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Ein Schlag in die Magengrube Todkranker

Von EUGEN PRINZ | Am Anfang dieses Artikels ist der Hinweis notwendig, dass im folgenden die persönliche Meinung des Autors zum Thema „Organspende“ zum Ausdruck gebracht wird und nicht der Redaktionsmeinung [1] entspricht.

In Deutschland stehen über 9.000 schwer kranke Menschen [2] auf der Warteliste für eine Organspende. Bei mehr als 1.000 Patienten pro Jahr verschlechtert sich der Gesundheitszustand so sehr, dass eine Transplantation nicht mehr möglich ist oder dass sie auf der Warteliste versterben. Der Grund: Es gibt bei weitem nicht genug Organspender. Den 9000 Todkranken stehen nur etwas über 900 Spender jährlich gegenüber.

Dieses Elend vollzieht sich abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit, es sei denn, man selbst oder jemand aus dem Familien- oder Bekanntenkreis ist betroffen.

Ein guter Freund des Autors musste elf Jahre auf eine Spenderniere warten. Jetzt braucht er erneut eine. Wissen Sie, liebe Leser, was Dialyse bedeutet? Wie das Leben eines solchen Patienten aussieht? Wie dick die Nadel ist, die zur Blutwäsche benötigt wird und was sie mit der Armvene im Laufe der Jahre macht?

Gestern hat der Bundestag mit der Ablehnung der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn favorisierten Widerspruchslösung [3] die aufkeimende Hoffnung dieser Menschen auf ein besseres Leben, bei manchen die Hoffnung auf ein Überleben, zerstört.

„Erweiterte Entscheidungslösung“ ändert nichts an der menschlichen Trägheit

Für den Autor ist die Entscheidung gegen die Widerspruchslösung nur aus ideologischen, jedoch nicht aus logischen Gründen nachvollziehbar. Die Widerspruchslösung besagt im Grunde, dass jeder ein Organspender ist, der dem nicht ausdrücklich widerspricht. Dieser Vorschlag Spahns ist aus der Lebenswirklichkeit geboren. Viele, die eigentlich zur Organspende bereit wären, sind einfach nur zu träge, zu unwissend oder fühlen sich zu beschäftigt, um sich einen Organspendeausweis zu besorgen. Gegen diese den Menschen innewohnende Trägheit wird auch die neue so genannte „Erweiterte Entscheidungslösung“ nichts ausrichten können. Der Autor wagt die Prognose, dass sich mit dieser Regelung die Zahl der Organspender nicht wesentlich erhöhen wird.

Dabei gibt es eigentlich kein vernünftiges Argument gegen die Widerspruchslösung. Jeder, der etwas dagegen hat, dass nach seinem Tod ein Organ entnommen wird, hätte lediglich ein einziges Mal in seinem Leben – also nicht jedes Jahr – seinen Hintern hochbekommen und die Widerspruchserklärung ausfüllen müssen. Und wenn er dazu zu faul und zu träge ist, dann ist es ihm nicht ernst genug, mit der Ablehnung.

Schindluder wird immer getrieben

Die Argumentation, dass mit der Organspende im Falle der Widerspruchslösung womöglich Schindluder getrieben wird, sticht auch nicht. Schindluder wird immer getrieben, das liegt in der Natur des Menschen. Und wer glaubt, dass er in einem System, das eine illegale Entnahme ermöglichen würde, vor dieser geschützt ist, nur weil er seine Zustimmung zur Organspende nicht erteilt hat, den kann man nur als hoffnungslos naiv bezeichnen.

Nochmal: Was spricht denn dagegen, dass derjenige, der nach seinem Ableben seine Organe nicht spenden möchte, ein einziges Mal in seinem Leben ein Formblatt ausfüllt, wenn dadurch jedes Jahr abertausende von Leben gerettet werden können?

Aus der Perspektive der gesunden Menschenverstandes ist einzig die Widerspruchslösung logisch und human. Unser Nachbarland Österreich fährt auch gut damit, oder werden dort etwa die Halbtoten reihenweise illegal ausgeweidet?

Aber was nützt das Lamentieren: Die Ideologie hat über Logik gesiegt. Mit voller Hose ist gut stinken. Bei bester Gesundheit lassen sich leicht solche Entscheidungen treffen und die Grundrechte bemühen. Die Verlierer sind die Menschen auf der Warteliste.

Aber wer weiß, ob nicht der eine oder andere der 379 Abgeordneten, die gegen die Widerspruchslösung gestimmt haben, irgendwann einmal selbst auf dieser Liste steht und sich wünscht, damals anders votiert zu haben. Und wer weiß, ob der eine oder andere von ihnen nicht aus diesem Grund einmal seinen Ehepartner oder sein Kind viel zu früh begraben muss.

Auch jene, unter den Lesern und den Autorenkollegen, die so vehement gegen die Widerspruchslösung argumentierten, ist sehnlichst zu wünschen, dass sie oder ihre Angehörigen nicht eines Tages in die Lage kommen, das Abstimmungsergebnis im Deutschen Bundestag am 16. Januar 2020 aus tiefstem Herzen zu bedauern.


[4]Eugen Prinz [5] im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin. Er kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [6] und den Blog zuwanderung.net [7]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen.
» Twitter Account des Autors. [8]

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51 zu 36: Abstimmungs-Skandal um Bundestagsvize Oppermann (SPD)

geschrieben von dago15 am in Alternative für Deutschland (AfD),Altparteien,Video | 111 Kommentare

Am Mittwoch gab es bei der Befragung der Bundesregierung im Parlament des Deutschen Bundestages einen handfesten Skandal. Der Abgeordnete der FDP, Alexander Graf Graf Lambsdorff, stellte gemäß §42 der Geschäftsordnung, der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) möge zur Befragung persönlich im Parlament erscheinen.

Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) ließ sich dann bei der Verkündung über die Abstimmung extrem viel Zeit, weil mehrere Politiker von SPD und Union noch auf den letzten Drücker in den Saal eilten, um an der Abstimmung teilzunehmen.

Nach einigen Minuten Verzögerung kam es dann doch noch zur Abstimmung und Oppermann fragte: „Wer stimmt für den Geschäftsordnungsantrag?“

Mit Stimmen von FDP, Grünen, AfD und Linken stimmt die Opposition mit 51 Stimmen geschlossen für den Antrag (im Video bei 0:26 min).

Dann die Frage von Oppermann: „Wer stimmt gegen diesen Antrag?“

Die spärlich besetzten Reihen von Union und SPD stimmen mit 36 Stimmen dagegen (im Video bei 0:36 min). Also eine klare Niederlage der Regierungsparteien gegenüber den Oppositionsparteien.

Dann aber die Überraschung: Bundestagsvizepräsident Oppermann wertet die 36 Stimmen von Union und SPD trotz lautem Widerspruch als Mehrheit. „Damit ist der Antrag abgelehnt.“

“Unverschämtheit”, ruft eine Abgeordnete. Und in der Tat: Wer sich das Video anschaut, kann deutlich an den eingekreisten Abgeordneten erkennen, dass Oppermann – wohl als SPD-Politiker befangen – eine krasse Fehlentscheidung getroffen hat.

Der Skandal soll nun im Ältestenrat thematisiert werden. Welche Folgen die Fehlbewertung der Abstimmung für Oppermann persönlich haben wird, steht noch nicht fest.

» Kontakt: thomas.oppermann@bundestag.de [9]

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