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Hanseatische Toleranz gegenüber muslimischer Intoleranz

Von ALSTER | Inzwischen gibt es in Hamburg immer öfter Opfer der hanseatischen Toleranz zu beklagen. Die jüngste islamische Untat beging Mourtala Madou [1]., der nach islamischen Recht seine kleine Tochter und ihre Mutter wie sein Eigentum behandelte und bestialisch messerte (PI-NEWS berichtete [2]). Die hanseatische Toleranz [3] sorgt dafür, dass illegale „Lampedusaflüchtlinge [4]“ wie Mourtala Madou nicht abgeschoben [5] wurden.

Mourtala Madou gehörte 2013 der sogenannten Lampedusa-Gruppe [6] (300) an, die auf St. Pauli Kirchenasyl bekam. „Hamburg ist dabei, seinen über Generationen gesammelten Kredit einer weltoffenen, liberalen und toleranten Stadt innerhalb von Monaten zu verspielen“, sagte damals der St.-Pauli-Pastor Sieghard Wilm, der sich deutlich gegen eine erkennungsdienstliche Prüfung der Flüchtlinge ausgesprochen hatte und auch um IS-Barbarbaren trauert [7]. Die Lampedusa-Gruppe unterhält noch immer ein Zelt am Steindamm. Wilm befürchtet nun [8], dass die Wahnsinnstat vom Jungfernstieg sich nun auf den Ruf aller Lampedusa-Flüchtlinge auswirken könnte.

Hamburgs Islam-Staatsvetrag

Zeitgleich mit ihren Brüdern im Geiste beim „Antifa-Kongress [9]“ in der Roten Flora zog der Rat der islamischen Moscheegemeinschaften auf seiner Schura-Tagung eine vorläufige Bilanz zu fünf Jahren Staatsvertrag [10] mit dem Hamburger Senat. Ganz klar war, der Islam gehöre zu Hamburg, da ja etwa 140 000 Muslime in der Stadt lebten. Für den anwesenden Chef der Senatskanzlei, Christoph Krupp, ist seit Vertragsabschluss 2012 [11] im Sicherheitsbereich, der Deradikalisierung (hier kam er ein wenig ins Stottern) und der Flüchtlingshilfe alles deutlich besser geworden. Er äußerte aber doch den Wunsch, dass viele islamische Gemeinden „hanseatischer“ werden müssten, in dem Sinn, dass sie mehr Toleranz zeigen sollten.

Hamburg war sehr „hanseatisch“ tolerant. Mit dem „Staats“vertrag mit islamischen Verbänden hat der Stadtstaat sein Einverständnis zur Islamisierung einzelner Teilbereiche der Gesellschaft verbrieft. Hamburg verschenkte an Verfassungsfeinde das Recht, an islamischen Feiertagen der Arbeit fernzubleiben, eine Stellungnahme zur Berufung von Lehrpersonal an Hochschulen abzugeben, Halal-Speisen in öffentlichen Kantinen zu erhalten, und (besonders prekär) islamischen Religionsunterricht für alle Hamburger Kinder zu erteilen, sowie Mitglieder in die Rundfunkräte zu entsenden und Moscheen zu bauen.

Verfassungsfeinde

Die Islamische Republik Iran entsendet den jeweiligen Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH), Mitglied im Trägerverband Schura, und erklärt in ihrer Verfassung:

Die Inhalte der Verfassung der Islamischen Republik Iran sind nicht mit den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar.

IZH-Mitglieder nehmen am antisemitischen Al-Quds-Tag teil, bei dem Muslime jedes Jahr in Berlin für die „Befreiung Palästinas“ demonstrieren.

2017 geriet die Organisation DITIB, die von der türkischen Religionsbehörde DIYANET kontrolliert wird, in Deutschland über 900 Moscheen unterhält und in mehreren Fällen der Spionage überführt wurde, wegen islamischer Hetze in die Schlagzeilen. Der Vorsitzende der zu DITIB gehörenden Wilhelmsburger Muradiye-Moschee hatte in sozialen Medien erklärt, Muslime seien nicht an das Grundgesetz, sondern nur an den Koran gebunden. Auch wollte er Türken und Kurden, die nicht nach dem Islam lebten, ins Gesicht spucken und kündigte an, Deutschland auf Befehl Erdogans zu zerstören.

Im Dezember 2016 wurden in einer Broschüre Karikaturen durch Mitglieder der DITIB-Jugendorganisation verbreitet, die einen Muslim zeigen, der dem Weihnachtsmann einen Faustschlag versetzt [12] und Warnungen vor den „Festen der Ungläubigen“ enthielten. Die Hamburger DITIB erhielt 2015 und 2016 insgesamt 254.187 Euro vom Bundesministerium für Soziales, Frauen und Jungend,  für 2017 gab es 128.600 Euro Fördergelder.

Als Gegenleistung für den Dhimmi-Schutzvertrag fordert die Stadt Hamburg lediglich ein entschiedenes Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein. Damit haben die Islamvertreter der Schura allerdings gewaltige Schwierigkeiten, denn für sie besteht keine Unvereinbarkeit der Scharia mit dem Grundgesetz. Das haben sie in ihrem Grundsatzpapier [13] freimütig im Abschnitt „Grundgesetz und Islam“ erklärt:

[..] Als Bürger dieser Gesellschaft, in Anbetracht der Grundsätze der Menschenrechte und Demokratie wie auch der Dynamik des islamischen Rechts und der kollektiven Vernunft, besteht für uns keine Unvereinbarkeit zwischen Grundgesetz und Scharia.

Außerdem reiht sich dort eine Lüge an die andere, etwa mit dem an die Kinder Israels gerichteten Vers: „Gott verpflichtet uns zur Erhaltung des Lebens und verbietet uns das Töten. So heißt es im Qur´an: „Wer ein menschliches Wesen tötet, ohne dass es einen Mord begangen oder auf der Erde Unheil gestiftet hat, so ist es, als ob er alle Menschen getötet hätte. Und wer es am Leben erhält, so ist es, als ob er alle Menschen am Leben erhält.“ (5, 32), wobei der darauf folgende Totschlagvers  verschwiegen wird.

Zuletzt betätigte sich der Schura-Chef Mustafa Yoldas als Kriegstreiber aber der rot/grüne Senat hält an der „wertvollen“ Zusammenarbeit [14] mit der Schura fest.

Es heißt, dass „Lampedusaflüchtling“ Mourtala Madou sich bereits seit dem Jahr 2013 verstärkt dem Islam zugewandt habe, er teilte Videos des bekannten Salafistenpredigers Pierre Vogel und fotografierte sich selbst im Gebetsgewand. Außerdem hatte er den grausamen Mord an seiner Ex-Freundin und seiner kleiner Tochter angekündigt [15].  Im Video sagt der Zeuge, dass das Kleinkind geköpft wurde (min. 1.10):

Auch die Schura unterstützte ihre Lampedusa-Brüder [16] im Glauben und  forderte den Hamburger Senat auf, für ein gesichertes Bleiberecht zu sorgen. Die „Flüchtlinge“ wurden in Moscheen (Centrum-Moschee, Rahma-Moschee, Moschee in Glinde) untergebracht und verpflegt. Bei den Freitagsgebeten wurden dafür in verschiedenen Mitglieds-Moscheen Spenden gesammelt.

So schließt sich der Kreis im toleranten hanseatischen Hamburg, wo man sehnsüchtig auf eine hanseatische Toleranz der Muslime wartet. Denn „Der Islam gehört zu Hamburg“, so CDU-Oppositionschef André Trepoll [17], der 2020 die Bürgerschaftswahl gewinnen möchte.

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Staatsvertrag: Ceric Vorbild für Schura Hamburg

geschrieben von PI am in Dhimmitude,DiaLÜG,Islamisierung Deutschlands,Kolonisation Deutschlands,Scharia | 47 Kommentare

[18]Mustafa Ceric (Foto r.) war bis zum November 2012 Großmufti von Bosnien-Herzegowina. Er fordert offen für Europa die Einführung und Beachtung des islamischen Rechts, der Scharia. Die Verpflichtung auf die islamische Scharia ist laut Ceric „immerwährend, nicht verhandelbar und unbefristet“. Nach Ceric sollen alle Muslime in Europa [19] unter einem gemeinsamen politischen und geistigen Führer und unter der Herrschaft der Scharia leben – und der Staat soll diese islamische Parallelwelt per Vertrag institutionalisieren. Jetzt wurde bekannt, dass Ceric für den Vertreter der Schura in Hamburg, Norbert Müller, Vorbild beim Hamburger „Staatsvertrag“ ist.

(Von Alster)

Der zum Islam konvertierte Rechtsanwalt berief sich im Februar 2013 bei der Anhörung zum Staatsvertrag im Hamburger Rathaus ausdrücklich auf Ceric (Auszug aus dem Wortprotokoll) [20]:

„Also, das ist schon ein Modell dafür, wie sich hier in Deutschland der Islam strukturieren und institutionalisieren wird… was interessant ist, der Islam im damaligen Jugoslawien hat sich in ähnlicher Weise ja institutionalisiert. Also, wir haben ja auch eine bosnische und eine albanische Gemeinde (Red. in der Schura), und die konnten berichten, dass damals auch ein, ja, staatsunabhängiger Islam sich damals in Jugoslawien institutionalisiert hat, was die Grundlage der jetzigen islamischen Gemeinschaft in Bosnien ist. Der Herr Ceric, der langjährige Mufti Bosniens, war vorletztes Wochenende zu Besuch in Hamburg. Und da hatten wir auch ganz interessante Gespräche drüber, wo auch diese Situation auch für die Muslime in Deutschland einen Vorbildcharakter hat.“

Vorbild für Hamburg bzw. Deutschland? Durch die Schura zur Scharia? In diesem Zusammenhang lohnt es noch einmal, sich dieses Video über die Islamisierung Bosniens anzuschauen:

Hinzufügen muss man noch, dass im Grundsatzpapier der Schura die Vereinbarkeit von Scharia und Grundgesetz propagiert wird:

[…] Als Bürger dieser Gesellschaft, in Anbetracht der Grundsätze der Menschenrechte und Demokratie wie auch der Dynamik des islamischen Rechts und der kollektiven Vernunft, besteht für uns keine Unvereinbarkeit zwischen Grundgesetz und Scharia. […]

Auch die verkürzte Sure 5,32, die Lüge über das sogenannte „Tötungsverbot“, steht drin [21].

Der intellektuelle Norbert Müller aus dem Vorstand der Schura ist ein typischer Konvertit, der aus Brüchen und Krisen heraus [22] psychisch belastet zum Islam gefunden hat. Die oben genannten Äußerungen von Müller fielen am 2. Februar 2013 im Kaisersaal des Hamburger Rathauses während einer Anhörung der „Experten“ und der Islamischen Verbände (Anhörung von Auskunftspersonen). Man beachte, dass Müller von einem vorbildhaften staatsunabhängigen Islam, der sich aber institutionalisiert hat, sprach. Im Wortprotokoll kann man verfolgen, wie die islamischen Verbände, allen voran die Schura, überhaupt nicht traurig sind, dass der Vertrag kein echter Staatsvertrag sondern eher ein schlichter Verwaltungsvertrag ist. Abgesehen davon, dass sie überzeugt sind, innerhalb der nächsten zehn Jahre (Verträge mit Nicht-Muslimen dürfen seit dem al-Hudaibiya-Vertrag von Mohammed eh nicht länger dauern) als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden, bekommen sie auch so Sonderrechte, die ihre islamische Lebensweise nach den Regeln der Scharia stärken wird. Aus dem Wortprotokoll:

Herr Dr. Altug, DITIB:

[…] die Frage nach dem Namen oder nach der Bezeichnung des Vertrages stellt sich für uns eigentlich erst in sekundärer Hinsicht. Primär ist eher wichtig, was dieser Vertrag für die Muslime insgesamt bringt. […] Der Vertrag regelt für Muslime wesentliche glaubensrechtliche Bestandteile, auch des alltäglichen Lebens, auch des alltäglichen Glaubens. Insofern hat er sehr viele Aspekte auch eines Staatskirchenvertrags, insbesondere, wenn es darum geht, um die Rechte und Pflichten von Muslimen an sich, von Gläubigen zu regeln. In dieser Hinsicht ist der Vertrag für uns ein Staatsvertrag. […] das Signal wird die beheimatung der Muslime in Hamburg noch weiter manifestieren.

Während Michael Stürzenberger in München unter den widrigsten Umständen für die Aufklärung über den Lügenbaron Idriz eintritt, wabert also in Hamburg im schönen Kaisersaal des Rathauses Märchenhaftes über das Vorbild des Bajrabejamin Idriz, Mustafa Efendi Ceric, durch den Raum.

Das Wortprotokoll ist 41 Seiten lang. Man kann es unten einsehen und dabei folgendes feststellen:

Ein auf Täuschung geschaltetes System, das auf ein System trifft, dem die Fähigkeit zu Erkennung der Täuschung fehlt, begründet die klassische Konstellation von Betrüger und Altruist, die sich in jedem Falle zugunsten des Betrügers stellt. (Hans Peter Raddatz: Von Allah zum Terror?, Herbig, München, 2002, Seite 295)

Für den Zuhörer im Kaisersaal wurde die Luft immer „taqiyyaisierter“ und damit stickiger. Die Frager und Auskunftspersonen freuten sich, dass es eine breite Debatte in Politik und Gesellschaft gegeben hätte, dass man in Hamburg auf einem sehr guten Weg sei mit der neuen Ebene im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Muslimen, zwischen Staat und Muslimen.

Im April soll die Abstimmung über den Vertrag im Parlament erfolgen. Die SPD, die Grünen und die Linke werden wohl geschlossen für den Vertrag stimmen, die FDP ist aus atheistischen Gründen dagegen. Die CDU, deren damaliger Bürgermeister Ole von Beust die ganze Malaise eingefädelt hat, ist sich gar nicht einig. Hier verfügen einige junge Abgeordnete noch über gesunden Menschenverstand. Es wird noch durchaus kontrovers diskutiert; dem Wortprotokoll kann man sinnvolle Fragen vom Vertreter der CDU entnehmen.

Ein Lichtblick war der Staatsrechtler Dr. Hillgruber, der den Vertrag für verfassungswidrig hält [23], insbesondere hinsichtlich des angestrebten Islamunterrichts durch Vertreter der islamischen Verbände für alle Kinder – immerhin. Interessant war die Frage und Antwort bezüglich der dauerhaften Totenruhe von Muslimen auf zugewiesenen extra Friedhöfen. Da auch hier von Seiten der Verbände (hier DITIB) ein wenig Taqiyya betrieben wurde, habe ich das in Hamburg gefunden [24]: Ein Grab soll islamischer Tradition zufolge nur einmal belegt werden. „Der Islam versteht die ewige Ruhe seiner Toten wörtlich“. Sprich: ewiges Liegerecht.

Am stickigsten wurde die Luft im Kaisersaal, als sich Stephan Dreyer vom Erzbistum Hamburg auch im Namen der evangelischen Kirche in Norddeutschland dem Islam andiente:

„Ja, das Erzbistum Hamburg begrüßt den Abschluss der Verträge mit den muslimischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde ausdrücklich. Wir wissen uns einig in dieser Position mit der Evangelisch-lutherischen Kirche in Norddeuschland. Wir sehen uns als Geschwister mit den Muslimen.“

Da kann man nur noch Frohe Ostern wünschen:

» dreyer@egv-erzbistum-hh.de [25]
» Hier [26] kann man alle Bischöfe kontaktieren

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Stoppen Sie Hamburgs Staatsvertrag, Herr Scholz

geschrieben von PI am in Grundgesetz,Islamisierung Deutschlands,Scharia | 53 Kommentare

[27]Hiermit wird der Senat gebeten, einen etwaigen „Staatsvertrag“-Abschluss mit den drei islamischen Verbänden, Schura (Rat der islamischen Gemeinschaften), Ditib (Türkisch-Islamische Gemeinde) und dem Verband Islamischer Kulturzentren (VIKZ) zwecks Gleichstellung mit den christlichen Kirchen mindestens bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, bis das am 13.06.2012 in der Hamburgischen Bürgerschaft einstimmig beschlossene „Transparenzgesetz“ den Hamburger Bürgern ermöglicht, einen Antrag auf Einsicht in Senatsbeschlüsse, Gutachten, öffentliche Pläne zu stellen. Künftig sollen dann Politik und Verwaltung Dokumente von öffentlichem Interesse unaufgefordert und kostenfrei im Internet zugänglich machen.

(Offener Brief von „Alster“ an den Bürgermeister und an Vertreter des Senats der Freien- und Hansestadt Hamburg)

Begründung:

Der angestrebte „Staatsvertrag“ mit den drei islamischen Verbänden ist für die gesamte Hamburger Bürgergesellschaft von höchstem öffentlichen Interesse, da es sich um einschneidende sozial- und gesellschaftspolitische Dimensionen handelt, die zudem bundesweit ein Novum darstellen, das nicht unumstritten sein wird. Am 25.05.2012 informierte das „Hamburg Journal“ des NDR-Fernsehens die Zuschauer, dass in Hamburg ein Staatsvertrag mit den Muslimen offenbar kurz vor dem Abschluss steht, und dass dem Sender eine 100 Seiten fassende Analyse der Professorin für Religionswissenschaften von der Universität Bremen, Grit Klinkhammer, vorliegt. Schon jetzt wäre eine Öffentlichmachung dieses mitentscheidenden Gutachtens für alle Hamburger Bürger dringend geboten, zumal es in Redaktionsstuben vorliegt. Irritierend ist auch, dass die Verfasserin des Gutachtens u.a. ein Projekt „Islamische Mode: Die Entstehung des Islam als soziale Kraft in Europa“ geleitet hat, da islamische Kleidungsvorschriften zwecks islamischer Lebensweise in Europa und Deutschland äußerst umstritten sind und z.T. verboten wurden. Der Senat ist aufgefordert, diese Beauftragung zu begründen und die dem NDR vorliegenden 100 Seiten zu veröffentlichen.

Der Senat ist für den Konsens und die Sicherheit der Hamburger Gesellschaft verantwortlich. Darum stellt sich die Frage, ob der angestrebte Vertrag zur Integration der Muslime beiträgt, oder ob die Spaltung der Hamburger Gesellschaft durch Sonderrechte für den Islam festgeschrieben wird, nämlich in Gläubige und Ungläubige mit jeweils eigenen Gesetzen und Rechten.

Laut NDR kommt Frau Prof. Gritt Klinkhammer zu dem Ergebnis, dass der Islam in allen drei islamischen Gemeinden aktiv gelebt wird. Da es sich um viele Vereine handelt, die unabhängig voneinander sind, und es keine übergeordneten Strukturen mit klaren Ansprechpartnern gibt, wäre es mindestens sehr interessant zu erfahren, ob und wie man zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es sich um Religionsgemeinschaften handelt.

Voraussetzung zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft und ggf. sogar als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Verfassungstreue.

Der Islam kennt die Trennung von Religion und Staat nicht. Der Islam ist ein komplettes Staats-, Wirtschafts- und Rechtssystem. Das liest sich im Grundsatzprogramm der Hamburger Schura so:

Religion, so wie wir Muslime sie verstehen, ist nicht nur die Beziehung eines Individuums zu Gott und eine Angelegenheit der Privatsphäre. Die Praktizierung des Glaubens beinhaltet eine islamische Lebensweise und hat somit immer eine gesellschaftliche Dimension.

„Die islamische Lebensweise“ ist der gebräuchliche Ausdruck für „die Scharia“ gegenüber den Ungläubigen in der Diaspora! U.a. sehr deutlich nachzulesen in einem Vortrag des anerkannten Konvertiten Ahmad von Denffer „Verbietet das deutsche Recht das Leben der Muslime nach der Scharia?“ [28].

Wie verhalten sich die drei islamischen Verbände gegenüber unserer Gesellschaft und hier insbesondere dem Senat? Kann man ihnen im Hinblick auf die Verfassungstreue trauen, wenn sie sich im gleichen Grundsatzpapier zu unserem demokratischen Rechtsstaat bekennen und meinen, dass der Islam und das Grundgesetz miteinander vereinbar ist?

In diesem Grundsatzpapier wird behauptet, dass der Gott des Islam das Töten verboten hat und sie führen dort den Koran mit der bekannte Sure 5 Vers 32 an:

So heißt es im Quran: „Wer ein menschliches Wesen tötet, ohne dass es einen Mord begangen oder auf der Erde Unheil gestiftet hat, so ist es, als ob er alle Menschen getötet hätte. Und wer es am Leben erhält, so ist es, als ob er alle Menschen am Leben erhält.“ (5, 32)

Der Vers ist nicht vollständig und richtet sich an die Juden:

Deshalb haben Wir den Kindern Israels verordnet, daß, wenn jemand einen Menschen tötet, ohne daß dieser einen Mord begangen hätte, oder ohne daß ein Unheil im Lande geschehen wäre, es so sein soll, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, es so sein soll, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten. Und Unsere Gesandten kamen mit deutlichen Zeichen zu ihnen; dennoch, selbst danach begingen viele von ihnen Ausschreitungen im Land. (Übersetzung M. A. Rassoul)

Der direkt folgende Vers 33 lautet:

Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, daß sie getötet oder gekreuzigt werden oder daß ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder daß sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie eine Schmach in dieser Welt sein, und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil.

Diesen Vers heftete der gläubige Moslem dem ermordeten Theo van Gogh mit dem Messer in den Rücken.

So ist aus dem Grundsatzpapier der Schura ersichtlich, dass zumindest getäuscht wird. Diese Täuschung zugunsten des Islam wird mehrfach im Koran angeordnet auch hinsichtlich der vermeintlichen Religionsfreiheit im Islam (Kein Zwang im Glauben), denn der Austritt/Abfall vom Islam ist ein Vergehen und kann mit dem Tode bestraft werden.

Hier trifft ein auf Täuschung geschaltetes System möglicherweise auf einen Senat, dem die Fähigkeit zur Erkennung der Täuschung fehlt? Dazu der muslimische Professor Bassam Tibi: „Selig sind die Belogenen“. [29]

Der Koran ist die Hauptquelle der Scharia und wird von gläubigen Muslimen über unser Grundgesetz gestellt. Dr. Axel Ayyub Köhler vom Zentralrat der Muslime in Deutschland meint:

„Das islamische Recht – Scharia – ist ein integraler Bestandteil des Islam und ein konstituierendes Element der Gemeinschaft der Muslime“ („Islam – Leitbilder der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung“, S. 17 f.).

Er fährt fort:

„Eine Verfassung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung mit der Institutionalisierung von Legislative, Exekutive und richterlichen Gewalt ist in der klassischen islamischen Staatstheorie nicht zu finden. Das ist aus islamischer Sicht insofern verständlich, als die Gesetze – nämlich die göttlichen Gesetze – als Scharia schon vorhanden sind und sich eine im Sinne des Wortes gesetzgebende Macht nicht mehr zu konstituieren braucht. Nur Allah ist gesetzgebende Macht!“ (S. 28).

Der Koran als Gesetzbuch des Islam muss unseren Grund- und Freiheitsrechten gegenübergestellt werden: „Bedrohte Freiheit“ [30], der Koran in Spannung zu den Grund- und Freiheitsrechten in der Bundesrepublik Deutschland sowie zu internationalen Rechtsnormen und Verträgen.

Auch Ahmad von Denffer bringt Beispiele aus dem Grundgesetz und führt dazu entsprechende Koranstellen an, wobei der Koran mit dem Gundgesetz deutlich kollidiert, insbesondere hinsichtlich der Gleichberechtigung der Frau. „Verbietet das deutsche Recht das Leben der Muslime nach der Scharia“. [28]

Die drei islamischen Verbände möchten mit den Kirchen gleichgestellt werden. Die christlichen Kirchen sind historisch bedingt die bedeutendsten Religionsgemeinschaften in Deutschland. Sie haben seit Jahrhunderten das Menschenbild und die Wertvorstellungen der Menschen in Deutschland und Europa nachhaltig geprägt. Ihre daraus erwachsene gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung wird von der Bundesregierung anerkannt. Es sind christlich-abendländische Werte, die auch das Grundgesetz konstituierten.

Die christlichen Kirchen als anerkannte Religionsgemeinschaften und als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind gehalten, sich an der Pflege und Weiterentwicklung der demokratischen Werte zu beteiligen. Gesellschaftliche Anerkennung lässt sich nur über das tatsächliche Verhalten in der Öffentlichkeit erlangen und nicht über den Erhalt einer Organisationsform.

Was können die drei islamischen Verbände zur Pflege und Weiterentwicklung der demokratischen Werte beitragen?

Vorsitzender des Verhandlungspartners des Senats, der SCHURA, ist Mustafa Yoldas, langjähriger IGMG-Funktionär in Hamburg. Die IGMG wird vom Verfassungsschutz beobachtet.

Die DITIB ist kein eigenständiger unabhängiger Verein in Deutschland, sondern sie wird von der türkischen Botschaft in Berlin gesteuert. Die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion, DITIB, ist staatlich und untersteht dem türkischen Ministerpräsidenten. Als verlängerter Arm einer ausländischen Macht kann die Mitwirkung der DITIB an einem Staatsvertrag mit dem Land Hamburg als grundgesetzwidrig eingestuft werden.

Der Verband der islamischen Kulturzentren e.V., VIKZ, ist wegen Steuerhinterziehung und Indokrination Jugendlicher in Verruf gekommen. Der VIKZ betreibt neben Moscheevereinen etliche Jugendwohnheime, in denen es vor allem um die koranische Erziehung türkischer Jugendlicher geht. Die Schülerwohnheime ermöglichen dem VIKZ eine „nahezu totale Einflussnahme“ auf die Jugendlichen zur Einübung in die traditionelle Religions-Praxis.

Die drei Vereine sind also verfassungsmässig problematisch.

In ihrem Grundsatzpapier fordert die SCHURA:

– Bau von Moscheen inklusive dazugehöriger Sozial- und Bildungseinrichtungen auch im innerstädtischen Bereich;
– Die Erlaubnis zum rituellen Schlachten (Schächten) zur ausreichenden Versorgung der Muslime mit geschächtetem Fleisch sowie die Ermöglichung des Schächtens am Opferfest;
– Frauen müssen das Recht haben, sich nach islamischen Vorschriften zu kleiden, auch am Arbeitsplatz und auch im öffentlichen Dienst;
– Die Bestattung der Toten auf muslimischen Friedhöfen oder Gräberfeldern nach islamischen Regeln;
– Die Behandlung des Islam in allen in Frage kommenden Fächern an den Schulen auch durch muslimische Lehrkräfte. Diese sollen vor allem an deutschen Universitäten durch die Schaffung von Lehrstühlen für islamische Theologie ausgebildet werden;
– Den Schutz der zentralen islamischen Feiertage;
– Den gleichberechtigten Zugang von Muslimen zu öffentlich-rechtlichen Medien;
– Das Verbot jeder Art von Diskriminierung aus religiösen Gründen.

Kann das die Integration fördern? Wo sogar für die Gesellschaft abträgliche Aktivitäten zu erwarten sind, darf der Staat/Senat solche
Gruppen nicht noch durch Verleihung des Körperschaftstatus und zusätzliche Rechte stärken. Er würde damit ja Bestrebungen unterstützen, gegen die er gleichzeitig ankämpfen muss.

Die deutschen Justizminister wandten sich jüngst gegen die Ausbreitung fremder Rechtssysteme in Deutschland. Auf ihrer jährlichen Sitzung in Wiesbaden beschlossen sie eine Resolution, wonach das Vertrauen von Migranten in die deutsche Rechtsordnung gestärkt werden soll. Lothar de Maiziere als Innenminister: „Im staatlichen Bereich kann es kein höherrangiges religiöses Gesetz geben.“

Hamburg hat schon traurige Berühmtheit in Sachen Islam erlangt, darum sollte der Senat gemäß dem beschlossenen Transparenzgesetz die Bürger gerade in dieser Angelegenheit ausreichend informieren.

Vielleicht hilft ja der Kostenfaktor, den ein Vertrag mit sich bringen würde?

Dieser Senat kann also in die Geschichte eingehen, indem er Hamburg zur Transparenz-Hauptstadt macht. Er kann aber auch in die Geschichte als derjenige Senat eingehen, der möglicherweise ohne Not unsere freiheitliche Grundordnung zugunsten islamischer Spielregeln, der Scharia, in Gefahr brachte oder gar zerstört hat.

Dieser offene Brief wird mit den angegebenen Schriftstücken als Einschreiben mit Rückantwort an den Senat geschickt werden.


Verteiler:

» Bürgermeister Olaf Scholz [31]
» Detlef Scheele, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration: poststelle@basfi.hamburg.de [32]
» Dr. Jürgen Schween, Verfassungsrecht, Religionangelegenheiten
juergen.schween@sk.hamburg.de [33]
» Staatsrat Christoph Krupp: christoph.krupp@sk.hamburg.de [34]

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