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Amtsgericht München: Freispruch nach Antifa-Überfall auf AfD

Im Münchner Strafjustizzentrum spielten sich am 7. Mai – von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt – bizarre Szenen ab. Etwa 20 Antifa-Aktivisten zeigten Solidarität mit einem der ihren. Tobias H. war wegen Landfriedensbruchs angeklagt.

Hintergrund war ein Antifa-Angriff auf den Infostand des AfD-Stadtratskandidaten Dr. Rössel im März 2020 am Sendlinger Tor in München. Am Infostand war es zu Behinderungen, Beleidigungen, Schubsereien, Sachbeschädigungen, Diebstahl und Freiheitsberaubung zum Nachteil der Infostandbetreiber durch einen Sturmtrupp der Antifa gekommen. Ein Teil der rund 100 umstehenden Sympathisanten war ausweislich ihrer mitgeführten Fahnen und ihrer verwendeten Werbematerialien den Grünen, den Linken, der SPD-Jugend und der LBGT-Bewegung zuzuordnen. Manche schwenkten auch Antifa-Fahnen.

Die in Unterzahl am Stand anwesende Polizei zog sich zurück und konnte die Situation erst befrieden, nachdem Verstärkung eintraf. Obwohl einige Polizeibeamte wiederholt direkt auf besonders aktive Personen hingewiesen wurden, nahmen sie keine Personalien auf. Nach über einem Jahr musste sich gerade mal einer von den rund 20 Landfriedensbrechern vor Gericht verantworten.

Die Sitzung wurde kurzfristig in einen kleinen Sitzungssaal verlegt, so dass nur fünf Zuschauer an der „öffentlichen Verhandlung“ teilnehmen konnten. Für AfD-Vertreter als Geschädigte war so im Zuschauerraum natürlich kein Platz mehr. Der wurde längst zuvor teilweise von vermeintlichen Presseausweisinhabern (Verdi) und Sympathisanten eingenommen. Man blieb sozusagen unter sich.

Im Flur vor dem Sitzungssaal standen, saßen und lagen weitere Antifanten quer und längs am Boden. Sie grölten, lachten und pöbelten die beiden geladenen Zeugen, zwei junge Frauen, permanent an. Mit welcher Absicht diese Einschüchterungsversuche erfolgten, war offensichtlich. Aber zu einer Befragung wurde die Hauptzeugin, die sich nicht einschüchtern ließ, dann nach über einer Stunde „Wartezeit“ nicht mehr benötigt. Sie, einen weiteren Zeugen vom AfD-Infostand und einen Polizisten in Zivil wollte die Richterin Meister nicht mehr anhören. Der Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt anscheinend schon freigesprochen.

[1]Als die Zeugin endlich zur Richterin vorgelassen wurde und das Formular zur Erstattung der Fahrtkosten abholte, wollte sie ihr dabei Fotos von weiteren Verdächtigen zeigen. Die Richterin schien aber not amused. Sie meinte, dass sie da auch nichts mehr machen könne und hatte auch kein Interesse, die Fotos weiterzugeben. Auch die beiden Vertreter der Staatsanwaltschaft zeigten kein Interesse für die brisanten Informationen. Der naiven Zeugin half es auch nichts, als sie erklärte, dass die auf den Fotos bei den dokumentierten Landfriedensbruchhandlungen erkennbaren Personen derzeit aktuell draußen vor dem Sitzungssaal stehen und randalieren.

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Nachdem die Zeugin den Gerichtssaal verließ, ihre Unterlagen einpackte und nochmals zu der Richterin in den Saal gehen wollte, wurde sie von einer Antifantin rabiat zu Seite gestoßen. Diese stellte sich ihr sogleich in den Weg und die Zeugin musste sich den erneuten Zutritt nahezu „erkämpfen“.

Die Zeugin schilderte der Richterin, dass sie am Zugang zum Gerichtssaal gehindert worden sei und seit einer Stunde permanent beleidigt, bedrängt, belästigt, fotografiert und geschubst worden sei. Darauf meinte die Richterin Meister lapidar, dass die Zeugin sich beim Wachpersonal melden könne, die dann die Personalien aufnehmen würden und entließ die die junge Frau wieder direkt in die Meute der vor dem Gerichtssaal stehenden Antifanten. Die junge Frau flüchtete zusammen mit ihrer Begleiterin durch das Treppenhaus des Gerichtsgebäudes zur Eingangswache, um dort Schutz zu suchen.

Sie teilte das Geschehen den Justizbeamten mit und bat darum, die Personalien der beteiligten Personen aufzunehmen. Der Wachhabende – obwohl schon umgezogen und in Feierabendstimmung – es war Freitag ca. 15 Uhr – wollte daraufhin die Überprüfung und Personalienfeststellung einiger der Hauptaktivisten vornehmen lassen. Das kam bei den Antifanten gar nicht gut an. Sie schrien, pöbelten und drohten der Zeugin erneut. Statt ihre Personalien anzugeben, sprangen sie plötzlich einfach über die Drehkreuze und liefen – unter den Augen der verdutzten Beamten – aus dem Gerichtsgebäude. Lediglich drei oder vier von ihnen konnten auf dem Vorplatz des Justizgebäudes noch aufgegriffen und zur Feststellung der Personalien zurückgebracht werden.

Einige der Antifanten teilten sich danach vor dem Gerichtsgebäude auf und wollten offensichtlich die beiden Zeuginnen am Ausgang abfangen und wer weiß was mit ihnen anstellen. Unter Polizeischutz wurden die beiden durch den Hinterausgang aus dem Gebäude herausgelassen. Sie wurden dabei darauf hingewiesen, dass sie flott in eine andere Richtung laufen sollten, um den Antifanten nicht noch einmal in die Fänge zu geraten. Auf den Gedanken, den beiden Zeuginnen wenigstens einen kleinen Vorsprung zu geben und die Antifa-Gruppe noch eine Weile im oder vor dem Gerichtsgebäude festzusetzen, ist wohl niemand gekommen.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete aus dem Münchner Süden, Wolfgang Wiehle, Vorsitzender des Bezirksverbandes Oberbayern seiner Partei, zeigt sich empört:

„Es ist unfassbar, in welcher Weise unter den Augen der Gerichtsbarkeit Zeugen eingeschüchtert werden. Was man sonst nur über Mafia-Prozesse hört, gilt offensichtlich auch für das linksextreme Umfeld. Von Zeugenschutz war hier aber null Komma nichts zu sehen!“

Wiehle wird den Präsidenten des Münchner Amtsgerichts mit den Vorfällen im Strafjustizzentrum konfrontieren und um Stellungnahme bitten. Dabei wird es auch um eine dienstrechtliche Beurteilung des Verhaltens der Richterin gehen.

In der Partei wird nun erwogen, zusätzlich mit anwaltschaftlicher Hilfe die Beschädigung des Infostandes sowie das „Entwenden“ von großen Mengen an AfD-Werbematerial (üblicherweise als „Diebstahl“ behandelt) zivilrechtlich geltend zu machen.

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Wolfgang Wiehle prüft auch, ob er in Zusammenarbeit mit einem bayerischen Landtagsabgeordneten eine Kleine Anfrage zu diesen Vorfällen in den Landtag einbringen kann. Die AfD ist eine demokratische Partei, die in ihrem Wahlkampf nicht behindert werden darf. Dass Teilen der Judikative und der Exekutive hierfür manchmal das Verständnis oder die Durchsetzungskraft fehlen, darf nicht weiter hingenommen werden. Linksterroristische Gewalt muss schon in den Anfängen bekämpft werden.

Das für ihn günstige Urteil hat der Antifant im Übrigen dem bekannten linken Münchner Szeneanwalt Wächtler zu verdanken. Der Münchner Anwalt hat eine lange Liste, was die Verteidigung von linksextremen Straftätern angeht. Schon zu RAF-Zeiten war er einer der führenden Anwälte der linken Szene in München und Mitglied im sogenannten republikanischen Anwaltsverband. Hinsichtlich der linksextremen Militanz seines Klientels hat sich in den letzten 50 Jahren nicht viel verändert.

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Riot-Award der Antifa: Punkte für die Verletzung von Polizisten

geschrieben von libero am in Linke,Linksfaschismus | 30 Kommentare

Einer der wenigen Bereiche im politischen Leben, der immer noch weitgehend von weißen jungen (deutschen) Männern dominiert wird, ist der der Antifa. Paradoxerweise haben sich gerade in dieser Nische des buntdeutschen Reiches nationale Eigenschaften erhalten, die eher als negativ gelten: der Hang, alles in Systemen erfassen und ordnen zu wollen, der daraus folgende Anspruch auf eine allgemein verbindliche Wahrheit, ein Hang zu Rechthaberei und Bürokratie. Bürokratie? Ja, selbst die. Sie darf nicht fehlen und sie fehlt auch nicht bei der Antifa. Sie haben diese Ureigenschaft der Deutschen in ihre Lebenswirklichkeit übersetzt und pflegen sie dort.

Während der Fußball-EM 2012 startete die „Antifa“ Lübeck [4] einen Wettbewerb, um „angebliche Fußballfans“ aus ihrem „nationalen Taumel“ zu reißen. Konkret hieß das, dass deutsche Flaggen abgeknickt und gestohlen werden sollten.

Eine Autoflagge brachte damals einen Punkt, eine kleine Flagge (bis 50 cm Länge) ebenfalls einen Punkt, eine mittlere Flagge (bis 1 m Länge) fünf Punkte. Für ein Trikot gab es gleich 15 Punkte, was daran liegen mag, dass Besitzer es kaum freiwillig hergaben und es ihnen unter Schlägen vom Leib gerissen werden musste.

Auch wenn hier der notorische Hang zur Gewalt bereits sichtbar wird, war das vergleichsweise harmlos im Vergleich zum aktuellen Antifa-Wettbewerb, dem „Riot Award“ oder „Randale-Preis“, über den der FOCUS [5] berichtet. Im neuen System gilt folgende „Leistung/Punkte-Zuordnung“:

So gibt es für Brandanschläge 120 Punkte. Polizisten mit Fäkalien zu bewerfen, wird mit 170 Punkten gewertet. Eine Befreiung von Randalierern wird mit 200 Punkten belohnt. Eine Waldbesetzung wie im Dannenröder oder Hambacher Forst schlägt mit 500 Punkten zu Buche.

Die hohe Punktzahl bei der Waldbesetzung dürfte sich aus den „Aktivitäten“ der „Aktivisten“ (MSM) erklären, die zur Verteidigung des eroberten Geländes notwendig sind: Mordanschläge mit Zwillen und Stahlkugeln auf Polizisten, die ein entsprechendes Risiko darstellen (also für die Antifa, gefasst und verurteilt zu werden, das Risiko von Verletzungen bei Polizisten zählt für die Unmenschen natürlich nicht).

Erhellend, und für PI-NEWS-Leser allerdings nichts Neues, sind die beim FOCUS dann folgenden Ausführungen zur Resonanz auf diesen Wahnsinn im politisch-medialen Raum:

Der Politologe und Historiker Schroeder sagte, dass er bei Vorträgen in deutschen Sicherheitsbehörden mangelhafte Kenntnisse über Linksextremismus festgestellt habe. […] Prof. Klaus Schroeder vom Otto-Suhr-Institut der FU Berlin bemängelt, dass der linke Mainstream die Brutalität der Linksextremisten nicht zu Kenntnis nehme. Stattdessen befasse man sich eher mit Auftritten der Querdenker.

Wie wahr! Wir erinnern uns an die letzte Empörungswelle bei unserer Justizministerin Lambrecht: Eine rote Linie [6] sei glasklar überschritten worden, der Staat dürfe sich das nicht gefallen lassen, ein entschiedenes Vorgehen der Polizei sei notwendig und so weiter. Wovon sprach sie da gleich? Ach ja, bei einer friedlichen Demonstration gab es „massive Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen“, es wurden keine Masken getragen…

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Schorndorf: Antifa greift Israel-Laden an

geschrieben von Tal Silberstein am in Antisemitismus | 64 Kommentare
In der Nacht auf Samstag kam es in der Gottlieb-Daimler-Straße im baden-württembergischen Schorndorf zu einem Farbanschlag auf das Wohn- und Geschäftshaus von Franz Laslo, Mitglied der AfD-Fraktion im Gemeinderat [7]. In einem Selbstbezichtigungsschreiben der sogenannten „Antifa“ bekennen sich Linksextremisten zu dem antisemitischen Anschlag auf das jüdisch-orientalische Geschäft, berichtet Stadtrat Lars Haise auf Facebook [8].
Mehrere Christbaumkugeln, die mit roter Farbe gefüllt waren, trafen auf die Fassade des Gebäudes, in dem Franz Laslo seit vielen Jahren seinen jüdisch-orientalischen Laden „BeitShalom“ betreibt. Käuflich zu erwerben gibt es dort unter anderem jede Menge ausgezeichneter Produkte aus Israel. Laslo ist AfD-Mitglied und Israelfreund, da er viele Jahre dort verbracht hat.
„Da offener Antisemitismus selbst in linken Kreisen mittlerweile eher selten freimütig nach außen gezeigt wird, versteckt man sich dort hinter sogenannter „Israelkritik““, schrieb Lars Haise. „Dass man gezielt jüdische Geschäfte und Einrichtungen angreift, hat sich aber für die Linksextremisten nicht geändert.“
Für Franz Laslo ist es nicht der erste Anschlag, der auf sein Gebäude verübt wird. Der Zeitungsverlag Waiblingen [9] (ZVW) umreißt in seiner Berichterstattung zu dem neuerlichen Angriff auch die weiteren schändlichen Taten, die den Laden in der Schorndorfer Altstadt bereits trafen. 2017 fielen mehrere Schüsse auf das Schaufenster des Geschäfts. Nur ein Jahr später gab es eine weitere Schaufensterattacke mit einem schweren Hammer. Kurz darauf beklagte Laslo einen verbalen Angriff, in dessen Folge er auch angespuckt wurde. Der mutmaßliche Täter der Spuckattacke wurde jedoch freigesprochen.
Franz Laslo sprach davon [10], dass sich der „links-motivierte Terror in Schorndorf längst etabliert hat“. Die Bilder von dem feigen Anschlag maskierter „Antifa“-Schlägertruppen auf den AfD-Landtagskandidaten Stephan Schwarz [11] am einem Wahlkampfstand am 20. Februar gingen um die Welt. Fünf Verdächtige wurden aufgegriffen, aber kurz darauf wieder freigelassen. Seitdem fehlt es an jeder weiteren Erfolgsmeldung.
Der Linksterror zieht in Schorndorf zwischenzeitlich eine lange Spur, die schon bei der Kommunalwahl 2019 begann. Vergangenes Jahr wurde das Restaurant „Remstalstuben“ [12] von Linksextremisten aufgesucht. Vorausgegangen waren zum damaligen Zeitpunkt Demonstrationen der gewalttätigen „Antifa“ unter der Schirmherrschaft des „Offenen Antifaschistischen Treffens Rems-Murr [13]“ (OATRM) gegen den Gastwirt, der für alle anderen demokratischen Parteien seine Tore öffnete und trotz aller Diffamierungsversuche standhaft blieb. Anschließend wurde der Wirt „besucht“, wie es im „Antifa“-Sprech heißt, und Sachbeschädigungen verübt.
Die Lokalpresse war bisher nicht bereit, das linksextreme Netzwerk im Rems-Murr-Kreis vernünftig zu durchleuchten, so AfD-Stadtrat Lars Haise, obwohl ihnen umfassende Recherchen vorliegen müssen. Im Gegenteil werden die Täter regelmäßig durch die Lokalpresse als „Aktivisten“, „Protestler“ oder „Demonstranten“ verharmlost. Körperliche Übergriffe auf AfD-Mitglieder werden für gewöhnlich als „Pöbeleien“ oder „Rangeleien“ ins Lächerliche gezogen. Außerdem bedient sich die Lokalpresse regelmäßig an Bildmaterial eines linksextremen „Journalisten“, wie beispielsweise bei den Protesten vor den „Remstalstuben“.
Es musste erst ein Landtagskandidat ins Krankenhaus geprügelt werden, dass in Schorndorf der Welt-Journalist Marcel Leubecher [14] darüber berichtete: Nachdem der linke Landtagskandidat Patrick Exner laut Staatsschutz zudem unter Tatverdacht stand, AfD-Wahlplakate zerstört zu haben, resümierte Leubecher: „Die Antifa-Gruppe OATRM bildet unter anderem mit dem vom Landesverfassungsschutz als „extremistisch“ eingestuften Antifaschistischen Aktionsbündnis Stuttgart (AABS) die Vereinigung ‚Zusammen gegen Rechts‘ (ZgR). An diesem Zusammenschluss sind auch Exners Linke-Verband Rems-Murr, die lokale SPD-Nachwuchsorganisation Jusos sowie die örtliche IG-Metall beteiligt, deren Räumlichkeiten in Waiblingen das ZgR-Bündnis nutzt.“
Die sogenannte „Antifa“ ist im Rems-Murr-Kreis nicht „nur“ ein loser Zusammenschluss von „engagierten Jugendlichen“, sondern erhält – so die Recherchen der „Welt“ – auch Unterstützung durch Gewerkschaften, Parteien und nicht zuletzt der Jugendorganisation der SPD, den Jusos Rems-Murr [15]. Einmal monatlich treffen sie sich im Gewerkschaftshaus in Waiblingen. Am 1. Mai 2021 demonstrierte der DGB gemeinsam mit der „Antifa“ mit kommunistischen Transparenten [16], auf denen Hammer und Sichel abgebildet waren. Ein Symbol, unter dem weltweit schon über 112 Millionen Menschen (Stand 1997 laut „Lexikon der Völkermorde“) mit ihrem Leben bezahlt haben und es immer noch tun.
Ein Blick ins Lexikon der Völkermorde hilft hier erhellend weiter. Dort heißt es: „Unter keiner Weltanschauung wurden in der Menschheitsgeschichte größere Megatötungen vollzogen als unter Regierungen, die sich dem Marxismus bzw. dem wissenschaftlichen Sozialismus verpflichtet fühlten.“
„Es ist höchste Zeit, eine klare Distanzierung linker politischer Parteien und Gewerkschaften von der gewaltbereiten linken Szene einzufordern“, so Lars Haise auf Facebook. „Dazu gehört auch, dass die IG Metall in Waiblingen nicht mehr länger ihre Räumlichkeiten für die Organisation extremistischer Umtriebe zur Verfügung stellt. Kulturschaffende, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, sollten ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unserem Grundgesetz ablegen müssen, um Gelder zu erhalten. Zu diesem klaren Bekenntnis zu unserer Verfassung und unseren Rechtsstaat passt dann nicht, an Kundgebungen von gewaltbereiten Linksextremisten mit eigenen Transparenten teilzunehmen. Die SPD, auch in Schorndorf, muss ihr Verhältnis zu diesen „engagierten Jugendlichen mit etwas rauer Sprache“ (Sabine Reichle, Ortsvorsitzende SPD Schorndorf [17]) klären. Vor allem, wenn diese jetzt noch nicht einmal mehr davor zurückschrecken, einen Laden anzugreifen, in dem jüdische Produkte verkauft werden. Oder ist für die Schorndorfer SPD Antisemitismus salonfähig, wenn er von links kommt?“
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Antifa-Prozess in Stammheim: Wer fehlt noch auf der Anklagebank?

geschrieben von libero am in Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Rote SA | 79 Kommentare

In Berlin haben Linksextremisten am 1. Mai wieder einmal bewiesen, dass sie eigentlich jene „Aufmerksamkeit“ verdienen, die der Staat mit schier unerschöpflichen finanziellen und personellen Ressourcen den so genannten „Rechten“ zuteilwerden lässt.

Würden die Letztgenannten nur ein einziges Mal den Staat im selben Maße herausfordern, wie es die Antifa und die Linksextremisten regelmäßig in Berlin und Leipzig praktiziert, hätte die Regierung schon am nächsten Tag über Deutschland den Ausnahmezustand verhängt. Doch von Zeit zu Zeit kommen auch die linken Schläger vor Gericht. Selten genug, doch umso mehr Aufmerksamkeit gebührt solchen Ereignissen: Antisemitismus und eine menschenverachtende Gewaltbereitschaft sind integraler Bestandteil der DNA dieser Linksterroristen, insofern ist es nur folgerichtig, dass derzeit ein Prozess gegen zwei Mitglieder der Antifa in Stuttgart-Stammheim standfindet, dem Ort, an dem Mitte der 70er-Jahre über die Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF) zu Gericht gesessen worden war.

Der Tatvorwurf muss sich auch nicht vor den damaligen Anklagepunkten verstecken. Er lautet: versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Gewerkschafter ins Koma geprügelt

Der Hintergrund: Am 16. Mai vergangenen Jahres waren Andreas Ziegler, Ingo Thut und Jens Dippon, Mitglieder der Gewerkschaft „Zentrum Automobil“, auf dem Weg zur Daimler–Konzernzentrale in Stuttgart. Sie wollten sich dort mit einer größeren Gruppe von Mitgliedern ihrer Gewerkschaft treffen, um gemeinsam auf die Demonstration für Grundrechte auf dem Cannstatter Wasen zu gehen.

Nachdem es vorher von Antifa-Fahrradspähern gezielt observiert worden war, wurde das Trio aus dem Hinterhalt von etwa 40 vermummten Angreifern mit Schlagringen, einer gasbetriebenen Pfefferpistole und anderen waffentauglichen Gegenständen attackiert.

Obwohl Andreas Ziegler bereits besinnungslos am Boden lag, malträtierten die Angreifer den Wehrlosen noch mit Fußtritten gegen den Kopf und Faustschlägen. Der genaue Tatverlauf kann hier nachgelesen [18] werden.

Die Gewerkschaftskollegen kamen sofort zu Hilfe, aber die Attacke dauerte nur wenige Augenblicke, danach flüchteten die Täter. Eine polizeiliche Fahndung in der Umgebung konnte nur 15 Minuten später einige mutmaßliche Täter an einer U–Bahn–Station stellen.
Andreas Ziegler musste wegen seiner schweren Verletzungen in ein künstliches Koma versetzt werden und kämpfte mehrere Wochen ums Überleben. Heute kann er wieder alleine laufen und größtenteils seinen Alltag alleine stemmen. Dass er die hinterhältige Attacke mit Schlagringen, Waffe und in deutlicher Unterzahl überlebt hat, grenzt an ein Wunder.

Zwei Tatverdächtige vor Gericht

Das Antifa-Mitglied Joel Simon Petzoldt gilt als dringend tatverdächtig. Er kam vorübergehend in Untersuchungshaft. Er ist dem harten Kern der Stuttgarter Antifa–Szene zuzurechnen. Ebenso der Tat dringend verdächtig ist Dyar Akpinar. Er sitzt bis heute in Untersuchungshaft.

Nun stellte sich die Frage, was die Gewerkschafter vom „Zentrum Automobil“ zum Angriffsziel dieser selbsternannten „Antifa“ macht. Als Gewerkschafter vertreten die Mitglieder und Funktionsträger doch eigentlich Ziele, die eher „links“ verortet werden.

Gewerkschaftsboss Hilburger im Interview

Dieser Frage ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron in einem Interview mit Oliver Hilburger, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft „Zentrum Automobil“, nachgegangen. Hilburger berichtet Erschreckendes. Besonders interessant: wie die innigen Verflechtungen zwischen der Antifa einerseits und dem Deutschen Gewerkschaftsbund sowie der IG-Metall auf der anderen Seite herausgearbeitet werden. Dass diese Organisationen gewaltbereiten Linksextremisten eine derartige Unterstützung zuteilwerden lassen, ist skandalös und wirft die Frage auf, ob auf der Anklagebank wirklich alle sitzen, die dort hingehören.

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Linke will COMPACT per Gericht Antifa-Berichterstattung untersagen

geschrieben von libero am in Linke,Linksfaschismus,Rote SA | 9 Kommentare

Mit seiner Sonderausgabe „Antifa – Die linke Macht im Untergrund [19]“ hat das COMPACT-Magazin wohl in ein Wespennest gestochen. Jetzt will eine Linken-Politikerin die Recherchen vor Gericht verbieten lassen. Aus ihrer Sicht verständlich: In der 84-seitigen Spezial-Ausgabe nennt COMPACT die Namen der Täter, die Hintermänner, die Sponsoren – eine Enzyklopädie der kriminellen Bewegung namens Antifa.

Nun versucht die linke Politikerin Juliane Nagel, Abgeordnete im Sächsischen Landtag, ein Revanche-Foul. Getroffene Hunde bellen: In „Antifa – Die linke Macht im Untergrund“ [19] wird die Dame ausführlich portraitiert – als Schutzpatronin der extrem gewaltbereiten Szene in Leipzig. Jetzt will sie die Berichterstattung über sie verbieten – und fährt schwere Geschütze auf.

Draht zu den Linksterroristen

COMPACT hatte über Nagels Kontakte zum mutmaßlichen Antifa-Terrorpärchen Lina Engel und Johann Guntermann berichtet. Die beiden gelten als zentrale Figuren in einem aufsehenerregenden Prozess wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sie sollen in mehreren Bundesländern brutale Überfälle auf politische Gegner begangen haben. Die Tatwaffen: Hämmer! Sie zertrümmerten ihren Opfern, Patrioten und Andersdenkenden, die Gelenke, schlagen Löcher in Schädeldecke und Gesichtshaut. Die Hammerbande der Antifa nimmt Tote in Kauf!

Es ist das erste Mal seit 20 Jahren, dass der Bundesstaatsanwalt wieder gegen eine Linksextremistin ermittelt. Während sie – übrigens zusammen mit Beate Zschäpe – im Knast sitzt, ist er in den Untergrund gegangen und womöglich weiter aktiv.

[19]Besonders verdächtig: Der Anwalt, mit dem Juliane Nagel gegen COMPACT vorgehen will, stammt aus der gleichen Kanzlei, die auch Lina Engel vertritt. Wenn Politiker der Linkspartei tatsächlich mit den mutmaßlichen Terroristen unter einer Decke stecken, wäre das ein Riesen-Skandal.

Nagels Netz

Ist das der Grund, weshalb die linke Landtagsabgeordnete journalistische Berichterstattung verhindern will? Konkret geht es ihr um einen COMPACT-Artikel über die Verharmloser der gewalttätigen Antifa in Medien und Politik. Darin heißt es über Nagels linkes Netz:

„Ähnlich läuft es auch bei der HNA, die wegen der hessischen Herkunft der Antifa-Frau gleich mehrfach über sie berichtet hat. Die Lokalzeitung zitiert die für ihre guten Kontakte in die militante Szene bekannte Leipziger Linken-Politikerin Juliane ‚Jule’ Nagel. Die spricht von ‚besonderer Härte’ gegen eine Frau, gegen die angeblich ‚kaum belastendes Material’ vorliege. Sie selbst kenne Lina Engel nur ‚flüchtig von politischen Veranstaltungen in Leipzig’, wie sie gegenüber dem Blatt behauptete. Offenbar eine dreiste Lüge: COMPACT-Recherchen ergaben, dass Nagel Lina Engels Verlobten Johann Guntermann während seiner Haftzeit in der JSA Regis-Breitingen besuchte – und zwar in Begleitung der jungen Frau, was aus Ermittlerkreisen bestätigt wird. Der 27-Jährige verbüßte dort bis September 2019 eine Haftstrafe, weil er in der Leipziger Innenstadt randaliert und in Dresden eine Pegida-Demonstrantin verprügelt und als ‚Nazischlampe’ beschimpft hatte. Doch damit nicht genug. Laut der Besucherliste soll Nagel sogar mehrfach in die Jugendstrafanstalt gekommen sein, obwohl Gefangene die knappen Besuchszeiten in der Regel nur für Lebenspartner, Familie und enge Freunde reservieren… Ist die Landtagsabgeordnete stärker in die Leipziger Hammerbande verstrickt, als sie zugeben möchte? Weiß sie womöglich sogar, wo sich der nach wie vor flüchtige Linksextremist Guntermann versteckt?“

COMPACT gibt an, Beweise für Nagels Kontakte zur sogenannten Hammerbande zu haben. Die Abgeordnete bestreitet die Vorwürfe.  Ein Prozess könnte zeigen, wer die besseren Argumente hat. Aber genau das will Juliane Nagel nicht: Noch vor der Hauptverhandlung will sie COMPACT die Berichterstattung per Einstweiliger Verfügung verbieten lassen. Dann würde COMPACT „für jeden Fall der Zuwiderhandung (…) ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu EUR 250.000 und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, zu vollziehen am vertretungsberechtigten Geschäftsführer“ (so der Antrag von Nagels Anwalt).

Der Beklagte äußert sich in einem Video-Statement wie folgt: [20] „Fräulein Nagel, Sie drohen Elsässer mit sechs Monaten Knast? Sie sollten doch wissen: Das ist umsonst. Elsässer gibt nicht nach, COMPACT gibt nicht nach. Wir sind der Fels in der Brandung. Wir werden niemals nachgeben im Kampf für die Wahrheit – also auch nicht im Kampf gegen die Antifa, die gefährlichste Bedrohung von Freiheit und Demokratie.“

» Bevor es verboten wird: COMPACT-Spezial „Antifa – Die linke Macht im Untergrund“ kann man hier bestellen. [19]

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Kassel: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Einsatzleiter ein

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamisierung Deutschlands,Linke,Polizei,Video | 24 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Bei der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) am 31. Oktober in Kassel hatten sich der Polizei-Einsatzleiter und später auch sein Stellvertreter über die gesamte Dauer von sieben Stunden hartnäckig geweigert, die Personalien von Beleidigern aufzunehmen (PI-NEWS berichtete [21]). Ich hatte daher gegen die beiden Polizeibeamten Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt § 258a StGB und Billigung von Straftaten § 140 StGB gestellt.

Hierzu habe ich jetzt Post von der Staatsanwaltschaft Kassel bekommen. Sie hat das Verfahren eingestellt. Es bestehe „kein begründeter Tatverdacht gegen die beanzeigten Beamten.“ In der geradezu hanebüchenen Einstellungsbegründung wird der lächerliche Vorwand der beiden Einsatzleiter, die „Sicherheitslage“ bei dieser Kundgebung hätte die Personalienaufnahme „nicht ermöglicht“ und „im Rahmen einer Gefahrenabwehr“ werde man von einer Strafverfolgung absehen, auch noch unterstützt. Die hierbei angeführten „Argumente“ haben mit der Situation vor Ort rein gar nichts zu tun.

Dazu kommt auch noch die haarsträubende Feststellung, dass sich die Pflicht zur Mitwirkung bei der Strafverfolgung für den Polizei-Einsatzleiter daran orientiere, ob „überwiegende öffentliche Interessen betroffen“ seien.

Der verantwortliche Einsatzleiter kann also in dieser Sichtweise selber entscheiden, ob die Strafverfolgung einer massiven Beleidigung eines Kundgebungsleiters von „öffentlichem Interesse“ ist oder nicht.

Wenn dies als Präzedenfall die Regel werden sollte, dann wäre der subjektiven Willkür bei jeder Kundgbung in Deutschland Tür und Tor geöffnet. Jeder Polizei-Einsatzleiter könnte, je nach seinem eigenen individuellen Geschmack, politischen Einstellungen oder Sympathien, eine Strafverfolgung einleiten oder eben auch, wie am 31. Oktober bei der Bürgerbewegung Pax Europa in Kassel, einfach abblocken.

Dieser Fall hat daher übergeordnete Bedeutung. Ich werde selbstverständlich Beschwerde gegen diese Einstellung einlegen und habe hierzu auch ein ausführliches Video veröffentlicht [22]. Für diesen Artikel habe ich das Gesamtvideo in mehrere kleine Folgen unterteilt. Die erste Folge (Video oben) hat bereits 12 Stunden nach seiner Veröffentlichung über 11.500 Zuschauer.

In ihrer Einstellungs-„Begründung“ zitiert die Staatsanwaltschaft Kassel aus der dienstlichen Stellungnahme des Polizei-Einsatzleiters D. vom 05.11.2020:

„Es kam zu Beleidigungsrufen aus den Reihen der Gegenveranstaltung. Herr Stürzenberger stellte Strafantrag über Mikrofon und forderte die Feststellung der Personalien der unbekannten Täter. Da zu diesem Zeitpunkt der Kräfteansatz bei weitem nicht ausreichte, die Veranstaltung zu schützen und zeitgleich aus dem Block der Gegen-Veranstaltung die Täter zu separieren, wurde seitens des Einsatzleiters abgewogen, bei Eintreffen weiterer Kräfte dem Strafantragsgesuch und der Personalienfeststellung zu entsprechen.“

Diese Darstellung ist aus zwei Gründen falsch: Erstens wurden auch nach dem Eintreffen weiterer Polizeikräfte keine Personalien von Beleidigern aufgenommen. Zweitens reichten die Kräfte auch vorher schon reichlich aus. Was Einsatzleiter D. beschreibt, hat absolut nichts mit der Realität vor Ort zu tun. Zehn gestandene Polizisten befanden sich direkt vor dem Grüppchen der jungen linken Antifa-Aktivisten. Aber laut Stellungnahme des Einsatzleiters sollen diese zehn „bei weitem“ nicht in der Lage gewesen sein, daraus zwei Täter zu separieren und die Personalien zu sichern. Dieser von mir vor Ort als „Kindergarten“ bezeichnete Trupp stellte nicht im Geringsten eine „Gefahr“ dar.

Alle Polizisten blieben stoisch stehen und unternahmen nichts. Auch fünf Minuten nach der Beleidigung verhielten sie sich wie Zinnsoldaten. Hier lag zweifellos eine Blockadehaltung vor. Man wollte nichts tun. Ganz offensichtlich gab es Anweisungen von oben. Aber es zeigte sich zu diesem Zeitpunkt keiner, der die Verantwortung hierfür übernahm. Der Einsatzleiter hatte sich bis dato noch gar nicht bei uns vorgestellt. Und einige Linke beleidigten munter weiter, da sie sich wohl absolut sicher fühlten.

„Sicherheitslage“ ermögliche nicht die Personalienaufnahme von Antifa-Beleidigern

Mittlerweile waren geschlagene zehn Minuten vergangen, ohne dass erkennbar war, wer hier eigentlich für die Aufnahme der Personalien zuständig ist. Ich musste schließlich jeden einzelnen Polizisten direkt fragen. Ein einziger Polizist war bereit, mir mitzuteilen, wo sich der Einsatzleiter befindet. Wie man sehen kann, stand er geradezu gelangweilt am hinteren Ende der Kundgebung herum. Als ich ihn aufforderte, die Personalien aufnehmen zu lassen, weigerte er sich und meinte, er würde dies erst dann durchführen, wenn es „die Sicherheitslage ermögliche“.

Eine völlig absurde Begründung. Zu diesem Zeitpunkt standen zehn Polizisten vor der harmlosen Gruppe von jungen Antifa-Aktivisten und hatten sie jederzeit unter Kontrolle. Drei Minuten lang versuchte ich den Einsatzleiter davon zu überzeugen, dass es seine Aufgabe ist, Recht und Gesetz durchzusetzen. Und dass es ein verheerendes Signal an Beleidiger und sonstige Straftäter ist, wenn dies nicht durchgeführt wird. Denn damit bekommen sie grünes Licht von der Polizei, dass sie hemmungslos beleidigen können, wie sie wollen. Aber den Einsatzleiter interessierte dies nicht, er blieb stur und zuckte nur teilnahmslos mit den Schultern.

Es war sinnlos. Einsatzleiter D. WOLLTE nicht. Bei bisher über 300 öffentlichen Kundgebungen in den vergangenen zehn Jahren habe ich eine solche irrationale totale Verweigerungshaltung eines leitenden Polizeibeamten noch nicht erlebt. Dies teilte ich nach dem Gespräch den Zuschauern vor Ort und am Livestream unmittelbar mit. Die von mir gewählte Bezeichnung „Kindergarten“ drückt die absolute Harmlosigkeit dieser Antifa-Gruppe vor unserer Kundgebung in Kassel aus.

In dem siebenseitigen „Begründungsschreiben“ der Staatsanwaltschaft Kassel zitiert man weiter aus der Stellungnahme von Einsatzleiter D:

„Im Nachgang wurde noch eine Beleidigungsanzeige gegen die zwei Unbekannten Täter von der Tathandlung 14:50 Uhr von Amts wegen gefertigt. Gegen 15:35 Uhr traf die Einsatzeinheit 33 am Einsatzort ein. Die beiden Unbekannten Täter der vorangegangenen Beleidigung waren jedoch nicht mehr vor Ort, offensichtlich flüchteten sie, als die Einsatzeinheit 33 eintraf, so dass die Personalien im Nachgang nicht mehr festgestellt werden konnten.“

Auf gut Deutsch: Lange genug gewartet, bis sich die beiden linken Beleidiger aus dem Staub machen konnten. Blanker Hohn ist auch, dass pro Forma eine Beleidigungsanzeige gegen Unbekannt angefertigt wurde. Es war eine regelrechte Posse, die auf dem Opernplatz in Kassel ablief. Die Polizei kann ja jetzt gottseidank gegen „Unbekannt“ ermitteln. Und die Staatsanwaltschaft Kassel versucht händeringend, eine vermeintliche „Bedrohungssituation“ zu bestätigen:

Nach Auffassung von Herrn Stürzenberger sei dies bereits sofort möglich gewesen, da zehn Polizeibeamte in Einsatzausrüstung etwa gleich vielen, zumeist sehr jungen Antifa-Aktivisten gegenüberstanden. Demgegenüber ist zu sehen, dass bereits im Vorfeld eine Gegenveranstaltung mit ca. 15 Teilnehmern auf die andere Seite der Obere Königsstraße verwiesen wurde. Diese Gruppe kam der entsprechenden polizeilichen Aufforderung nach. Die Zahl der Gegendemonstranten erhöhte sich jedoch im Nachgang. Auch versammelten sich mehr und mehr Zuhörer, die dem muslimischen Glauben zuzuordnen sind, am Kundgebungsort; zwischenzeitlich waren nach Feststellung der Polizei ca. 200 Teilnehmer vor Ort.

Insgesamt scharten sich rings um den Platz vielleicht in Spitzenzeiten so viele. Aber im Kern der Beleidigungssituation waren es zehn gegen zehn, und wenn sich die Polizei in so einer Situation nicht in der Lage sieht, durchzugreifen, dann Gute Nacht Kassel.

Weiter mit Teil 2:

Als die Polizeibeamten in Kassel grünes Licht zum Einsatz hatten, zeigten sie, wie schnell und rigoros sie durchgreifen können. Eindrucksvoll zu beobachten eine Stunde nach Veranstaltungsbeginn, als ein Antifa-Grüppchen unsere Kundgebungsfläche mit ihren Bannern stürmte.

Vier Polizeibeamte schafften es mühelos, die jungen Antifa-Aktivisten binnen kürzester Zeit von der Kundgebungsfläche zu bekommen. Selbstverständlich wären sie auch problemlos in der Lage gewesen, Personalien von Beleidigern aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Kassel erwähnt in ihrem Schreiben noch eine andere Situation etwa eine dreiviertel Stunde später:

„Bereits gegen 13:45 Uhr kam es bei einem Gerangel zu Körperverletzungshandlungen, bei denen die Polizei binnen kurzer Zeit einschritt.“

Zwei junge Moslems hatten hierbei versucht, unser Mikrofonkabel in ihre Hände zu bekommen. Bezeichnenderweise hatte ich unmittelbar davor sogar einige positive soziale Aspekte des Islams dargestellt, so dass es überhaupt keinen Grund für Aggressionen gab.

Es ist im Video gut zu sehen, dass sechs Polizeibeamte die Situation schnell in den Griff bekamen, obwohl es hier nach dem Schlag eines Moslems gegen unseren Ordner Lee erstmal durchaus turbulent zuging. Innerhalb von nur 20 Sekunden war aber alles unter Kontrolle. Die Personalienaufnahme der beiden Angreifer, von denen sich einer der Körperverletzung und einer der versuchten Sachbeschädigung verdächtig gemacht hatte, klappte problemlos. Daher wäre natürlich auch die Personalienaufnahme von schlichten Beleidigern überhaupt kein Problem gewesen.

Weiter in den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Kassel, die mit der Realität herzlich wenig zu tun haben:

„Auch unmittelbar vor den Beleidigungen durch die beiden „linken Aktivisten“ ist eine angeheizte Stimmung zu erkennen. So kommt es wohl kurz zuvor zu einem Schlag gegen eine Person (möglicherweise einen Iraner), die danach neben Herrn Stürzenberger steht. Der Schlag soll durch einen Moslem geführt worden sein, was Herr Stürzenberger über Mikrofon bekannt gibt.“

Es gab zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine „angeheizte Stimmung“, ganz im Gegenteil. Im Gespräch mit dem Publikum hatte sich ein modern eingestellter Moslem geäußert, der sagte, dass er auch gegen den Politischen Islam ist und gerne in unserem Land lebt. Anschließend bin ich auf die Gegendemonstranten zugegangen und erklärte ihnen, dass unsere Aufklärungsarbeit über den Politischen Islam auch in ihrem Sinne sein müsste, dass uns schon viele Linke bei unseren Kundgebungen zugestimmt haben und dass es hier auch nicht gegen Links geht. Der Schlag eines Moslems gegen den nicht-islamischen Iraner erfolgte völlig unabhängig von unserem Kundgebungsgeschehen in einem Gespräch im Publikumsbereich.

Aber die Staatsanwaltschaft Kassel versucht, mir für diese Auseinandersetzung im Publikum die Schuld in die Schuhe zu schieben:

„Diese angeheizte Stimmung wurde durchaus auch durch das Auftreten und die Rede von Herrn Stürzenberger gefördert, der mehrfach auf einzelne Personen zugeht, diese fixiert bzw. anspricht und so den Eindruck erweckt, mit seinen Aussagen eben diese Personen persönlich zu meinen, bzw. die Gegendemonstranten als „Witzfiguren“ oder „Kindergarten“ bezeichnet.“

Genau das Gegenteil war der Fall. So ging ich direkt vor den Beleidigungen der beiden Antifa-Aktivisten versöhnlich auf die Gegendemonstranten zu und machte ihnen klar, dass sie ihre Feindbilder gegen uns fallen lassen können. Die Bezeichnung „Kindergarten“ verwendete ich erst im Nachgang der Beleidigung, als es darum ging, ihre vermeintliche „Gefährlichkeit“ zu beschreiben. Den Begriff „Witzfiguren“ benutzte ich überhaupt nicht.

Wenn sich junge Antifa-Aktivisten durch meine faktisch absolut zutreffende Aussage, dass wir auch Antifaschisten sind, so provoziert fühlen, dass sie mich dann als „Arschloch“ beleidigen, dann ist das ausschließlich ihr Problem. Ich hatte nach der ersten Beleidigung auch noch ganz ruhig ermahnt, nicht weiter zu beleidigen, aber einige riefen es dann erst Recht.

Nach diesen Beleidigungen verlief das Kundgebungsgeschehen absolut entspannt, was auch die Staatsanwaltschaft Kassel feststellt, aber:

„Wenngleich zwischenzeitlich eine gewisse „Ruhe“ bei der Kundgebung zu verzeichnen war, war doch eine sensible Situation gegeben, die nach polizeilicher Bewertung bei einem sofortigen Einschreiten zur Personalienfeststellung zu Ausschreitungen und gegebenenfalls weiteren Gewalthandlungen hätte führen können.“

Diese Beurteilung entspricht nicht den Tatsachen vor Ort. Es war nicht einmal ansatzweise das Publikum vorhanden, das „Ausschreitungen“ oder „Gewalthandlungen“ hätte durchführen können, die die Polizisten nicht sofort unter Kontrolle bekommen hätten.

Sture Blockadehaltung des Einsatzleiters

Diese sture, durch nichts gerechtfertigte totale Blockadehaltung durch den Einsatzleiter stellte auch eine indirekte Beleidigung für die Polizisten dar. Als ob sie nicht in der Lage gewesen wären, die Situation komplett zu kontrollieren. Natürlich auch bei der Aufnahme von Personalien.

Knapp zwei Stunden später gab es erneut eine heftige Beleidigung, diesmal von einem Moslem. Einsatzleiter D. war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr da, aber sein Stellvertreter H. verhielt sich genauso. Es war eine völlig entspannte Gesprächssituation, bei der ich mit einigen jungen Moslems über das Verbot der gefährlichen Bestandteile des Politischen Islams diskutieren wollte. Einsatzleiter H. stand völlig entspannt direkt daneben.

Weiter mit Teil 3:

In der Einstellungs-„Begründung“ der Staatsanwaltschaft Kassel wird nun fälschlicherweise angeführt, dass die Beleidigung „Bastard“ nur von mir „behauptet“, aber im Video nicht zu hören gewesen sei. Falsch. Sie ist zu hören. Dazu zog der Moslem auch extra seine Schutzmaske ein Stück herunter. Und auf Nachfrage bestätigte der Moslem die Beleidigung auch noch.

Völlig entspannte Belehrung des Beleidigers durch den Einsatzleiter

Wie in dem Video zu sehen ist, ging der Einsatzleiter H. ganz gelassen zu dem Moslem hin und ermahnte ihn vermutlich, mit dem Beleidigen aufzuhören. Sozusagen eine pädagogische gutgemeinte Anleitung seitens der Polizei. Wie ein ein Lehrer zu seinem Schüler. Oder ein Vater zu seinem Sohn. Es ist geradezu grotesk, hier eine „Gefahrensituation“ anzunehmen. Der junge Moslem hätte selbstverständlich gar nichts gegen die Aufnahme seiner Personalien machen können. Es war eine reine Schutzbehauptung des Einsatzleiters, weil er die Strafverfolgung ganz offensichtlich nicht wollte.

Entscheidung über Strafverfolgung je nach „öffentlichem Interesse“

Die Staatsanwaltschaft führt weiter aus:

„Zunächst ist zu beachten, dass die Pflicht zur Strafverfolgung sich an der dienstlichen Aufgabenzuweisung – hier: Absicherung der Kundgebung – orientiert, weshalb eine Pflicht zur Mitwirkung bei der Strafverfolgung nur dann gegeben ist, wenn überwiegende öffentliche Interessen betroffen sind.“

Hochinteressant: Der verantwortliche Einsatzleiter könne also in dieser Sichtweise selber entscheiden, ob die Strafverfolgung einer massiven Beleidigung eines Kundgebungsleiters von „öffentlichem Interesse“ ist oder nicht. Damit wäre der subjektiven Willkür Tür und Tor geöffnet. Ein Polizei-Einsatzleiter könnte, je nach seinem eigenen individuellen Geschmack, seinen politischen Einstellungen oder Sympathien, eine Strafverfolgung einleiten oder eben auch, wie am 31. Oktober bei der Bürgerbewegung Pax Europa in Kassel, einfach abblocken.

Aber es kommt noch besser. Bekanntlich steht in § 163 der Strafprozessordnung [23] unter „Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren“:

„Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.“

Und weiter in § 152 [24]:

„Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen. Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Fehlen des „formgerechten Strafantrages“

Dazu schreibt jetzt die Staatsanwaltschaft Kassel:

„Überdies ist zu beachten, dass § 163 in Zusammenhang mit § 152 Strafprozessordnung zu sehen ist, also eine Pflicht zur Aufnahme von Ermittlungen einen sogenannten Anfangsverdacht voraussetzt, der wiederum auch die Verfolgbarkeit einer Straftat voraussetzt. Eine solche war zum Zeitpunkt der von Herrn Stürzenberger benannten Beleidigungen, die keine Offizialdelikte, sondern absolute Antragsdelikte sind, noch nicht gegeben, da es an einem formgerechten Strafantrag fehlte.“

Das schlägt dem Fass den Boden aus: Es fehle an einem „formgerechten Strafantrag“. Ich sagte zigfach, dass ich Strafantrag wegen Beleidigung stelle. Seitdem ich öffentliche Kundgebungen durchführe, werden die formellen schriftlichen Strafanträge dazu entweder in einer Pause der Kundgebung, direkt danach oder Tage später bei einer Polizei-Inspektion, bei der Kripo oder auf brieflichem Wege verfasst.

Es handelt sich hier um eine weitere ganz billige Schutzbehauptung, dass der schriftliche Antrag nicht vorgelegen habe. Wenn die beiden Einsatzleiter ein Interesse an ihren Pflichten zur Strafverfolgung gehabt hätten, dann hätten sie, wie es überall in Deutschland durchgeführt wird, den schriftlichen Strafantrag unmittelbar oder später ausfüllen lassen. Sie WOLLTEN aber nicht.

Weiter mit Teil 4:

Zur sogenannten „Gefahrenabwehr“ schreibt die Staatsanwaltschaft Kassel:

„es ist zu berücksichtigten, dass selbst eine sich aus § 163 StPO ergebende grundsätzliche „Verfolgungspflicht“ situationsbedingt in einer Spannungslage zur polizeilichen Aufgabe der Gefahrenabwehr stehen kann. Sofern die diesbezüglichen Aufgaben nicht gleichzeitig erfüllt werden können, ist es zulässig, im Einzelfall abzuwägen, ob der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr der Vorzug zu geben ist.“

„Spannungslage zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr“

„Gefahrenabwehr“ – absolut lächerlich. Bei unserer Kundgebung in Kassel gab es bei den Beleidigungen nicht einmal ansatzweise eine Gefahrensituation. Bei der ersten Beleidigung durch die jungen Linken stand der Einsatzleiter D. völlig gelangweilt am oberen Ende der Kundgebungsfläche, als ob er auf einen Kindergeburtstag aufpassen müsste.

Bei der zweiten Beleidigung stand der Einsatzleiter D. direkt neben dem jungen Moslem und gab ihm auch noch gutgemeinte Verhaltenstipps. Jetzt so zu tun, als ob sie völlig überfordert gewesen wären, eine Gefahr abzuwehren und gleichzeitig Personalien aufzunehmen, ist nur noch lachhaft.

Weiter in der Einstellungs-„Begründung“ der Staatsanwaltschaft Kassel:

„Hierbei ist auch zu beachten, dass das Legalitätsprinzip nicht zu einem sofortigen Einschreiten verpflichtet. In den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ wird bei Gemengelagen darauf abgestellt, ob eine „angemessene Wahrnehmung“ beider Aufgaben möglich ist, wobei im Einzelfall nach einer Güter- und Pflichtabwägung die Gefahrenabwehr als höherrangig eingestuft werden kann.“

Anweisungen von oben?

Wie deutlich zu sehen ist, befand sich der junge Moslem einzeln am Absperrband. Einsatzleiter H. stand in Einsatzmontur lässig neben ihm. Null Problem für eine Personalienaufnahme. Weder der junge Moslem noch die paar Umstehenden hätten es auch nur ansatzweise wagen können, sich dem zu widersetzen. Aber der verantwortliche Polizeibeamte schien entweder aus seiner persönlichen Sicht keine Lust dazu zu haben oder er handelte auf Anweisungen. Von dem vorherigen Einsatzleiter D. oder vielleicht von noch weiter oben, man weiß es nicht. Im folgenden Ausschnitt ist zu sehen, dass sich der Einsatzleiter in aller Ruhe mit dem Moslem unterhielt.

Einsatzleiter H. sagte mir, dass er seinen Job mache und ich meinen machen solle. Ihm sei es egal, ob ich mich darauf verlasse, dass jetzt die Personalien aufgenommen werden. Er weigerte sich schlichtweg. Dieser Polizist glaubte offensichtlich, dass er die absolute Macht habe, meinen Strafantrag ganz einfach ignorieren zu können. Er stand weiter geradezu gelangweilt neben dem Moslem, der mich massiv beleidigt hatte.

Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor „Gefahrenlage“ durch Moslems

Dann sagte er mir allen Ernstes:

„Im Rahmen einer Gefahrenabwehr sehe ich von einer Strafverfolgung ab.“

Das bedeutete quasi die Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor einer angeblichen Gefahr, die seiner Meinung wohl von einigen wenigen jungen Moslems ausgehe.

Bestreitung der Äußerung durch dne Einsatzleiter

Aber es wird immer besser: Die Staatsanwaltschaft Kassel führt in ihrem Schreiben aus, dass Einsatzleiter H. diese Äußerung „nicht bestätige“:

„Das gilt letztlich auch für die von Herrn Stürzenberger in seiner Anzeige ausdrücklich angesprochene zweite Situation – die Beleidigung als „Bastard“ -, bei der der sodann zuständige Einsatzleiter, Polizeihauptkommissar H., eine Personalienfeststellung mit der Äußerung „Im Rahmen der Gefahrenabwehr sehe ich von einer Strafverfolgung ab“ abgelehnt haben soll. Die Äußerung ist so auf dem Video nicht zu hören und wird lediglich von Herrn Stürzenberger wiedergegeben. Polizeihauptkommissar H. bestätigt diese Äußerung nicht.“

Das lässt tief blicken. Einsatzleiter H. streitet also seine Aussage mit der Gefahrenabwehr ab. In der Szene, die im Video gut zu sehen ist, wird völlig eindeutig, dass der Polizeibeamte H. mir in dieser Situation seine Begründung sagt, warum er die Personalien nicht aufnimmt. Ich gebe sie sofort danach am Mikrofon wörtlich wieder. Er hört sich das an und widerspricht nicht. Zudem hat es ein direkt danebenstehender Zeuge ebenfalls gehört.

Ich bin im weiteren Verlauf der Kundgebung auch immer wieder auf seine sogenannte „Begründung“ eingegangen, ohne dass er dies korrigierte. Also ist es vorauszusetzen, dass er es genau so gesagt hat. Und es ist auch völlig absurd anzunehmen, dass ich in so einer Situation etwas falsch wiedergebe, bei der Zeugen direkt danebenstehen und er mich sofort der Falschaussage hätte bezichtigen können.

Aber jetzt, da ein Verfahren läuft, bestätigt er diese Äußerung nicht. Das hat ein ganz besonderes Gschmäckle. Hat er etwa nach Ansicht des Videos gemerkt, dass es absolut lächerlich ist, von einer „Gefahrenabwehr“ zu sprechen?

Die Staatsanwaltschaft Kassel führt weiter aus:

„Herr Stürzenberger ist insoweit zuzugeben, dass in dem Moment der Äußerung selbst die Diskussion in relativ ruhigem Rahmen verlief. Hieraus leitet er offenbar die Auffassung ab, dass „absolut keine Gefahrenlage“ vorlag. Demgegenüber ist jedoch festzustellen, dass gleichwohl eine angeheizte Grundstimmung bestand, was sich insbesondere darin zeigte, dass bereits kurze Zeit nach dem Einfordern der Personalienfeststellung mehrere Teilnehmer – wohl Moslems – sich zusammenstellen und mit anwesenden Personen, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, lauthals „Nazis raus“ skandierten und sich in Bewegung setzten.“

Das waren vielmehr triumphierende Reaktionen des linken und moslemischen Publikums, da sie merkten, dass wir von der Einsatzleitung im Stich gelassen wurden.

22 Polizeibeamte der „Gefahrensituation“ nicht gewachsen

Mittlerweile standen 22 gestandene Polizeibeamte in einer Reihe vor dem Publikum der Kundgebung. Plus die Polizisten, die sich ringsherum befanden. Es lag überhaupt keine „Gefahrensituation“ vor, die man hätte vermeiden müssen. Die vielen Polizisten hätten alles jederzeit völlig problemlos kontrollieren können. Wenn eine Gefahrensituation vorgelegen hätte, dann hätten sie ihre Helme auch nicht locker unterm Arm gehalten, sondern sie hätten sie aufgesetzt. Die Lage war aber völlig entspannt.

Ich hielt es dem Einsatzleiter H. immer wieder vor, dass es lächerlich ist, hier von einer „Gefahrenabwehr“ zu sprechen.

Weiter mit Teil 5:

Mittlerweile haben über 100.000 Zuschauer [25] den Livestream aus Kassel auf dem YouTube-Kanal von „EWO Live“ angesehen. Zur weiteren angeblichen „Begründung“ der Nicht-Aufnahme der Personalien führt die Staatsanwaltschaft nun auch noch eine andere Situation bei der Kundgebung an:

„Bereits zuvor hatte sich anlässlich einer anderen Beleidigung „Du Hund, komm her“ zum Nachteil von Herrn Stürzenberger etwa 30 Minuten später durch dieselbe Person mit angedeutetem Schlag in Richtung von Herrn Stürzenberger gezeigt, dass nicht zu erwarten ist, dass eine Personalienfeststellung widerstandslos hingenommen wird. Die die Beleidigungen aussprechende Person widersetzte sich der Maßnahme und leistete Widerstand gegen die Beamten, was zu einer zusätzlichen Bindung von Einsatzkräften führte. Gegen diese Person wurden noch am 31.10.2020 gesonderte Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.“

Die Situation mit der angesprochenen Beleidigung ist in dem Video zu sehen.

Eine halbe Stunde nach der Beleidigung war die Person in einer Pause zu mir gekommen und wollte mir irgendetwas erzählen, was er aber nicht auf den Punkt brachte. Ich wusste gar nicht, was er wollte. Mit seinem plötzlichen in die Hände klatschen direkt vor mir wollte er mich wohl erschrecken und deutete möglicherweise auch einen Schlag ins Gesicht an. Als ihn die Polizei mitnahm, wehrte er sich offensichtlich, so dass ihn mehrere Beamte am Boden fixierten. Daraus schloss die Staatsanwaltschaft:

„Ausgehend von diesen exemplarisch geschilderten Geschehnissen war die Annahme einer Gewaltbereitschaft einzelner Gegendemonstranten berechtigt. Polizeihauptkommissar H. gibt an, Herrn Stürzenberger auf die Gefährlichkeit die Situation hingewiesen zu haben. Eine Identitätsfeststellung habe bei günstiger Gelegenheit, gegebenenfalls in der Ablaufphase durchgeführt werden sollen, was dann aber nicht mehr gelang.“

Man kann aber nicht von dem Verhalten dieser einzelnen Person, die sich gegen den Zugriff der Polizisten wehrte, auf alle anderen schließen. So machte der junge Moslem, der mich als „Bastard“ beleidigte, in der Situation mit dem Einsatzleiter einen völlig ruhigen und verständigen Eindruck.

Wenn man der Logik der Einstellungsbegründung folgt, dann dürften bei keiner Kundgebung, bei der sich ein einzelner Polizeimaßnahmen widersetzt, Personalien von anderen Beleidigern aufgenommen werden. Damit würde der komplette weitere Kundgebungsverlauf im rechtsfreien Raum stattfinden. Weiter im Schreiben der Staatsanwaltschaft Kassel:

„Zusammenfassend ist demnach festzustellen, dass in einzelnen Fällen, in denen Herr Stürzenberger ausdrücklich während der Kundgebung gegen einzelne Personen mündlich Strafantrag stellte, die Personalien nicht sofort durch die Polizei festgestellt wurden. Es handelt sich dabei aber um Situationen, in denen die Wahrnehmung der Aufgaben der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr sich gegenüberstanden, wobei die Polizei der Gefahrenabwehr und mithin der Sicherung der Kundgebung, d.h. der Gewährleistung und Aufrechterhaltung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, den Vorrang gab.“

Wenn man sich die völlig entspannten Situationen ansieht, die in diesem Video allesamt dokumentiert sind, bekommt man bei dem Wort „Gefahrenabwehr“ geradezu einen Heiterkeitsanfall. Weiter:

„Die insoweit durch die Polizei im Einzelfall getroffene Abwägung zugunsten der Gefahrenabwehr erscheint auch aus hiesiger Sicht in einer Gesamtschau vertretbar und angemessen, da es sich bei den in der Strafanzeige gegen die Einsatzleitung der Polizei von Herrn Stürzenberger angesprochenen Straftaten – Beleidigungen durch ausgestreckten Mittelfinger, Bezeichnung als Arschloch und Bastard – um keine Offizialdelikte, sondern um niedrigschwellige Straftaten handelt, die ein sofortiges polizeiliches Einschreiten nicht zwingend erforderlich machten.“

„Nicht zwingend erforderlich“? Normalerweise ist es die Aufgabe eines Polizeibeamten nach § 163 Strafprozessordnung, jede Straftat zu verfolgen. Wozu waren eigentlich knapp 30 Polizeibeamte bei unserer Kundgebung präsent? Ihre Aufgabe ist es, Recht und Gesetz durchzusetzen. Durch das Verhalten der beiden Einsatzleiter am 31. Oktober 2020 war der Opernplatz in Kassel in weiten Bereichen rechtsfreier Raum. Weiter im Schreiben der Staatsanwaltschaft:

„Lediglich ergänzend soll insoweit angemerkt werden, dass die Polizei durchaus bei Straftaten während der Kundgebung differenzierte und dementsprechend auch unmittelbar Maßnahmen der Strafverfolgung ergriff. Denn bei dem angesprochenen Körperverletzungsgeschehen schritt die Polizei nicht nur umgehend ein, sondern leitete gegen die Verdächtigen nach Personalienfeststellung auch ein Ermittlungsverfahren ein. Entsprechendes gilt – wie bereits angesprochen – für die Verfolgung der Beleidigung, die in eine Widerstandshandlung einmündete.“

Gerade diese Beispiele zeigen ja, dass es problemlos möglich war, Personalien aufzunehmen. Weiter:

„Überdies wurde auch nicht auf eine Verfolgung verzichtet, sondern im Nachgang zur Kundgebung – noch vor Stellung formaler Strafanträge – mehrere Strafanzeigen, unter anderem auch wegen den in der Anzeige angesprochenen Beleidigungen und weiteren Beleidigungsvorwürfen, eingeleitet. Dies wurde Herr Stürzenberger durch das Polizeipräsidium Nordhessen am 20. 11.2020 mitgeteilt, der daraufhin die für eine weitere Verfolgung notwendigen Strafanträge in der erforderlichen Form stellte, da insoweit die vorherige mündliche Antragstellung nicht ausreichte.“

Es kam nur Bewegung in die Sache, weil ich am 4. November Strafantrag gegen die beiden Einsatzleiter gestellt hatte. Zwei Wochen danach bekam ich die schriftliche Mitteilung vom Polizeipräsidium Nordhessen, dass jetzt insgesamt zehn Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien, die meisten gegen „Unbekannt“. Einige Beschuldigte waren der Polizei namentlich bekannt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich beide Einsatzleiter vor Ort sieben Stunden lang weigerten, die Strafverfolgung einzuleiten, obwohl es ihre Aufgabe gewesen wäre.

Vorgänge in Kassel eine Schande für den deutschen Rechtsstaat

Es ist regelrecht eine Schande für den deutschen Rechtsstaat, was sich die beiden Einsatzleiter D. und H. am 31. Oktober 2020 in Kassel leisteten.

Aber die Staatsanwaltschaft Kassel kommt zu dem Schluss:

„Da mithin keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Strafvereitelung im Amt vorliegen, war das Verfahren einzustellen. Eine Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB oder eine Billigung von Straftaten gemäß §
140 StGB ist ebenfalls nicht gegeben. Letztgenannter Tatbestand kommt von vornherein nur bei bestimmten Vortaten in Betracht, für die aber keinerlei Anhaltspunkte bestehen.“

Selbstverständlich lege ich gegen diese Einstellung eine ausführlich begründete Beschwerde ein. Es geht hier um etwas ganz Grundsätzliches: Polizei-Einsatzleiter dürfen bei Kundgebungen nicht willkürlich handeln, sondern nach Recht und Gesetz. Sonst ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Jetzt sogar noch Strafanzeige wegen „Nötigung“ der Einsatzleiter

Als Höhepunkt dieser Posse habe ich aus Kassel unterdessen jetzt selber eine Strafanzeige wegen „Verdacht auf versuchte Nötigung“ der Einsatzleiter bekommen. Wenn ich einen verantwortlichen Polizeibeamten also auffordere, seinen Aufgaben nachzukommen, sei das „Nötigung“. Über diesen unfassbaren Vorgang haben wir bereits ein ausführliches Video veröffentlicht [26].

Auch über den Fortgang dieses Falles werden wir ausführlich berichten.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [27].

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Video: AfD-Veranstaltung „Staatlich finanzierter Linksextremismus“

geschrieben von libero am in Video | 28 Kommentare

Werden durch staatlich finanzierte Programme wie „Demokratie leben“ oder „Zusammenhalt durch Teilhabe“ auch linksextremistische Gruppierungen gefördert? Inwieweit werden die staatlichen Fördergelder, die parteipolitisch neutral verwendet werden müssen, missbräuchlich für die Bekämpfung der regierungskritischen Opposition eingesetzt? Wird bei den Statistiken zur Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) mit zweierlei Maß gemessen, gar manipuliert, um den Linksextremismus zu verharmlosen? Ist der „Kampf gegen Rechts“ in Wirklichkeit ein Kampf gegen die Bürgerliche Mitte? Diesen und anderen Fragen gehen Christian Jung, renommierter Journalist, ausgewiesener Experte und Autor („Staats-Antifa [28]“, „Der Linksstaat [29]“), Martin Hess MdB und Beatrix von Storch MdB an diesem Mittwoch ab 18:30 Uhr in ihren Vorträgen nach.

Aufklärung über Antifa-Terror

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmal auf das COMPACT-Sonderheft „Antifa – Die Macht im linken Untergrund“ [30] hin. AfD-Wahlkämpfer werden ins Krankenhaus geprügelt. Lebensschützer werden  als Fundamentalisten attackiert. Autos von bekannten Konservativen brennen. Veranstaltungen von allen möglichen freiheitlichen Gruppen werden gewalttätig gesprengt. Feindeslisten von Andersdenkenden werden erstellt und abgearbeitet. Das ist Alltag in Deutschland. Seit vielen Jahren. Doch erst in den letzten Jahren nahm diese Entwicklung des Antifa-Terrors so an Fahrt auf, dass ein breiteres Publikum mit dem Thema in Kontakt kommt.

Doch was, wenn man sich informieren will über Antifa-Kriminelle, Linksextreme Terrorstrukturen und ihre politischen und journalistischen Hintermänner? Über die geografischen Hot Spots von „antifaschistischen“ Banden und ihren Helfershelfern? Was bleibt da? Öffentlich-Rechtliche Medien – sind Teil des Problems. Private Medien – haben Angst vor linker Rache.

Gut, dass es unerschrockene Medien wie das Compact-Magazin gibt. Das hat nun ein Spezialheft vorgelegt, das keinerlei Wünsche mehr offen lässt. „Antifa – Die Macht im linken Untergrund“ [30] zeigt: Die RAF und andere linke Gewaltstrukturen sind kein Fall für das Geschichtsbuch. Ihr Ungeist lebt weiter. Quicklebendig ist der rote Terror! Nur geht es heute nicht mehr gegen so genannte „Bonzen“ des „Systems“, sondern gegen AfD-Abgeordnete, Regierungskritiker und Patrioten aller Art. Aber auch gegen Polizisten und Bundeswehr-Einrichtungen.

Linksextremisten haben Institutionen, Vereine und Kulturwelten unterwandert

[30]Hier setzt das Heft an: Wo findet linke Gewalt statt? Wer sind ihre Opfer? Wie gehen die Linken vor? Wer sind ihre Führungsköpfe? Wer arbeitet ihnen zu? Wer schützt sie vor strafrechtlicher Verfolgung? Wieso ist der Staat auf dem linken Auge blind? Oder benötigt er gar die roten Fußtruppen zur Einschüchterung?

Deutlicher denn je wird Folgendes: Die blutroten Extremisten haben die Institutionen, Vereine und Kulturwelten unterwandert. Ihre Netzwerke sind eben nicht „nur“ im Untergrund brandgefährlich. Sie sind mitten unter uns – und alle schauen weg. Dabei kann man in fast jeder deutschen Stadt staatsfinanzierte Antifa-Zentren finden. Journalisten, die ihnen zuarbeiten. Politiker, die sie decken.

Antifa-Terror als bundesweites Problem

[28]Das alles erzeugt einen Zustand der Angst für patriotische Bürger. Kann ich es mir leisten, mich in der Öffentlichkeit zu meiner Heimat bekennen, wenn ich dann zur Zielscheibe von Militanten werden kann? Diese Frage stellen sich viele 100 000 Menschen in Deutschland. Das ist so gewollt. Angst – das Lebenselixier für die Antifa und ihre Genossen.

Damit muss Schluss sein – und das Compact Spezial ist der erste Schritt! Denn ohne Übertreibung kann man sagen, dass es noch kein Heft gab, das so viele Infos so gut verständlich und „griffig“ für den Leser zusammenstellt. Man hat mit diesem Heft schlechterdings all das Material, das die etablierten Medien uns vorenthalten. Auch das wird deutlich.

Die Devise ist also klar: Heft kaufen, lesen, verstehen, Fakten speichern. Und dann: Aufklärungsoffensive! Ob Stadt oder Land, West oder Ost – Antifa-Terror ist bundesweit ein Problem. Packen wir es an!

Bestellinformation:

» Compact-Spezial: „Antifa. Die linke Macht im Untergrund“ – hier bestellen [30]
» Christian Jung: Staatsantifa – hier bestellen [28]
» Christian Jung: Der Linksstaat – hier bestellen [29]

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Compact provoziert die Antifa

geschrieben von libero am in Buch-Tipp | 6 Kommentare

Wer steckt hinter der Antifa? Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer und seine Mannschaft haben hierzu jetzt ein längst überfälliges Standardwerk vorgelegt. Im Sonderheft „Antifa – Die linke Macht im Untergrund“ [19] rechnet Elsässer auf 82 Seiten mit den roten Schlägerbanden ab. Als früherer Linker kennt der Mann sich aus wie kein anderer: Schließlich hat er „einige der geschilderten Blödheiten selbst mitgemacht“, wie es im Heft heißt. Elsässer weiß, dass er den Hass der Antifa auf sich ziehen wird. Nicht nur deshalb ist diese Sonderausgabe ein besonders mutiges Aufklärungswerk.

In den letzten Jahren hat es kein einziges Überblickswerk über die Machenschaften der kriminellen Antifa-Bewegung gegeben. Dabei bedrohen die Extremisten von links die Meinungsfreiheit und Demokratie in Deutschland wie nie zuvor. Im Untergrund ist die Antifa zu einer Macht im Staate geworden, die die Universitäten, die Medien, die Kultur- und Musikszene und die Fußballclubs unterwandert hat. Und trotzdem wissen Patrioten leider viel zu wenig über die Vermummten, die AfD-Politiker, Parteibüros und neuerdings auch friedliche Lockdownkritiker mit brutaler Gewalt angreifen. Wussten Sie, dass es zwischen 2008 und 2018 allein 50 versuchte Tötungsdelikte durch Linke gab? In der Mainstream-Presse erfahren wir davon nichts, weil die Antifa in den Redaktionsstuben viele heimliche Sympathisanten hat. Dem schafft Compact jetzt Abhilfe.

Das Sonderheft „Antifa“ [19] reißt den Tätern die Maske vom Gesicht: Es erklärt, wer hinter den Linksextremisten steckt, wie sie ticken und wo ihre Hochburgen sind. Dabei kommt mit dem renommierten Politikwissenschaftler Hans-Helmuth Knütter auch ein ehemaliger Mitarbeiter der Bundeszentrale für politische Bildung zu Wort (bevor diese auf Merkel-Kurs gleichgeschaltet wurde). Ein besonders wichtiger Teil widmet sich den Tätern und ihren Opfern, die hier erstmals einen Namen und eine Stimme bekommen. Zum Beispiel der Republikaner Gerhard Kaindl, der 1992 von Antifas in Berlin ermordet wurde. Sie haben noch nie davon gehört – kein Wunder, denn diese Opfer soll niemand kennen. Berührend geschrieben ist auch das Porträt des Daimler-Gewerkschafters Andreas Ziegler, der letztes Jahr in Stuttgart nach einer Corona-Demo ins Koma geprügelt wurde und sich zurück ins Leben kämpft. Nach dieser Lektüre kann niemand mehr behaupten, linke Gewalt richte sich „nur gegen Sachen“.

Vor allem aber zeigt es, wer die Unterstützer und Finanziers des linken Terrors sind und nennt dabei endlich auch Namen. Wer dieses Heft gelesen hat, kann genau argumentieren, wie unsere Steuergelder (mehr als eine Milliarde in den nächsten vier Jahren sind schon beschlossen!) im roten Sumpf versickern. Zum Schluss geht es darum, was man gegen den linken Terror tun kann und wie sich die Antifa verbieten ließe. Autor Martin Sellner [31] nimmt dabei besonders die AfD in die Pflicht und ruft die Partei dazu auf, endlich wirksame Selbstschutzstrategien zu entwickeln – wofür er auch praktische Vorschläge macht. Allein deswegen sollte man Compact-Spezial „Antifa“ [19] jedem AfD-Abgeordneten in die Hand drücken…

Und die Antifa? Die dreht schon jetzt durch. Gleich mehrere linke Promis haben bereits auf das Heft reagiert, zum Beispiel Julia von Heinz. Die Regisseurin hat letztes Jahr einen Antifa-Gewaltfilm in die Kinos gebracht, der mit über 1,5 Millionen Steuermitteln gebuttert und sogar für den „Oscar“ vorgeschlagen wurde! Über das neue Compact-Heft [19], das ihre eigene Antifa-Vergangenheit enthüllt, war sie dementsprechend not amused: „(…) gestern Abend alleine im Hotelzimmer hat es sich scheiße angefühlt, diese drei denunziatorischen Seiten über mich zu lesen. Ich bin froh, es über Social Media teilen zu können und mit diesen Worten nicht alleine zu bleiben“, schrieb sie weinerlich auf Instagram. Zur Einordnung: In ihrem Film geht es darum, ob es okay ist, Patrioten (die aussehen wie die AfD!) zu töten.

Wir sagen: Alles richtiggemacht, Compact!

Bestellmöglichkeit:

» COMPACT-Spezial 29: Antifa – Die linke Macht im Untergrund – hier bestellen [19]

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Groko-Milliardenprogramm „gegen Rechts“ vor dem Aus?

geschrieben von Tal Silberstein am in Kampf gegen Rechts™,Linke,Linksfaschismus,Rote SA | 48 Kommentare

Laut Kabinettsbeschluss vom Oktober 2020 wollte die Bundesregierung bis 2024 eine Milliarde Euro für den „Kampf gegen Rechts“ ausgeben (PI-NEWS berichtete) [32]. Doch nun kippte die Unionsfraktion den umstrittenen Entwurf, da die SPD sich einer Verpflichtung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung für teilnehmende Gruppen verweigerte.

Es scheint eine Selbstverständlichkeit, die die Union da forderte: „Zivilgesellschaftliche“ Gruppen, die Mittel aus dem „Demokratiefördergesetz“ erhalten, sollten sich in einer schriftlichen Erklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) bekennen, forderte die Unionsfraktion im Bundestag. Doch dies schien der SPD nicht möglich.

„Wir halten an dem vereinbarten Vorhaben fest und fordern die Unionsseite auf, den Fuß von der Bremse zu nehmen“, so die zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion im Bundestag, Susann Rüthrich.

„Aber warum eigentlich?“, fragte die Neue Zürcher Zeitung [33]. „Warum sollte jemand, der – sehr viel – Steuergeld haben will, ein solches Bekenntnis nicht unterschreiben wollen? Was hält Organisationen davon ab, sich selbst als Demokraten zu bezeichnen? Und warum ist es der Bundesregierung eigentlich kein Anliegen, selbst sicherzustellen, dass keine Antidemokraten gefördert werden?“

Viele linke NGOs hätten im vermeintlichen „Kampf gegen rechts“ keinerlei „Berührungsängste mit Radikalen, die bereit sind, ihre Ziele zur Not auch mit Gewalt durchzusetzen“, stellt die NZZ fest. Die SPD zeige sich wohl auch deshalb nicht gesprächsbereit, „weil es sich bei dem Gesetzesvorhaben um ein Prestigeprojekt der Genossen handelt, auch für den kommenden Wahlkampf. Doch wieso sollten Vertreter der bürgerlichen Parteien ein Vorhaben mittragen, das am Ende vornehmlich linken bis sehr linken Organisationen zugutekommt, die möglicherweise selbst Extremisten unterstützen?“

[29]Laut Unionsinnenexperte Matthias Middelberg sei das Gesetz ohne Extremismusklausel nicht zustimmungsfähig [34]. Middelberg sagte der WELT [35], dass schon zahlreiche Fördertöpfe zur Extremismusprävention bereitstünden. Das Bundesprogramm „Demokratie leben“ habe beispielsweise für das laufende Jahr 150 Millionen Euro zur Verfügung. „Extremismusbekämpfern, die sich selbst nicht von Extremismus und Gewalt lossagen möchten, bliebe immer noch diese projektbezogene Förderung durch den Bund“, so die WELT.

Laut Webseite fördert „Demokratie Leben [36]“ über 500 Projekte in ganz Deutschland, unter anderem „Miteinander e.V. – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit“ in Magdeburg, das laut „Vice“ [37] ein Jahresbudget von 1,6 Millionen Euro „fast ausschließlich vom Land und dem Bund“ bezieht.

Laut Linksextremismusexperten Christian Jung, Autor von „Der Links-Staat [38]“ und „Staats-Antifa [39]“ , steht der „Miteinander“-Mitarbeiter, Arbeitsstelle Rechtsextremismus, David Begrich der linksextremen Antifa nahe. Begrich schreibt für „analyse+kritik“, das aus dem Kommunistischen Bund hervorgegangen ist. Im a+k Sonderheft „Was tun gegen die AfD? [40]“ sind unter anderem Begrich und „AntifaNT“ aus München als Autoren aufgeführt. Begrich tritt gemeinsam mit der „Interventionistischen Linken [41]“ auf, ein bundesweit agierendes informelles linksextremes Netzwerk, das laut Verfassungsschutz Bayern [42] eine hervorgehobene Rolle bei den Protesten gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm und beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg spielte, bei dem 709 Polizisten [43] verletzt wurden.

„Die Tatsache, dass die SPD lieber ihr heiß begehrtes ‚Demokratiefördergesetz‘ scheitern sieht als eine Verpflichtung zur Demokratie darin zu verankern, zeigt, mit wem wir es hier zu tun haben“, sagt das AfD-Innenausschussmitglied Beatrix von Storch. Und weiter: „Die oft linksextremen Gruppen, die bereits jetzt 150 Millionen aus dem Programm ‚Demokratie leben‘ erhalten, müssen dringend auch ein Bekenntnis zur FDGO ablegen – und wenn sie sich weigern, dann müssen wir erfahren, warum.“

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages [44] (WD) nennt solche Förderungen „problematisch“ und sieht einen „Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht“. Der WD warnt davor, dass sich die wehrhafte Demokratie gegen sich selbst wendet:

Problematisch erscheint insoweit die Förderung von Aktionen gegen sog. populistische Parteien, deren Verfassungswidrigkeit i.S.d. Art. 21 Abs. 2 GG nicht ernsthaft erwogen wird. Dem Staat bleibt es zwar unbenommen, die Verbreitung von Wertvorstellungen zu fördern, auf denen die freiheitliche demokratische Grundordnung beruht […]. Derartige Aktionen dürfen sich aber nicht gezielt gegen bestimmte Parteien richten, wenn diese nicht für verfassungswidrig erachtet werden. Dies wäre ein Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Zu beachten ist, dass das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit selbst ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung ist und insoweit die Gefahr besteht, dass sich die wehrhafte Demokratie ‚gegen sich selbst‘ wendet.

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Schorndorf: AfD-Landtagskandidat nach Antifa-Angriff im Krankenhaus

geschrieben von Fachkraft2000 am in AfD,Linksfaschismus,Video | 145 Kommentare

Ein AfD-Infostand in Schorndorf ist am Samstag zum Tatort geworden. Gegen 9:45 Uhr wurde Landtagskandidat Stephan Schwarz [45] von einem Mob der linksextremen Antifa angegriffen, zu Boden gebracht und am ganzen Körper mit Tritten und Stöcken traktiert.

Neben ihm richtete sich der Angriff der rund 20 Linksextremisten auch gegen die übrigen zwei Infostand-Helfer, zu denen auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Braun [46] gehörte. Er blieb unverletzt.

Ein fast 80-jähriger weiterer Helfer wurde mit Stangen malträtiert und zu Boden geworfen. Wie durch ein Wunder blieb er unverletzt. Der Infostand samt Material wurde komplett zerstört.

Schwarz befindet sich nun im Krankenhaus. Es war nicht der erste Angriff, den er überstehen musste. Bei der Kommunalwahl 2019 wurde er schon einmal Opfer von gewaltsamen Angriffen der Antifa.

Auch in Reutlingen gab es am Samstag einen Antifa-Angriff auf einen AfD-Infostand. Die Südwestpresse berichtet: [47]

[…] Der AfD-Landtagskandidat für die Wahlkreise Reutlingen und Tübingen, Ingo Reetzke, äußerte sich mit einer Pressemitteilung zu dem Vorfall:

Zahlreiche Linksextremisten haben am Samstagvormittag versucht, einen AfD-Infostand in der Reutlinger Innenstadt zu umzingeln. Nur durch das rigorose Eingreifen der Polizei konnte der Mob abgedrängt und so möglicherweise Gewalt gegen die Wahlkämpfer verhindert werden. „Es zeigt sich, dass es Folgen hat, wenn Linksextremisten von den etablierten Parteien systematisch verharmlost beziehungsweise sogar noch mit Steuergeldern unterstützt werden. Sie fühlen sich dann ermutigt, den demokratischen Wettstreit der Parteien mit undemokratischen Mitteln zu stören und so die Willensbildung des Bürgers zu behindern“, so Reetzke.

Skandalös sei in diesem Zusammenhang, dass die etablierten Parteien sich nicht von der kriminellen Gewalt der Linksextremisten distanzieren, obwohl nach einem Angriff auf einen Infostand der AfD vor einigen Wochen ein entsprechender Antrag der AfD-Gemeinderatsfraktion eingebracht worden ist. „Sollte ich am 14. März in den Landtag gewählt werden, wird das Problem des wachsenden Linksextremismus im Ländle ganz oben auf meiner Prioritätenliste stehen“, so Reetzke abschließend.

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„Elendiger Faschist“-Beleidiger von Pforzheim ist Linkspartei-Politiker

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung,Justiz,Justiz,Linke,Video | 46 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Hüseyin Okur will bei der Wahl am 10. März in Baden-Württemberg Landtagsabgeordneter werden [48]. 2019 trat er bei der Kommunalwahl für den Gemeinderat in Pforzheim auf Platz 10 der Linke-Liste [49] an. Bei der BPE-Kundgebung am 17. Oktober in Pforzheim agitierte er als linker Gegendemonstrant mit Antifa-Fahne und diffamierte mich mit den Worten „elendiger Faschist“.

Okur war überhaupt nicht in der Lage, sich argumentativ am Thema „Politischer Islam“ zu beteiligen, sondern plärrte nur im Chor mit den anderen „Anti“-Faschisten völlig themaverfehlte Slogans wie „Für die Freiheit, für das Leben, Nazis von der Straße fegen“, „Ob Ost, Ob West – nieder mit der Nazipest“ und „Nazis raus“. Auch „Hau ab“ stimmte er mit den jungen „Kämpfern gegen Rechts“ an.

Dass dieser massive Beleidiger auch Politiker von „Die Linke“ ist, fiel bereits Beobachtern bei der Kundgebung auf. Eine Woche nach der Kundgebung erschien auf dem Blog „BRD-NEWS“ der Artikel „Mehrfachstraftäter identifiziert“ [50] und bei „korrekter.com“ der Beitrag „Linke-Politiker beleidigt bei BPE-Veranstaltung“ [51]. Darin wurde auch ein bemerkenswerter Facebook-Eintrag [52] gezeigt, den dieser Politiker unter dem Pseudonym „Azad Sorani“ am 17. Oktober, also noch am Tag der Kundgebung, veröffentlicht hatte. Dort wiederholte er seine heftige Beleidigung und fügte noch weitere hinzu. So schilderte er seine „Eindrücke vom Gegenprotest“ gegenüber dem „elendigen Faschisten“, der Pforzheim mit seinen „fremden- bzw. menschenfeindlichen Parolen besudelt“ habe. Ich sei „ein bekannter Nazi“, der sein „faschistisches Unwesen“ getrieben habe.

Wohlgemerkt: Diese die Tatsachen auf den Kopf stellenden Verleumdungen schrieb Hüseyin Okur, nachdem er bei der Kundgebung stundenlang mitbekam, wie ich vor dem National-Sozialismus als gefährliche totalitäre Ideologie warnte, die viele ideologische Gemeinsamkeiten mit dem Politischen Islam hat, was damals ja auch folgerichtig zum Nazi-Islam-Pakt führte.

Und er bekam natürlich auch mit, dass wir zusammen mit der besten Freundin von Sophie Scholl die Weiße Rose wiedergegründet haben. Sowie unsere Solidarität mit Israel aussprechen, der einzig wirklichen Demokratie im Nahen Osten, und uns schützend vor die vom Politischen Islam bedrohten Juden stellen. Angesichts dieser Fakten können nur geistig Minderbemittelte oder bösartige extremistische Kampf-Propagandisten solche sich für den Schutz der Demokratie engagierenden Bürger als „Nazis“ oder „Faschisten“ verleumden.

Hüseyin Okur hat das alles also entweder intellektuell nicht verstanden, was bemerkenswert wäre, schließlich befindet er sich im „Team Bildung“ seiner Partei. Oder er ignoriert absichtlich die Fakten und es geht ihm ausschließlich darum, jemanden zu verleumden, weil ihm dessen Meinung nicht passt. So vergleicht er mich auch noch allen Ernstes mit Hitler, indem er mich als „Führer“ bezeichnet. Des Weiteren behauptet er, ich würde „nur Hass sähen und so die Gesellschaft spalten wollen“ und damit „die Grundlage für potenzielle fremdenfeindliche Gewalttaten legen“. Ich würde „Hetze auf der Grundlage von Fremdenfeindlichkeit betreiben“ und „menschenverachtende Propagandareden“ halten.

Hüseyin Okur steht stellvertretend für diejenigen Linken und Linksextremen in diesem Land, die sich mit übelsten Verleumdungen und Beleidigungen gegen die hochnotwendige faktische Aufklärung über den Politischen Islam stellen. Daher ist es wichtig, dass so einer für seine tatsachenwidrigen Verleumdungen und Beleidigungen juristisch zur Rechenschaft gezogen wird. Aber auch er wird von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe in Schutz genommen, die das Verfahren gegen ihn eingestellt hat. Seine Beleidigung „Elender Faschist“ sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, denn:

„Eine Äußerung nimmt den Charakter als Schmähung vielmehr erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.“

Genau das ist hier aber der Fall: Hüseyin Okur bezieht sich überhaupt nicht auf die Auseinandersetzung in der Sache, der gefährlichen totalitären Ideologie des Politischen Islams, sondern will nur mich als Person diffamieren. Da ihm die Tatsachen offensichtlich nicht gefallen, die ich vortrage. So will er über die Herabwürdigung meiner Person auch meine faktisch vorgetragene und nachweisbare Kritik an dieser Ideologie entwerten. Auf Seite 8 der 10-seitigen Einstellungsbegründung steht etwas ganz besonders Bemerkenswertes:

„Mit Blick auf die eine gleichberechtigte Beteiligung aller an der öffentlichen Kommunikation gewährleistende Dimension der Meinungsfreiheit darf die Handhabung des § 185 StGB zugleich nicht dazu führen, Anstands- und Ehrvorstellungen eines Teils der Gesellschaft allen übrigen Mitgliedern aufzuzwingen; in diesem Sinn kann auch eine gegebenenfalls beschränkte Ausdrucksfähigkeit und sonstige soziale Bedingtheit des jeweiligen Sprechers in Rechnung zu stellen sein.“

Unsere in Jahrhunderten entstandenen Anstands- und Ehrvorstellungen einer modernen zivilisierten Gesellschaft gelten dann also offensichtlich künftig nicht mehr für die noch „nicht so lange hier Lebenden“, die dann wohl ihre eigenen Vorstellungen in unserem Land verbal artikulieren können. Also dann vermutlich auch nach ihren Vorstellungen beleidigen dürfen: „Hurensohn“ und „Bastard“ haben wir demnach künftig hinzunehmen, da wir ja nicht unsere Anstands- und Ehrvorstellungen anderen aufzwingen dürfen. Unglaublich.

Aber bei einem nach eigenen Angaben in Stuttgart geborenen und aufgewachsenen Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, einem ausgebildeten Krankenpfleger, der sich zur Wahl als Landtagsabgeordneter stellt, darf man wohl voraussetzen, dass auch für ihn die Anstands- und Ehrvorstellungen gelten, die in der Bundesrepublik Deutschland als Wertenorm gelten. Eine „beschränkte Ausdrucksfähigkeit“ liegt bei ihm, wenn man seine Facebook-Einträge ansieht, auch eher nicht vor. In der Einstellungsbegründung finden sich noch weitere hochinteressante Sichtweisen:

„Bei der Auslegung der Äußerung ,,Faschist“ ist hierbei insbesondere zu beachten, dass diese Bezeichnung von Elementen der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist und es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt, sondern um ein Werturteil, welches auf eine Bewertung der inneren Geisteshaltung des Anzeigeerstatters abzielt.“

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe legitimiert also, meine „innere Geisteshaltung“ als „faschistisch“ zu bewerten. Aber es kommt es noch besser:

„So wird der Begriff Faschist, bzw. Faschismus häufig als Synonym für den Nationalsozialismus verwendet, wird aber auch als generelle Bezeichnung für rechte- oder rechtsradikale politische Einstellungen verwendet mitunter auch für islamfeindliche Einstellungen.“

Hochinteressant: Faschismus als „Synonym für rechte politische Einstellungen“. Hier soll wohl gerade juristisch bestätigt werden, dass man einen Bürger mit einer „rechten“ politischen Einstellung, die sich genauso im demokratisch Spektrum befindet wie „links“, „Mitte“ oder „liberal“, als “Faschist“ verleumden darf. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe versucht auch, die Kritik am Politischen Islam in die Nähe des Faschismus zu rücken:

„Die Bezeichnung als Faschist zielt auf die politische Einstellung des Anzeigeerstatters ab und kann – zugunsten des Beschuldigten im Lichte der Meinungsäußerung – so ausgelegt werden, dass er damit die offensichtliche Islamfeindlichkeit des Anzeigeerstatters betiteln wollte.“

Nicht nur mit dieser fadenscheinigen Einstellungsbegründung, gegen die ich selbstverständlich Einspruch eingelegt habe, zeigt sich, auf was Staatsanwaltschaften dieses Landes offensichtlich hinarbeiten: Kritiker des Politischen Islams sollen als juristisch vogelfrei erklärt werden, zum Abschuss freigegeben für Beleidigungen und Verleumdungen. Gleichzeitig sind die Staatsanwaltschaften unermüdlich dabei, diese Kritiker wegen vermeintlicher “Volksverhetzung“ und „Beleidigung von Religionsgemeinschaften“ vor Gericht zu zerren. Auch hierzu gibt es in Kürze Neues zu vermelden.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [53] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: HU70117753795954288500000000, BIC: OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [54]

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