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Max Krah (AfD): Warum ist Merkel so wie sie ist?

Verschwörungstheorien zur destruktiven Politik unserer Kanzlerin gibt es genug, aber wenig plausible Erklärungen. Eine, die sich relativ einleuchtend anhört, lieferte der nach 25 Jahren bei der CDU aus- und in die AfD eingetretene Rechtsanwalt und Unternehmer Dr. Maximilian Krah. Seine Einschätzung zu Merkel:

Sie denkt global. Sie ist nicht dem deutschen Volk verpflichtet, sondern der ganzen Welt. Ihre Politik muss das Wohl der ganzen Welt berücksichtigen und ist nicht auf Deutschland und das Wohl des deutschen Volkes begrenzt. Jeder Mensch, gleich ob Bürger oder Fremder, hat die gleichen Rechte. In dem Moment, wo ein Mensch nicht nur vorübergehend deutschen Boden erreicht, erwirbt er gleiche Ansprüche wie „diejenigen, die schon länger hier leben“. Sie ist nicht die Kanzlerin der Deutschen, sondern die Verantwortliche für dieses „Deutschland“ genannte Gebiet. Das Wohl dieses Gebietes und „derjenigen, die hier leben“ ist nicht denkbar ohne das globale Wohl.

Was Krah auf seinem Blog [1] etwas abstrakt darstellt, erklärt er ausführlich im oberen Video.

Was passiert mit Merkel nach dem Ende ihrer Karriere?

Den Ausführungen von Krah folgend, brauchen wir nicht auf den Tag zu warten, an dem Merkel die Konsequenzen ihrer katastrophalen Politik klar werden und sie reumütig und von Weinkrämpfen geschüttelt zusammenbricht. Sie kennt die Konsequenzen längst und betrachtet sie als notwendige Kollateralschäden bei der Umsetzung ihres Volksaustauschprogramms zur Förderung einer pseudodemokratischen EU-Zentralherrschaft, mit dem wir nach dem Prinzip „Vogel friss oder stirb“ zu leben haben.

Es gibt übrigens böse Menschen, die darauf hoffen, dass die Kanzlerin irgendwann dasselbe Schicksal ereilen wird, wie 1989 Nicolae Ceausescu [2].  Mit dem langjährigen rumänischen Staatspräsidenten wurde nach einem kurzen Prozess kurzer Prozess [3] gemacht, unter anderem wegen Zerstörung der Staatsordnung.

Zerstörung der Staatsordnung… Kommt Ihnen das bekannt vor? Ja, genau. So eine haben wir auch. Wie weiland die Rumänen sind auch wir mit einem Regierungsoberhaupt geschlagen, das die Staatsordnung zerstört. Trotzdem wünschen wir der Kanzlerin ein Schicksal wie jenes von Ceausescu natürlich nicht.

Aber es wäre auch nicht zufriedenstellend, wenn sich die Prognose von Maximilian Krah als richtig erweist. Seiner Meinung nach wird Merkel nach Ende ihrer politischen Karriere in Privatjets um die Welt reisen und für 100.000 Dollar pro Abend Vorträge halten.

Es bleibt zu hoffen, dass er sich hier irrt und dass nach der Ära Merkel eine Regierung ins Amt kommt, die die Rechtsordnung wieder herstellt. Dann würde Merkel ihre Vorträge nicht in den Konferenzsälen vornehmer Nobelhotels halten, sondern als Hauptangeklagte vor der Staatsschutzkammer des zuständigen Landgerichts. Ohne Entgelt und mit ihrer Umvolkungs-Entourage als Mitangeklagte, versteht sich.

Update – Welche Straftaten kann man Merkel zur Last legen?

Nachdem in der Kommentarspalte berechtigterweise die Frage aufgetaucht ist, welche Straftaten man der Kanzlerin konkret zur Last legen kann, hat PI News einen Fachjuristen mit langjähriger Erfahrung im Bereich Strafrecht, konsultiert. Hier seine Beurteilung:

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)

§ 96 Einschleusen von Ausländern
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung
1.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und
a)
dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
b)
wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder
2.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1
(…)
(!) 5. den Geschleusten einer das Leben gefährdenden, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt.

Desweiteren ist wegen der ertrunkenen Mittelmehrflüchtlinge auch der Tatbestand der fahrlässigen Tötung in tausenden von Fällen zu prüfen:

§ 222
Fahrlässige Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der immer wieder ins Spiel gebrachte Hochverrat kann wegen fehlender Gewaltanwendung nicht zur Anwendung kommen. Bei der AfD gibt es Bestrebungen, den Gesetzestext hier anzupassen. Aber da es ein Verbot rückwirkender Bestrafung gibt, würde das auf Merkel keine Anwendung finden.

§ 81
Hochverrat gegen den Bund

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Soweit der Ausflug ins Strafrecht. (hsg)


Hinweis: Die in dem Video auftretenden Tonprobleme sind nur kurzzeitig.

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