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„Ich wollte nur mein Haus verteidigen“

[1]Er misshandelte Frau und Kinder auf unvorstellbare Weise. Zur „Strafe“ erhielt ein 45-jähriger Türke zwei Jahre auf Bewährung, obwohl der Richter zuvor gesagt hatte:“ „Wenn all diese Dinge kulturell bedingt sind, interessiert das deutsche Juristen nicht“. Aber selbst der Staatsanwalt wollte die „Sache nicht vertiefen“.

Die Augsburger Allgemeine schreibt [2]:

Er war der Herr im Haus. Unangreifbar. Er herrschte wie ein Despot über seine Frau und seine Kinder. Er stellte die Regeln auf, denen seine Familie gehorchen musste. Und er hatte seine eigenen Gesetze. Wer dagegen aufmuckte, wurde abgestraft. Mit brutaler Gewalt. Mit einer heißen Eisenstange. Mit einem Schürhaken. Mit dem Stiefel oder mit der Faust. Ein 45-jähriger Türke, der Frau und Kindern ein jahrelanges Martyrium bereitete, ist gestern von einem Jugendschöffengericht in Augsburg zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden.

Der sozio-kulturelle Hintergrund des in Anatolien geborenen Angeklagten rückt im Prozess immer wieder in den Vordergrund. Auch im Geständnis, zu dem der kleine, stämmige Mann immer wieder von seinem Verteidiger Reinhard Moritz-Schwän animiert werden muss. Es sind gewalttätige Attacken, die zur Sprache kommen und bis ins Jahr 2004 zurückreichen. Wenn der heute 17-jährige Sohn nicht gehorchte, warf der Vater ein Beil nach ihm.

Wenn seine Tochter (18) abends wegging und spät nach Hause kam, verprügelte er sie, schlug mit einem Stiefel und einem Schürhaken auf sie ein. Und als seine Ehefrau (45) einmal aufbegehrte und sich ihm im Ehebett verweigerte, rastete er völlig aus: Er würgte sie, zerriss ihren Schlafanzug, schlug ihr einen gläsernen Aschenbecher ins Gesicht. Einmal drückte er ihr eine heiße Eisenstange an den Hals. „Das erinnert ans Brandmarken“, sagte Vorsitzender Richter Dr. Roland Christiani. Als im Februar 2009 die Polizei in dem kleinen Ort nahe Aichach anrückte und den Türken festnahm, erwartete er die Beamten drohend mit einem erhobenen Beil. Ein Polizist zog seine Pistole, der andere sprühte dem rasenden Mann Pfefferspray ins Gesicht. „Ich wollte nur mein Haus verteidigen“, rechtfertigt sich der Angeklagte.

Richter Dr. Christiani lässt keine Zweifel aufkommen, dass das Gericht die Sichtweise des Angeklagten über Ehe und Familie nicht gelten lässt: „Wenn all diese Dinge kulturell bedingt sind, interessiert das deutsche Juristen nicht. Sie haben über Ihre Familie und das Haus geherrscht. Aber in Deutschland haben Sie sich nach deutschen Gesetzen zu verhalten. Auch, wenn sich Frau und Kinder ihre Rechte herausnehmen, die ihnen zustehen. Das ist in Deutschland so.“

Einzig der Umstand, dass das Geständnis des Angeklagten Frau und Kindern die Aussage erspart und „nicht wieder alte Wunden aufreißt“ (Staatsanwalt Dr. Kai Höltkemeier) bewahrt den Mann, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wird, vor einem weiteren Aufenthalt im Gefängnis. „Es sind unvorstellbare Dinge passiert, eine Familientragödie, die man nicht vertiefen möchte, die Spitze eines Eisberges“, sagt der Anklagevertreter, der „gerade noch“ eine zweijährige Bewährungsstrafe für ausreichend hält.

Das Gericht folgt diesem Antrag. Als Bewährungsauflage muss der Türke 120 Stunden soziale Dienste leisten. Ein Gutachter rät ihm, eine Therapie zu machen. Die Ehefrau folgt dem Geschehen im Gerichtssaal schweigend. Sie hat die Scheidung eingereicht.

Die Frau kann einem jetzt schon leid tun, weil ihr Mann wieder auf sie losgelassen wird.

(Spürnase: Skeptiker)

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10-jährige muss Greis weiter zu Willen sein

geschrieben von PI am in Islam ist Frieden™,Menschenrechte,Saudi-Arabien | Kommentare sind deaktiviert

10-jährige muss Greis weiter zu Willen sein [3]

Wie der Herr so das Gescherr: Der Prophet Mohammed war bekanntlich ein Kinderschänder und folglich ist es den Rechtgläubigen dort, wo seine Lehre Gesetz ist, erlaubt, ihm nachzueifern. In Saudi-Arabien wird ein 10-jähriges Kind zwangsweise wieder zur weiteren Vergewaltigung an ihren 80-jährigen „Ehemann“ übergeben.

T-Online berichtet [4]:

In Saudi-Arabien ist eine Zehnjährige vor ihrem 80 Jahre alten Ehemann geflohen, den ihr Vater für sie ausgesucht hatte. Die Zeitung „Arab News“ berichtete, das Mädchen aus der Provinz Al-Laith am Roten Meer sei aus dem Haus des alten Mannes zu einer Tante geflohen.

Als sich der verlassene alte Mann bei seinem Schwiegervater beschwerte, brachte dieser das Mädchen nach zehn Tagen gegen dessen Willen zurück zu dem Gatten. In dem islamischen Königreich gibt es kein Mindestalter für die Heirat. Ein Mann darf bis zu vier Ehefrauen gleichzeitig haben.

Kein Verstoß gegen islamisches Recht

Der Ehemann sagte einem Journalisten: „Meine Ehe verstößt nicht gegen das islamische Recht.“ Er habe ursprünglich eine ältere Tochter aus der gleichen Familie heiraten wollen, da diese jedoch ihre Ausbildung habe fortsetzen müssen, habe ihm der Vater die jüngere Tochter als Braut angeboten. Die Nationale Menschenrechtsorganisation in Saudi-Arabien kämpft seit einigen Jahren gegen die Zwangsverheiratung minderjähriger Mädchen – bislang allerdings ohne Erfolg.

Wohl auch in Zukunft ohne Erfolg, denn in Saudi-Arabien ersetzt das Hassbuch des kinderschändenden Propheten Mohammed, der selber eine 6-jährige heiratete, als er bereits 50 Jahre war, die Verfassung.

(Vielen Dank allen Spürnasen, Foto: „Brautpaar“ in Afghanistan)

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Ausweisungsschutz für türkischen Vergewaltiger?

geschrieben von PI am in Appeasement,Deutschland,Dhimmitude,Islamisierung Europas,Justiz,Türkei | Kommentare sind deaktiviert

Deutsche Grenze [5]Deutsche Juristen arbeiten derzeit wieder auf Hochtouren daran, einen ausländischen Straftäter, der sich bereits viele Jahre in der Bundesrepublik aufhält, nicht abschieben zu müssen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen türkischen Intensivtäter, der zunächst seine Ehefrau vergewaltigt und anschließend seine leibliche Tochter sexuell missbraucht hat.

Die Neue Juristische Wochenschrift berichtet [6]:

Das BVerwG hat in einem Rechtsstreit wegen der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen den EuGH angerufen. Die dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage betrifft die Übertragbarkeit des in Art. 28 III der Richtlinie 2004/38/EG (Unionsbürgerrichtlinie) geregelten Ausweisungsschutzes von Unionsbürgern auf assoziationsberechtigte und damit privilegierte türkische Staatsangehörige.

Ein assoziationsberechtigter türkischer Staatsbürger, natürlich privilegiert!

Das Bundesverwaltungsgericht teilt uns den Sachverhalt [7] mit:

Der Kläger des Ausgangsverfahrens, ein 1964 geborener Türke, zog mit 12 Jahren zu seinen Eltern in das Bundesgebiet und erhielt 1987 eine Aufenthaltsberechtigung. Er ist verheiratet und hat zwei Töchter. Im November 2000 wurde er wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Seit Oktober 2005 verbüßt er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten u.a. wegen sexuellen Missbrauchs seiner älteren Tochter. Klage und Berufung gegen die von der Ausländerbehörde angeordnete Ausweisung hatten in den Vorinstanzen u.a. wegen der erhöhten Rückfallgefährdung des Klägers keinen Erfolg.

Beide Haftstrafen zusammengerechnet ergibt 4 Jahre und 10 Monate. Und daran harkt die Abschiebung:

Danach dürfen Unionsbürger, die sich in den letzten zehn Jahren in einem Mitgliedstaat aufgehalten haben, nur aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit ausgewiesen werden. Zwingende Gründe können gem. § 6 Abs. 4 des nationalen Freizügigkeitsgesetzes/EU nur dann vorliegen, wenn der Betroffene u.a. wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt worden ist.

Knapp an fünf Jahren vorbeigeschrammt und schön im Knast gegen die Abschiebung geklagt.

Wir sind uns ziemlich sicher, dass das Volk, in deren Namen die Richter ihre Urteile sprechen, diesen tollen Zeitgenossen auch hierbehalten möchte!

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„Ehrenmord“ statt Scheidung

geschrieben von PI am in Deutschland,Einzelfall™,Islam ist Frieden™,Menschenrechte,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Mehmet C.Vor dem Landgericht Hildesheim (Niedersachsen) steht derzeit der 45-jährige Mehmet C. (Foto) vor Gericht. Der Türke isolierte und drangsalierte seine Frau, betrog sie immer wieder. Als er sich in eine Prostituierte verliebte, war sie ihm im Weg. Er erschoss sie im Kinderzimmer mit drei Schüssen in den Rücken. Als Grund für seine Tat gab er an, dass er durch eine Scheidung „sein Gesicht verloren“ hätte. (Quelle: BILD [8])

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Lebenslänglich wegen Mordes für Önder B.

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[9] Önder B. (Foto), der seine Ehefrau bestialisch ermordete (PI berichtete [10]), ist vom Bielefelder Landgericht wegen Mordes zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt [11] worden. Eine „besondere Schwere der Schuld“ konnte das Gericht aber nicht feststellen, so dass der liebe Önder schon in ein paar Jahren wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden kann.

(Spürnasen: Lupulus und Skeptiker)

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Rechtsbeugung auf arabisch

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Islam,Islamisierung Europas | Kommentare sind deaktiviert

birmingmusel [12]

Sie lügen, schwindeln, hintertreiben – untereinander und erst recht, wenn es gegen die Ungläubigen geht. Eine arabische Lebensweisheit lautet: „Ich gegen meinen Bruder; ich und mein Bruder gegen unseren Vater; meine Familie gegen meine Cousins und die Sippe; die Sippe gegen den Stamm; der Stamm gegen die Umma – und wir alle gegen die Ungläubigen“ (aus: Haddsch [13], von Leon Uris). Die Unwahrheit und der offene Betrug sind ein wesentlicher Bestandteil des Islams.

So berichtet das Islaminstitut [14] zu der Frage, ob man Behörden im Notfall belügen darf, wie folgt:

Der einflussreichte ägyptische Theologe und Intellektuelle Jamal al-Banna hat sich nach Bericht von „alarabiya.net“ Ende August 2008 zu der Frage geäußert, ob ein Muslim, der in einem westlichen Land lebt und mit zwei Frauen verheiratet ist, sich von einer dieser Frauen zum Schein trennen darf, so dass er offiziell nur eine Ehefrau hat und damit nicht gegen das dortige Gesetz verstößt. Auf diese Weise, so al-Banna, kann der Ehemann sein Eheleben mit der pro forma geschiedenen Ehefrau weiterführen, weil diese offiziell dann nur noch eine Geliebte sei.

Al-Banna empfahl muslimischen Ehemännern, die mit mehr als zwei Ehefrauen verheiratet sind, sich an die Gesetze der nicht-islamischen Länder zu halten. Da diese Gesetze die Polygamie verbieten, kann ein Muslim dort offiziell nur eine Frau als seine Ehefrau benennen, während die andere als Geliebte gelten muss. Auf diese Weise kann er seine zwei Ehefrauen behalten, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.

Al-Banna unterstrich, dass ein solches Verhalten nicht gegen die Lehren des Islam verstößt, denn: „Ursprünglich wurde der Heiratsvertrag nur in mündlicher Form und nicht in schriftlicher Form geschlossen.

Wohlgemerkt, dies ist die eine Variante. Ebenso wird von den dummen Dhimmis erwartet, dass sie für mehrere Frauen des Herrenmoslems Sozialhilfe bereitstellen. Dies wird dann durch den Koran direkt gerechtfertigt und nennt sich Dschizya [15], Schutzsteuern des Dhimmis.

(Spürnase: watislos)

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Massenpädophilenhochzeit in Gaza

geschrieben von PI am in Gaza,Hamas,Islam ist Frieden™,Israel | Kommentare sind deaktiviert

Hamas-Braut [16]Bei einer von der Hamas organisierten Massenhochzeit, haben am letzten Donnerstag 450 Paare in Gaza geheiratet. Geburtendschihad gegen Israel ist seit jeher eine beliebte Waffe sowohl der Fatah als auch der Hamas. Doch wie nicht anders zu erwarten, setzt die Hamas dem Spektakel noch das Sahnehäubchen auf.

Während die Hamas-Bräutigame in der Altersgruppe zwischen 16 und 36 Jahren liegen, sind ihre frisch angetrauten Ehefrauen gerade mal sechs bis zehn Jahre alt.

Traumberuf der jungen Ehemänner ist natürlich „Schahid“ gegen die Juden – Märtyrer – Selbstmordattentäter. Das Video zur Alptraumhochzeit sehen Sie hier.

Obwohl einige Kritiker – was nicht sein darf, kann nicht sein – bezweifeln, dass es sich bei den gezeigten „Damen“ in Weiß auf den Bildern tatsächlich um die Bräute handelt [17] und nicht bloß um zum Fest geschminkte Mädchen, bestätigen Informationsquellen aus Israel, die Hamas-Bräutigame seien mit Kindern vermählt worden.

Die Bilder sprechen eine Sprache für sich:

(Mit Dank allen Spürnasen)

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Zwei Millionen Lösegeld

geschrieben von PI am in Afrika,Appeasement,Deutschland,Islam ist Frieden™,Terrorismus | Kommentare sind deaktiviert

hansa [18]

Nach vier Monaten Geiselhaft unter schlimmsten Bedingungen ist der deutsche Frachter Hansa Stavanger mit seiner Mannschaft gegen Zahlung von 2,1 Millionen Euro Lösegeld von den muslimischen Entführern entlassen worden. Die von grünen Politikern als arme Fischer idealisierten Verbrecher führten sich während der Geiselnahme entsprechend ihrem muslimischen Glauben wie KZ-Aufseher auf, die die Opfer mit Scheinerschießungen terrorisierten. 

Die deutsche Bundesregierung ließ die Entführten und ihre Familien im Stich und antwortete nicht einmal auf Briefe von Angehörigen. Zwei voll ausgerüstete deutsche Fregatten, die in der Nähe des entführten Schiffes lagen, wagten sich erst zu Hilfe, nachdem die Verbrecher in aller Ruhe das deutsche Schiff verlassen hatten (Foto).

Das Handelsblatt berichtet [19]:

Die somalischen Piraten haben Besatzungsmitglieder des freigegebenen deutschen Containerschiffs „Hansa Stavanger“ offenkundig mit Scheinhinrichtungen terrorisiert. Frederik E. aus Brake, 2. Offizier auf dem Schiff, habe seinem Vater berichtet, dass sich Besatzungs-Mitglieder mit verbundenen Augen hinknien mussten und anschließend Gewehrsalven über ihre Köpfe hinweg abgefeuert wurden, berichtete die „Deutsche Schifffahrts-Zeitung“ online.

Sein Vater klagte die Bundesregierung massiv an: „Wir fühlten uns als Angehörige von der Regierung und dem Krisenstab am Ende nur noch im Stich gelassen“, sagte er der „Nordwest Zeitung“ (Mittwoch). Er habe an Bundeskanzlerin, Bundespräsident und weitere führende Politiker aller Parteien in seiner Not geschrieben und keine Antwort bekommen. „Aus dem Kanzleramt habe ich immerhin eine Eingangsbestätigung bekommen, aber mehr auch nicht“, sagte er.

Das deutsche Containerschiff mit seinen 24 Crewmitgliedern, darunter fünf Deutsche, wird am Donnerstagabend oder Freitag in der kenianischen Hafenstadt Mombasa erwartet. An Bord ist auch ein Marinearzt. Laut Bundeswehr wird das Schiff von der Fregatte „Brandenburg“ begleitet.

Nach viermonatigem Martyrium an Bord der „Hansa Stavanger“ hatten die Piraten das Schiff am Montagabend verlassen. Zuvor hatten sie nach eigenen Angaben umgerechnet 2,1 Mio. Euro Lösegeld vom Eigentümer, der Hamburger Reederei Leonhardt & Blumberg, erhalten. Nach Kritik des Verbands deutscher Kapitäne und Schiffsoffiziere sowie der Ehefrau des Kapitäns rechtfertigte die Reederei die monatelangen Verhandlungen mit den Geiselnehmern. Reederei- Geschäftsführer Frank Leonhardt sagte „Spiegel Online“, dass es unter den „skrupellosen Kriminellen“ keine zuverlässigen Gesprächspartner gegeben habe. „Viele Aussagen der Gegenseite waren wenige Stunden später schon nichts mehr wert“, sagte er.

Die vier Monate in der Gewalt der Piraten seien eine „schier unerträglich lange Zeit“ für die Besatzungsmitglieder und deren Angehörige gewesen. „Keiner von uns vermag sich vorzustellen, welche unzumutbare seelische Belastung das gewesen ist“, sagte Leonhardt. Piraten hatten die „Hansa Stavanger“ am 4. April rund 650 Kilometer von der somalischen Küste entfernt in ihre Gewalt gebracht. Bei den fünf Deutschen an Bord handelt es sich um zwei Auszubildende, einen Offizier und den Kapitän.

Zeitweise war die Lage an Bord höchst dramatisch. „Wir haben kein Wasser, kein Essen, keine Medikamente“, berichtete der Kapitän nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ bereits Ende Juli. „Wir können nicht mehr“, schrieb er in einer E-Mail.

Ein Sprecher der EU-Operation Atalanta sagte am Dienstag, es bestehe zwar keine akute Gefahr für Leib und Leben, die psychische Belastung habe jedoch Spuren hinterlassen. Den Besatzungsmitgliedern des deutschen Containerschiffs gehe es den Umständen entsprechend gut.

Nachdem die Seeräuber das Schiff am Montagabend verlassen hatten, habe der Frachter zunächst Kurs auf die in der Nähe wartende Fregatte „Rheinland-Pfalz“ genommen, teilte der Kapitän der „Hansa Stavanger“ mit. „Seit 20.45 Uhr befand sich neben der Fregatte „Rheinland-Pfalz“ auch die Fregatte „Brandenburg“ vor Ort“, heißt es auf der Webseite der Bundeswehr am Dienstag weiter. Unmittelbar nach Abzug der Piraten hätten die Kriegsschiffe Soldaten auf den Frachter geschickt, die medizinische Versorgung anboten und Lebensmittel brachten. „Alle Besatzungsmitglieder wurden untersucht und sind wohlauf. Es gibt keine Verletzten und keine medizinische Notlage.“

Zur Beruhigung der Wähler dürfen nun einige Hinterbänkler wie Hans-Peter Uhl (CSU) und Thomas Oppermann (SPD) die Scheckbuchpolitik der eigenen Regierung kritisieren und das offensichtliche aussprechen: Die Feigheit der deutschen Regierung, mit dem Verbrecherpack in einer verständlichen Sprache zu sprechen, ist eine Einladung für weitere Erpressungen und Misshandlungen deutscher Bürger durch muslimische Gangster in aller Welt.

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Mit Axt Beine zertrümmert

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Ein „Bochumer“ muss sich derzeit vor Gericht verantworten, nachdem er seiner Ehefrau vor den Augen der zwei und acht Jahre alten Kinder mit einer Axt die Beine zertrümmert [20] und mit einem Kartoffelmesser das Gesicht zerschnitten hatte. Die Frau sitzt jetzt im Rollstuhl. Am Ende des Beitrages erfahren wir auch, dass der „Bochumer“ ein Geschenk aus dem Libanon war.

Wegen eines der grausamsten Gewaltverbrechen der vorigen Jahre in Bochum steht ab kommenden Mittwoch ein 36-jähriger Bochumer vor dem Landgericht. Laut Anklage hatte er seiner Ehefrau (31), die sich von ihm trennen wollte, mit einer großen Axt die Beine zertrümmert und nachher mit einem Messer das Gesicht entstellt. Die Mediendesignerin sitzt jetzt im Rollstuhl. Ihr Anwalt Dr. Ralf Neuhaus sagte am Montag auf WAZ-Anfrage: „Sie ist traumatisiert, psychisch vor Prozessbeginn äußerst angespannt, aber in Anbetracht der schweren Verletzungen und verbleibenden Schäden unglaublich tapfer.“

Am Morgen des 26. Februar 2009 soll der arbeitslose Schreiner alkoholisiert in die Wohnung seiner Frau in Höntrop gekommen sein und zunächst mit der stumpfen Seite der Axt auf sie eingeschlagen haben, bis diese zu Boden gestürzt sei. Danach soll er mit der scharfen Seite der Axt mindestens 15 Mal auf beide Beine der Frau gehackt haben. Das Opfer erlitt offene Knochenbrüche an beiden Ober- und Unterschenkeln.

Auch das Gesicht entstellt

Während der Bluttat waren die beiden Kinder (zwei und acht) der Frau in der Wohnung; nur das Jüngere stammt von ihm. Nach ihrem Flehen, doch die Mutter leben zu lassen, soll der Rasende die Axt beiseite gelegt und zu einem Kartoffelmesser gegriffen haben. Damit soll er ihr dann mindestens 15 Mal ins Gesicht geschnitten haben.

Wie das Gericht auf WAZ-Anfrage erklärte, hatte sich die Frau von dem Mann wegen Gewalt in der Ehe bereits am Neujahrstag trennen wollen. Dabei soll er ihr gedroht haben, ihr die Beine abzuhacken. Nur aus Angst soll die Frau dann bei ihm geblieben sein. Ende Februar gab es aber erneut Streit. In dessen Folge wurde der Mann von der Polizei für zehn Tage der Wohnung verwiesen. Am 26. Februar kehrte er aber zurück. Sie wisse, was jetzt passiere, soll er ihr gesagt haben.
Wilde Flucht mit dem zweijährigen Sohn

Nach der Tat schnappte sich der Mann laut Gericht seinen Sohn (2) und flüchtete mit einem Pkw über die A 40 nach Eindhoven. Unterwegs baute er einen Unfall mit einem Lkw. Außerdem rief er einen Nachbarn an, er solle nach seiner Frau schauen. Sie musste mehrfach operiert werden. Ihre heutige Wohnadresse ist nur ganz wenigen bekannt. Vor der 1. Strafkammer soll sie als Zeugin aussagen.

Die Polizei hatte den Flüchtenden damals verfolgt. Unterwegs soll er aber gedroht haben, seinem Sohn den Hals umzudrehen, wenn man ihn nicht fliehen lasse. Die Drohung hatte Erfolg. Dann aber rief der Mann einen Anwalt an. Danach fuhr der 36-Jährige zurück nach Deutschland und stellte sich noch am selben Tag der Polizei. Seitdem sitzt er in der Krümmede. Ihm droht eine vieljährige Haftstrafe. Und weil er Libanese ist, auch die Abschiebung. Er ist geständig. Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung.

Warum eigentlich nicht „versuchter Mord“ oder wenigstens „versuchter Totschlag“? Ist das schon der vorauseilende Migrantenbonus?

(Spürnasen: Manuel II. Palaiologos und Maja)

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Zur Erinnerung, dass Soldaten Menschen sind

geschrieben von PI am in Deutschland,Menschenrechte | Kommentare sind deaktiviert

Bundeswehr [21]Zur Erinnerung an die deutsche Patrouille, die am 16. November 2008 [22] Opfer eines Anschlags wurde, erinnert nachfolgendes Video daran, dass auch die Bundeswehr aus Menschen besteht – aus Söhnen und Töchtern, Ehemännern und Ehefrauen, Vätern und Müttern, Brüdern und Schwestern. Ihr „Fehler“ ist, dass sie sich entschlossen haben, ihrem Land zu dienen, und dafür werden sie geächtet.

Jede Armee ist auf die Rückendeckung und Unterstützung der Heimat angewiesen, auch die Bundeswehr. Denn letztlich ist es ihre Heimat, für die unsere Soldaten kämpfen und die sie lieben.

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Zentralräte setzen gemeinsames Zeichen

geschrieben von PI am in Islam,Kampf gegen Rechts™,Political Correctness | Kommentare sind deaktiviert

[23]Am Bett der Opfer von Moslem-Gewalt glänzen sie stets durch Abwesenheit. Und mit dem Islam haben Gewalttaten ja ohnehin nie etwas zu tun. Höchstens mit einem falsch verstandenen. Zeichen setzt man woanders [24], nämlich wenn die Opfer Moslems sind, wie in jenem traurigen Fall, in dem eine Moslemin im Gerichtssaal erstochen [25] und ihr Mann verletzt wurde.

Die Generalsekretäre des Zentralrats der Juden in Deutschland und des Zentralrats der Muslime, Stephan Kramer und Aiman Mazyek, werden am Montag gemeinsam dem Ehemann einer in Dresden getöteten Ägypterin einen Kondolenzbesuch abstatten. Der Mann liegt schwer verletzt im Krankenhaus und war bis vor kurzem im Koma; er hatte während eines Gerichtsprozesses versucht, seine im dritten Monat schwangere Ehefrau zu schützen, als der Angeklagte, der 28-jährige Alexander W. mit einem Messer auf sie losging und sie wenig später tötete. „Wir wollen gemeinsam ein Zeichen setzen gegen Islamophobie und dagegen, dass sie, wie auch in diesem Fall, durchgehend unterschätzt und verharmlost wird“, sagte Mazyek dem in Berlin erscheinenden „Tagesspiegel“ (Montagausgabe). „Die Tat in Dresden war islamfeindlich motiviert. Bisher sind die Reaktionen aus Politik und Medien unverständlich spärlich. Deswegen wollen wir Solidarität zeigen.“

Am Bett des von einem Moslem niedergemetzelten scheißjüdischen Rabbiners [26] aus Frankfurt suchte man vergeblich die Leute, die ein Zeichen gegen die Judenfeindlichkeit setzten. Ach ja, hatte ja nichts mit dem Islam [27] zu tun…

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