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Flüchtlingsbürgen: Mehr als 37 Mio. Euro zahlt nun der Steuerzahler

Vielen Bahnhofsklatschern von 2015 und 2016 war es nicht genug Teddybären zu werfen und in Unterkünften der Illegalen den Boden zu wischen und die Toiletten zu putzen, sie wollten mehr. Mehr „Schutzsuchende“ und vor allem wollten sie das schnell. Und so ermöglichten sie Menschen, die sie gar nicht kennen, mit einer Bürgschaft die problemlose Einreise nach Germoney. Sie verpflichteten sich gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz, die Kosten des Lebensunterhalts der Versorgungssuchenden zu übernehmen.

Sogar jedem Sonderschüler wird irgendwann im Laufe seiner Schulzeit erklärt, was eine Bürgschaft bedeutet. Nämlich, dass es sein kann, dass man tatsächlich einmal bezahlen muss. Und so gab es ein böses Erwachen, als vor mehr als einem Jahr den sogenannten Flüchtlingsbürgen [1] Kostenbescheide der Arbeitsagenturen ins Haus flatterten.

Die Leistungserbringer begründeten ihre Forderungen mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 1 C 10.16 [2]) vom 26.1.2017, worin gemäß einer Entscheidung des 1. Berufungssenats in Leipzig festgehalten wird, dass eine Verpflichtungserklärung zur Ermöglichung der Einreise von „Flüchtlingen“ auch nach Anerkennung der Person als Flüchtling weiter besteht. Bis zu fünf Jahre haftet der Bürge für die erbrachten Sozialleistungen.

Jetzt könnte man denken, Gutmenschen sind eben nicht ganz gescheit, was naheliegend ist und bei den meisten dieser Bürgen wohl zutreffen dürfte. Einige aber haben wohl schon kalkuliert, dass sie niemals zahlen werden müssen, in einem System, das Millionen Menschen illegal einreisen lässt,  um „unschöne Bilder“ zu vermeiden. Denn müssten diese angeblich so guten Menschen tatsächlich zahlen gäbe es eben auch unschöne Artikel in der linken Schrumpfpresse.

Schon im Mai 2018 zeichnete sich in Niedersachsen ab, was PI-NEWS im November [3] davor annahm, dass nämlich diese Rechnungen auf den Steuerzahler abgewälzt werden würden. Das signalisierte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit dem Satz [4]: „Grundsätzlich teile er die Auffassung, dass die Menschen, die für Flüchtlinge gebürgt haben, nach deren Anerkennung als Asylbewerber nicht weiter persönlich haften sollen“.

Und nun steht fest: Bund und Länder werden die Sozialleistungskosten der Invasoren, die nur einreisen durften weil für sie gebürgt wurde, in der Höhe von mehr als 37 Millionen Euro dem Steuerzahler aufhalsen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil [5] (SPD) hatte im Januar von einem „niedrigen zweistelligen Millionenbetrag [6]“ gesprochen.

In Beantwortung einer Anfrage [7] des AfD-Abgeordneten René Springer teilte die Bundesregierung nun mit, dass man bereits ein Erstattungsvolumen von rund 21,2 Millionen Euro festgesetzt habe. Die Bundesagentur für Arbeit geht aber von einem „weiteren möglichen Erstattungsvolumen“ von rund 16,5 Millionen Euro aus.

Der Einfachheit halber übernehmen Länder wie Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Rechtsauffassung der nicht zahlungswilligen Bürgen, die angeblich davon ausgegangen waren, sie müssten nur bis zur Anerkennung als Schutzsuchende für ihre Schützlinge zahlen, und wollen jeweils die Hälfte der Forderungen übernehmen. In den vergangenen Jahren haben wir gelernt, nicht immer muss in Deutschland der bezahlen, der etwas bestellt hat.

Oben drauf will Hubertus Heil auch noch eine Erhöhung der Geldleistung für die Gäste der Kanzlerin von elf Prozent (PI-NEWS berichtete [8]). Alles nach dem Motto: Was kostet die Welt – egal ist ja nicht unser Geld. Wir zahlen das. (lsg)

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„Brandheiß“: Folge 2 des YouTube-Formats von Miazga & Brandner

geschrieben von Eugen Prinz am in AfD,Deutschland,Grüne,Politik | 118 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Der Start des politischen YouTube-Formats „BRANDHEISS [9]“ mit den AfD-Bundestagsabgeordneten Corinna Miazga und Stephan Brandner verlief überaus erfolgreich. Das Projekt des Duos findet sich  bereits in über 8000 Playlists und die Absprungrate der Zuschauer ist erfreulich niedrig. Kein Wunder, denn bei den beiden wird es nicht langweilig.

Hier die Themen dieser Sendung:

Wie konnte die Welt so lange ohne „feministische Außenpolitik“ existieren?

Feministische Außenpolitik… Mein Gott! Was werden die linksgrünen Gehirne als nächstes gebären, wenn sie wieder kreißen? Bolschewistische Menstruation? Gendergerechten Ackerbau? Lesben gegen Rechts? Halt, die haben wir ja schon. [10]

Sie sehen, über die vergangene Sitzungswoche im Bundestag gibt es wieder jede Menge interessantes und skurriles zu erfahren. Da kommt ein Format wie „BRANDHEISS“, in dem das Wichtigste für uns mundgerecht aufbereitet wird, gerade recht.

Und hier noch etwas aus der Rubrik Klatsch und Tratsch:

Aufmerksamen Betrachtern ist nicht entgangen, dass Corinna Miazga und Stephan Brandner an einem der Sitzungstage die Plätze der Vorsitzenden Gauland und Weidel belegten. Hatte es etwa eine Palastrevolution in der AfD gegeben? Einen Putsch oder gar einen Königsmord? Nichts von alledem, wie Miazga auf Nachfrage von PI-NEWS lachend abwiegelte. Es sei seitens der Fraktion gewünscht, dass andere Abgeordnete bei Abwesenheit der Vorsitzenden deren Plätze einnehmen.

Ein Anblick, an den man sich gewöhnen könnte…

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AfD will „Flüchtlingsbürgen“ zur Kasse bitten

geschrieben von dago15 am in Alternative für Deutschland (AfD) | 83 Kommentare

Von LUPO | Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Was im Volksmund einfach und selbstverständlich klingt, wird jedoch im Merkel-Deutschland für gewöhnlich ad absurdum geführt, wenn es um Zuwanderung geht und das Siegel des Gutmenschlichen trägt. So wurde die Beitreibung der Kosten für einreisende Syrer, für die sich deutsche Gutmenschen ab 2013 verbürgt hatten, von SPD-Sozialminister Hubertus Heil zunächst mal ausgesetzt, als es ums Zahlen ging. Die AfD will aber, dass die „Flüchtlingsbürgen“ ohne schuldhaftes Verzögern zur Kasse gebeten werden.

Im Bundestag sprach AfD-Abgeordnete René Springer am Donnerstag zu später Stunde Tacheles. Es ginge im Moment um mindestens 2500 Erstattungsbescheide über eine Gesamtsumme von 21 Millionen Euro, betonte Springer. Und das sei vermutlich erst die Spitze des Eisberges. Springer: „Wer jetzt glaubte und hoffte, dass die Bescheide unter der Führung des SPD-Ministers nun auch vollstreckt werden, der glaubt auch noch das Märchen, dass die SPD eine Volkspartei ist und Politik im Interesse der Bürger und Steuerzahler macht.“

Viele Bürgen wollten nicht zahlen, als ihnen die Rechnung der Jobcenter ins Haus flatterten. Springer: „Wie so oft in den letzten Jahren, zerplatzt die gesinnungsethische Seifenblase der Willkommensklatscher und Premiumhelfer beim ersten Kontakt mit den ökonomischen Konsequenzen.“

Steuerzahler soll für Gutmenschen blechen

Der AfD-Abgeordnete sprach die Befürchtung aus, dass die Beitreibung der Kosten nicht nur angehalten, sondern vollkommen niedergeschlagen würde. Darauf deute eine Erklärung des SPD-Innenministers Boris Pistorius aus Niedersachsen hin, der am 24. Januar verlauten ließ, dass es nicht mehr zur einer Erstattungspflicht für Bürgen kommen wird. Das bedeute: die Kosten privater Flüchtlingsbürgschaften würden auf die Steuerzahler abgewälzt. Eine solche Klientelpolitik es mit der Rechtsstaatspartei AfD nicht geben.

Laut Springer verbiete dies das Haushalsrecht, bestehende Bürgschaftsforderungen allein aus politischem Kalkül heraus zu erlassen. Gleiches gelte für die Aussetzung der Vollstreckung. Falls Flüchtlingsbürgen im Einzelfall falsch beraten worden seien und das Risiko nicht überschauen konnten, sei die Prüfung die Aufgabe der Behörden und Gerichte. Dort werde entschieden, und nicht im Hinterzimmer des Sozialministers.

Springer in Richtung Bundesregierung: „Holen Sie unser Steuergeld von den Flüchtlingsbürgen zurück: Cent für Cent.“

Opa bürgt für vier Syrer

Dies wird im Fall eines 80jährigen Mannes aus Uelzen nicht mehr gelingen, der 2014 gleich für vier Syrer gebürgt hatte und 80.000 Euro an das Jobcenter zahlen soll. Hier haben die gutmenschlichen Gerichte schon Recht gesprochen und die Unwirksamkeit seiner Verpflichtungserklärung festgestellt.

Die Vorlage der AfD wurde an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Den Redebeiträgen der Altparteien zufolge, ist mit großzügigster Verfahrensweise im Umgang mit den leichtfertigen Bürgschaften zu rechnen. Zwischen Bund und den meistbetroffenen Ländern Niedersachsen, NRW und Hessen gibt es bereits Einigung, wonach bei Altfällen die Bürgen die Kosten für drei Jahre selbst tragen müssen, teilte die SPD-Abgeordnete Gabriela Heinrich mit. Sofern nicht andere Gründe wie Einzelfallprüfung, „falsche“ Beratung usw. greifen.

Bilanz der vormitternächtlichen Talkrunde am Donnerstag im Bundestag: Der steuerzahlende Michel wird`s schon richten. Gute Nacht Deutschland!

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Hubertus Heil (SPD) rettet die Flüchtlingsbürgen

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn | 164 Kommentare

Großer Katzenjammer bei den Flüchtlings-Bürgen. Sie sollen zahlen, wofür sie sich verpflichtet haben (PI-NEWS berichtete mehrfach [1]). Sie hatten Bürgschaften für syrische „Flüchtlinge“ übernommen und durch diese Bürgschaften wurde es möglich, dass die „Flüchtlinge“ mit Visum und Linienflug nach Deutschland „flüchten“ konnten. Die Tagesschau [11] vom 24.1. erläutert das Dilemma:

Gezeigt wird ein Apotheker (ab 11:18) mit seinem syrischen Mündel, das trotz offensichtlicher Anstellung in seiner Apotheke wohl über die Verhältnisse lebte und seine Bürgschaft in Anspruch nahm. Das fand der Apotheker ungerecht.

Es sei ihm nicht erklärt worden, wie lange er die Kosten für Essen, Trinken und Krankenkasse übernehmen müsse. „Eine Beratung im eigentlichen Sinne ist da nicht durchgeführt worden“, klagt Apotheker Jonny Neumann.

Der Kommentator der ARD, Marcus Overmann, hat eine weitere  Entschuldigung [12] für ihn und diejenigen, die für Kanzlerin und Buntland unterschrieben hatten. Das Kleingedruckte, so erläutert er (ab 0:13), sei gar so klein, dass selbst er, der gut lesen könne, eine Lesebrille dafür bräuchte. In der Hand hält er den Bürgschaftsvertrag des gerade vorgestellten Apothekers, in dem mögliche Verpflichtungen sehr wohl genannt werden.

Dass die Bürgen (für Flüchtlinge) tatsächlich zahlen sollen, findet auch Bernd Riexinger ungerecht. Sie wollten doch nur anderen Menschen helfen und dafür darf man sie dann nicht zur Kasse bitten, ermahnt der Linke, der die privaten Verluste sozialisieren will, exklusiv in der Tagesschau.

Dem kann Merkels Bundesarbeitsminister nur beipflichten. Ab jetzt soll der Staat für die privaten Bürgen (für Flüchtlinge) geradestehen, freut der sich.

„Es geht insgesamt um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag, den wir gemeinsam zu schultern haben“, erklärt es Hubertus Heil von der SPD dem deutschen Steuerzahler in der Haupt-Nachrichtensendung.

„Menschen, die vor 2016 Bürgschaften für Asylbewerber übernommen haben, müssen sich laut Arbeitsminister Heil keine Sorgen mehr machen“, so das Regierungsorgan Tagesschau im einleitenden Satz zur Meldung. [13]

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Wer die Musik bestellt…

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn | 161 Kommentare

Von SELBERDENKER | …, muss sie auch bezahlen. So war jedenfalls früher die Theorie. Die Praxis heute in Deutschland ist leider völlig anders. Wenige laden ein – und die Allgemeinheit trägt die vollen Kosten. Die Kosten sind für die Deutschen nicht nur von gewaltiger finanzieller Natur, sondern diese Migrantenpolitik geht auf Kosten unserer Lebensqualität, zu oft auf Kosten der körperlichen Unversehrtheit und einige Deutsche hat sie sogar schon das Leben gekostet.

Merkel und ihr destruktiver Club aus Tanten und Onkel aller Altparteien sind die Verantwortlichen, haben alle komfortabel ausgesorgt, leben und schwätzen aus ihrer abgeschotteten, von unseren Geldern bestens abgesicherten Kunstwelt heraus. Viele von ihnen haben, gern als selbst ernannte „Arbeitervertreter“ oder „Vertreter der kleinen Leute“, nie das Leben eines Arbeiters oder eines einfachen Bürgers geführt. Es sind oft nur besonders gut angepasste Parteischranzen, die sich geschickt von Pöstchen zu Pöstchen gebuckelt haben. Bei einer solchen Auslese kommen keine Charakterköpfe in Ämter, sondern eher die Aale.

Es sind in islamischen Problemfragen erblindete und deshalb heuchlerische „FrauenrechtlerInnen“ und vor Stolz strotzende Quotenfrauen, die da argumentationslos in der ersten Reihe des Bundestages zu kritischen Reden [14] nur Gegacker zu bieten haben. Sie werden von uns allen bestens entlohnt für das Unheil, das sie zu unserem Nachteil anrichten. Sie alle tragen die Verantwortung, haben die Musik bestellt und schicken uns die Rechnung. Wird diese Musik nicht jetzt abgewählt, dann wird sie ewige Dauerschleife, ob wir sie dann noch ertragen können oder nicht. Diese Politik ist nachhaltig destruktiv.

Zerstörerische Party mit Vorkasse

Die „Musik“ wurde leider nicht abgewählt. Die Party ist längst gesprengt und die Stimmung ist längst dahin. Einige Betrunkene hopsen noch mit verbundenen Augen auf der Tanzfläche, während kritischere Beobachter nur noch die Stirn runzeln. Es gab Prügeleien und sogar schon Tote. Die üble Musik wurde daraufhin noch lauter gedreht und es wurden noch mehr ungebetene, nicht zahlende Gäste eingelassen. Der Türsteher wurde bewußt nach Hause geschickt.

Obwohl sich einige längst mit Schrecken abgewendet haben, müssen sie weiter für den Wahnsinn bezahlen. Das ist ungerecht – denn es ist auch ihre Kneipe, die da von den Wahnsinnigen ruiniert wird. Mit Annegret KrampKarrenbauer deutet sich nicht an, dass sich nach DJ-Merkels Abgang an der zerstörerischen Party grundsätzlich etwas ändern wird. Wie die Zukunft aussehen könnte, konnten wir an den vergangenen Silversterfeierlichkeiten in Köln sehen. Es wurde hier [15] und hier [16] anschaulich dokumentiert.

„Die Bürgen gingen offenbar davon aus, dass sie für Kosten nicht aufkommen müssen“

PI-NEWS berichtete bereits [1], dass „Flüchtlingsbürgen“ nun tatsächlich bürgen sollen, sie jedoch für ihre scheinbar gute Tat nun keine Verantwortung mehr übernehmen möchten. Die Betroffenen hatten für „Bürgerkriegsflüchtlinge“ gebürgt, ihnen damit die Einreise nach Deutschland ermöglicht und gingen dabei sichtlich davon aus, dass sie für Kosten nicht aufkommen müssen.

Es ist alles nur exemplarisch für die verantwortungslose Naivität, die in solchen Teilen unserer Gesellschaft vorherrscht, wo sich einige so gerne als die besseren Menschen aufblasen. Diese Verantwortungslosigkeit wird vermutlich noch belohnt, indem die Kosten auch hier nicht von den Verantwortlichen übernommen werden müssen, sondern mal wieder von uns allen [17]: „Im Gespräch ist eine Kostenteilung zwischen Bund und Ländern.“

Naivität und Feigheit [18], gepaart mit Heuchelei und Verantwortungslosigkeit kommen im Gewand des Gutmenschentums daher. Das darf sich nicht weiter etablieren! Die hohe Rechnung zahlen nämlich nicht die Verantwortlichen oder ihre prominenten Klatschhasen, die zahlen wir alle. Diese Rechnung wird zu hoch sein, wenn nicht bald eine Mehrheit im Land politisch kritischer wird.

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Asylbürgschaften: Gutmenschen in NRW entsetzt – sie sollen zahlen

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Gutmenschen,Idioten | 196 Kommentare

Von L.S.GABRIEL | Nach Niedersachsen, das bereits im November Zahlungsaufforderungen an sogenannte „Flüchtlingspaten“ sandte (PI-NEWS berichtete [3]), macht das nun auch Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 gibt es schon in allen deutschen Bundesländern, mit Ausnahme von Bayern, „humanitäre Ausnahmeprogramme“. Deren Bestimmungen zufolge konnten ab da angebliche „syrische Flüchtlinge“ ohne Probleme nach Germoney kommen, wenn sie jemanden fänden, der sich verpflichtet für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Die Flüchtlingsbürgschaft war geboren.

Nun neigt der gemeine in Deutschland beheimatete Gutmensch dazu, wenn es gilt sein Helfer- und Rettersyndrom zu bedienen, blindlings vorzupreschen, freudig erregt zu klatschen und hyperventilierend, in der Erwartung auf Linderung seiner quälenden Sehnsucht nach mehr Buntheit im Land völlig hirnlos alles zu tun was nötig ist, um seine Bessermenschenneurose ausleben zu können. Da dieses Phänomen weit verbreitet ist im schuldindoktrierten Schland fanden sich viele, die bereitwillig so eine Bürgschaft unterzeichneten.

Jeder, der über die Grundschule hinauskam weiß, dass eine Bürgschaft am Ende bedeuten kann, dass man diese auch antreten, die in Aussicht gestellte Verantwortung übernehmen und Zeche bezahlen muss.

Jetzt ist es so weit! Da die Bürgschaften über die Dauer des Asylverfahrens hinaus, für bis zu drei Jahre nach Anerkennung des Flüchtlingsstatus gültig sind, kommen einige der großzügigen Refugee-Welcome-Trommler an ihre finanziellen Grenzen.

Im Kreis Minden-Lübbecke in NRW erhalten die rund 500 Bürgen der Region nun teils gesalzene Rechnungen. Zwischen 3.000 und 60.000 Euro [19] wird da nun seitens der Behörden eingefordert. Einige müssten jetzt monatlich etwa 700 Euro zahlen. Der Betrag richtet sich auch danach, wie komfortabel der jeweilige Schützling untergebracht ist.

Eine 69-Jährige hatte drei Jahre lang eine Syrerin betreut und dann geholfen u.a. die Mutter der Frau nach Deutschland zu holen. Der Spaß ein Bessermensch zu sein habe sie bisher rund 21.000 Euro gekostet und die Kommune hat weitere Forderungen. Die Frau kann nicht fassen, dass sie auch tatsächlich zahlen soll.

Es stellt sich die Frage, ob der Glaube, dass Bürgschaften keine finanziellen Konsequenzen haben können darin begründet ist, dass Deutschland immer mehr zum rechtsfreien Raum wird, sobald es um die Gäste der Kanzlerin und zu deren Gunsten geht. Auch ist es eine Überlegung wert, ob Menschen, die nicht verstehen was es bedeuten kann, wenn man sich dazu verpflichtet für andere aufzukommen, überhaupt geschäftsfähig sind und sie nicht selber professioneller Betreuung bedürften.

Am Ende wird aber wohl der Eindruck, dass wenn es um sogenannte Flüchtlinge geht, Recht keine Rolle spielt siegen.

Ein Sprecher der Landesarbeitsagentur NRW sagte gegenüber dem WDR, die Jobcenter könnten aktuell zwar Bescheide verschicken, aber weder mahnen noch das Geld wirklich eintreiben.

Nun soll erst auf jeden Fall das Bundesverwaltungsgericht über die Rechts- oder Unrechtslage befinden. So wie es in Deutschland unter Merkel läuft ist vermutlich damit zu rechnen, dass am Schluss der Steuerzahler die Rechnungen der Bahnhofsklatscher bezahlen wird müssen.

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„Asyl-Bürgen“ bestellen, die Bürger bezahlen

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Finanzen/Steuern,Justiz | 100 Kommentare

Von PLUTO | In niedersächsischen Kneipen gilt seit jeher der Grundsatz: Wer die Musik bestellt, bestimmt, was gespielt wird. Dafür muss er sie ja auch bezahlen. In der Asyl-Politik des Landes gelten nach einem Verwaltungsgerichtsurteil offenbar besondere Regeln: Die (Asyl)Bürgen [3] bestellen, die Bürger bezahlen`s.

Da der gesunde Menschenverstand in der bundesdeutschen Flüchtlingspolitik ohnehin schon arg strapaziert wird, muss das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover auch nicht weiter verwundern. Die Richter befreiten einen Syrer [20] von den Bürgschaftslasten in Höhe von 3.513 Euro, der 2013 seine Schwester nach Niedersachsen geholt hatte und dafür gebürgt hatte. Grüne und Flüchtlingsrat bejubeln das Urteil, denn weitere 400 gutmenschliche Bürgen, die über 3 Millionen Euro zurückzahlen müssen, scharren nach dem präjudizierenden Richterspruch schon mit den Hufen, ihr Bürgschafts-Portemonnaie ebenfalls wieder zumachen zu können.

Im vorliegenden Fall hatte der Syrer Talat K. für seine Schwester gebürgt, damit diese nach Niedersachsen kommen konnte, ohne den beschwerlichen Fluchtweg über Land oder Mittelmeer machen zu müssen. Als sie als Flüchtling anerkannt wurde, lebte sie fünf Monate in Burgwedel, einer niedersächsischen Kleinstadt. Für diese Zeit summierten sich Sozialhilfeleistungen auf 3.513 Euro, die der bürgende Syrer zurückzahlen sollte. Der Syrer argumentierte, dass seine finanzielle Belastbarkeit nicht geprüft worden sei und er nicht in der Lage sei, den Lebensunterhalt der Schwester zu zahlen. Ob seine Schwester nicht hätte arbeiten können, wurde wohl nicht überprüft.

Nun gab das Gericht in dem landesweit ersten Urteil dem Syrer Recht. Er muss nicht für  die Kosten aufkommen, die nach der Asyl-Anerkennung seiner Schwester angefallen waren und anfallen. Bis vor dem Urteil war strittig, wie lange die Verpflichtungserklärung der Bürgen anhält. Sie endet mit der Anerkennung der Flüchtlinge, urteilte jetzt das Gericht. Dies hätte das Innenministerium in mehreren an die Ausländerbehörden adressierten Erlassen so geschrieben.

Der deutsche Michel reibt sich verwundert die Augen: Entweder haben die Behörden geschlampt, dann müssen ihre Mitarbeiter haften. Andernfalls gibt es für nachträgliche bürgschaftssparende Interpretationen keinen Raum. Schon gar nicht darf der steuerzahlende Bürger in Haftung genommen werden.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) will das Urteil „zeitnah“ auswerten lassen und verteilte schon mal Gute-Laune-Bonbons: „Grundsätzlich teile er die Auffassung, dass die Menschen, die für Flüchtlinge gebürgt haben, nach deren Anerkennung als Asylbewerber nicht weiter persönlich haften sollen“.

Ob sich dies auch aus den gesetzlichen Regeln ergebe, sei allerdings fraglich. Niedersachsen sieht den Bund in der Pflicht. Der Bund gewann im Januar 2017 einen Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht und forderte über die Bundesagentur für Arbeit Kosten für Unterhalt, Unterkunft und weitere Leistungen zurück. Das Bundesarbeitsministerium hatte jüngst mitgeteilt, dass auf die Rückzahlungen bis zu einer endgültigen Klärung verzichtet werde.

Die „endgültige Klärung“ dürfte vermutlich als Landeshilfefond, wie ihn die Grünen in Niedersachsen fordern, in einer „politischen Lösung“ münden und sich dann in Wohlgefallen auflösen. Bezahlen darf die Großherzigkeit der Asylbürgen am Ende wohl doch der Bürger. Oder es finden sich genügend Gutmenschen, die die ausstehende Summe durch Spenden finanzieren. Wohl eher ein frommer Wunsch.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Berufung wurde zugelassen. In anderen Verwaltungsgerichten sind ähnliche Klagen anhängig.

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Bahnhofsklatscher schockiert: Sie sollen für ihre Schützlinge zahlen

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Finanzen/Steuern | 180 Kommentare
Gutmenschen im Asylrausch (Symbolbild).

Seit Beginn der inszenierten sogenannten „Flüchtlingskrise“ überschlugen sich die Gut- und Bessermenschen, um es der Invasion so einfach und bequem wie möglich zu machen sich in Germoney festzusetzen. Viele übernahmen in ihrem Eifer, Deutschland mit dem Elend der Welt zu fluten sogar die Verpflichtung die Kosten des Lebensunterhalts der Versorgungssuchenden zu übernehmen, da das Aufenthaltsgesetz gemäß § 68 dann die Einreise von Ausländern ermöglicht.

Jenen, die so eine Bürgschaft unterschrieben haben flattern nun Kostenbescheide der Arbeitsagenturen ins Haus. Allein in Wolfsburg betrifft das zurzeit rund 100 „Flüchtlingspaten“.

Der NDR berichtet [21] zum Beispiel über die Lukasgemeinde der Stadt. Dort wurde für eine ganze Familie gebürgt.

Die Kirchenvertreter waren davon ausgegangen, nicht mehr zahlen zu müssen, sobald die Syrer das Bleiberecht erlangen. So hatten es das Ausländeramt und auch die rot-grüne Landesregierung in einem Erlass im Dezember 2014 bestätigt. Doch nun hat die Gemeinde vom Jobcenter einen Kostenbescheid in Höhe von 100.000 Euro zugeschickt bekommen. Auch bei Privatpersonen lagen solche Bescheide im Briefkasten.

So geht es aber nicht nur Kirchengemeinden, sondern auch von Privatpersonen werden nun die Sozialleistungen zurückgefordert, schließlich haben sie sich ja bereit erklärt, für ihre Schützlinge alles zu bezahlen. In einem Fall soll sich die Forderung auf 700.000 Euro [22] belaufen. Die Leistungserbringer stützen ihre Forderungen auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 1 C 10.16 [2]) vom 26.1.2017, worin gemäß einer Entscheidung des 1. Berufungssenats in Leipzig festgehalten wird:

Wird eine solche Verpflichtungserklärung zur Ermöglichung der Einreise syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge im Rahmen einer Landesaufnahmeanordnung und damit zu einem humanitären Schutzzweck abgegeben, führt die Anerkennung als Flüchtling unter Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis nicht zu einem anderen Aufenthaltszweck und verpflichtet weiterhin zur Erstattung von Sozialleistungen, die Begünstigte in der Folgezeit bezogen haben.

Bis zu fünf Jahre soll die Verpflichtungserklärung Gültigkeit haben. Für diesen Zeitraum haften die Invasionsförderer für die erbrachten Sozialleistungen.

Refugees welcome – die Kosten sollen andere tragen

Natürlich wollte die Teddybärenfraktion nur, dass die uns „geschenkten Menschen [23]“ möglichst rasch und problemlos nach Deutschland kommen können. Dass sie wirklich dafür bezahlen sollen, damit haben sie nicht gerechnet. Pastor Johannes Thormeier von der Lukasgemeinde sieht sich als Opfer, schließlich hätte der Staat gewollt, dass man sich kümmere, erklärt er. Und so sollen nun auch alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, dass die Zeche der Steuerzahler übernimmt.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen rät, die Bescheide anzufechten oder notfalls zu klagen. Man sei mit der neuen rot-schwarzen Landesregierung in Gesprächen und optimistisch, dass das Problem gelöst werde, sagte Geschäftsführer Kai Weber gegenüber NDR 1 Niedersachsen. Es solle ein Fonds eingerichtet werden, so wie etwa in Nordrhein-Westfalen und Hessen, um die Flüchtlingshelfer finanziell zu unterstützen.

Das niedersächsische Innenministerium, das nach eigenen Angaben die Bürgen auf das Risiko hingewiesen habe sieht den Bund in der Pflicht den finanziell überforderten Gutmenschen unter die Arme zu greifen.

So oder so, am Ende wird’s darauf hinauslaufen, dass über die Steuerlast wir alle die „Großzügigkeit“ der Bahnhofsklatscher bezahlen und diese sich in weiteren „guten Taten“ ergehen können, deren Folgen einige Deutsche schon mit dem Leben bezahlt haben und die wohl noch mehr Menschen nicht nur finanziell gesehen bluten lassen werden. (lsg)

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