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Döbeln: Bewährungsstrafen für Sprengstoffanschlag auf AfD-Büro

Am 3. Januar 2019 wurde auf das Parteibüro der AfD in Döbeln im sächsischen Landkreis Mittelsachsen ein Bombenanschlag verübt. Die drei Täter zündeten auf dem Fensterbrett des Lokals eine Kugelbombe der Kategorie F4 (PI-NEWS berichtete mehrfach [1]). Ein Sprengsatz dieser Größenordnung kann durchaus Menschen töten [2]. Nun gibt es ein Urteil im Prozess gegen das linksradikale Trio.

Die Detonation der mit mehr als einem Kilogramm Sprengstoff versehenen Kugelbombe zerstörte Fenster und Teile des Inventars. Ein Nachbargebäude wurde ebenso beschädigt, wie vor dem Haus geparkte Fahrzeuge. Insgesamt soll der Sachschaden mindestens 16.000 Euro betragen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die zwei Haupttäter (29 und 32 Jahre alt) Haftstrafen von mehr als zwei Jahren gefordert. Die Anklage lautete auf das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, versuchte Brandstiftung, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Am Donnerstag wurden die Angeklagten vom Amtsgericht Döbeln zu zwei bzw. einem Jahr und elf Monaten Haft verurteilt – auf Bewährung [3]! Es wurde auch eine Geldstrafe von je 2.500 Euro verhängt, die an die Opferhilfe Sachsen gehen soll. Der dritte Beschuldigte bekam neun Monate auf Bewährung, wegen Beihilfe und muss 1.000 Euro an das Blaue Kreuz zahlen.

Einer der Täter habe ausgesagt, dass er nicht mit so einer Zerstörung gerechnet habe. Das lässt darauf schließen, dass es entweder um die geistige Kapazität des Mannes oder um den Wahrheitsgehalt dieser Aussage schlecht bestellt ist.

Nun ist jede Gewalttat eine zu viel und das Aufrechnen solcher verändert nichts zum Besseren. Dennoch zwingt sich hier ein Vergleich auf. In der Nacht zum 27. September 2016 wurde vor der Fatih-Moschee in Dresden eine Rohrbombe [4] gezündet, wobei die Eingangstür eingedrückt wurde und durch einen Feuerball Verrußungen an der Hauswand entstanden, verletzt wurde niemand. Der Täter wurde zu zehn Jahren unbedingter Haft [5] verurteilt. Das Urteil wurde in Folge auch durch den Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 20. Juni 2019 (5 StR 127/19) bestätigt.

Argumentiert wurde hierbei u.a., dass sich Personen im Haus befunden hätten. Allerdings mussten die Täter in Döbeln auch davon ausgehen, dass sich zumindest in den Wohnungen über und/oder neben dem Anschlagsziel Menschen aufhielten.

Recht und Gerechtigkeit, zwei Dinge, die nur sprachlich verwandt sind. (lsg)

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Döbeln: Kugelbomben können töten

geschrieben von dago15 am in Alternative für Deutschland (AfD) | 121 Kommentare

Von LUPO | Nach und nach wird deutlich, dass in Döbeln nur durch Glück keine menschlichen Opfer zu beklagen sind. Es hätte durchaus Verletzte oder sogar Tote beim Terroranschlag auf das AfD-Büro in der Nacht zum 3. Januar geben können. Die drei Tatverdächtigen zündeten eine Kugelbombe der Kategorie F4, die tödliche Wirkung entfalten kann. Sie nahmen damit bewusst die Tötung von Menschen billigend in Kauf, wie Vergleichsfälle in Hamburg und Österreich unterstreichen.

PI-NEWS hatte bereits angesichts der Trümmer und der erheblichen Schäden im Umfeld des AfD-Büros richtigerweise von einer Bombe und Terroranschlag geschrieben, während die meisten Mainstream-Medien noch den lebensbedrohenden Terrorakt verharmlosten, hervorgerufen durch eine „unbekannte Substanz“ und „starken Böller“.

Bild online hat nun in der Samstagausgabe [6] der journalistischen der Not gehorchend verbal gleichgezogen. Sie schreibt „von einer in einer Mülltonne platzierten Kugelbombe Kategorie F4 – sie gilt als besonders gefährlich und darf nur von professionellen Feuerwerkern transportiert werden.“

Wie gefährlich solche Sprengkörper sein können, zeigt ein aktueller Fall aus Österreich. Dort wurde ein 17-Jähriger durch eine F4-Kugelbombe getötet.

Bei F4 handelt es sich um die höchste Kategorie bei den Feuerwerkskörpern mit den dementsprechend höchsten Auflagen, berichtet OE24. [2] Feuerwerkskörper der Kategorie F4 dürften nur von Personen mit einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft erworben werden. Offenbar habe der 17-Jährige die Wucht der Rakete unterschätzt, die laut Analyse mit 80 Meter pro Sekunde – was 288 km/h entspricht – in die Höhe schoss. Der Teenager, der sie gezündet hatte, „befand sich mit dem Oberkörper in der Flugbahn“. Für ihn sei jede Hilfe zu spät gekommen.

Bereits im Juni 2017 hatte sich ein 29-Jähriger in Wilhelmshaven bei der Explosion einer Kugelbombe F4 lebensgefährlich verletzt [7]. Vorsorglich waren zwei Wohnhäuser kurzfristig evakuiert und eine Straße gesperrt worden.

Wie bereits von PI-NEWS berichtet, sind die durch einen Zufall schnell ermittelten Tatverdächtigen von Döbeln (29, 32, 50 aus Döbeln) inzwischen wieder auf freiem Fuß, weil laut Staatsanwaltschaft keine Fluchtgefahr besteht. Die durch offensichtliche Milde bei Urteilen wegen Gewalt, die sich gegen „rechts“ richtet, in die Kritik geratene Justiz wird durch solche Praktiken nicht glaubwürdiger. Immerhin ist in Döbeln nicht wegzudiskutieren, dass die Täter „schwere Verletzungen oder Schlimmeres von Menschen billigend in Kauf genommen haben.“ Innenminister Roland Wöller (CDU): „Wir haben es hier mit einer ganz neuen Qualität von Gewalt gegen Vertreter der Politik zu tun.“

Etliche Foristen in diesem Blog haben bereits den Vergleich zum Moschee-Urteil vom August 2018 hingewiesen. Darin wurde ein 31-Jähriger zu fast zehn Jahren Haft verurteilt wegen versuchten Mordes, Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und versuchter besonders schwerer Brandstiftung. Verletzte bei seinen Taten auf eine Moschee und das Kongresszentrum 2015 in Dresden gab es keine, der Schaden hielt sich in Grenzen.

Vergleich der Anschläge in Dresden auf die Moschee (l.) und in Döbeln auf das AfD-Büro.

Motivlage, mutmaßliche versuchte Tötungsabsicht, Sprengstoffanschlag, versuchte besonders schwere Brandstiftung sind mit dem Döbelner Anschlag vergleichbar. Das Schadensausmaß in Döbeln liegt vermutlich höher, weil die Kugelbombe in eine Mülltonne geworfen wurde und eine verheerende Wirkung entfaltete.

Nun stellt sich die Frage, ob auch die mutmaßlich linksextremistischen Gewalttäter von Döbeln mit gleicher Elle gemessen werden. Über Einzelheiten des Täterhintergrundes und der Motive lassen sich Polizei und Justiz bisher nicht aus. Wahrscheinlich handelt es sich um vereinsamte, an den Rand gedrängte Männer, die nicht anders konnten als zu bomben.

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