Von LUPO | Selbst die Morde an jungen Mädchen in Freiburg [1] und Kandel [2] durch „Flüchtlinge“, die sich als Minderjährige ausgegeben haben, aber längst erwachsen waren, bringen den Niedersächsischen Flüchtlingsrat nicht davon ab, weiterhin eine konsequente und genaue Altersfeststellung bei Flüchtlingen abzublocken.
Mit dem kruden Argument, dass Flüchtlinge ja ohnehin grundsätzlich bis 21 Jahren als minderjährig behandelt würden, wenn sie entsprechende Hilfe bräuchten, lehnte der Zusammenschluss von Flüchtlingsinitiativen, Gewerkschaften und Kirchengemeinden jetzt auch die neuen DNA-Tests [3] ab.
Diese in Amerika entwickelte und wissenschaftlich anerkannte Methode hatte sich der Landkreis Hildesheim erstmals in Deutschland zunutze gemacht. Er entlarvte damit einen angeblich 16-jährigen „Flüchtling“ als 26-jährigen Täuscher und ersparte sich monatliche Betreuungskosten von ca. 5000 Euro (PI-NEWS berichtete [4]).
Könnten Maria und Mia ohne die Alterslüge noch leben?
Der Flüchtlingsrat stellt damit einmal mehr unter Beweis, dass es ihm offensichtlich nur um die Durchsetzung seiner verqueren Flüchtlingsideologie geht, dass es ihm aber an der nötigen Empathie für die Mordopfer mangelt. Denn es stellt sich die Frage: könnten die ermordeten jungen Frauen heute noch leben, wenn ihre Mörder nicht in überbordender Gutgläubigkeit als traumatisierte Jugendliche verzärtelt worden, sondern von Beginn an als Erwachsene erkannt und entsprechend stringent integriert worden wären.
- Im Freiburger Fall konnte sich der als 17-jährig eingeschätzte Afghane Hussein K. als besonders geschützter Jugendlicher mit monatlich 400 Euro Taschengeld, freier Kost und Logis, Einliegerwohnung und weitgehend unkontrolliert einen feinen Lenz mit Alkohol, Drogen und Müßiggang machen, eher er nächtens an der Dreisam die 19-jährige Studentin Maria L. vergewaltigte und im Fluss ertränkte. Im laufenden Prozess wird sein Alter auf zwischen 26 und 33 Jahre geschätzt. Man darf unterstellen, dass entwurzelte Männer mit dem körperlichen und geistigen Vermögen eines Erwachsenen, die den besonderen Schutz als Minderjährige genießen, diesen Status missverstehen, weidlich ausnutzen und sich wie im Paradies fühlen: sie nehmen sich, was ihnen gefällt. Sie sind ja noch „Kinder“, es passiert ihnen nichts oder nicht viel, führt ihnen die freiheitliche deutsche Gesellschaft täglich vor Augen. Als Erwachsene müssten sie mit stringenterer Integration und härteren Strafen rechnen.
- Im Fall Kandel war der angeblich erst 15-jährige Mörder Abdul D. (die Staatsanwaltschaft stuft den Fall inzwischen als Mord ein) mit einem 15-jährigen Mädchen liiert, die sich nach der Romanze von ihm trennt. Es darf als sicher angenommen werden, dass die Eltern des aus verletzter Ehre erstochenen Mädchens ihrer Tochter den Umgang mit dem mittlerweile als erwachsen (25-jährig?) eingestuften Afghanen niemals erlaubt hätten, wenn ihnen dessen wahres (Erwachsenen-)Alter konkret bewusst gewesen wäre. Welche Eltern vertrauen 15-jährige Töchter 26-jährigen Erwachsenen aus fremden Kulturkreisen an? Es sei denn, sie handeln aus gutmenschlicher Verblendung.
Die o.g. Fälle unterstreichen exemplarisch, wie wichtig und notwendig eine unverzügliche genaue Altersfeststellung ist. Hinzu kommen Betreuungskosten in jährlicher Milliardenhöhe, die sonst ihren Verwendungszweck grob und willentlich verfehlen und tatsächlicher Not entzogen werden. Die Akzeptanz auch der wohlmeinenden Bürger für „ehrliche Flüchtlinge“ schwindet in dem Maße, wie der Eindruck entsteht, dass mit dem Samaritertum ideologisches Schindluder getrieben wird.
Die „Würde“ der Täter
Vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat liest man vom Leid der Opfer und der Not der Hinterbliebenen in seiner Stellungnahme nichts. Ihm ist vor allem wichtig, Altersfeststellungen möglichst zu verhindern und zu verwässern. Also fordert er sozialpädagogische Altersfeststellungen durch „Qualifizierte Inaugenscheinnahme“ und lehnt obligatorische Altersfeststellungen mit medizinischen Methoden als gesundheitsschädigend und würdelos ab. Auch die kalifornischen DNA-Tests, die nur einer Blut- und Speichelprobe bedürfen, können ihn nicht überzeugen. So könnten Krankheit und Stress des Probanden das Ergebnis beeinflussen. Stressfaktoren dürfte es bei Flüchtlingen ja jede Menge geben.
Auch das Sozialministerium im rot-schwarz regierten Niedersachsen sieht keinen Änderungsbedarf der bestehenden Verfahrensweise. Damit stellt sich auch die CDU gegen die Forderung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB), der Alterstests für junge Flüchtlinge gleich nach der Ankunft in Deutschland für notwendig hält. Eindeutig pro DNA-Test sprechen sich ebenfalls die Leser der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung aus: in einer laufenden Abstimmung zu Alterstests bei Flüchtlingen plädierten am Donnerstagmittag 88,9 Prozent für wissenschaftliche und verbindliche Ergebnisse.
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