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Brandserie in Niederbayern: „Die Ausländerfeinde waren es!“

Von EUGEN PRINZ | Die freiwillige Feuerwehr in der niederbayerischen Gemeinde Adlkofen (Kreis Landshut) hatte  vor gut vier Wochen keinen Grund, sich über Langeweile zu beklagen. Innerhalb von sechs Tagen musste sie dreimal ausrücken und immer mit demselben Ziel: Das Einfamilienhaus der neunköpfigen kurdisch-türkischen Familie Gümüs, die vor etwa dreieinhalb Jahren aus Geisenhausen zugezogen war.

Begonnen hatte die Brandserie am Freitag, 1. Dezember gegen 02.30 Uhr. Zelhia, die 14jährige Tochter des Hauses, wurde nach eigenem Bekunden wach, weil es „nach Rauch gestunken hat“. Wie sich herausstellte, war eine Couchgarnitur im Wohnzimmer in Flammen aufgegangen. Das Mädchen weckte rechtzeitig den Rest der Familie, so dass keiner der Bewohner zu Schaden kam. Für diese Tat wurde sie vom Landshuter Wochenblatt als Lebensretterin gefeiert [1]. Es entstand ein Schaden von 10.000 Euro, da das Zimmer natürlich durch Rauch und Löschwasser stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot angerückt: Die Wehren Landshut, Frauenberg, Günzkofen, Adlkofen und Deutenkofen kamen zum Einsatz.

Kinder sahen dunkle Gestalt mit Sturmhaube

Und jetzt wird es spannend: Drei der Kinder gaben an, einen Mann mit einer schwarzen Lederjacke und einer Sturmhaube mit Augenschlitzen gesehen zu haben, der aus dem Haus flüchtete. Mehr dazu später.

Die Bürgermeisterin von Adlkofen, Rosa-Maria Maurer,  sorgte dafür, dass die Familie auf Kosten der Gemeinde den Rest der Nacht im Gasthaus Westermeier in Adlkofen untergebracht wurde, da die neun Personen nach dem Brand als obdachlos galten. Am Samstag konnten die Bewohner dann wieder in ihr Haus zurückkehren. Aber nicht lange, denn gegen 18.30 Uhr brannte es dort erneut. Dieses Mal waren es Kleider im elterlichen Schlafzimmer, die aus einem unerklärlichen Grund Feuer gefangen hatten. Und auch hier entdeckte wieder Tochter Zelhia den Brand. Welch ein Zufall, oder hat sie ein Gespür für solche Ereignisse?  Auch dieses Mal sorgte die Bürgermeisterin wieder für eine Unterbringung der Familie im Gasthaus Westermeier.

Am Montag konnten dann die Brandopfer wieder in ihr Haus zurückkehren, da der erste Stock noch bewohnbar war. Am darauffolgenden Mittwoch gegen 10.40 Uhr, ging dann plötzlich ein Holzstapel neben dem Haus in Flammen [2] auf. Auch dieser Brand wurde von der Feuerwehr  schnell unter Kontrolle gebracht werden, allerdings entstand ein Gebäudeschaden in Höhe von 5000 Euro. Sie ahnen es schon: Gasthof  Westermeier auf Kosten der Gemeinde von Mittwoch auf Donnerstag wie gehabt.

Es bleibt abzuwarten, ob das so weitergeht. Der Vater, Ramazan Gümüs, sieht hinter den Bränden eine ausländerfeindliche Attacke durch rassistisch-rechtsradikale Täter. Er glaubt seinen Kindern die Geschichte von dem schwarz gekleideten Unbekannten mit der Sturmhaube. Seine Familie werde schon länger schikaniert, so der kurdische Türke gegenüber dem Landshuter Wochenblatt [3]: Im Juni sei sein Haus mit Eiern beworfen worden und kürzlich hätte jemand Rasierschaum in den Briefkasten gespritzt. Die Polizei sei jeweils informiert wurden, doch „sie glaubt uns nicht und unternimmt auch nichts“, beschwerte er sich gegenüber dem Anzeigenblatt. Seine Frau Khadra fühle sich in diesem Haus nicht mehr sicher. Ramazan Gümüs hat inzwischen auch die DITIP eingeschaltet, deren Mitglied er ist.

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Spuren eines zerplatzten Eies an der Fassade?

Polizei schließt Brandstiftung durch Außenstehende aus

Allerdings kommen die Brandermittler der Kripo Landshut zu einem anderen Ergebnis. Polizeisprecher Andreas Urban vom Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz stellt ausdrücklich fest: „Eine Brandstiftung durch eine außenstehende Person kann ausgeschlossen werden“.

Ein Anschlag war es nach Meinung der Brandermittler von der Kripo Landshut also nicht. Dass dreimal hintereinander Gegenstände von selbst in Flammen aufgehen, ist ebenso unwahrscheinlich, wie dreimal hintereinander ein technischer Defekt oder Fahrlässigkeit.

Was kommt dann noch infrage?

Es ist verständlich, dass angesichts der klaren Aussage der Polizei die Behauptungen des Herrn Gümüs bei vielen Leuten in Adlkofen Unmut auslösen, da man sich in die rechte Ecke gestellt sieht. Auch die Bürgermeisterin ist nicht begeistert. Die Bewohner unserer Gemeinde seien allen Kulturen gegenüber offen und tolerant, betont sie. „An Halloween hatten auch noch andere Leute in Adlkofen Rasierschaum im Briefkasten“, kontert sie gegenüber PI News den Vorwurf des Herrn Gümüs, der hinter den Bränden einen ausländerfeindlichen Anschlag sieht.

In der Gemeinde geht das Gerücht um, dass es der 14jährigen Tochter, der Lebensretterin mit dem Gespür für Brandherde, in Adlkofen nicht gefalle und dass sie unbedingt weg wolle. Auf die Frage, ob dies zutreffend sei, erklärte Rosa-Maria Maurer, dass sie davon nichts wisse und sie sich an der Verbreitung von Gerüchten nicht beteilige. PI News stellte auch kritische Fragen hinsichtlich der Kostenübernahme für die Übernachtungen. Denn als obdachlos können ja nur jene gelten, die es sich nicht leisten könne, eine vorübergehende Unterbringung in einer Pension selbst zu bezahlen. Die Bürgermeisterin erklärte, dass sie davon ausgehen würde, dass die Brandversicherung des Herrn Gümüs der Gemeinde die Kosten erstattet. Falls dies nicht der Fall sei, werde die Kostenfrage erneut geprüft.

Etwa 12.200 Euro für die Feuerwehreinsätze

Da wir gerade bei der Kostenfrage sind: PI-NEWS hat einen Insider gebeten, die ungefähren Kosten der Feuerwehreinsätze zu kalkulieren. Die von ihm konservativ gehaltene Berechnung ergab einen Betrag von mehr als 12.200 Euro. Da die Einsatzstunden und die Zahl der eingesetzten Kräfte niedrig angesetzt wurden, dürfte der tatsächliche Betrag sogar noch höher liegen.

Im Normalfall übernimmt die Brandversicherung die Kosten für den Feuerwehreinsatz. Verweigert sie jedoch die Erstattung, ist zunächst einmal die Gemeinde der Kostenträger.

Da dies sicherlich kein Fall ist, bei dem die Versicherung mit lächelnder Miene die Kosten erstattet, hat PI News einen Sachbearbeiter für Brandschadensfälle bei einer namhaften Versicherung befragt. Das Ergebnis: Wenn dem Versicherten nicht nachgewiesen werden kann, dass er die Brände selbst gelegt oder dazu angestiftet hat, muss die Versicherung leisten. Das gilt auch, wenn der Täter nachträglich ermittelt werden kann. Dann geht die Versicherung in Vorleistung und nimmt den Verantwortlichen anschließend in Regress. Wenn  nichts zu holen ist: Pech gehabt. Sollten die Ermittlungen ergeben, dass eines der Kinder den Brand gelegt hat, müsste dem Versicherten, also Herrn Gümüs, eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden können, um die Leistung zu verweigern.

An dieser Stelle gilt es nochmal ausdrücklich festzustellen, dass seitens der Polizei bisher keine Tatverdächtigen benannt wurden und jedes Nachdenken über mögliche Täter reine Spekulation ist, zumal eine Anfrage bei der Pressestelle der Polizei ergab, dass keine neuen Erkenntnisse vorliegen.

Nach dem derzeitigen Sachstand wird wohl die Gemeinschaft der Versicherten für die Brandschäden und die Begleitkosten aufkommen müssen.

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