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Die Gebärmutter als Gelddruckmaschine

Im Internet kursiert derzeit ein Leistungsbescheid des Landratsamtes Leipzig für eine Frau Agman N. und ihre neun Kinder.

Die Kinder sind zwischen zwei und 16 Jahre alt. Als Frau Agman das erste Kind empfangen hatte, war sie 15.

Aus diesem Bescheid, der im März 2017 ausgestellt wurde, geht hervor, dass die Familie N. im Monat mehr als 7.300 Euro nach dem Asylbewerber Leistungsgesetz bezieht.

Anspruchsberechtigte sind hier Asylbewerber, deren Antrag noch nicht entschieden ist und die sich noch nicht länger als 15 Monate im Asylverfahren befinden.

Dem Datenschutz Rechnung tragend, haben wir die Namen unkenntlich gemacht. Sie spielen für den Sachverhalt keine Rolle.

Hier die wichtigsten Auszüge des 14-seitigen Bescheides (zum Vergrößern aufs Bild klicken):

[1]
Seite 1 des Bescheids.
[2]
Seite 2 des Bescheids.

Ist der Bescheid eine Fälschung?

Nun stellt sich die Frage, ob der Bescheid echt ist oder eine Fälschung. Der richtige Ansprechpartner ist hier natürlich das Landratsamt Leipzig selbst. Dort war man auch bereit, PI-NEWS eine Auskunft zu geben. Hier ist sie:

Zur Frage, ob die in den sozialen Medien kursierenden Fotos mit abgebildete Schriftstücken echt sind, darf das Landratsamt Landkreis Leipzig keine Stellung beziehen. Diese Aussage fällt unter den Sozialdatenschutz. Auch wurde ein solches Schreiben nicht durch das Amt in den Umlauf gegeben. Daher der dringende Hinweis:

Bitte wahren Sie den Datenschutz: Die Namen, Geburtsdaten und auch genaue Adresse dürfen nicht weiter verbreitet werden!

Allgemein ist jedoch zu sagen, dass die Bescheide die vom Landratsamt Landkreis Leipzig in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erstellt werden, in ihrer äußeren Erscheinung dem abgebildeten Schriftstück entsprechen.

Die Bescheide des Amtes sind so aufgebaut, dass in den Berechnungen eine Gesamtsumme ausgewiesen wird. Diese stimmt nicht notwendiger weise mit dem Auszahlungsbetrag überein. Zum Beispiel können die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfige Familie monatlich durchaus über 4000 Euro betragen. Darin sind dann bereits alle Nebenkosten enthalten, ähnlich einem Studentenwohnheim oder einer anderen möblierten Unterkunft. Diese Summe bekommt die Familie nicht ausbezahlt, der Betrag wird von der ausgewiesenen Gesamtsumme abgezogen.

Ausgezahlt würde jedoch nur ein wesentlich kleinerer Betrag. Dieser entspricht dem Sozialhilfesatz, der allgemein bekannt sein dürfte. Zur groben Orientierung:
Eine Flüchtlingsfamilie, die unter den Rechtskreis nach § 2 AsylbLG fällt, erhält Leistungen analog dem SGB XII. In einer Familienkonstellation mit 10 Personen kann von im Schnitt etwa mit 300 Euro pro Person ausgegangen werden. Die genauen Zahlen sind öffentlich zugänglich.

Jetzt sind wir also schon mal wesentlich schlauer. Wäre der Bescheid eine Fälschung, hätte das Landratsamt keinen Roman geschrieben sondern – Sie ahnen es schon – schlicht und einfach: „Der Bescheid ist eine Fälschung“.

Alles nicht so schlimm?

Dann wird noch mitgeteilt, dass in dem Betrag die Miete samt Nebenkosten enthalten sein könnte. Gehen wir mal davon aus, dass es so ist. Soll das die Angelegenheit besser machen? Vom Gehalt eines Familienvaters geht auch die Miete für die Wohnung weg. Fakt ist, diese Familie schlägt jedes Monat mit über 7.300 Euro zu Buche. Dieser Betrag wird von jenen  erwirtschaftet, die jeden Tag fleißig zur Arbeit gehen oder unternehmerisch tätig sind.

Wie die Dame der Pressestelle wissen ließ, stehen deutschen Antragstellern vergleichbare Leistungen zu, wenn sie sozialhilfeberechtigt sind. Da sind wir ja beruhigt. Allerdings stellt sich die Frage, wie viele deutsche Familien mit einem solchen Kinderreichtum aufwarten können, wie unsere Neubürger. Das ist ungefähr so, als würden sich in einer Region mit Wassermangel die Einheimischen mit einem Trinkbecher ihre Ration abholen an der Ausgabestelle abholen und die Fremden kommen mit einem Eimer.

Import von Sozialfällen per Visum

Und die mit dem Eimer werden in Zukunft massenweise per Visum ins Land geholt. Familiennachzug nennt sich das. Wie erwartet ist die CSU nun umgefallen [3]. Ab August können auch die Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus ihre Familen nachholen. 1000 pro Monat + Härtefälle. Die Sozen werden schon dafür sorgen, dass der Härtefall bald zum Normalfall wird.

Und weil das die Qualitätsmedien gerne mal unter den Tisch fallen lassen: Die Beschränkung auf 1000 Personen monatlich + Härtefälle gilt nur für Personen mit subsidiärem Schutz [4].  Anerkannte Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge können ihre Familien ohne Probleme nachholen. Die 1000 von den Subsis kommen also noch oben drauf.

„Eine“ Hartz-IV-Stadt jährlich“ [5], titelte kürzlich die Junge Freiheit. Großstadt, nicht Stadt, möchte man hinzufügen.

Jeder Grundschüler, der eins und eins zusammenzählen kann weiß, wie das enden wird. (hsg)

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