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Polizei schrumpft Massenschlägerei zu Massenzeugenschaft

Von REALSATIRE | „Liebling, ich habe die Kinder geschrumpft“, heißt eine Science-fiction-Filmkomödie von 1989. Die Polizei Hildesheim kann das jetzt im Prinzip auch. Sie schrumpfte eine kurdische Massenschlägerei mit 40 Personen zu einer „Massenzeugenschaft“. [1]

Wie das geht? Ganz einfach! Von den 40 Tatbeteiligten, die laut Polizeibericht am vergangenen Samstag [2] vor einem Dönerladen an einer Massenschlägerei beteiligt waren und sich mit Messern aus dem Küchenregal bekämpften (einige Verletzte mussten ins Krankenhaus), waren die meisten nur Zuschauer, stellt die Polizei nun plötzlich fest. Nach Adam Riese gab es demnach „nur“ noch sechs Tatbeteiligte, aber 34 (!) Zeugen.  Merkwürdig nur, dass die Polizei kurz nach der Schlägerei händeringend noch nach weiteren Zeugen gesucht hatte. Egal, passt schon irgendwie.

Unterm Dönerstrich bleiben sechs der Polizei bekannte kurdische Täter und Opfer, die sich gegenseitig der verletzten Ehre bezichtigen. Der Massenanfall von „Zeugen“ soll versucht haben, die „Streithähne“ auseinander zu bringen. Die Prügler und Messerstecher im Alter zwischen 20 und 45 Jahren aus Hildesheim und Celle sollen beim Kartenspiel im Keller des Dönerladens aneinander geraten sein und u.a. ihre Mütter beleidigt haben. Während sich oben die Dönerspieße drehten, ging es im Keller mit Messern aus dem Küchenregal rund.

Der Streit verlagerte sich nach draußen und führte zu öffentlichem Aufruhr, das heißt, zu aktivem Eingreifen von 34 hilfsbereiten Zeugen, die Schlimmeres in der geplanten Europäischen Kulturhauptstadt 2015 Hildesheim verhindern wollten.  Das ist echter Bürgersinn im Hildesheimer Bahnhofsviertel.

Da die Polizei gegen das Messer-Sextett u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung  und Besitz eines „verbotenen Gegenstrandes“ ermittelt, dürfte es ein Gerichtsverfahren geben, das vermutlich wie das Hornberger, sorry, Hildesheimer Schießen ausgehen dürfte.

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Hildesheim: Schulleiter lässt Behinderte bei Brandübung in Klassen zurück

geschrieben von PI am in Schule | 120 Kommentare

Von H.G. | Am Mittwoch berichtete PI-NEWS [3] über die offenbar gescheiterte Inklusions-Reform an niedersächsischen Schulen, mit der Kultusminister Grant Tonne per Gesetz Kindern mit und ohne Handicap gleichberechtigten Zugang ins öffentliche Schulsystem ermöglichen will. Jetzt werden weitere haarsträubende Einzelheiten bekannt: Ein Hildesheimer Schulleiter hat bei Brandschutzübungen drei körperbehinderte Schüler bewusst in den Klassen zurückgelassen [4]. Aus versicherungsrechtlichen Gründen.

Die diskriminierende Entscheidung, die fassungslos macht, ereignete sich ausgerechnet auf einer niedersächsischen Vorzeigeschule. Die Robert-Bosch-Gesamtschule [5] wurde 2007 als Hauptpreisträger und als beste Schule Deutschlands beim Wettbewerb “Der deutsche Schulpreis 2007” ausgezeichnet.

Auf ihre soziale Kompetenz ist die RBG mit über 1400 Schülern und 130 Lehrern besonders stolz. Im Leitbild heißt es: „Als Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten wir uns zu Toleranz, Hilfsbereitschaft und Respekt vor anderen und dem Schutz des Schwächeren.“

Trotzdem ließ es Schulleiter René Mounajed zu, dass bei zwei Feueralarm-Übungen behinderte Inklusions-Schüler im Gebäude auf das Ende der Übungen verbleiben mussten, während die restlichen 1400 Schüler mit allen Lehrern zu den Sammelstellen ins Freie strömten. Lehrkräfte mussten sich gleichzeitig um die zurückgelassenen und nach draußen eilenden Schüler kümmern.

Der 42-Jährige, seit 2018 in RGB-Leitungsfunktion,  behauptet, dass die Berufsfeuerwehr ihn so  angewiesen habe. Dort soll man davon ausgegangen sein, dass die körperbehinderten Kinder nicht versichert seien, falls sie sich während einer Fluchtübung verletzten.

Stadt widerspricht Schulleiter

Die Hildesheimer Stadtverwaltung dementiert. Die Anweisung habe es so nicht gegeben. Auch die Gemeinde-Unfallversicherung kann den versicherungsrechtlichen Vorbehalt nicht nachvollziehen. Natürlich werde kein Unterschied zwischen Rollstuhlfahrern und Nichtrollstuhlfahrern gemacht.

Bei allen anderen Hildesheimer Schulen scheint dies bekannt und selbstverständlich. Bei Feueralarm-Übungen bleibe keine Person im Schulgebäude zurück, stellte ein Schulrektor klar. Nur für René Mounajed scheint das nicht selbstverständlich gewesen zu sein. Er muss sich nach dem unmissverständlichen Kollegen-Urteil fragen lassen, ob er seiner Fürsorgepflicht genüge getan hat, als er – angebliche Feuerwehr-Anweisung  hin oder her – nicht nach eigenen schulischen Grundsätzen und nicht mit gesundem Menschenverstand gehandelt hat. Noch dazu angesichts der besonderen Verantwortung für die gesetzlich vorgeschriebene Inklusion und seinen körperbehinderten Schülern gegenüber. Kennt er die Maxime „Die Schwachen zuerst“ nicht?

Schlimmes Signal für Behinderte

Ein schlimmes Signal für alle Behinderten. Haben die anderen Lehrkräfte keinen Protest erhoben, gab es keine Beschwerden von Eltern, vom Schulelternrat, der Schülervertretung? Was sagt die niedersächsische Landesschulbehörde zur haarsträubenden Entscheidung von Mounajed, wie reagiert der niedersächsische Kultusminister, wenn Inklusion bereits bei Feueralarm-Übungen ad absurdum geführt wird? Ist der Schulleiter, der ansonsten gegen angebliche Internet-Trolle umtriebig ist [6], noch befähigt, ein verantwortungsvolles Leitungsamt zu bekleiden? Ist er als Schulleiter noch zu halten, zumal wenn er eklatant gegen gesetzliche Inklusionsregeln zu handeln scheint?

Immerhin war selbst seiner Inklusions-Fachleiterin mulmig geworden und der Zustand nicht haltbar. Denn sie schrieb der Feuerwehr, dass den körperlich eingeschränkten Schülern das Bild vermittelt werde, man lasse sie generell zurück.

Kontakt:
rbg@schulen-hildesheim.de [7]


(Hinweis an unsere Leser: Wir bitten Sie bei Schreiben an die Kontaktadresse, trotz aller Kontroversen in der Sache, um eine höfliche und sachlich faire Ausdrucksweise.)

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Kulturstadt Hildesheim: Frau schlitzt Hund auf

geschrieben von PI am in Deutschland,Werteverfall | 82 Kommentare

Von LINUS | In der Dom- und Welterbekultur-Stadt Hildesheim wurde einem Hund die Zunge herausgeschnitten und der Leib aufgeschlitzt. Die Hundebesitzerin verbrühte den Kopf der mutmaßlichen Hundeschlitzerin mit kochend heißem Wasser [8]. Die irren Vorfälle demonstrieren den rasanten Sittenverfall in Deutschland.

Die Tatgeschehen ereigneten sich schon vor Monaten, wurden aber erst jetzt durch Nachfrage bei der Justiz vollends bekannt. Natürlich gibt es wie üblich keine Aufklärung darüber, ob Menschen, die noch nicht solange hier leben, beteiligt sind. Die Taten spielten sich in der Hildesheimer Nordstadt ab, dort wo Deutschlands IS-Chef Abu Wallah in einer Moschee bis zur Verhaftung sein Domizil hatte.

Im Einzelnen. Bereits im August 2017 soll eine 25-jährige Frau einen neun Monate alten Chihuahua auf grausame Weise getötet [9] haben. Zuerst wurde ihm die Zunge herausgeschnitten, anschließend wurde der Hund der Länge nach aufgeschlitzt und sein Kadaver auf einen Gehweg mitten im Wohnviertel geworfen. Eine Nachbarin, selbst Hundebesitzerin, bekam einen Schock bei dem Anblick.

Verantwortlich für die Tat wurde eine 25-Jährige gemacht, die in die Psychiatrie kam, aber für das Hundeschlitzen nicht zur Rechenschaft gezogen  wurde, weil sie wegen einer schwerwiegenderen Tat (räuberischer Diebstahl) auf Bewährung verurteilt wurde. So funktioniert das deutsche Rechtswesen.

Offensichtlich hat die 28-jährige Chihuahua-Besitzerin mehrere Monate nach dem grausamen Tod ihres Hundes, im Januar 2018, reagiert, wie erst jetzt bekannt wurde. Ob es Rache oder ein Unfall war, das steht noch nicht fest. Jedenfalls hatten  sich beide Frauen zu einer Aussprache getroffen. Ob im Treppenhaus oder in der Küche, das ist wegen unterschiedlicher Einlassungen noch strittig. Dabei goss die Ex-Hundebesitzerin der Hundeschlächterin zwei Töpfe kochendes Wasser über den Kopf. Die Frau erlitt schwere Verbrühungen. Ein Gutachten soll klären, ob sie bleibende Entstellungen zurückbehält.

Absichtliche schwere Körperverletzungen werden mit Strafe nicht unter drei Jahren geahndet, für einfache gefährliche Körperverletzung ist man ab einem Jahr dabei. Und für grausames Hundeschlitzen gibt es unter Umständen gar nichts (siehe oben). Schon Cicero im alten Rom wusste: O tempora, o mores! –  Was für Zeiten, was für Sitten!

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