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Kernkraftwerk Buschehr in Betrieb

[1]PI-Leser waren schon vorgewarnt [2], jetzt erfährt es auch die Allgemeinheit: Das iranische Kernkraftwerk in Buschehr (Foto) ist soeben feierlich eröffnet worden und hat mit russischer Hilfe seine Arbeit aufgenommen. Da inzwischen die Kernbrennstäbe vor Ort sind, wäre eine Zerstörung der Anlage nur noch um den Preis einer radioaktiven Belastung der Umgebung möglich.

Die WELT berichtet [3]:

Für die Führung in Teheran ist der Start des Kraftwerks, dessen Bau vor mehr als 30 Jahren einst mit deutscher Hilfe begonnen hatte, ein wichtiges politisches Signal. An der feierlichen Eröffnung am Persischen Golf nahmen der iranische Atomchef Ali Akbar Salehi und der Leiter des russischen Atomkonzerns Rosatom, Sergej Kirijenko, teil. Der mit russischer Hilfe erbaute Leichtwasserreaktor soll im November ans Netz gehen und wird eine Maximalleistung von 1000 Megawatt erreichen.

„Heute ist ein besonderer Tag für Russland und den Iran. Auf den Fundamenten, die deutsche Ingenieure vor mehr als 30 Jahren zu legen begannen, haben Experten aus beiden Ländern ein einzigartiges Projekt geschaffen“, sagte Kirijenko. Er schloss einen möglichen Missbrauch der Brennstäbe zur Waffenproduktion aus.

„Alle Experten wissen, dass dies (wegen der ständigen Kontrolle durch die Internationale Atomenergiebehörde IAEA) nicht möglich ist.“ Noch in diesem Jahr soll die Anlage ans Netz gehen, sagte Kirijenko nach Angaben der Agentur Interfax. „Das iranische Volk habe lange auf diesen Tag gewartet. Er hat große symbolische Bedeutung.“

Auch Ali Akbar Salehi sprach von einem „historischen“ Tag. „Der Iran dankt Russland für die Mithilfe am Bau dieser Anlage und auch dafür, dass der Iran diese moderne Technologie nun nutzen kann. Damit hat sich Russland unauslöchbar in die Geschichtsbücher des Iran eingetragen.“

Der Reaktor soll zunächst mit Brennstäben von Russlands Atomkonzern Rosatom bestückt werden, dies dauert laut Moskauer Medien sieben bis zehn Tage. Die Brennstäbe waren bereits am Ort, aber versiegelt. Sie wurden nun bei der Eröffnung von Inspektoren der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA freigegeben.

Wie gefährlich ist der Reaktor in Bezug auf die Atombombenpläne des Iran? Solange der Iran sich an die Regeln hält, ist die Gefahr in der Tat gering. Uran ist nicht Uran, und das in Kernreaktoren verwendete Uran mit seinem hohen Anteil von U238 ist nicht kernwaffenfähig. Waffenfähiges Material entsteht allerdings während des Gebrauchs im Kraftwerk, wenn aus dem U238 durch Beschuss mit Neutronen Plutonium gebildet wird. Mit der Rücknahme der Brennelemente soll verhindert werden, dass der Iran dieses hochgefährliche Material „abzweigt“. Solange also alles ordnungsgemäß verläuft, bringt das Kernkraftwerk die militärischen Pläne nicht voran.

Die Frage ist, welche Möglichkeiten hat die internationale Gemeinschaft, wenn Unregelmäßigkeiten auftreten oder die Inspektoren wie bereits in der Vergangenheit geschehen, ausgesperrt werden? Vermutlich keine. Andererseits: Der Bau einer Plutoniumbombe ist äußerst kompliziert und vermutlich mit den Kapazitäten des Iran kaum zu bewerkstelligen – was nicht heißt, dass nicht auch mit einer konventionellen „schmutzigen Bombe“ mit Plutonium durch einen Schurkenstaat oder Terrorgruppen katastrophaler Schaden angerichtet werden könnte. Sich hier lediglich auf Zusagen und einen Händedruck des Iran zu verlassen, ist eine sträfliche Gefährdung des Weltfriedens.

Grundsätzlich gilt: Für eine Plutoniumbombe ist es leicht, das Material zu gewinnen (bei vorhandenem Kraftwerk) aber die Konstruktion der Bombe ist höchst kompliziert. Bei einer Uranbombe ist es umgekehrt. Die Bombe selber kann jeder bauen, der auch ein Kanonenrohr zustande bringt, aber die Beschaffung des spaltbaren Materials ist schwierig. Denn hierzu muss man das natürliche Uran, das überwiegend aus dem Isotop 238 besteht, „anreichern“ um U235, das nur in Spuren enthalten ist, möglichst rein zu erhalten. Als Brennstoff für Kernkraftwerke ist dieses wiederum ungeeignet, weil es sofort zur Explosion führen würde. Und genau diese Anreicherung betreibt der Iran seit langem mit tausenden unterirdischen Zentrifugen in Natantz.

Es ist offensichtlich, dass das dort gewonnene Uran235 ausschließlich militärische Verwendung finden kann: Für den Bau einer einfachen Atomwaffe nach Art der Hiroshimabombe. Ist genug Material vorhanden, ist der Bau der Bombe kein technisches Problem mehr für den Iran. Ein vernichtenden Angriff auf Israel oder jedes andere Land in Reichweite iranischer Raketen oder Flugzeuge wäre dann jederzeit möglich.

» Mehr zum Thema: Physics for future Presidents [4]

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Klagemauernazi vor Gericht

geschrieben von PI am in Antisemitismus,Deutschland | Kommentare sind deaktiviert

[5]

Klaus F. (66), Spießgeselle des antisemitischen Volksverhetzers Walter Herrmann (70) von der Kölner Klagemauer steht vor Gericht. Grund ist aber nicht der Schandfleck vor dem Kölner Dom, sondern die antisemitische und homophobe Beschimpfung eines Polizeibeamten.

Der Kölner Stadtanzeiger berichtet [6]:

Ein Protestler soll am CSD-Sonntag einen Polizisten in Zivil als „schwule Sau“ und „Judenarsch“ beschimpft haben. Er bestreitet die Vorwürfe und behauptet, selbst beleidigt worden zu sein. Eine Geldstrafe über 1.000 Euro hatte der 66-Jährige nicht akzeptiert.

„Du bist also einer von diesen perversen, schwulen jüdischen Arschlöchern, die auch noch andere Schwuchteln heiraten“, ist nur eine der drastischen Beschimpfungen, die in der Anklageschrift festgehalten sind. Andere lauten „schwule Sau“ und „Judenarsch“. Gesagt haben soll sie Klaus F., der zusammen mit Walter Herrmann regelmäßig an der „Klagemauer“ auf der Domplatte steht und gegen die Missstände der Welt demonstriert.
Am Donnerstag hatte sich der 66-Jährige im Justizzentrum erneut wegen mutmaßlicher Volksverhetzung zu verantworten. Im März hatte ihn das Amtsgericht zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen hatte er mit Hilfe seines Anwalts Heinrich Comes Berufung eingelegt. Deshalb wird der Prozess vor dem Landgericht neu aufgerollt. (…)

Am 5. Juli 2009, dem Sonntag des Christopher Street Day, stand er wieder auf der Domplatte. Er hielt ein Pappschild hoch, mit dem er gegen den Krieg im Gazastreifen protestierte. Es kam zu einem kleinen Tumult, als zwei Mädchen Blumentöpfe an der „Klagemauer“ zerstörten und Unterschriftenlisten zerrissen. Eine uniformierte Polizistin kam hinzu und schlichtete den Streit. Um ihr womöglich beizustehen, hatte sich ein Beamter in Zivil genähert: Thomas S., 46 Jahre alt. Eigentlich war es seine Aufgabe, Trick- und Taschendiebstähle in der Innenstadt zu verhindern.

Die Aussagen, was dann geschah, gehen weit auseinander. Thomas S. behauptet, Klaus F. habe ihn unvermittelt angepöbelt: „Warum verschwindest du schwule Sau nicht.“ Immer weiter habe er sich in Beschimpfungen hineingesteigert. Etwa so: „Hab ich’s doch gewusst: Jude, sehe ich schon an der Nase.“ Dabei habe F. einen Zeigefinger gekrümmt und sein Gesicht „zu einer Fratze verzerrt“. Flankiert von Walter Herrmann als Zeugen bekräftigte der Angeklagte dagegen, Thomas S. habe ihn ohne Not provoziert, ihm als „Klagemauer“-Mitstreiter „reine Volksverhetzung“ und „Antisemitismus“ vorgeworfen und ihn als „Nazischwein“ bezeichnet. Da sei ihm, Klaus F., einmal das Wort „Arschloch“ herausgerutscht – mehr nicht.

Die Qualitätsjournalisten stehen vor einem Rätsel. Kann denn einer, der sich stets darauf beruft, sein Vater sei „Halbjude“ gewesen, so wie der Beschuldigte, überhaupt Beleidigungen oder gar antisemitische Volksverhetzung begehen? Das Gericht wird demnächst einen weiteren Polizeibeamten als Zeugen hören. Die Verteidigung möchte Evelyn Hecht-Galinski laden. Die war zwar nicht dabei, kann aber offenbar das Gericht belehren, was passiert ist, da sie „antizionistisch engagiert“ sei. Das reicht wohl als Qualifikation für eine Sachverständige in Judenfragen.

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Richter verurteilt zu Querschnittslähmung

geschrieben von PI am in Islam ist Frieden™,Kraftanwendung,Saudi-Arabien | Kommentare sind deaktiviert

[7]Mit dem Islam ist es eine seltsame Sache. Wer nach eigenen Angaben wenig darüber weiß, wie fast alle deutschen Politiker, ist fest davon überzeugt, dass es sich um eine tolerante Religion des Friedens handele, die nur von einer Minderheit missverstanden und zur Begründung maßloser Grausamkeit missbraucht würde. Aber je mehr man den Islam studiert, wie etwa die islamischen Rechtsgelehrten in Saudi-Arabien oder die Mullahs im Iran, desto mehr missversteht man die Lehre des friedlichen Kriegsherren Mohammed.

So jetzt auch ein Richter in Saudi-Arabien, der dringend einen Arzt sucht, der einem Deliquenten das Rückenmark verletzt, um diesen zu lähmen. Der Tagesanzeiger berichtet [8]:

Ein Richter in Saudiarabien sucht laut Medienberichten nach einem Weg, einen Verurteilten lähmen zu lassen. Und hat dazu Experten befragt.

Das Gericht in der nordwestlichen Provinz Tabuk habe mehrere Krankenhäuser gefragt, ob sie das Rückenmark des Mann operativ beschädigen könnten, damit dieser eine Querschnittslähmung erleide, berichteten mindestens zwei saudiarabische Medien am Donnerstag. Der Verurteilte wurde schuldig gesprochen, einen anderen Mann mit einem Beil angegriffen und ihn dabei gelähmt zu haben.

Nachdem bereits ein Krankenhaus in der Hauptstadt Riad abgelehnt hat, empfehlen wir dem frommen Richter, sich an die „Ärzte ohne Grenzen“ zu wenden. Wer aus kultureller Sensibilität Frauen lieber sterben lässt [9], als an den patriarchalen Besitzverhältnissen an Menschen in islamischen Ländern zu rütteln, ist sicher auch bereit, mit einer solchen unorthodoxen Operation zur Versöhnung der Kulturen beizutragen.

(Foto: Besucher aus aller Welt huldigen der weisen Führung Saudi-Arabiens)

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Frau aus Gaza als “Hexe” hingerichtet

geschrieben von PI am in Gaza,Hamas,Islam ist Frieden™,Justiz,Scharia | Kommentare sind deaktiviert

MuslimaAm Mittwoch wurde eine 62-jährige Frau aus Gaza vor den Augen ihres Mannes erschossen [10] und zwar nicht etwa von israelischen Soldaten oder dergleichen. Jabriyeh Abu Kanas musste sterben, weil sie Nachbarn bei der Hamas der Hexerei bezichtigt hatten. Als die Vorwürfe mit keinerlei Beweisen bekräftigt werden konnten, ging einer einfach hin und tötete die Frau. Sanktionen muss der Mörder dafür keine fürchten. Seit die Hamas die Kontrolle im Gazastreifen übernommen hat, ist die Todesstrafe wieder eingeführt worden. Zu den „todeswürdigen Verbrechen“ gehört für sie auch die „Hexerei“.

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Angeblicher Mossad-Agent frei

geschrieben von PI am in Deutschland,Israel | Kommentare sind deaktiviert

[11]Es ist schon ungewöhnlich, wenn die traditionell täterfreundliche deutsche Presse einen Beschuldigten mit vollem Namen nennt. Ausnahmen macht man vom Schutz der Persönlichkeit und der Unschuldsvermutung offenbar, wenn der Verdächtigte verdächtig ist, für Israel gearbeitet zu haben. Damit dürfte aber bereits der maximal anzurichtende Schaden erreicht sein. Das Kölner Amtsgericht hob den Haftbefehl gegen einen angeblichen Mossadagenten unmittelbar nach der Auslieferung aus Polen auf.

Uri B., wie der Verdächtigte eigentlich nach den sonst üblichen Normen der deutschen Presse zu nennen wäre, steht es jetzt frei, auch nach Israel auszureisen. Alles andere wäre auch kaum vertretbar gewesen. Dem Mann wird nicht mehr vorgeworfen, als einen anderen Mann, gegen den bisher unbewiesene Vorwürfe erhoben werden, bei einem Gang zum Kölner Einwohnermeldeamt begleitet zu haben. Die FAZ berichtet [12]:

Kaum in Deutschland, schon wieder auf freiem Fuß: Ein an Deutschland ausgelieferter mutmaßlicher Agent des israelischen Geheimdienstes Mossad ist am Freitag vom Kölner Amtsgericht gegen Kaution freigelassen worden. Uri Brodsky, der an den Vorbereitungen für das Attentat auf einen Hamas-Führer im Golf-Emirat Dubai beteiligt gewesen sein soll, war der deutschen Justiz erst am Donnerstag von Polen überstellt worden. Allerdings sollte er sich hierzulande nicht wegen des Attentatsvorwurfs, sondern nur wegen Falschbeurkundung verantworten.

Dieser Vorwurf sei jedoch nicht schwerwiegend genug, um Brodsky noch länger festzuhalten, sagte der Kölner Staatsanwalt Josef Rainer Wolf am Freitag. Deshalb sei Brodsky gegen Kaution freigelassen worden. Er könne nun wieder ausreisen. Das Gericht rechnet auch nicht damit, dass Brodsky noch einmal vor Gericht vorgeladen wird. Der Prozess sei zwar nicht eingestellt worden, ein erneutes persönliches Erscheinen aber nicht nötig. Wolf zufolge müsse auch berücksichtigt werden, dass Brodsky in Polen seit seiner Festnahme Anfang Juni bereits in Haft gesessen habe.

Der mutmaßliche Mossad-Agent war am 4. Juni auf dem Flughafen von Warschau festgenommen worden. Der mit europäischem Haftbefehl gesuchte Mann steht im Verdacht, von Deutschland aus Vorbereitungen für das spektakuläre Attentat auf einen Hamas-Führer Anfang dieses Jahres getroffen zu haben. Der Hamas-Funktionär Mahmud al-Mabhuh, der für die radikal- islamische Palästinenserbewegung Waffen beschafft haben soll, war am 19. Januar in seinem Zimmer in einem Luxushotel in Dubai betäubt und erstickt worden. Ermittler in Dubai gehen davon aus, dass der Geheimdienst Mossad hinter dem Mord steckt. Israel bestreitet das.

Eine Person, die von der arabischen Polizei des Wüstenstaates beschuldigt wird, an der Tötung eines Terroristen (PI berichtete ausführlich [13]) beteiligt gewesen zu sein, war mit einem echten oder gefälschten deutschen Pass eingereist, der auf den Namen einer Person lautete, die Uri B. seinerzeit bei der Ausstellung des Passes in Köln begleitet hatte. Das war alles, um den Mann seit dem 2. Juni in einem polnischen Gefängnis festzuhalten. Zum Glück hat ein Kölner Amtsrichter jetzt ein Einsehen gehabt. Willkommen zurück in der Freiheit!

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Steinigung im Iran: Erzwungenes TV-Geständnis

geschrieben von PI am in Altmedien,Iran,Islam ist Frieden™,Menschenrechte | Kommentare sind deaktiviert

Sakine Mohammadi Aschtiani [14]Im Iran soll die 43-jährige zweifache Mutter Sakine Mohammadi Aschtiani (Foto) nun doch gesteinigt werden, weil sie angeblich mit einem Cousin Ehebruch begangen und sich am Tod ihres Mannes mitschuldig gemacht haben soll (PI berichtete [15]). Da sich keinerlei Schuld nachweisen lässt, wurde die Frau in einem öffentlichen „Hexenprozess“ dem TV-Publikum vorgeführt. Vor den Linsen Kameras des Staatsfernsehens legte sie Schuldgeständnis ab, das zuvor mit Hilfe von Folterknechten erpresst wurde.

SpOn berichtet [16]:

Amnesty International verurteilte den Auftritt der zweifachen Mutter in der Sendung „20:30“ umgehend. Durch die „sogenannte Beichte“ der Frau im TV sei die angebliche Unabhängigkeit der Justiz in Iran „zerfetzt“ worden… Noch weiter ging ihr jetziger Rechtsanwalt Houtan Kian. Seine Mandantin sei zuvor im Gefängnis „geschlagen und gefoltert“ worden, bevor sie sich schließlich zu dem Auftritt in der Sendung bereit erklärt habe. Ihre beiden 22- und 17-jährigen Kinder seien durch das Interview traumatisiert, berichtet der Verteidiger.

Sakine Mohammadi Aschtiani wurde von einem iranischen Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilt – wegen angeblichen Ehebruchs und zusätzlich wegen Mordes an ihrem Ehemann im Jahr 2006. Ihre Kinder bestreiten, dass sie sich überhaupt einer Straftat schuldig gemacht hat. Es gebe keinerlei Beweise.

Als Mörder am Ehemann viel eher in Frage käme der Cousin der Verurteilten. Zu fürchten ist jetzt, dass das Urteil des Schau-Hexenprozesses so schnell wie möglich vollstreckt werden wird, bevor die Folter, die zu dem Geständnis geführt hat, bewiesen werden kann.

Dass Aschtiani zu dem Auftritt gezwungen wurde, steht auch für Mina Ahadi vom Komitee gegen Steinigung (Icas) fest: Es sei nicht das erste Mal, dass Iran ein unschuldiges Opfer dazu gebracht habe, eine Beichte im Fernsehen abzulegen und das als Grundlage für die Verhängung der Todesstrafe zu nutzen.

Der Iran ist eine Demokratie, das hat alles nichts mit dem Islam zu tun und Schweine können fliegen…

CNN-Bericht über das erpresste Geständnis:

(Mit Dank an alle Spürnasen)

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E-Plus: Apartheid-Handy für Türken

geschrieben von PI am in Deutschland,Dhimmitude,Islamisierung Europas | Kommentare sind deaktiviert

[17]Mit der Marke Ay Yildiz bietet E-Plus unbemerkt von der einheimischen Bevölkerung seit Jahren ein Handynetz nur für Türken in Deutschland an. Um auch gute Geschäfte mit Integrationsverweigerern zu machen, die sich sogar weigern, die Sprache des Gastlandes zu erlernen, ist der gesamte Service zweisprachig ausgelegt.

Und so stellt sich die Marke selber vor [18]:

AY YILDIZ entwickelt innovative Produkte und Kommunikationslösungen zu attraktiven Konditionen speziell für die Bedürfnisse der türkischen Zielgruppe. Das Mobilfunkunternehmen mit Sitz in Düsseldorf ist eine 100%ige Tochter der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG.

Als erste Mobilfunkmarke für türkischstämmige Bürger in Deutschland ging AY YILDIZ im Oktober 2005 im Rahmen der Mehrmarkenstrategie der E-Plus Gruppe mit einem Paukenschlag an den Start: mit der Markteinführung eines günstigen Prepaid-Tarifs, der KolayKart. Die KolayKart wurde innerhalb kürzester Zeit äußerst populär. Der Grund: Mit ihr waren zum ersten Mal Handygespräche in die türkische Heimat möglich, ohne dabei ständig auf die Uhr schauen zu müssen.

Neben der KolayKart bietet AY YILDIZ den Laufzeittarif Sohbet sowie den Prepaid-Tarif AyDE an. Alle Tarife sind speziell auf die Anforderungen der türkischen Community in Deutschland ausgerichtet, deren Alltag stark von familiärem Zusammenhalt, traditionellen Werten sowie einer lebendigen Gesprächskultur geprägt ist.

Mit generationsübergreifendem Humor gewann die Marke AY YILDIZ viele Herzen und legte den Grundstein für eine eindrucksvolle Markenbekanntheit von über 80 Prozent innerhalb der Zielgruppe. Für eine große Gemeinschaft von türkischen Nutzern ist AY YILDIZ somit viel mehr als nur eine Mobilfunkmarke: nämlich ein Stück Heimat in der Ferne.

Das Miteinander der deutschen und türkischen Kultur wird bei AY YILDIZ in allen Bereichen gelebt – besonders spürbar an der konsequent bilingualen Ausrichtung des Unternehmens. Vom zweisprachigen Kundenservice am Point of Sale bis zur zweisprachigen Hotline in der Zentrale: sämtliche Aktivitäten sind bilingual – genauso wie das Team, das dahinter steht.

Auf unserer Homepage finden Sie detaillierte Informationen rund um das Angebot von AY YILDIZ. Unsere kostenlose Bestell- und Infoline erreichen Sie unter 0 800 11 22 134. Unsere Service-Mitarbeiter beantworten gern Ihre Fragen – wahlweise in Türkisch oder Deutsch.
Viel Vergnügen beim Telefonieren mit AY YILDIZ!

» kundenservice@eplus.de [19]

(Spürnase: Fred)

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Iran bereitet Massengräber für US-Truppen vor

geschrieben von PI am in Iran,USA | Kommentare sind deaktiviert

Für den Fall einer Invasion von US-Truppen bereitet der Iran derzeit Massengräber für amerikanische Soldaten vor. General Hossein Kan’ani Moghadam sagte, dass die Gräber in der süd-westlichen Provinz Khuzestan an der Stelle ausgehoben wurden, wo der Iran die getöteten irakischen Soldaten während des Krieges 1980-1988 mit dem Saddam-Regime begraben hat. „Diese Massengräber sind jetzt für die amerikanischen Soldaten hergerichtet worden“, sagte Moghadam. (Quelle: The Guardian [20])

(Spürnase: Alster)

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Grundkurs Qualitätsjournalismus

geschrieben von PI am in Altmedien,Deutschland,Islamisierung Europas,Migrantengewalt,Satire | Kommentare sind deaktiviert

[21]Was unterscheidet einen Qualitätsjournalisten von einem einfachen Bürger oder einem Polizeibeamten? Er kann unterscheiden, welche Informationen wichtig sind, und welche in einem Bericht nichts zu suchen haben, weil die Leser möglicherweise falsche Schlüsse daraus ziehen.

In unserem Grundkurs Qualitätsjournalismus erklären wir das Prinzip an einem praktischen Beispiel aus dem richtigen Leben. Hier zunächst ein Polizeibericht [22] über ein Vorkommnis aus Ostwestfalen:

Bereits im Zug von Paderborn nach Bielefeld kam es am 6.8. innerhalb einer vierköpfigen Gruppe zu verbalen und bedrohlichen Handlungen. Eine der Personen sollte dabei schon mit einer Machete „herumgefuchtelt“ haben. Außerdem wurde im Zug auch von einer Pistole gesprochen. Diese Bemerkungen wurden bereits von Fahrgästen der Bahn an die Bundespolizei weitergegeben, die die Gruppe in Bielefeld in Empfang nehmen wollten. Die Gruppe stieg allerdings schon am Bahnhof in Brackwede aus. Dort kam es sofort innerhalb der alkoholisierten Gruppe gegen 23.14 Uhr zu einer gefährlichen Körperverletzung. Dabei wurde ein 34jähriger Mann aus Schloß-Holte von einem 19jährigen Albaner aus Brackwede zu Boden geschlagen und noch mehrfach gegen den Kopf und in das Gesicht getreten. Einen anderen (20jähriger) aus der Gruppe forderte der Serbe dann auf, den 34jährigen mit der Machete „abzustechen“. Glücklicherweise kam es dazu nicht, weil ein Dritter aus der Gruppe (20 Jahre) ihm die Machete wegnahm. Der 34jährige Mann musste in ein Krankenhaus gebracht werden und verblieb dort stationär. Er erlitt eine Gehirnerschütterung, schwere Gesichtverletzungen und Prellungen. Die Machete konnte von der Polizei im Bereich eines dortigen Fahrradständers entdeckt und sichergestellt werden. Der 19jährige Albaner ist schon mehrfach kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten und steht noch unter Bewährung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde er dem Haftrichter vorgeführt. Das Amtsgericht Bielefeld erließ gegen ihn U-Haftbefehl.

Haben Sie es bemerkt? Der laienhafte Bericht des Polizeibeamten ist vollkommen überladen mit uninteressanten Informationen, die den Bürger nur verwirren und mit dem eigentlichen Vorfall nichts zu tun haben. Da muss ein Profi ran – in diesem Fall ein Qualitätsjournalist der Neuen Westfälischen [23]. Und schon wird aus dem wirren Geschreibsel eine gut formulierte Zeitungsmeldung, die sogar Sie und ich ohne Probleme verstehen können:

Randale im Zug von Paderborn nach Bielefeld am Freitag: Eine vierköpfige Gruppe von Männern drohte mit einer Machete und schlug einen 34-jährigen Mann aus Schloß Holte krankenhausreif.

Fahrgäste hatten bereits die Bundespolizei alarmiert und auch von einer Pistole berichtet. Die Randalierer hatten den Zug in Bielefeld-Brackwede verlassen. Auf dem Bahnhof wurde der 34-Jährige von einem 19-Jährigen zusammengeschlagen und mehrfach gegen den Kopf und in das Gesicht getreten. Der 19-Jährige forderte von einem weiteren Gruppenmitglied, den 34-Jährigen mit der Machete „abzustechen“. Gerade noch rechtzeitig schritt ein weiteres Gruppenmitglied ein und zog die Machete aus dem Verkehr.

Der 34-Jährige kam mit einer Gehirnerschütterung, schweren Gesichtsverletzungen und Prellungen ins Krankenhaus. Der 19-Jährige wurde dem Haftrichter vorgeführt und kam in Untersuchungshaft.

Haben Sie gesehen wie es funktioniert? Prima, dann können Sie auch Qualitätsjournalist werden!

(Spürnase: Dapunk)

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Schweiz schickt Todesraser in die Heimat

geschrieben von PI am in Justiz,Migrantengewalt,Multikulti,Schweiz | Kommentare sind deaktiviert

Todesraser [24]Der damals 20-jährige Mazedonier Bljerem S. (Foto) lieferte sich im Jahr 2000 mit einem Kumpel ein Wettrennen und bretterte mit seinem BMW M3 mit 200 km/h über die Schweizer Autobahn A1 (wo Tempo 120 als Höchstgeschwindigkeit erlaubt ist). Bljerem S. knallte schließlich mit seinem Wagen gegen einen Kandelaber. Sein Beifahrer (17) starb, Bljerem überlebte mit einem Schlüsselbeinbruch.

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Schweizer Bundesgericht jetzt in letzter Instanz entschieden, dass der Todesraser die Schweiz wegen seiner Tat verlassen muss. Er verliert damit auch die Aufenthaltserlaubnis für den Schengenraum.

Bilck berichtet [25]:

Die Geschichte im Zeitraffer: Das Zürcher Obergericht verurteilt Bljerem im Dezember 2004 wegen vorsätzlicher Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu fünf Jahren und drei Monaten Zuchthaus. …

Kurz vor dem Todes-Crash verhökert er einen frisch geleasten BMW. 2007, im Hafturlaub, greift ihn die Zürcher Stadtpolizei auf: Betrunken steht Bljerem neben einem Auto, dessen Schüssel er dabei hat.

Das Zürcher Migrationsamt entzieht ihm am 29.?Juli 2009 – nach seiner Haftentlassung – die Niederlassungsbewilligung. Er rekurriert. Der Regierungsrat weist die Beschwerde ab. Das Verwaltungsgericht auch.

Und jetzt schmetterten auch die Bundesrichter die Beschwerde ab. Im Urteil heißt es, Bljerem habe „Mühe damit bekundet, die schweizerische Rechtsordnung zu respektieren“. Der Todesraser zeige „eine schockierende Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben anderer Menschen“. Und: „Ein derartiges Verhalten schließt ein Verbleiben des Ausländers in der Schweiz grundsätzlich aus.“

So ein Frevel aber auch, dass man bei grober Geringachtung von Menschenleben nicht in seinem Gastland, wo Milch und Honig fließen, soll bleiben dürfen. Sogar die Europareisepläne haben die Schweizer dem Ärmsten, der sich als Opfer betrachtet, durchkreuzt. Er jammert:

„Ich bin auch für den ganzen Schengenraum ausgesperrt. In Mazedonien habe ich nur entfernte Verwandte. Niemand würde mir helfen, da eine Existenz aufzubauen.“

Schon Pech, dass die Leute da weniger freigebig sind als die Schweizer Sozialhilfezahler, die für tausende Importschätzchen den Unterhalt finanzieren.

(Spürnase: Rudolf L. / Video: Antivirus)

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20-Jähriger geht mit Zaunpfahl auf Polizisten los

geschrieben von PI am in Deutschland,Islamisierung Europas,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[26]Die Gewalt nimmt immer absurdere Züge an. Nachdem ein 20-Jähriger türkischer Abstammung in der Nacht von Freitag auf Samstag bei einer Schlägerei auf der Kirmes in Unkel (Kreis Bonn) versucht hatte, einen Polizisten mit einem Zaunpfahl zu erschlagen, konnte er zunächst entkommen. Es wurden Ermittlungen wegen versuchten Totschlags aufgenommen. Der Flüchtige begleitete am Samstag einen Freund auf die Polizeiwache, der sich nach dem Verbleib von zwei im Rahmen der obigen Schlägerei Festgenommenen erkundigen wollte. Eine Gruppe „Jugendlicher“ hatte vergeblich versucht gehabt, diese zu befreien. Schon einmal vor Ort „durfte“ der 20-Jährige, gegen den in anderer Sache auch wegen mehrfachen Raubes ermittelt wird, sich zu diesen gesellen.

Der Bonner Generalanzeiger [27] berichtet:

[…] Zudem sollen nach der Auseinandersetzung Jugendliche die Polizeiinspektion in Linz belagert haben, so dass Verstärkung aus anderen Dienststellen angefordert werden musste. Nach bisherigem Ermittlungsstand kam es am Samstag um 0.18 Uhr bei der Unkeler Kirmes zu einer Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe von mehreren Jugendlichen und Linzer Polizeibeamten, die schlichtend in einen Streit der Jugendlichen mit dem Sicherheitsdienst des Veranstalters eingreifen wollten.

Im Verlauf der Auseinandersetzung griff der 20-Jährige laut Polizei zu einem Zaunpfahl und versuchte damit einem Polizisten, der sich privat auf der Kirmes befand, auf den Kopf zu schlagen. Dem Beamten gelang es jedoch, den Schlag abzuwehren, wodurch ihm schwerste Verletzungen erspart geblieben seien. Der 20-Jährige machte sich danach zunächst aus dem Staub.

Damit war der Polizeieinsatz aber noch nicht vorbei. Denn die Polizisten nahmen zwei Jugendliche vorläufig fest. Als sie ins Gewahrsam der Polizeiinspektion Linz gebracht werden sollten, eskalierte die Situation erneut: Als die Beamten mit den Festgenommen die Wache erreichten, tauchten dort plötzlich weitere Jugendliche auf und versuchten zu verhindern, dass die beiden Jugendlichen ins Polizeigewahrsam genommen wurden.

Den Linzer Beamten blieb nichts anderes übrig: Sie mussten Kollegen aus den umliegenden Polizeidienststellen um Hilfe bitten, um so verstärkt die polizeiliche Maßnahme durchzusetzen. Ein Richter erließ anschließend Haftbefehl gegen die beiden Jugendlichen. Am Samstag dann, so die Polizei, erschien auf der Wache ein Jugendlicher, der sich nach dem Verbleib der beiden Inhaftierten erkundigen wollte.

Und die Beamten staunten nicht schlecht, als sie in seiner Begleitung den flüchtigen 20-Jährigen erkannten. Er wurde daraufhin festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz dem Haftrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Den Schlag mit dem Zaunpfahl wertete der Haftrichter als versuchten Totschlag und erließ daher Haftbefehl gegen den 20-Jährigen.

Erschwerend kommt hinzu, so die Polizei, dass der junge Mann zudem im Verdacht steht, in der Zeit vom 13. bis 28. August an mindestens vier Raubüberfällen in Unkel und Bad Honnef beteiligt gewesen zu sein. Teilweise soll er die Taten alleine begangen haben, teilweise soll er nur Mittäter gewesen sein.

In allen Fällen wurde jugendlichen Geschädigten unter Androhung von Gewalt Handys und Bargeld abgenommen. Die Kriminalpolizei Neuwied ist in diesem Zusammenhang an Hinweisen von Zeugen oder noch nicht bekannten Geschädigten interessiert, die Angaben zu den Raubdelikten machen können.

Bei dem 20-jährigen „Jugendlichen“ kann eine „Reifeverzögerung“ bestimmt nicht ausgeschlossen werden, so dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Dafür spricht, sich auf der Flucht befindend genau zu der Polizeidienststelle zu begeben, wo man ein „guter Bekannter“ ist. Nur Böswillige werden behaupten, dass das lasche Verhalten unseres Staates gegenüber Gewalttätern dem Türkischstämmigen dazu Anlass gaben, die Polizei erst gar nicht zu fürchten. Aber solch gemeine Gedanken schaden dem Anliegen der Re(!)sozialisation.

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