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Vorzeigeflüchtling Aras Bacho ein Grabscher?

Der syrische Flüchtlingsblogger und Kolumnist Aras B. muß sich nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT wegen sexueller Belästigung vor Gericht verantworten. Ein entsprechendes Verfahren ist für den 23. November vor dem Amtsgericht Lemgo angesetzt. Dem 1998 geborenen Autor (u. a. HuffPost, Vice) wird vorgeworfen, an seiner ehemaligen Schule in Lemgo, dem Lüttfeld-Berufskolleg, sowie im Schulbus mehrere Frauen und Mädchen begrapscht zu haben.

Insgesamt geht es um sechs Fälle in den Zeiträumen November bis Dezember 2017 sowie im März dieses Jahres. Fünf der Fälle sollen sich in der Berufsschule in Lemgo abgespielt haben, einer in einem Bus. Die mutmaßlichen Opfer sind drei Mitschülerinnen. Mal soll B. ein Mädchen an die Brust gegrapscht, mal ein anderes mehrfach absichtlich im Vorbeigehen ans Gesäß gefaßt haben.

Das dritte Opfer wurde Ende 2017 im Bus auf der Fahrt zur Schule belästigt. Dabei soll er sich bewußt im Bus gestreckt haben, um dann gezielt die Brust der Frau zu berühren. Schon vor den Vorfällen soll B. an der Schule auffällig geworden sein und Pornofilme auf seinem Handy herumgezeigt haben.

Gegenüber der JF bestreitet er die Vorwürfe. „Das ist Fake“, sagt B. gelassen am Telefon. Nichts daran stimme. Von einem Prozeß sei ihm nichts bekannt, eine Vorladung habe er nicht erhalten.

Die Direktorin des Amtsgerichts Lemgo, Petra Borgschulte, bestätigt auf Nachfrage der JF allerdings, daß am 23. November ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung verhandelt werde. Da es sich um eine nichtöffentliche Jugendstrafsache handle, könne sie sich zum Inhalt des Anklagevorwurfs aber nicht äußern.

Silvester-Attacken: Frauen selbst schuld

Doch Borgschultes Angaben zu Uhrzeit und Sitzungssaal decken sich mit den Informationen der JF zum Verfahren gegen B. Darauf angesprochen, schweigt dieser. Eine Nachfrage per E-Mail beantwortet er nicht. Allerdings verschwand sein Account auf Twitter am Mittwoch Nachmittag kurz vor Ablauf der Frist, die ihm die JF zur Antwort gegeben hatte. Und auch auf Facebook verschwand seine Fan-Seite.

Daß der Syrer zum Thema sexuelle Belästigungen fragwürdige Ansichten pflegt, hat er bereits in der Vergangenheit gezeigt. Als 2016 die sexuellen Übergriffe von Flüchtlingen auf Frauen in der Kölner Silvesternacht ganz Deutschland empörten, schrieb B. auf Twitter: „Daran sind die meisten Frauen selbst schuld. Nachts allein zu sein.“ Später sagte er in einem Interview, er habe sich damals falsch ausgedrückt, weil seine Deutschkenntnisse noch nicht so gut gewesen seien. Eigentlich habe er das Gegenteil sagen wollen.

B. sorgt vor allem in den sozialen Medien mit Forderungen und provokanten Äußerungen immer wieder für Empörung und Aufregung. Mal meinte er, AfD-Wähler hätten in Deutschland „nichts zu suchen“ und Wutbürger sollten Deutschland verlassen, mal gestand er, viele Syrer würden in Deutschland bei der Angabe ihres Alters nicht die Wahrheit sagen. Auch fand B., ein Handy gehöre zur Grundversorgung von Flüchtlingen, der Staat solle ihnen daher Mobiltelefone finanzieren. (krk/mec)

> Mittlerweile erreichte ein Anruf des Rechtsanwalts Helmut Wöhler die JF. Der Jurist gab an, im Auftrag seines Mandanten B. tätig zu sein. B. werde in dem Fall keine Stellungnahme abgeben.


(Text übernommen von der Jungen Freiheit [1])

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