- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Aiwangers Freie Wähler: Keine Helden, sondern pure Heuchler!

Der Chef der Freien Wähler in Bayern, Hubert Aiwanger, reitet nach dem versuchten politischen Meuchelmord der Süddeutschen Zeitung auf einer Welle der Sympathie und Solidarität. Vergessen sollte man dabei aber nicht, wie die Freien Wähler in der Vergangenheit agierten und wohl auch in Zukunft agieren werden. Etwa in der sogenannten Corona-Krise. Ausgrenzung, Hetze gegen Ungeimpfte und Stolz auf die Freiheitseinschränkungen der Mitbürger – so zeigten sich die Freien Wähler. Ein Beitrag von Deutschland-Kurier Reporter Christian Jung.

Like

Die Partei „Freie Wähler“: Auch keine Alternative

geschrieben von libero am in Deutschland | 45 Kommentare

Von WOLFGANG HÜBNER | In der berechtigten Aufregung um immer weitere Provokationen des Corona-Talibans Markus Söder geht unter, dass er keineswegs Alleinherrscher von Bayern ist. Denn Söders CSU muss in einer Koalition mit der Partei der Freien Wähler (FW) regieren, da sie bei der letzten Landtagswahl 2018 die gewohnte absolute Mehrheit mit  37,2 Prozent klar verfehlte.

Die Freien Wähler hingegen konnten Zugewinne verzeichnen und erreichten mit 11,6 Prozent ihr bislang bestes Ergebnis. Damit waren sie neben den Grünen die Nutznießer der CSU-Schwäche, die Söder nun mit allen Mitteln wieder zu beheben versucht. Gelingt ihm das, würde das besonders die Freien Wähler und Mandate kosten.

Umso unverständlicher ist das Agieren der FW in der bayerischen Staatsregierung, denn sie lässt Söder geradezu nach Belieben agieren. Hauptverantwortlicher dafür ist der FW-Bundesvorsitzende und stellvertretende bayerische Ministerpräsident Hubert Aiwanger. Denn der starke Mann der FW ist völlig in den Schatten des Machtpolitikers Söder gerückt und trägt dessen eindeutig auf die Profilierung als möglicher Kanzlerkandidat der CSU gerichtete Corona-Politik ohne ersichtlichen Widerstand mit.

Wäre es anders, könnte Söder weder in Bayern noch im Bund den dicken Max markieren. Denn die mögliche Alternative zu der FW als Koalitionspartner wären die Grünen. Denen macht Söder zwar im Bund schöne Augen, doch in Bayern will er sie sich lieber ersparen.

Aiwanger ist der Erfolg in Bayern nicht gut bekommen

Der niederbayrische Landwirt Aiwanger ist zweifellos ein Politiker mit einem gewissen Charisma, das zumindest in Bayern gut ankommt. Der Politiker hat seine Karriere im Dunstkreis der CSU begonnen, dort galt er trotz seines starken Dialekts als Zukunftshoffnung. Doch Aiwanger setzte mit Erfolg auf ein anderes Pferd, das ihn dann auch weit nach oben bringen sollte: auf die in Bayern traditionell kommunal und regional starken Freien Wählerverbände.

Es ist Aiwanger gelungen, diese zu einer Landespartei zu schmieden, die nun seit drei Wahlperioden dem Landtag in München angehört. Das war und ist zweifellos die bedeutende politische Leistung eines Mannes, der in Bierzelten zur Bestform aufläuft, obwohl er persönlich Apfelschorle bevorzugt.

Doch Bayern allein genügte Aiwanger nicht. Deshalb hat er die bundesweit verbreiteten Verbände, örtlich wie in Landesverbänden organisiert, gezielt gespalten. Nämlich in Mitglieder der Bundesvereinigung Freie Wähler einerseits, andererseits die vielen nach wie vor selbständig gebliebenen Gruppen von Freien Wählern, die sich insbesondere in Baden-Württemberg, aber auch anderswo, Aiwanger widersetzt haben.

Angesichts der Querelen in der AfD und des Verdrusses bürgerlicher Kreise über die Union und der FDP gilt manchen Wählern die FW als mögliche Alternative. Es ist ironischerweise Aiwanger selbst, der mit seiner Bereitschaft zu Söders kritikloser Gefolgschaft in der Virusfrage dafür sorgt, dass diese Hoffnung noch vor der kommenden Bundestagswahl 2021 geplatzt ist.


Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [1] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [2] erreichbar.

Like

Gelungener Coup der AfD im bayerischen Landtag

geschrieben von Eugen Prinz am in Altparteien,Deutschland,Finanzen/Steuern | 73 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Wenn eine Kommune ein neues Baugebiet ausweist, muss dieses natürlich auch verkehrstechnisch erschlossen werden. Die so entstehenden Straßen bekommen einen frostsicheren Asphaltbelag, eine Straßenbeleuchtung, eine Kanalisation und einen Gehweg. Und die Anlieger…. die bekommen eine Rechnung. Bis zu 90% der Kosten der Ersterschließung werden in Bayern von den Kommunen per Gesetz auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Soweit so teuer.

„Ersterschließung“ von Straßen, die älter sind als der liebe Gott

Nun stellen Sie sich vor, Sie wohnen in einem 50 Jahre alten Haus an einer Straße, die es schon seit 70 Jahren gibt. Sie ist asphaltiert, hat eine Kanalisation und eine Straßenbeleuchtung. Allerdings ist der Straßenbelag nicht mehr im allerbesten Zustand und müsste demnächst erneuert werden. Weil Sie in Bayern wohnen, machen Sie sich jedoch keine Sorgen, dass die Kommune Sie dafür zur Kasse bitten wird, denn die Straßenausbaubeiträge wurden in diesem Bundesland von der CSU im Jahr 2018 abgeschafft, nachdem die Freien Wähler ein diesbezügliches Volksbegehren gestartet hatten.

Und dann erfahren Sie, dass nicht nur der Straßenbelag, sondern von Grund auf ALLES erneuert wird und zwar vom Feinsten, inklusive LED-Straßenbeleuchtung mit neuen Lichtmasten gleich dazu, obwohl die alten noch in Ordnung sind. Und 90% der Kosten  bezahlen Sie und ihre Nachbarn, weil sich herausgestellt hat, dass „Ihre“ Straße noch nie offiziell erschlossen wurde.

Damit kann die Kommune die „Generalsanierung“ als Ersterschließung deklarieren und bei den Grundstückseigentümern abkassieren. Der Fachausdruck für solche Altfälle lautet „fiktive Ersterschließung“. Je nach Grundstücksgröße und Anzahl der Stockwerke können da mehrere zehntausend Euro fällig werden, was so manchen Anlieger in arge finanzielle Nöte bringt.

Sanierungswahn der Kommunen wegen Verjährungsfrist in 2021

Aufgrund einer gesetzlichen Regelung haben die Kommunen nur noch bis 01.04.2021 die Möglichkeit, solche „Altfälle“ auf diese Weise abzurechnen. Kein Wunder, dass bei den Städten und Gemeinden nun der „Sanierungswahn“ ausgebrochen ist.

Man will vor Eintritt der Verjährungsfrist noch so viele Straßen wie möglich auf Kosten der Grundstückseigentümer generalüberholen.

[3]
Dringlichkeitsantrag, den die Freien Wähler im Juli 2018 in den Bayerischen Landtag einbrachten und der von der regierenden CSU abgelehnt wurde. Nun, da die Freien Wähler mitregieren, wollen sie von den salbungsvollen Worten von damals nichts mehr wissen

 

Nachdem den Freien Wählern durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge durch die CSU ihr Wahlkampf abhanden gekommen war, richtete die Aiwanger-Truppe nun ihre Bemühungen auf die Abschaffung der Erschließungskostenbeiträge bei Altfällen, abgekürzt: „Strebs“.

Im Juli brachten sie deshalb nebenstehenden Dringlichkeitsantrag im bayerischen Landtag ein.

In diesem forderten Sie unter anderem, das Kommunalabgabengesetz dahingehend zu ändern, dass die Verjährung der „Strebs“ vom 01.04.2021 auf den 01. Januar 2018 vorgezogen wird.

Freie Wähler versprechen Abschaffung der Altfall-Erschließungskosten im Falle einer  Regierungsbeteiligung

Die CSU lehnte mit ihrer Mehrheit den Antrag ab, worauf die Freien Wähler den Betroffenen versprachen, im Falle einer Regierungsbeteiligung nach der Landtagswahl dafür zu sorgen, dass die Verjährungsfrist doch noch vorgezogen wird, wie in dem Antrag gefordert.

Im September liefen dann die Freien Wähler zur Höchstform auf, was die Heuchelei betrifft. Sie luden zu einer großen Pressekonferenz zum Thema „Strebs“ ein und geißelten diese mit markigen Worten. O-Ton Aiwanger [4]: „Wir haben die Lösung, aber nicht das Mandat“.

Kein Wunder, dass die Betroffenen nach der Wahl mit Hoffen und Bangen das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen der CSU und den Freien Wählern abwarteten. Denn nun hatte ja die Aiwanger-Partei nicht nur die Lösung, sondern auch das gewünschte Mandat.

Als jedoch klar wurde, was im Koalitionsvertrag zu diesem Thema beschlossen worden war, gab es bei den Betroffenen lange Gesichter. In dem Papier stand zu lesen:

 „Für die Kompensation der entfallenden Straßenausbaubeiträge werden wir (…) im Jahr 2019 100 Mio. Euro und ab 2020 150 Mio. Euro für alle Kommunen als zweckgebundene Pauschalen zur Verfügung stellen, wodurch auch die fiktive Ersterschließung abgegolten wird.“

Wird dies so umgesetzt – und davon kann man ausgehen – bedeutet diese kryptische Formulierung nichts anderes, als dass sich die Kommunen in Zukunft aussuchen können, ob sie anstelle der „Strebs“ eine Pauschale aus dem Fördertopf vom Freistaat Bayern in Anspruch nehmen oder weiterhin die Grundstückseigentümer zur Kasse zu bitten. Da stellt sich natürlich die Frage, welche Option sie nutzen werden.

150.000.000 : 2056 =  Hungerleiderpauschale

In Bayern gibt es 2056 Städte und Gemeinden.  Somit steht rein rechnerisch pro Kommune ein Betrag von knapp 73.000 Euro aus dem Fördertopf zur Verfügung. Damit sollen dann sowohl die Straßenausbaubeiträge als auch die Alt-Ersterschließungen pauschal abgegolten werden. Ein Hohn, sieht man sich an, was solche Erschließungen kosten. Zwei Beispiele: Die gegenwärtig durchgeführte „Ersterschließung“ der Kanalstraße in Landshut kostet weit über eine Million Euro und sogar das kleine Sträßchen Prof.-Dietl-Weg, ebenfalls in Landshut,  schlägt mit etwa  220.000 Euro zu Buche. Was werden da chronisch klamme Kommunen wie z. B. die Stadt Landshut wohl in Anspruch nehmen? Die Hungerleiderpauschale des Freistaates Bayern oder weiterhin die üppigen Beträge aus den Anliegerleistungen?

AfD bringt die Freien Wähler geschickt in die Zwickmühle

[5]
Dringlichkeitsantrag der AfD. Er ist beinahe Wortgleich zu jenem, der Wähler im Juli 2018.

Obwohl noch Neulinge im bayerischen Landtag, beginnt die AfD ihre Oppositionsarbeit gleich mit einem genialen Schachzug. In Gesprächen der AfD-Fraktionsvorsitzenden Katrin Ebner-Steiner und dem Leiter des Arbeitskreises für kommunale Fragen, MdL Stefan Löw mit betroffenen Grundstückseigentümern wurde die Idee entwickelt, den Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler vom Juli 2018 beinahe wortgleich erneut zu stellen. Damit werden die Neulinge im Maximilianeum mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen: Sie widerlegen zum einen den Vorwurf, die AfD wäre thematisch zu einseitig aufgestellt und zum zweiten bringen sie die Freien Wähler damit in eine teuflische Zwickmühle.

Der Gedanke dahinter: Die Freien Wähler werden sich der Lächerlichkeit preisgeben, wenn sie gegen einen Antrag stimmen, der dem entspricht, was sie noch vor einigen Monaten in ihrem Dringlichkeitsantrag selbst gefordert hatten. Eine Ausrede, die gut genug wäre, das zu rechtfertigen, gibt es nicht. Auf der anderen Seite sind sie aufgrund der Koalitionsdisziplin eigentlich gezwungen, mit der CSU zu stimmen und den Antrag abzulehnen. Ja, so kann es gehen, wenn man sein Wahlversprechen bricht und eine neue Partei in den Landtag eingezogen ist, die frischen Wind in die verfilzten Strukturen bringt.

Besonders „böse“ von der AfD: Namentliche Abstimmung wurde beantragt

Der Dringlichkeitsantrag wurde vor kurzem an den bayerischen Landtag übermittelt. Die Debatte im Plenum mit anschließender Abstimmung findet voraussichtlich am Mittwoch, dem 23. Januar 2019 statt.

Ein weiterer geschickter Schachzug der AfD ist, dass sie eine namentliche Abstimmung beantragt haben. Das heißt, es wird genau festgehalten, wie jeder einzelne Abgeordnete votiert hat. Diese Liste kann vom Bürger eingesehen werden. Jene Freien Wähler, die gegen den Antrag stimmen werden, können sich anschließend daheim in ihrem Wahlkreis dem Zorn der Betroffenen stellen. Wer möchte da in ihrer Haut stecken…

PI-NEWS wird in einem gesonderten Artikel über den weiteren Verlauf berichten.

Hier noch die Pressemitteilung der AfD zu diesem Thema:

 

  1. Januar 2019

AfD-Fraktion stellt zwei Dringlichkeitsanträge im Plenum

Ebner-Steiner: Keine weitere Abrechnung älterer Straßen bei Ersterschließung / Migrationspakt in Bayern nicht umsetzen

MÜNCHEN. Zur heutigen Sitzung des bayerischen Landtags hat die AfD zwei Dringlichkeitsanträge eingereicht, teilte die Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner mit. So soll es keine weitere Kostenbelastung für Bürger geben, wenn bei längst fertiggestellten Straßen erst nach Jahren die Ersterschließungsarbeiten stattfinden. Zudem fordert die AfD im zweiten Antrag, den kürzlich beschlossenen UN-Migrationspakt in Bayern nicht umzusetzen.

„Wir wollen Bürger vor finanziellen Risiken schützen“, betonte die stellvertretende AfD-Landesvorsitzende. Daher soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 eine Vorschrift ins Kommunalabgabengesetz aufgenommen werden, wonach Anlieger von Straßen, deren Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, von der Erhebung von Erschließungsbeiträgen befreit werden. Hunderttausende Straßenanlieger müssen laut AfD derzeit fürchten, für die Ersterschließung von noch nicht fertiggestellten Straßen, die vor Jahrzenten gebaut wurden, zu Beitragszahlungen (Strebs) herangezogen zu werden. Die Kommunen sollen für Beitragsausfälle entschädigt werden. Die im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern geplanten zweckgebundenen Pauschalen zur Unterstützung der Kommunen seien viel zu niedrig angesetzt, sagte Ebner-Steiner.   

Beim „Global Compact for Migration“ wird die Staatsregierung im AfD-Antrag aufgefordert, das Abkommen durch bayerische Behörden nicht anzuwenden. „Vor allem ist zu verhindern, dass sich aufgrund des Völkergewohnheitsrechts eine künftige Rechtsprechung auf diesen Vertrag beruft“, erläuterte die Fraktionsvorsitzende. Im UN-Pakt  sollen nach ihren Angaben Regelungen zur Migration von Menschen getroffen werden, die nicht primär dem Schutz des internationalen Flüchtlingsrechts unterliegen. „Eine Umsetzung und Unterstützung der Ziele des Pakts würden über die geltende deutsche Rechtslage weit hinausgehen“, warnte Ebner-Steiner. Zum Beispiel, weil es neue Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge geben solle. Zudem werde die Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Migration im UN-Abkommen aufgehoben. „Damit wären keine Zurückweisungen mehr möglich und die gesamte neu geschaffene bayerische Grenzpolizei wäre sinnlos“, betonte Ebner-Steiner.  

AfD Bayern

Like