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AfD legt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizei-Einsatzleiter ein

Von EUGEN PRINZ | Das Muster ist immer das selbe: Die AfD hält einen Parteitag ab, die Antifa ist auch zugegen und fotografiert die Autokennzeichen der Delegierten. Einige Wochen später wird dann das eine oder andere Fahrzeug nachts auf dem Laternenparkplatz beschädigt oder geht sogar in Flammen auf.

Offenbar hat die Antifa Kontakte zu Behördenmitarbeiter, die über das Fahrzeugkennzeichen an die Halterdaten kommen und diese illegal an die gewalttätigen linken Chaoten weitergeben.

Auch PI-NEWS Autor Michael Stürzenberger und seine Mitstreiter mussten diese leidvolle Erfahrung schon machen.

Als Stürzenberger deshalb das Kennzeichen seines Kundgebungsfahrzeuges während einer Pegida-Veranstaltung am 13.7.2018 in Fürth verdeckte, wurde er wegen Kennzeichenmissbrauchs zu einer Geldstrafe verurteilt [1].

Keine Hilfe von der Polizei

Anläßlich des AfD-Landesparteitages in Greding am 21.07.2019 fotografierten einige Personen aus einer Gegendemonstration heraus systematisch die Fahrzeuge von Parteitagsteilnehmern und deren Insassen. Trotz mehrfacher Aufforderung weigerte sich der Einsatzleiter der Polizei, dies zu unterbinden.

Nun hat der Landesvorstand der AfD die Konsequenzen aus diesem Verhalten gezogen und beim bayerischen Staatsministerium für Inneres Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Einsatzleiter eingelegt.

Zugleich beantragte die AfD beim Innenminister, die Kreisverwaltungsbehörden anzuweisen, bei Gegendemonstrationen zu Parteitagen ungeachtet der Partei grundsätzlich die Auflage zu erlassen, dass aus der Kundgebung heraus keine Fotos von Parteitagsteilnehmern oder deren Fahrzeugen gemacht werden dürfen.

AfD-Chef Sichert zu den Gründen:

[2]„Das bayerische Innenministerium führt im VS-Bericht 2017 und 2018 selbst auf, dass Linksextremisten Daten von AfD-Mitgliedern sammeln und verbreiten, um sie zu denunzieren, bzw. gezielte Angriffe zu ermöglichen. Wenn Mitglieder gleich welcher Partei Angst um ihre körperliche Unversehrtheit oder Angriffen auf ihr Eigentum haben müssen, dann ist die im Grundgesetz in Artikel 21 verankerte Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes gefährdet. In einer funktionierenden Demokratie darf niemand aufgrund seiner Parteimitgliedschaft Angst vor Angriffen haben. Polizei und Innenministerium machen sich zu Handlangern gewalttätiger Extremisten, wenn sie zulassen, dass diese systematisch Bilder von Parteitagsteilnehmern und Fahrzeugen von Teilnehmern von Parteitagen für ihre Archive machen.“

Es wäre zu hoffen, dass das Vorgehen der AfD von Erfolg gekrönt ist. Wenn der Staat schon PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger für seine Methode, sich zu schützen, bestraft, muss er einen anderen Weg anbieten. Tut er das nicht, gibt er ein weiteres Mal Teile seines Staatsvolkes der Willkür und der Gewalt preis.


[3]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [4] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [5] oder Twitter. [6]

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Podiumsdiskussion an Schulen: AfD wehrt sich gegen Nichteinladung

geschrieben von Eugen Prinz am in AfD,Deutschland,Diskriminierung,Politik | 96 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Nachdem bereits der Schulleiter des Maristen-Gymnasiums in Furth bei Landshut keinen Vertreter der AfD zu der im Vorfeld Europa-Wahl stattfindenden politischen Podiumsdiskussion eingeladen hatte (PI-NEWS berichtete [7]), ist nun auch der Leiter der Realschule Vilsbiburg, Klaus Herdl [8], seinem Beispiel gefolgt. Dessen Begründung für die Nichteinladung zur Veranstaltung, die am 8. Mai stattfand: die AfD-Jugendorganisation sei „tendenziell sehr rechtsextrem“ und werde „vom Verfassungsschutz beobachtet“.

AfD-Funktionär: Heuchelei ist inzwischen das Erziehungsziel an Schulen

Der Co-Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Landshut, Wolfram Schubert, meint dazu in einem Kommentar, der an die relevanten Presseorgane versandt wurde:

„Eine pfiffige Begründung, pädagogisch wertvoll. Es ist schließlich auch keiner zugegen, der einwenden könnte, es gehe gar nicht um die Jugendorganisation, sondern um die politischen Positionen der Partei, die auf dem Prüfstand stehen. Es ist auch keiner da, der zu hinterfragen wagt, ob das Handeln des Verfassungsschutzes überhaupt gesetzeskonform ist. Dabei wäre diese Frage für einen verantwortlich handelnden Schulleiter durchaus von Belang, denn in den bisher bekanntgemachten Fällen haben die Gerichte den Einsatz des Verfassungsschutzes gegen die AfD als rechtswidrigen Mißbrauch von Regierungsmacht zum Nachteil der Opposition gebrandmarkt.
Nimmt man die Begründung des Schulleiters Herdl probehalber ernst, stößt man unweigerlich auf die Frage, warum er die Jugendorganisationen anderer Parteien von seiner Fürsorge ausspart. Die Antwort: Er hätte dann konsequenterweise auch die SPD von der Veranstaltung ausschließen müssen. Denn die Forderungen des Juso-Vorsitzenden Künert nach Abtreibungen bis kurz vor der Geburt sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts klar verfassungsfeindlich; nach Gesetzeslage muß daher Künert zwingend vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Entsprechendes gilt für seine Forderung, alle BMW-Aktionäre – von denen sicherlich nicht wenige zu den Diskutanten und den Schülereltern gehören – zu enteignen.
Hätte Herdl Zivilcourage gezeigt und die SPD ebenfalls ausgeschlossen, wäre er glaubwürdig. Ihm wäre der gebührende Respekt sicher.
So aber muß er sich den Vorwurf gefallen lassen, mit doppelten Standards zu messen. Der
Volksmund nennt so etwas Heuchelei. Dies scheint inzwischen das Erziehungsziel an vielen Schulen geworden zu sein.“

Dienstaufsichtsbeschwerde und Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung

Schubert, der gleichzeitig als Volljurist auch Justitiar des AfD-Landesverbands Bayern ist, wird zudem beim Kultusministerium gegen die beiden Schulleiter eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

Auch die bayerische Staatsregierung muss Rede und Antwort stehen, da der AfD-Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller am 7. Mai 2019 eine Schriftliche Anfrage an sie gestellt hat:

Ich frage die Staatsregierung:
1. Andersdenkende:
1.1. Ist es aus Sicht der Staatsregierung mit dem staatlichen Bildungsauftrag vereinbar,
Andersdenkende politische Kräfte einer einzigen politischen Ausrichtung zu Diskussionen ganz
gezielt nicht einzuladen (Bitte die Antwort unter Angabe der einschlägigen Rechtsprechung)?
1.2. Wenn ja, wie sollen aus Sicht der Staatsregierung Schüler dann lernen mit alternativen
Positionen / Gedanken / Meinungen umzugehen?
1.3. Ist es einem Beamten erlaubt, politische Parteien, die durch demokratische Wahlen ins
Maximilaneum gewählt wurden, als „außerhalb des demokratischen Spektrums“ darzustellen?
2. Ist es für einen verbeamteten Schuldirektor mit dem Gebot der politischen Mäßigung vereinbar, eine in das Maximilaneum gewählte politische Partei zu einer Diskussion zwischen Schülern und Politikern auf dem Schulgelände ganz gezielt nicht einzuladen?
3. Ist es für einen verbeamteten Schuldirektor mit dem Gebot der Neutralität vereinbar, eine in das Maximilaneum gewählte politische Partei zu einer Diskussion zwischen Schülern und
Politikern auf dem Schulgelände ganz gezielt nicht einzuladen?
4. Ist es Lehrern erlaubt, sich im Schulbetrieb “ von der AfD klar zu distanzieren, indem wir
sie nicht einladen“ (Bitte unter Angabe der einschlägigen Rechtsprechung nach verbeamteten
bzw. . . angestellten Lehrern ausdifferenzieren)?
5. Welche Vorgaben sind der Staatsregierung bekannt, welche für Schulleiter gelten und die das Ziel haben, eine politische Ausgewogenheit bei schulischen Veranstaltungen sicherzustellen (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln)?
6. Wie unterscheiden sich die Antworten aus 1 bis 5 für den Fall, daß der verbeamtete Lehrer auf einer privat getragenen Schule tätig ist (Bitte Rechtsgrundlage bzw. einschlägige Rechtsprechung angeben)?
7. Wie unterscheiden sich die Antworten aus 1 bis 5 für den Fall, daß der Lehrer nicht verbeamtet ist und auf einer privat getragenen Schule tätig ist (Bitte Rechtsgrundlage bzw. einschlägige Rechtsprechung angeben)?
8. Ist es mit den Grundsätzen eines „Schutzraums Schule“ vereinbar, daß ein ganzes Kollegium an Lehrern sich dahingehend verständigt eine einzige im Maximilianeum vertretene Partei niemals einzuladen?

Erwähnenswert ist noch, dass selbst in der Mainstream-Presse ein geteiltes Echo über die Entscheidung der Schulleiter herrscht. Zitat aus der Berichterstattung der Landshuter Zeitung über die Podiumsdiskussion am Maristen-Gymnasium Furth:

„Bestimmt hätten die Schüler auch der AfD auf den Zahn fühlen wollen.“

Schulleiter als Zensoren der Meinungsfreiheit

Es spricht Bände, wenn selbst die Systemmedien da etwas Bauchweh bekommen. Es ist ja auch kein Wunder: Einerseits sollen an den Schulen mündige Demokraten herangezogen werden, auf der anderen Seite schwingen sich die Schulleiter rechtswidrig zu Richtern darüber auf, was die ihnen anvertraute Jugend erfahren darf und was nicht. Dafür kann es nur einen Grund geben: Die linksgrünen Rektoren aus der 68er Kaderschmiede fürchten sich vor der Wahrheit und den besseren Argumenten der einzig wirklichen Opposition im Land.

An dieser Stelle nochmals der Aufruf an unsere Leser: Wenn Ihnen weitere derartige Vorfälle bekannt werden, bitten wir Sie um Mitteilung an recherche@pi-news.net. Sollten sich diese Nichteinladungen häufen, kann das Ergebnis der Europa Wahl unter Umständen angefochten werden.


[3]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [4] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [5] oder Twitter. [6]

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Poings Bürgermeister: Anti-AfD Hetze im Amtsblatt – Wahlergebnis anfechtbar

geschrieben von Eugen Prinz am in Alternative für Deutschland (AfD),Altparteien,Deutschland,Linke,Linksfaschismus,Video,Wahlen | 110 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Die bayerischen Landtagswahlen stehen unmittelbar bevor. Die Umfragewerte von CSU und SPD sind im freien Fall. Die Sozialdemokraten reagieren darauf mit einem schmutzigen Wahlkampf, bei dem die Regeln des politischen und menschlichen Anstands nicht mehr gelten [9], besonders was die Auseinandersetzung mit der AfD betrifft. Inzwischen stellt sich sogar die Frage, ob ein Gemeindeoberhaupt gesetzliche Bestimmungen verletzt hat, um die Alternativ für Deutschland, jene Partei, die vom Wählerschwund der Sozialdemokraten am meisten profitiert [10], in den Dreck zu ziehen.

Die Rede ist von Albert Hingerl (SPD), dem Ersten Bürgermeister von Poing im Landkreis Ebersberg, der das Amtsblatt der Gemeinde als Wahlkampfinstrument mißbraucht hat, indem er darin Hasstiraden gegen die AfD veröffentlichte.

Anlaß seiner Entgleisung war ein Wahlkampfplakat der Alternative für Deutschland, das eine Gruppe von fröhlich lachenden, indigenen deutschen Schülern zeigt (siehe Beitragsbild). Unter der Abbildung stehen die Worte „Deutsche Leitkultur“, darunter „Islamfreie Schulen“.

Hasstirade des Bürgermeisters gegen die AfD im amtlichen Teil des Gemeideblattes

Das brachte den Ersten Bürgermeister anscheinend so in Rage, dass er im Amtsblatt seiner Gemeinde auf das Übelste gegen die AfD polemisierte. Hier der Text in Auszügen:

[…] Solche Parolen beschädigen das Zusammenleben an den Schulen und damit auch das Gemeindeleben. Sie machen deutlich, dass sich diese sogenannte Partei nicht nur am rechten Rand bewegt, sondern mehr und mehr an die Nazi-Propaganda anknüpft und versucht, die Demokratie und den gesellschaftlichen Pluralismus zu vergiften. Es gilt, das Abrutschen eines Teils der bundesrepublikanischen Bevölkerung in den braunen Sumpf und damit die Spaltung der Gesellschaft mit allen demokratisch legitimierten Mittel zu verhindern. Insbesondere dürfen unsere Kinder und damit Schülerinnen und Schüler diesen Hetzern nicht als Zielgruppe überlassen werden. Akzeptanz fördert Integration, Ausgrenzung fördert Radikalismus.
Den dumpfen Parolen dieser fremdenfeindlichen Hetze gilt es deshalb die Willkommenskultur und ein friedliches, vielfältiges Miteinander entgegen zu setzen. [Hervorhebungen durch PI-NEWS]

Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht

Ein Bürgermeister, der kraft seines Amtes auf diese Weise Wahlkampf gegen einen Konkurrenten (und damit für seine eigene Partei) betreibt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, in gröblichster Weise seine Amtsstellung zu mißbrauchen und damit gegen seine in der Verfassung festgeschriebenen parteipolitischen Neutralitätspflicht zu verstoßen. Das ergibt sich aus der Aufgabenzuweisung in Art. 83 BayVerf sowie dem Sachlichkeitsgebot in Art. 56 BayGO:

(1) Die gemeindliche Verwaltungstätigkeit muß mit der Verfassung und den Gesetzen im Einklang stehen. Sie darf nur von sachlichen Gesichtspunkten geleitet sein.

Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt in seiner Rechtsprechung [11] das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot der Exekutive im parteipolitischen Wettbewerb.

AfD: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Ersten Bürgermeister

Der Justitiar des Landesvorstandes der AfD, Wolfram Schubert, hat angesicht dieser Rechtslage eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Ersten Bürgermeister Albert Hingerl eingereicht (zum Vergrößern bitte anklicken):

[12] [13]

Prompt wurde das umstrittene Amtsblatt aus dem Netz genommen. Das genügt natürlich nicht, deshalb forderte Wolfram Schubert, der auch Mitglied des bayerischen Landesvorstandes der AfD ist, im nächsten Amtsblatt und zwar noch vor der Landtagswahl, folgende Gegendarstellung der AfD zu veröffentlichen:

[14]Ohne Gegendarstellung kommender Wahlgang nicht regulär?

[15]
Der Wahlkreis 114: Sollte die AfD das dortige Wahlerergebnis wegen des Verhaltens des Ersten Bürgermeisters von Poing erfolgreich anfechten, muss der Urnengang wiederholt werden.

Was dieser Angelegenheit besondere Bedeutung verleiht, ist die Tatsache, dass durch das umstrittene Vorgehen des Ersten Bürgermeisters Albert Hingerl unter Umständen die Chancengleichheit im Wahlkampf verletzt wurde. Das bietet der AfD die Möglichkeit, die Wahl anzufechten und durchzusetzen, dass der Urnengang im Stimmkreis 114 (siehe
Grafik) wiederholt werden muss. Das ganze wäre natürlich mit einem hohen Aufwand und bundesweiten Schlagzeilen verbunden.

Das Landratsamt Ebersberg will dieses Risiko jedoch eingehen, wie PI-NEWS bei der Pressestelle der Behörde in Erfahrung bringen konnte. Folgende Stellungnahme wurde der Redaktion übermittelt:

„Die Dienstaufsichtsbeschwerde ging am Donnerstag, 4. Oktober 2018 im Landratsamt ein. Der Landrat hat sie umgehend an die zuständige Kommunalaufsicht im staatlichen Landratsamt zur juristischen Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet. Inzwischen haben sowohl die für das Kommunalrecht zuständigen Juristen im Landratsamt als auch die dem Amt vorgesetzten Behörden in München das weitere Vorgehen rechtlich geprüft. Das Ergebnis: Das Landratsamt wird akut kommunalaufsichtlich nicht einschreiten. Dem Bürgermeister wurde nahegelegt, die Erklärung von der Homepage der Gemeinde zu löschen. Das ist bereits umgesetzt. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird im üblichen Verfahren bearbeitet.“

Die Gegendarstellung wird also nicht veröffentlicht. Falls der Urnengang in diesem Stimmkreis deshalb wiederholt werden muss, trägt neben Albert Hingerl damit auch der zuständige Landrat, Robert Niedergesäß (CSU) die Verantwortung.

Wenn Sie dem Ersten Bürgermeister von Poing Ihre Meinung zu seinen zweifelhaften Wahlkampfmethoden mitteilen wollen, finden Sie hier [16] die Kontaktdaten. Wir bitten jedoch darum, nicht dem Beispiel der SPD zu folgen und das in einer Weise zu tun, wie es zivilisierten Menschen entspricht.

Wer im Glashaus sitzt

Die Sozialdemokraten reden von Hass und Hetze, dabei sind sie es, die das gesellschaftliche Klima mit ihren Tiraden gegen die AfD und damit auch gegen ihre ehemaligen Wähler vergiften. Passend zum Thema das neue Video der Straubinger AfD-Bundestagsabgeordneten Corinna Miazga. Sie dokumentiert, wie der „rote Hass“ der SPD Wählerstimmen kostet:

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