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Landshut: Erneute Gerichtsposse um afghanischen Kinderlippen-Sauger

Von EUGEN PRINZ | Im Juli letzten Jahres war der afghanische Asylbewerber Idris I. vom Amtsgericht Erding wegen sexuellen Missbrauchs von zwei kleinen Mädchen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er hatte auf dem Grillfest einer deutschen Familie an den Lippen eines siebenjährigen Mädchens herumgekaut und daran gesaugt. Die zehnjährige Schwester befingerte er an der Brust und im Intimbereich (PI-NEWS berichtete [1]).

Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verurteilte gegen das Urteil Berufung einlegten, traf man sich vorgestern erneut, dieses Mal vor dem Landgericht Landshut. Der „Wiederaufguss“ wurde zu einem ähnlichen Kasperle-Theater wie die erste Verhandlung, die der Angeklagte damals mit dem Kopf auf der Tischplatte liegend verfolgt hatte.

Angeklagter überrascht seinen Verteidiger

Dieses Mal wartete der Afghane, der bereits in der Vergangenheit wegen mehrerer Sexualdelikte aufgefallen war, schon zu Beginn der Verhandlung mit einer Überraschung auf: Ungeachtet seines Geständnisses aus der ersten Instanz, wo er auch Scham über seine Tat bekundet hatte [2], war er sich plötzlich keiner Schuld mehr bewusst. Sein Ziel sei es, in die Freiheit entlassen zu werden.

Das verblüffte sogar Rechtsanwalt Martin Paringer, der von dieser neuen Verteidigungsstrategie seines Mandanten noch gar nichts wusste. Das ursprüngliches Ziel wäre eine beiderseitige Berufungsrücknahme gewesen, da auch die Staatsanwaltschaft gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel eingelegt hatte, um eine höhere Freiheitsstrafe zu erreichen.

Idris I. machte der Prozessstrategie seines Verteidigers jedoch einen Strich durch die Rechnung. Er bestritt plötzlich tränenreich den Tatvorwurf und forderte, die beiden Mädchen erneut vor Gericht aussagen zu lassen:

„Warum sind die nicht geladen?“

(Angeklagter Idris I. zum Richter)

Oberstes Gebot in Missbrauchsfällen: Kindern eine Aussage ersparen

Hierzu ist zu sagen, dass in deutschen Gerichtssälen bei sexuellem Missbrauch von Kindern schon viel Rabatt auf die zu erwartende Freiheitsstrafe gewährt wurde, wenn die Angeklagten durch ein Geständnis den minderjährigen Tatopfern die psychische Belastung einer Aussage erspart hatten.

Dem Afghanen schien es jedoch egal zu sein, dass die beiden sexuell missbrauchten Schwestern, inzwischen 11 und 8 Jahre alt, immer noch stark unter den Tatfolgen leiden.  Ungerührt forderte er deren erneute Vernehmung.

Selbst nachdem der Vorsitzender Richter Theo Ziegler dem 24-Jährigen klar gemacht hatte, dass sich die Staatsanwaltschaft mit der Forderung nach einer höheren Strafe durchsetzen könnte, räumte Idris I. nur ein, sich nicht mehr genau erinnern zu können, da er an diesem Abend viel getrunken hatte.

Angeklagter jammert über die Haft

An dieser Stelle angekommen, schien es das Hauptanliegen des Angeklagten zu sein, über die ungerechte Behandlung zu berichten, die ihm in der Haft widerfahren würde.

Hier sah Richter Ziegler offenbar einen Hebel, den beiden Mädchen eine Aussage doch noch zu ersparen.

„Solange das Verfahren läuft, kommen Sie da aber nicht raus“, teilte der Vorsitzende dem angeklagten Afghanen mit und lockte ihn noch mit einer frohen Botschaft:

Da er ohnehin bereits seit Februar in Untersuchungshaft sei und in einer Woche zwei Drittel der Strafe verbüßt habe, würde geprüft, ob er vorzeitig auf Bewährung entlassen werden kann. Dies sei aber nur möglich, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Das leuchtete Idris I. ein und er nahm angesichts der guten Chancen auf seine baldigste Freilassung die Berufung zurück; ebenso die Staatsanwaltschaft.

Kommentar:

Ist das nicht ein schönes Happy End? Alle sind zufrieden, alle sind glücklich. Ein Hoch auf das deutsche Rechtssystem und die Justiz!

Wer sich nun fragt, warum PI-NEWS über eine Gerichtsverhandlung in der Provinz berichtet: Weil dieser Prozess ein perfektes Beispiel dafür ist, dass die auf eine homogene deutsche Bevölkerung zugeschnittene Justiz bei den Neubürgern aus den Präkariaten dieser Erde sehr schnell an ihre Grenzen stößt und bei ihnen ihren Zweck wohl nicht erfüllen wird. Bleibt nur zu hoffen, dass der afghanische Asylbewerber nicht in 14 Tagen im ach so sicheren Deutschland [3] an den nächsten Kinderlippen zuzelt. 


[4]Eugen Prinz [5] im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin. Er kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [6] und den Blog zuwanderung.net [7]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Twitter Account des Autors. [8]

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