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Ausländische Ärzte: Gefährlich niedriges Qualitätsniveau

Von PLUTO | Schlechtes Qualitätsniveau von Ärzten aus Drittstaaten, Fake-Ärzte mit gekauften Zertifikaten, nachgewiesene Todesfälle durch dilettierende ausländische Ärzte aus Drittstaaten – als Patient kann einem Angst und bange werden. Das sind keine Einzelfälle. Die Bundesärztekammer und verschiedene Landesärztekammern schlagen schon seit längerem Alarm und fordern beim aktuellen Bundesärztetag eine schnelle Verschärfung der Zulassungsregeln [1]. Beim 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt am Dienstag steht ein entsprechender Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer auf der Tagesordnung. Aber natürlich gibt es auch die üblichen Bedenkenträger aus Verbandskreisen, die Sand ins Getriebe streuen.

Ausländische Ärzte aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, sollten eine Prüfung auf Niveau des zweiten und dritten deutschen Staatsexamens ablegen müssen, um in Deutschland eine Zulassung zu erhalten. Das hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, gefordert und schnelle Änderungen angemahnt. Er nannte es im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt „überhaupt nicht mehr tragbar“, Berufszulassungen oder Approbationen nur noch nach alleiniger Prüfung der Papierform und Sprachprüfungen zu erteilen.

„Wir müssen zum Beispiel ausschließen, dass Menschen als Arzt tätig werden, die sich in ihren Heimatländern Zertifikate gekauft haben, ohne jemals die Universität besucht zu haben“, sagte er. Darüber hinaus habe man Erfahrungen aus ein bis zwei Jahren Sprach- und Kenntnisprüfungen in den einzelnen Bundesländern gesammelt. „Wir haben festgestellt, dass das Qualitätsniveau einiger Drittstaatler so schlecht ist, dass man es mit der alleinigen Überprüfung der Dokumente und durch Kenntnisprüfungen nicht ausreichend feststellen kann“, erläuterte Montgomery. Er sprach sich für schnelle Verschärfungen aus, weil sich zurzeit „sehr viele Drittstaatler“ um die Zulassung bewerben.

Approbationen zu leichtfertig erteilt

Der Ärztemangel hierzulande dürfe nicht zu einer Absenkung des Qualitätsniveaus führen. Weil für Verschärfungen Beschlüsse der Gesundheits- und Bildungsministerkonferenz notwendig sind, kündigte Montgomery zügige Gespräche mit der Gesundheitsminister-Konferenz an. Gut wäre, wenn die Anpassungen bereits in der nächsten Staatsexamensrunde greifen würden, sagte er.

Auch Martina Wenker,  Vize-Präsidentin des BÄK und Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen,  kämpft seit langem hartnäckig für besseren Patientenschutz. Aus ihrer Sicht werden Approbationen zu leichtfertig erteilt. Nur Unterlagen vorzulegen, reiche nicht aus, sagte sie dem NDR: „Wir fordern eine theoretische und praktische Prüfung analog zum zweiten und dritten Teil des Staatsexamens“, und bekräftigte damit ihre Forderung aus dem Januar [2].

Anerkennungstourismus

Wer innerhalb der EU als Arzt anerkannt wurde, bekommt in Deutschland automatisch eine Approbation. Zuständig für die Anerkennung der Abschlüsse aus Nicht-EU-Staaten sind die Approbationsbehörden der Bundesländer. Die Mediziner legen ihnen Diplome und Zeugnisse vor – deren Echtheit sei jedoch in vielen Fällen nicht abschließend feststellbar, heißt es in dem Antrag der Bundesärztekammer. Trotzdem seien es diese Papiere, die über eine Zulassung entschieden, so Wenker. Sie spricht von einem „Anerkennungstourismus“: Es gebe ausländische Mediziner, die ihre Unterlagen mithilfe von Agenturen gleich in mehreren Bundesländern einreichten. „Wir reden hier über Patientensicherheit und Patientenschutz, da lasse ich keine Abstriche zu.“

Migrantenschutz vor Patientenschutz?

Nach Ansicht von Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, ist ein deutsches Staatsexamen für ausländische Ärzte dagegen nicht sinnvoll: „Es ist hinterfragenswürdig, wenn jemand, der schon 20 Jahre Chefarzt in Dubai gewesen ist, hier noch einmal die Schulbank drücken soll.“ Es dürfe keine zusätzliche Hürde für die Mediziner entstehen. Der Niedersächsische Zweckverband für Approbationserteilung (NIZZA) sei zu schwerfällig, die Prüfung dauere zu lange, kritisierte Engelke.

Die Forderung, dass Ärztinnen und Ärzte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) das medizinische Staatsexamen ablegen müssen, bevor sie in Deutschland ärztlich tätig werden dürfen, lehnt der Marburger Bund (MB) ab [3]. Es sei nicht verhältnismäßig, die Qualifikation von ausländischen Ärzten generell infrage zu stellen, hieß es aktuell bei der Hauptversammlung des MB von den Gegnern dieses Vorschlags.

Die Delegierten forderten stattdessen nach kontroverser Diskussion die Bundesländer auf, die zentrale Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) auszubauen. Die GfG solle künftig alle Anträge ausländischer Ärzte auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation aus sogenannten Drittstaaten annehmen und bescheiden. Dies soll insbesondere die Prüfung der Echtheit der eingereichten Unterlagen und die Bewertung der Berufserfahrung umfassen.

Schon Todesfälle bekannt

Wie PI-NEWS bereits im Februar 2018 berichtete [4], drohen laut Ärztekammer Westfalen-Lippe lückenhafte Fachkenntnisse ausländischer Ärzte, die in Deutschland arbeiten wollen, so Kammerpräsident Theodor Windhorst aus Bielefeld, die Versorgung der Patienten zu beeinträchtigen. Der Grund: Die Kammer darf nur deren sprachliche, nicht aber ihre fachliche Kompetenz prüfen.

So sei an den vom Heimatland bescheinigten, aber offenbar doch fehlenden Kenntnissen einer Gynäkologin aus Libyen ein Kind in einem Krankenhaus in Westfalen-Lippe bei der Geburt gestorben. Die Ärztin wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und arbeitete an einem anderen Krankenhaus weiter.

Im zweiten Fall starb ein Mann nach einem Sturz unter Alkoholeinfluss. Ohne weitere Diagnostik wurde er in die Psychiatrie eingewiesen. Dort starb er an einer Gehirnblutung. Sowohl der Notarzt als auch der diensthabende Arzt der Psychiatrie waren Ärzte „mit ausländischen Studienabschlüssen und fraglich ausreichenden Sprachkenntnissen“, so die Kammer.

Schwarze Schafe aussortieren

Unbestritten ist, dass die Qualität der ärztlichen Leistungen in deutschen Praxen und Krankenhäusern im weltweiten Vergleich höchstes Niveau genießt. So soll es bleiben. Von daher ist es nachvollziehbar, dass die Bundesärztekammer Alarm schlägt, wenn Schwachpunkte erkannt sind und auf schnelle Abhilfe gedrängt wird. Das ist kein Alarmismus, und damit werden keine qualifizierten ausländischen Ärzte unter Generalverdacht gestellt, sondern im Gegenteil hilft es ihnen, wenn gefährliche schwarze Schafe aussortiert werden. Es scheint aber so, dass wieder einmal wie üblich in der Migrationspolitik aus falscher Rücksichtnahme  berechtigte und absolut notwendige Forderungen tabuisiert werden. Wenn die Ärzteschaft in Deutschland das Vertrauen der Patienten behalten will, dann muss im Sinne der Bundesärztekammer gehandelt werden. Politiker und Verbandsfunktionäre, die das Problem klein reden wollen, müssen sich im Schadensfalle den Vorwurf gefallen lassen, dass ihnen Migrantenschutz vor Patientenschutz geht.

Nach Angaben des Ärzteblattes hat sich bundesweit die Zahl der ausländischen Ärzte binnen sieben Jahren mehr als verdoppelt und betrug 2016 41.658 berufstätige ausländische Ärzte.

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