Von MICHAEL STÜRZENBERGER und GERNOT TEGETMEYER | Wenn es um den islamischen „Propheten“ Mohammed geht, hat die Meinungsfreiheit ihre Grenzen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung von 47 europäischen Staaten in Bezug auf Verletzungen überprüft, hat am Donnerstag ein entsprechendes Ersturteil des Wiener Straflandesgerichts bestätigt.
Die in Wien lebende Angeklagte Elisabeth Sabaditsch-Wolff hatte im Jahr 2009 im Auftrag der FPÖ zwei Seminare zum Thema „Grundlagen des Islam“ am Freiheitlichen Bildungsinstitut („Gesellschaft für Politik, Kultur und Meinungsfreiheit“) gehalten, in denen sie die Ehe zwischen dem über 50-jährigen Propheten Mohammed und einem sechsjährigen Mädchen namens Aisha, die vollzogen wurde, als es neun Jahre alt war, angesprochen. Dies ist im Übrigen eine historische Tatsache, die von islamischen Quellen [1] und durch eine gültige Fatwa [2], einem islamischen Rechtsgutachten, bestätigt ist.
Unter anderem hatte die Angeklagte nach Angaben des Menschenrechtsgerichts die Frage gestellt, wie man es nennen könne, „ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige“, wenn es „nicht Pädophilie“ sei und hinzugefügt, dass Mohammed „nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was“ gehabt hätte.
Elisabeth Sabaditsch-Wolff hatte, nachdem ihr Antrag auf Wiederaufnahme dieses Verfahrens vom Obersten Gerichtshof Österreichs 2013 abgelehnt wurde, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet, da sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit durch dieses Urteil verletzt sah. Legal Tribune Online berichtet [3] über ihre Beschwerde:
In ihren Augen hatten die österreichischen Gerichte ihren Äußerungen nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet. Sonst, so ihre Argumentation, hätten sie zu dem Schluss kommen müssen, dass es sich dabei nicht um bloße Werturteile, sondern um tatsachenbasierte Äußerungen gehandelt habe. Außerdem habe ihre Kritik zu einer lebhaften Diskussion beigetragen und sei nicht dazu gedacht gewesen, den Propheten zu diffamieren. Eine sachliche Kritik müssten Angehörige von Religionsgemeinschaften schon aushalten können.
Nach jahrelanger Bearbeitungszeit stellte der EGMR aber nun fest, dass die österreichischen Gerichte die Aussagen der Beschwerdeführerin in ihrem Kontext „ausführlich gewürdigt“ und „sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäußerung“ gegen das Recht anderer auf „Schutz ihrer religiösen Gefühle“ abgewägt hätten.
Die Gerichte hätten außerdem wesentliche und hinreichende Gründe für ihre Entscheidung vorgebracht, insbesondere da sie hinsichtlich der strittigen Aussagen „die Grenzen einer objektiven Debatte überschritten“ sahen und sie als „beleidigenden Angriff auf den Propheten des Islam“ einordneten. Solche „Angriffe“ seien demnach imstande, „Vorurteile zu schüren“, den „religiösen Frieden“ in Österreich zu „bedrohen“ und die „religiösen Gefühle“ von Moslems zu „verletzen“. Zudem würde damit der „Prophet“ als „der Verehrung nicht würdig“ hingestellt.
Die strittigen Aussagen seien laut EGMR als „bloße Werturteile“ zu erachten und würden eine „ernsthafte Debatte“ über das Thema „verhindern“. Auch sei die Geldstrafe von 480 Euro gegen die Angeklagte nicht unverhältnismäßig, denn sie sei am unteren Ende des Strafrahmens angesiedelt.
Völlig außer Acht lässt das Gericht, dass das „Recht auf Religionsfreiheit“ auch die „negative Religionsfreiheit“ umfasst, also das explizite Ablehnen und Kritisieren von Religionen, wie es auch Stefan Ullrich bei deusvult.info [4] beschreibt (unter „Aktuelles“). Unsere bestens informierte Leserin Babieca hat die Namen der sieben Richter herausgefunden, die am EGMR das Urteil einstimmig sprachen:
Angelika Nußberger (Präsident)
André Potocki
Síofra O’Leary
Martins Mits
Gabriele Kucsko-Stadlmayer
Latif Hüseynov
Lado Chanturia
Hier das komplette Dokument [5] des auf Englisch veröffentlichten Urteils (EGMR Az. 38450/12).
Diese skandalöse „RECHT“-Sprechung, die durchaus als Scharia-berücksichtigend bezeichnet werden kann, findet ein breites Medienecho, unter anderen beim Focus [6], dem Westen [7], der Jungen Freiheit [8], dem Kurier [9], dem Standard [10], Epoch Times [11] und Katholisch.de [12]. David Berger von Philophia Perennis kommentiert [13]:
Damit ist nun auch geklärt, wer letztendlich auch bei der EU-Justiz als Sieger aus „Charlie hebdo“ hervorgegangen ist.
Andreas Unterberger berichtet, dass auf der Richterbank des EGMR neben einer österreichischen Juristin, die auf Vorschlag der SPÖ in den Verfassungsgerichtshof gekommen war, auch ein Richter aus dem islamischen Staat Aserbaidschan sitzt, und meint:
Ganz abgesehen von der Absurdität, dass solche islamische Unrechtsstaaten überhaupt über uns zu Gericht sitzen, möchte ich mir gar nicht vorstellen, wie es diesem Richter bei einer Heimkehr ergangen wäre, wenn die EGMR-Entscheidung anders ausgefallen wäre.
Nun ist der EGMR in einem grundlegenden Urteil von der bisherigen Verteidigung der Meinungsfreiheit abgewichen und auf die den Weg zum Totalitarismus öffnende Political Correctness eingeschwenkt. Er hat damit freilich auch seine eigene Existenzberechtigung in Frage gestellt.
Sein ausführlicher Artikel „Ein Gerichtshof zertrümmert die eigene Existenzberechtigung“ [14], in dem er dieses Urteil in seine Bestandteile zerlegt, ist auf seinem Blog derzeit nur mit einem Abonnement zu lesen. Bei dem juristischen Fachportal juris.de [15] ist zu erfahren:
Der EGMR stimmte den innerstaatlichen Gerichten zu, dass sich die Beschwerdeführerin dessen bewusst gewesen sein musste, dass ihre Aussagen zum Teil auf unwahren Tatsachen beruhten und geeignet waren, berechtigte Verärgerung bei anderen hervorzurufen. Die nationalen Gerichte befanden, dass die Beschwerdeführerin Pädophilie als die allgemeine sexuelle Präferenz von Mohammed bezeichnete und es versäumt hatte, ihr Publikum auf neutrale Art über den historischen Hintergrund zu informieren, wodurch eine ernsthafte Debatte zu diesem Thema nicht möglich war.
Der historische Hintergrund ist aber vielmehr, dass auch im siebten Jahrhundert in Arabien eine Kinderehe sehr ungewöhnlich war. Falls eine Ehe aber doch im Kindesalter geschlossen wurde, so wurde sie erst ausgeführt, wenn die Beteiligten erwachsen waren. Muslimwelt [1] dokumentiert hierzu aus den islamischen Primärquellen:
Chawla berichtete von dieser Heirat :” Ich trat in das Haus Abu Bakrs und traf sogleich auf Umm Rumman, die Mutter Aischas, da sprach ich zu ihr: “Oh, Umm Rumman , welche Güte und Segen brachte Allah zu dir” Sie fragte :” Was ist das ?” Chawia antwortete:” Der Gesandte Allahs schickte mich, um Aischa für ihn zu werben.” Um Rumman bat sie zu warten bis Abu Bakr nach Hause käme. Als Abu Bakr heimkehrte , überbrachte ihm Chawia die frohe Botschaft. Abu Bakrs erste Überlegung fand in den Worten Ausdruck: “Eignet sie sich für ihn? Sie ist doch eher die Tochter seines Bruders.”
Diese auch für damalige Verhältnisse hochproblematische Ehe des „Propheten“ wurde auch damit begründet, dass „Allah“ es befohlen hätte [2]:
Ihm [Muhammad] wurde dies [die Ehe] von Allah befohlen. Können Sie sich vorstellen, dass es jemanden geben könnte, der gegen die Befehle Allahs verstoßen könnte? Wie könnte nur unser Prophet, der frömmste Mensch überhaupt, gegen die Befehle Allahs verstoßen? Also [die Heirat] war ein Befehl Allahs.
In den Hadithen ist auch festgehalten, dass Aisha nach der Heirat im Alter von sechs Jahren sehr krank wurde und ihr die Haare ausfielen. Es könnte sein, dass sie verständlicherweise psychisch darunter litt, mit einem über 50-jährigen verheiratet worden zu sein:
Aisha berichtete: Der Prophet heiratete mich, als ich ein Mädchen von sechs Jahren war. Wir gingen nach Median und bleiben im Haus von Bani-al-Harith bin Khazradsch. Dann wurde ich krank und mein Haar fiel herunter. Später wuchs mein Haar wieder und meine Mutter, Um Ruman, kam zu mir, während ich in einer Schaukel mit einigen meiner Freundinnen spielte. Sie rief nach mir und ich ging zu ihr, unwissend darüber, was sie mit mir tun wollte. Sie nahm mich an der Hand und ließ mich an der Haustüre stehen. Ich war damals außer Atem, und als mein Atem wieder in Ordnung war, nahm sie Wasser und rieb mein Gesicht und mein Kopf damit. Dann nahm sie mich ins Haus hinein. Im Haus sah ich einige Ansari-Frauen, die sagten: “Beste Wünsche und Gottes Segen und viel Glück.” Dann vertraute sie mich ihnen an und sie bereiteten mich für die Heirat vor. Unerwartet kam Gottes Apostel zu mir am Vormittag und meine Mutter reichte mich ihm über und zu dieser Zeit war ich ein neun Jahre altes Mädchen.
Zu den Einspruchsmöglichkeiten meldet der Westen [7]:
Sowohl Österreich als auch die Beschwerdeführerin können das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten.
Die aktuelle Stellungnahme von Elisabeth Sabaditsch-Wolff:
Vorweg ist festzustellen, dass ich durch die Medien Kenntnis von diesem Urteil erlangt habe.
Trotz dieses Urteils bin ich über die Entwicklung seit Abhalten des Vortrages im Jahr 2009 optimistisch, dass das Wissen um die kulturellen und politischen Auswirkungen der Gefahren des Islam in der aufgeklärten europäischen Gesellschaft deutlich vergrößert wurde. Insbesondere zeigt sich zeigt das, dass ich im Jahr 2009 noch als „verwirrte Hetzerin und Mahnerin“ dargestellt wurde; sogar mit Osama bin Laden wurde ich verglichen.
Mittlerweile wird das Thema in jedem bürgerlichen Salon einer breiten Diskussion unterzogen, die Politik beschäftigt sich auf breiter Basis mit den Auswirkungen des Zuzugs Menschen aus fremden Kulturkreisen in eine autochthone Gesellschaft.
Der gesamte, insgesamt 12 Stunden dauernde Vortrag des Jahres 2009, der durch dieses Gerichtsurteil auf seine Rechtmäßigkeit abgeklopft wurde, ist bis auf die inkriminierte Stelle nun staatlich sanktioniert. Es ist also ersichtlich, dass volksbildnerische Maßnahmen durchaus positive Folgen haben können, auch wenn sich die staatlichen und supranationalen Autoritäten auf eine kontrollierend.verhindernde Position zurückziehen.
Als Mahnerin werde ich weiter aktiv bleiben.
Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Es ist ein juristischer Skandal, dass historische Tatsachen im 21. Jahrhundert nicht mehr ausgesprochen werden dürfen, da damit „religiöse Gefühle“ verletzt werden würden und der „religiöse Frieden“ gefährdet sei. Moslems haben vielmehr im seit Jahrhunderten aufgeklärten Europa die Fakten schlichtweg zu akzeptieren.
Wenn die Justiz auf diesem Kontinent aus Angst vor Terroranschlägen oder anderen gewalttätigen Ausschreitungen derartige Unterwerfungsurteile fällt, kann die EU gleich den Hausschlüssel an den Obermufti übergeben, die Scharia einführen, das grüne Banner mit dem Schwert über dem EU-Parlament hissen und die islamischen Staaten von Europa ausrufen.
Man kann nur hoffen, dass dieses Urteil wie meine Verurteilung im „Islamfaschismus“-Prozess des vergangenen Sommers internationale Proteste [16] auslöst, ähnliche Medienresonanz erfährt [17] und der Einspruch erfolgreich sein wird.
Und was den „Propheten“ Mohammed anbelangt, sind in den Hadithen noch ganz andere Vorlieben festgehalten:
„Ibn Sharib erzählt, Ibn Abdul Talib habe gesagt: „Immer wenn seine Frauen sich in ihrer monatliche Reinigung (d.h. Menstruation) befanden, sah ich den Gesandten Allahs des öfteren in der Nähe seiner Kamelherde. Dort pflegte er liebevollen Umgang mit den weiblichen Tieren, wandte sich aber mitunter auch den Jungtieren beiderlei Geschlechts zu“ (Sahih Al-Buchari Bd. 2, Nr. 357).
„Abu Halladj berichtete: Ich sah den Gesandten Allahs des öfteren nach Einbruch der Dunkelheit bei seiner Viehherde weilen. Dort stand er eines Tages mit hochgezogener Djelabba auf einer Fußbank hinter seiner Lieblings-Kamelstute mit den sechzehn Zitzen, und beiden lag ein beseligtes Lächeln auf dem Gesicht, so als hätten sie das Antlitz Allah erblickt“ (Sahih Al-Buchari, Bd. 1, Nr. 213)
Allahu Akbar.
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