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Bayerns Innenminister Herrmann – Rücktritt bereits nächste Woche?

Von JD | Auf den bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer, CSU, kommen harte Zeiten zu. Nach den von der Bezirksregierung heute eingeräumten „umfangreichen Kommunikationspannen“ (BR), oder besser ausgedrückt dem totalen Behördenversagen im Fall des „Messerangreifers von Arnschwang“ (so die SZ) stellt sich die Frage, wie weit Horst Seehofer über die komplette Handlungsunfähigkeit auf allen Ebenen im Bayerischen Innenministerium Bescheid wusste. Das Tötungs-Drama, das sich am Samstag ereignete, hat bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Um Seehofer 4 Monate vor der Bundestagswahl persönlich aus der “Schusslinie“ zu nehmen, scheint die Demission des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU, Foto) „nur noch eine Frage der Zeit“ zu sein, wie aus unterrichteten CSU-Kreisen heute Nachmittag zu vernehmen war.

Vorab: Der 5-jährige russisch-stämmige Junge könnte heute noch leben, wenn die bayerischen Behörden nicht auf allen Dienstebenen versagt hätten, und die Gefahr, die von der tickenden Zeitbombe Mostafa J.K. ausging, fach- und sachgerecht eingeschätzt hätten. PI-NEWS berichtete [1] bereits mehrmals über den „mutmaßlichen“ Mörder des 5-jährigen Buben in der bayerischen Asylunterkunft sowie den afghanischen Familienclan Mostafas, hochqualifiziertes Fachpersonal in Sachen kriminelle Energie, gefährliche Brandstiftung und „Mord auf deutschem Boden“. Bruder Zafar (Wohnsitz JVA Straubing) ist beispielsweise lebenslanger Gast des Steuerzahlers.

Verwaltungsgericht München warnte schon 2014 vor Mostafa J.K.

Nach den neusten Erkenntnissen stehen der Freistaat und die Regierung der Oberpfalz, die gemeinsam für die Unterbringung des bereits 2010 verurteilten Straftäters zuständig waren, im Fokus der strafrechtlichen Ermittlungen: Die Bezirksregierung hatte erklärt, dass es „keine Anhaltspunkte“ gegeben hätte, „dass es zu solch einer Eskalation kommen könne“. Im Sommer 2014 bestätigte das zuständige Verwaltungsgericht München jedoch die Prognose der JVA Landsberg am Lech EXPLIZIT, „dass von Mostafa J.K. in Zukunft eine Gefahr für die Allgemeinheit durch neue vergleichbare schwerwiegende Straftaten … gegen Leib und Leben (!!) anderer Personen“ ausgehe.

Zudem wurde dem multikriminellen Mostafa eine Sucht- und Gewaltproblematik bescheinigt, die auch nach PI-Informationen die vorzeitige Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung verhindert hat. Im Gefängnis war der Mann den Unterlagen zufolge „wiederholt disziplinarisch in Erscheinung getreten“, mit negativem Vollzugsverhalten wie Arbeitsverweigerung und mehrfachen Gewaltdelikten gegenüber Personal und Mithäftlingen. Er musste insgesamt 27 Tage in Arrest. Dennoch konnte er aus der JVA mehrfache „Mordankündigungen“ verlauten lassen.

Die Regierung der Oberpfalz räumte heute ein umfangreiches „Kommunikationsproblem“ ein: “Wäre eine Allgemeingefährdung festgestellt worden, hätte der Betroffene zwingend in Sicherungsverwahrung genommen werden müssen.“ Die Regierung der Oberpfalz weist damit die Schuld von sich und schiebt den „schwarzen Joachim“ dem Verwaltungsgericht München und anderen bayerischen Behörden zu, denn die Allgemeingefährdung war hinreichend bekannt.

„Christliche Tattoos“ auf dem Rücken

Mostafa lebte darauf hin ohne jedwede Sicherheitsmaßnahmen in Arnschwang in einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete, speziell für „Alleinstehende Mütter mit Kindern nicht-muslimischen Glaubens“, da er mit Zustimmung des Bistums Augsburg in den Schoß der Amtskirche zum wahren römisch-katholischen Glauben fand. Seiner plötzlichen Glaubens-Conversio zollte er durch mehrere „CHRISTLICHE TATTOOS“ auf dem Rücken celestrischen Ausdruck, diese wurden laut PI-Informationen einer Landsberg Kanzlei während seiner fast 6-jährigen Haftstrafe von einem renommierten Body-Ink-Studio eigens für ihn entworfen und in wochenlanger Arbeit umgesetzt. Passend dazu erhielt er nach seiner Entlassung 2015 eine untaugliche Fußfessel, aber fatalerweise keine weiteren speziellen Sicherheitsvorkehrungen!

Datenschutz – Täterschutz

Der Informationsfluss zwischen den Behörden scheint nach Angaben der Bezirksregierung „in diesem Fall zumindest“ zwischen den vielen zuständigen Behörden nicht funktioniert zu haben. So war nachweislich auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert. Dieses durfte entsprechende Informationen aber noch nicht weitergeben, wie es schriftlich mitteilt:

Das Bundesamt wird erst mit Inkrafttreten des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das kurz bevorsteht, eine Rechtsgrundlage dafür erhalten, die nach diesem Gesetz erhobenen Daten auch zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leib oder Leben von Dritten den damit betrauten öffentlichen Stellen, zu übermitteln. Bis dato ist dies dem Bundesamt daher nicht gestattet. [Quelle BAMF].

Petr Bystron, Landesvorsitzender und Bundestagskandidat der AfD Bayern fordert hingegen eine rückhaltlose Aufklärung der schier unglaublichen Verfehlungen des Freistaats und der verantwortlichen Bezirksregierung:

„Was die Menschen in Bayern und Deutschland wirklich schützt, ist die sofortige und ausnahmslose Abschiebung abgelehnter und straffälliger Asylbewerber“, fordert der AfD-Landesvorsitzende. „Die Alibi- und Ankündigungspolitik der Staatsregierung verlängert nicht nur das Asyl-Chaos ins Unendliche, sie gefährdet auch zunehmend das Leben der Menschen in Deutschland.“ [Presseerklärung AfD Bayern, 7.6.2017]

Gegenseitige Schuldzuweisungen – Unterlassungstatbestand §222, 13 I StGB erfüllt ?

Politisch und juristisch verantwortlich für die behördlichen Unterlassungen im Mordfall „Salim“ ist jedenfalls der Leiter des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr, Staatsminister Joachim Herrmann. Der Sachverhalt der „Tötung durch Unterlassung“ ist in diesem Fall nach Meinung von Strafrechtsexperten durchaus erfüllt: Die Tatbestandsmerkmale „Verletzung der Sorgfaltspflicht“, „Nichtvornahme der Erfolgsabwendung“ (in diesem Fall des Mordes gem. § 212 StGB), „Vernachlässigung der Aufsichtspflicht“ sowie Vorhandensein von „objektiver und subjektiver Vorhersehbarkeit sowie Vermeidbarkeit der Tat“ wird sich Innenminister Herrmann als oberster Dienstherr „mit hinrechender Wahrscheinlichkeit“ zurechnen lassen müssen.
Das Weitere muss nun die Bayerische Strafjustiz im laufenden Verfahren klären.

Für den Bayerischen Staatsminister dürfte nach seinem unvermeidbaren Rücktritt und der strafrechtlichen Würdigung seiner Rolle im Fall Arnschwang zumindest ein Platz in Landsberg am Lech – Bayerns „Luxus-Knast“ – reserviert sein, inkl. staatlich finanzierter Body-Ink-Anwendungen: Das CSU-Motto „Sicherheit durch Stärke“ wäre „mit Sicherheit“ ein angemessener „Battle-Tag“.

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Arnschwang-Skandal um Salims (5) Mörder weitet sich aus

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Islam,Mord | 206 Kommentare

Von JD | Auch der Bruder des „mutmaßlichen“ Arnschwanger Kindermörders Mostafa J., Zafar J., hatte mit der Bayerischen Justiz zu tun: Der Schutzbefohlene von Innenminister Joachim Herrmann, CSU, wurde im April 2010 zu lebenslanger Haft verurteilt. Grund: Ehrenmord an seiner Cousine und Zwangsehefrau Nesima, um „die Familienehre wieder herzustellen“.

Der Mord geschah in München im Juli 2009 mittels 24 Messerstichen vor den Augen der Tochter Sahar, damals drei Jahre alt. Nesima R. lebte zu diesem Zeitpunkt mit einem anderen Cousin zusammen. Zafar J. befindet sich seit diesem „Zwischenfall“ auf Kosten des Deutschen Steuerzahlers in der JVA Straubing für 164.250 € pro Jahr.

Bereits im Dezember 2008 zündete Mostafa J., Salims Mörder, nach einem Familienstreit „seine“ Wohnung in einem Münchner Wohnblock mit 64 Parteien an und versuchte, die Tat dem Nebenbuhler von Zafar in die fußfesselfreien Schuhe zu schieben. In der Wohnung befand sich zu diesem Zeitpunkt auch seine schwangere Frau, mittlerweile Ex-Frau.

Mostafa J. – „Keine Anhaltspunkte für eine Eskalation“

Nach dem Tötungsdelikt von Arnschwang [2] (Landkreis Cham) wehren sich die Behörden JETZT gegen den Vorwurf, die Gefährlichkeit des Täters unterschätzt zu haben. Es habe „keinerlei Anhaltspunkte“ gegeben, „dass es zu einer solchen Eskalation“ – gemeint ist der Mord an dem russisch-stämmigen Jungen SALIM vor den Augen seiner Mutter und seines Bruders – kommen könne, teilte die Regierung der Oberpfalz gestern in einer Presseerklärung mit.

Seit seiner Haftentlassung 2015 musste Mostafa J. eine Fußfessel tragen. Laut Staatsanwaltschaft durfte sich der bayerische Anis Amri (Internet) jedoch seiner Exfrau nicht mehr nähern, weil „die Gefahr der Begehung einer weiteren ähnlich schweren Tat“ bestanden habe. „Man hat die Gewaltgefahr wohl nur gegen SEINE Frau gesehen. Eine Gefahr für andere wurde offensichtlich nicht in hinreichendem Maß gesehen“, verlautbarte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in diesem Zusammenhang.

Staatsanwaltschaft: „Keine Hinweise“

Man habe „keinerlei Hinweise“, dass der Mann vor der Bluttat gewalttätig wurde, sagt nun auch die Staatsanwaltschaft. Nach neuesten SZ-Informationen wurde der Afghane in letzter Zeit nur einmal mindestens psychisch auffällig: Im Jahr 2015 soll er einen „Suizidversuch“ – genau so wie sein Bruder 2009 in der JVA Stadelheim – unternommen haben und im Anschluss in einem Bezirksklinikum stationär behandelt worden sein. Danach durfte er ins beschauliche Arnschwang zurückkehren. Diese Unterbringung begründet die Bezirksregierung damit, „dass es in der Oberpfalz keine Asylunterkunft gebe, in der ausschließlich Einzelpersonen oder kinderlose Ehepaare untergebracht werden“.

Weil Mostafa J. während seiner Haft in der JVA Landsberg, Bayerns sog. „Promi-Knast“, (hier konnte auch Adolf Hitler „Mein Kampf“ mit wohlwollender Billigung der staatlichen Behörden verfassen …- Stichwort Behördenversagen) am 15. April 2012 zum Christentum konvertierte, getauft und gefirmt wurde, sei zudem nur die Unterbringung in der „nicht überwiegend muslimisch geprägten Unterkunft in Arnschwang“ in Frage“ gekommen, in der vor allem Familien aus dem osteuropäischen Raum untergebracht sind.

Im Fall des Täters von Arnschwang hielt das Verwaltungsgericht München dessen Übertritt zum Christentum für „durchaus glaubwürdig“. Das Gericht hatte den neu getauften Firmling unter anderem „zu Bibelinhalten befragt“, bevor es das verhängnisvolle Abschiebeverbot verhängte! Drei haupt- und zwei ehrenamtliche Richter bescheinigten dem Mann, dass von ihm zwar eine „konkrete Gefahr für die Allgemeinheit“ ausgehe – er habe einerseits das Potenzial zum Wiederholungstäter, trotzdem dürfe er nicht abgeschoben werden.

BDK: Christentum-Konversion Trick, um im Land bleiben zu können

Der Vizepräsident des Bund Deutscher Kriminalbeamter BDK, Ulf Küch, kritisiert das Vorgehen der bayerischen Behörden: „Wir halten die Fußfessel in solchen Fällen und bei echten Gefährdern für ein reines Scheininstrument, das Sicherheit vielfach nur vorgaukelt“, erklärte er am Mittwoch. „Als erfahrener Kriminalbeamter muss ich sagen: Ich kann nicht nachvollziehen, dass dieser Fußfesselträger in einer Flüchtlingsunterkunft mit Frauen und Kindern leben durfte.“ Küch: „Muslime dürfen den Glauben nicht wechseln. Da muss schon viel passieren, dass Muslime ihre Religion aufgeben. Wenn die Abschiebung des Täters daran gescheitert ist, dass er seinen Glauben gewechselt hat, dann muss man nur eins und eins zusammenzählen.“ Der BDK-Vize sieht darin keinen Einzelfall: „Dass muslimische Flüchtlinge in Deutschland zum Christentum konvertieren, halte ich für einen Trick, um im Land bleiben zu können“, erläuterte Küch.

Der Pfarrer von Arnschwang, Joseph Kata, kannte den mutmaßlichen Täter. Er sei beispielsweise an Weihnachten einmal in der Kirche gewesen, bestätigt Kata. Der Mann habe bei ihm auch öfter um Geld gebettelt und sei dabei auch aggressiv aufgetreten. DIESE Tat hätte Kata dem Mann aber nicht zugetraut. Pfarrer Kata will schon bald eine Andacht für das getötete Kind abhalten. Außerdem zieht Kata nach Informationen des Bayerischen Rundfunks auch eine Andacht für den afghanischen Asylbewerber in Erwägung.

Der beliebte Seelsorger Joseph Kata wurde 1958 in Hyderabad /Andhra Pradesh geboren und nimmt das Gebot der christlichen Nächstenliebe („auch die andere Backe hinhalten“ …) vielleicht etwas zu ernst.

Zahlen, wie oft ein Übertritt zum Christentum die Abschiebung eines Straftäters verhindert, gibt es derzeit offenbar nicht.

Stimmen aus der Politik:

– Staatsminister Joachim Herrmann, CSU: „Wir werden nun nochmal überprüfen, wie viele solche Fälle in Bayern anliegen, wo jemand wegen eines solchen Vorbringens trotz einer Gewalttat nicht abgeschoben werden kann.“

– Dr. Bärbel Kofler (SPD Bayern), Beauftragte für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe der Bundesregierung sprach sich letzte Woche dafür aus, insbesondere verurteilte Straftäter und Gefährder derzeit „NICHT nach Afghanistan abzuschieben“.

– Christine Kamm, Sprecherin für Asylpolitik und Integration (Die Grünen Bayern): “Man hätte eine andere Form der Unterbringung suchen müssen“.

– Petr Bystron, Landesvorsitzender und Bundestagskandidat der AfD-Bayern fordert hingegen eine rückhaltlose Aufklärung der schier unglaublichen Vorfälle rund um „Arnschwang“, die sich seit über acht Jahren im Freistaat evident angebahnt haben: „Was die Menschen in Bayern und Deutschland wirklich schützt, ist die sofortige und ausnahmslose Abschiebung abgelehnter und straffälliger Asylbewerber“, fordert der AfD-Landesvorsitzende. „Mit ein paar kostspieligen Symbol-Flügen nach Afghanistan zur Beruhigung der Bürger ist es nicht getan. Die Alibi- und Ankündigungspolitik der Staatsregierung verlängert nicht nur das Asyl-Chaos ins Unendliche, sie gefährdet auch Menschenleben bis aufs Äußerste“.

– Martin Schulz, Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2017, SPD: „Was die Flüchtlinge zu uns bringen, ist wertvoller als Gold.“ (Heidelberger Manifest)

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Mostafa J. – die Chronik eines Staatsversagens

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn | 262 Kommentare

Ist Mostafa J. (Foto) ein afghanisch-bayerischer Anis Amri? Die Parallelen zum Fall des „Weihnachtsmarkt-Mörders 2016“ hinsichtlich des nächsten Staatsversagens auf allen Ebenen sind frappierend: Genau so wie in den beiden Failed States Nordrhein-Westfalen und Berlin gelang es den Behörden in Bayern einmal mehr nicht, die Bevölkerung vor einem seit neun Jahren (!) bekanntermaßen zu allem bereiten multikriminellen Schwerverbrecher zu schützen.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen [3] steht Bayerns Innenminister Joachim Hermann, CSU. Nach seinem persönlichen Dafürhalten hätte man den 41-jährigen afghanisch-stämmigen Täter bereits früher abschieben sollen, was bedauerlicherweise nicht passierte. Einmal mehr Lippenbekenntnisse, Schuldzuweisungen, Worthülsen und larmoyante Bedauerlichkeiten seitens der verantwortlichen Behörden. Es zeigt sich nun in erschreckenderer Klarheit, dass die schwarz-rot-grünen Altparteien und der Täterschutz-trunkene Justizapparat zunehmend Teil des Problems und nicht der Lösung sind, nämlich die Sicherheit für Familien in Deutschland zu gewährleisten – wofür sie von Steuergeldern hinreichend bezahlt werden. Dr. Bärbel Koffer (SPD-Bayern), Beauftragte für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe der Bundesregierung (!), sprach sich genau einen Tag vor dem Mord von Arnschwang vehement dafür aus, insbesondere verurteilte Straftäter und Gefährder derzeit NICHT nach Afghanistan abzuschieben (welt.de)

Die erschreckende Chronik im Fall des „Neu-Christen“ Mostafa J.:

Ein finaler Rettungsschuss der Polizei beendete wie im Fall Amri den sog. Nothilfeexzess. Amris Leiche liegt seit fünf Monaten in Mailand immer noch „auf Eis“ – sowie der gesamt Fall Amri (Anm. der Autors) und kostet den italienischen Steuerzahler bereits jetzt über 10.000 € inkl. anstehender Überführungskosten! In Konsequenz letztendlich den deutschen Steuerzahler.

Ein unbegreiflicher, nicht vorherzusehender „Zwischenfall“? Nein: Der Bäcker backt, der Dachdecker deckt das Dach, der Schwerverbrecher begeht schwere Verbrechen.
Der Prophet prophezeit … – leider wird in der schwarz-rot-grünen Republik oft dem/den falschen Propheten gehuldigt.

Conclusio: Die Fahne Afghanistans ist SCHWARZ-ROT-GRÜN. Wobei rot für „Blut“ steht und grün ähnlich wie in Deutschland für den Islam. Schwarz steht für die „dunkle Vergangenheit“ (flaggenlexikon.de).

Dazu die BILD-Zeitung heute: „Wer zu uns kommt und kriminell wird, muss gehen!“ [4]. Rein theoretisch betrachtet. (JD)

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Kindermord Arnschwang: Bayerns Innenminister in Erklärungsnot

geschrieben von PI am in Dschihad,Islamisierung Deutschlands | 308 Kommentare

Der afghanische Asylbewerber, der in einer Asylunterkunft im bayerischen Arnschwang ein fünf Jahre altes russisch-stämmiges Kind erstochen hat (PI-NEWS berichtete) [5], war ein verurteilter Straftäter und trug eine elektronische Fußfessel.

Dies teilten die Staatsanwaltschaft Regensburg und das Polizeipräsidium Oberpfalz am Pfingstmontag in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Der Mann hatte demzufolge bis Januar 2015 eine Haftstrafe wegen schwerer Brandstiftung verbüßt. Seither lebte er als geduldeter Asylbewerber in Arnschwang. Der Mann hätte laut muenchen.bild.de [6] allerdings längst ausgewiesen werden müssen, er drohte sogar, sein eigenes Kind umzubringen. Nach der Tat am Samstagabend hatte ein Polizist den 41-Jährigen erschossen. Insgesamt acht Schüsse wurden abgegeben – ein Brusttreffer war laut Polizei „todesursächlich“.

41-Jähriger war verurteilter Schwerverbrecher

Wie die Polizei am Montag mitteilte, war der 41-Jährige ein verurteilter Schwerverbrecher. Er wurde im Oktober 2009 durch das Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Im Januar 2015 kam er auf freien Fuß. Er stand weiterhin unter Führungsaufsicht durch die Behörden – eine Resozialisierungs- und Kontrollmaßnahme, die Ex-Häftlingen den Wiedereinstieg in die Gesellschaft erleichtern soll.

Ein Großaufgebot von Polizei und Rettungskräften war im Einsatz, berichtet die Mittelbayerische Zeitung [7], darunter sieben Rettungswagen und die Unterstützungsgruppe. Zwei Hubschrauber waren angefordert, einer dann wieder abbestellt worden. Von der Polizei war aber zunächst etwa zwei Stunden lang keine Auskunft zu bekommen. Besorgte Bewohner der Asylbewerberunterkunft, die während des Vorfalls auswärts gewesen waren und zurückkamen, wurden nicht durchgelassen.

Kein Statement von Herrmann zu Arnschwang

Erst auf Drängen von Bürgermeister Michael Multerer, der ebenfalls zum Einsatzort kam, erklärten sich die Polizisten bereit, sich nach dem Wohlergehen ihrer Angehörigen zu erkundigen. Multerer habe die beiden russischen Jungen gekannt. Sie wohnten bereits drei Jahre zusammen mit ihrer Mutter in der Unterkunft und hätten sehr gut deutsch gesprochen. Erst in dieser Woche habe man in der Gemeindeverwaltung darüber gesprochen, wie schön man sich mit ihnen unterhalten könne. Die Mutter sei eine nette, ruhige Frau.

Die Polizei verhängte zunächst eine Nachrichtensperre, eine Pressekonferenz war für den Sonntag nicht geplant. Der CSU-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl und bayerische Innenminster, Joachim Herrmann, forderte im Laufe des Montags höhere Renten für Russlanddeutsche [8]. Bislang liegt kein weiteres Statement des Bayerischen Innenministeriums zu dem „Zwischenfall“ vor.

Abschiebungen von Afghanen aus Bayern „auf lange Bank geschoben“

Die Beziehungstat eines psychisch verwirrten Täters? „Die Hintergründe des Ganzen sind noch völlig unklar“, sagte ein Sprecher der Polizei. Das gilt besonders für die Frage, in welchem Verhältnis Täter und Opfer zueinander standen.

Der „Bayerische Flüchtlingsrat“ forderte unlängst das sofortige Ende aller Abschiebungen nach Afghanistan und ein Bleiberecht für alle afghanischen „Geflüchteten“: Ein Großteil der abgeschobenen Afghanen kämen aus Bayern. Bei vielen Personen konnten die Abschiebungen durch Verwaltungsgerichte ausgesetzt werden. Viele der betroffenen Personen leben seit vielen Jahren in Deutschland, hatten „Arbeit oder eine Ausbildung in Aussicht“.

Derzeit sind jedoch alle Abschiebungen von Afghanen aus Bayern „auf die lange Bank geschoben“.

UPDATE 20 Uhr: Bayerns Innenminister Herrmann meldete sich jetzt doch gegenüber dem BR [9] zum Fall Arnschwang zu Wort. Es sei, so der CSU-Politiker, den Menschen hierzulande nicht zumutbar, „unter der Gefahr solcher Straftäter zu leben“. Er sei grundsätzlich dafür, dass Straftäter „abgeschoben werden können.“ Was solche „Ankündigungen“ in der Realität bedeuten, wissen wir alle… (JD)

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Arnschwang (Bayern): Afghane ersticht fünfjähriges Kind

geschrieben von dago15 am in Islam ist Frieden™ | 209 Kommentare

Nicht nur in London [10] hat die Religion des Friedens™ gestern pünktlich zum Ramadan [11] wieder zugeschlagen, sondern auch ein paar Stunden vorher im bayrischen Arnschwang. In einer dortigen Asylunterkunft geriet ein 41-jähriger Afghane mit einer Russin in Streit und erstach daraufhin mit einem Messer ihren fünfjährigen Sohn. Die Mutter wurde dabei schwer verletzt, so dass die Polizei den kaltblütigen Invasor aus Afghanistan erschoss.

Das Straubinger Tagblatt [12] berichtet:

Dramatischer Vorfall in der Asylunterkunft Wöhrmühle (ehemals „Waldcafe“) bei Arnschwang: Gegen 17 Uhr gerät ein 41-jähriger Afghane mit einer 47 Jahre alten Russin in Streit. Dabei verletzt er eines der Kinder (einen fünfjährigen Buben) mit einem Messer tödlich.

Den eintreffenden Polizeibeamten bleibt offensichtlich nichts anderes übrig, als ihre Schußwaffe einzusetzen, da der Täter genau in diesem Augenblick anscheinend auf die 47-Jährige einstach. Ein weiteres Kind der Russin musste alles mit ansehen und erlitt einen schweren Schock. Zudem erlitten laut Rettungsdienstleiter Michael Daiminger vier weitere Bewohner der Asylunterkunft sowie der Polizeibeamte, der den Schuss abgefeuert hatte, einen Schock.

Wie von Marco Müller, Pressesprecher der Kriminalpolizei Regensburg, vor Ort zu erfahren war, hatte dieses Drama gegen 17 Uhr ihren Lauf genommen. Mehrere Bewohner der Asylunterkunft hatten den Notruf gewählt. Nach bisherigem Ermittlungsstand war ein 41 Jahre alter Asylsuchender aus Afghanistan mit einer 47-jährigen Russin sowie deren beiden Buben, fünf und sechs Jahre jung, in Streit geraten. Was die Ursache war und in welcher Beziehung die Beteiligten zueinander standen, konnte Müller am Samstagabend noch nicht sagen.

Als die erste von zwei Polizeistreifen der PI Furth im Wald ein Einsatzort eintraf, war das Kind bereits sehr schwer durch Messerstiche verletzt. Der Täter hatte im Flur des ersten Obergeschosses der Unterkunft die Mutter in seiner Gewalt, ebenso den zweiten Jungen. Beim Eintreffen der Polizeibeamten war der Afghane laut Kripo-Sprecher gerade dabei, auf die Frau einzustechen. Aus diesem Grund gaben die Polizisten in dieser Notsituation („er hatte auf die Frau eingewirkt; um ihn zu stoppen, haben sie von der Schusswaffe Gebrauch gemacht“) einen Schuss ab. Dieser traf den Täter tödlich. Die Russin hatte zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Messerverletzungen erlitten, so Müller. Das LKA wurde verständigt, um die Rechtmäßigkeit dieses Schusswaffeneinsatzes zu dokumentieren beziehungsweise zu prüfen.

Neben starken Polizeikräften wurde auch ein Großaufgebot an Rettern des Bayerischen Roten Kreuzes zusammengezogen, da die Lage zunächst unklar war. Wie von Rettungsdienstleiter Michael Daiminger zu erfahren war, mussten – neben den beiden Verstorbenen – insgesamt sechs weitere Personen medizinisch versorgt werden. Sie wurden in die Krankenhäuser von Cham und Bad Kötzting eingeliefert. Dabei handelt es sich zum einen um die schwer verletzte Mutter, die laut Daiminger zum Glück nicht in Lebensgefahr schwebt. Zudem erlitt der sechsjährige Bub einen schweren Schock. Ebenso fünf Bewohner der Asylunterkunft, die Zeugen dieser Tragödie wurden, und der Polizeibeamte, der den Schuss abgeben musste.

Allein das Bayerische Rote Kreuz war mit 18 Einsatzfahrzeugen vor Ort. Zudem hatte man zwei Rettungshubschrauber angefordert, von denen jedoch einer noch auf dem Anflug abbestellt wurde. Auch der zweite Helikopter musste nach rund einer Stunde ohne einen Patienten wieder den Nachhauseweg antreten. Neben Polizei und BRK war die Notfallseelsorge eingebunden.

Die Polizei hatte über zwei Stunden lange eine Nachrichtensperre verhängt. Warum, das erläuterte Marco Müller auf Nachfrage wie folgt: „Das sind die Richtlinien bei uns, da es eine Sache der Kriminalpolizei ist. Natürlich kann der Leiter der Polizei-Inspektion das machen, aber ob er es macht, liegt in seiner Entscheidung…“

Aufgrund des massiven Polizei- und Rettungsdienstaufgebots sowie nicht zuletzt der Nachrichtensperre verbreiteten sich schnell die wildesten Gerüchte, unter anderem in den sozialen Netzwerken des Internets. […]

„Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf!“ (Katrin Göring-Eckhardt, Grüne)

(Spürnase: Holger)

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