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Die bayerischen Grenzpolizei-Statisten

Von EUGEN PRINZ | Am 28. Oktober 1952 wurde das Bayerische Polizeiorganisationsgesetz erlassen. Darin war in den Artikeln 34 bis 41 die Grenzpolizei geregelt und ihr als Aufgabe die Überwachung und der polizeiliche Schutz der Landesgrenzen, insbesondere die Überwachung des Grenzverkehrs und der Vollzug der Auslieferung und Übernahme von Personen, sowie die Überwachung des Personenverkehrs auf Flughäfen zugewiesen. Der Freistaat Bayern hatte also an der Grenze das Sagen. Das Inkrafttreten des Schengen – Abkommens und der Wegfall der Grenzkontrollen machte schließlich die bayerische Grenzpolizei überflüssig. Daher wurde sie vor 20 Jahren aufgelöst und die Zuständigkeit für grenzpolizeiliche Aufgaben auf die Bundespolizei übertragen. Damals hat der Freistaat Bayern einen wichtigen Teil seiner Eigenständigkeit preisgegeben. Auf der Internetseite des Bayerischen Obersten Rechnungshofes [1] findet sich dazu folgende Information:

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) am 01.03.2008 wurden die grenzpolizeilichen Aufgaben in Bayern auf die Bundespolizei rückübertragen. Die Organisation der Schleierfahndung durch die Bayerische Polizei blieb davon unberührt. Wie die Landespolizei betreibt auch die Bundespolizei im Grenzraum die Schleierfahndung.

Seither hat an den bayerischen Außengrenzen der Freistaat nichts mehr zu sagen. Deshalb musste die bayerische Staatsregierung im Jahr 2015 auch machtlos zusehen, wie die Bundespolizei auf Weisung aus Berlin ungehindert hundertausende von Fremden unkontrolliert ins Land ließ.

Neugründung der Bayerischen Grenzpolizei – ein teures Wahlkampfmanöver

Gleich bei der ersten Sitzung des Kabinetts Söder wurde der erneute Aufbau der bayerischen Grenzpolizei mit 1000 Stellen zum 1. Juli 2018 beschlossen. Der Grund: Die bayerischen Landtagswahlen im Oktober 2018. Mit der Neugründung der Grenzpolizei sollte beim Wahlvolk das „Law and order – Image“ der CSU, der die AfD im Nacken sitzt, aufpoliert werden. Ein weiteres Ziel war es, beim Wähler die Illusion zu erzeugen, an der Grenze wäre nun durch einen handlungsfähigen, CSU – regierten Freistaat Bayern wieder alles unter Kontrolle.

In der Tat hätte sich durch den Umstand, dass mit Horst Seehofer der amtierende CSU – Vorsitzende auch amtierender Bundesinnenminister ist, die einmalige Chance ergeben, den schweren Fehler der damaligen Staatsregierung rückgängig zu machen und dem Freistaat Bayern erneut die Hoheit über die Kontrolle seiner Außengrenze zu übertragen.

Bayerische Grenzpolizisten nur Hilfssheriffs der Bundespolizei

Dies ist jedoch nicht geschehen. Die bayerischen Grenzpolizisten wurden zu Hilfssheriffs der Bundespolizei degradiert. Sie dürfen nicht unabhängig agieren, sie dürfen niemanden an der Grenze zurückweisen und nach Österreich zurückschicken. Wenn „aufenthaltsrechtliche Maßnahmen“ erforderlich sind, muss die bayerische Grenzpolizei „die weitere Sachbearbeitung unverzüglich an die Bundespolizei“ abgeben, ließ Bundesinnenmister Drehhofer verlauten und stellte nochmals ausdrücklich klar: „Eine Zurückweisung kann damit nur durch die Bundespolizei erfolgen.“

Merkel bestimmt weiterhin über die deutschen Außengrenzen

Es ist also weiterhin der Bund, der an der Außengrenze Bayerns das Sagen hat und damit de facto Angela Merkel, wie die Ereignisse von 2015 zeigten.

Grenzpolizei wird aus Beamten von anderen Polizeidienststellen rekrutiert

Deshalb ist diese neue Dienststelle, bestehend aus Beamten, die man anderen, ohnehin schon unterbesetzten Polizeiinspektionen aus wahlkampftaktischen Gründen weggenommen hat, nicht einmal den Namen wert, den sie trägt. Was soll eine Grenzpolizei, die an der Grenze nicht das Sagen hat? Da sich die Rechtslage nicht geändert hat, müssten auch diese Beamten wieder tatenlos zusehen, wenn sich die Ereignisse von 2015 wiederholen würden. Und für eine Schleierfahndung hätte man keine Grenzpolizei gebraucht.  Es hätte genügt, die bestehenden Kräfte zu verstärken. Was noch hinzukommt: Diejenigen, die bei der Schleierfahndung aufgegriffen werden, sind schon im Land. Und wer bereits im Land ist, der bleibt das in aller Regel auch. So wurde nur ein neuer, überflüssiger Polizeiapparat mit einem noch überflüssigeren verwaltungstechnischen Wasserkopf geschaffen, der den Steuerzahler Geld kostet und rein gar nichts bringt. Fazit: Ein ebenso kostspieliges wie nutzloses Projekt Söders mit dem Ziel, die Wähler zu blenden. Seltsamerweise sehen das unisono auch die Mainstream Medien [2] nicht anders und schreiben von einem „Hilfstrupp der Bundespolizei“.

Damit ist die CSU der Möglichkeit beraubt worden, dem Wahlvolk „Scheiße für Butter zu verkaufen“, was die Grenzpolizei betrifft. Ein weiterer Schlag ins Wasser für die Christsozialen in Bayern. Noch nie ist bei der CSU in so kurzer Zeit soviel schiefgelaufen. Wenn das so weitergeht, wird diese altehrwürdige Regionalpartei im Oktober bei den Landtagswahlen in einen Abgrund ungeahnter Tiefe blicken.

Nach Veröffentlichung dieses Artikels erreichte uns noch eine Pressemitteilung der Freien Wähler, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:

Statement von Eva Gottstein, sicherheitspolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion und stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses:
 
„Ministerpräsident Söder macht Wahlkampf auf dem Rücken unserer bayerischen Polizei. Statt die erfolgreiche Schleierfahndung auszubauen, setzt er im Wahlkampf seine neue ‚Grenzpolizei‘ dem Spott zahlreicher Kritiker aus. Die Ankündigung einer verstärkten ‚Zusammenarbeit‘ der Bayerischen Grenzpolizei mit der Bundespolizei ist nichts als Augenwischerei. Tatsache ist, dass die bayerische Grenzpolizei nur auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei eigenständige Grenzkontrollen durchführen kann. Zu Recht macht daher in Medienberichten die Bezeichnung ‚Hilfstruppe‘ die Runde. Nach Ansicht der FREIEN WÄHLER haben unsere bayerischen Polizistinnen und Polizisten diesen Negativstatus nicht verdient. Vor allem deshalb nicht, weil gerade mittels Schleierfahndung in den vergangenen Jahren extrem erfolgreiche Polizeiarbeit geleistet wurde – was durch das Wahlkampfgetöse völlig in den Hintergrund rückt.

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Eine Grenzpolizei, die ihren Namen nicht verdient

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschland,Polizei,Wahlen | 103 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Der Freistaat Bayern verfügte als einziges Bundesland bis zum 31. März 1998 über eine eigene Grenzpolizei. Auch die Befugnis zur Grenzkontrolle lag beim Freistaat Bayern. Bedingt durch den Beitritt Österreichs am 1. Januar 1995 zur EU und am 28. April 1995 zum Schengener Abkommen veränderte sich die Situation an der bayerisch-österreichischen Grenze grundlegend. Ab dem 1. Januar 1997 wurden die Grenzkontrollen des Verkehrs aus Österreich stufenweise aufgehoben. Mit der Eingliederung der Bayerischen Grenzpolizei in die Bayerische Landespolizei endete deren Geschichte mit Ablauf des 31. März 1998. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) am 01.03.2008 wurden die grenzpolizeilichen Aufgaben in Bayern endgültig auf die Bundespolizei übertragen.

Schwerer Fehler der Bayern: Abgabe der Befugnis zur Grenzkontrolle an den Bund

Diese Maßnahme war einer der schwersten Fehler, der jemals von einer bayerischen Staatsregierung gemacht wurde. Damit gab der Freistaat Bayern eine wichtige föderalistische Komponente preis und musste 2015 machtlos zusehen, wie die Bundespolizei auf Weisung aus Berlin hundertausende von angeblichen Flüchtlingen unkontrolliert ins Land strömen ließ.

Zwar stellt Bayern der Bundespolizei seit Mitte Dezember 2016 eine Hundertschaft der Bayerischen Bereitschaftspolizei zur Unterstützung der Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze zur Verfügung, doch diese Beamten sind der Bundespolizei unterstellt und haben nichts zu melden.

Neugründung der Bayerischen Grenzpolizei nichts als ein Wahlkampfmanöver

Während der ersten Sitzung des Kabinetts Söder wurde nun der erneute Aufbau der Bayerischen Grenzpolizei mit 1000 Stellen zum 1. Juli 2018 beschlossen. Zudem ist nun mit Horst Seehofer ein ehemaliger CSU – Vorsitzender amtierender Bundesinnenminister. Damit hätte sich die einmalige Chance ergeben, den schweren Fehler von 2008 rückgängig zu machen und dem Freistaat Bayern wieder die Hoheit über die Kontrolle seiner Außengrenze zu verschaffen. Mit dem vormaligen Bundesinnenminister Thomas De Maizière wäre das nie und nimmer zu machen gewesen.

Manche Beobachter vermuteten hinter der Neugründung der Grenzpolizei und Seehofers Zugriff auf das Amt des Bundesinnenministers sogar einen genialen Schachzug der CSU, die damals leichtsinnig verspielte Kontrolle über Bayerns Außengrenze wieder zurückzugewinnen.

Doch die CSU wäre nicht die CSU, wenn das so wäre. Es sind Blender und Rosstäuscher, deren einzige Absicht hinter der Neugründung der Grenzpolizei darin bestand, den Bayern anlässlich der Landtagswahlen im Oktober Sand in die Augen zu streuen und sie davon abzuhalten, die AfD zu wählen.

Zuständigkeit für Grenzkontrollen bleibt beim Bund

Inzwischen hat nämlich Markus Söder anders als noch vor wenigen Tagen auf Nachfrage klargestellt, dass sich die Zuständigkeiten zwischen dem Bund und dem Freistaat auch nach der Gründung der Grenzpolizei nicht ändern werden. Also hat weiterhin der Bund, sprich: Merkel, an der Außengrenze Bayerns das Sagen. Damit ist diese neue Dienststelle, bestehend aus Beamten, die man anderen, ohnehin schon unterbesetzten Polizeiinspektionen aus wahlkampftaktischen Gründen wegnehmen  wird, nicht einmal den Namen wert, den sie trägt. Was soll eine Grenzpolizei, die an der Grenze nichts zu melden hat und nur der Hilfssheriff der Bundespolizei wird, was die Grenzkontrollen betrifft?

Da sich nun die Rechtslage nicht ändern wird, müssten auch diese Beamten wieder tatenlos zusehen, wenn sich die Ereignisse von 2015 wiederholen würden. Und für eine bessere Schleierfahndung braucht es keine Grenzpolizei. Da genügt es, die bestehenden Kräfte einfach aufzustocken. Dann hätte man sich den Wasserkopf namens Verwaltung für diese komplett überflüssige neue Dienststelle gespart. Was noch hinzukommt: Diejenigen, die bei der Schleierfahndung aufgegriffen werden, sind schon im Land. Und wer bereits im Land ist, der bleibt das in aller Regel auch.

Fazit: Die Grenzpolizei ist nichts anderes als ein ebenso teures wie überflüssiges Wahlkampfmanöver der CSU, mit dem der AfD Stimmen abgejagt werden sollen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die bayerischen Wähler im Oktober von den „Schwarzen“ nochmal über den Tisch ziehen lassen.

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