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Voßkuhle hat jetzt ein Befangenheits-Problem mit AFD-Organklage

Von NEMO | Der Mann, der in Deutschland oberste juristische Neutralität verkörpern soll, macht sich selbst zum politischen Schiedsrichter und wird damit zum Befangenheitsproblem Nummer eins in Deutschland. Wer kann dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, künftig noch vorurteilsfreies Entscheiden abnehmen? Immerhin steht eine Organklage der AFD zur „Herrschaft des Unrechts“ an.

Voßkuhle hatte in einem Interview der Süddeutschen Zeitung CSU-Chef Horst Seehofer scharf angegriffen. Dessen Äußerung mit dem Begriff „Herrschaft des Unrechts“ halte er für „inakzeptabel“, so der Bundesrichter. [1] Diese Rhetorik „möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind“.

Dem CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt schrieb Voßkuhle den Begriff „Anti-Abschiebeindustrie“ ins Stammbuch: „Wer rechtsstaatliche Garantien in Anspruch nimmt, muss sich dafür nicht beschimpfen lassen“, ließ der Bundesrichter das Volk wissen.

Nun kann man über den Inhalt der Voßkuhlschen  Kritik trefflich streiten. Bei der Mehrheit der Deutschen dürften sich die Äußerungen der CSU-Vertreter verfangen haben. Sie trafen ins Schwarze, ob man die Wort-Protagonisten nun mag oder nicht. Die Öffnung der Grenzen und der überfallartige dauerhafte, unkontrollierte Einlass von illegalen Menschen und die Duldung dieser rechtlosen Zustände wurden für viele korrekt beschrieben. Die Absicht, damit eine Nähe zum NS-Unrechtsstaat herbeizureden, ist lediglich die gewagte Interpretation von Andreas Voßkuhle. Und wenn  Kirchen mit Kirchenasyl die Abschiebung von bereits abgewiesenen Asylbewerbern verhindern, dann ist das keineswegs der „Anspruch rechtsstaatlicher Garantien“, wie Voßkuhle meint.

Doch darum geht es im vorliegenden Fall nicht. Es geht darum, dass sich ein Bundesverfassungsrichter, namentlich dessen Präsident, strikter Zurückhaltung bei persönlichen politischen Meinungen und Kommentierungen befleißigen muss. Voßkuhle, der gerade den Öffentlich-rechtlichen Sendern mit einem umstrittenen Spruch das Leben gerettet hat, hätte sich schon deswegen vornehme Zurückhaltung auferlegen müssen. Wenn er  jetzt öffentlich CSU-Politiker frontal und persönlich kritisiert und sich damit gleichzeitig auf die Seite der politischen Konkurrenz stellt, macht er sich selbst zum Befangenheitsproblem bei künftigen Entscheidungen jedweder Art. Jedoch insbesondere bei Entscheidungen, die die Flüchtlingspolitik betreffen. Hier steht bekanntlich noch abschließend aus, ob die Grenzöffnung im September 2015 durch die Kanzlerin zu Recht erfolgte oder nicht.

Man kann nach dem SZ-Interview durchaus unterstellen, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes im Falle des Falles  eine Pro-Merkel-Meinung vertreten wird. Eine solche Spekulation ist vor dem Hintergrund interessant, als die AFD-Bundestagsfraktion im April eine Organklage gegen Merkels Flüchtlingspolitik in Karlsruhe eingereicht hat. Dabei geht es der Partei expressis verbis darum, die „Herrschaft des Unrechts“ feststellen zu lassen [2]. Die Bundesregierung habe bei ihrer Einwanderungspolitik die Mitwirkungsrechte des Bundestages verletzt. Möglich ist natürlich, dass das Bundesverfassungsgericht die AFD-Klage gar nicht erst zulässt.

Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass auch die zu strikter Neutralität verpflichteten Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages in einem Gutachten vom September 2017 eine unklare Rechtslage [3] für die Grenzöffnung sehen.

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