweise anhand des Aussehens [30]. So wie auch in unserem failed state. „Die Rheinpfalz [31]“ berichtet über die vorsintflutliche Datengewinnung:

Zu der Einschätzung, dass der Inhaftierte erst 15 Jahre alt sein soll, kam das Jugendamt in Frankfurt, wie die Kreisverwaltung Germersheim informiert. Und zwar durch „Inaugenscheinnahme“ und durch ein „ärztliches Erstscreening“. Außerdem habe sich ein Familienrichter den Afghanen angeschaut. Das Alter sei dort nicht in Frage gestellt worden. Dass der Täter volljährig – also 18 Jahre alt– sei, „wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen“. Aus dem Ausländerzentralregister ergibt sich nach Informationen der RHEINPFALZ ein Geburtsdatum 1. Januar 2002, Geburtsort Kabul.

Abdul gab sein Alter mit 14 (!) an, wie mittlerweile bekannt wurde. Als Geburtsdatum diente der 1.1.2002. Demnach hat der Knabe gerade im deutschen Jugendkuschelknast seinen „16. Geburtstag“ gefeiert. Der Vater des Mädchens sagte allerdings der „Bild“: „Er ist nie und nimmer erst 15 Jahre alt.“ Optische Altersbestimmungsprogramme im Netz kommen auf 26-30 Jahre.

Inzwischen gibt es neue Informationen zu der ominösen „Inaugenscheinnahme“ [32] durch das Jugendamt der Stadt Frankfurt, wo die „Daten“ des Afghanen erhoben wurden. Sehr aufschlusseich, bitte im Sitzen lesen:

Die Stadt Frankfurt hat erstmals Angaben zur Altersfeststellung bei dem Verdächtigen gemacht, der in Kandel (Rheinland-Pfalz) ein Mädchen getötet haben soll. Der Leiter der Jugendgerichtshilfe, Rainer Johne, erklärte auf Anfrage von hr-iNFO, das Jugendamt der Stadt habe im Mai 2016 einen unbegleiteten Flüchtling vorläufig in Obhut genommen, auf den die Personalien des Tatverdächtigen von Kandel zutreffen könnten.

Daraufhin sei das Alter, damals 14 Jahre, durch eine „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ festgestellt worden. Darunter sei ein Gespräch mit Dolmetscher und zwei Sozialpädagogen des Jugendamtes zu verstehen. Allerdings will die Stadt Frankfurt nicht sicher bestätigen, dass es sich um den Tatverdächtigen handelt, denn der Stadt liegt nach eigenen Angaben nicht dessen kompletter Name vor.

Johne betont, dass die „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ das übliche Verfahren zur Altersfeststellung sei. Es würden die Angaben des Flüchtlings zu Biografie, Schulbesuch und Fluchtweg ebenso begutachtet wie das äußere Erscheinungsbild und der Gesamteindruck. Ein medizinisches Altersgutachten erstellen zu lassen, sei kostenintensiv und liefere auch kein eindeutiges Ergebnis.

Durch einfache Inaugenscheinnahme solch durchsickernder Informationen kann man auf jeden Fall ein komplettes Staatsversagen attestieren.

Wo hielt sich der Mörder auf?

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Aufschlagen eines MUFL [33] muss ein Jugendamt für ihn für zuständig erklärt werden. Die Registrierung und das „Erstscreening“ fanden noch in Frankfurt statt. Ab Mai 2016 [34] wurde das Mündel dem Kreis Germersheim in Rheinland-Pfalz überstellt. Er bekam einen Mitarbeiter des Jugendamtes als Vormund. Der Vormund ist in solchen Fällen meist für den Papierkram zuständig und entscheidet über die Unterbringung. Die eigentliche Betreuung und Erziehungsarbeit leisten Sozialarbeiter in den Wohnheimen. Zunächst kommen die MUFL dazu in ein „Clearinghaus“.

[35]Im April 2016 [36] eröffnete das DRK den Anwohnern der Gemeinde Wörth am Rhein, dass das ehemalige Hotel „Insel“ zur „Insel der Zuversicht“ umfunktioniert wird und fortan der MUFL-Unterbringung dient. In dem Hotel [31] soll Abdul ab Mai 2016 als einer der Ersten gewohnt haben. In diesem Heim für Minderjährige am Rhein hat er dann wohl sein Clearingverfahren durchlaufen. Der Afghane ist in die „Integrierte Gesamtschule“ im Nachbarort Kandel eingeschult [31] worden, obwohl es in Wörth [37] ebenfalls eine Gesamtschule gibt.

[38]Bis Dezember 2016 wurde das ehemalige Hotel mit weiteren MUFLn gefüllt. Zu der Zeit wohnte Abdul D. aber bereits in Neustadt an der Weinstraße. Denn im September wurde er in eine WG [25] nach Neustadt verlegt. Obwohl er nun im 36 km entfernten Neustadt wohnte, ging er weiter in Kandel zur Schule.

Dort lernte er Mia kennen.

Das Foto, auf dem der Afghane mit Hemd und Fliege posiert, stammt von dem Parkplatz an der Bienwaldhalle neben dem Schulgelände in Kandel.

[39]

Der andere MUFL hat ein Zeugnis bei sich, so dass die Aufnahme vermutlich am letzten Schultag vor den Sommerferien gemacht wurde.

[40]Mitte Juli 2016 wurde die DRK-MUFL-Einrichtung in Wörth mit Spenden bedacht. Wer die Vergleichsfotos aus dem FB-Account des Mörders nutzt hat Abdul auf dem Zeitungsbild [41] von der Spendenübergabe schnell ausgemacht. Der Mädchen-Mörder von Kandel trägt an jenem Tag keine Fliege, sondern goldene Sandaletten.

[42]

Ein paar Wochen später häuften sich Anwohnerklagen [43] über nächtliche Lärmbelästigungen [44]. Offenbar hatten De Norre [45] & Kollegen den Laden nicht ganz im Griff.

Warum verlegt man einen 15-Jährigen von einem frisch eröffneten Heim für Minderjährige in eine mehr als 30 Kilometer entfernte WG?

[46]Wie man im Foto vom Zeugnistag sehen kann, verstand sich Abdul gut mit seinem Betreuer. Wieso wurde er aus seiner gewohnten Umgebung gerissen und nach Neustadt verfrachtet?

Wenn er Probleme im Heim hatte, hätte man eine Pflegefamilie vor Ort als Bleibe für die nächsten Jahre finden können. Das hat man nicht getan. Es ging also darum, Abdul an einen anderen Ort zu verfrachten. Man hat ihn ab September 2016 im 36 Kilometer entfernten Neustadt untergebracht. Vom Heim in eine WG. Ein ungewöhnlicher Vorgang für einen 15-Jährigen. Hielt man ihn für älter? Keinesfalls [47]! Er sollte offenbar einfach weg.

Es kann nur einen nachvollziehbaren Grund für diese Maßnahme gegeben haben: Den Betreuern war die Verbindung mit der Schülerin Mia (15) aus dem Nachbarort Kandel bekannt. Sie wollten nichts riskieren. Wenn ein Minderjähriger, der unter der Obhut des Jugendamts steht, ein minderjähriges Mädchen schwängert, gibt es nicht nur Schlagzeilen wegen Kuppelei, sondern auch Unterhaltsforderungen. Es muss auf jeden Fall rumort haben innerhalb der Betreuerszene, denn die „Rheinpfalz [48]“ schreibt, dass man Bauchschmerzen hinsichtlich der Überstellung an die „Verselbstständigungsgruppe“ hatte, dies aber als „notwendig“ erachtete:

In diesem speziellen Fall gab es nach RHEINPFALZ-Informationen außerdem Zweifel von Fachkräften, einer Verlegung des Afghanen in eine Verselbstständigungsgruppe zuzustimmen. Nach Angaben der Kreisverwaltung Germersheim wurde diese Wohnform „im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte als mittelfristige adäquate Hilfeform als notwendig und geeignet eingerichtet“.

190 Quadratmeter Wohnfläche für vier MUFL

Abdul Dawodzai kam in eine Luxusunterkunft. Mit drei anderen Jugendlichen breitete er sich auf 190 Quadratmetern aus. Die großzügige Bleibe hat der Träger „MIO Kinder- und Jugendhilfe“ (ansässig in Maikammer) organisiert. Bei der „Rheinpfalz [31]“ kann man staunend lesen, wie man in Deutschland untergebracht wird, wenn man keinen Bock mehr auf Kabul hat und stattdessen in Deutschland Mädchen aufreißen will:

Die Wohnung, in der offenbar bis Mittwoch der Tatverdächtige lebte, wird als 190 Quadratmeter großes „schönes Einfamilienhaus mit vier eingerichteten Einzelzimmern mit Garten, Gartenhaus und Garage“ beschrieben. Laut Kreisverwaltung wurde die Wohngruppe, in der der Afghane untergebracht war, von drei „Bezugserziehern“ des freien Trägers „MIO“ mit mindestens zehn Stunden pro Woche betreut.

10 bis 40 Stunden pro Woche betreut

Das Jugendamt legt Wert darauf, am 3. Januar mitzuteilen [49]:

Die „umA“ werden dort zusätzlich zum Schulbesuch mit insgesamt 40 Wochenstunden im Direktkontakt betreut. Es handelt sich um ein übliches Konzept für Jugendliche ab 15 Jahren.

Eine Woche hat 168 Stunden. Macht 128 bis 158 Stunden sturmfreie Bude. Sehr geil. Fehlen halt nur noch die Mädels und der Benz vor der Tür – und alle Schlepperversprechen werden wahr…

[50]Von Kandel bis Neustadt braucht man mit öffentlichen Verkehrsmitteln 70 Minuten. Offenbar war diese Strecke kein Hindernis. Ganz im Gegenteil: Abdul fuhr diese Strecke zwei mal pro Tag, denn er ging ja weiterhin in Kandel zur Schule [51]. So konnte er weiterhin in Mias Nähe sein. Hat sie ihn auch in der WG besucht? Eine Freundin berichtet, Mia habe mit ihm Deutsch geübt.

Das Ende

Anfang Dezember 2017 beendete Mia die Beziehung. Welche Zukunft sollte diese Beziehung auch haben? Ein illegal eingereister Afghane mit Asyl-Ablehnungsbescheid [52], der zudem Stress in der Schule und mit der Polizei hatte, bietet keinerlei Perspektive. Aber wenn so einer keine Zukunft hat, soll das Objekt seiner Begierde wohl auch keine haben… Fest steht: Für jeden Afghanen wäre es das Nonplusultra, würde er hier eine heiratswillige Einheimische finden. Den Angaben Mias Vater zufolge wurde er aufgenommen „wie ein Sohn“. Und dann machte ihm Mia nach dem Vorfall in der Schulküche einen Strich durch die Rechnung…

Nur österreichische Medien [29] berichten, was die Bildzeitung für ihre Bezahlkundschaft herausgefunden hat:

„Der Abdul war immer so eifersüchtig und fies“, erzählen Freundinnen von Mia der „Bild“-Zeitung. „Er hat sie gestalkt, war eifersüchtig“, sagt ihr Vater. Immer wieder passte Abdul das Mädchen an einer Bushaltestelle ab und drohte ihr.

Der junge Afghane sitzt in Untersuchungshaft. Freunde von Mia hatten ihn kurz nach der Tat überwältigt und der Polizei übergeben. Er habe dabei „dreckig gegrinst“, erzählt Kundin Diana J., die gerade im Drogeriemarkt einkaufen war.

„Sie hat ihm geholfen, Deutsch zu lernen“, erzählt eine Freundin.

Vor Gericht wird ihm der deutsche Steuerzahler trotz Mias tödlich endenden Bemühungen einen gut bezahlten Dolmetscher zur Seite stellen. Verhandelt wird hinter verschlossenen Türen, damit die Öffentlichkeit keine unschönen Bilder von einem dreckig grinsenden Afghanen sieht. Das Interview mit Diana J. gibt es hier [53]. Sie hörte die Schreie und ging in den Gang, wo Mia auf dem Boden lag. Freundinnen drückten Mia ein Tuch auf die Wunden und riefen „Bleib wach!“. Das Messer lag auf dem Boden. Dann kam ein Junge zu ihr und sagte, dass er Mias Freund sei. Es sei der Ex-Freund gewesen, der sie abgestochen habe. Der Täter stand teilnahmslos herum und machte nichts außer dreckig zu grinsen.

Wer ist verantwortlich?

[54]Wenn Eltern zu Hause Waffen unverschlossen herumliegen lassen und ihr Sprößling damit killen geht, tragen sie eine Mitverantwortung. Jedes Küchenmesser mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm stellt gesetzlich gesehen eine verbotene Waffe dar, die man nicht mit sich herumtragen darf. Wer ist dafür verantwortlich, wenn ein von den Behörden als minderjährig eingestufter illegal eingereister Afghane ein 20 cm langes Messer aus seiner Luxus-WG-Küche mitnimmt um damit seine Ex-Freundin abzustechen?

An erster Stelle natürlich Merkel. Die „Welt [52]“ nimmt diesmal kein Blatt mehr vor den Mund:

Die Tötung der 15-jährigen Mia durch einen Afghanen in der Pfalz wirft Fragen zur Migrationspolitik der Bundesregierung auf. (…) Die Wahrscheinlichkeit, dass ein junger polizeibekannter Afghane in Deutschland ein Mädchen erstechen kann, ist beeinflussbar durch politische Entscheidungen. Erhöht wurde das Risiko dadurch, dass Deutschland zum Hauptzielland sogenannter unbegleiteter minderjähriger Ausländer wurde, inzwischen sind es mehr als 50.000. Dass mehr dieser Migranten nach Deutschland kommen als in jedes andere Land, hängt neben der intensiven Betreuung in Einrichtungen der Jugendhilfe auch mit der laxen Altersfeststellung zusammen. (…)

Dass der Afghane überhaupt ein Mädchen umbringen konnte, wurde auch durch die politische Entscheidung ermöglicht, jeden Ausländer unerlaubt einreisen zu lassen, der glaubhaft angibt, Schutz zu suchen. Dass darunter auch Gewalttäter sind, lässt die Bundesregierung bis heute nicht von ihrem bisherigen Kurs abweichen. Auch dass durch diese auf illegaler Einreise bestehenden Flüchtlingspolitik, kein einziger Afghane aus Afghanistan gerettet wird, sondern aus Österreich oder anderen Nachbarländern, ist für die Bundesregierung kein hinreichender Grund für einen Kurswechsel. Nach dem Willen der Bundesregierung werden Schutzsuchende, sogar wenn sie sich als gewalttätig erweisen, nur in Ausnahmefällen abgeschoben oder eingesperrt. Wie die Zeitung „Rheinpfalz“ berichtete, soll der Asylantrag des angeblich 15-Jährigen schon abgelehnt worden sein. Doch ob ein unerlaubt eingereister Migrant schutzbedürftig ist oder nicht, ist für den Verbleib in Deutschland ohnehin zweitrangig – solange er als unbegleiteter Minderjähriger eingestuft wird. In diesem wie auch den vergangenen Jahren wurde laut Bundesregierung kein einziger Angehöriger dieser Gruppe in sein Herkunftsland abgeschoben.

Merkel fühlt sich wie üblich nicht angesprochen. Sie wird das Geschehen in Kandel geflissentlich ignorieren, so wie andere „Einzelfälle“ auch. Sie hat ja bislang alles richtig gemacht und weiß nicht, was man ändern könnte.

Die Elite von Rheinland-Pfalz fühlt sich auch nicht zuständig. Alles, was Rang und Namen hat, steckt den Kopf in den Sand [55].

Zum Schluss wegen der Informationsfülle und des Behördenstreits noch chronologischer Überblick:


Leiterin des Jugendamtes Germersheim
Sabine Heyn
17er- Straße 1
76726 Germersheim
Tel.: 07274 53-430
Mail: s.heyn@Kreis-Germersheim.de

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Sozialpädagoge hat viel Verständnis für „gekränkten“ Mörder von Mia

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Idioten,Islamisierung Deutschlands | 271 Kommentare
Für Andreas Dexheimer (rechts), Sozialpädagoge und Leiter der Münchner Geschäftsstelle der Diakonie-Jugendhilfe Oberbayern ist Mias Mörder, Abdul D. (links) auch nur ein Opfer.

Von L.S.GABRIEL | Ein junges deutsches Mädchen ist tot [2]. Kaltblütig und grausam wurde die 15-jährige Mia mit mehreren Messerstichen von einem afghanischen Eindringling aus gekränkter Eitelkeit abgeschlachtet [65]. Zeugen zufolge soll der Täter danach auch noch „dreckig gegrinst [25]“ haben. Viel wurde über die Tat geschrieben und gesagt in den letzten Stunden. Eine der am meisten gestellten Fragen im Zusammenhang ist die nach dem „Warum“. Die meisten Antworten beschäftigen sich dann mit dem Täter und sind meist ebenso dumm wie realitätsnegierend.

So auch die „Erklärungen“ von Andreas Dexheimer im Focus-Interview [66]. Dexheimer ist Sozialpädagoge und Leiter der Münchner Geschäftsstelle der Diakonie-Jugendhilfe Oberbayern, wo er sogenannte „minderjährige Flüchtlinge“ betreut. Also jene Klientel, in die auch Abdul Dawodzai, Mias Mörder gehörte, wenn auch wohl völlig zu Unrecht.

Dieser „Spezialist“ für die „jugendlichen“ Eindringlinge erklärt uns nun nicht nur, dass das islamische Monster eigentlich nichts dafür könne, denn schließlich sei es gekränkt und abgewiesen worden, sondern behauptet auch noch, dass gerade Afghanen Frauen besonders wertschätzen würden!

Das Ende einer „Liebe“ bedeute für Pubertierende eine narzisstische Kränkung, so Dexheimer.

Das mag sein, nur ist dieser Täter mit ziemlicher Sicherheit kein Teenager und auch sonst ist es bei uns eher unüblich, dass Jugendliche dem Mädchen, das sie verlassen hat mit einem „dreckigen Grinsen“ mehrmals ein Küchenmesser in den Leib rammen.

Afghanistan das Land der „Frauenrechte“ 

Auf die Frage, ob diese spezielle Tat eventuell etwas mit dem Frauenbild der Afghanen zu tun haben könnte, antwortet der für eben solche Personen verantwortliche „Sozialpädagoge“:

Ich denke nicht, dass es irgendeine Rolle gespielt hat. Denn grundsätzlich ist das Frauenbild von jungen Afghanen von Wertschätzung geprägt. Die Mutter hat in der Familie die Hosen an. Diese Wertschätzung gilt ebenfalls jüngeren Frauen oder Gleichaltrigen.

Wie bitte? Afghanistan gilt als eines der weltweit gefährlichsten Länder für Frauen!

Afghanische Frauen und Mädchen werden in der Regel zwangsverheiratet [67] (viele im Kindesalter), sie werden misshandelt und bis hin zur Nahrungsmittelrationierung [68]  kontrolliert. Wer nicht spurt, wird gerne auch von den sie „wertschätzenden“ Männern der Familie mit Säure übergossen. Frauen werden in Afghanistan auch nach Vergewaltigungen gerne schon mal wegen Ehebruchs gesteinigt. Ein afghanisches, die Situation perfekt beschreibendes Sprichwort lautet:

Der Platz der Frau ist entweder das Haus ihres Mannes oder ihr Grab.

Die Islamischen Republik Afghanistan ratifizierte zwar 2003 die UN-Konvention zur Beseitigung von Diskriminierung gegen Frauen und stellte 2004 Frauen in der Verfassung rechtlich gleich, gleichzeitig aber darf laut Artikel 3 der Verfassung kein Gesetz im Widerspruch [69] zu den Grundlagen des Islam stehen. Was de facto dann eben Sharia-Law bedeutet.

Die Deutungshoheit im Falle von Unklarheiten obliegt in allen Bereichen der Gesetzlichkeit und ihrer Exekution der Interpretation des Obersten Gerichtshofes, der wiederum aus islamischen Hardlinern besteht und wo keine einzige Frau vertreten ist.

Laut einer Studie der Hilfsorganisation Oxfam werden rund 87 Prozent der Afghaninnen Opfer familiärer Gewalt.

Die afghanisch-amerikanische Rechtsanwältin Mariam Atasch Nawabi sagt [70]: „Die Jahre des Krieges in Afghanistan haben die Gewalt in die Häuser getragen. Die Stammesgesetze sind noch immer dominant.“

Das ist also „Wertschätzung“, wie Andreas Dexheimer sie versteht?

Dafür hat er aber umso mehr Verständnis für die afghanischen männlichen Gewalttäter:

Junge Afghanen sind in Gewalt aufgewachsen. Sie haben erlebt, wie die Taliban die Zivilbevölkerung terrorisieren, haben Kämpfe zwischen internationalen Truppen und den Taliban oder Auseinandersetzungen zwischen Clans mitbekommen. Diese Gewalterfahrung hat sich bei vielen auf der Flucht fortgesetzt. Sie sind unter extremen Belastungen alleine gereist, wurden auf ihrer Flucht oft selbst Opfer und haben erfahren, dass Gewalt ein Mittel der Auseinandersetzung ist, mit der sich der Stärkere gegen den Schwächeren durchsetzen kann.

Das „hochproblematische“ Leben in Germoney

Was natürlich nicht fehlen darf, im Plädoyer für afghanische Mörder und Vergewaltiger, ist die Mitschuld der deutschen Gesellschaft:

Viele entwickeln eine posttraumatische Belastungsstörung. Sie leben in der Sorge um ihre Existenz, sind schreckhaft, ängstlich, angespannt.  Zudem ist die Lage von allen afghanischen Flüchtlingen hochproblematisch, da sie wissen, dass sie kaum eine längerfristige Bleibeperspektive haben. Sie haben Angst, dass sie das Land bald verlassen müssen.

Klar, hätten Hussein Khavari, [71] der afghanischen Mörder von Maria Ladenburger [72] und Abdula Dawodzai sofort nach ihrer illegalen Einreise nach Deutschland, einen deutschen Pass, ein Haus, einen Porsche und vier willige blonde „Kuffarschlampen“ übergeben bekommen, würden Maria und Mia bestimmt noch leben.

Grundsätzlich aber haben wir ja wohl gar kein Problem. Dexheimer sieht die Lage entspannt:

Im Jahr 2015, als innerhalb kürzester Zeit viele tausend junge Flüchtlinge kamen, gab es Probleme, hatten wir zu wenig Leute. Das ist heute völlig anders, die Lage in den Jugendeinrichtungen ist zumindest aus struktureller Sicht entspannt.

Dann ist ja alles in Ordnung. Mia und Maria sind an übertriebener männlicher afghanischer Wertschätzung für Frauen „gestorben“.

Kontakt:

» andreas@dexheimer.net [73]

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Abdul D.: Afghane, „15 Jahre“, Mörder eines deutschen Kindes

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Dhimmitude,Einzelfall™,Siedlungspolitik | 502 Kommentare
Der "15-jährige" Abdul aus Afghanistan.

Am frühen Donnerstagabend veröffentlichte die BILD [74] ein Foto des angeblich 15-jährigen Afghanen, der die tatsächlich 15 Jahre junge Mia in einem Drogeriermarkt in Kandel in Rheinland-Pfalz mit einem 20-Zentimeter langen Messer, vermutlich aus gekränkter Ehre, abgeschlachtet hat (PI-NEWS berichtete hier [2] und hier [65]).

Wir gehen davon aus, dass der Afghane nicht an einer Art von Progerie (Erbkrankheit, die bei Kindern mit überschnellem Altern einhergeht) leidet. Aber sicher wird uns nun von ganz schlauer Seite etwa erklärt werden, der faltige Endzwanziger sieht nur so aus, weil die Sonne Afghanistans seiner Haut eben so zugesetzt hätte.

In Wahrheit, ist es wohl eher wie bei Hussein Khavari, [71] dem angeblich „17-jährigen“ afghanischen Mörder von Maria Ladenburger [72], der eigentlich 33 Jahre alt [75] ist, oder beim angeblich 18-jährigen, grauhaarigen Muhammad aus Pakistan [76].

Man fragt sich mittlerweile, ob dieses Deutschlandvernichtersystem, bestehend aus sogenannten „Regierungs“-Parteien, Lügenpresse und linken Idioten, die es am Leben erhalten, selber so debil ist, oder nur denkt, dass wir so dumm sind?

Beides ist tragisch, vor allem für dieses Land und für all die toten Deutschen – jene, die es schon getroffen hat und die vermutlich vielen, die noch folgen werden. [77] (lsg)

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Kandel: Afghanischer Messer-MUFL bedrohte 15-Jährige seit Wochen

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Migrantengewalt,Siedlungspolitik,Video | 376 Kommentare
Blumen und Kerzen vor dem Tatort in Kandel (kleines Bild: Symbolfoto).

Heute Mittag gab es zum gestrigen Messer-Massaker an einer 15-jährigen Deutschen (PI-NEWS berichtete [2]) durch einen angeblich gleichaltrigen afghanischen Gast der Kanzlerin in einem Drogeriemarkt im rheinland-pfälzischen Kandel eine Pressekonferenz [78]von Polizei und Staatsanwaltschaft. Angelika Möhlig, Leiterin der Staatsanwaltschaft Landau führte darin aus, dass es sich beim Täter offenbar um den Ex-Freund der Toten handelte. Die beiden seien an diesem Tag „zufällig“ aufeinander getroffen.

Das Mädchen habe sich von dem angeblichen MUFL (minderjähriger unbegleiteter „Flüchtling“) Anfang Dezember nach mehrmonatiger Beziehung getrennt. Das konnte der afghanische Herrenmensch, wie bei dieser Klientel üblich, offenbar nicht akzeptieren.

Der Täter soll das Mädchen in den Drogeriemarkt verfolgt haben, wo er mit einem 20 Zentimeter langen Messer mehrfach auf sein Opfer eingestochen habe. Die beiden männlichen Jugendlichen, in deren Begleitung sich das Opfer befunden hatte, sollen gemeinsam mit anderen Zeugen den Afghanen dann bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten haben. Trotz rascher Hilfe erlag die 15-Jährige, die von Zeugen „Mia“ genannt worden [25] sein soll, kurz darauf ihren Verletzungen.

Der Afghane war bereits polizeibekannt

Außerdem wurde heute bekannt, dass die Eltern der Getöteten den „MUFL“ bereits Mitte Dezember wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung angezeigt hatten. Er soll die 15-Jährige davor auch schon geschlagen haben [79]. Dieser Anzeige war seitens der Polizei eine Vorladung erfolgt, der der Afghane nicht nachgekommen sei. Am Tattag sei dem bereits davor wegen Gewalttätigkeit polizeibekannten Täter dann von Polizisten eine weitere Vorladung persönlich ausgehändigt worden.

Wie die Polizei angibt, ist die Messerfachkraft im Frühjahr 2016 als „flüchtender“ Gast der Kanzlerin nach Deutschland gekommen. Er sei ein „anerkannter Asylbewerber“,  das Verfahren befinde sich aber noch in der Prüfungsphase. Zuletzt wohnte der Täter in einer betreuten Jugendwohngruppe in Rheinland-Pfalz.

Laut Polizeivizepräsident Eberhard Weber soll er in sozialen Medien damit gedroht haben seine Ex-Freundin „abzupassen“. Ganz so „zufällig“ dürfte das Aufeinandertreffen, zu dem der Afghane ein Küchenmesser mitbrachte, dann wohl doch nicht gewesen sein.

Hier lief eine Menge schief. Mia könnte noch leben, hätte man dem Kind statt linker Multikultiträumereien gesunde Angst vor dem Fremden beigebracht und hätte man die Drohungen der afghanische Zeitbombe seitens der Behörden, im Hinblick auf die Erfahrungswerte [72] der vergangenen Jahre mit dieser Klientel [71], etwas ernster genommen. Mia war ein Teenager und mit ihren 15 Jahren hätte sie darauf vertrauen können müssen, dass andere für sie bedenken, was sie selber ganz klar nicht einschätzen konnte. (lsg)

Die Pressekonferenz:

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