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Tabuthema Beate Zschäpe

Urteil der Staatsräson: Beate Zschäpe wird ihr Leben hinter Gittern verbringen für Taten, für die kein deutsches Gericht unter gewöhnlichen Umständen in einem ähnlich gelagerten Fall ein solches Strafmaß verhängt hätte.

Von C. JAHN | Das Thema Beate Zschäpe ist ein heißes Eisen, an dem sich niemand die Finger verbrennen möchte, auch als PI-NEWS-Autor möchte man das vermeiden. Aber nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs [1] erscheint es doch notwendig, sich ein Stück weit aus der eigenen Komfortzone herauszuwagen und ein paar Gedanken zu formulieren, die zu diesem ganzen Thema doch notwendigerweise niedergeschrieben werden sollten.

Das Urteil gegen Beate Zschäpe lautet bekanntlich: lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung, dies wurde am Donnerstag durch den BGH noch einmal bestätigt.

Da auch Beate Zschäpe ein Mensch ist und alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein sollten, seien hier einige Anmerkungen zu diesem Gerichtsurteil ausgeführt, die sich angesichts der besonderen Härte des Urteils aufdrängen.

Auch wenn vieles im Zusammenhang mit den Morden der beiden Zwickauer Uwes unklar sein mag und allerlei mehr oder weniger gewagte Theorien zu diesen Taten im Umlauf sind, sowohl auf politisch linker wie politisch rechter Seite, lassen sich zur Person der Beate Zschäpe doch wenigstens einige Tatsachen als unstrittig festhalten:

Beate Zschäpe ist keine Mörderin. Mit einiger Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, dass sie von den Morden gewusst hat, vielleicht hat sie die Taten sogar gebilligt. Vielleicht hat sie auch bei der Vorbereitung und im Nachgang in der ein oder anderen Form Beihilfe geleistet und war insofern mehr oder weniger mittelbar an den Taten beteiligt. Aber selbst wenn das alles so gewesen sein mag: das alles macht sie nicht zu einer Mörderin, sondern Beate Zschäpe war mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit insgesamt nie mehr als die Geliebte der beiden eigentlichen Täter, die durch ihre Liebe zu diesen beiden Männern in das mörderische Treiben hineingerissen wurde und dann – aus welchen Gründen auch immer: Überzeugung, Abhängigkeit, weibliche Treue – in diesem Umfeld verharrte. Beate Zschäpe war insofern also eine ganz klassische Mörderbraut, aber sie selbst ist keine Mörderin.

Man braucht deshalb auch gar nicht den Vergleich zu den zahllosen Bräuten von IS-Kriegern zu ziehen, bei denen sich die Sachlage ähnlich verhält wie im Fall der Beate Zschäpe – Mitwisser von Morden, vielleicht auch Beihelfer aus verirrter weiblicher Liebe – und die in Deutschland nach ihrer Rückkehr vom Schlachtfeld bekanntlich entweder gar nicht oder nur zu sehr milden Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Man braucht auch keinen Vergleich zu den Mörderinnen der RAF zu ziehen, die alle persönlich abgedrückt haben und inzwischen weitgehend wieder auf freiem Fuß sind.

Es reicht nämlich bereits ein einfacher Verweis auf das deutsche Strafrecht, das ja eine solche Höchststrafe, lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung, für die tatsächlich nachweisbaren Vergehen der Beate Zschäpe nicht vorsieht. Je nachdem wie die Brandstiftung ihrer eigenen Wohnung zu gewichten ist, läge das übliche Strafmaß für die Beate Zschäpe anzulastenden Taten gewöhnlicherweise irgendwo zwischen fünf und acht Jahren. Damit ist zu diesem Urteil auch bereits alles gesagt: Es ist ein politisches Urteil, das in einem üblichen Justizverfahren so nicht möglich gewesen wäre und nur erklärbar wird durch die von Anfang an stark spürbare politische Einflussnahme von Seiten der Regierung, sowohl der Regierung in Berlin als auch der Regierung in Ankara.

Vielleicht war die Einflussnahme der Regierung in Ankara sogar die stärkste Kraft hinter diesem Urteil: Der Rachedurst der Türkei war groß, da die Ermordeten überwiegend Türken waren. Jedes andere Urteil, das nicht dem im deutschen Strafrecht vorgesehenen Höchstmaß entsprochen hätte, hätte das nationale Ehrgefühl der Türkei, aber auch das nationale Ehrgefühl der Türken hierzulande tief verletzt. Genau in diese Richtung dürfte daher der Druck der deutschen Regierung gezielt haben: Ärger mit der Türkei und den Türken hierzulande galt es zu vermeiden, der nationale Rachedurst war zu befriedigen. Dass die Justiz diesem politischen Drängen, vermutlich auch von höchster Stelle, nachgab und im Fall Beate Zschäpe ein insgesamt stark konstruiert wirkendes, verstörend hartes Urteil fällte, sollte den aufmerksamen zeitgenössischen Beobachter der politischen Gegebenheiten der Merkel-Zeit nicht sonderlich verwundern.

Letztlich ist das Urteil gegen Beate Zschäpe also ein Urteil der Staatsräson. Das macht es nicht gerechter, aber verständlicher. Beate Zschäpe wird ihr Leben hinter Gittern verbringen für Taten, für die kein deutsches Gericht unter gewöhnlichen Umständen in einem ähnlich gelagerten Fall ein solches Strafmaß verhängt hätte. Als eindeutig politisches Urteil ist und bleibt dieses Urteil ein dunkler Fleck auf der deutschen Rechtsgeschichte.

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München: Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt

geschrieben von PI am in Justiz | 330 Kommentare

Nach schier endlosen fünf Jahren und mehr als 430 Verhandlungstagen sprach das Oberlandesgericht München am Mittwoch Beate Zschäpe (43) der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig, ebenso für schuldig befunden wurde sie als Mittäterin von insgesamt zehn Morden, zwei Bombenanschlägen, 15 Raubüberfällen und der schweren Brandstiftung.

Dabei stellte das Gericht zusätzlich eine besondere Schwere der Schuld der fest.

Die Verteidigung sieht die Begründung für das Urteil als „ausgesprochen dünn [2]“ und lässt sich lediglich auf die Brandstiftung am letzten Wohnort ein.

Verurteilt wurde Beate Zschäpe zu einer lebenslangen Haftstrafe. Eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe wurde nach Angaben des Gerichtssprechers aber nicht verhängt.

Auch die Mitangeklagten wurden verurteilt. Ralf Wohlleben muss für die Beschaffung von Waffen und Beihilfe zum Mord zehn Jahre hinter Gitter. Holger G. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte zugegeben, dem Trio einmal eine Waffe übergeben und es mit falschen Papieren versorgt zu haben. Andre E. wurde der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen und muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.


Ein Kommentar von Wolfgang Eggert:

„Als Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt wird, verzieht sie keine Miene“ [3]  titelte der FOCUS am Mittwochvormittag. Unter normalen Umständen würde man sagen: was für eine abgebrühte Frau! Der Fall NSU ist aber nicht „normal“, die Mordfälle haben mit türkischem Drogenhandel und der Organisierten Kriminalität (OK) zu tun. OK ist wie Terrorismus Teil eines Spielfelds auf dem die Geheimdienste zweifelhaft mitoperieren, deshalb sind die Akten auch bis zum Sanktnimmerleinstag gesperrt.

NSU-Untersuchungsausschussleiter Edathy hat vor Jahren mit einem Teil dieses Portfolios ganz offen Justiz und Polizei erpresst, als er im amerikanischen Abhörfall NSA rumschnüffelte und anschließend via Kanada seine Kinderporno-Connection aufgedeckt wurde – der Staatsschutz hat ihn daraufhin in Ruhe gelassen.

Zschäpe, die mitsamt der beiden geselbstmordeten Uwes ganz zweifellos dienstlich geführt und begleitet war hat ebenfalls ihre eigene Mitwisserschaft, die ihre Lebensversicherung war und ist. Selbst wenn es behauptet wird, sie geht wohl nicht hinter „schwedische Gardinen“. Die nächste Schlagzeile des FOCUS deutet das bereits an: Kommt Zschäpe vorzeitig frei? [4]

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Zschäpe-Anwältin Sturm von linken Anwälten, Türken- und Araberlobby weggemobbt

geschrieben von kewil am in Justiz,Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Lumpen | 86 Kommentare

Anja Sturm [5]Soweit haben wir es in unserem Pseudo-Rechtsstaat und in der Araberclan- und Türken-Hauptstadt gebracht! Die Anwältin Anja Sturm (Foto), weithin bekannt als Verteidigerin von Beate Zschäpe, verlässt ihre Berliner Kanzlei – und Berlin. Ohne es gewollt zu haben, aber sie mochte keinen Konflikt. Denn in der Kanzlei Weimann & Meyer wachse die Sorge um den Ruf bei Mandanten mit türkischen Wurzeln, sagt die Fachanwältin für Strafrecht. Es gelte als problematisch, dass sie die Hauptangeklagte im NSU-Prozess verteidigt, Beate Zschäpe. Und es kommt noch schlimmer!

Das linke Anwaltsgesockse in Berlin hatte sie schon im Januar brüskiert:

Im Januar trat die Anwältin bei den Wahlen zum Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger an. Sturm fiel durch. Vor allem linke Anwälte hatten ihr verübelt, eine Rechtsextremistin zu verteidigen.

Und:

Nachdem Sturm sich mit Axel Weimann geeinigt hatte, dessen Sozietät zu verlassen, suchte sie zunächst in Berlin nach einer anderen Kanzlei, um nicht wieder ihrem Mann und den zwei Kindern einen Umzug zuzumuten. Ohne Erfolg. Ein Kollege habe ihr gesagt, die Verteidigung Zschäpes sei für eine Kanzlei „ein Killermandat“, sagt Sturm.

Lesen wir dagegen einmal auf der Homepage [6] der Rechtsanwälte Weimann & Partner über den sauberen Herrn Weimann, der seine Kollegin, geschäftstüchtig wie er ist, rausgemobbt hat:

Daneben führt ihn die Vertretung von Menschen unterschiedlichster Herkunft und Profession immer wieder auch in nahezu alle anderen Bereiche des Strafrechts, z.B. in Verfahren gegen „Mitglieder libanesisch-arabischer Großfamilien“. Aus der Tätigkeit der letzten Jahre hervorzuheben sind die Verteidigung im Verfahren gegen den Box-Promoter Ahmet Öner ebenso wie die Verteidigung eines der Zwillinge, gegen die wegen des Berliner „KaDeWe-Einbruchs“ ermittelt worden war. Aktuell hat Axel Weimann die Verteidigung von „Onur“ in dem Fall „Jonny K.“ übernommen.

Alles klar! Hier liegt der Hund begraben! Ein interessantes Sittengemälde [7] im Tagesspiegel.

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