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Der Verfassungsschutz bewertet fundamentale Islamkritik falsch

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Vor sechs Jahren hat der Bayerische Verfassungsschutz einen neuen Begriff in sein Beobachtungsraster eingefügt: Die „verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit“. Damit reagierte man auf die umfangreichen Aufklärungskundgebungen, mit denen die 2010 gegründete Partei „Die Freiheit“ ihr Bürgerbegehren gegen das geplante Europäische Islamzentrum in München begleitete. In bisher nicht gekannter Form wurde diese „Religion“ umfassend öffentlich kritisiert, was den Gralshütern der politischen Korrektheit überhaupt nicht in den Kram passte.

Wie grundfalsch der Verfassungsschutz den Islam bewertet, zeigt von ihm veranstaltete Wanderausstellung, die man seit 2006 durch ganz Deutschland schickt: „Die missbrauchte Religion“ [1]. Darin wird der Islam fälschlicherweise als „friedliche“ Religion bezeichnet, die nur durch „Islamisten“ und Terroristen „missbraucht“ werde. Wer ein solch falsches Verständnis dieser politischen Ideologie im Gewand einer Religion hat, kann auch keine richtige Bewertung der fundamentalen Islamkritik vornehmen. Seit 2013 wird den Islam-Aufklärern der Freiheit, BPE Bayern und PI München massiv Unrecht getan.

Bei keinem anderen Thema wird so viel beschönigt, vertuscht und gelogen. Der Eitertanz um den Islam hat mehrere Gründe: Zum einen will man die umfangreichen Wirtschaftsbeziehungen mit der islamisch-arabischen Welt nicht gefährden. Zum zweiten nicht die zehntausenden Schläfer provozieren, die aus Zorn über eine vermeintliche „Beleidigung“ des Islams mit kollektiven Terroranschlägen dieses Land in apokalyptische Zustände versetzen könnten. Zum dritten will keine Partei die rasch wachsende Wählerschicht von Moslems vergraulen. Zum vierten wollte in Bayern die CSU das kleine Pflänzchen der „Freiheit“, das sich aus ihrer eigenen Partei gebildet hatte, als politische Konkurrenz im rechtskonservativen Bereich gleich im Ansatz mundtot machen. Dies gelingt mit der Stigmatisierung durch eine behauptete Verfassungsfeindlichkeit am Besten, nachdem man mit der „Nazi“-Keule nicht weiterkam. Denn selbst das Innenministerium musste einräumen, dass es sich bei der „Freiheit“ um „Islamfeindlichkeit außerhalb des Rechtsextremismus“ handele.

Da sich weder die CSU noch der Verfassungsschutz mit der sachlich fundierten fundamentalen Islamkritik argumentativ auseinandersetzen möchte, behauptet man jenseits aller Tatsachen, dass nur der erfundene „Islamismus“ das Problem sei. Seit November 2016 hat die CSU auch den Begriff des „Politischen Islams“ in ihr Vokabular aufgenommen und hierzu in einem Leitantrag [2] all die verfassungsfeindlichen Bestandteile dieser „Religion“ aufgelistet. Damit versucht man, den Islam, vor dem man „Respekt“ bezeuge, krampfhaft aus der Kritik herauszuhalten. Das sind alles nur Wortklaubereien, um das heiße Eisen nicht anfassen zu müssen. Die Ex-Moslemin Laila Mirzo hat dies im Interview mit der Achse des Guten [3] deutlich klargemacht:

Seit einer Weile spricht man gerne vom „politischen Islam“, der aggressiv sei, aber mit dem eigentlichen Islam nichts zu tun habe. Halten Sie diese Unterscheidung für sinnvoll?

Diese Unterscheidung ist irreführend, denn der Islam ist immer politisch. Es gibt keinen unpolitischen Islam. Was es aber gibt, sind unpolitische Muslime. Menschen, die selbst entscheiden, wie viel Islam sie leben wollen. Der Koran schreibt explizit die Verfolgung und Tötung von Andersgläubigen vor, falls sie nicht zum Islam konvertieren wollen. Terror ist also keine Perversion oder Missinterpretation der Verse, sondern die Botschaft des Islam an seine Gegner.

Deswegen stört mich bei der medialen Berichterstattung, wenn von „islamistischem“ Terror die Rede ist. Nein, es ist islamischer Terror! Auch die unzähligen sexuellen Übergriffe auf Frauen und Mädchen sind islamisch motiviert. Da diese Männer islamisch sozialisiert worden sind und viele von ihnen ein frauenverachtendes Weltbild mitbringen.

Das sind die nackten Fakten. Die „Freiheit“, die AfD und alle fundamentalen Islamkritiker sind de facto Grundgesetzschützer, da sie über die Gefahren einer totalitären Ideologie aufklären.

[4]

So wie die AfD jetzt gegen die Veröffentlichung des „Prüffalls“ ihrer Partei klagt [5], so versuchte auch „Die Freiheit“ in den Jahren 2014 und 2015 gegen die aus ihrer Sicht völlig unberechtigte Beobachtung vorzugehen. In der ersten Instanz bekam sie am 17.10.2014 vor dem Verwaltungsgericht München Recht, denn dort wurde beschieden, dass der Verfassungsschutz zwar beobachten dürfe, ob die Islamkritik möglicherweise verfassungsfeindlich sein könnte. Man dürfe dies aber nicht im Verfassungsschutzbericht oder in anderen Erklärungen veröffentlichen. Insbesondere die Bezeichnungen „verfassungsfeindliche Bewegung“, „pauschal islamfeindliche Propaganda“ und „Verletzung der Religionsfreiheit, der Menschenwürde und des Gleichbehandlungsgrundsatzes“ dürfe man nicht an die Öffentlichkeit bringen.

Der Freistaat Bayern ging dagegen aber in Berufung, leider erfolgreich. Durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22.10.2015 darf die fundamentale Islamkritik also offiziell vom Bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Süddeutsche Zeitung schrieb hierzu am 27. Januar:

Das erste Land, das eine neue Linie durchsetzte, war Bayern. 2013 nahm man dort eine eigene Kategorie „Islamfeindlichkeit“ in den Verfassungsschutzbericht auf. Das Landesamt für Verfassungsschutz begann, die Partei „Die Freiheit“ des ehemaligen Sprechers der Münchner CSU, Michael Stürzenberger, zu beobachten. Die Kleinstpartei wende sich „mit pauschal diffamierenden Äußerungen gegen Mitbürger islamischer Religionszugehörigkeit“. Sie differenziere „in der Regel nicht zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus als politischer Ideologie“. Der Koran werde „als das gefährlichste Buch der Welt verunglimpft“. Die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stimmten 2015 zu. In der pauschalen Dämonisierung des Islam sahen sie den Versuch, die Religionsfreiheit der hier lebenden Muslime insgesamt in Frage zu stellen – und auf denselben Vorwurf stützt sich nun vier Jahre später auch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Umgang mit der AfD.

In Baden-Württemberg hatte man sich bereits 2011 vor allem die Autoren von PI-NEWS unter dem Gesichtspunkt „Islamfeindliche Bestrebungen“ genauer angesehen, entschied sich aber, dass die geäußerten Meinungen nicht für eine Beobachtung reichen:

Die Frage, wie viel Debatte die Gesellschaft und auch ihre muslimischen Mitglieder aushalten müssen, treibt einige Landesämter für Verfassungsschutz schon länger um. Baden-Württemberg richtete 2011 eigens ein Arbeitsgebiet „Islamfeindliche Bestrebungen“ ein, um sich mit der „Abgrenzung zwischen (demokratisch) zulässiger Kritik an der Religion – im Rahmen der freien Meinungsäußerung – und Islamfeindlichkeit“ zu befassen, wie es dort heißt. Die Beamten sahen sich vor allem die Autoren des Blogs „Politically Incorrect“ gründlich an. Aber zu handfesten Maßnahmen konnte man sich am Ende nicht entschließen in Stuttgart, die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut.

In Sachsen sieht man Kritik am Islam als legitim an, solange nicht Moslems die Grundrechte abgesprochen werden:

Zu den Ländern, welche die neue Linie rasch übernommen haben, zählt nach der aktuellen AfD-Entscheidung des Bundesamts auch Sachsen, die Heimat der Pegida-Demonstrationen „gegen die Islamisierung des Abendlands“. „Kritik an einer Religion ist legitim“, sagt der Leiter des dortigen Verfassungsschutzamts, Gordian Meyer-Plath. „Aber wenn jemand sagt: Jemand, der Muslim ist, kann hier nicht die gleichen Rechte haben, dann ist eine Grenze überschritten.“ Das fasst auch den Kerngedanken des Bundesverfassungsgerichts aus dem NPD-Urteil von 2017 zusammen, an dem sich das Bundesamt für Verfassungsschutz bei seiner Bewertung der AfD eng orientiert hat.

Nun will der Verfassungsschutz die AfD bundesweit laut Süddeutscher Zeitung [6] auch wegen der Islamkritik ins Visier nehmen:

Denn das Bundesamt für Verfassungsschutz stützt sich bei seiner Entscheidung, den AfD-„Flügel“ ins Visier zu nehmen, vor allem auf diesen einen Vorwurf: Islamfeindlichkeit. „Die Agitation gegen Flüchtlinge und Migranten stellt das zentrale Thema der Verlautbarungen von AfD-Organisationseinheiten dar“, schreiben die Beamten. „Dabei verbinden sich fremdenfeindliche Argumentationsmuster mit islamfeindlichen Ressentiments.“ Mit diesem Argument steht und fällt eine künftige Beobachtung der AfD, andere Argumente sind aus Sicht der Verfassungsschützer viel schwächer. Selbst Tillschneider, der Rechtsaußen, bekenne sich ja grundsätzlich „zur Demokratie als einer Herrschaftsform, in der das Mehrheitsprinzip gilt und in der das Volk entscheidet“.

Das ist nicht mehr der klassische Rechtsextremismus, der die Demokratie durch einen Führerstaat ersetzen will. Zumal Neurechte wie Tillschneider ihre Kritik am Islam zumindest nach außen hin gern mit der Behauptung verbinden, sie sorgten sich um die Demokratie. „Der Islam ist eine Religion, die auch auf die Politik ausgreift“, sagte er 2016 der Zeitung Fränkischer Tag. „Der Islam möchte die ganze Gesellschaft überformen. Die Trennung zwischen Religion und Gesellschaft kennt er nicht. Das ist mit unseren Verfassungsgrundsätzen unvereinbar.“ Auch das Bundestagswahlprogramm der AfD setzte auf die Formulierung, „der Islam“ stehe „im Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“.

Der Obmann des Auswärtigen Ausschusses der AfD, Petr Bystron, bezeichnet dieses Vorgehen des Verfassungsschutzes im Interview mit RT International als durchschaubares politisches Manöver:

Dass der Verfassungsschutz den jeweiligen Innenministerien der Länder unterstellt ist, legt bereits den Grundstein für einen möglichen politischen Missbrauch. So können die Altparteien eine aufkommende Konkurrenz durch die Stigmatisierung mit einer Verfassungsschutzbeobachtung schnell mundtot machen.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [7] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon. [8]

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