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Husarenstück: AfD sitzt ungewählt in Fraktionsstärke im Erdinger Kreistag

Von EUGEN PRINZ | Es wird in Bayern wenig Kreisverbände der AfD geben, die so gut geführt und erfolgreich sind, wie der Erdinger. Dafür sorgt – Ehre wem Ehre gebührt – nicht zuletzt der Kreisvorsitzende Wolfgang Kellermann.

Dass die Erdinger AfD nicht nur rauschende Sommerfeste organisieren kann, sondern auch politisch überaus erfolgreiche Arbeit leistet, zeigt ein bundesweit einmaliger Coup, der diesem Kreisverband gelungen ist.

Im Jahr 2014 fanden die Kreistagswahlen statt. Die AfD war damals personell noch nicht in der Lage, entsprechende Listen aufzustellen, um daran teilzunehmen. Trotzdem sitzt sie jetzt in Fraktionsstärke im Erdinger Kreistag und hat dadurch auch das Recht, in den Ausschüssen mitzuarbeiten.

Zwei Republikaner wechseln zur AfD

Zu verdanken ist diese Tatsache unter anderem der Überzeugungsarbeit von Wolfgang Kellermann. Nach intensiven Gesprächen entschlossen sich im März 2018 die beiden für die Republikaner in den Kreistag gewählten Politiker Peter Attenhauser und Martin Huber, bei den „Reps“ auszutreten und nach Ablauf der vorgeschriebenen Karrenzzeit Mitglied der AfD zu werden. Deshalb stellt der AfD-Kreisverband Erding seitdem zwei Kreisräte. Dass Attenhauser und Huber auch noch jeweils einen Sitz im Taufkirchener Gemeinderat haben [1], der nun ebenfalls der AfD zugefallen ist, sei hier nur am Rande erwähnt.

Nun muss man wissen, dass die eigentlich wichtige Arbeit in den verschiedenen Ausschüssen stattfindet. Und um dort vertreten zu sein, muss eine Partei entweder den Fraktionsstatus haben, der ab drei Kreisräten erreicht ist oder sie sie bildet mit Vertretern anderer Parteien eine Ausschussgemeinschaft, um diese Zahl zu erreichen.

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Der Vorsitzende des AfD Kreisverbandes Erding, Wolfgang Kellermann

Forster verliert Arbeitsstelle wegen „AfD-Nähe“

Zum Entsetzen der Altparteien und der örtlichen Medien trat dann im August 2019 der ÖDP-Kreisrat Rainer Forster aus seiner Partei aus und bildete mit den beiden AfD- Kreisräten eine Ausschussgemeinschaft. Vorangegangen waren ebenfalls wieder intensive Gespräche mit dem AfD- Kreisvorsitzenden Kellermann, der offenbar sehr überzeugend sein kann.

Rainer Forster ist ein trauriges Beispiel dafür, welche persönlichen Nachteile Menschen in Deutschland in Kauf nehmen müssen, die sich bei der AfD engagieren. Bereits im März 2017 verlor der ehemalige ÖDP-Kreisrat aufgrund seiner „AfD-Nähe“ und seinem freundschaftlichen Verhältnis zum Erdinger AfD-Kreisvorsitzenden Wolfgang Kellermann seine Arbeitsstelle als Diözesansekretär [3] der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB). Auch dass er die „falschen Leute“ zu Veranstaltungen eingeladen hatte, spielte eine Rolle.

Linkes Frauentrio missachtet geltendes Recht

Forster gehört also auch zu den Opfern der Inquisiton, der sich die AfD ausgesetzt sieht. Mit seinem Weggang verlor die ÖDP alle Sitze in den Ausschüssen an die AfD.

Helga Stieglmeier von den Grünen, sowie Ulla Dieckmann und Gertrud Eichinger von der SPD verweigerten in rechtswidriger Weise bei einer Abstimmung im Kreisausschuss der AfD den Fraktionsstatus. Da sich die anderen Ausschussmitglieder der geltenden Rechtslage – wenn auch zähneknirschend – beugten, wurde der AfD mit 11:3 Stimmen der Fraktionsstatus zuerkennt und sie kann nun im im Kreis-, Umwelt-, Schul- und Krankenhausausschuss mitarbeiten.

Es bleibt allerdings festzuhalten, dass die drei links-grünen Damen in ihrem Hass gegen die AfD ohne zu zögern bereit waren, geltendes Verwaltungsrecht zu missachten. Sogar die „Alpenprawda [3]“ nahm sich dieses Vorgangs an und berichtete:

Obwohl die neue Ausschussgemeinschaft einen Rechtsanspruch darauf hat, stimmten SPD und Grüne dagegen. Sie wollten damit ein Zeichen setzen, dass „die AfD nicht zum demokratischen Parteienspektrum“ zähle. Helga Stieglmeier (Grüne) bezog sich in ihren Ausführungen unter anderem auf den früheren CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz, der die Meinung vertrete, die AfD sei faschistisch: „Ich schließe mich Herrn Polenz vollumfänglich an.“

Immer mehr ist bei der herrschenden Politikerkaste der Trend zu beobachten, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen, wenn es der Durchsetzung den eigenen Zielen dient. Ein Phänomen, das ansonsten nur in Bananenrepubliken zu beobachten ist.

Bayerische AfD im Aufwind

Die gute Nachricht ist, dass ohne Zweifel derzeit bei der bayerischen AfD allgemein ein positiver Trend zu erkennen ist. Nach der Wahl von Corinna Miazga zur Landesvorsitzenden sind überall ernsthafte Bemühungen für einen Neuanfang zu erkennen. Wenn es die bayerische AfD schafft, unter Miazga zur Geschlossenheit zurückzufinden, dann sind durchaus Wahlergebnisse wie in Sachsen und Brandenburg denkbar.

Darüber hinaus darf jedoch nicht vergessen werden, dass an der Basis genauso wichtige Arbeit geleistet wird. Siehe Erding.


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Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [5] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [6] und den Blog zuwanderung.net [7]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [8] oder Twitter. [9]

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Erding: Afghane küsst Siebenjährige und kaut an ihren Lippen

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschland,Justiz,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 162 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Mittlerweile wird klar, dass auch unsere Jüngsten die negativen Folgen der Zuwanderung ausbaden müssen. Anhand einiger Beispiele soll in diesem Artikel die Frage aufgeworfen werden, ob unser Rechtssystem in seiner gegenwärtigen Form überhaupt noch ein geeignetes Instrument darstellt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.

Sexueller Missbrauch von Kindern durch Afghanen

Kürzlich musste sich ein 23-jähriger Afghane vor dem Amtsgericht Erding verantworten [10], weil er zwei kleine Mädchen sexuell missbraucht hatte. Es war nicht das erste Mal, dass der Analphabet wegen eines Sexualdeliktes vor den Kadi zitiert wurde. Der Asylbewerber hatte bereits in einer S-Bahn einer Studentin nachgestellt, bei der darauf folgenden Festnahme Widerstand geleistet und in den Jahren 2016 und 2017 jungen, teilweise noch minderjährigen Frauen nachgestellt und diese unsittlich berührt.

Im aktuellen Fall war der Afghane zu einer Grillfeier eingeladen worden, die in der Wohnung der Lebensgefährtin seines Freundes im nördlichen Landkreis Erding stattfand. Die Provenienz dieses Freundes ist nicht überliefert, man kann jedoch davon ausgehen, dass dieser auch aus der Gegend um den Hindukusch stammt.

Eine deutsche Nachbarsfamilie mit drei Kindern war ebenfalls anwesend. Sie ahnen es schon: Statt für die Rippchen auf dem Grill interessierte sich der Schutzbedürftige für die beiden sieben- und zehnjährigen Töchter der Nachbarn. Er berührte zunächst die Zehnjährige an der Brust und im Intimbereich. Anschließend war ihre siebenjährige Schwester dran. Die küsste er, saugte ihre Lippen an und kaute darauf herum.

Minderjährige Mädchen bis heute traumatisiert

Zuhause offenbarten sich die Mädchen dann dem 37-jährigen Vater, die Siebenjährige unter Tränen. Dieser schaltete die Polizei ein und trat vor Gericht als Nebenkläger auf.

Seine Töchter leiden bis heute unter dem Erlebten, berichtete der Vater. „Man merkt: Es ist noch da!“. Bei einer der beiden Töchter hatte ihn die Schulleitung in Unkenntnis des Vorfalls sogar angesprochen, weil sich das Verhalten des Mädchens merklich verändert hatte.  Das über zweistündige Verfahren verfolgte der Afghane mit dem Kopf auf der Tischplatte. Am Ende wurde er von Amtsrichter Michael Lefkaditis zu einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

14-jähriger Iraker fordert von 13-Jähriger Oralverkehr

Wie PI-NEWS kürzlich ausführlich berichtete [11], lockte letzten Donnerstag ein bei der Polizei als jugendlicher Intensivtäter geführter 14-jähriger Iraker ein 13-jähriges Mädchen im Münchner Westbad zu sich in eine Umkleidekabine und verriegelte diese unverzüglich. In der Kabine begrapschte der 14-Jährige die Münchner Schülerin intensiv und forderte sie auf, ihn oral zu befriedigen. Sie lehnte dies vehement ab und fing an zu weinen. Als das geschockte Kind die Umkleidekabine verlassen wollte, drohte ihr der 14-Jährige Iraker mit dem Tod („Du wirst noch sterben“), würgte sie und schlug ihr mit der flachen Hand mehrfach ins Gesicht. Man kann dem Opfer nur wünschen, dass es mit diesem schrecklichen Erlebnis fertig wird und nicht für den Rest des Lebens als Hypothek mitschleppt.

Das Rechtssystem passt nicht mehr zu dem veränderten Deutschland

Katrin Göring-Eckardt hat Recht behalten [12]. Unser Land hat sich drastisch verändert. Leider gibt es jedoch absolut keinen Grund, sich darüber zu freuen.

Ebenso wie das Land, muss sich nun dringend unser Rechts- und Justizsystem ändern. Dieses ist auf die „alte Bundesrepublik“ zugeschnitten und für einen Vielvölkerstaat mit durchlässiger Staatsgrenze, der von einer Masseneinwanderung junger Männer aus gewaltaffinen Kulturkreisen heimgesucht wurde und immer noch wird, völlig untauglich.

Die Haftempfindlichkeit

Unser Rechtssystem kennt den Begriff der Haftempfindlichkeit. Ein Beispiel: Ein 50-jähriger, bisher unbescholtener Geschäftsführer eines Unternehmens, der wegen einer Steuerstraftat eine Freiheitsstrafe verbüssen muss, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich haftempfindlicher sein, als ein asozialer Gewohnheitsverbrecher, der seit seinem 17. Lebensjahr nichts anderes kennt als „rein in den Knast – raus aus dem Knast“.

Und jetzt sind wir bei den Zuwanderern. Verglichen mit dem Strafvollzug, den diese Menschen aus ihren Herkunftsländern kennen und der auf ihre Mentalität zugeschnitten ist, sind unsere Gefängnisse nichts anderes, als ein besserer Hausarrest. So ein Strafvollzug hat auf diesen Personenkreis keine abschreckende Wirkung.

Es mutet daher wie ein schlechter Witz an, dass deutsche Richter bei den Zuwanderern sogar eine höhere Haftempfindlichkeit zu erkennen glauben und daher mildere Urteile verhängen [13], weil die Neubürger in der Regel kaum Deutschkenntnisse besitzen und deshalb im Knast vermeintlich zu wenig Ansprache haben. Dass in den Justizvollzugsanstalten in Berlin und Hamburg jeder zweite Strafgefangene aus dem Ausland kommt [14] und die restlichen JVAs im Bundesgebiet auch gut mit Nichtdeutschen bestückt sind, hat sich anscheinend noch nicht bis zur Richterbank  herumgesprochen.

Ziele des Strafvollzugs

An erster Stelle geht es im Strafvollzug um Resozialisierung, erst danach kommen der Sühnegedanke und das Bestreben, die Gesellschaft vor dem Straftäter zu schützen, indem man ihn wegsperrt. Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die beiden anderen Komponenten spielen dort kaum eine Rolle. Zudem wird von den Gerichten sehr selten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.

Das Rechtssystem muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden

Angesichts der kriminellen Energie, die viele Zuwanderer mitbringen und angesichts ihrer ständig wachsenden Zahl, müssen sich sowohl die Exekutive als auch die Jurisdiktion auf die neuen Gegebenheiten einstellen. In der Praxis heißt das: Die Art des Einschreitens bei der Polizei muss sich ebenso ändern, wie das Rechtssystem, die Rechtsprechung und der Strafvollzug. Es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, darzustellen, wie das aussehen könnte.

Eines ist jedoch klar:

Wer im Alter von 14 Jahren von einer 13-Jährigen unter Ausübung von Gewalt Oralverkehr fordern kann, der kann auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe in einem Erwachsenenknast absitzen und anschließend in sein Heimatland abgeschoben werden, damit die einheimische Bevölkerung ein für alle Mal vor ihm geschützt ist.

Und damit sind wir bei dem Afghanen, der gerne an der Unterlippe von siebenjährigen Mädchen kaut. Es kann nicht angehen, dass er nach Verbüßung der Hälfte oder zwei Drittel der Haft dort weitermacht, wo er aufgehört hat. Und das wird er, versprochen! Da muss sich auch etwas ändern. Dringend. Der Staat hat die Aufgabe, die Gesellschaft dauerhaft vor solchen Subjekten abzuschirmen und den Strafvollzug so zu gestalten, dass sie ihn auch spüren. Wenn diese Regierung nach dem Grenzschutz nun auch noch diesen Bereich schleifen lässt, was soll dann aus uns werden?


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Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [5] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [8] oder Twitter. [9]

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Erdinger Polizei macht Ersterfahrung mit Türkenhochzeit

geschrieben von Eugen Prinz am in Bereicherung™,Deutschland,Siedlungspolitik | 116 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | „Schüsse aus einer türkischen Hochzeitsgesellschaft – anwesende Polizeibeamte wussten zunächst nicht, wie gefährlich diese Situation in Erding ist“. So titelte der Münchner Merkur [15] in seiner Ausgabe vom 10. Juni.

Offenbar war das oberbayerische Städtchen Erding bis dahin noch eine Insel der Seeligen, denn anders ist es nicht zu erklären, dass es die dortige Polizei bisher noch nie mit den grassierenden Auswüchsen im Umfeld einer Türkenhochzeit zu tun hatte.

Selbstdarstellung ohne Rücksichtnahme

Erding am Pfingstsonntag Nachmittag: Der laute Knall von sechs hintereinander abgefeuerten Schüssen schreckte die Bewohner des Wohngebiets Williamsville aus ihrer Feiertagsruhe. Etwa 80 Gäste einer türkischen Hochzeitsgesellschaft hatten sich versammelt, um das Brautpaar abzuholen.

Zur Demonstration, dass zumindest an so hohen Festtagen (gemeint ist die Hochzeit, nicht der Pfingstsonntag) das türkische Landrecht über der deutschen Gesetzgebung steht, blockierte die Menge mit hochmotorisierten Fahrzeugen als Phallussymbol die Straße. Einige der PS-Protze waren im Hinblick auf die Zukunft dieses Landes und als Ausdruck der Verbundenheit mit Deutschland mit der türkischen Flagge geschmückt.

Üblich bei Türkenhochzeiten: Die hochmotorisierten Fahrzeuge werden als Zeichen der LandnahmeIntegration mit türkischen Fahnen geschmückt.

Als die Schüsse fielen, verständigten zufällig anwesende Polizeibeamte in Zivil ihre uniformierten Kollegen, die mit einem Diensthund anrückten. „Bei Eintreffen der uniformierten Polizeibeamten machte sich die Hochzeitsgesellschaft aus dem Staub. Die Ermittlungen laufen“, heißt es lapidar im Polizeibericht. Mit Hilfe des Diensthundes konnten die Projektile gefunden und von den Polizeibeamten sichergestellt werden. Sie stammten von einer Schreckschusspistole.

Polizei: „Das maßlos übertriebene Feierverhalten hat nichts mit Brauchtum zu tun und erfüllt einen Straftatbestand nach dem Waffengesetz“

Ob das bei einer weiteren Zunahme des türkischstämmigen Bevölkerungsanteils in Deutschland noch lange so sein wird, sei dahingestellt.

Nachtrag

Die berechtige Frage eines Lesers wollen wir Ihnen nicht vorenthalten: Was machen die, wenn wir die Autos abgeschafft haben?


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Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [5] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [8] oder Twitter. [9]

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Einen Tag nach der Bayernwahl: Familiennachzug über Fliegerhorst Erding

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Deutschland,Islamisierung Deutschlands,Siedlungspolitik | 204 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Wie PI-NEWS bereits in einem Beitrag am 17. September 2018 [16] vorausgesagt hat, führt nun das Rückführungsabkommen mit Griechenland zu einem neuen, dauerhaften Zustrom kulturfremder Migranten.

Ausgerechnet eines der linkslastigsten Blätter Deutschlands, die Süddeutsche Zeitung [17], bringt diese Tatsache in einem durchaus kritischen Artikel, der auch in der Jungen Freiheit hätte erscheinen können, ans Licht der Öffentlichkeit. Was die Vorgänge noch brisanter macht ist die Tatsache, dass sowohl das Bundesinnnenministerium als auch das BAMF versucht haben, das neue Einreiseprogramm bis nach der Landtagswahl in Bayern vor der Bevölkerung geheim zu halten.

177 Angehörige der Beginn eines regelmäßigen Zustroms

Am Montag, pünktlich einen Tag nach der Bayernwahl, sind 177 Angehörige von bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen aus Athen am Erdinger Fliegerhorst, einem ehemaligen Militärflugplatz, eingetroffen. In den kommenden Wochen sollen viele weitere folgen.

Die Neuankömmlinge landeten mit einem gecharterten Flug aus Athen am Münchner Flughafen und wurden noch am Rollfeld mit Bussen abgeholt und zur Einreiseregistrierung nach Erding gebracht, wo die entsprechende Logistik für Großabfertigungen zur Verfügung steht.

Aus dem entsprechenden Artikel der Süddeutschen Zeitung (SZ), von bösen Zungen aufgrund ihrer politischen Ausrichtung auch „Alpen-Prawda“ genannt, geht hervor, dass die Presse bei dieser Veranstaltung nicht willkommen war. Die Journalisten Florian Tempel und Gerhard Wilhelm berichteten, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) keine Fotografen auf dem Gelände des Warteraums zulassen wollte.

Wie die SZ auf Anfrage beim Bundesinnenministerium erfuhr, handelt es sich bei allen 177 Neuankömmlingen um Familienangehörige von bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen.

Das Bundesinnenministeriums bestätigte auch, dass künftig regelmäßig derartige Flüge geplant sind.

Erstaunliche Offenheit der Süddeutschen Zeitung

Die beiden Erdinger Journalisten der SZ äußern die Vermutung, dass das neue Einreiseprogramm vor der Bayerischen Landtagswahl bewusst nicht bekannt gegeben wurde. Hier ein Auszug aus ihrem Artikel:

Dass nun über Erding ein neues Einreiseprogramm gestartet wurde, wurde vor der bayerischen Landtagswahl offenbar bewusst nicht bekannt gegeben. Das Bamf und das Bundesinnenministerium hatten jedenfalls eine bereits am Freitag gestellte Presseanfrage über geplante Aktivitäten im Warteraum Erding nicht konkret beantwortet. Zunächst hieß es nur: „Für die Zukunft sind in Erding weitere Aufnahmen von Asylsuchenden sowie Familienzusammenführungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens geplant. Ob auch Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten in Erding aufgenommen werden, ist bislang offen. Ebenso ist bislang keine Entscheidung über einen Weiterbetrieb über den 31. Dezember 2018 hinaus getroffen worden.“

Die Autoren melden in ihrem Artikel überdies Zweifel an, dass der Charterflug am Montag dem von Horst Seehofer (CSU) geführten Bundesinnenministerium am Freitag nicht bekannt gewesen sein soll. Denn die Familienzusammenführung setzt ein umfangreiches Prüfungsverfahren voraus, das viele Monate dauert und bei dem die deutschen Behörden lange vorher einbezogen sind.

Es ist schon eine erstaunliche Informationspolitik, die Politik und Behörden betreiben: Die Abschiebung einer handvoll Afghanen in einem Charterflug nach Kabul wird regelmäßig als Glanzleistung bundesweit in den Medien verbreitet, während man die Inbetriebnahme eines Einwanderungs-Förderbands am Erdinger Fliegerhorst schamhaft verschweigt.

Wähler in Hessen: Augen und Ohren auf!

Am 28. Oktober sind die Landtagswahlen in Hessen. Es bleibt zu hoffen, dass die Wähler dort die richtigen Schlüsse aus diesem Artikel ziehen und den Altparteien beim Urnengang zeigen, was sie von einer solchen Informationspolitik, die schon an Wählerbetrug grenzt, halten.

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Erding: Rapefugee aus Senegal zieht ein – Familien evakuiert!

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Migrantengewalt,Rapefugees | 73 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos hat große Pläne im Zuge des EU-Resettlement-Programms [18]: „In den nächsten zwei Jahrzehnten werden mehr als 70 Millionen [19] Migranten nötig sein.“ Die bayerischen Städte Ingolstadt, Heimat des derzeit noch amtierenden Bundesinnenministers, sowie Erding bei München bekommen dieser Tage einen kleinen Vorgeschmack auf das ambitionierte Import-Programm von EU und den Systemparteien.

In Seehofers Ingolstadt soll darüber hinaus eines der zukünftigen „Ankerzentren [20]“ (Ankunfts-, Entscheidungs- und Verteilungseinrichtung) entstehen – ein großzügiges Geschenk des Heimatministers, CSU-Chef und davon gejagten bayerischen Ministerpräsidenten an seine Geburtsstadt.

In Ingolstadt versuchte der verurteilte Sexualstraftäter Senegalese Sow M. (35), zumindest eine junge Deutsche zu vergewaltigten und verletzte ein zweites Mädchen. Nachdem er nach seiner Haftstrafe in der JVA Bayreuth wieder auf freiem Fuß im schönen Oberbayern ist, wurde der westafrikanische Blutdiamant in einem Containerdorf mit rund 90 Bewohnern im Landkreis Erding vollversorgt einquartiert. Dort lebten bislang auch Familien mit kleinen Geflüchteten – diese sollen nun dem Sexual-Goldstück und seiner Fußfessel Platz verschaffen. Diese Verfügung der bayerischen Behörden sorgt bei der Bevölkerung und den Bewohnern der Unterkunft für Unmut.

Schau, so a „Sow“, sagt der Bayer

Familien mit Kindern sollten hier ihre ersten Schritte Richtung Integration machen und waren in Oberding bereits eingeschult. Jetzt wird die Unterkunft zum Sicherheitstrakt für den entlassenen Sexualstraftäter: Auf Anordnung der Regierung von Oberbayern mussten dafür die vier Familien mit ihren Kindern die Unterkunft verlassen. Sowohl in der Unterkunft selber, als auch bei Bürgern und Politikern des Ortes regt sich derzeit massiver Widerstand. Verständlich, aber 87 Prozent der bayerischen Bevölkerung haben es so gewollt und gewählt. Gemeinderätin Andrea Hartung, die auch im Flüchtlings-Helferkreis „Starke Hände“ aktiv ist, klagt: „Jetzt wurden die Familien über Nacht entwurzelt!“ Zwei Jahre Integrationsarbeit seien damit zerstört worden, wettert Hartung. „Die Kinder waren in Schulen und Kindergärten, das ist ein unnötiger Einschnitt.“

Die CSU-Schergen: Die Qual der Wahl in fünf Monaten …

Sogar Bürgermeister Bernhard „Mücke“ aus der Versödungs-CSU wehrt sich Mückenspray-haftig gegen die Entscheidung: „Wir wurden nicht mal informiert. Ich verstehe, dass die Helfer enttäuscht sind – und die Bürger besorgt“. In einer Pressemitteilung des Landratsamts fordern Landrat Martin Bayerstorfer, CSU, Erdings Oberbürgermeister Maximlian Gotz, CSU und Oberdings Bürgermeister Bernhard Mücke, CSU, die CSU-Regierung dazu auf, den Entschluss eventuell doch zu revidieren. Sie verweisen auf die angespannte Situation im Landkreis: „Der Landkreis Erding hat in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen eine überproportional große Last getragen“.

Zweimal habe der Landrat die Turnhalle der Berufsschule Erding über mehrere Monate als Notunterkunft zur Verfügung gestellt. Ebenso habe Aufbau und Betrieb von Camp Shelterschleife geschultert werden müssen – „mit allen Konsequenzen und Herausforderungen, jedoch ohne vorherige Einbeziehung der Lokalpolitik“. Anfang des Jahres sei dann die Justizvollzugsanstalt Erding in ein Abschiebegefängnis umgewandelt worden – „erneut ohne Einbindung der Verantwortlichen“. Mit den Plänen hinsichtlich der Aufkirchener Unterkunft, [21] die sich an der Grenze zur Stadt Erding und an der Flughafentangente Ost befindet, sieht sich die Lokalpolitik nun erneut außen vor gelassen. Bei den CSU-Politikern steht vor allem die Informationspolitik der CSU-Regierung von Oberbayern in der Kritik. Diese werde genauso wie die Unterbringung eines Intensivstraftäters abgelehnt. Zudem werden seit zwei Jahren immer mehr Frauen im Landkreis Erding von importierten Merkelgästen brutal vergewaltigt [22], zum Beispiel eine Volksfestbesucherin, oder ein 13-jähriges Mädchen [23] durch einen Rumänen auf der Toilette.

Sow, der schutzbedürftige Senegalese, wird nun rund um die Uhr mit einer Fußfessel bewacht. Er wird sich in seinem schicken roten Container auf Kosten des deutschen Steuerzahlers in unseren Sozialsystemen wohlfühlen, wie von Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Irren) sehnlichst herbeigesehnt. Abschiebung? Nein – Sow ist bevorzugter Ehrengast der Kanzlerin und Heimatminister Horst Seehofers und genießt selbstverständlich Sonderbehandlung.

Abschiebung? Weit gefehlt!

Der verurteilte Sexualstraftäter konnte bislang nicht abgeschoben werden, weil aus seinem Herkunftsland leider noch keine Entscheidung für eine Rücknahme vorliege, erklärte Wolfram Herrle, Leitender Oberstaatsanwalt aus Ingolstadt. „Wir können überhaupt nicht abschätzen, welche Gefahr von ihm ausgeht.“ Es gebe jedoch „keine konkreten Anhaltspunkte, dass von dem Mann derzeit eine Gefahr ausgeht“. Für eine Sicherungsverwahrung nach der Haft habe es keine Voraussetzungen gegeben, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt [24] am Mittwoch submissiv.

Nach BILD-Informationen [25] darf Drecksau Sow M. nachts die Unterkunft, tagsüber den Landkreis nicht verlassen. Dazu hat er striktes Alkoholverbot.

Willkommen im Frauenfreigehege Ingolstadt

Der „schutzbedürftige“ Sow war erst drei Monate in Deutschland, als er am zweiten Weihnachtsfeiertag [26] zwei Frauen in der Damentoilette einer Ingolstädter Diskothek mit einer versuchten Vergewaltigung massiv sexuell attackiert hatte. In der Urteilsbegründung erklärte Richter Christian Veh, „was rein juristisch noch als sexuelle Nötigung behandelt werde, sei im alltäglichen Sprachgebrauch versuchte Vergewaltigung“.

Der Donaukurier [27] schildert die Verhandlung gegen die senegalesische Sexual-Sow wie folgt:

Der 32 Jahre alte Farbige auf der Anklagebank schüttelt immer wieder den Kopf, wenn ihm sein Dolmetscher Zeugenaussagen ins Französische übersetzt hat. Nein, soll das wohl bedeuten, nein, so ist es nicht gewesen. Selber spricht er von stärkerem Bier- und Whiskykonsum und daraus resultierenden Erinnerungslücken, was diese Weihnachtsnacht des vergangenen Jahres angeht, als er mit dem Bus aus seiner Unterkunft im Landkreis Pfaffenhofen nach Ingolstadt gefahren war, um in die Disco zu gehen.

Dem ersten Opfer soll er dann mit geöffneter Hose und eindeutigen Handbewegungen gegenübergetreten sein und die junge Frau in die Ecke einer Toilettenkabine gedrängt haben. Es soll ihm dort gelungen sein, sein Opfer teilweise zu entkleiden und zu betatschen.

Als die zweite Frau hinzukam, soll der Mann auch sie grob angefasst, bedrängt und befummelt haben. Beiden Frauen, so heißt es, habe er zumindest zeitweise den Mund zugehalten, um Hilfeschrei zu verhindern. Allerdings konnte ihn das zweite Opfer eigener Aussage zufolge in die Hand beißen und anschließend gegen die im Lokal vorherrschende laute Tanzmusik anschreien.

Ein herbeigeeilter Türsteher, so der bisherige Ermittlungsstand, konnte den Mann dann von den Frauen wegzerren und überwältigen. Der Beschuldigte sei „wie von Sinnen“ gewesen, schilderte der Security-Mann gestern dem Gericht seinen unmittelbaren Eindruck während des Gerangels. Anfangs habe der Discogast sich auch durch Anschreien nicht von seinem zweiten Opfer abbringen lassen: „Es hat den überhaupt nicht interessiert, dass ich da war“, so der Aufpasser, der den jetzigen Angeklagten angeblich etwa eine halbe Stunde vor diesem Vorfall schon einmal allein auf der Damentoilette erwischt und verwarnt hatte.

Einem Polizisten, der den Beschuldigten kurz nach dessen Überwältigung vor dem Lokal durchsuchte, fiel ebenfalls dessen teils heruntergelassene Hose auf; er habe deutlich das Geschlechtsteil des Mannes erkennen können und ihm dann selber die Hose heraufgezogen, sagte der Beamte als Zeuge vor Gericht. Der Angeklagte behauptet, während des gesamten Vorfalls in der Toilette „korrekt angezogen“ gewesen zu sein. Er bestreitet die Vorwürfe…

Gestern [Anm. 12.5.2018] verfiel der Senegalese angesichts der Vorwürfe immer wieder in Schnappatmung, sodass Vorsitzender Christian Veh die Sitzung sogar einmal unterbrach, bis der Mann sich halbwegs beruhigt hatte. Auch anschließend fiel er aber immer wieder durch Kopfschütteln, gestammelte Dementis, Zittern und Schluchzen auf, was Oberstaatsanwalt Günter Mayerhöfer zum Hinweis an Dolmetscher und Verteidiger brachte, dass man dem Angeklagten bitte klarmachen möge, dass er in Deutschland zwar mit Gefängnis, nicht aber mit Züchtigungen oder der Todesstrafe zu rechnen habe. Auch riet der Anklagevertreter dem Beschuldigten angesichts der klaren Zeugenaussagen dringend zu einem Geständnis.

Doch das blieb aus, weshalb Mayerhöfer in seinem Plädoyer auch keine entlastenden Punkte für den Afrikaner ausmachen konnte. Der Ankläger stellte fest, dass durch das zielgerichtete Vorgehen des Angeklagten zumindest beim ersten Opfer sogar von einer versuchten Vergewaltigung auszugehen sei. Er forderte deshalb, eine Gesamtstrafe von vier Jahren Haft gegen den Mann zu verhängen. Verteidiger Martin Angermayr wollte die klare Beweislage nicht abstreiten, stellte aber keinen konkreten Strafantrag. Er bekannte, als Pflichtverteidiger wegen der sprachlichen und kulturellen Barrieren im gesamten Verfahren nie richtig Zugang zum Angeklagten gefunden zu haben.

Vorsitzender Veh sprach in seiner Urteilsbegründung von einem „sonnenklaren“ Sachverhalt und von „über jeden Zweifel erhabenen Zeugen“. Der Angeklagte habe auf der Toilette „gezielt nach einem Mädchen gesucht, um es zu vergewaltigen“. Einen Strafrabatt für mit dem deutschen Rechtssystem nicht vertraute Ausländer könne es nicht geben, zumal sexuelle Übergriffe wohl überall auf der Welt verfolgt würden.

Richter Veh zu Sow: „Wer sich hier aufhält, der hat sich zu benehmen.“

Der Satz könnte auch von Dr. Gottfried Curio, AfD [28], stammen. Applaus für den nonkonformen Ingolstädter Richter Veh, Schande über die total unfähigen bayerischen Behörden ! Schande über das Versager-Trio Seehofer-Söder-Hermann!

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