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Polizei fasst Mörder der 16-jährigen Michelle Fahrngruber

Von L.S.GABRIEL | Offenbar aufgrund unverzüglicher Veröffentlichung von Fotos und Namen des europaweit gesuchten Tatverdächtigen im Fall der ermordeten 16-jährigen Michelle Fahrngruber kam es schon einen Tag nach der grausamen Hinrichtung des Teenagers zur Festnahme des Gesuchten.

Der angeblich 17-jährige Afghane Saber Akhondzada soll in der Nacht auf Montag seine Exfreundin Michelle mit zwei Messerstichen in den Rücken abgeschlachtet haben. Laut Obduktionsbefund sei ein Stich in die Lunge des Mädchens tödlich gewesen. Schon vor dieser Tat soll der Moslem mit einem von ihm begangenen Mord in Afghanistan geprahlt haben.

Mutter und Schwester, die 18-jährige Nadine, hatten die Ermordete gefunden. Der Täter hatte die Zimmertür mit einem Kasten verbarrikadiert und war aus dem Fenster geflohen (PI-NEWS berichtete [1]).

Nadine startete auf Facebook unverzüglich einen Aufruf nach der afghanischen Bestie, bat die Community um Mithilfe bei der Suche und schwor ihn zu „kriegen“.

In oberösterreichischem Dialekt schrieb das Mädchen verzweifelt: „Du woast die beste Schwester. I lieb di fürimmer und ewig wer des dir immer angetan hod er griegts zruck. I vamiss di Schwesterherz [..] Wir lieben dich kleine Schwester.“

Und bat dann: „Waun wea in scheiss Mörder vo meina Schwester siagt Polizei ruafn – Saber Ahkonzada.“

Am Dienstag gegen 14 Uhr postete die Polizei Oberösterreich [2] dann die Festnahme:

Ein großes DANKE an alle, die bei der Fahndung nach dem Mordverdächtigen beteiligt waren! Er wurde soeben von der Polizei Wien festgenommen! ?

Posted by Polizei Oberösterreich [3] on Tuesday, December 11, 2018 [4]

Offenbar war der Druck zu groß für den feigen Moslem. Er soll sich gestellt haben. Laut Aussagen des Bruders der getöteten Michelle, habe Akhondzada ihm erzählt, dass er aus Afghanistan fliehen habe müssen, weil er dort einen Mord begangen habe. Ob er nur angegeben hat oder das stimmt, ist derzeit nicht bekannt. Möglich ist es allemal, denn er wäre nicht der erste Mörder, der in Deutschland oder Österreich Schutz vor Strafverfolgung in der Heimat sucht.

Die schwer geschockte Schwester der Toten erzählte gegenüber der österreichischen Kronenzeitung [5], Michelles tote weit aufgerissene Augen verfolgten sie immer noch. Die 16-Jährige lag zugedeckt auf dem Rücken in ihrem Bett, überall sei Blut gewesen, ihre Augen starr und weit aufgerissen.

Es müssen unvorstellbar schreckliche letzte Minuten im jungen Leben von Michelle gewesen sein. Akhondzada soll sie immer wieder kontrolliert und in seinem (islamischen) Sinn unterdrückt haben. Das Mädchen wird aber als äußerst gutmütig und liebenswürdig beschrieben. So soll sie ihm immer wieder verziehen und an Besserung seines Verhaltens geglaubt haben. Ein verliebtes junges Mädchen – ein Teenager, der sein Herz an eine Bestie hing – jung, unerfahren, naiv und niemand hat Michelle beschützt davor.

Schwester Nadine sagt: „Michelle war verliebt, Saber wollte alles kontrollieren. Sie musste alle Telefonnummern aus ihrem Handy löschen, auch die der Familie. Nur seine durfte gespeichert sein. Sie durfte keinen anderen Burschen ansehen oder gar mit ihm reden. Eigentlich sollte Michelle ohne sein Beisein die Wohnung nicht mehr verlassen.“

Er selbst allerdings habe sie mit einer Schulfreundin betrogen, erzählt Nadine, die sich sehr geärgert habe darüber, dass ihre kleine Schwester dem Afghanen immer wieder nachgegeben habe.

Die Taten gleichen sich immer wieder. Auch die im März dieses Jahres vom Afghanen Ahmad Gulbhar ermordete Mireille Bold [6] war von ihm davor nach islamischem Brauch gegängelt worden, sollte sogar ein Kopftuch tragen. Ebenso der Fall Mia Valentin [7], das Mädchen, das im Dezember 2017 vom Afghanen Abdul Dawodzai [8] in einem Drogeriemarkt in Kandel regelrecht abgeschlachtet worden war – deren Gesicht man danach kaum noch erkannte. Auch sie war ein 15-jähriger Teenager, dem man die natürlichen Vorbehalte vor allem Fremden erfolgreich abtrainiert hatte. Teenies verlieben sich, sie sehen was sie sehen wollen, was man ihnen beigebracht hat in anderen zu sehen – immer das Gute. So ein Schwachsinn! Jedes Tier weiß es besser! Keines dieser Kinder hat Schuld, wie viele herzlos sagen – sie sind Produkte dieser kranken, sich geradezu suizidal gebärdenden linksverblödeten Gesellschaft, die ihre Nachkommen opfert, für eine Ideologie, die den Tod unseres Volkes will.

Mit Michelle Fahrngruber ist wieder ein junges Leben viel zu früh gewaltsam zu Ende gebracht worden und es ist vorhersehbar, dass dieses Mädchen nicht das letzte unserer Kinder sein wird, das einem Afghanen oder anderen islamischen importierten Monster zum Opfer gefallen ist.

Aber vielleicht haben zumindest die Behörden daraus gelernt, dass man Verbrecher schneller fängt, wenn man sofort Fotos und zielführende Informationen veröffentlicht und nicht Wochen oder Monate damit vergeudet „einen Mann“ zu suchen, sodass der Täter genug Zeit hat zu entkommen.

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Mädchenmord in Steyr: Afghane tötet 16-Jährige im Kinderzimmer

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Migrantengewalt,Österreich | 227 Kommentare

Von L.S.GABRIEL | In der Nacht auf Montag wurde im oberösterreichischen Steyr die 16-jährige Michelle Opfer eines angeblich 17-Jährigen „Flüchtlings“. Beim Tatverdächtigen handelt es sich laut LPD Linz um Saber Akhondzada [9]. Der Afghane habe den Teenager, im eigenen Zimmer mit mehreren Messerstichen getötet.

Das Opfer soll, ähnlich wie die ermordete Mia Valentin aus Kandel [7], eine Beziehung mit ihrem Mörder gehabt haben. Am Sonntag war Akhondzada offenbar zu Besuch bei der 16-Jährigen. Gegen 23 Uhr entdeckte die Mutter des Mädchens ihr Kind tot in dessen Zimmer. Die Tür soll mit einem Kasten verstellt und für die Frau nur schwer zu öffnen gewesen sein. Michelle wies mindestens zwei Messerstiche im Rücken auf, damit gab es am Fremdverschulden [10] sogar für die politisch korrekte Vertuscherpresse nichts zu umzudeuten.

Der Täter muss nach der Tat aus dem Fenster geflüchtet sein, das trotz Kälte offen stand. Derzeit läuft eine großangelegte Fahndung nach Saber Akhondzada [11]. Er wird als etwa 1,74 Meter groß, schlank, mit schwarzen Haaren und braunen Augen beschrieben. Auf der linken Wange, rechts am Hals und an der Oberlippe weist seine Haut dunkle Male auf. Bei seiner Flucht soll er auch das Handy der Toten mitgenommen haben.

Akhondzada ist, wie könnte es anders sein, Asylwerber und lebte in einer entsprechenden Unterkunft. Angeblich kannten der Afghane und das Mädchen sich seit August 2017. Im Oktober soll die 16-Jährige sich von dem importierten Schlächter getrennt haben. Das vertragen islamische Herrenmenschen bekanntlich sehr schlecht.

Die schreckliche Tat erinnert stark an den Mord an der 15-jährigen Mia Valentin, vor fast genau einem Jahr in Kandel. Auch sie nahm sich das Recht, das bei uns bisher Frauen und Mädchen hatten, eine Beziehung zu beenden und wurde daraufhin vom angeblich 15-jährigen“ Afghanen Abdul Dawodzai [8] ehrengemordet.

Das muss endlich aufhören! Und da sind auch Eltern in der Pflicht! Die Zeiten, in denen man Teenagern bei der Wahl ihrer Freunde oder gar Partner erst einmal Vertrauen entgegenbrachte und sie nur vorsichtig im Auge behielt dabei, sind endgültig vorbei. Heute ist es überlebenswichtig, vor allem den jungen Mädchen Misstrauen mit auf den Weg zu geben. Die den Menschen von der Natur eigentlich mitgegebene Angst vor allem Fremden gilt heute als „rassistisch“, weil linke Idioten ihre Ideologie über alles andere stellen und diese unseren Kindern daheim, in Kindergärten und Schulen in die Hirne hämmern. Die natürliche Angst vor dem Fremden hat aber in der Evolution nur einen Zweck: Überleben!

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Gutachter: Ravensburger Messer-Afghane schuldunfähig

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Justiz | 146 Kommentare

Das ging schnell! Das Blut auf der Straße ist gerade mal getrocknet, da bekommt der 21-jährige Afghane, der am Freitag am Ravensburger Marienplatz auf drei Menschen einstach und sie schwer verletzte (PI-NEWS berichtete [12]) bereits einen Persilschein ausgestellt, der ihn von seiner Schuld freispricht. Einem vorläufigen „Sachverständigen“-Gutachten zufolge sei der Gast der Kanzlerin, dem versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird, schuldunfähig – obwohl der Tat ganz offensichtlich eine Planung vorausgegangen sein muss.

Laut Staatsanwaltschaft habe der Täter nach einem Streit mit einem Arbeitskollegen, bei dem er sich gehänselt gefühlt [13] habe, diesen aufgefordert zum Marienplatz zu kommen. Bevor er sich dahin aufmachte, habe er sich ein großes Küchenmesser gekauft. Sein Kollege kam aber nicht und deshalb habe er dann „unvermittelt und im Rahmen eines psychotischen Erlebens“ eben auf andere Menschen eingestochen.

Es war also ein Gemetzel um des Metzelns willen. Blut sollte fließen, egal wen es trifft. Es hätte jeder sein können.

Der Blutafghane bekommt dennoch vermutlich einen Freifahrtschein für seine Tat. Und die Ravensburger bekommen statt Sicherheit „gute Ratschläge“ vom grünen baden-württembergischen Integrationsminister Manne Lucha, der die Bürger, die in ihrer Stadt durch Blutbäche waten, auffordert „zusammenzustehen“. Aber nicht etwa, um für den eigenen Schutz und gegen des Asylirrsinn aufzutreten, nein, natürlich nicht! Sondern im Kampf gegen Rechts. „Wir lassen uns nicht von Menschen auseinander dividieren, die diese furchtbare Tat nun für politische Zwecke missbrauchen und Hass und Häme über all jene ausschütten, die für Zusammenhalt in dieser Stadt standen und stehen“, so Lucha.

Die einzigen, die hier missbraucht werden, sind die Bürger, denen hier schon wieder suggeriert wird, wer sich wehrt ist ein Nazi – alles muss fließen und wenn’s euer Blut ist. (lsg)

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Dresden: Allahu-Akbar-Afghane bedroht Passanten mit Messer

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Siedlungspolitik,Video | 95 Kommentare

Von BEN NICKELS | Masseneinwanderung ist Messereinwanderung – im Stadtzentrum von Dresden bedrohte ein 23-jähriger Afghane am Donnerstagvormittag mehrere Passanten mit einem 25 cm langen Schlachtermesser.

Daraufhin wurden zahlreiche Einsatzkräfte, darunter auch Interventionskräfte in Schutzmontur, in Richtung Prager Straße mobilisiert. Der afghanische „Schutzbedürftige“ wurde gegen 10.35 Uhr von den Beamten vor Ort an der Sprachschule [14] gefasst und in Gewahrsam genommen – sein Schlachtermesser wurde sichergestellt. Die Personalien des „Mannes“ wurden aufgenommen, er werde nun „befragt“, teilte eine Polizeisprecherin mit.

Ein milder Dresdner Richter wird dem „Schutzbedürftigen“ zugutehalten, dass er zumindest vorhatte, die Sprachschulbesuche zu besuchen, also bestens in das deutsche Sozialsystem integriert ist.

Die Hintergründe des Messerexzesses sind noch unklar, zumal heute erst Donnerstag ist – nicht Freitag. Augenzeugen haben deutlich die Rufe „Allahu Akbar“ gehört. Die Polizei konnte dazu noch keine Angaben machen. Der Mann habe in einer ausländischen Sprache Rufe ausgestoßen, erklärte Polizeisprecherin Ilka Rosenkranz. Alles Weitere müssten nun eben die Befragungen ergeben, dank Sprachschule in Deutsch!

Die Situation habe auf Passanten bedrohlich gewirkt, erklärte die Polizeisprecherin. Mainstreammedien berichten nicht über die „Allahu Akbar“-Attacke auf Dresdner Passanten.

Merkel beim „Mediensommerfest“ in Dresden

Bundeskanzlerin Angela Merkel besucht am Donnerstagnachmittag Sachsen, die Prager Straße in Dresden steht nicht auf dem Besuchsplan. Zusammen mit dem glücklosen Ministerpräsident Michael Kretschmer, CDU, wird sie ein Maschinenbauunternehmen besuchen, es stehen auch „Integrationsfortschritte“ auf dem Programm.

Anschließend besucht sie die CDU-Fraktion im Landtag in Dresden und deren „Mediensommerfest“. Die AfD sowie Pegida hatten für Donnerstag in Dresden Proteste gegen Merkels Besuch angekündigt (PI-NEWS war live dabei [15]). Zur Einheitsfeier am 3. Oktober 2016 in Dresden hatten Dresdner Bürger, darunter vor allem aufrechte Pegida-Anhänger, der Kanzlerin ihre Meinung gegeigt. In Sachsen liegt die CDU laut einer aktuellen Insa-Umfrage auf 32 Prozent [16], direkt dahinter liegen dann aber schon AfD (24 Prozent) und die SED-Nachfolgepartei (19 Prozent). Die SPD spielt mit neun Prozent keine Rolle mehr in Sachsen. Da Grüne und FDP derzeit bei nur jeweils sechs Prozent stehen, könne die CDU kein Dreierbündnis schließen, das eine handlungsfähige Mehrheit hätte. Nur ein Viererbündnis aus CDU, SPD, Grüne und FDP hätte mehr als 50 Prozent der Sitze. Diese „Ghana-Koalition“ (nach den Landesfarben der Flagge) der volksschädigenden Altpartien wäre eine neue Jamaika-Variante in Deutschland.

Der Chef des Meinungsforschungsinstituts Insa, Hermann Binkert: „Wenn AfD und Linke nach der Landtagswahl eine rechnerische, parlamentarische Mehrheit haben, kann ohne die Beteiligung einer der beiden keine Regierung mit einer Mehrheit gebildet werden.“

Der CDU-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein Daniel Günther, „Merkels Mann fürs Bunte“ hatte vor einigen Tagen wie Brandenburgs CDU-Landesvorsitzender Ingo Senftleben vorgeschlagen, im Osten der Republik notfalls auch mit der Linken zu „reden“.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer lehnt eine Koalition mit der AfD nach der Landtagswahl im Herbst 2019 kategorisch ab. Dass die AfD in Sachsen das Potenzial hat, sogar die CDU zu schlagen, zeigte das Ergebnis zur Bundestagswahl 2017: Die AfD bekam 27,1 Prozent der Stimmen, die CDU nur 27 Prozent. „Schwarzblau“ analog der erfolgreichen österreichischen Regierungskoalition hätte derzeit eine tragfähige Mehrheit von 58,3 Prozent!

Das „Mediensommerfest 2018“: Die Freie Presse Dresden titelt wertneutral: „Mann mit Messer sorgt für Aufsehen [17] auf Einkaufsstraße“.

Es stellt sich auch die Frage, warum ein „Schutzbedürftiger“ ein 25 cm langes Messer in Deutschland mit sich führt.

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Vergewaltiger Mansor S.: Elf schwere Straftaten – keine Abschiebung!

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Dhimmitude,Einzelfall™,Justiz | 171 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Der 30-jährige Afghane Mansor S., der am Wochenende mitten in der Hamburger Fußgängerzone ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt hat (PI-NEWS berichtete [18]), hätte seit mindestens fünf Jahren abgeschoben gehört. Der in Kabul geborene Pädophile kam 2011 nach Deutschland. Seit dieser Zeit hatte der „Ausreisepflichtige“ insgesamt zehn Einträge in seinem Strafregister – die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein.

Die Bandbreite der polizeibekannten Asyl-Bestie reicht von Diebstahl mit Waffen über schweren Raub bis hin zur Körperverletzung – die klassische Klaviatur Merkels importierter Gewalt-Fachkräfte eben.

Komplettes Justizversagen – nicht nur in Hamburg

Im April 2016 hatte Mansor S. einen Mann im Streit mit einer stumpfen Eisenstange schwerstens verletzt – das Urteil der „Rothgrünen Hamburger Justiz“ lautete trotz aller Vorstrafen „im Namen des Volkes“: Ein Jahr auf Bewährung!!!

Im September 2016 dann der zehnte Vorfall in seiner Willkommens-Kartei: Mansor S. wurde des schweren Raubes überführt – innerhalb seiner „Bewährungszeit“. Im März 2017 erfolgte dann die Verurteilung wegen Diebstahls mit Waffen und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft.

Die steuerfinanzierten Asylanwälte von Mansor S. gingen in Revision. Da das Hamburger Landgericht ob der Flutung mit Multikriminellen derzeit überlastet ist, sei das Urteil im August 2018 immer noch nicht „rechtskräftig“ geworden und liegt dort auf „Wiedervorlage“. Das Urteil wurde „vom Bundesgerichtshof aufgehoben (!!)“ und an das Landgericht zurückverwiesen. Die Richter bemängelten, dass vom Landgericht nicht in Betracht gezogen worden sei, dass Mansor S. von seinem Raubdelikt rein theoretisch auch hätte zurücktreten können, die Tat „also möglicherweise auch noch hätte abbrechen können“ – was der Täter aber nicht tat. Am 15. Oktober 2017 schickte die Staatsanwaltschaft die Akte „Mansor S.“ an das Landgericht. Passiert ist seither: nichts. Mansor S. blieb trotz des schwerwiegenden Verbrechens auf freiem Fuß – kein Haftgrund ersichtlich, da verständlicherweise auch keine „Fluchtgefahr“ aus Germoney bestünde.

Abschiebeantrag – eine Lachnummer die Staatsanwaltschaft: Veto

Die Hamburger Ausländerbehörde stellte inzwischen einen Antrag auf Abschiebung des Kriminellen nach Afghanistan. Bis Anfang dieses Jahres wiederholte sie – nach eigener Auskunft – den Vorgang „etliche Male“. Die Hamburger Staatsanwaltschaft legte allerdings immer wieder ihr Veto ein. „Angesichts der Höhe der gegen den Beschuldigten verhängten, nicht rechtskräftigen Strafe haben wir uns dafür entschieden, der Strafverfolgung den Vorrang vor der Abschiebung zu geben“, erklärte Carsten Rinio [19], der Sprecher der Staatsanwaltschaft der Hansestadt.

Die Chronologie des Afghanen – nicht ganz untypisch:

-2011 reiste Mansor S. ein und stellte Asylantrag, der vom BAMF abgelehnt wurde.

– Im Dezember 2012 die erste Verurteilung: 160 Tagessätze wegen „Beleidigung und Körperverletzung“.

– 2013 heiratete der „Schutzsuchende“ eine „Deutsche“. Die Ehe wird aber schnell wieder geschieden.

– Er ist deswegen ausreisepflichtig, soll abgeschoben werden. Doch wegen der „angespannten Sicherheitslage“ gibt es zu dieser Zeit kaum Rückführungen nach Afghanistan.

– Im gleichen Jahr wird der „Schutzsuchende“ zweimal zu Geldstrafen wegen Beleidigung und Diebstahl verurteilt.

– 2015: Zwei Urteile, diesmal wegen Schwarzfahren und Trunkenheit im Verkehr, wieder gibt es Geldstrafen.

– Im April und Juni 2016 zwei Geldstrafen, u.a. wegen Bedrohung. Im September: Schwerer Raub, Diebstahl mit Waffen und versuchte besonders schwere räuberischer Erpressung.

– Im November 2016 die erste Haftstrafe: ein Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung, zur Bewährung ausgesetzt!

– Im März 2017: Verurteilung zu drei Jahren Haft. Der Täter bleibt auf freiem Fuß.

– August 2018: Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens mitten in der Hamburger Shoppingmeile Mönckebergstraße.

Vergewaltigung am helllichten Tag in Hamburgs Flaniermeile

Am Samstagvormittag sprach der 30-jähriger Afghane am Hamburger Hauptbahnhof ein Mädchen aus Ahrensburg an und folgte ihr. Er verwickelte sie immer wieder in „Gespräche und Beischlafanfragen“ und zog sein Opfer im Bereich des Elektromarkts „Saturn“ an der Mönckebergstraße plötzlich in einen Noteingang. Obwohl sich das Mädchen heftig wehrte, vergewaltigte der „Schutzsuchende“ die Minderjährige. Die 14-Jährige versuchte sich noch vergeblich zu wehren. Mansor S. nahm laut Polizei vollendete „sexuelle Handlungen an ihr vor“.

Warum niemand dem schreienden Mädchen am helllichten Tag half, ist derzeit noch unklar. Möglicherweise ist die Bevölkerung in Hamburg bereits völlig abgestumpft gegen die vielfachen Gewalttaten der importierten Merkel-Zombies. Der Platz sei wegen andauernder Fassaden-Bauarbeiten aber auch „schwer einsehbar“.

Anschließend verfolgte der „Geflohene“ sein Opfer bis in die U-Bahn, in die sie vor ihm flüchtete. An der Haltestelle Hoheluftbrücke verließ die 14-Jährige die Bahn und bat an einer Tankstelle schockiert um Hilfe. Polizisten konnten den pädophilen Vergewaltiger „Mansor S.“ sodann im unmittelbaren Umfeld der Tankstelle festnehmen. Ein „Atemalkoholtest“ ergab 2,24 Promille, was ihm in einer möglichen Strafverhandlung zugutekommen wird. Oberstaatsanwalt Carsten Rinio: „Es wurde Haftbefehl wegen Vergewaltigung erlassen. Der Haftgrund ist Fluchtgefahr.“

Multikrimineller Afghane in Deutschland „geduldet“ – von wem?

Wann ein neuerliches Urteil wegen des Diebstahls mit Waffen und besonders schwerer räuberischer Erpressung gefällt wird, ist noch unklar, das Verfahren wurde vom Landgericht noch nicht einmal neu „terminiert“. Mansor S. wird sich vor seiner – rein theoretischen – Abschiebung nun erst noch wegen der Vergewaltigung an der 14-jährigen Hamburgerin vor Gericht verantworten müssen. So lange darf er vollversorgt in Deutschland bleiben. In Hamburg wird das Verfahren „mit Sicherheit“ etliche Jahre dauern.

Wenn „Ausreisepflichtige“ in Deutschland nicht ausreisen müssen – warum sollen dann „Steuerpflichtige“ Steuern bezahlen?

Bereits am Freitagabend wurde eine 39-jährige Hamburgerin Opfer eines weiteren sexuellen Übergriffs, als sie den U-Bahnhof Habichtstraße in Barmbek verließ. Im Hellbrookstieg wurde sie plötzlich von hinten attackiert [20], der 1,80 Meter große Täter drückte sie unvermittelt zu Boden. Die Frau wehrte sich heftig gegen die Vergewaltigung und rief laut um Hilfe. Der „Mann“ (19-23), helles T-Shirt, Jeans, südländisches Erscheinungsbild, kurze, dunkle Haare – flüchtete.

In Deutschland halten sich derzeit  75.000 illegal importierte „Fachkräfte“ aus Afghanistan auf, viele davon todesgefährlich! Die Abschiebung gestaltet sich zunehmend schwierig – im Gegensatz zur Rückholung AUS Afghanistan, wie im Fall des am Sonntag wieder in Deutschland gelandeten „zu Unrecht eingereisten“ Nasibullah S. (PI-NEWS berichtete [21]). Die Hamburger „ZEIT [22]“ frohlockt zumindest darüber, welche Ergebnisse „das Recht“ derzeit zum Nachteil der Deutschen produziert.

Die Signalwirkung der bemerkenswerten Fälle der Afghanen Mansor S. und Nasibullah S. dürfte zumindest vom Hindukusch bis nach ganz Afrika reichen!

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„Asyltourismus“: Jetsetter Nasibullah im Anflug!

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Dhimmitude | 225 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | „Für die nächsten Monate ist das Wichtigste Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung“, erklärte Angela Merkel bei einer Sitzung des CDU/CSU-Fraktionsvorstandes in Berlin. Der Fall „Nasibullah S.“ verdeutlicht einmal mehr, was sie damit im Schilde führte.

Für den im Jahr 2015 über mindestens 12 sichere Drittstaaten nach Deutschland eingereisten Afghanen (PI-NEWS berichtete ausführlich über den Fall [23]) wird derzeit von Merkel-Regime und Medien ein „großer Bahnhof“ vorbereitet. Der „zu Unrecht aus Neubrandenburg abgeschobene“ widerrechtliche „Asylbewerber“ ist gerade auf dem Rückweg nach Deutschland. Die Rückführungsaktion wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert, das bereits „die für eine Rückholung notwendigen Schritte eingeleitet” habe.

Das Bundesamt wollte „aus Gründen des Datenschutzes und der Sicherheit des Nasibullah S.“ keine weiteren Details zu dem Vorgang nennen. Die Behörde bestätigte aber, dass es „bezüglich der Visumserteilung und Reiseorganisation sowohl mit der Verfahrensbevollmächtigten von Herrn S.“, der Asylrechtsanwältin und SPD-Bundestagsabgeordneten Sonja Steffen (54), dem Land Mecklenburg-Vorpommern als auch mit der deutschen Botschaft in Kabul in permanentem Kontakt stehe.

Der „Schutzbedürftige“ wurde am Mittwoch von Kabul in die pakistanische Hauptstadt Islamabad geflogen, wo er von der dortigen Deutschen Botschaft ein Blitz-Visum für die Weiterreise nach Deutschland erhalten sollte, wie aus Botschaftskreisen in Kabul bestätigt wurde.

Wegen einer Verspätung des Fluges [24] habe er aber die deutsche Botschaft in der pakistanischen Hauptstadt nicht mehr rechtzeitig erreichen können, hieß es. Sein Rückflug nach Deutschland sei daher nun leider von Freitag auf Sonntag verschoben worden. Ähnlich wie auf den deutschen Großflughäfen Frankfurt-Berlin-München-Bremen, herrscht offenbar auch an den Hindukusch-Airports reges Chaos.

Nasibullah S. war einer von jenen „69 Afghanen“, von deren Abschiebung Horst Seehofer jüngst mit seinem einschlägigen „Galgenhumor“ vor der Presse berichtet hatte: „Ausgerechnet an meinem 69. Geburtstag – von mir so nicht bestellt“! Durch den Suizid eines der multikriminellen Afghanen nach Ankunft verringerte sich das Resultat der „Massenabschiebung“ jedoch auf 68, nun auf 67.

Nasib’ullah = „Allahs glückliche Fügung“

Die „Rückführung“ Nasibullah wurde bereits am 18. Juli angeordnet. Das „Asylverfahren“ des Afghanen war zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht gänzlich abgeschlossen. Nasibullah S. hatte im Dezember 2015 Asyl beantragt. Dies wurde jedoch im Februar 2017 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Dagegen hatte der 20-Jährige Klage durch seine SPD-Anwältin eingereicht. Diese Klage war beim Verwaltungsgericht Greifswald noch anhängig, als er von Polizisten aus der Asylresidenz in Neubrandenburg abgeholt und abgeschoben wurde.

Das BAMF ging davon aus, dass die Klage nicht fristgerecht eingereicht worden sei – offenbar Folge einer beim BAMF verschlampten Adressänderung oder vermutlich mehrerer Identitäten des „Geflüchteten“. In der Woche nach der Abschiebung hätte der Asylforderer vor dem überlasteten Verwaltungsgericht Greifswald am 11. Juli zunächst „angehört“ werden sollen. Nach Gerichtsinformationen wäre sein Asylantrag jedoch zu diesem Zeitpunkt aller Voraussicht nach abgelehnt worden.

Jetzt muss Nasibullah S. auf Staatskosten zurückgeflogen werden. Die Chancen für eine weitere Ablehnung des Illegalen standen bis zum „Behördenversehen“ des BAMF relativ gut. Durch die erlangte mediale Berühmtheit und vor allem die nun rechtmäßige „Rückführung“ mit offiziellem Botschafts-Visum dürfte die illegale Einreise von 2015 nun per Verwaltungsakt legalisiert werden. Genauso wie es die kriminelle Totengräberin der Bundesrepublik in einem ZDF-Interview bei Anne Will [25] explizit forderte: „Aus Illegalität Legalität machen“.

SPD-Asyladvokatin Sonja Steffen ist erleichtert: S. „wird derzeit vom Auswärtigen Amt betreut und befindet sich in Sicherheit”. Sie hoffe, dass „jetzt alles schnell über die Bühne geht”, so Steffen weiter. Zuletzt war Nasi von einem Bekannten zum anderen gezogen, weil er nach eigenen Angaben von den Taliban verfolgt wurde. Aus Sicherheitsgründen habe er auch seine Familie nicht besuchen können. Möglicherweise hält sich diese aber auch in Pakistan auf – dort ist der Vorname Nasib’ullah (= „Allahs glückliche Fügung“) besonders stark verbreitet, in Afghanistan eher weniger.

Bundesinnenminister Horst Seehofer, CSU, räumte den Fehler im Fall Nasibullah S. am Dienstag in Berlin demütig ein: „Es ist offensichtlich ein Behördenfehler passiert im BAMF.“

Die Tagesschau jubelt!

Einmal hin – einmal her – zurück nach Deutschland ist nicht schwer. Über die baldige Ankunft des Goldstücks auf Steuerzahlerkosten in mehrfacher fünfstelliger Höhe freut sich insbesondere die mit 8.000.000.000 Euro zwangsfinanzierte ARD [26]:

Erst jetzt kann es Nasibullah S. glauben. Er lacht und hält seine Flugtickets in der Hand. „Ich bin sehr, sehr glücklich“, sagt er immer wieder – Stunden, bevor sein Flugzeug in Kabul abhebt. Das Auswärtige Amt hat seine Rückreise nach Deutschland organisiert [..].

 Nasibullah S. wird in den nächsten Tagen in Deutschland erwartet und kehrt dann in seine Unterkunft nach Neubrandenburg zurück. Dann wird auch sein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald fortgesetzt. Seine Anwältin Sonja Steffen sagte NDR und „Süddeutscher Zeitung“, sie sei froh, dass es gelungen ist, die Rückreise zu organisieren. Sie kritisiert erneut die unrechtmäßige Abschiebung. „Ein Vorgehen der Behörden, das mit vielen Fehlern verbunden gewesen ist.“ [..]

Extrem belastende Situation

Verängstigt sitzt er auf dem Balkon der Kabuler Hotels, in dem die abgeschobenen Flüchtlinge aus Deutschland ein paar Tage untergebracht werden. Unten vor dem Fenster quält sich der Verkehr durch das staubige Kabul. Nasibullah S. wagt sich kaum vor die Tür. „Ich habe große Angst, immer, wenn ich auf die Straße gehe. So wie jeder in Kabul. Denn die Stadt ist überall unsicher, ständig gibt es Explosionen, Selbstmordanschläge.“

„Ich will in Deutschland zur Ruhe kommen“

„Wir erwarten die Gerichtsverhandlung Anfang September“, so Sonja Steffen. Sie fordert für die Zukunft mehr Sorgfalt der Behörden: „Es geht um Menschen, und es geht um Schicksale. Da wird konkret deren Leben komplett verändert durch eine Abschiebung. Deswegen ist meine Forderung, dass vor jeder Abschiebung noch mal sehr sorgfältig gecheckt wird, ob die Abschiebung rechtmäßig ist.“ Nasibullah S. hat Angst, er könne nach seiner Rückkehr erneut nach Afghanistan abgeschoben werden. Er will darüber aber im Moment nicht nachdenken. „Mein Plan ist: Ich will studieren und arbeiten. In Deutschland zur Ruhe kommen.“

Ein Sieg des Rechtsstaates, wie in den Mainstreammedien auf „ganzer Linie“ gejubelt wird? Wohl eher ein Sieg der Behördeninkompetenz. Der plötzliche Eifer der deutschen Justiz und Rückführungs-Behörden überrascht zumindest: Von den 1.060 Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen, Diebstahl- und Raubdelikten in der Kölner Silvesternacht erfolgten bislang gerade einmal sechs Urteile – auf Bewährung. Ähnliches gilt für die strafrechtliche Aufarbeitung des verheerenden Linksterrors durch die AntiFa, gefördert durch SPD-Ralf Stegner [27] und „Vizekanzler“ Olaf Scholz.

Eher eine Niederlage des Rechtsstaates, denn in unserem Rechtssystem gilt immer noch das „Verhältnismäßigkeitsprinzip“, sogar hinsichtlich den vielfachen Talenten, auf die unser Land nicht verzichten kann: Statt einer Anhörung an einem deutschen Verwaltungsgericht hätte in diesem Fall auch eine schriftlich testierte Auskunftserteilung direkt an der deutschen Botschaft in Pakistan oder im Konsulat in Afghanistan eingeholt werden können und danach über eine evtuelle Rückholung entschieden werden können. Aber das Greifswalder Gericht wollte – ähnlich wie das VWG Gelsenkirchen im Falle des Bin-Laden-Bodyguards Sami Al-Mujtaba – ein Exempel statuieren. Und es funktioniert: Bereits im Dezember wurde der Afghane Haschmat’ullah glücklich „rückgeführt“, PI-NEWS berichtete [28] mehrfach. Die Kosten trägt ja ohnehin der verhasste Steuerzahler.

Eine Million Afghanen zurück aus dem Iran – Trump ist schuld

Seit Anfang 2017 sind bereits 1.000.000 Afghanen aus dem Iran nach Afghanistan zurückgekehrt, das berichtet ausgerechnet die ZEIT [29] in ihrer aktuellen Ausgabe. Bis Anfang August 2018 sind bereits 442.000 afghanische Wirtschaftsflüchtlinge freiwillig aus dem Iran zurück nach Afghanistan gegangen, weil sich dort die wirtschaftlichen Voraussetzungen zunehmend verschlechtern. Im gesamten Vorjahr waren es nach der Erhebung der „Internationalen Organisation für Migration“ (IOM) noch 466.000 Rückkehrer.

Die Zahlen beziehen sich nur auf jene Afghanen, die nicht beim UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR offiziell als Flüchtlinge im Iran registriert sind – also Menschen, die ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Iran gelebt und gearbeitet hatten. Laut iranischer Regierung befinden sich rund 1,5 bis zwei Millionen illegal eingereiste Afghanen im Iran, etwa eine Million sei beim UNHCR als „Flüchtlinge“ registriert. Das IOM führte den Anstieg der Heimkehrerzahlen vor allem auf die Wirtschaftskrise im Iran zurück. Der iranische Rial hat seit Jahresbeginn fast zwei Drittel seines Wertes gegenüber dem Dollar verloren – und schuld ist Donald Trump!

Welches Wirtschaftswunderland werden diese 1.000.000 Afghanen wohl als nächstes anpeilen? Jetsetter Nasibullah zeigt, wie’s geht.

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Wollte Afghane Ex-Freundin töten? Staatsanwalt ließ ihn laufen!

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Islam,Islam ist Frieden™,Migrantengewalt | 133 Kommentare

Von INXI | In der Nacht auf Sonntag, 15. Juli bemerkte ein Familienvater Plüderhausen, in Baden-Württemberg einen vermeintlichen Einbrecher im Haus. Im Zimmer seiner Tochter konnte er den Täter stellen, dieser stach kaltblütig mehrfach auf den 53-Jährigen ein und floh (PI-NEWS berichtete [30]).  Dass das Mädchen nicht anwesend war rettete der Tochter wahrscheinlich das Leben. Während die Polizei „mit Hochdruck ermittelte“, kämpften die Ärzte im Klinikum um das Leben des Vaters, der in einer Notoperation gerettet werden konnte.

Nur Stunden nach der Tat wurde der „20-jährige Afghane“ Amir Wafa festgenommen. Um „die Ermittlungen nicht zu gefährden“ hält man sich mit Veröffentlichungen über Details zur Tat zurück. Die üblichen Plattitüden also, wenn es um Merkels Goldstücke geht. Folgerichtig ließ der zuständige Staatsanwalt den „Mann“ wieder laufen: mangels Beweisen. Leider, kann man halt nichts machen…

Dass die Auswertung von DNA und anderen Spuren auch durchaus länger als ein paar Stunden dauern kann, war dem Herrn Staatsanwalt wohl nicht geläufig und so kam der verhinderte Beinahe-Mörder wieder auf freien Fuß und tauchte ab.

Welch Wunder! In den Folgetagen kam das LKA zu dem Schluß, dass Wafa eindeutig der Täter ist und ermittelte, dass der Afghane und das Mädchen „früher“ befreundet gewesen seien. Aha. Seitdem läuft die Fahndung wieder auf Hochtouren.

Preisfrage: Was hat ein verschmähter Moslem nachts mit einem Messer im Zimmer seiner ehemaligen Freundin vor?

Hochinteressant (nicht nur) in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass Staatsanwälte in Deutschland weisungsgebunden sind. Bedeutet in diesem Fall, dass die Hauptverantwortung bei Wahlverlierer und trotzdem Justizminister Guido Wolf (CDU) liegt. Ein weiterer Protagonist der Invasion im Ländle ist Innenminister Thomas Strobl, ein Merkel-Knecht und aufrechter Kämpfer gegen alles Konservative. Strobl ist der Schwiegersohn vom sich vor deutscher „Inzucht“ ängstigenden Wolfgang Schäuble [31]. Über beiden Minister-Darstellern thront mit Winfried Kretschmann eine ehemaliger (?) Marxist/Leninist, der heute folgerichtig ein Grüner ist, als Ministerpräsident. Und so schließt sich der Kreis.

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Öffentlichkeitsfahndung: Afghane sticht auf Familienvater ein

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Migrantengewalt | 148 Kommentare

Erst am Donnerstag vor einer Woche hatte ein „südländischer“ Einbrecher in Hamburg mit einem Schraubenzieher auf eine 13-Jährige eingestochen (PI-NEWS berichtete [32]). Nun kam es im baden-württembergischen Plüderhausen, nahe Stuttgart, zu einem ähnlichen Delikt.

Gegen 1.00 Uhr in der Nacht zum Sonntag überraschte ein 53-jähriger Familienvater einen Mann, der offensichtlich durch ein offenes Fenster ins Schlafzimmer seiner Tochter eingedrungen war. Das Mädchen habe sich zu diesem Zeitpunkt zu seinem Glück nicht im Haus aufgehalten. Der 53-Jährige habe den Eindringling festhalten wollen, woraufhin dieser nicht lange fackelte und mit einem Messer mehrfach auf den Familienvater einstach. Danach ergriff er die Flucht.

Die geschockte Ehefrau verständigte eine Nachbarin, die, die Polizei alarmierte. Die Beamten leisteten erste Hilfe bei dem Schwerverletzten bis der Notarzt eintraf. Das Opfer wurde in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert.

Da die sofort eingeleitete Hubschrauberfahndung erfolglos blieb, sucht die Polizei nun mit Fotos [33] nach dem Tatverdächtigen. Bei dem als Verdächtigen ermittelten bereits polizeibekannten Afghanen Amir oder Aamir  Wafa  handelt es sich um einen 20-jährigen Gast der Kanzlerin, der in Schorndorf lebt. Das Goldstück konnte, wie viele imprtierte Verbrecher, bisher nicht abgeschoben werden, da das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Hinweise und Rückfragen sind erbeten an das Polizeipräsidium Aalen Tel.: 0152/22559273, E-Mail: aalen.pp@polizei.bwl.de [34] und an jede Polizeidienststelle.

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Nächster Affentanz um abgeschobenen Afghanen

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Dhimmitude | 120 Kommentare

Fast schon wie im Gleichnis vom verlorenen Groschen stellen Links-Politiker und ihre am Steiß angeklebte Presse alles auf den Kopf, sobald wieder ein „Goldstück“ (lt. Martin Schulz [35]) das Land verlassen hat. Nur sind es keine frommen Christenschäfchen, die da wieder eingesammelt werden sollen, sondern Persönlichkeiten wie der ehemalige Leibwächter eines Massenmörders [36] oder ein Krimineller, der Selbstmord begeht [37], um nur zwei Beispiele zu nennen.

Der Jammer gilt dieses Mal Goldstück „Nasibullah S.“, der mitten aus dem Asylverfahren gerissen und nach Afghanistan abgeschoben wurde. Im November 2015 war er nach Deutschland gekommen, im Februar 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt und – wie üblich –  klagte er umgehend auf Kosten des deutschen Steuerzahlers auf Weiteralimentierung. Dieses laufende Verfahren hatte das BAMF übersehen und ihn zu den anderen 68 Wertvollen gesetzt, die an Seehofers Geburtstag Deutschland verlassen mussten.

Der Fall, den der NDR vermutlich mit einigem Aufwand „recherchiert“ hat, soll das schlechte Image der bisher Abgeschobenen ein wenig aufhübschen und endlich mal einen zeigen, bei dem die Deutschen ein schlechtes Gewissen bekommen sollen. Denn nur darum geht es in der Propaganda-Auftragsarbeit des NDR [38] vom 17.07. Einige kritische Anmerkungen dazu:

Rechtswidrige Einreise

Der Titel des NDR-Machwerks lautet „Afghane rechtswidrig abgeschoben“. Er könnte auch lauten „Afghane rechtswidrig eingereist“. Denn „Nasibullah S.“ hatte laut unserem Grundgesetz überhaupt kein Recht in Deutschland um Asyl nachzusuchen. Art 16a, 2 ist in dieser Hinsicht eindeutig:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Wenn wir annehmen, dass Nasibullah nicht wie ein Sterntaler vom Himmel gefallen ist, nachdem er die „Balkanroute“ bereist hatte, wird er wohl aus Österreich gekommen sein, dort sicher schon ohne die Taliban im Nacken, vor denen er da angeblich immer noch weglief.

„Verfassungsrechtlich muss man hier von einem Verstoß sprechen“, um es mit Ulla Jelpke von den Linken zu sagen, die natürlich damit nicht die illegale Einreise meint.

Ein ordentliches Leben in Deutschland?

Wie schon erwähnt werden die positiven Seiten des afghanischen „Flüchtlings“ herausgestellt. Interessant dabei, wie diese jeweils faktisch abgesichert werden, nämlich gar nicht. Der Bericht weiter (Hervorhebungen durch PI-NEWS):

In Neubrandenburg absolvierte er nach eigenen Angaben einen Deutschkurs und ein Praktikum bei der Stadtentsorgung. Nach Einschätzung seiner Anwältin hätte er gute Chancen gehabt, vor Gericht doch noch als Flüchtling anerkannt zu werden, weil er seine Verfolgung mit einem Drohbrief der Taliban belegen konnte. Darin heißt es, er müsse sich stellen und könne seiner Strafe nicht entkommen. Die Echtheit des Briefes lässt sich nicht unabhängig überprüfen. […]

Im Fall von Nasibullah S. gibt es bisher auch keine Hinweise, dass dieser in Deutschland mit dem Gesetz in Konflikt gekommen wäre. Ihres Wissens sei S. nicht straffällig geworden, sagt Steffen. Das Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern gab auf Nachfrage keine Auskunft dazu und verwies auf den Datenschutz.

Den Deutschkurs und das Praktikum hätte der NDR leicht überprüfen können, vielleicht sogar die Echtheit des Briefes. Wo ist der jetzt, hat Nasibullah S. ihn wieder mit nach Afghanistan genommen?

Und wieso ist es in Hamburg möglich, die Delikte des abgeschobenen mutmaßlichen Selbstmörders in Erfahrung zu bringen und in Mecklenburg-Vorpommern nicht? Zumal es ja kein Verstoß gegen den Datenschutz sein sollte, wenn man berichtet, dass es keine entsprechenden Einträge gibt, man somit auch nichts preisgibt.

Warum wird der „Flüchtling“ hier nicht entlastet, es wäre doch in seinem Interesse. Was die Anwältin angeht, sollte sie ebenfalls Einblicke in eine eventuelle Strafakte erhalten können. Wenn sie sagt „ihres Wissens“ gebe es da nichts, wäre weiter zu fragen, ob sie entsprechende Informationen überhaupt nachgefragt hat. Wahrscheinlich nicht.

Nasibullahs Leben in Afghanistan

Über Nasibullahs Leben in Afghanistan berichtet der NDR, der ihn dort „erreicht“ hat (wie?):

Der NDR hat Nasibullah S. in Afghanistan erreicht. Er hält sich in einer unsicheren Region Afghanistans auf und sagt, er wechsle alle paar Tage den Aufenthaltsort: „Ich habe Angst. Die Situation ist schwierig hier, ich kann nicht direkt zu meiner Familie. Sie wird von den Taliban bedroht. Mit meiner Mutter und meinem Bruder kann ich nur über Handy telefonieren. Sie wollen nicht, dass ich zu Ihnen komme. Sie sagen, dass sei für uns alle zu gefährlich.“

Mal abgesehen davon, dass auch bei uns nicht jeder über einen Festnetzanschluss verfügt und mit seiner Familie „nur über Handy telefonieren“ kann, stellen sich hier gleich mehrere Fragen:

Warum hält sich Nasibullah dann nicht in sicheren Regionen auf, baut sich eine Existenz auf und holt seine Familie nach? Warum schließt er sich nicht staatlichen bewaffneten Kräften an (Polizei oder Armee) und kämpft gegen diejenigen, die seinen Vater getötet haben? Als gutem Moslem müsste es ihm darüber hinaus ein Herzensanliegen sein, diejenigen zu bestrafen, die da im Lande den Islam beleidigen, indem sie im Namen der Friedensreligion Väter erschießen. Sollte man dafür als guter Moslem nicht sein Leben riskieren?

Kosten für den deutschen Steuerzahler

An Kosten für den deutschen Steuerzahler sind bislang entstanden: Lebenshaltung, also Rundumversorgung, von 2015 bis vor wenigen Tagen. Sein Praktikum dürfte wenig zu nennenswerter Wertschöpfung beigetragen haben, die man gegenrechnen könnte.

Anwaltskosten für Sonja Steffen, die sich ihren Klienten sicher nicht ganz uneigennützig zurückholt. Schließlich  beschert er ihr doch ein gutes Zubrot zu den Einkünften im Bundestag. 91 Jobs weist der SPIEGEL [39] für sie aus, bei denen sie zwischen 88.000 und 298.000 Euro dazu verdient. Und da macht dann auch Kleinvieh Mist.

GEZ-Beiträge für die NDR-Recherche, bei der insbesondere interessiert, wie der Sender den „Flüchtling“ in Afghanistan „erreicht“ hat. Wäre das ein Telefonkontakt, so wäre es in Ordnung. Allerdings kann bei der epidemisch herrschenden Verrücktheit nicht ausgeschlossen werden, dass sie Nasibullah dort aufsuchten oder aufsuchen ließen.

Schließlich dann noch der Rückflug, der demnächst wohl anstehen wird. Denn das BAMF will, angetrieben von Sonja, von Sonjas SPD, von den Linken und Grünen, den Entsorgungs-Praktikanten und (bislang) abgelehnten „Flüchtling“ auf Steuerzahlers Kosten wieder heim ins Himmel-Reich [40] holen, die ganze Propaganda-Show hatte Erfolg.

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Kabul: Abgeschobener Afghane begeht daheim Suizid

geschrieben von PI am in Afghanistan,Asyl-Irrsinn | 561 Kommentare

dpa meldet am 11.07. [41] von erfreulichen und von weniger erfreulichen Vorgängen:

Ein vor einer Woche aus Deutschland abgeschobener afghanischer Asylbewerber hat sich nach seiner Rückkehr das Leben genommen. Er sei am Dienstag in einer von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zur Verfügung gestellten vorübergehenden Unterkunft in Kabul aufgefunden worden, sagte ein hochrangiger Mitarbeiter des Flüchtlingsministeriums in Kabul der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch.

Der Mann aus der nordafghanischen Provinz Balkh sei 23 Jahre alt gewesen und habe acht Jahre lang in Deutschland gelebt. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) und aus dem Flüchtlingsministerium in Kabul hatte der junge Mann in Hamburg gelebt. Ein BMI-Sprecher sagte, er sei wegen Diebstahls und Körperverletzung mehrfach rechtskräftig verurteilt worden.

Also einer der vielen, die uns für die dargebotene Gastfreundschaft und kostenlose Dauerversorgung ins Gesicht spucken, indem sie unsere Gesetze und Regeln des Zusammenlebens missachten. Alle Grünen und Linken rotieren natürlich mittlerweile und schließen aus der psychischen Labilität und dem Selbstmord des Ausgewiesenen, dass man jetzt keinen mehr abschieben dürfe, weil sie sich umbringen könnten.

Jelpke [Linke] erklärte: “Wer nach Afghanistan abschiebt, tötet.” Seehofer habe “ganz offenbar ein unheilbares Defizit an Mitmenschlichkeit”. Es sei höchste Zeit, dass Bundeskanzlerin Angela “Merkel den Mann rausschmeißt”.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt mahnte: “Abschiebungen eignen sich nicht für Scherze.”[Seehofer hatte die „hohe“ Zahl von 69 Abgeschobenen an seinem 69. Geburtstag hervorgehoben, Anmerkung PI] Und: “Es ist verantwortungslos, dass immer mehr Menschen nach Afghanistan in eine ungewisse Zukunft geschickt werden.”

Man kann das auch anders sehen. Der Vollumtüddelte, der mit (angeblich) 15 nach Deutschland kam, jede Vorzugsbehandlung eines MuFl (Minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings) genoss, musste nun die Konsequenzen erleben, die eine wehrhafte Gesellschaft ausüben kann. Und der Absturz vom Paradies ins Shithole kann schon depressiv machen.

Dass er sich das Leben genommen hat, bleibt trotzdem seine eigene Verantwortung, auch die vorherige Ausweisung, sofern sie als Reaktion auf seine Straffälligkeit erfolgte, was wir doch hoffen wollen. Denn nichts schreckt mehr ab als eine drohende Ausweisung aus der Vollversorgung.

Die einzig richtige Bemerkung machte ausgerechnet „Pro Asyl“: “Durch die Abschiebung in […] ein Land, dessen Realität er kaum noch kennt, wurde der junge Mann offenbar in eine Lage getrieben, in der er keinen Ausweg mehr sah.”

Genau, und das kann nur heißen, dass in Zukunft viel schneller abgeschoben werden muss, damit die „Flüchtlinge“ ihrer alten Heimat nicht zu sehr entfremdet werden und sich dann umbringen. Zu lange Duldung tötet!

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Leipzig: „Archipel Ghulam“- Afghane schlachtet schwangere Ehefrau

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Islamisierung Deutschlands | 281 Kommentare

Von DAVID DEIMER | Familiennachzug ist gelebte Integration [42] … zumindest der afghanischen Mordkultur in Deutschland. Der „schutzsuchende Geflüchtete“ Ghulam R.,38, humpelte am Donnerstag auf Krücken in den Saal 115 des Leipziger Landgerichts. Doch weder mordlüsterne Taliban, „Nazis“ oder die AfD-Sachsen sind schuld an der eingeschränkten Bewegungsfähigkeit des Traumatisierten – nach dem Abschlachten seiner Ehefrau unternahm Ghulam einen missglückten Flugversuch aus dem Fenster des vierten Stocks der Asylbewerberunterkunft in der Leipziger Uhlandstraße – Allah verleiht Flügel!

Mahin († 34) war im 8. Monat schwanger und freute sich auf ihr kleines Mädchen. Doch am 11. August Ehepaar geriet Goldstück Ghulam mit seinem Eigentum Mahin offenbar in einen heftigen Streit, der dann ein blutiges Ende nahm [43]. Gegen 10 Uhr vormittags stach der Angeklagte mehrfach mit dem Messer auf die angetraute Gattin ein. Die beiden Söhne der Familie (9 und 11) mussten anlässlich ihrer schariagerechten Inkulturation das blutige Drama mit ansehen. Als Anwohner den schwerst Verletzten im Hof liegen sahen, wählten sie den Notruf. Die Einsatzkräfte ahnten noch nichts von der Toten, als sie am Tatort eintrafen. Die Frau lag da bereits tot „in einer riesigen Blutlache“, ihr Baby konnte nicht mehr gerettet werden, PI-NEWS berichtete [44].

Herzlich Willkommen – „Mitten ins Herz“ in Leipzig!

Schon vor dem Mord soll er Mahin beschimpft, bedroht und tätlich angegriffen haben. Die Frau hielt sich deshalb in einer Nachbarwohnung der Gemeinschaftsunterkunft der Caritas in der Uhlandstraße auf, als der Angeklagte an jenem Sommertag auf die in der 32. Woche schwangere 34-Jährige losging. Er soll, so die Anklage, mehrfach mit einem Messer auf die Frau eingestochen haben. Anschließend stach er ihr viermal wuchtig in die Brust. Laut Staatsanwaltschaft trafen während des Schlachtens diese zwei Stiche Mahin „mitten ins Herz“: „Sie hatte keine Überlebenschance. Er handelte mit absoluten Vernichtungswillen.“ Sein Motiv: Wut und Eifersucht! „Weil er ihr zu unrecht eine Affäre unterstellt hatte“, so die Staatsanwaltschaft.

Monatelang soll er die begattete Gattin zuvor in seinem Wahn terrorisiert haben. „Er hat sogar Tonbänder in der Wohnung versteckt, um die vermeintliche Affäre zu beweisen – natürlich ergebnislos“, so Verteidiger Rainer Wittner nach dem Prozessauftakt. Für die Afghanin Mahin war ihr vom deutschen Staat vergoldeter Käfig in Leipzig ein einziger „Archipel Ghulam“. „Es ist eine große Tragödie!“ so der Anwalt – so wie die gesamte Willkommenskultur der schwarz-rot-grünen Volksschädlinge nach heutigen Erkenntnissen ebenfalls. Schwarz-rot-grün sind übrigens die Nationalfarben Afghanistans …

Ghulam – leider kein Einzel-„Fall“ …

Ein eigens auf Steuerzahlerkosten erstelltes DNA-Gutachten habe zweifelsfrei belegt, dass Ghulam der Vater des ungeborenen Mädchens ist. Der Angeklagte schwieg vor Gericht, will sich aber am nächsten Verhandlungstag in zwei Wochen zu den Vorwürfen durch „seinen Anwalt“ äußern. Ghulam muss sich wegen Mordes aus niederen Beweggründen in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch vor dem Landgericht verantworten. Der „Tatverdächtige“ Ghulam Abas R., kam im Merkel-Herbst 2015 mit seiner Familie aus Afghanistan nach Deutschland.

Der gelernte, zur Tatzeit erstaunlicherweise arbeitslose afghanische Schneider wurde seit August nach seinem freien Einzel-Fall aus dem vierten Stock intensivmedizinisch in Leipzig versorgt. Ein Tag auf einer deutschen Intensivstation kostet zwischen 1.500 und 4.000 € [45] – ohne Operationskosten, Medikamente, Reha-Maßnahmen und Oberarzt-Betreuung. Den sprichwörtlichen „Fall“ von Ghulam dürfte der Steuerzahler somit bislang mit mindestens 260.000 € finanziert haben – ohne Überführungs- oder Beerdigungskosten und der intensiven Trauma-Begleitung seiner beiden MUFL … und ihm selbst. Die beiden Jungen kamen in staatliche Obhut.

Eine Sicherungsverwahrung in einem deutschen Gefängnis – falls er verurteilt werden sollte – kostet den Steuerzahler weitere 450 € am Tag – mindestens 164.000 € pro Jahr [46]. In den nächsten zehn Jahren dürfte auch Deutschland somit mit über 2.000.000 € für Goldstück Ghulam bluten.

Die Gründe dieser Tat stellen für Menschen, die nicht an „Islam ist Frieden“ glauben, wohl eher kein Novum dar: Archipel Ghulam Deutschland!

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