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Poings Bürgermeister: Anti-AfD Hetze im Amtsblatt – Wahlergebnis anfechtbar

Von EUGEN PRINZ | Die bayerischen Landtagswahlen stehen unmittelbar bevor. Die Umfragewerte von CSU und SPD sind im freien Fall. Die Sozialdemokraten reagieren darauf mit einem schmutzigen Wahlkampf, bei dem die Regeln des politischen und menschlichen Anstands nicht mehr gelten [1], besonders was die Auseinandersetzung mit der AfD betrifft. Inzwischen stellt sich sogar die Frage, ob ein Gemeindeoberhaupt gesetzliche Bestimmungen verletzt hat, um die Alternativ für Deutschland, jene Partei, die vom Wählerschwund der Sozialdemokraten am meisten profitiert [2], in den Dreck zu ziehen.

Die Rede ist von Albert Hingerl (SPD), dem Ersten Bürgermeister von Poing im Landkreis Ebersberg, der das Amtsblatt der Gemeinde als Wahlkampfinstrument mißbraucht hat, indem er darin Hasstiraden gegen die AfD veröffentlichte.

Anlaß seiner Entgleisung war ein Wahlkampfplakat der Alternative für Deutschland, das eine Gruppe von fröhlich lachenden, indigenen deutschen Schülern zeigt (siehe Beitragsbild). Unter der Abbildung stehen die Worte „Deutsche Leitkultur“, darunter „Islamfreie Schulen“.

Hasstirade des Bürgermeisters gegen die AfD im amtlichen Teil des Gemeideblattes

Das brachte den Ersten Bürgermeister anscheinend so in Rage, dass er im Amtsblatt seiner Gemeinde auf das Übelste gegen die AfD polemisierte. Hier der Text in Auszügen:

[…] Solche Parolen beschädigen das Zusammenleben an den Schulen und damit auch das Gemeindeleben. Sie machen deutlich, dass sich diese sogenannte Partei nicht nur am rechten Rand bewegt, sondern mehr und mehr an die Nazi-Propaganda anknüpft und versucht, die Demokratie und den gesellschaftlichen Pluralismus zu vergiften. Es gilt, das Abrutschen eines Teils der bundesrepublikanischen Bevölkerung in den braunen Sumpf und damit die Spaltung der Gesellschaft mit allen demokratisch legitimierten Mittel zu verhindern. Insbesondere dürfen unsere Kinder und damit Schülerinnen und Schüler diesen Hetzern nicht als Zielgruppe überlassen werden. Akzeptanz fördert Integration, Ausgrenzung fördert Radikalismus.
Den dumpfen Parolen dieser fremdenfeindlichen Hetze gilt es deshalb die Willkommenskultur und ein friedliches, vielfältiges Miteinander entgegen zu setzen. [Hervorhebungen durch PI-NEWS]

Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht

Ein Bürgermeister, der kraft seines Amtes auf diese Weise Wahlkampf gegen einen Konkurrenten (und damit für seine eigene Partei) betreibt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, in gröblichster Weise seine Amtsstellung zu mißbrauchen und damit gegen seine in der Verfassung festgeschriebenen parteipolitischen Neutralitätspflicht zu verstoßen. Das ergibt sich aus der Aufgabenzuweisung in Art. 83 BayVerf sowie dem Sachlichkeitsgebot in Art. 56 BayGO:

(1) Die gemeindliche Verwaltungstätigkeit muß mit der Verfassung und den Gesetzen im Einklang stehen. Sie darf nur von sachlichen Gesichtspunkten geleitet sein.

Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt in seiner Rechtsprechung [3] das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot der Exekutive im parteipolitischen Wettbewerb.

AfD: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Ersten Bürgermeister

Der Justitiar des Landesvorstandes der AfD, Wolfram Schubert, hat angesicht dieser Rechtslage eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Ersten Bürgermeister Albert Hingerl eingereicht (zum Vergrößern bitte anklicken):

[4] [5]

Prompt wurde das umstrittene Amtsblatt aus dem Netz genommen. Das genügt natürlich nicht, deshalb forderte Wolfram Schubert, der auch Mitglied des bayerischen Landesvorstandes der AfD ist, im nächsten Amtsblatt und zwar noch vor der Landtagswahl, folgende Gegendarstellung der AfD zu veröffentlichen:

[6]Ohne Gegendarstellung kommender Wahlgang nicht regulär?

[7]
Der Wahlkreis 114: Sollte die AfD das dortige Wahlerergebnis wegen des Verhaltens des Ersten Bürgermeisters von Poing erfolgreich anfechten, muss der Urnengang wiederholt werden.

Was dieser Angelegenheit besondere Bedeutung verleiht, ist die Tatsache, dass durch das umstrittene Vorgehen des Ersten Bürgermeisters Albert Hingerl unter Umständen die Chancengleichheit im Wahlkampf verletzt wurde. Das bietet der AfD die Möglichkeit, die Wahl anzufechten und durchzusetzen, dass der Urnengang im Stimmkreis 114 (siehe
Grafik) wiederholt werden muss. Das ganze wäre natürlich mit einem hohen Aufwand und bundesweiten Schlagzeilen verbunden.

Das Landratsamt Ebersberg will dieses Risiko jedoch eingehen, wie PI-NEWS bei der Pressestelle der Behörde in Erfahrung bringen konnte. Folgende Stellungnahme wurde der Redaktion übermittelt:

„Die Dienstaufsichtsbeschwerde ging am Donnerstag, 4. Oktober 2018 im Landratsamt ein. Der Landrat hat sie umgehend an die zuständige Kommunalaufsicht im staatlichen Landratsamt zur juristischen Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet. Inzwischen haben sowohl die für das Kommunalrecht zuständigen Juristen im Landratsamt als auch die dem Amt vorgesetzten Behörden in München das weitere Vorgehen rechtlich geprüft. Das Ergebnis: Das Landratsamt wird akut kommunalaufsichtlich nicht einschreiten. Dem Bürgermeister wurde nahegelegt, die Erklärung von der Homepage der Gemeinde zu löschen. Das ist bereits umgesetzt. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird im üblichen Verfahren bearbeitet.“

Die Gegendarstellung wird also nicht veröffentlicht. Falls der Urnengang in diesem Stimmkreis deshalb wiederholt werden muss, trägt neben Albert Hingerl damit auch der zuständige Landrat, Robert Niedergesäß (CSU) die Verantwortung.

Wenn Sie dem Ersten Bürgermeister von Poing Ihre Meinung zu seinen zweifelhaften Wahlkampfmethoden mitteilen wollen, finden Sie hier [8] die Kontaktdaten. Wir bitten jedoch darum, nicht dem Beispiel der SPD zu folgen und das in einer Weise zu tun, wie es zivilisierten Menschen entspricht.

Wer im Glashaus sitzt

Die Sozialdemokraten reden von Hass und Hetze, dabei sind sie es, die das gesellschaftliche Klima mit ihren Tiraden gegen die AfD und damit auch gegen ihre ehemaligen Wähler vergiften. Passend zum Thema das neue Video der Straubinger AfD-Bundestagsabgeordneten Corinna Miazga. Sie dokumentiert, wie der „rote Hass“ der SPD Wählerstimmen kostet:

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