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„Kinderrechte“ ins Grundgesetz = Impfung entgegen dem Elternwillen

Von DER ANALYST | Bevor wir zum eigentlichen Thema kommen, gilt es einige Hintergründe zu beleuchten, was im Folgenden geschehen soll.

Ihre Art der Berichterstattung hat den Mainstream Medien die wenig schmeichelhaften Bezeichungen „Lügenpresse“, beziehungsweise „Lückenpresse“ eingebracht. Dieses nicht immer, aber viel zu oft gerechtfertigte Urteil gründet sich unter anderem auf den hochgelobten Journalisten Claas Relotius und die Vorliebe der Redakteure für Euphemismen wie „Männer“ oder „Partyszene“, um nur die beiden prominentesten Vertreter zu nennen.

Neben diesen relativ plumpen Methode des „Apportier-Journalismus“, gibt es noch eine etwas subtilere, nämlich die Gewichtung der Nachrichten. Versteckt man eine für weite Teile der Bevölkerung bedeutsame Meldung im Nebensatz eines Artikels, muss man sich nicht vorwerfen lassen, etwas verschwiegen zu haben und kann trotzdem beruhigt davon ausgehen, dass sie von den meisten Lesern übersehen wird, oder dass man deren Tragweite nicht erkennt. Dies umso mehr, wenn dafür ein für Land und Leute völlig unwichtiger Sachverhalt zum großen Popanz aufgeblasen wird.

Ablenkung durch Pseudo-Themen 

Für diese Art der Berichterstattung gibt es derzeit ein aktuelles Beispiel, nämlich die Diskussion, ob ein Gutachten über Rechtsextremismus in den Reihen der Polizei erstellt werden soll. Der Umfang, den dieses Pseudo-Thema in der Medienberichterstattung eingenommen hat, muss angesichts der wahren Probleme unseres Landes als Frivolität bezeichnet werden. Noch frivoler ist das Ergebnis eines Kuhhandels, der bei einem Treffen der GroKO am Montag im Kanzleramt, zustande gekommen ist:

Grundgesetzänderung mit weitreichenden Auswirkungen

Und jetzt sind wir beim eigentlichen Thema. Die Aufnahme „der Kinderrechte“ ins Grundgesetz im Rahmen dieses Kompromisses war den meisten Medien nicht einmal eine Erwähnung [1] wert, oder allenfalls einen dürren Satz, versteckt im übrigen Text. Lückenpresse und manipulative Gewichtung in Reinform.

„Kinderrechte“ sind ein Thema, dem die meisten Bürger aufgeschlossen gegenüber stehen, weil der Begriff positiv besetzt ist. Dafür haben Politik und Mainstream Medien durch geschicktes Framing schon bei der Begriffswahl bestens gesorgt. Eigentlich müsste es richtig heißen: „Beschneidung der Elternrechte“.

Kinderrechte = Beschneidung der Elternrechte

Was spricht dagegen, „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verankern? Zunächst einmal, dass das völlig unnötig ist. Alle im Grundgesetz garantierten Rechte gelten für die Kinder ebenso wie für die Erwachsenen.

Die Absicht, die hinter dieser Grundgesetzänderung steckt, ist die Schwächung der Elternrechte zugunsten des Staates. Es wird also den Vätern und Müttern ein gewichtiger Teil der „elterlichen Erziehungsgewalt“ entzogen und auf den Staat übertragen.

Was bedeutet das in der Praxis? Ganz einfach: Wenn Kinder und Jugendliche – was eher die Regel, als die Ausnahme ist – mit bestimmten Vorgaben der Eltern nicht einverstanden sind, so können sie künftig mit anwaltschaftlicher Hilfe und Unterstützung des Jugendamtes in bestimmten Fällen dagegen vorgehen.

Ein theoretisches Beispiel, dass schon in Kürze zur erschreckenden Realität werden könnte, ist  die Impfung gegen das „Corona-Virus“. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass aufgrund der gesundheitlichen Risiken viele Eltern strikt dagegen sein werden, ihren Nachwuchs gegen „Corona“ impfen zu lassen. Wenn allerdings das Kind oder der/die Jugendliche in der Schule, durch Jugendzeitschriften oder das Internet von der Notwendigkeit der Impfung „überzeugt“ wurde, kann es diese gegen den Willen der Eltern durchsetzen.

Es gibt noch weitere erschreckende Beispiele, die man hier anführen könnte (Stichwort: Transsexualität), aber das würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Warum es die Regierung darauf anlegt, die Familien zu schwächen, können Sie in dem PI-NEWS Beitrag „Staatsauftrag: Zersetzung“ [2] von Nadine Hoffmann nachlesen. Detaillierte Informationen über den Angriff auf Ihre Elternrechte finden Sie in diesem Beitrag. [3]

Dazu noch:

» Tipps zur Gegenwehr von Eltern und Familien unter www.elternaktion.de [4]

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Bayerische AfD-Chefin Corinna Miazga stellt sich heiklen Themen

geschrieben von Cassandra am in AfD | 32 Kommentare

In der zweiten Folge ihres neuen YouTube-Formats „FAQ“ (frequently asked questions), stellt sich die Bundestagsabgeordnete und bayerische AfD-Landesvorsitzende Corinna Miazga wieder in einer Doppelrolle Zuschauerfragen, die – wie der Titel des Formats bereits verrät – häufig gestellt werden.

Es geht zunächst um das Thema „Friedensvertrag mit den Siegermächten des zweiten Weltkriegs“, das – wie die Demo in Berlin gezeigt hat – nicht wenige umtreibt. Zu diesem Thema gehört auch die von einigen aufgestellte Behauptung, dass der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland über einen solchen Vertrag gar nicht verhandeln könne, weil sich „die BRD“ nie im Kriegszustand mit den Siegermächten befunden hat. Solche Verhandlungen, so der Standpunkt dieser Leute, könne nur eine Gruppe von Menschen führen, die „das noch immer existierende Deutsche Reich mit der Verfassung von 1871“ vertreten.

Damit wären wir bei den so genannten „Reichsbürgern“. Corinna Miazga hat eine klare Meinung zu deren Ideologie, die sie auch dezidiert äußert.

Die UN-Feindstaatenklausel, die für Deutschland immer noch gilt, gehört auch zum Themenkomplex „Friedensvertrag“.

Abschließend wird noch die Frage behandelt, ob Deutschland eine Verfassung braucht, über die vom Volk abgestimmt wird, oder wir weiterhin mit dem Grundgesetz zurechtkommen können.

Die Standpunkte der bayerischen AfD-Landesvorsitzenden zeigen, dass es sich bei der Alternative für Deutschland um eine Partei handelt, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht und nicht umsonst für sich die Bezeichnung „Verfassungspartei“ in Anspruch nimmt.

 

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Ist der Islam eine Religion?

geschrieben von PI am in Grundgesetz,Islam | 260 Kommentare
Albrecht Glaser (AfD).

GASTBEITRAG | Aktuell steht in der Diskussion, ob bzw. wie weit sich Muslime auf Art. 4 Abs. 2 GG – „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“ stützen können. Leider fehlt es zu diesem GG-Artikel an einer allgemeingültigen Definition des Begriffs „Religion“.

Wikipedia definiert sie als „Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Weltanschauungen, deren Grundlage der jeweilige Glaube an bestimmte transzendente (überirdische, übernatürliche, übersinnliche) Kräfte ist, sowie häufig auch an heilige Objekte.“ Demnach wäre z.B. auch Satanismus eine Religion. Zu seiner Ausübung sollen u. a. Körperverletzungen, der Missbrauch von Schutzbefohlenen und andere Handlungen gehören, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes unbestritten als Straftaten gelten. Diese Handlungen dürften die Väter des GG nicht gemeint haben, als sie die Ausübung von Religion gewährleisten wollten.

Die Väter des GG sind in einer Welt christlicher Traditionen aufgewachsen, wie wohl auch viele Leser dieser Zeilen. Demnach bedeutete für sie  Religion eine Weltanschauung auf der Grundlage des Glaubens an transzendente Kräfte, welche vom Menschen eine Art zu leben fordern, die ihnen als die einzig möglich von einem Gott gewollte erschien: Friedfertig, respektvoll gegenüber allen Geschöpfen, insbesondere untereinander, gegenseitig hilfsbereit und in liebevollem Umgang untereinander. Das GG  stand damit im vollen Einklang.

Der Islam spielte bei der Entstehung des Grundgesetzes keine Rolle

An die Möglichkeit einer Religion, die z.B. allen, die sich nicht zu ihr bekennen, nur mindere Rechte zubilligt, stellenweise gar ihrer zu Tötung auffordert, dachten seine Verfasser offenbar nicht. Sonst hätten sie eine Regelung ins GG aufgenommen, wie  zu verfahren ist, wenn zur ungestörten Ausübung gehört, im GG stehende Grundrechte zu verletzen, z.B. das Grundrecht auf das Leben und die körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. 2, die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und das Bevorzugungs- und Benachteiligungsverbot wegen des Glaubens und religiöser Anschauungen in Art. 3.

Das Fehlen einer solchen Regelung wäre zwar vermeidbar gewesen, hätten die Verfasser des GG vor dessen Formulierung den Koran und die Sunna studiert, oder sich wenigstens ausführlich von Kennern dieser Schriften beraten lassen. Dies offenbar unterlassen zu haben, sei ihnen jedoch nachgesehen. Hierzulande kannte kaum jemand besagte Schriften näher, und die Verfasser des GG vermutlich auch nicht. Nichts deutete auf die mögliche Existenz einer Religion hin, zu deren Ausübung ausgerechnet die Verletzung der Grundrechte gehörte, die man gerade am Festschreiben war.

Den Vätern des GG dürfte es ähnlich gegangen sein wie dem Verfasser dieses Beitrags und wohl auch den meisten anderen schon länger hier Lebenden:

Sie wuchsen in einer Zeit, die sie für modern hielten, in christlicher Tradition auf, gingen offenbar  davon aus, wie die christlichen Lehren würden auch alle anderen heutigen Religionen allumfassend nur Frieden, Liebe und gegenseitigen Respekt predigen. Sich mit diesen anderen Religionen näher zu befassen, hatten sie keine besondere Veranlassung. Ohne deren nähere Kenntnis glaubten sie offenbar, die Unterschiede zwischen den heutigen Glaubensrichtungen beträfen nur Feinheiten des Glaubens und der Rituale, etwa ob es einen über allem stehenden Gott gibt, ob er ggf. dreifaltig ist, ob Jesus Christus Bestandteil dieser Dreifaltigkeit war, statt von einem Menschenmann vom Heiligen Geist gezeugt war, ob er nach seiner Kreuzigung wieder von den Toten auferstanden ist, ob die oberste Instanz Gott, Jehova, Allah oder sonst wie heißt, wann man wie fasten oder feiern soll, wie viele Ehepartner man haben darf usw. .

Die Bedrohung kommt direkt aus dem Islam

Lange nach der Abfassung des GG trat allerdings seit einigen Jahren das zuvor völlig unbekannte Phänomen weltweit immer zahlreicher werdender brutaler Tötungsdelikte unter dem  Ausruf „Allahu akbar“ auf. Jedermann weiß heute, dass dieser Ausruf ebenso Teil islamischer Religionsausübung ist wie das Beten des Vaterunsers im Christentum. Da man jedoch hierzulande von ähnlicher Friedensliebe und Wertschätzung jeden menschlichen Lebens im Islam ausging, wie man es vom heutigen Christentum kannte, musste man nach den ersten besagter Mordanschläge mit dem „Allahu akbar“-Ruf noch nur von einzelnen geisteskranken Tätern ausgehen, die rein zufällig Muslime waren. Doch fanden inzwischen so viele derartige Anschläge statt, dass ein kausaler Zusammenhang mit dem Islam nicht mehr vernünftig bezweifelt werden kann. Spätestens, seit mit dem IS eine fünfstellige Zahl erklärter Islamanhänger unter vieltausendfachem brutalstem Morden in Syrien und dem Irak eine große Landfläche mit Millionen Einwohnern zur Errichtung eines islamischen Gottesstaates in ihre Gewalt brachten,  lehrt die Wirklichkeit, dass – so friedfertig die meisten einzelnen Muslime persönlich sein mögen – vom Islam erhebliche Gefahr für die Welt ausgeht. Jede Politik, die den Anspruch erhebt, Schaden von der Welt oder unserem Volk abwenden zu wollen, muss diese Gefahr ernst nehmen und darauf eine adäquate Antwort suchen.

Seriöserweise sind dafür als erstes die Gefahrursachen zu erforschen. Da die Bedrohung aus dem Islam kommt, muss dazu dieser verstanden werden. Die Grundlagen seiner Lehre finden sich  in seinen Schriften Koran und Sunna.

Die Kenntnis von der Natur des Islam ist für jeden Volksvertreter ein Muss

Sich mit ihnen ausreichend intensiv zu beschäftigen, um den Islam hinreichend zu verstehen, kann von einem Nichtmoslem normalerweise nicht erwartet oder gar verlangt werden, und die wenigsten in unserem Land werden es tun. Folgerichtig verstehen nur sehr wenige den Islam wirklich, was ihnen auch nicht vorzuwerfen ist. Doch über den Umgang mit dem Islam heute politische Entscheidungen zu treffen, ohne ihn profund verstanden zu haben, ist mindestens so verantwortungslos wie Autofahren ohne Fahrschule und Führerschein. In der heutigen Zeit ist daher eine intensive Befassung mit Koran und Sunna für Bundespolitiker ein absolutes Muss. Leider wird es offenbar verbreitet ignoriert.

Wer jene grundlegenden Schriften des Islam liest, dem wird es zwangsläufig wie Schuppen von den Augen fallen, woher die Gefahren kommen, wie groß sie sind, und was entscheidende Unterschiede etwa zu den christlichen Lehren sind:

Während etwa die heilige Schrift der Christen vor allem Liebe und Achtung vor jedem Leben predigt, ihr Stifter Jesus Christus trotz erheblicher Anhängerschaft auf jegliche Gewaltanwendung verzichtete, sondern sich sogar von seinen Gegnern völlig widerstandslos foltern und ermorden ließ, handelt es sich bei Koran und Sunna um eine Art Biographie eines äußerst brutalen, gewalttätigen Kriegsherren, vielfachen Mörders und Mordauftraggebers im Stile seiner grenzenlosen Verehrung. Sein Name: Mohammed. Offenbar hatte dieser das historisch einzigartige Kunststück fertiggebracht, in jenen Schriften seine Gräueltaten schon seit ca. 1400 Jahren als mustergültig und sich selber als Gottes ultimativen Propheten feiern zu lassen. Diese Schriften triefen vor Blut und Aufrufen zur Tötung z.B. Ungläubiger. In der Geschichte erwiesen sie sich als hervorragende Grundlagen für ausgedehnte militärische Eroberungen ihrer Anhänger. Darauf beruht historisch die große Ausbreitung des Islams in der Welt mit weit über einer Milliarde Anhängern. Das Christentum hingegen hatte sich überwiegend friedlich durch Missionierung und Bekehrung ausgebreitet.

Erfreulicherweise morden trotz der blutrünstigen Schriften des Islam die meisten heutigen Muslime nicht. Sie sind nur deshalb Muslime, weil ihre Geburtsländer vor vielen Jahren von Mohammeds Anhängern erobert wurden. Aber wie der Autor dieses Aufsatzes bestürzt feststellen musste, trägt der Islam als Grundlage des oben genannten Mordens des IS und anderer islamischer Organisationen die blutige Gewalt – wie auch Ungleichbehandlung von Mann und Frau so wie Versklavungen – in sich.

Für die überwiegende Mehrheit unseres Kulturkreises wohl völlig unfassbar gehört sogar das Töten eines Menschen, nur weil er vom Islam abgefallen ist, zur Ausübung des Islam. Eine solche Religionsausübung kann unser GG nicht schützen wollen.

Verantwortliche Politik kommt an solchen Inhalten nicht vorbei 

Insbesondere muss sie die Unstimmigkeit zwischen dem Art. 4 Abs. 2 GG einerseits und Art. 2 Abs. 2 und Art. 3 GG andererseits beseitigen, die uns der Islam gegenwärtig aufzeigt.

Darauf zielt z.B. der AfD-Abgeordnete Glaser ab, der die aktuelle Diskussion auslöste. In Ermangelung einer Legaldefinition des Begriffs Religion in Art. 4 Abs. 2 GG, schlägt er vor, ihn so zu verwenden, wie die Verfasser des GG ihn gemeint haben müssen. D.h. dass nur Weltanschauungen unter diesen Begriff fallen können, die dem GG nicht entgegen stehen. Der Islam verfehlt jenes Kriterium, weil er seinen Anhängern mehr Rechte zuerkennt als anderen, Männer und Frauen rechtlich ungleich stellt und ein Rechtssystem mit Strafen vorsieht, welche das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einschränken.

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Claudia Roth blamiert sich in TV-Diskussion

geschrieben von PI am in Grundgesetz | 282 Kommentare

Eine kleine Perle brillanter Redekunst konnte man am letzten Dienstag im Bayerischen Fernsehen (BR) in der Münchner Runde bewundern. Dort hatten sich zum Thema „Wie geht es weiter in der Flüchtlingskrise?“ neben Ex-Minister Friedrich (CSU) und Maria von Welser (UNICEF Deutschland) auch Claudia Roth und der Cicero-Kolumnist Alexander Kissler eingefunden.

Kissler gelang es in der Diskussion [5] (ab 30:57 min), die grüne Bundestagsvizepräsidentin und ihre phänomenale Ahnungslosigkeit durch stichhaltige Argumente, ein gutes Allgemeinwissen über unser Grundgesetz und eine subtile Provokation, die der Roth nicht bewusst wurde, vorzuführen. Ein letzter Interventionsversuch der Moderatorin Ursula Heller scheiterte und konnte nicht verhindern, dass Roth – fehlgeleitet durch ihre Überheblichkeit und ihre Dummheit – ihr Unwissen über das Grundgesetz offenbarte. Konkret ging es um den Artikel 16a, Absatz 2, der da lautet:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Nachdem Roth in Rage gebracht war, bestritt sie die Existenz dieses Artikels glattweg („Steht nicht in unserem Grundgesetz!“) und brachte ihn in der Folge mit der Regelung über sichere Herkunftsländer durcheinander. Auch der Versuch der Moderatorin, die Diskussion noch umzulenken, half da nichts mehr, weil Roth schon zu sehr erregt war, um sich noch zu beruhigen. Hier der obere Video-Ausschnitt im Wortlaut:

Alexander Kissler: Wir sind selbstverständlich erpressbar. Wir erleben ja zurzeit die Rückkehr der Realpolitik und der Interessenpolitik. Wir dachten immer und auch die Kohorte – sag ich jetzt mal – Frau Roth war da vielleicht nicht ganz unbeteiligt daran, dass sich …

Roth: Also Frau Merkel …

Kissler: Ja, mittlerweile ist es vermutlich ihre Seite, genau: Man dachte immer, dass man mit guten Worten, gutem Willen und einer frommen Denkungsart die Konflikte aus der Welt bringen kann und das geht eben nicht. Und warum haben wir momentan solche Probleme, auch mit der Grenzsicherung in der Türkei? Weil wir in Deutschland grundgesetzwidrig nicht mehr kontrollieren, wer zu uns kommt, weil wir grundgesetzwidrig die sichere Herkunftsregel ausgesetzt haben, weil wir grundgesetzwidrig nicht mehr sagen: „Wer aus einem Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft kommt, hat hier kein Asylrecht! Und ich glaubE, dieser fortgesetzte Grundgesetzbruch durch die Administration Merkel führt erst dazu, dass am Ende der ‚Nahrungskette’ die Türken dann für uns gewissermaßen die Drecksarbeit machen müssen. Aber ich sehe eine der Fluchtursachen, die man bekämpfen muss, auch in dieser unvernünftigen Flüchtlings- und Asylpolitik von Frau Merkel. Wenn wir immer sagen: „Fluchtursachen bekämpfen“, klingt das manchmal so, als müssten wir warten, bis der ewige Weltfrieden eingetreten ist, bis Herr Steinmeier vielleicht auch noch den Nahostkonflikt befriedet hat und dann können wir dazu gehen, mal zu schauen, wer sich überhaupt in unserem Lande aufhält. Ich glaube, das muss parallel gehen, wir müssen auch die Binnengrenzen kontrollieren, wir müssen die Einwanderung begrenzen und wir müssen leider Gottes auch … [Unruhe im Studio]

Maria von Welser: Grenzen kontrollieren heißt also Zäune um Deutschland?

Kissler: ‚Zäune um Deutschland’ wird immer als Gegen-, Totschlagsargument gebracht, ich höre von der Bundespolizei, dass es möglich sei, die deutsche Grenze zu sichern – er bestätigt das auch – Frau Merkel will das nicht. Es ist eine politische Debatte und dafür …

Roth: Ja, weil das komplett aller Idee eines gemeinsamen freien Binnenmarktes widerspricht und das muss ich Ihnen schon mal sagen, also jetzt kommen wir nicht mehr so nah beieinander, nicht beieinander … Also, was haben Sie denn für `ne Vorstellung, was in unserem Grundgesetz steht?

Kissler: Ich weiß genau, was drin steht, 16a, Asylrecht, das gilt nicht für Menschen aus der Europäischen Gemeinschaft ..

Roth: Na, so ein Blödsinn. Entschuldigen Sie! Nein! Das steht … im Grundgesetz steht nicht … Im Grundgesetz steht, dass das 16a ist ein individuelles Grundrecht. Und das muss jeder. Das gehört den Menschen. Und das gehört nicht, das kann einem nicht …

Kissler: Auf 16a kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften einreist…

Roth: Steht nicht in unserem Grundgesetz! Also, Sie behaupten jetzt, dass das Grundrecht auf Asyl, dass das Grundrecht …

Kissler: Das steht drin!

Roth: Darf ich jetzt mal ausreden …

Kissler: Sie sind zwar nicht bedroht, aber bitte …

Moderatorin Ursula Heller: Wir führen jetzt überhaupt, also jetzt wollen wir mal ne andere Diskussion …

Roth: Dass das Grundrecht auf Asyl, sozusagen außer Kraft gesetzt wird, wenn man jetzt behauptet, ein sicherer Herkunftsland, es gibt ja auch die Überlegung Afghanistan – dann darf jemand aus Afghanistan hier per se nicht mehr das Grundrecht für Asyl versuchen, für sich in, in Anspruch zu nehmen, ob der Mensch das dann bekommt, ist was ganz anderes, aber der Mensch muss es überprüfen können … das ist der Sinn eines individuellen Grundrechts. Und Sie [zu Friedrich gewandt], als ehemaliger Verfassungsminister müssten das genau wissen.

Vorhang zu. Wer genau hingesehen hat, dem sind einige Grinser der Beteiligten nicht entgangen. Dummheit kann – ein minimaler Trost – wenigstens manchmal Unterhaltungswert haben und für Heiterkeit sorgen.

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Wen oder was schützt der Verfassungsschutz?

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Islamisierung Deutschlands,Kampf gegen Rechts™,Kolonisation Deutschlands | 98 Kommentare

[6]Wie wir jüngst erfahren haben [7], lässt Bayern seit Neuestem die Partei „Die Freiheit“, die Münchner PI-Gruppe und insbesondere Michael Stürzenberger als angebliche Rechtsextremisten und Verfassungsfeinde von seinem sogenannten Verfassungsschutz beobachten. Hierzu einige Anmerkungen.

(Von Manfred Kleine-Hartlage)

Erstens: Die Praxis, politische Gegner der Regierung [8] per „Beobachtung“ oder Erwähnung in Verfassungsschutzberichten amtlicherseits öffentlich zu diffamieren, ist ein grundsätzlicher Verstoß gegen das Prinzip, dass politische Willensbildung in einer Demokratie von unten nach oben zu erfolgen hat und es daher der Regierung nicht zusteht, die Staatsgewalt zur parteipolitischen Auseinandersetzung zu missbrauchen. Dass ein politisch willfähriges Verfassungsgericht diese Praxis gleichwohl für rechtens erklärt hat, ändert an ihrer materiellen Verfassungswidrigkeit nichts.

Zweitens: Als Franz Josef Strauß das Prinzip formulierte, es dürfe rechts von der Union keine demokratisch legitimierte Partei geben, da meinte er damit, dass die Union konservative Positionen vertreten müsse, um eine solche Partei überflüssig zu machen. Die heutige CSU versteht darunter das Gegenteil, nämlich linke Politik zu machen und der daraus resultierenden Akzeptanzprobleme dadurch Herr zu werden, dass sie die demokratischen Positionen politischer Gegner zu undemokratischen Positionen, die Gegner selbst zu „Extremisten“ erklärt, die es mundtot zu machen gilt.

Drittens: Dies geschieht von seiten einer Partei, einer Regierung und einer politischen Klasse, die eine Politik der gezielten und systematischen Entdemokratisierung betreibt: die kontinuierlich Kompetenzen an supranationale Organisationen überträgt und damit ganz offensichtlich so lange fortzufahren gedenkt, bis der demokratisch legitimierte Gesetzgeber nichts Wesentliches mehr zu entscheiden haben wird; einen solchen Staat wird niemand mehr ernsthaft eine Demokratie nennen können. Zu dieser Entdemokratisierung von oben kommt die Entdemokratisierung von unten: Demokratie setzt die Existenz eines Demos, eines Volkes, und dessen Souveränität voraus; die fortgesetzte Politik, dieses Volk in einer bloßen Bevölkerung, bestehend aus ethnischen Minderheiten, aufzulösen, zerstört ein für allemal die sozialen Voraussetzungen einer demokratischen Ordnung. Die Auflösung des Volkes ist in einer Demokratie nichts anderes, als was der Königsmord in einer Monarchie ist: Es ist Beseitigung des Souveräns, es ist Putsch und Hochverrat. Ein „Verfassungsschutz“, der seinen Namen verdiente, müsste zu allererst seine eigenen politischen Vorgesetzten beobachten.

Viertens: Diese Politik wird nicht dadurch legal, dass sie von der Regierung betrieben wird, und auch nicht dadurch, dass unter den Politikern des herrschenden Parteienkartells ein Konsens über sie besteht. Und sie wird nicht dadurch legal, dass Staatsanwaltschaften weisungsgebundene Behörden sind, und dass sich deshalb bei uns ebensowenig wie in irgendeinem anderen Staat ein Staatsanwalt findet, der gegen die politische Klasse des eigenen Staates ermittelt. Politiker, die sich darauf verlassen, deswegen vor strafrechtlicher Verfolgung sicher zu sein, beweisen nur ihre Arroganz der Macht und jene Sorte Hochmut, die vor dem Fall kommt und schon den Funktionsträgern des SED-Regimes zum Verhängnis geworden ist: Sie vergessen, dass die jetzt geltenden Gesetze auch nach ihrem Sturz noch anwendbar sind.

Fünftens: Michael Stürzenberger und all die Islamkritiker, die der bayrische Innenminister jetzt ins Visier seines „Verfassungsschutzes“ genommen hat, haben auch und gerade mit ihrer Islamkritik nie etwas anderes getan, als die verfassungsmäßige Rechtsordnung dieses Staates und deren Grundlagen zu verteidigen. Ein Innenminister, der sie deswegen „Extremisten“ nennt und damit bekundet, dass seine eigenen Vorstellungen von einer politischen Ordnung sich fundamental von ihren unterscheiden, sagt damit über sich selbst etwas aus: Er bezichtigt sich selbst, ein Verfassungsfeind zu sein.

Sechstens: Wenn die Kritik am Islam und dessen totalitärem Charakter verfassungsfeindlich sein soll, dann impliziert dies, dass der Islam Teil der vom Verfassungsschutz geschützten Verfassung ist, und dass inbesondere das Verbot substanzieller Kritik am Islam Verfassungsrang hat. Verfassungsrang hat damit eine Regelung, die typischer Bestandteil von Dhimmiverträgen ist, d.h. von Verträgen, die erobernde Dschihadkrieger unterworfenen Völkern aufzwangen, um deren Unterwerfung dauerhaft zu sichern. Ein Staat, der solche Regelungen als Rechtsgut mit Verfassungsrang behandelt, indem er Islamkritiker vom Verfassungsschutz „beobachten“ lässt, bescheinigt sich selbst, ein Schariastaat im Embryonalstadium zu sein.


[Siehe auch meinen Artikel „Warum der Verfassungsschutz Islamkritiker beobachtet“ [9]]

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Gericht weist OB Vaupel in die Schranken

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Deutschland,Migrantengewalt,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

Gericht weist OB Vaupel in die Schranken [10]Schallende Ohrfeige für den feisten Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD), der den Marburgern verbieten wollte, eines ermordeten Bürgers zu gedenken (PI berichtete [11]). Das Verwaltungsgericht Gießen hob die Verbotsverfügung auf und machte klar, wer in Marburg der wahre Verfassungsfeind ist. Das Verbot des roten Stadtfürsten ist rechtswidrig und verletzt unser Grundgesetz, der Trauermarsch kann morgen wie angemeldet stattfinden.

Das Verwaltungsgericht entschied [12]:

Mit einem soeben den Beteiligten mitgeteilten Beschluss hat das Verwaltungsgericht Gießen auf die Eilanträge zweier Veranstalter hin, ein Versammlungsverbot der Stadt Marburg außer Vollzug gesetzt. Die für den morgigen Samstag geplante Kundgebung „Gedenkmarsch für Samuel“ kann daher wie angemeldet stattfinden.

Hintergrund ist der Tod eines 25-jährigen Mannes, der bei einer tätlichen Auseinandersetzung am 14. August 2010, schwere Verletzungen erlitten hatte, denen er eine Woche später erlag. Auf mehreren Homepages wird zur Teilnahme an dieser Kundgebung aufgefordert. Der Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg verbot die angemeldeten Demonstrationen und jedwede Ersatzveranstaltungen.

Der Eilantrag der beiden Veranstalter gegen die sofortige Vollziehung der Verbote hatte nun Erfolg. Das Gericht befand bei der allein möglichen summarischen Prüfung der gestern Nachmittag und heute morgen eingegangen Eilanträge, dass die Verbote offensichtlich rechtwidrig seien. Ein vorbeugendes Versammlungsverbot komme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nur als „ultima ratio“ in Betracht. Es lägen aber keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Versammlung auf unfriedliche Ziele gerichtet sei. Soweit befürchtet werde, dass sich betroffene Gruppen ebenfalls zur Versammlung einfinden und diese stören könnten, rechtfertige dies allein nicht ein Verbot der Versammlung. Sollte die Versammlung keinen friedlichen Verlauf nehmen, müsse ggf. ihre Auflösung geprüft werden, wenn dem nicht anders begegnet werden könne. Den friedlichen Teilnehmern an der Demonstration dürfe aber nicht von vorneherein die Möglichkeit der Grundrechtsausübung genommen werden.

Eine politische Auseinandersetzung im öffentlichen Raum, wie sie mit der Versammlung beabsichtig sei, müsse prinzipiell hingenommen werden. Dem stünden nach Lage der Akten auch private Interessen der Angehörigen nicht entgegen. Die Beisetzung werde nach Ort und Zeitpunkt durch die Kundgabe nicht gestört.

Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wies das Gericht noch darauf hin, dass eine Versammlung nicht nur verboten werden könne, weil ihr Motto für sozialunverträglich und störend gehalten werde. Die plurale Demokratie des Grundgesetzes vertraue auf die Fähigkeit der Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik an der Verfassung auseinander zu setzen und sie dadurch abzuwehren.

Der Beschluss vom 27.08.2010, 9 L 2370/10 ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen (binnen 2 Wochen) Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Zeit und Treffpunkt für Teilnehmer des Trauermarsches wird im Laufe des Abends auf der Webseite der Veranstalter [13] bekannt gegeben. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Ermordete nicht in rechtsextremen Kreisen aktiv war und es sich bei der Veranstaltung um einen unpolitischen Schweigemarsch handelt. Politische Äußerungen in Wort oder Schrift sind während der Dauer der Veranstaltung unerwünscht.

Der Anmelder des Gedenkmarsches wurde gestern Abend vor seiner Wohnung von Schlägern mit Pfefferspray und Faustschlägen überfallen und verletzt.

Teilnehmer der Veranstaltung informieren sich bitte auf der Seite des Veranstalters [13] über Einzelheiten und eventuelle Neuigkeiten.

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Rückenwind für Sarrazin

geschrieben von PI am in Islam,Political Correctness,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

[14]
Es sind immer dieselben, die mahnend die Stimme erheben und nicht in das allgemeine Geheul derer einstimmen, die Sarrazins Thesen nur bestätigen: Ralf Giordano, der ehemalige BDI-Präsident Hans-Olaf Henkel, die Islamkritikerin Necla Kelek und der Berliner Abgeordnete René Stadtkewitz. Sie alle zeichnet aus, dass sie sich inhaltlich mit Sarrazin auseinandergesetzt haben, Probleme ansprechen und nicht schönreden und seinen Thesen zustimmen.

Die BZ berichtet [15]:

Auszüge daraus wurden bereits im „Spiegel“ und in „Bild“ veröffentlicht. Darin kritisiert der heutige Bundesbankvorstand scharf die Sozial-, Bildungs- und Einwanderungspolitik. Ein Heer von Integrationsbeauftragten und Islamforschern bemühe sich um „Verharmlosung, Selbsttäuschung und Problemleugnung“. Zudem geht Sarrazin in seinem 464-Seiten-Werk heftig mit dem Islam und muslimischen Migranten ins Gericht. So schreibt er beispielsweise: „Bei keiner anderen Religion ist der Übergang zu Gewalt, Diktatur und Terrorismus so fließend.“

Was ja auch stimmt. Oder kann auch nur einer der sogenannten Kritiker das Gegenteil beweisen?

Viele, darunter auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), bezeichnen Sarrazins Äußerungen als verletzend und diffamierend. Parteifreunde werfen Sarrazin gar vor, Gedankengut der NPD zu vertreten.

Denn eine weitere Steigerung gibt es nicht. Allen voran zeichnet sich der Zentralrat der Juden mit der Verharmlosung der NS-Zeit aus:

Der Zentralrat der Juden bezeichnete Sarrazins Äußerungen gar als „extrem gefährlich“, denn: „Seine rassistischen Hasstiraden, die er jetzt seit Monaten ablässt, ähneln demjenigen, der mit einem Feuerzeug kreuz und quer über eine Tankstelle läuft.“

Da ist es wohltuend, dass es in dem hysterischen Geheule der Gutmenschen noch Stimmen der Vernunft gibt:

„Natürlich ist Herr Sarrazin ein großer Mahner. Er ist einer, der die Wahrheit sagt“, so Publizist Ralph Giordano zur B.Z.. Allerdings gingen seine Kritiker nicht auf diese empirischen Wahrheiten ein, sagte Giordano und betonte: „Niemand analysiert die verfehlte Integrationspolitikpolitik in diesem Land klarsichtiger als Herr Sarrazin.“(…) „Ich halte es für verfehlt, Herrn Sarrazin in die Ecke des Nationalsozialismus zu rücken. Nichts ist mit dem Nationalsozialismus vergleichbar. Das sage ich als Überlebender des Holocaust.“

Das finden wir auch. Und jemanden wie Sarrazin in diese Ecke zu rücken, ist gleichbedeutend mit einer Verharmlosung dieser finsteren Zeit.

Auch Ex-BDI-Präsident Hans-Olaf Henkel verteidigt Sarrazin. „Mit Sicherheit ist er kein Rassist, wohl aber einer, der die Auswüchse des Islam thematisiert“, betonte Henkel und erläuterte: „Sarrazin zeichnete sich immer durch die gleichen Eigenschaften aus: Er orientiert sich akribisch an den Fakten und es bereitet ihm eine sadistisch anmutende Freude, Menschen mit unangenehmen Wahrheiten zu konfrontieren.“

Der Berliner CDU-Chef Frank Henkel, der schon für den Rausschmiss von Stadtkewitz sorgte, gefällt sich unterdessen mit folgender Aussage:

„Natürlich dürfen wir die vorhandenen Probleme nicht schönreden“, sagt CDU-Landes- und Fraktionschef Frank Henkel.

Was unsere „Eliten“ ja permanent tun.

„Aber wer Bildungsprobleme mit Erbfaktoren und Behinderungen bei Migranten begründet, dem ist nicht mehr zu helfen. Das ist zutiefst menschenverachtend.“

Um Sarrazins Thesen zu „widerlegen“, war es da wirklich nötig, als Beweis des Gegenteils sich selbst anzuführen?

René Stadtkewitz, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, schreibt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vertrieb des Buches von Dr. Thilo Sarrazin „Deutschland schafft sich ab“ ist kaum richtig angelaufen und schon werden seine Aussagen zerrissen, verurteilt und als rassistisch abgestempelt und natürlich wieder einmal wird der Parteiausschluss gefordert. Ich finde diese Entwicklung bemerkenswert. Kaum jemand dürfte das Buch zuvor vollständig gelesen haben. Ich selbst erhielt das Buch – obwohl langfristig vorbestellt – am gestrigen Tage. Denn hätten die Diffamierer von Sarrazin sich die Mühe gemacht, das Buch auch nur einmal durchzublättern, es wenigstens im Schnelldurchlauf zu überfliegen, dann wären sie zu der Erkenntnis gelangt, dass Dr. Sarrazin sowohl die demografische Entwicklung als auch die Migration, was sowohl die Immigration als auch die Emigration einschließt, sehr differenziert betrachtet und auch mit Fakten belegt. Darüber hinaus bietet er dem Leser eine Reihe von Vorschlägen, über die diskutiert werden kann und muss.

Ich möchte auf die unsinnigen Unterstellungen und Forderungen von Politikern aller Parteien, die sich zu den Aussagen Dr. Sarrazins im typischen Automatismus geäußert haben, im Einzelnen nicht eingehen, sondern stelle wieder einmal fest, wie sehr sich die Politik selbst fesselt und nach wie vor nicht bereit ist, über Probleme der Integration insbesondere von Zuwanderern aus islamisch geprägten Ländern zu debattieren. Dass das Aufeinandertreffen zweier völlig unterschiedlicher Gesellschaftsmodelle durch die Zuwanderung aus dem Islamischen Raum zu erheblichen Konflikten führen musste, dürfte auch den heute verantwortlichen Politkern seit Jahrzehnten bekannt gewesen sein. Umso unverständlicher ist es, wie sie nun auf diese sachliche Lagebeschreibung reagieren. Obwohl die Debatte dringend notwendig ist, weil nur so über verschiedene Lösungsansätze überhaupt nachgedacht werden kann, wird sie nach wie vor verweigert und der Debattenstifter zur Unperson erklärt. Unabhängig vom Schaden, den die Diffamierer für das politische Klima in Deutschland anrichten, begreifen sie vermutlich nicht, dass sie es sind, die durch Ihre Verweigerung dazu beitragen, dass nicht nur dem eigenen Land die Zukunft gestohlen wird, sondern dass zahlreiche Frauen mitten in Deutschland im Namen der Ehre hingerichtet bzw. um ihre vom Grundgesetz geschützten Recht tagtäglich betrogen werden. Dass sich nun auch die Kanzlerin daran beteiligt, ist besonders verwerflich.

Wir werden über diese Probleme reden müssen. Wenn aber die Politik sich nach wie vor weigert, ihr Handeln endlich am Allgemeinwohl der Gesellschaft auszurichten, wird es in kurzer Zeit zu einer Veränderung der politischen Landschaft in Deutschland kommen müssen.

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Merkel: Sarrazins Äußerungen sind diffamierend

geschrieben von PI am in Altparteien,Dhimmitude,Gutmenschen,Political Correctness | Kommentare sind deaktiviert

Merkel: Sarrazins Äußerungen sind diffamierend [16]Das hat gerade noch gefehlt: Die Kanzlerin schaltet sich in die Sarrazin-Diskussion ein. Sarrazins Bemerkungen ließen die Bundeskanzlerin „nicht ganz kalt“. Sie findet sie „überhaupt nicht hilfreich“ für die Integration von Ausländern in Deutschland.

„Da müsste ein ganz anderer Ton angeschlagen werden.“ Nun, dann kann sie uns ja zeigen, wie man Moslems „richtig“ integriert. Legt sie bereits den Grundstein für die nächste Große Koalition, in der sie sich offensichtlich deutlich wohler gefühlt hat? Jeder will dabeigewesen sein, wenn die Sau durchs Dorf getrieben wird. Wobei jeder auch noch draufsatteln will, was langsam schwierig wird. Der Zentralrat der Juden empfiehlt Sarrazin allen Ernstes den Eintritt in die NPD. Das ist an Impertinenz wirklich nicht mehr zu überbieten. Die Kanzlerin, die bei der medialen und politischen Hetze unbedingt mitmischen will, sagte [17]:

Thilo Sarrazin provoziert – jetzt auch die Kanzlerin. Angela Merkel findet die Äußerungen des umstrittenen Bundesbankers zu Ausländern in Deutschland „äußerst verletzend und diffamierend“. Der Zentralrat der Juden empfiehlt dem Sozialdemokraten den Eintritt in die NPD.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in scharfer Form auf die jüngsten Äußerungen von Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin reagiert. Dessen Sätze seien „äußerst verletzend, diffamierend und sehr polemisch zugespitzt“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin.

Sarrazin hatte erklärt, 40 Prozent der muslimischen Migranten lebten von Transfer-Leistungen.

Frau Merkel, wie wäre es mit einem Beweis des Gegenteils?

Derweil will sich Siegmar Gabriel inhaltlich mit Thilo Sarrazin auseinandersetzen (wir berichteten hier [18] und hier [19]), aber er ist einfach zu sensibel, um sich mit dessen „gewalttätiger“ Sprache zu beschäftigen. Die gewalttätige Sprache des Koran hingegen bereitet ihm wohl keine Kopfschmerzen, und wenn im Internet Moslems zum Terror und Linke zu Polizistenmorden aufrufen, hat der SPD-Chef bekanntlich weniger Probleme. Sarrazin sei ein „mediensüchtiger Besserwisser“, und der SPIEGEL bedauert [20], dass man ihn nicht einfach aus der SPD rausschmeißen kann.

Für ein hartes Vorgehen liegen die Hürden höher. Das macht die Lage für Gabriel nicht einfacher. Er weist jetzt ausdrücklich darauf hin, dass man für einen Parteiausschluss letztlich gerichtsfeste Beweise brauche.

Der Druck von außen auf die SPD, gegen Sarrazin vorzugehen, ist groß. Die Grünen warfen dem Politiker an diesem Dienstag „Hasstiraden“ vor. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, sagte: „Wem auf gesellschaftliche Herausforderungen in einer multikulturellen Demokratie nur Beschimpfungen der ohnehin schon Benachteiligten einfallen, hat nicht verstanden, dass Integration ein wechselseitiger Prozess ist.“
(…)
Sarrazin befürworte „die gesetzliche Diskriminierung von Muslimen“, kritisierte der Interkulturelle Rat in Deutschland, in dem neben Religionsgemeinschaften auch Gewerkschaften, Kommunen und Wissenschaftler vertreten sind. „Um Muslime diskriminieren zu können, ist Sarrazin offensichtlich auch zu einer Grundgesetzänderung bereit. Das ist Rassismus pur“, sagte der Vorsitzende Jürgen Micksch.

Die Berliner SPD-Arbeitsgemeinschaft Migration protestierte schon am Montag: „Nun haben wir es schwarz auf weiß: Sarrazins Positionen sind diffamierend und gefährlich populistisch. Für uns ist Sarrazin schon lange kein Sozialdemokrat mehr.“ Der Berliner Linksfraktionschef Udo Wolf nannte Sarrazins Äußerungen unerträglich, rechtspopulistisch und an Volksverhetzung grenzend. „Der Ex-Senator beurteilt Menschen lediglich nach der Verwertbarkeit für sein persönliches Wohlbefinden.“

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, der sich mit Fragen der Integration und Zuwanderung beschäftigt, kritisierte, Sarrazin bringe „dort, wo er Recht hat, nichts Neues und dort, wo er neu ist, meist eine groteske Mischung von statistisch verbrämten Halbwahrheiten, Vorurteilen, Unterstellungen und bösartigen Verallgemeinerungen“. Das Gremium bezeichnete Sarrazin als „mediensüchtigen Besserwisser“.

Und anstatt die doppelzüngigen Grünen und Linken, deren MenschenrechtsexpertInnen keinerlei Kritik am Islam oder am Sozialimus zulassen, in ihre Schranken zu weisen, redet Gabriel ihnen nach dem Munde.

Das 2004 verstorbene SPD-Mitglied Martin Neuffer durfte 1982, damals, als es noch erlaubt war, die Wahrheit zu sagen, schreiben [21]:

Eine radikale Neuorientierung der Bonner Ausländerpolitik fordert der langjährige hannoversche Oberstadtdirektor, Städtetagpräside und NDR-Intendant Martin Neuffer, 57. In seinem soeben erschienenen Buch „Die Erde wächst nicht mit“ Martin Neuffer: „Die Erde wächst nicht mit. Neue Politik in einer überbevölkerten Welt“. Verlag C. H. Beck, München; 195 Seiten; 17,80 Mark. plädiert der linke Sozialdemokrat dafür, die Einwanderung von Türken in die Bundesrepublik „scharf“ zu drosseln und auch das Asylrecht „drastisch“ auf Europäer zu beschränken.
(…)
Bei Emigrationen in Länder gleicher Sprache und verwandter Kultur sind die Belastungen noch am geringsten. Wenn arbeitslose englische Facharbeiter nach Australien auswandern, wo sie gebraucht und mit offenen Armen aufgenommen werden, so gibt es da sicher keine strukturellen, sondern höchstens vorübergehende persönliche Schwierigkeiten.(…)
Da, wo die Umsiedlung in einen sprachlich und kulturell ganz fremden Raum stattfindet, wird der Vorgang problematisch. Sind es einzelne oder wenige, die diesen Schritt tun, so kann die Integration in die neue Umgebung gelingen – mag sie auch mindestens die beiden ersten Generationen besonders belasten. Handelt es sich um größere ethnische Gruppen, die sich im fremden Kulturkreis ansiedeln, so wird die Chance der Integration teils erschwert, teils auch bewußt abgelehnt.

Das amerikanische Beispiel ist instruktiv. Aus eingewanderten Mexikanern werden keine englischsprechenden Nordamerikaner. Sie bringen ihre spanische Kultur und Sprache mit und bilden eine eigene Gesellschaft. In Wirklichkeit handelt es sich dabei gar nicht um eine Einwanderung, deren Ziel immer die Integration im aufnehmenden Land ist, sondern um eine Art friedlicher Landnahme. Zwischen 1980 und 2000 wird für Mexiko ein Bevölkerungszuwachs von 42 Millionen Menschen erwartet zu den 67 Millionen, die es dort jetzt schon gibt. Welcher Druck von diesem Wachstum ausgehen wird, ist leicht auszumalen. Ein großer Teil wird sich tatsächlich in den USA abspielen.

Ein anderes abschreckendes Beispiel sind die asiatischen Minderheiten in Großbritannien. Tatsache bleibt, daß ihre S.39 Integration offenbar weithin mißlungen ist, daß sie in einer unterprivilegierten Gettosituation leben, zum Teil in kriminelle Verhaltensweisen abgleiten und zu allem anderen auch noch zur Herausbildung von Reaktionen des Rassenhasses bei der eingesessenen weißen Bevölkerung Anlaß geben. Am Ende stehen dann jene grausamen Straßenschlachten und Stadtteilverwüstungen, die an die brennenden Negerviertel der nordamerikanischen Großstädte erinnern.

Was würde die SPD heute sagen? Neuffer nachträglich rausschmeißen? Sich von ihm distanzieren? Wir wissen es nicht, aber wir wissen, dass SPD und Grüne in Umfragen derzeit weit vor [22] der CDU/FDP-Koalition liegen.

(Spürnasen: Mister Maso, Fritz H., Christiane, Antivirus und Micha K.)

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Böhmer: Zwangsehen kultursensibel handhaben

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[23]„Kultursensibel“ will die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung – Maria Böhmer (CDU) – mit Zwangsehen umgehen. Diese haben selbstverständlich nichts mit der Religion zu tun. Sie kommen vielmehr überall vor. Dafür hat sie eigens einen Leitfaden für Schulen [24] verfasst.

Dazu schreibt cdu-politik.de [25] ein unabhängiger Blog zur CDU-Politik:

Seit diesem Jahr existiert ein Leitfaden für Schulen zum Umgang mit Zwangsverheiratungen, der von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer, herausgegeben wird. Eine kritische Analyse des 38seitigen Heftchens offenbart jedoch gravierende Defizite.
(…)
Schon bei der Lektüre von Maria Böhmers Vorwort frage ich mich, ob ich mich befremdet fühlen sollte. Denn dort steht neben vielem Guten und Richtigen auch folgende Passage: „Nur wenn die unterschiedlichen Blickwinkel und Bedürfnisse des Elternhauses ebenso wie

Wir lassen an dieser Stelle das Vorwort hinter uns und hoffen inständig, dass lediglich ein Formulierungsfehler vorliegt. Leider aber kommt der nächste Klops auch bereits auf der nächsten Seite. Zitat: „Die Grenzen zwischen arrangierter Heirat und Zwangsverheiratung können dabei fließend sein. Wenn die Eheleute mit der arrangierten Ehe im Ergebnis einverstanden sind, dann besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Da das Vorliegen einer Zwangsverheiratung sich kaum feststellen lässt, ist die subjektiv empfundene Zwangslage der Betroffenen ausschlaggebend.“ Spontan kommt mir hier Theodor Fontanes „Effi Briest“ in dem Sinn. In diesem Roman arrangieren die Eltern der 17-jährigen Titelheldin eine Heirat zwischen ihrer Tochter und dem 21 Jahre älteren Baron von Instetten. Aus Gehorsam ihren Eltern gegenüber und aus einer naiven jugendlichen Schwärmerei heraus lässt das Mädchen widerstandslos zu, dass man sie noch an demselben Tag, an dem sie Instetten zum ersten Mal trifft, mit ihm verlobt. Auf die Frage einer Freundin, ob der Baron denn auch der Richtige sei, erwidert Effi: „Jeder ist der Richtige. Natürlich muss er von Adel sein und eine Stellung haben und gut aussehen.“ Wenn wir nun die weisen Worte des Leitfadens beherzigen, stellen wir schnell fest: Effi Briest wurde nicht zwangsverheiratet. Es wurde lediglich eine Ehe arrangiert. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Fontane hätten sich den Roman sparen können.die Einstellungen der betroffenen Schülerinnen und Schüler näher in den Fokus genommen werden, kann eine gute und gemeinsame Lösung gefunden werden. Eine kultursensible Herangehensweise und entsprechende interkulturelle Fähigkeiten sind dabei unverzichtbar.“ Nun habe ich als unbedarfter Leser hier bereits ein Problem: Ein Elternhaus, das Zwangsheirat praktiziert, dürfte vor allem die rigorose Durchsetzung seines Vorhabens im „Blickwinkel“ haben, und sein „Bedürfnis“ dürfte darin bestehen, das Kind gegen alle Widerstände an den ausgewählten Gatten zu bringen. Der Satz von Maria Böhmer aber impliziert eine gewisse Gleichrangigkeit zwischen elterlichen Zwangsverheiratungswünschen und dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes, sprich zwischen Täter und Opfer. Salopp gesprochen erweckt der Satz den Eindruck, als wolle er sagen: „Die eine Seite möchte gerne jemanden zwangsverheiraten, die andere möchte nicht zwangsverheiratet werden. Wie lösen wir da bloß dieses Problem?“ Der Verweis auf eine „gemeinsame Lösung“ im zweiten Satz hat in diesem Zusammenhang etwas Zynisches und Menschenverachtendes. Seltsam auch, dass den Tätern ein „Bedürfnis“ zugestanden wird, dem Opfer lediglich eine „Einstellung“. Ist es in Wahrheit nicht eher umgekehrt?

Spätestens jetzt klammert sich der empfindsame Leser des Leitfadens an die Hoffnung, dass es doch eigentlich nur noch besser werden könnte. Die Merkwürdigkeiten häufen sich jedoch von nun an. Auf Seite 8 erfahren wir: „Zwangsverheiratung ist jedoch kein Problem einer bestimmten Bevölkerungsgruppe.“ Auf Seite 14 heißt es: „So wird beispielsweise häufig von der unzutreffenden Vorstellung ausgegangen, dass der religiöse Hintergrund der Jugendlichen entscheidend ist.“ Tatsächlich ist es den Autoren des Leitfadens gelungen, ein immerhin 38 Seiten starkes Heft zu dem wichtigen Thema „Zwangsheirat“ hervorzubringen, in dem das Wort „islamisch“ nur ein einziges Mal fällt, und dort auch nur als Teil der relativierenden Äußerung, dass sich Zwangsheirat nicht auf den islamischen Kulturkreis beschränke. Irritierend auch, dass an jenen Stellen, wo davon die Rede ist, dass die Eltern den Verlust der Ehre ihrer Familie befürchten könnten, der Begriff „Ehre“ nicht in Anführungszeichen gesetzt wird. Eine Distanzierung von der diesem spezifischen Ehrenbegriff innewohnenden Antimodernität unterbleibt somit.

Dafür fehlt es aber nicht an guten Ratschlägen. Als auf Seite 15 erörtert wird, wie die Thematik im Unterricht aufgegriffen werden kann, müssen wir lesen: „Bei der Einbindung des Themas sollte darauf geachtet werden, dass keine Fokussierung auf Jugendliche mit Migrationshintergrund stattfindet.“ Der Ratschlag erinnert an den berühmten Monty Python-Ausspruch „Don’t mention the war.“ Konsequent erweitert müsste er zu der Ermahnung führen, bei der Behandlung des Themas „Vergewaltigung“ bloß nicht zu erwähnen, dass üblicherweise Männer die Täter sind, und auch auf keinen Fall darauf zu verweisen, dass es sich bei Neonazis in der Regel Deutsche ohne Migrationshintergrund handelt.

Einen weiteren Ratschlag finden wir auf Seite 18 unter der Überschrift „Wie gehen wir mit Überforderungssituationen um?“. Hier wird uns in Erinnerung gerufen, dass es für Schulen und Lehrer Grenzen gibt. Zitat: „Die Entscheidung der Betroffenen ist zu respektieren, insbesondere wenn beispielsweise ein betroffenes Mädchen trotz guter Unterstützung in ihre Familie zurückgeht.“ Aus den Augen, aus dem Sinn.
Die Deeskalationsstratgie des Leitfadens erreicht auf Seite 20 ihren Höhepunkt, denn dort empfiehlt man „Kontakt zur Moscheevertretungen, mit denen über vermeintliche [!!!] religiöse Ursachen gesprochen werden kann“.

Auf den Seiten 20 bis 25 findet man „gute Beispiele“ (Originalton) für eine entsprechende Lehrerfortbildung und die Behandlung des Themas im Unterricht, wobei die „Bewertungsspinne“ auf Seite 22 (eine Art Zielscheibe, mit der sich der Grad der interkulturellen Offenheit einer Schule bestimmen lässt) nostalgische Erinnerungen an die guten alten lustigen Bastelbögen der Micky Maus-Hefte der 80er Jahre aufkommen lässt.

Anschließend wird es wieder konkret, wenn auf den Seiten 27 und 28 eine Liste von Warnsignalen aufgestellt wird, die auf Gefährdung einer Schülerin schließen lassen. Das letztgenannte Warnsignal dieser Liste gilt wohl den besonders Scharfsinnigen unter den Lehrern: „Die Betroffene erzählt, dass sie in den Sommerferien für längerer Zeit in das Herkunftsland ihrer Eltern reisen wird und befürchtet, dass sie möglicherweise nicht zurückkehren wird.“ An dieser Stelle noch einmal Danke für den ausdrücklichen Hinweis, dass man aus einer Situation wie der eben geschilderten auf eine Gefährdung der Schülerin schließen kann und darf.

Seite 31 trumpft mit dem Hinweis auf, dass Eltern oft gar nicht wüssten, dass sich ihr Kind „vor einer Zwangsverheiratung fürchtet“. Es folgen Ratschläge, ab welchem Zeitpunkt das Jugendamt oder die Polizei einzuschalten sei. Auch nach Ansicht der Autoren des Leitfadens muss das Rumgeeiere wohl irgendwann mal ein Ende haben.

Die Widersprüche des Leitfadens werden bis zum Ende nicht aufgelöst. Die Forderung nach einer „kultursensiblen Herangehensweise“ und „interkulturellen Fähigkeiten“ beißt sich ganz offensichtlich mit der Beteuerung, Zwangsheirat sei keine Frage der Nationalität oder Religion. Hier amtet der Leitfaden den Geist unserer Zeit: Obwohl es zu Gebote stünde, den Kampf gegen Rassismus einerseits und das Eintreten für Rechte von Frauen, Kindern und Jugendlichen andererseits als gleichrangig zu erachten, wird in der Realität immer wieder letzteres dem ersteren untergeordnet – mit sowohl absurden wie auch verheerenden Folgen.

Dem Leser bleibt die Erkenntnis, dass für den Leitfaden in der Tat eine äußerst „kultursensible“ Sprache gewählt wurde. Eine Sprache, die sich an den Werten unseres Grundgesetzes und am Ideal der Geschlechterdemokratie orientiert, wäre aber zweifellos angemessener gewesen.

Dazu gibt es kaum mehr zu sagen. Aber gut zu wissen, dass Zwangsheiraten in allen Gesellschaften vorkommen. Wir hatten schließlich sowas früher auch. Und wir hätten es fast mit dem Islam und anderen „Kulturen“ in Zusammenhang gebracht…

(Spürnase: felix7)

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Bayern-SPD: “Verzicht” auf Milli Görüs-Einladung

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[26]Nachdem bekannt geworden war, dass die SPD zu ihrem Fastenbrechen in München am 2. September unter anderem Milli Görüs eingeladen hatte (PI berichtete) [27], rudern die bayerischen Sozialdemokraten nun zurück. Die neben dem Chef der bayerischen SPD-Fraktion, Markus Rinderspacher, für diese Einladung zuständige Abgeordnete Isabell Zacharias (Foto), erklärte jetzt gegenüber dem Münchner Merkur [28], die SPD „verzichte“ auf die Einladung der Milli Görüs, während man an der für den Imam Idriz „aus Solidarität“ festhalte. Die Einladung an die Milli Görüs hatte Bayerns Innenminister Herrmann (CSU) zu der Frage veranlasst, ob die SPD demnächst auch „Weihnachten mit Neonazis und Scientologen feiern“ wolle.

Erstaunlich ist schon, dass die Bayern-SPD auf ein Essen mit Milli Görüs verzichtet, was bedeutet, dass sie von ihrem eigentlichen Wunsch abweicht, denn nichts anderes ist ein „Verzicht“. Wer ein humanistisches Weltbild hat, dem kann in Gegenwart von Milli Görüs genau wie in der von Neonazis nur der Appetit vergehen. Es lässt tief blicken, wenn es für Zacharias einen Verzicht bedeutet, mit solchen Menschen nicht auf Kosten des Steuerzahlers zu tafeln.
Schon die Behauptung von Zacharias anlässlich des Verzichts auf die Milli Görüs-Einladung, man lade „nur Muslime aus dem demokratischen und unzweifelhaft rechtsstaatlichen Bereich“ ein, lässt erkennen, dass Zacharias das eine sagt und das andere tut. Ansonsten ist nicht erklärbar, dass die SPD Imam Idriz einlädt, der seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Es mag Zacharias zugestanden sein, dass sie den Ergebnissen dieses Berichts nicht folgt, wenn man auch – wie von den anderen Zweiflern – ebenfalls nicht hört, warum man die Ergebnisse ablehnt. Es entsteht der Eindruck, dass nicht sein kann, was nicht sein darf [29]. Denn über jeden Zweifel erhaben ist Idriz keineswegs! Zacharias sieht sich wohl eher angesichts ihrer Erklärung, die sie wie die anderen Unterzeichner in blinder Solidarität [30] mit Idriz abgegeben hat, in der Pflicht.

Aber selbst wenn man angesichts der Weisungen, die Idriz per Telefon von El-Zayat erhält, aus Verblendung nicht erkennen wollte, mit wem der Imam hier zusammen arbeitet, so kann man sogar von Zacharias und Rinderspacher erwarten, dass es eben nicht unumstritten ist, ob Idriz‘ Ansinnen unzweifelhaft einer Gesellschaft gilt, die auf einem rechtsstaatlichen Fundament ruht.

Der Spiegel [31] schreibt zur Verbindung El-Zayat/Idriz unter anderem (Unterstreichungen durch PI):

Im August 2007 etwa relativierte Idriz nach Interventionen von Zayat prompt eine Erklärung zur Verfassungsfeindlichkeit der IGMG (Millii Görüs, Ergänzung PI), die er tags zuvor im Innenministerium abgegeben hatte. Als der “Münchner Merkur” die Erklärung zitierte, und Üçüncü Zayat darüber am Telefon informierte, platzte dem offenbar der Kragen.

“Was empfiehlst du mir?”

“Was für ein Schwachkopf”, schimpfte Zayat über Idriz, und: “Idiot. Ich hatte so lange mit ihm gesprochen. Das ist ja nur noch peinlich. Ich werde ihm jetzt drei bis vier Geldquellen schließen.” Noch am selben Abend stellte Zayat den Imam aus Bayern zur Rede. Idriz beklagte sich, er wisse nicht, was er jetzt machen solle. Wenn er die Erklärung zurücknehme, bekomme er Probleme mit der Regierung.

Idriz: “Was empfiehlst du mir?”

Zayat: “Das Richtige zu sagen. Du musst wissen, wofür du stehst. Wenn du gemeinsam mit dem Innenministerium der Meinung bist, dass die IGMG verfassungsfeindlich ist, dann kannst du aber nicht damit rechnen, dass dir islamische Organisationen in Zukunft helfen.”

(…)

Idriz: “Ich bin ja deiner Meinung. Was soll ich denn tun?”

Zayat: “Du musst das richtigstellen. Du kannst ja sagen, dass du sie nicht unterstützt. Aber du kannst nicht sagen, dass sie verfassungsfeindlich sind.”

Idriz: “Aber ich habe es doch schon unterschrieben.”

Zayat: “Dann hast du es eben nicht verstanden.”

“Völlig absurd”

Die Strafpredigt zeigte Wirkung. Am nächsten Tag erklärte die Penzberger Gemeinde, sie distanziere sich von extremistischen Bestrebungen, man könne sich jedoch nicht die Kompetenz zur Beurteilung der Verfassungskonformität bestimmter Organisationen anmaßen. Ein Text, wie Zayat ihn gewünscht hatte.

Der Imam Idriz also, den der bayerische Innenminister Joachim Herrmann einen Lügner nennt [32] und der auf Zuruf durch El-Zayat von der Verfassungsfeindlichkeit der Milli Görüs nicht mehr beurteilen können wollte, steht demnach auf dem Boden des Grundgesetzes, die Milli Görüs aber nicht? Ebenjene Milli Görüs, die verfassungsfeindlich ist, was Idriz nicht zu erklären in der Lage ist.

Es stellt sich auch die Frage, wer denn an dem zweiten Iftar-Termin teilnimmt. Der Verzicht auf die Einladung der Milli Görüs betrifft den Termin am 2. September in einem Münchner Lokal, bei dem der Steuerzahler die Ehre haben wird, die Rechnung zu übernehmen. Aber es befindet sich im Kalender von Zacharias [33] nach wie vor der Termin vom 28. August in der Moschee Freimann – anscheinend auch nicht unbedingt über jeden Zweifel [34] bezüglich der Verfassungstreue erhaben. Sollte dort – im Kreise der Verfassungsfreunde – auch Milli Görüs an der Tafel Platz nehmen? PI wird darüber berichten.

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Bayern-SPD: Iftar-Essen mit Idriz und Milli Görüs

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[27]Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag lädt laut Münchner Merkur [35] Muslime und muslimische Verbände zu einem Iftar-Essen ein. Das gemeinsame Fastenbrechen soll am 2. September stattfinden. Die Kosten wird die SPD voraussichtlich vom Steuerzahler tragen lassen, der auf diesem Wege so illustre Gäste wie die Vertreter von Milli Görüs und Imam Idriz (Foto m.) aus Penzberg bewirtet. Neben dem Chef der SPD-Fraktion, Markus Rinderspacher (l.), lädt auch die SPD-Abgeordnete Isabell Zacharias (r.) ein.

Die Veranstaltung wird in einem Münchner Lokal stattfinden, nachdem nach internen Diskussionen in der SPD Zacharias davon absah, in das Parlamentsgebäude Bayerns, das Maximilianeum [36], einzuladen. Die SPD wird zwischen 30 und 60 Gäste bewirten.

Um sich als Gastgeber auf diese einzustellen, hätten der Fraktionschef und die Abgeordnete den Verfassungsschutzbericht 2009 [37] lesen können, in dem es unter anderem heißt:

Führende Funktionäre der extremistischen islamischen Verbände IGD (Anmerkung PI: Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. ) und IGMG (Anmerkung PI: Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V.) stehen im Verdacht, neben der Begehung diverser anderer Straftaten auch den internationalen Terrorismus finanziell zu unterstützen.

Doch das ficht Rinderspacher und Zacharias wohl nicht an, denn:

Man wolle ein politisches Signal setzen, „dass das genauso normal ist wie Weihnachten“, sagte Zacharias. So eine Veranstaltung anzubieten, sei selbstverständlich und ein Beitrag zum Miteinander über Glaubensgrenzen hinweg. Das Fasten im Monat Ramadan gehört zu den wichtigsten Geboten des Islam.

Es ist gut, dass die SPD das politische Signal von Normalität setzt, wenn sie beginnt, sich an die schariatischen Gebote zu halten, bei deren Übertretung man andernorts – und nicht nur in Saudi-Arabien – empfindlich bestraft wird [38]. Schließlich legen ihre Gäste laut Verfassungsschutzbericht gerade auf diesen Aspekt des „Miteinanders“ ein ganz besonderes Augenmerk. So heißt es weiter im Verfassungsschutzbericht:

Die Islamisten geben sich nach außen offen, tolerant und dialogbereit, verfolgen aber insgeheim weiterhin das Ziel einer islamistischen Parallelgesellschaft unter dem Recht der Scharia in Deutschland.

In diesem Kreis darf der Penzberger Imam Idriz nicht fehlen. Schließlich ist man als Abgeordnete der SPD auf Seiten der Unterdrückten – und wenn es sein muss, bis zu dem Tag, an dem diese dann endlich alle anderen unterwerfen können. So erklärte Zacharias dies gemäß Münchner Merkur zum Zeichen der Solidarität, die ihr wichtiger scheint als die Loyalität zur Verfassung.

Auch die Gästeliste hat es in sich. Zacharias lud unter anderem die ins Visier von Justiz und Verfassungsschutz geratene Organisation Milli Görüs ein. Sie holt zudem Penzbergs Imam Benjamin Idriz an den Tisch, dem das Innenministerium Kontakte zu Radikalen vorwirft. Zacharias sieht auch das als Zeichen der Solidarität mit Idriz.

Über die Islamische Gemeinschaft Penzberg (IPG), deren Imam Idriz ist, schreibt der bayerische Verfassungsschutz:

Die IGP ist eine Organisation, die in Verbindung mit den islamistischen Organisationen Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG) und Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) zu sehen ist.

Die IGD wiederum gilt als deutsche Zentrale der ägyptischen Muslimbruderschaft [39]. Der Vorsitzende der IGD ist Ibrahim El-Zayat, mit dem Idriz schon mal ganz gerne am Telefon plauscht [40], aber dass dann nicht mehr so recht wissen will. Der bayerische Innenminister wirft Idriz aufgrund verschwiegener bzw. geleugneter Kontakte sogar vor, ein Lügner zu sein [32]. Mit so jemanden muss man sich einfach solidarisieren.

Rinderspacher und Zacharias vertrauen lieber den wohlfeilen Worten ihrer Gäste, die am 2. September bestimmt einmal mehr um die Schlemmerplatte vereint sitzend versichern werden, welch gesetzestreuen Bürger dieses Landes sie doch sind.

IGMG und IGD sind extremistische Organisationen aus dem Bereich des politischen Islamismus, die eine Doppelstrategie verfolgen. Während sie sich nach außen offen, tolerant und dialogbereit geben, verfolgen sie – für Außenstehende meistens nicht erkennbar – das Ziel einer islamistischen Parallelgesellschaft in Deutschland, mit eigener Rechtskompetenz und unter allumfassendem Geltungsvorrang der Scharia. Dabei ist es für die Islamisten kein Widerspruch, sich vordergründig zum Grundgesetz zu bekennen, da sie über das Grundrecht auf Religionsfreiheit den Einstieg zur Umsetzung ihrer Pläne sehen. Hierfür bedienen sie sich des „Gangs durch die Instanzen“ und suchen Unterstützer in nicht-islamischen Kreisen.

In der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag waren sie damit anscheinend erfolgreich.

UPDATE: Nach Prüfung des Terminkalenders der SPD-Abgeordneten Isabell Zacharias ergibt sich, dass es neben dem dem Iftar-Essen am 2. September noch ein weiteres Fastenbrechen vereinbart wurde. Dieses findet am 28. August im Islamischen Zentrum Freimann [33] statt; Sitz der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD).

Screenshot der Website von Zacharias:

[41]

» markus.rinderspacher@bayernspd-landtag.de [42]
» isabell.zacharias@bayernspd-landtag.de [43]

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