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Wo die trojanischen Pferde ihren Stall haben

Von EUGEN PRINZ | Alles „Gute“ kommt bekanntlich von der UNO. Aber während gegen den UN-Migrationspakt eine erbitterte Abwehrschlacht geführt wurde, haben wir leider vor Jahren einem anderen trojanischen Pferd [1] namens Kinderrechte blauäugig unsere Stadttore geöffnet.

Unstrittigerweise handelt es sich bei Kindern um Menschen. Und die Menschenrechte sind bereits ausführlich formuliert. Wozu braucht es da noch Kinderrechte? Die Antwort lautet: Um die Erziehungsgewalt der Eltern in Richtung Staat zu verlagern. Williger Helfer bei diesem Ziel war und ist dabei natürlich die EU.

Bereits 2009 erklärte der EU-Vertrag von Lissabon den Schutz der „Kinderrechte“ zum Unionsziel. Folgerichtig wurden den Hessen bei der Landtagswahl die Festschreibung der Kinderrechte in der Hessischen Landesverfassung [2] untergeschoben, wo sie nun ihre unheilvolle Wirkung entfalten können. Kinderrechte klingt doch nett, nicht wahr? Zwei positiv besetzte Begriffe werden verbunden: Kinder und Rechte. Wer könnte dagegen etwas haben?

Nur ein Miesmacher kommt auf die Idee zu fragen, wer denn die neuen, verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einklagen soll. Die Eltern? Was ist aber, wenn sich diese gegen Wünsche der Kinder stellen, die Kinder ihre Wünsche partout nicht aufgeben wollen und dabei vielleicht auch noch von den netten Onkeln und Tanten bestimmter linksgrüner Lobbygruppen unterstützt werden?

Sie haben es erraten: Dann stellt der Staat dem Kind einen Anwalt zur Seite, der im Auftrag des Sprösslings die Eltern verklagt, denn wie sonst sollte der unverstandene Nachwuchs seine von der Verfassung geschützten Rechte gegenüber seinen uneinsichtigen Erzeugern durchsetzen können?

Stasi-Anette Kahanes Gebrauchsanleitung

Eine Gebrauchsanleitung dazu liefert die fröhlich-bunte Broschüre: „Ene, mene, muh – und raus bist du! Ungleichwertigkeit und frühkindliche Pädagogik“.

Finanziert wird diese, mit einem ministerialen Vorwort von Bundes-Familienministerin Giffey (SPD) geadelte Broschüre übrigens von den Steuergeldern der künftigen Beklagten.

 „Dem Freiheitsrecht der Eltern stehen Kinderrechte gegenüber. Bekanntlich passen diese nicht immer zusammen. Kinder brauchen hier Fachkräfte, die als verlässliche Bezugspersonen die Anwaltschaft übernehmen“

Das erklärt in der Broschüre die Sozialarbeiterin Eva Prausner vom „Projekt ElternStärken“. Geradezu hinterfotzig ist angesichts dieser Stoßrichtung die Bezeichnung „Projekt ElternStärken“, wo es doch explizit um das Gegenteil geht.

Vielleicht ist das in der heutigen Zeit auch nur zu geradlinig gedacht. Doch halt! Geradlinig klingt schon sehr autoritär. Das hört sich nach jener Spezies verdächtiger Eltern an, die durch

„autoritäre und geschlechterstereotype Erziehungsstile die vielfältigen Möglichkeiten von Kindern einschränken möchte.“

Und noch dazu die

binäre und traditionelle Vorstellungen vom Junge- oder Mädchen-Sein und damit eine „Brückenfunktion an rechtsextreme Ideologie pflegt“

Die Verwendung von Vokabeln wie „Gender-Wahn“ oder „Frühsexualisierung“ schürt dann noch weitere Verdachtsmomente

rechtspopulistischen, neurechten oder religiös-fundamentalistischen Gruppierungen anzuhängen.“

Knoten im Hirn vom Lesen? Kein Wunder. Auch diese Zitate sind der brandneuen Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung (AAS) unter der Leitung von Stasi-Anette entnommen. Sie sehen, die liebe Frau Kahane ist überall dort vertreten, wo sich die Gelegenheit bietet, den bewährten Strukturen der bösen Spießer-Gesellschaft ein Messer in die Gedärme zu stoßen.

Wer Kinder hat und sich einmal richtig gruseln möchte, kann sich hier [3] diese Broschüre als pdf herunterladen. Versprochen: Nach der Lektüre werden Sie sofort ihre schlafenden Kinder aus den Betten reißen, ins Auto packen und nach Ungarn fliehen.

Ein Blick über den großen Teich – ein Blick in unsere nahe Zukunft?

Schauen wir mal über den Atlantik: Seit dem 1. Juni 2017 gilt im kanadischen Bundesstaat Ontario das Gesetz „Bill 89“ [4], das Kindern u.a. ein Recht auf selbstgewählte Geschlechtsidentität und somit auch auf Geschlechtsumwandlung zusagt. Eltern, die aufgrund ihrer Überzeugung trotz ernstzunehmender, warnender Stimmen von Medizinern und Psychologen, dem Wunsch des Kindes auf Geschlechtsumwandlung nicht nachkommen wollen, droht der Entzug des Sorgerechts. Den Wünschen und Vorstellungen der eigenen Kinder nicht Folge zu leisten, wird vom zuständigen Minister als „abuse“, also (Macht-) Missbrauch bezeichnet.

Wer steuert die Wünsche der Kinder?

Kinderrechte sind mithin das Geschütz, das von linken Ideologen gegen das natürliche Erziehungsrecht der Eltern in Stellung gebracht wird. Der Wunsch der Kinder wird so für die Eltern zum Befehl. Wer aber steuert die Wünsche der Kinder? Ganz einfach: Die Medien, staatliche Institutionen wie die Schule, LGBT–Lobbygruppen (Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender) und NGOs, um die wichtigsten Akteure zu nennen. Olaf Scholz, SPD, formulierte schon vor Jahren das Ziel „die Lufthoheit über den Kinderbetten [5]“ erobern zu wollen.

Die Auswirkungen an einem anderen praktischen Beispiel

Als Deutschland am 6. März 1992 die Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, geschah das unter einem Vorbehalt [6]: Da in der Bundesrepublik die Abschiebehaft auch gegen Kinder und Jugendliche verhängt wurde, hat die damalige Bundesregierung dem Ausländerrecht in Deutschland Vorrang vor der Kinderrechtskonvention gegeben. Um dies weiterhin zu gewährleisten, wurde eine diesbezügliche Vorbehaltserklärung bei der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention abgegeben. Diese wurde von Deutschland am 15. Juli 2010 durch Hinterlegung einer Rücknahmeerklärung bei den Vereinten Nationen zurückgenommen. Wer war damals gleich noch Bundeskanzler? Ach ja, Angela Merkel…

Damit gilt Artikel 3 Absatz 1 der Konvention inzwischen auch in der Bundesrepublik ohne Einschränkung, so dass

“bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorgan getroffen werden,das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist”.

Als Resultat kostet uns nun ein minderjähriger unbegleiteter Flüchtling mehr als 5000 Euro im Monat und kann nicht abgeschoben werden.

Lesben, Schwule, Dildo + Kinder = bunt und gut

Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben oder Ihre Jüngsten in die Kita oder den Kindergarten gehen, betrachten Sie bitte diesen Beitrag als dringende Warnung, im Auge zu behalten, was Ihrem Nachwuchs dort vorgesetzt wird. Der Autor dieses Beitrags hatte als Vater einer erwachsenen Tochter kein Problembewußtsein für die Auswirkungen des Gender-Wahns auf unsere Kleinsten, bis vor er vor kurzem einen diesbezüglichen Vortrag besuchte. Vater, Mutter + Kind(er) = bäh und rechts – Lesben, Schwule, Dildo, Analverkehr + Kinder = bunt und gut.

Der Staat und diverse NGOs benutzen die Kinderrechte als Machtinstrument gegen unliebsame Eltern. Die harmlos klingenden „Kinderrechte“ werden zum Damokles Schwert über den Köpfen der Eltern. Sie bergen eine Sprengkraft in sich, die Familie als den nicht-staatlichen Kern des Gemeinwesens in ihrem Innersten zu bedrohen. 2019 sollen die Kinderrechte laut Koalitionsvertrag von der Bundesregierung ins Grundgesetz aufgenommen werden. Alle Altparteien haben Zustimmung signalisiert. Klimaschutz, Migrationspakt, Flüchtlingspakt, Kinderschutzrechte – bald werden wir innerhalb unserer Stadtmauern zwischen all den trojanischen Pferden keinen Platz mehr finden.

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