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Video: EU-Freizügigkeit gefährdet Arbeitsplätze für Deutsche

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Im Münchner Osten werden gerade die Messehallen neu gebaut. Wilfried Biedermann, dem dortigen AfD-Kreisvorsitzenden und Direktkandidaten für die Bundestagswahl, fielen dort viele osteuropäische Bauarbeiter auf. Neben dem Bauplatz befindet sich eine große Containersiedlung, in der Arbeiter aus der Slowakei, Rumänien, Ungarn, Slowenien und Polen unter einfachsten Bedingungen hausen. Möglich werden diese Zustände durch die EU-Freizügigkeitsregel und die Vorschrift, bei allen öffentlichen Baumaßnahmen europaweite Ausschreibungen vorzunehmen. So können sich ausländische Unternehmen die Aufträge mit Billig-Angeboten sichern und gleichzeitig Subunternehmen beauftragen, die Löhne unter dem Mindestlohn zahlen. Deutsche Bauarbeiter werden durch solche Zustände vom Arbeitsmarkt verdrängt. Hierzu ein Interview vor Ort mit Wilfried Biedermann.

In Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die Freizügigkeit von Arbeitnehmern [1] ein verankerter Grundsatz. EU-Bürgern steht es demnach zu, in einem anderen EU-Land Arbeit zu suchen, dort zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich wäre, zu diesem Zweck dort zu wohnen, selbst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dort zu bleiben sowie hinsichtlich Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und aller anderen Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes.

Die Forderung der AfD nach einer grundsätzlichen Umstrukturierung der EU ist dringend geboten. Nicht nur, um deutsche Arbeitnehmer in einigen Branchen vor der Verdrängung durch Lohndumping zu schützen. Die Übernahme von Schulden anderer Länder, der Verlust der Souveränität über das eigene Land, kollektivistische Zwangsmaßnahmen wie die „Flüchtlings“-Verteilung und die deutsche Sparer praktisch enteignende Nullzinspolitik sind untragbar.

(Kamera: Armon Malchias)

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