- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Düsseldorf: Dicki B. aus Afrika führt deutsche Versagerjustiz vor

Einen weiteren Einzelfall™ aus der Vielzahl der Fälle, in denen der deutsche Staat sich von einem mindergebildeten „jugendlichen“ afrikanischen Gast der Kanzlerin die Narrenkappe aufsetzen lässt ist der Fall eines angeblich 19-jährigen Guineers.

Der Afrikaner sollte im November vergangenen Jahres in sein Heimatland Guinea abgeschoben werden. Er wurde in Handschellen in ein Flugzeug gebracht und musste sich zwischen zwei Polizisten platzieren. Dennoch gelang es dem Asylbetrüger unvermittelt einen Fluggast, der vor ihm saß zu packen und mit gefesselten Händen zu würgen. Den Beamten gelang es zwar nach längerer körperlicher Auseinandersetzung, den um sich tretenden und beißenden sich nach Frieden Sehnenden am Boden zu fixieren, aber da hatte der „traumatisierte Jugendliche“ auch schon erreicht was er wohl wollte. Der Flugkapitän schmiss die drei kurzerhand aus dem Flugzeug, er weigerte sich den Gewalttäter und seine offenbar nicht ganz so fixen Aufpasser zu transportieren.

So durfte Dicki B. vorerst in Deutschland bleiben und trotz der Gewalttat seiner Wege gehen – er blieb auf freiem Fuß. Für die Verfügung der Untersuchungshaft habe die Tat nicht ausgereicht, auch weil es sich ja um einen angeblich „Jugendlichen“ handle. Eine Untersuchungshaft wäre „unverhältnismäßig“ gewesen hieß es.

Klar, ausländische Straftäter sind ja leicht mal wegen Verständigungsproblemen, „abweichender Lebensbedingungen,  oder „fehlenden familiären Kontaktmöglichkeiten“ bei Vollzug der Freiheitsstrafe „haftempflindlich“ (vgl. BGH, Urt. v. 9.9.1997/1 StR 408/97).

Wegen Brandstiftung verurteilt und auf freien Fuß gesetzt

Etwa vier Monate später wurde Dicki aber wegen Brandstiftung verurteilt. Der goldige Wonneproppen hatte mit dem Entzünden einer Decke versucht die Illegalenunterkunft, in der er mit 40 anderen Menschengeschenken lebte, abzufackeln. Die Wohneinrichtung musste danach erst einmal geschlossen und alle Bewohner umverteilt werden, so sehr war das Gebäude durch die Tat in Mitleidenschaft gezogen worden. Macht nichts, Dicki B. rührt so etwas nicht, für die Kosten des Feuerwehreinsatzes, der Umquartierung und die Wiederinstandsetzung des Gebäudes gibt es ja das deutsche Pack, das täglich arbeiten geht, um das dafür nötige Steuergeld zu erwirtschaften.

Das Amtsgericht Düren setzte die Strafe zur Bewährung aus und Dicki tauchte unter im Dhimmiland, schließlich hatte er nun endgültig gelernt, dass egal was er hier auch anstellen würde, es keine spürbaren Konsequenzen für ihn habe.

Nun ist er halt weg

Am vergangenen Donnerstag war eine Verhandlung am Amtsgericht Düsseldorf angesetzt. Dicki B. sollte sich dort aufgrund des Vorfalls im Flugzeug wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Die Verhandlung wurde abgesagt, denn – großes Staunen – der „Flüchtling“ war geflohen vor der deutschen Gerichtsbarkeit und ist leider nicht auffindbar. „Ich habe ihn nicht laden können“, so der hilflose Richter [1]. Wann und ob überhaupt ein neuerlicher Prozesstermin angesetzt wird ist noch nicht klar.

Verloren wird Dicki aber für Deutschland wohl nicht sein, vermutlich taucht er bald schon wieder unter anderem Namen in einer Strafakte auf. (lsg)

Like