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Hitlers Geburtshaus vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Braunau am Inn. In Österreich beschäftigt ein markantes Kapitel der Zeitgeschichte weiterhin die Gerichte. Es geht um das Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau am Inn, das nach aktueller Rechtslage enteignet wurde. Die frühere Besitzerin will gegen diesen Entscheid, den der österreichische Verfassungsgerichtshof im Juni bestätigte, vorgehen. Ihr Anwalt wird im Lauf der kommenden Woche eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einbringen.

Presseberichten zufolge betrachtet der Rechtsvertreter der Frau die Enteignung als Verletzung der Menschenrechte. Er brachte zudem in der vergangenen Woche beim Landesgericht Ried einen Antrag auf Festsetzung der Entschädigungszahlung eingebracht, da der Ex-Besitzerin des Hauses die ihr von der Republik zugesprochenen 310.000 Euro zu wenig sind.

Die Prüfung des Falles durch den EGMR könne Jahre dauern. Mit einer baldigen Entscheidung ist nicht zu rechnen. Auch der vom Innenministerium angekündigte Architektenwettbewerb für die Umgestaltung des Gebäudes liegt vorerst deshalb erst einmal auf Eis.

Hitlers Geburtshaus war den ehemaligen Eigentümern 1952 zurückgegeben worden. Der österreichische Staat mietete sich ein und nutzte das Gebäude für verschiedene Zwecke, zuletzt als Tagesheimstätte der Lebenshilfe Oberösterreich. Diese zog im Jahr 2011 aus, seither steht das Haus leer.

Im Vorjahr kam das Innenministerium – nach vergeblichen Gesprächen mit der Besitzerin – zu dem Schluß, daß eine Enteignung notwendig sei, um eine Nutzung des Hauses im Sinne einer „nationalsozialistischen Wiederbetätigung“ ausschließen zu können. Dafür wurde eigens ein Gesetz beschlossen, das im Januar dieses Jahres in Kraft trat. (Genussvoll wörtlich zitiert aus ZUERST [1]! Mal schauen, ob Adolfs Geburtshaus und der Umgang damit gegen die Menschenrechte verstößt.)

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Europa-Richter stoppen Abschiebung von Terror-Moslem!

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Justiz | 104 Kommentare
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Von J. DANIELS | Ein großer Tag für die „Relocation-Beauftragten“ unserer Mutti-Kulti-Gesellschaft. Und ein weiterer wichtiger Schritt für die umtriebigen Umvolkungs-Zombies in Straßburg, um unser Land planmäßig mit ideologiegetriebenen Killermaschinen zu fluten.

Vor einigen Tagen wurde die Abschiebung eines von den Behörden als extrem gefährlich eingestuften „Islamisten“ aus Deutschland vom „Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“ per sofortiger Wirkung gestoppt [2]. Dieser habe Suizidgedanken geäußert und sich bereit erklärt, mittels „Verwendung gemeingefährlicher Waffen“ einen Anschlag auf Zivilisten in Deutschland zu verüben. Die Abschiebung war in vollem Gange – dagegen hatte er geklagt.

„Back in the U.S.S.R.“ – Der Bremer Abschiebungs-Krimi

Der 18-jährige „Gefährder“ aus Dagestan saß bereits in Polizeibegleitung im Auto und war unterwegs zum Frankfurter Flughafen, von wo er auf Kosten des Steuerzahlers von einem bereit stehenden Flugzeug nach Moskau gebracht werden sollte. Dann jedoch wurde die Abschiebung plötzlich abgebrochen, der Wagen unverzüglich an die Weser zurückbeordert. Der „Bremer“ hatte zuvor vergeblich beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR folgte umvolksam-folgsam dem Antrag der Anwälte und setzte die fast vollendete Abschiebung nach eingehender Prüfung mit Sofortwirkung aus.

Der islamische Gefährder soll im berüchtigten Messenger-Dienst „Telegram“ mit einem „Islamisten“ aus Essen und IS-Terroristen in Syrien kommuniziert haben. Es lägen laut Bremer Behörden eindeutige Belege dafür vor, dass er bereit sei, Anschläge zu begehen. Dass der Dagestaner konkrete Anschlagsziele auf Polizeistationen und verschiedene Justizgebäude in Bremen benannt hat, wurde mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht expressis verbis bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte aber die Einschätzung aus Bremen, dass es sich bei dem jungen Mann um einen terrorbereiten Gefährder handle, das  Bundesverfassungsgericht erklärte seine Abschiebung sogar als rechtens. Zumindest nach Russland, das sich sogar bereit erklärte, den Mann mit russischem Pass „zurückzunehmen“, nicht jedoch ins wilde Dagestan, dort sei er „vor Verfolgung und Folter nicht sicher“.

Ein gefährlich gefährdeter gefährlicher Gefährder

Der Terror-Tenor der „vorsorglichen“ Eilentscheidung der Europäischen Hohen Richter könnte also darauf gerichtet sein, dass das Recht auf Leben, das Recht auf Religionsausübung und „freie Meinungsäußerung“ im kaukasischen Dagestan nicht in dem Maße gewährleistet sei wie im Deutschland des fürsorglichen Justizministers Heiko Maas. Gläubige Muslime sähen sich insbesondere unkalkulierbarer Verfolgung ausgesetzt.

Ein umfassender Blick auf Wikipedia könnte allerdings das Weltbild der proaktiven Straßburger Menschenrechtsschützer hinsichtlich des vorgebrachten „Verfolgungssyndroms“ der „Islamisten“-Anwälte schärfen: 94 Prozent der Bevölkerung Dagestans sind ethnische Muslime, sogar zehn Prozent aller Muslime Russlands leben dort …

„Nun sind sie halt da!“ – ist das fatale Submissions-Credo des kruden Merkelismus der letzten Jahre. Klar, wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Und in Grimms Märchen kann Kohls Mädchen exakt nachverfolgen, dass auch die von ihrem Besitzer „entsorgten“ Bremer Stadtmusikanten zu guter Letzt ein gemütliches Hanse-Haus fanden, das ihnen so gut gefiel, dass sie sich entschlossen, „dort für immerdar zu bleiben“.

Für den steuerzahlenden deutschen Bürger hoffen wir, dass die Bundesregierung für ihren dschihad-bereiten Bremer Stadtmuselmanen eine ausreichend gedeckte Reiseausfallversicherung für den bereitgestellten Lear-Jet abgeschlossen hat. Denn hinsichtlich der Eilentscheidung bezüglich des Abschiebestopps muss man beileibe kein „Prophet“ sein.

Der Berg kommt zum Propheten – von Dagestan nach Dogmatistan Deutschland

Es darf sich angesichts der zehntausendfach devot kultivierten Täterschutz-Urteile langsam die Frage erheben: wer schützt unsere Menschenrechte vor den sogenannten Menschenrechts-Schützern im brandgefährlichen „Großversuch des Willkommensfetischismus“?

In einem Europa, das seine Bürger zwar vor belgischen Eiern, deutschen Stinkermotoren und gefährlich geschlechtsdeterminierenden rosa Barbies aus den teuflischen Trump-USA schützt, nicht jedoch vor anschlagsbereiten Dschihadisten. In einem bunten Dogmatistan, in dem die Anschaffung von exklusiven „Stehurinalen für Frauen [3] aus der Design-Schmiede Matteo Thun“ höhere fiskalische Priorität genießt als der umfassende Schutz der leidkulturgeplagten Bevölkerung. In dem man fassungslos die verfassungslose Hausdurchsuchung [4] des bayerischen AfD-Landsvorsitzenden im frühen Morgengrauen durch den sogenannten „Verfassungsschutz“ akzeptiert und die kriegsähnlichen Verwüstungen ganzer Hamburger Stadtteile durch linksextreme Gesinnungsgenossen verharmlost … und vom Steuerzahler gleich dreimal bezahlen lässt.

Es könnte schleichend der unfassbare Eindruck entstehen, dass all diese kleinen teuflischen Puzzleteile bei distanziertem Blick ein großes Ganzes ergeben, das weitaus größer als die Summe seiner Teile ist. Denn die Flutung mit all den todbringenden Amris, Ahmads, Ahmeds, Mostafas, Mustafas und Antifas ist der deutschen Obrigkeit mehr als „willkommen“.

EuGHenisch korrekt

Im Zuge der „Neuen Sozialdarwinistischen Gesellschaftstheorie“ (NSG) der Bunten Republik werde mit ALLER Macht versucht, die erfolgreiche konservativ-liberale Ordnung zu zerstören und die verhasste freiheitsbejahende „libertin-bourgeoise Inzucht“ auszuhebeln. Der Europäische Gerichtshof EuGH fördere offensichtlich auch diesen pervers-reversen Spartanismus einer von oben diktierten rot-grün-bunten EuGHenischen Bewegung des „Zeit-Geistes“ (hat nichts mit der beliebten Wochen-Gazette zu tun). Auch durch die nachträgliche Zubilligung durch das nun völkerrechtlich halb-legalisierte „Selbsteintrittsrecht Deutschlands“ bei der „illegalen“ Massenzuwanderung. Kein salomonisches Urteil, wie bejubelt, sondern im Langzeiteffekt ein eiskalt selektiertes „survival of the fittest … terrorists“.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) [5]: „Die Abschottung ist doch das, was uns kaputt machen würde, was uns in Inzucht degenerieren ließe“.

Margot Käßmann [6], Botschafterin des Rates der EKD: „… zwei deutsche Eltern, vier deutsche Großeltern – da weiß man, woher der braune Wind wirklich weht …“. Diese Aussage war direkt auf das bürgerliche Familien-Programm der AfD bezogen.

Katrin Göring Eckardt [7]: „… und ich freue mich drauf!“

Dem designierten Bundesinnenminister Joachim Herrmann, CSU, darf hingegen nach einem Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe noch als „Wunderbarem Inzuchtsprodukt [8]“ straffrei gehuldigt werden.

„Fortschrittliche Urteile“ gegen Terroristen und Sexualmörder – der Tagesschau „Faktenfinder“

Zu den bislang getroffenen Täterschutz-Entscheidungen des Straßburger Gerichts klären die faktenfindenden [9] Neun-Milliarden-Euro-Zwangsgebührenvernichter den ahnungslosen TV-Trottel sodann behutsam auf.

Wegweisende Urteile statt Gängelband! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stoppt kurzfristig die Abschiebung eines Gefährders aus Bremen. Das sorgt für „Unmut“ …

garniert mit einer Portion Meuthen-Bashing der Fake-Fakten-findenden Meute, so als ob dieser die Bremer Anschläge höchstselbst geplant hätte.

Und weiter:

Im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind immer wieder wichtige Urteile gefallen, die von vielen Deutschen als Fortschritt gesehen werden. Wegweisend ist etwa ein Urteil aus dem Jahr 2011, durch das Menschen, die Missstände aufdecken – also Whistleblower – besser geschützt werden…

Auch in der Klage des verurteilten Mörders Magnus Gäfgen gegen die Bundesrepublik sprach sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit großer Umsicht für den menschenrechtlich verletzten „Opferstatus des „Mörders“ aus: der Opferstatus Gäfgens sei durch die drastische „Bestrafung der verantwortlichen Polizeibeamten nicht entfallen, insbesondere da die ausgesprochene Sanktion nicht den notwendigen Abschreckungseffekt hatte, um vergleichbaren Konventionsverletzungen vorzubeugen“. (Urteil vom 1. Juni 2010, Nr. 22978/05)

Wer schützt die deutschen Menschenrechte vor solchen Menschenrechtlern?

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