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PI-NEWS Exklusiv: Dr. Michael Balke wegen Befangenheit ausgeschlossen

PI-NEWS hat erst vor wenigen Tagen darüber berichtet [1], dass vor dem Niedersächsischen Finanzgericht [2] eine Gerichtsverhandlung über ein absolut unverschämtes Steuerprivileg von Abgeordneten anberaumt ist. Jetzt wurde der PI-NEWS-REDAKTION aus gut informierten (politischen) Kreisen bekannt, dass der Hoffnungsträger im Richtergremium, Finanzrichter Dr. Michael Balke [3], aktuell per Gerichtsbeschluss – ebenfalls vom Finanzgericht Hannover – wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 42 Abs. 1 Zivilprozessordnung [4]) vom anstehenden Gerichtsprozess beim Finanzgericht in Hannover (Az.: 7 K 128/15) ausgeschlossen wurde.

Weitergehende Informationen folgen in Kürze…

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktualisierung 16:00 Uhr: Dr. Michael Balke äußert sich auf Facebook wie folgt [5]:

Dr. Michael Balke

„Ich habe das nicht erwartet. In der Tat – man hat mich aus dem Grundsatzverfahren zur Herstellung der steuerlichen Gleichbehandlung erwerbstätiger Bürger mit den Damen und Herren Gesetzgeber (MdB) auf Antrag der Finanzverwaltung per Gerichtsbeschluss vom 23.8.2018 als Richter wegen einer (angeblichen) Besorgnis der Befangenheit ausgeschlossen. Begründet wird dies mit meiner „Art der Wortwahl“ und meiner „Vehemenz“, wie ich meinen Rechtsstandpunkt zum MdB-Steuerprivileg öffentlich vertrete, etwa im Mai 2018 bei einem Vortrag in den Räumlichkeiten der Bremischen Bürgerschaft (YouTube) oder in einem im Juni 2018 geführten Interview mit dem markt intern Verlag. Ich bin maßlos enttäuscht und traurig.“

 

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Hannover: Sensationsurteil nicht gänzlich ausgeschlossen

geschrieben von PI am in Finanzen/Steuern,Justiz,Politik | 124 Kommentare

Normalerweise wäre es keine gesonderte Meldung wert, wenn die unter der Fuchtel der Politik stehenden „unabhängigen Richter“ über ein absolut unverschämtes Steuerprivileg von Abgeordneten zu entscheiden haben. Doch im aktuell anstehenden Prozess lässt eine Personalie auf der Richterbank aufhorchen – und hoffen.

Das lästige Sammeln von Belegen und den damit verbundenen alljährlichen Tanz mit dem Finanzamt ersparen sich nicht nur die Abgeordneten des Deutschen Bundestages seit vielen Jahren. Ohne jeglichen Nachweis kassieren die sauberen Damen und Herren eine steuerfreie Pauschale von mehr als 52.000 Euro pro Jahr, während der für den Spaß blechende Steuermichel, dessen Durchschnittseinkommen in diesem Jahr voraussichtlich bei rund 38.000 Euro liegen wird, seine Ausgaben äußerst detailliert belegen muss.

Und auch Niedersachsens Parlamentarier erhalten Monat für Monat eine Aufwandsentschädigung von 1435 Euro – selbstverständlich steuerfrei und ohne Nachweis.

Der ehemalige Programmierer Siegfried Lösekann aus Westerstede (Kreis Ammerland) in Niedersachsen empfindet die unverschämten Steuerprivilegien [6] der Abgeordneten in Bund und Ländern völlig zurecht als ungerecht, weil sie nicht zuletzt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.

Der Mann hat diesbezüglich gegen den Bescheid des Finanzamtes Westerstede über seine Einkommensteuer aus dem Jahre 2013 Widerspruch eingelegt, welcher in den nächsten Tagen in der anberaumten Hauptverhandlung vor dem Finanzgericht in Hannover (Az.: 7 K 128/15) mündet.

Einer Pressemitteilung seiner Prozessbevollmächtigten Dipl.-Kfm. Dr. Heiko Haupt [7] sowie Steuerberaterin Reina Becker [8] vom 16. Juli 2018 (liegt der PI-NEWS-REDAKTION vor) ist
zu entnehmen:

Aktuell ist erneut eine Klage zur rechtswidrigen MdB-Steuerselbstbegünstigung beim Niedersächsischen Finanzgericht anhängig (AZ 7 K 128/15).

In Anbetracht der namhaften Kritiker des bestehenden Politikerprivilegs werden einem erneuten Anlauf realistische Chancen eingeräumt. Kritiker und argumentativ Unterstützer des Klagebegehrens sind neben dem „Altmeister“ Prof Dr. Klaus Tipke mit kritischen Stellungnahmen u.a. die Universitätsprofessoren Dr. Roman Seer und Dr. Dieter Birk, Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim und Dr. Thomas Drysch. Unverständnis zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zu den Vorgängerverfahren haben mit Prof. Dr. Joachim Kanzler sowie Prof. Dr. Walter Drenseck zwei ehemalige Vorsitzende Richter  des BFH geäußert.

In dem oben genannten Verfahren macht erneut ein „einfacher“ Steuerpflichtiger geltend, im Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung verletzt zu sein. Es wurde der Antrag gestellt, das Finanzgericht möge einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG fassen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen.

Der für den Fall zuständige 7. Senat des Finanzgerichts in Hannover setzt sich aus der Vorsitzenden Richterin Georgia Gascard, dem Beisitzer Dr. Michael Balke und dem Richter Jens Intemann sowie zwei Schöffen (ehrenamtliche Richter) zusammen.

[9]
Dr. Michael Balke

Und für den schwer gebeutelten bundesdeutschen Steuermichel besteht Hoffnung. Sein Hoffnungsträger auf dieser fünfköpfigen Richterbank heißt Dr. Michael Balke [9]. Dr. Balke, der wie auf dem Lichtbild unschwer zu erkennen ist, niemals unbewaffnet aus dem Haus geht, gilt bundesweit nicht nur als Experte auf seinem Fachgebiet, sondern auch als einer der Allerletzten seiner Zunft, welcher seine Berufskarriere für den Kampf gegen die Steuerungerechtigkeit geopfert hat.

Ein mutiger Mann mit Rückgrat!

Schon im Jahre 2004 war Finanzrichter Dr. Michael Balke höchstpersönlich gegen die unsägliche und zutiefst ungerechte Abgeordneten-Pauschale durch alle Instanzen gezogen – natürlich ohne Erfolgschancen. Schlussendlich klagte Balke sogar noch vergeblich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Und sollte das beklagte Finanzamt Westerstede nicht auf höhere Weisung hin in den letzten Tagen noch einen Befangenheitsantrag gegen Finanzrichter Dr. Michael Balke stellen, dann sitzt er bei der Hauptverhandlung als Entscheider mit am Richterstisch.

Wer sich ein detaillierteres Bild über den umtriebigen Finanzrichter machen möchte, dem sei die Lektüre seiner aufschlussreichen Internetseite [9] sowie dessen Vortrag auf Einladung der Parlamentsgruppe der konservativen Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) am 15. Mai 2018 im Bremer Landtag empfohlen:

Die hochinteressante Verhandlung ist öffentlich und findet am Dienstag, den 28. August 2018 um 10.00 Uhr vor dem Niedersächsischen Finanzgericht [2], Leonhardtstraße 15 in Hannover, statt. Laut Auskunft eines Gerichtssprechers könnte eine Entscheidung noch am gleichen Tag ergehen.

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