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GroKo braucht Wähler: Geistig Behinderte sollen wählen dürfen

Die Systemparteien verlieren stetig an Zustimmung, deshalb müssen neue Wähler her. Aber Warten bis die Umvolkung abgeschlossen ist und die meisten der „Neubürger“ auch das Recht auf die Staatsbürgerschaft haben dauert zu lange.

Da hat sich der innenpolitische Sprecher der SPD, Burkhard Lischka etwas einfallen lassen. „Es ist höchste Zeit, dass auch alle Menschen mit geistiger Behinderung wählen können. Wählen ist ein Grundrecht“, erklärt Lischka seinen Vorstoß. Der Wahlrechtsausschluss bei Bundestags- und Europawahlen sei eine unzulässige Diskriminierung, so die Argumentation.

Damit sind auch die rund 81.000 Menschen gemeint, die aufgrund ihrer geistigen Behinderung unter Vollbetreuung stehen und aus gutem Grund nicht wählen dürfen.

Es sind Personen, die von einem Gericht unter Betreuung gestellt wurden, weil bindend festgestellt wurde, dass sie nicht entscheidungsfähig sind. Sie dürfen keine Verträge unterschreiben und sind nicht geschäftsfähig! Der Betreuer ist daher zuständig für Besorgungen aller Art und das Regeln aller Angelegenheiten, des Behinderten.

Im § 13 des Bundeswahlgesetzes [1] heißt es:

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,

1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,

2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,

3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.

Wie kann man auf die Idee kommen, dass Menschen die geistig nicht befähigt sind selbstständig Brot zu kaufen, weil dieser Vorgang an sich zu komplex für sie ist, in der Lage seien abzuwägen, welcher Partei sie ihr Vertrauen aussprechen wollen? Es läuft also darauf hinaus, dass die Stimmen dieser „Neuwähler“ von ihren Betreuern kommen. Was infolge auch heißen würde, dass diese Personen dann de facto so viele Wahlstimmen wie zu betreuende Menschen hätten.

Dem Widerspricht aber bisher das Gesetz, denn in § 14 (4) des Bundeswahlgesetzes steht:

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

CDU/CSU sind natürlich für diesen irren Vorschlag der SPD. Weiterhin nicht wahlberechtigt sollen aber (vorläufig) die 3.300 schuldunfähigen Straftäter sein, die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden und ihr Wahlrecht verloren haben, berichtet das Handelsblatt [2].

Die SPD, in persona der Sozialpolitikerin Kerstin Tack, fordert zusätzlich, dass auch alle Bundesländer ihre Wahlgesetze dahingehend ändern, dass vollbetreute Behinderte auch bei Landtags- und Kommunalwahlen wählen dürften.

Die Angst sitzt den Altparteien im Nacken, trieft ihren Vertretern aus allen Poren und nun beginnt ganz offensichtlich das wilde Rudern und Strampeln: Nur oben bleiben, ist die Devise, egal wie. Nach der letzten Bundestagswahl haben die, die heute geistig zurückgebliebenen Personen das Wahlrecht geben wollen behauptet, dass die AfD-Wähler nur zu blöd gewesen seien zu verstehen, wen oder was sie da gewählt haben und ihnen die geistige Fähigkeit zu wählen teils überhaupt abgesprochen. Dass die Vollbetreuten Neuwähler das Kreuz an der „richtigen“ Stelle machen, dafür werden dann vermutlich ganz oft die linken Betreuer selbst sorgen. (lsg)

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