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Prozess Augsburg: Kritik am Politischen Islam soll juristisch unterbunden werden

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am Dienstag, den 22. März geht es vor dem Amtsgericht in Augsburg auch um die Zukunft der Islamkritik in Deutschland. Denn in der „Stadt des Religionsfriedens“ wird nun untersucht – zum ersten Mal weltweit – ob die Kritik am Politischen Islam unter Strafe gestellt werden kann.

Wie jeder im Video des Livestreams [1] der BPE-Kundgebung vom 24. Oktober 2020 in Augsburg nachvollziehen kann, das bis jetzt schon knapp 75.000 Zuschauer hat, richtete ich meine Kritik ausschließlich an den Politischen Islam. Und an jene Moslems, die sich mit den Gesetzmäßigkeiten des Politischen Islams auseinandersetzen, diese verinnerlichen und dann auch entsprechend strafrechtlich relevant ausführen.

Die „Argumentationslinie“ der Anklage ist nun, dass sich meine Kritik damit ja gegen einen Teil der Moslems richte und somit auch ein Teil der Bevölkerung im Sinne des § 130 StGB betroffen sei, der die sogenannte „Volksverhetzung“ umfasst.

Das Strafgesetzbuch sieht vor [2], jemanden, der u.a. eine religiöse Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden soll.

Drohung mit Gefängnisstrafe

Falls es also zutreffen SOLLTE, dass ich in Augsburg „zum Hass aufgestachelt“, zu „Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert“ oder diesen Teil der Bevölkerung „beschimpft“, „böswillig verächtlich gemacht“ oder “verleumdet“ hätte, dann würde es wie im Monopoly-Spiel heißen:

„Gehe in das Gefängnis. Begib Dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los.“

Nun, ich habe vor deutschen Gerichten in den vergangenen zwölf Jahren schon einiges erlebt und nehme daher meine Zahnbürste schon mal mit.

Mit einer Geldstrafe kann beim § 130 StGB bestraft werden, wer einen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, der zum Hass gegen eine Gruppe oder gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, wer zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde dieser Gruppen dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden.

Wer einen Eindruck davon bekommen möchte, wie ich meine Kritik in Augsburg ausschließlich an die gefährliche Ideologie des Politischen Islams richtete und wie ich permanent zu denjenigen Moslems differenzierte, die sich darum gar nicht kümmern und daher friedlich leben, muss sich jetzt nicht das gesamte siebeneinhalbstündige Livestream-Video anschauen. Es gibt eine 28-minütige Zusammenfassung [3], in der alles Wesentliche dargestellt ist.

Der Titel: „Weltweit erster Gerichtsprozess zum Politischen Islam in Augsburg – Kurzfassung“. Bisher gibt es erst knapp über 2000 Aufrufe, woraus ich zwei Dinge schließe:

Erstens: Natürlich gibt es momentan Themen, die alles andere überlagern: Den Krieg gegen die Ukraine mit seinen Folgen auch in Deutschland und Corona mit seinen Freiheitsbeschränkungen. Aber beides wird irgendwann vorbei sein.

Die Gefahr des Politischen Islam ist existentiell

Ich kann eines mit absoluter Sicherheit voraussagen: Die existentielle Bedrohung durch den Politischen Islam wird uns leider in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter verfolgen. Bis wir dieses Problem lösen. Das heißt: Die Ideologie in den Griff bekommen. Und auf diesem Wege auch all jene wirklich modern und friedlich eingestellten Moslems mitnehmen, die nicht die Scharia über das Grundgesetz stellen und sich konsequent den Werten der Demokratie und den in Parlamenten verabschiedeten Gesetzen anschließen.

Zweitens: Das relativ niedrige Zuschauerinteresse, auch beim Hauptvideo [4] auf meinem anderen YouTube Kanal Malarich mit bisher nur knapp 4800 Zuschauern, zeigt auf, dass Viele die Bedeutung dieses Gerichtsverfahrens wohl noch nicht vollumfänglich erkannt haben.

Falls die Kritik am Politischen Islam jetzt unter Strafe gestellt werden sollte, würde das eine weitere drastische Einschränkung der Meinungsfreiheit bedeuten. Und künftig wird man dann bald nichts Kritisches mehr über den Islam sagen dürfen, wenn diese juristische Geisterbahnfahrt so weitergehen sollte.

Die Würgeschlinge der Justiz wird sich immer enger um den Hals von Islamkritikern ziehen, selbst wenn sie völlig berechtigt, faktengestützt und differenziert warnen. Es ist geradezu pervers: Je schlimmer die Auswirkungen dieser Politischen Ideologie in der Realität sichtbar und spürbar werden, desto stärker soll die Kritik daran juristisch unterbunden werden.

Auch Pressefreiheit steht in Augsburg auf dem Spiel

In Augsburg wird aber noch etwas anderes enorm Wichtiges auf dem Spiel stehen: Die Pressefreiheit.

Ein unabhängiger Journalist wurde tatsächlich bereits mit einem Strafbefehl über 2500 Euro überzogen, nur weil er die Kundgebung in Augsburg per Livestream übertrug.

Dieser seltsamen „Logik“ folgend, könnte jeder Kameramann von ARD, ZDF und aller anderen Fernsehsender dafür bestraft werden, wenn er live eine Veranstaltung filmt, auf der eine Äußerung getätigt wird, die auch nur im Verdacht einer angeblichen „Volksverhetzung“ steht.

Wohlgemerkt: Es ist noch gar nicht juristisch geklärt, ob es sich überhaupt um „Volksverhetzung“ handelt, was ich in einigen Sätzen gesagt habe. Und selbst WENN es verurteilt werden würde: Wie kann ein Kameramann dafür verantwortlich gemacht werden, was auf einer Kundgebung live gesagt wird?

Dieser Verhandlung vor dem Amtsgericht in Augsburg kommt also eine elementare Bedeutung in Bezug auf die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland zu.

Bereits 2017 internationaler Protest gegen ein skandalöses Falsch-Urteil

Ich habe schon einmal erlebt, wie mir ein himmelschreiendes Unrecht von einem Kripobeamten, einem Staatsanwalt und einer Richterin zugefügt wurde: Am 18. August 2017 wurde ich am Amtsgericht München wegen der Veröffentlichung eines historischen Fotos des Großmuftis von Jerusalem mit einem seiner Gesinnungsgenossen, dem NSDAP-Gauleiter von Sachsen, zu sechs Monaten Haft [5] auf Bewährung verurteilt. Weil auf dem historischen Bild, das ich in meinem Artikel „Hakenkreuz und Halbmond“ [6] zeigte, das Hakenkreuz des Nazis am Arm zu sehen war.

„Verurteilungs“-Grund: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, strafbar nach § 86 Strafgesetzbuch.

Ein klares Falsch-Urteil, denn selbstverständlich dürfen Journalisten historische Fotos und Videos aus der Nazizeit zu Dokumentationszwecken, für Reportagen und geschichtliche Artikel veröffentlichen, was im §86 StGB [7]auch so festgehalten ist.

Dieser Fall rückte auch in den Fokus deutscher Medien [8] und sorgte nicht nur im Internet weltweit Empörung. Der große polnische Fernsehsender TVP Info zeigte am Abend des 22. August in den Hauptnachrichten eine Reportage [9] über dieses Skandal-Urteil. Die polnische Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ brachte den Fall Anfang September vor den Europarat [10], um über das freie Wort in Deutschland zu diskutieren.

Bei einer OSZE-Konferenz am 11. September 2017 in Warschau wurde über meine ungerechtfertigte Verurteilung öffentlich diskutiert [11].

Ebenso im vollbesetzten Großen Kongress-Saal des Unterhauses des tschechischen Parlaments in Prag, wo am 6. Oktober die Konferenz „Sicherheits-Herausforderungen“ stattfand, zu der ich auch per Video zugeschaltet [12] war.

In Washington wurde am 19. Oktober bei einer Sitzung des Zentrums für Sicherheitspolitik auch über dieses juristische Unrecht gesprochen [13]. Hierbei war eine Repräsentantin der deutschen Botschaft anwesend.

Drei Monate später wurde ich in der Berufungsverhandlung in allen Punkten freigesprochen [14]. Höchst bemerkenswert hierbei: Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte eine noch höhere Strafe [15] als die sechs Monate auf Bewährung von der Erstinstanz gefordert. Da das Urteil „dem Unrechtsgehalt der Tat“ und „der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“ werde. Das lässt tief schließen, was man bei der Staatsanwaltschaft München für finstere Ziele verfolgt. Womit wir wieder bei der Zahnbürste wären.

Übrigens fand damals auch der leitende Redakteur für Zeit- und Kulturgeschichte der Welt, Felix Kellerhoff, die erstinstanzliche Verurteilung von 6 Monaten Haft auf Bewährung noch als gering [16] für den „politischen Aktivisten mit schwerem Schlag nach Rechtsaußen bis hin zum Islamhass“.

Große Bedeutung des Augsburger Prozesses am 22. März

Wir werden sehen, was in Augsburg passiert. Den Damen und Herren des Amtsgerichtes [17] kann man schon einmal empfehlen, dass sie vorsorglich eine größere Räumlichkeit als den bisher vorgesehenen Sitzungssaal 135 im ersten Obergeschoss bereithalten. Ich weiß schon von einigen Interessenten, auch aus dem Ausland, die bereits einen Zug nach Augsburg gebucht haben.

Denn dort steht die Zukunft der Islamkritik nicht nur Deutschlands, sondern möglicherweise ganz Westeuropas auf dem Spiel. Falls es tatsächlich eine Verurteilung geben sollte und falls dies dann als juristisches Vorbild länderübergreifend übernommen werden sollte.

Die Funktionäre des Politischen Islams dürften sich dann ins Fäustchen lachen und ihre Unterwanderung des Kontinentes noch intensiver vorantreiben. Denn die Festung Europa, die es jahrhundertelang verstand, sich gegen die Angriffe des Politischen Islams erfolgreich zur Wehr zu setzen, ist jetzt von innen heraus so langsam sturmreif geschossen. Auch durch die freiwillige Unterwerfung der Gutmenschen in Politik und Justiz im Namen grenzenloser Toleranz, falsch verstandener Willkommenskultur, totaler Selbstverleugnung und geradezu suizidaler Selbstgeißelung. Auf der Strecke bleiben Freiheit, Demokratie, unser Grundgesetz und unsere freie Art zu leben.

Im Jahre 1555 wurde in Augsburg der erste Religionsfrieden [18] geschlossen. Fast ein halbes Jahrtausend später wird in Augsburg vielleicht der juristische Todesstoß für die Islamkritik gesetzt. Womit dann bereits indirekt Teile der Scharia ins Strafrecht übernommen worden wären.

Wir werden uns dagegen mit der Kraft der Argumente, Fakten und Tatsachen zur Wehr setzen. Wenn nötig, durch alle Instanzen.


Die Bürgerbewegung PAX EUROPA (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [19].

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Amtsgericht München geht rigoros gegen Patrioten und Islamkritiker vor

geschrieben von byzanz am in BPE,Justiz,Kampf gegen Rechts™ | 141 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Ich habe es in all den Jahren unserer öffentlichen Aufklärungsarbeit zigfach erlebt, dass die Staatsanwaltschaften mit zweierlei Maß messen, je nachdem, ob islamkritische Patrioten auf der einen Seite oder Linke und Moslems auf der anderen Seite betroffen sind. Massive Beleidigungen gegen mich wie beispielsweise „Dreckige Nazisau“ (29.12.12, AZ 111 Js 117580/13), „Dummes Nazischwein“ (15.6.13, AZ 111 Js 160457/13), „Nazi-Arsch“ (12.10.13 AZ 111 Js 104797/14), „Nazisau“ (23.1.14, AZ 111 Js 148583/14), „ekelhaftes Nazipack“ (7.8.14, AZ 113 Js 198744/14) und „Du Arschloch“ (28.12.2013, AZ 111 Js 132740/14) wurden allesamt eingestellt.

Mit fadenscheinigen Begründungen wie „kein öffentliches Interesse“, „der Rechtsfrieden ist über den Lebenskreis des Verletzen nicht weiter gestört“, „die Strafverfolgung stellt kein gegenwärtiges Anliegen der Staatsanwaltschaft dar“, „im Meinungskampf zwischen konkurrierenden Parteien und Gruppierungen ist auch ein robuster Sprachgebrauch zulässig“, „scharfe und überspitzte Äußerungen, namentlich im Rahmen des öffentlichen Meinungskampfes, starke Ausdrücke, polemisierende Wendungen und überspitzt-plakative Wertungen können der Meinungsfreiheit unterfallen“ oder „die angezeigte beleidigende Äußerung ist anlässlich einer kontrovers geführten Diskussion unter Versammlungsteilnehmern gefallen“. Bei letzterem handelte es sich übrigens um die massive Beleidigung „dreckige Nazisau“.

Um ein Beispiel einer absoluten Ungleichbehandlung zu nennen: Wir werden von linken und moslemischen Gegendemonstranten permanent mit dem ausgestreckten Mittelfinger beleidigt, was niemals zu einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften führt. Aber als sich im Jahre 2012 einmal ein damaliges Mitglied der Partei „Die Freiheit“ dazu hinreißen ließ, aufgrund provokantem Verhaltens einer Gruppe türkischstämmiger Mitbürger bei einer Kundgebung im besonders bereicherten Münchner Stadtviertel Neuperlach den Mittelfinger hinzuhalten, wurde er sofort mit 2500 Euro bestraft.

Ich muss mich ständig als „Faschist“ beleidigen lassen, aber sobald ich einmal bei einer Diskussion während eines Pegida-Spaziergangs einer Gruppe von Türken, die stolz bekunden, Erdogan gewählt zu haben und Fan von ihm zu sein, den Begriff Islamfaschisten verwende, kommt postwendend eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Um nur eines von vielen Verfahren anzuführen, mit denen ich momentan bombardiert werde.

Da in Deutschland die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind, ist in vielen Fällen keine objektive Behandlung gleicher Sachverhalte gegeben. Es wird oft mit zweierlei Maß gemessen, je nachdem aus welcher politischen und gesellschaftlichen Gruppe der Beschuldigte und der Täter kommen. Leider folgen Amtsgerichte meist den Anklageschriften der Staatsanwaltschaften, so dass wir rechtskonservativen Patrioten immer den Weg durch die Instanzen gehen müssen, wenn wir unser Recht bekommen wollen, was viel Zeit und Geld verschlingt. Dies ist auch der Zwecke der Übung: Unerwünschte missliebige Kritiker zu zermürben, sie finanziell auszubluten und letztlich mundtot zu machen.

Im vorliegenden Fall (siehe Video oben) wird wieder einmal klar, wie knallhart Staatsanwaltschaft und Amtsgericht München gegen einen harmlosen Patrioten und Islamkritiker wie Chris vorgehen, der sich im Rahmen von sämtlichen Kundgebungen der Partei „Die Freiheit“ und der Bürgerbewegung Pax Europa in den letzten zehn Jahren noch nie etwas zuschulden kommen ließ. Obwohl wir oft im Hexenkessel der Gegendemonstranten heftigen Beleidigungen, Gegenständen-Würfen, körperlichen Attacken, massiven Anfeindungen bis hin zu Morddrohungen von Moslems und Linksextremisten ausgesetzt sind.

Aber wehe, wenn dieser Patriot ins Visier der „Gesetzeshüter“ gerät, dann schlägt die Wucht der Staatsmacht unerbittlich zu. Chris ist unser fleißigster Helfer in München, der die meiste Arbeit im Rahmen der Kundgebungen leistet, die Kamera bei Interviews führt und als Ordner wichtige Sicherheitsaufgaben übernimmt. Er bekam jetzt vom Amtsgericht München einen Strafbefehl über 1350 Euro zugestellt.

Was war geschehen? Beim „Tag der Patrioten“ am 17. Juni [20] des vergangenen Jahres am Siegestor bemerkte ein überaus eifriger Polizeibeamter, dass Chris beim Aufbau der Kundgebungsmaterialien Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen trägt. Dies hat auch seinen Sinn, damit die Füße nicht durch die schweren Gegenstände wie Boxen und Bühnentische verletzt werden. Aber diese Schuhe wurden ihm als „Schutzwaffe“ ausgelegt. Bei der anschließenden Untersuchung fanden die Polizisten bei ihm auch das Multifunktionswerkzeug Leatherman, das er zum Reparieren benutzt, aber an dem sich unter vielen Werkzeugen auch ein kleines Messerchen befindet. Auch dies wurde ihm als „Schutzwaffe“ ausgelegt.

Die Beamten wollten sofort seine Schuhe beschlagnahmen und brachten ihn dazu in einem vergitterten Gefangenen-Transportfahrzeug zu sich nach Hause, damit er dort anderes Schuhwerk anziehen kann, denn er konnte ja schlecht auf Strümpfen bei der Versammlung bleiben. Anschließend fuhr er mit der U-Bahn zurück zur Kundgebung, die er aufgrund der zwei Stunden andauernden Prozedur dann fast komplett verpasste.

Im Strafbefehl des Amtsgerichtes München wurde ihm dreist unterstellt, dass der Leatherman ein „Messer“ ist, das dazu „geeignet ist Personen zu verletzen“, was von ihm „im Bedarfsfalle auch so beabsichtigt“ gewesen sei. Es sei ihm auch „bewusst“ gewesen, dass die „Stiefel mit Stahlkappen geeignet waren, als Schutzwaffe gegen Vollstreckungsmaßnahmen vor Ort befindlicher Polizeibeamter eingesetzt zu werden“. Und es wird weiter unterstellt, dass er „zu diesem Zweck die Stiefel gegebenenfalls auch einsetzen“ wollte. In dem Video oben ist alles dokumentiert.

Da man streng genommen juristisch gegen den Tatbestand „Schutzbewaffnung“ aber nicht aussichtsreich vorgehen kann und damit auch weitere Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren anfallen würden, akzeptierte Chris diesen Strafbefehl, bat aber wenigstens um eine Ratenzahlung, da er nachweislich nur über ein Minimal-Einkommen verfügt. Aber auch das lehnte das Amtsgericht ab.

Viele andere Patrioten, die ebenfalls an der „Front“ arbeiten, kennen diese Zustände. Wir werden uns aber von nichts und niemanden abhalten lassen, unsere existentiell wichtige Aufklärungsarbeit fortzuführen. Bis wir am Ziel sind.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [21] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon. [22]

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Landshut: Syrer nach Morddrohung an Fahrlehrer vor Gericht

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein,Realsatire | 102 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Seit Anfang November wissen wir, dass Merkel dafür zuständig ist, syrische Flüchtlinge kostenlos mit nagelneuen Limousinen der Marke Audi auszustatten. Nachzulesen hier. [23] Was wir nicht wußten ist, dass unsere allseits geschätzte Kanzlerin auch dafür sorgen muss, dass die syrischen Flüchtlinge ihren Führerschein bekommen, und zwar pronto! Kein Wunder, dass sie sich bei all dem Stress die Nägel bis zu den Handwurzelknochen [24] abkaut.

Potentieller Gefährder in der Fahrschule

Doch alles der Reihe nach: Ein 25jähriger Syrer, der bereits als Gefährder geprüft wurde und jetzt den Führerschein macht (ja, liebe Leser, das, was Sie jetzt denken, ging auch dem Autor des Berichts durch den Kopf), hatte kürzlich damit gedroht, erst den Prüfer, dann den Fahrlehrer und zuletzt sich selbst zu töten, falls er bei der Fahrprüfung durchfällt.

Dies brachte Merkels Muster-Fahrschüler eine Anzeige wegen Bedrohung ein, die jetzt vor dem Amtsgericht im niederbayerischen Landshut [25] verhandelt wurde. Was die Prozessbeteiligten in der Hauptverhandlung zu hören bekamen, war Realsatire vom Feinsten, die bestimmt am laufenden Band Lacher produziert hätte, wenn das ganze nicht so traurig wäre.

Eigentlich kann sich der Syrer Wail I. nicht beklagen, denn in Deutschland läuft es nicht schlecht für ihn. Er wird als Flüchtling anerkannt, hat im niederbayerischen Landshut eine Arbeitsstelle gefunden und man bezahlt ihm sogar der Führerschein. Schon beim 4. Versuch schafft er die schriftliche Prüfung, allerdings hapert es beim praktischen Fahren. Nach fünf Fahrstunden habe der Syrer immer noch keinerlei Fortschritte gemacht, so der Fahrlehrer als Zeuge vor Gericht.

Ich kann fahren, ich bin Wail

Hinweise, dass man sich in Deutschland an die Straßenverkehrsordnung halten müsse, wischte der Syrer bockig und uneinsichtig (O-Ton Fahrlehrer) mit dem Hinweis weg, „ich kann fahren“, ich bin Wail.“ Dies war übrigens seine Standardantwort auf alle Belehrungen des Fahrlehrers. So oft, dass der Fahrlehrer diesen Satz schon singen kann. Als dieser den Syrer darüber informierte, dass man bei der Prüfung Sachverhalte auch auf Deutsch benennen müsse, kam die klare Auskunft von Merkels Fahrschüler, er werde kein Deutsch sprechen. Und: „Frau Merkel hat uns gerufen, dann soll sie auch schauen, wie wir den Führerschein bekommen.“ Für den Fall, dass dem nicht so ist, hatte Wail I. auch eine Lösung parat: „Wenn ich durchfalle, töte ich erst den Prüfer, dann Dich und zuletzt mich.“ Diese Ansage untermalte er mit einer entsprechenden Schussgeste mittels Daumen und Zeigefinger in Richtung Rücksitz, Beifahrersitz und zum Schluss an seine Schläfe.

Deutschlands Haltung zu Flüchtlingen Stressfaktor

Das wurde dem Fahrlehrer dann doch zu viel und er erstattete nach Rücksprache mit seiner Chefin Strafanzeige gegen den Syrer. Dessen Verteidiger Florian Drechsler machte bei seinem Mandaten grundsätzliche Probleme geltend. „Herr I. hat kein Verständnis dafür, dass hier alles so lange dauert.“ Aha. Sein Mandant sei der Meinung, damit vertreibe der Staat die Leute wieder. Wail I. kritisierte auch die grundsätzliche Haltung Deutschlands zu Flüchtlingen. Das stresse ihn alles so sehr, dass er wegen der Probleme schon an Selbstmord gedacht habe. Dies habe er dem Fahrlehrer durch die Schussgeste an seine Schläfe verdeutlichen wollen, so seine Ausrede, die ihm aber niemand abnahm.

Da muss eine Freiheisstrafe her

Staatsanwalt Kinsky beantragte eine Bewährungsstrafe von zwei Monaten für Wail I. Nur mit einer Freiheitsstrafe könne man dem 25-Jährigen den Ernst der Lage verdeutlichen, so der Staatsanwalt. Zudem sei eine Bedrohung heute aufgrund der geänderten Sicherheitslage anders zu werten als vor etwa zehn Jahren. Richterin Görgner folgte Kinsky sowohl was seinen Antrag, als auch seine Argumentation betraf und verurteilte den Syrer zu zwei Monaten auf Bewährung.

Höchststrafe Deutschkurs

An dieser Stelle sei erwähnt, dass vor einigen Tagen ein Jugendrichter des Amtsgerichts Landshut den Rädelsführer einer Gruppe von Syrern, die einen Afghanen gestiefelt hatten, neben 14 Tagen Dauerarrest zu einem Deutschkurs von mindestens sechs Monaten verurteilt hatte. Diese Strafe hat bei der Urteilsverkündung beim Angeklagten blankes Entsetzen [26] ausgelöst. Und nein, das ist jetzt kein Witz. Der Syrer war tatsächlich wegen des Deutschkurses am Boden zerstört. Muß schlimm sein, die Sprache des Landes zu erlernen, in dem man Neurochirurg werden will.

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