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Video: BPE-Kundgebung in München mit Stürzenberger und Kermanshahi

Am Samstag findet die nächste Kundgebung der Bürgerbewegung PAX EUROPA e.V. zur Aufklärung über den Politischen Islam statt. Von 14:30 Uhr bis 20 Uhr wird das BPE-Team am Willy-Brandt-Platz in München-Riem die Diskussion mit den Bürgern suchen. Wem es nicht möglich ist, selber vor Ort zu sein, kann sich den Livestream von „EWO Live“ [1] ansehen.

Hierzu kommt auch der iranischstämmige Ex-Moslem und aktive Aufklärer Kian Kermanshahi extra aus London angereist, um am Mikrofon – wie aus dem vergangenen Jahr gewohnt – redegewandt und kompetent mitzuwirken. Bei seiner YouTube-Sendung „Auf meinem Radar [2]“ hat er regelmäßig interessante Gesprächspartner zu Gast, wie zuletzt den Historiker, Autor und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Dokumentationsstelle Politischer Islam in Wien, Heiko Heinisch [3]. Sein gemeinsam mit Nina Scholz verfasstes Buch „Alles für Allah – wie der Politische Islam unsere Gesellschaft verändert“ empfiehlt die BPE auch regelmäßig bei den Kundgebungen.

Außerdem tauschten sich in der Sendung auch der Sozial- und Erziehungswissenschaftler, Autor, Verleger und Islamkritiker Hartmut Krauss [4], der frühere AfD-Landtagsabgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern und seit 2014 Mitglied im Kreistag von Nordwestmecklenburg Christoph Grimm [5] sowie die bekannten Islamkritiker Imad Karim und Edwin Wagensveld [6] mit Kian Kermanshahi aus.

Die Kundgebung am Samstag in München stellt den Auftakt zu weiteren BPE-Veranstaltungen im September und Oktober dar. So werden in Köln am 16.9., 30.9. und am 7.10. wieder Mahnwachen gegen den Muezzinruf mit Lautsprecher-Unterstützung stattfinden. Am 30.9. und am 7.10. nimmt Kian Kermanshahi auch dort teil, wobei es für den Oktober-Termin noch eine spezielle Mobilisierung geben wird.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [7] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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Landgericht Augsburg: Freispruch im Politischen Islam-Prozess

geschrieben von PI am in Islam,Justiz,Video | 57 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Dieser Freispruch in Augsburg ist ein ganz wichtiges Zeichen und wirkt unterstützend für alle Kritiker des Politischen Islams in Deutschland. Damit ist auch das völlig überraschende Urteil der jungen Richterin Teresa Freutsmiedl vom 22. März vergangenenen Jahres korrigiert, die doch tatsächlich sieben Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte (PI-NEWS berichtete [8]).

Obwohl ich bei der siebenstündigen Kundgebung am 24. Oktober 2020 in Augsburg – hier der Livestream [9] von EWO Live, bisher über 78.000 Zuschauer – permanent zu friedlichen, gewaltlosen, demokratieorientierten und modern eingestellten Moslems differenziert hatte, verurteilte mich diese Richterin. Mit der Begründung, dass die Anhänger des Politischen Islams ein Teil der Bevölkerung seien, und wenn ich den Politischen Islam als ideologische Ursache für Gewaltexzesse, Messerstechereien und Terror-Anschläge unter Allahu-Akbar-Rufen verantwortlich mache, für Frauenunterdrückung bis hin zu Belästigung, Schlagen und Vergewaltigung, für verbale und physische Ausschreitungen gegen Minderheiten wie Homosexuelle und Juden, ausgeführt durch radikale Anhänger dieser Ideologie, dann würde ich praktisch einen Teil der Bevölkerung einem Generalverdacht aussetzen, womit der Tatbestand der „Volksverhetzung“ erfüllt sei.

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass diese junge Richterin in ihrer Studienzeit ehrenamtlich bei der sogenannten „Law Clinic Augsburg“ gearbeitet hatte, um dort abgelehnte Asylbewerber mit kostenlosen Rechtstipps zu versorgen, wie sie der drohenden Abschiebung entgehen können. Für dieses Engagement wurde sie zusammen mit anderen Mitarbeitern dieser Law Clinic auch noch von der „Flüchtlings-Kanzlerin“ Merkel ausgezeichnet [10]. Vor diesem Hintergrund verwundert dieses Urteil dann vielleicht nicht mehr ganz so.

Aber bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Augsburg war eine andere Richterin, die sich wesentlich objektiver zeigte. Sie ließ zu – was Freutsmiedl verweigerte -, dass wir Videosequenzen vorführten, die den Charakter der Kundgebung in Augsburg verdeutlichten. Dort hatte ich diffenziert, ruhig und versöhnlich mit anwesenden Moslems diskutiert, versuchte Verständnis zu erreichen und freute mich, wenn wir beim Austausch einen gemeinsamen Nenner erreichten.

Die beiden Schöffen sahen sich die Videosequenzen ganz genau an. Sie hörten auch aufmerksam zu, als die wesentlichen Punkte des Leitantrages der CSU zum Politischen Islam [11] vorgetragen wurden, in dem das Problem genau so konsequent dargestellt ist, wie wir das auch bei den BPE-Kundgebungen vornehmen. Wenn selbst die staatstragende Partei in Bayern den Politischen Islam als „Religion des Terrors“ bezeichnet, die „Kriege im Namen der Religion führt“, „weltweit so viel Gewalt, Zerstörung und Destabilisierung hervorgebracht hat wie keine andere ideologische Bewegung“, die einen „totalitären Machtanspruch“ besitzt, „Parallelgesellschaften schafft“, „Frauen unterdrückt“ und die „größte Herausforderung unserer Zeit“ ist, dann kann ich, der vergleichbar formuliert, schwerlich dafür verurteilt werden. Mit dieser Bewertung hat die CSU eine klare Richtlinie gesetzt, wie der Politische Islam einzuordnen ist. Daran kann man sich orientieren.

Dieses weltweit erste Gerichtsverfahren zum Politischen Islam hat nun eine wegweisende Bedeutung. Wenn Kritiker sich auf die gefährlichen Bestandteile dieser politischen Ideologie beschränken, wodurch die spirituellen und religiösen Bestandteile des Islam unangetastet bleiben, und in ihrer Kritik immer zu den Menschen differenzieren, dann wird die Justiz den berüchtigten Volksverhetzungs-Paragraphen §130 StGB nicht anwenden können. Dieses Urteil dürfte auch seine Strahlkraft nach Hamburg haben, wo auch noch ein Berufungsverfahren auf mich wartet. Mein Ziel ist es, dass mich nach Abschluss dieser alten Verfahren aus 2020 kein Gerichtssaal mehr von innen sieht und mittelfristig auch die Verfassungsschutzbeobachtung in Bayern wegen angeblicher „verfassungsschutzrelevanter Islamfeindlichkeit“ eingestellt wird.

Die Kritik am Politischen Islam muss in den Mainstream gelangen, um dort Massen zu erreichen. Dann wird das Ziel in die Nähe rücken, diese gefährliche Ideologie umfassend in den Medien, der Politik und anderen gesellschaftlichen Ebenen zu thematisieren, damit die ungeheuren Gefahren, die von ihr ausgehen, irgendwann entschärft werden können.

Wichtig ist auch, dass die öffentliche Kritik am Politischen Islam, die in Deutschland hauptsächlich von der Bürgerbewegung PAX EUROPA betrieben wird, in Kürze wieder aufgenommen wird. Leider hat der vorstandsinterne massive Streit die Durchführung dieser Kundgebungen seit einem Vierteljahr blockiert. Es ist zu hoffen, dass sich das nun bald ändert.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [7] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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Krise der BPE – neue Mitgliederversammlung

geschrieben von PI am in BPE,Video | 46 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Seit 13 ½ Jahren bin ich Mitglied in der größten islamkritischen Organisation in Deutschland, der Bürgerbewegung PAX EUROPA e.V. Im Juni 2018 wurde ich Mitglied des Bundesvorstandes. Bei der Jahreshauptversammlung am 14. Mai 2022 bin ich mit 100% der abgegebenen Stimmen wiedergewählt worden.

Unser langjähriger Bundesvorsitzender René Stadtkewitz, der den Verein mit seiner großen Erfahrung seit 2014 umsichtig leitete, zog sich leider im Sommer des vergangenen Jahres aus beruflichen und privaten Gründen zurück. Auf Vorschlag eines anderen Vorstandsmitglieds tauchte dann eine Person auf, die kaum ein anderer vorher kaum kannte. Günter Geuking.

Wir haben uns auf die Empfehlung verlassen und wählten wir Günter Geuking am 3. Dezember des vergangenen Jahres zum neuen Bundesvorsitzenden. Nun steht die BPE in ihrer schwersten Krise.

Geuking gab Mitte Dezember bekannt, für den Verein ein Privatkonto auf seinen Namen einzurichten, auf das die gewählte Schatzmeisterin Stefanie Kizina aber keinen Zugriff haben sollte. Die Diskussionen um rechtliche Gefahren und Probleme zu diesem Vorhaben entzündete einen Streit im Bundesvorstand, der in der Folgezeit eskalierte und bis heute andauert.

Günter Geuking agierte stets mit einem Anwalt und klagt gegen Vorstands- und Exvorstandsmitglieder, die ihm widersprechen, auch gegen mich. Eine ganze Reihe von Klagen wird nun im Namen der BPE geführt.

Er warf zusammen mit drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, die ihn unterstützen, den Gründer des Vereins, Willi Schwend, aus der BPE. Dazu auch den langjährigen früheren Bundesvorsitzenden René Stadtkewitz und noch einige andere. Und er versucht es auch bei unserer Schatzmeisterin und bei mir.

Für meine öffentliche Aufklärungsarbeit über den Politischen Islam, bei der mich viele fleißige Helfer unterstützen, bekomme ich sehr viel Zuspruch, der Verein finanzielle Mittel und neue Mitglieder. Unter den vielen Menschen, die diese Arbeit wertschätzen, ist auch ein Unternehmer, der es mit großzügigen Spenden möglich machte, dass wir unsere Kundgebungstour auf ganz Deutschland ausweiten konnten.

Mit diesen Mitteln und den zahllosen Spenden Einzelner war es möglich, dass wir Gastredner wie Irfan Peci aus Wien und auch Kian Kermanshahi aus London zu unseren Kundgebungen einladen konnten. Das war im Sinne unseres großen Unterstützers, der sich bei seinen Großspenden ausdrücklich auf meine Arbeit bezog. Alleine im Zuge unserer Kundgebungstour seit Ende August, in deren Zuge wir 27 große Veranstaltungen in ganz Deutschland durchführten, kamen 800 neue Mitglieder in unseren Verein. In den letzten zwei Jahren waren es damit mehr als 1200.

Geht es nach den Vorstellungen des Restvorstandes um Günter Geuking, soll nun alles anders werden. Und als wäre der Schaden, den sie bereits angerichtet haben, nicht schon groß genug, werden sie nicht müde, mir vorzuwerfen, ich hätte mit diesen Kundgebungen dem Verein geschadet. Obwohl alle Belege auf den Cent dokumentiert und abgerechnet sind, werde ich mit Rückforderungen abgerechneter Beträge konfrontiert. Plötzlich meint man, die Erstattung von Fahrtkosten, Bewirtung und Unterbringung von den vielen Helfern dieser aufwendigen Kundgebungen seien vom Verein „nicht abrechnungs- und anerkennungsfähig“.

Das, was meine unzähligen linken „Freunde“ mit ihren vielen Strafanzeigen oder selbst radikale Moslems, von denen ich mehrfach massiv bedroht wurde, nicht geschafft haben, versuchen sie nun. Mit unfassbar hohen Geldforderungen soll ich offenbar finanziell ruiniert, aus dem Vorstand und aus dem Verein gedrängt werden.

Und wie finanziert der Restvorstand seine abenteuerlichen Gerichts- und Anwaltskosten? Eben mit dem Geld, das für unsere Aufklärungsarbeit gedacht und letztlich durch unsere zahlreichen Kundgebungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen zuvor eingespielt wurde.

Diese unfassbar ungerechten und massiven Attacken sind nicht leicht zu ertragen. Um die juristischen Schlammschlachten zu vermeiden, die jetzt drohen, bin ich auf den Restvorstand zugegangen und wollte eine Kompromiss-Einigung vorschlagen, damit letzten Endes der Verein nicht gefährdet wird, im Sinne seiner 1600 Mitglieder weiterfortbesteht und endlich wieder seine Arbeit fortsetzen kann. Viele warnten mich davor, dass das der falsche Weg sei. Eine Vereinbarung kam letzten Endes auch nicht zustande.

Viele wissen auch, dass ich vor zwei Jahren eine Herz-OP hatte. Durch die heftigen Auseinandersetzungen hat es sich wiedergemeldet, was es nicht leichter macht, den Weg jetzt so zu gehen. Aber es muss wohl sein.

Mit der Wahl dieses Vorstandes hat der Verein einen großen Fehler gemacht. Es ist jedoch kein Fehler, der sich nicht korrigieren lässt. Wir hatten am 25. Februar zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Diese Versammlung hatten wir umfangreich vorbereitet und bekamen mehr als 145 Anmeldungen. Unsere Mitglieder reisten aus ganz Deutschland an, haben sich Übernachtungsmöglichkeiten organisiert und zum Teil auch Bahntickets gebucht.

Unter Täuschung des Gerichtes, was an sich möglicherweise strafrechtlich relevant sein könnte, hat sich der Restvorstand um Günter Geuking beim Amtsgericht in München einen einstweiligen Beschluss erschlichen, der diese Veranstaltung letztlich sabotierte. Wir waren darauf vorbereitet und hatten eine entsprechende Schutzschrift hinterlegt, die leider nicht berücksichtigt wurde. Der Richter bemerkte schnell, dass er seine Entscheidung auf einen falschen Tatsachenvortrag gestützt hat. Für eine Korrektur war es jedoch zu spät, weil dieser erschlichene Beschluss zur Kündigung der Räume in Würzburg verwendet wurde.

Ein positiver Aspekt ist dennoch geblieben, der Amtsrichter hat letztlich festgestellt, dass die Einladung korrekt war.

Und genau deshalb machen wir nun den zweiten Anlauf. Am 22. April wird es eine neue Mitgliederversammlung geben. Die Aufklärung über den Politischen Islam ist für unser Land so immens wichtig und die BPE das Lebenswerk vieler großartiger Menschen. Deshalb sind wir entschlossen, das Feld nicht den Falschen zu überlassen.

Ich habe über viele Jahre für viele den Kopf hingehalten und ich habe dies bei allem Gegenwind gern getan. Heute aber bitte ich Euch, heute bitte ich jedes einzelne Mitglied unseres Vereins um die Unterstützung.

Lasst uns gemeinsam diesen Vorstand abwählen, helft mit, diesen Verein wieder auf Kurs zu bringen. Ich allein kann hier nur werben, aber unsere vielen Mitglieder können dies tun. Deshalb kommt bitte am 22. April nach Wertheim, meldet Euch zu Wort und stellt Eure Fragen. Ich werde dort sein, der Vereinsgründer Willi Schwend auch und viele andere mehr. Wir werden all Eure Fragen beantworten.


Die Bürgerbewegung PAX EUROPA (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [12].

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Skandal-Urteil Hamburg („Hass schüren“) nach einer Woche fertig

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung,Justiz,Video | 57 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Nur eine Woche nach dem denkwürdigen Skandalurteil vor dem Hamburger Amtsgericht wurde mir bereits das Urteil zugestellt. So schnell ging es noch nie. Da scheinen es manche ganz besonders eilig zu haben, mich ein halbes Jahr ins Gefängnis werfen zu können.

Ich bin schon im Gerichtssaal bei dem Plädoyer der Staatsanwältin Brümmer fast vom Stuhl gefallen. So kanzelte sie beispielsweise den 16 Seiten umfassenden Leitantrag der CSU zum Politischen Islam [13], der beim CSU-Parteitag Anfang November 2016 verabschiedet wurde und den ich als Beweisstück vorbrachte, geringschätzig als „Flugblatt“ ab. Zudem behauptete sie tatsachenwidrig, dass ich „unzählige Verfahren in ganz Deutschland“ hätte.

Dabei sind es nur drei – noch ein weiteres in Hamburg wegen einer Rede aus dem Jahre 2018 und eines in Augsburg wegen einer Kundgebung aus 2020. Aber Staatsanwältin Brümmer redete sich geradezu in Rage und forderte vehement sechs Monate Haft – ohne Bewährung!

Ich war fassungslos und sagte dem Richter, dass offensichtlich alles, was ich bisher an Beweisen in den 2 ½ Stunden vorgebracht hatte, ignoriert wurde. Und wollte daher nochmal alles verdeutlichen und dazu viele zusätzliche Fakten und Tatsachen zu Protokoll geben, um die von der Staatsanwaltschaft beanstandeten Formulierungen zweifelsfrei rechtfertigen zu können. Schließlich habe ich hierzu einen ganzen Aktenordner voller Beweisstücke angelegt.

Aber der junge Richter beruhigte mich geradezu, dass ich das nicht bräuchte, es hieße ja noch lange nicht, dass er mich jetzt auch zu sechs Monaten Haft verurteilen würde, er habe ja auch das Plädoyer meines Rechtsanwaltes registriert, was ja alles in seine Beurteilung einfließe.

So wog mich dieser junge Richter in Sicherheit. Nach meinen letzten Worten, die ich deswegen dann auch nicht mehr so komplett umfassend gestaltete, schickte er uns Prozessbeteiligte und die zwölf Zuschauer aus dem Gerichtssaal. Alle hatten aufgrund seiner Bemerkungen und seines Verhaltens das Gefühl, dass es in eine positive Richtung geht und ein Freispruch absolut vorstellbar ist.

Wir wissen nicht, was mit dem jungen Richter Engel, der am Hamburger Amtsgericht noch zur Probe arbeitet, in dem geschlossenen Gerichtssaal vor sich ging. Vielleicht telefonierte er ja auch noch mit jemandem, wer weiß. Jedenfalls wurden wir nach nur etwa fünf Minuten wieder hereingebeten, und da erlebten wir dann einen völlig veränderten Richter.

Hatte er zuvor noch höflich und verständig auf unsere Aussagen reagiert und den Eindruck erweckt, dass ihm das alles einleuchtet, verkündete er nun, dass er mich ebenso wie die Staatsanwältin für sechs Monate ins Gefängnis werfen möchte.

Und dann begann er seine geradezu aufgebrachte sogenannte „Begründung“ dieses Skandalurteils herunterzurattern. Dieser Richter „Engel“ wirkte jetzt wie ein komplett anderer Mensch und behauptete, ich würde zu „Hass aufstacheln“, „Feindseligkeit schüren“, „auf das Gefühl einwirken“ und „Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe“ auslösen. Ich wolle „den öffentlichen Frieden stören“.

Irgendetwas scheint mit der Wahrnehmung dieses jungen Richters ganz gravierend nicht zu stimmen. In dem Video (oben) ist zu sehen, wie ich in Wahrheit vor Ort an diesem 8. Oktober 2020 mit dem Publikum auf dem Hamburger Gänsemarkt sprach. Es ist alles im Livestream der Kundgebung von EWO Live bei YouTube (Teil 1 [14] und Teil 2 [15]) festgehalten. Beispielsweise:

„Wie gesagt, es geht nicht um Moslems und schon gar nicht um die friedlichen Moslems. Im Februar war unsere Kundgebung hier, da waren einige Moslems, modern eingestellte, die sich auf unsere Seite gestellt haben. Da war ein türkischstämmiger Moslem, der hat gesagt, alles richtig was wir hier sagen. Ja, der Politische Islam ist gefährlich. Es geht um den Politischen Islam. Ja und das ist etwas, was auch Euch betrifft, vor allem auch die Frauen, denn die Frauen sind die ersten Opfer des Politischen Islams. Der Politische Islam stellt die Frauen eindeutig unter den Mann.“ (Video 20:34)

„Also wenn ich doch sage, es geht nur um die Ideologie, nicht gegen die Menschen. So ein Schild hier: Es geht nicht gegen die Menschen. Wir reichen Moslems die Hand. Wir sagen jedem Moslem, wenn Ihr modern eingestellt seid, wenn Ihr unser Grundgesetz schätzt und die Scharia ablehnt. Wenn Ihr Demokratie schätzt und den totalitären Politischen Islam ablehnt, dann seid Ihr auf unserer Seite, dann seid Ihr herzlich willkommen in Deutschland. Alles gut. Und andere, ja, versuchen wir zu überzeugen, andere, die noch nicht dieser Meinung sind, versuchen wir zu überzeugen. Und wir werden niemals Gewalt anwenden.“ (Video 54:36)

„Jede Generation, die in diesem Geist der Scharia des Politischen Islams herangezogen wird, wird für unsere demokratische Gesellschaft gefährlich werden. Wir verlieren ständig junge Menschen, die in diesem Geist erzogen werden. Junge Moslems könnten, wenn sie mit dem demokratischen Gedanken, mit dem freiheitlichen Gedanken erzogen werden, könnten sie wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft werden. Wenn sie dem totalitären Geist des Politischen Islams erzogen werden, mit dieser gefährlichen Gesetzgebung Scharia, verlieren wir sie.“ (Video 1:49:58)

„Ich habe doch gerade mit einer Muslimin diskutiert 20 Minuten lang. Wo hab ich sie denn ausgeschlossen? Wir schließen niemanden aus, wir wollen helfen, dass die muslimischen Frauen von diesem Joch des Politischen Islams befreit werden.“ (Video 1:41:31)

Ist das etwa „Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe schüren“? Aber Richter Engel bezeichnete die Videoaufzeichnung der Kundgebung auch abwertend als „Kram“, den er sich angesehen habe. Seine subjektive Meinung bestimmt also seine Urteilsfindung.

Dann behauptete er, ich würde „eine dogmatische Einordnung vornehmen“ und es sei „eine bodenlose Frechheit“, dass ich vor den Islam „ein Adjektiv setzen“ würde – eben Politischer Islam.

Dabei ist dies ein fester Begriff, der in Deutschland schon seit gut 20 Jahren verwendet wird und den ich als erstes 2003 in einem Schriftstück [16] der Bundeszentrale für Politische Bildung sah.

Schauen wir uns an, was ich bei der Kundgebung zu diesem Politischen Islam sagte. So sprach ich beispielsweise mit einem jungen kurdischen Moslem darüber:

„Du hast gesagt, der Politische Islam ist etwas, was Du auch kritisierst. Nein, ich beziehe es doch nicht auf die Allgemeinheit. Ich habe gesagt, der Politische Islam, das ist all das, was Unheil verursacht, all das was Gewalt propagiert, was diesen Dschihad propagiert, was auch die Unterdrückung der Frau propagiert, da bist Du doch auch dagegen. Du bist als Linker für die Gleichstellung von Mann und Frau und da weißt Du doch, dass der Politische Islam das ganz anders sieht. Das weißt Du, und da kann man sich dafür einsetzen und das hat gar nix damit zu tun mit, was weiß ich, den Glauben Islam, könnt Ihr alle Moscheen bauen, an Allah glauben und aufs Paradies hoffen, alles in Ordnung. Kein Problem. Und der Punkt ist, dass keine Religion Gesetze bestimmen darf. Unser Zusammenleben, das wird in Parlamenten entschieden. Ja, es ist so. Das ist doch alles ganz einfach. Wir könnten über dieses Thema ganz sachlich reden. Ohne Aufregung.“ (Video 26:20)

Ich beschrieb den Unterschied zwischen der totalitären Ideologie Politischer Islam und der spirituellen Religion Islam:

„Es geht heute nicht um Religionen, es geht um den Politischen Islam. Schauen Sie her, wir, wir kümmern uns um den Politischen Islam, das ist eine Ideologie in der Religion, die aber viel Unheil verursacht. Der Politische Islam ist verantwortlich für Terror, es gibt dutzende von islamischen Terrorbanden.“ (Video Teil 2 4:01)

„Wir klären über den Politischen Islam auf und der hat mit Religion nichts zu tun, weil es eine weltliche Ideologie ist, die ein Gesetzessystem hat, was das Leben der Menschen regelt und was auch feindselige Befehle gegenüber Andersgläubigen hat und das ist die Quelle für Terror.“ (Video Teil 2 7:17)

Ich beschrieb, dass die Gefahren des Politischen Islams von vielen erkannt werden – auch von modern eingestellten Moslems:

„All die, die die Gefahr des Politischen Islams erkannt haben und es ist egal, ob man Rechts ist, Links ist oder Mitte, egal ob man Moslem ist oder Christ oder Jude, Buddhist, Hindu oder Atheist oder Agnostiker, alles eine Gemeinschaft, die erkannt haben wo die Gefahren liegen und wir wollen die Gefahren rechtzeitig entschärfen, Freunde, rechtzeitig. Und da ist die gesamte Gesellschaft betroffen. Und viele modern eingestellte Moslems, die sagen uns, wir wollen natürlich in dieser freien Gesellschaft leben, mit dem Grundgesetz, die freieste Gesellschaft, die man sich vorstellen kann und nicht wie in den islamischen Ländern wo sie herkommen, wo eben Unterdrückung ist, wo andere Meinungen im Gefängnis landen, ja wo grausame Körperstrafen sind, nach der Scharia. Das wollen wir alles nicht und es kommt langsam Zug um Zug.“ (Video 32:18)

Den Politischen Islam grenzte ich ganz klar von den spirituellen Bestandteilen der Religion Islam ab:

„Thilo Sarrazin sagt: ‚Der Islam ist eine Gewaltideologie im Gewand einer Religion‘. Wir präzisieren das, der Politische Islam. Das meint er mit im Gewand einer Religion. Diese Gewaltideologie ist der Politische Islam und wissen Sie was? Wir haben nichts gegen Religionen, sie können an Allah glauben, sie können in Moscheen gehen, aufs Paradies hoffen, aber ohne den Politischen Islam. Ohne die Hetze gegen alle Andersgläubigen. Ohne die Gewalt, den Dschihad, die Frauenunterdrückung, den Hass auf Juden, Homosexuelle.“ (Video 16:05)

Soll das etwa „zu Hass aufstacheln“ sein? Und jemand, der so spricht, soll sechs Monate ins Gefängnis geworfen werden? Wir haben es ganz offensichtlich mit einer subjektiven Verdrehung der Tatsachen zu tun. Dann steht im Urteil von Richter Engel weiter:

„Im weiteren Verlauf seiner Rede trat der Angeklagte mit einer Frau aus dem Publikum in eine lautstarke Diskussion ein“

Es handelte sich vielmehr um eine ganz ruhige Unterhaltung mit einer offensichtlich modern eingestellten Moslemin, die sich als Rechtsanwältin vorstellte. Dabei erklärte ich ihr mit Engelszungen die Gefahr des Politischen Islams mitsamt seiner grundgesetzwidrigen Scharia, was sie ja auch als Rechtsanwältin betrifft, und sagte ihr am Ende des 20-minütigen Gespräches:

„Herzlichen Dank, dass Sie mitdiskutiert haben, und das ist, was wir brauchen. Diskussion, ja, Austausch, dass dieses Thema weitergetragen wird. Herzlichen Dank, schönen Tag noch und ich hoffe, dass Sie keine weiteren Anfeindungen bekommen, von irgendwelchen rassistischen Arschlöchern. Weil Sie sind als Rechtsanwältin ein wertvoller, ein wertvoller Bestandteil unserer Gesellschaft und das ist unsere feste Überzeugung. Es ist nicht wichtig, wie ein Mensch aussieht oder wo er herkommt, es ist wichtig, was er denkt, was er sagt, wie er sich verhält.“ (Video 1:40:43)

Aber Richter Engel, der mich eiskalt in den Knast stecken möchte, schreibt in seiner Urteils-„Begründung“, dass ich mich „abfällig“ über Muslime geäußert und gegen sie „gehetzt“ hätte.

Susanne Zeller-Hirzel, mit der wir am 7. Juli 2012 die Weiße Rose wiedergegründet haben, klärte auch über eine totalitäre Ideologie auf und wurde deswegen bei den Nazis ebenfalls ins Gefängnis gesteckt – aber nur fünf Monate. Sie prophezeite in einem Interview im Jahre 2009 [17]:

„Kritiker der NS-Ideologie wurden damals gleich eingesperrt. Noch sind wir noch nicht an diesem Punkt angelangt. Aber wenn wir nichts unternehmen, wird es wieder dazu kommen. Dann sperren sie die Islamkritiker ein.“

[18]

Jetzt, 13 Jahre später, sind wir soweit. Richter Engel vom Amtsgericht Hamburg will einen Kritiker des Politischen Islams für sechs Monate einsperren.

In den nächsten Wochen werden wir noch ausführlich über dieses Skandal-Urteil und die beanstandeten sechs Redepassagen in ihrem Zusammenhang berichten. Zudem die dazugehörigen Fakten präsentieren. Wir machen alles öffentlich, so dass nichts hinter den Mauern des Hamburger Amtsgerichtes versteckt bleibt.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [7] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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„Politik Spezial“: Hintergründe zum Skandal-Urteil von Hamburg

geschrieben von byzanz am in BPE,Islam,Islamaufklärung,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Video | 84 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Die Sendung „Politik Spezial“ wurde vom leider viel zu früh verstorbenen Markus Gärtner (PI-NEWS berichtete) [19] gestaltet. Redakteur Helmut Reinhardt, der die Arbeit in seinem Sinne fortführt, besprach mit mir in einem Video (oben) das Skandal-Urteil vom Amtsgericht Hamburg, das eine Art Zeitenwende bedeutet.

In regelrechter Willkür wird der Gummiparagraph §130 StGB [20] benutzt, um wohl aus ideologischer Gesinnung heraus einen faktisch argumentierenden Kritiker des Politischen Islams mit dem absurden Vorwurf angeblicher „Volksverhetzung“ zum Schweigen zu bringen.

Es passt nahtlos in diese Zeit, in der Innenministerin Nancy Faeser die Expertenarbeit am Politischen Islamismus per Federstrich beendet [21] und fast jeder radikal-islamische Terrorist als rein „psychisch Gestörter“ klassifiziert wird, um das „I“-Wort möglichst aus dem kritischen Kontext verschwinden lassen zu können. Man tut von Regierungsseite so, als ob es dieses massive Problem überhaupt nicht gebe. Indem man nun die Kritiker aus dem Weg zu räumen versucht, glaubt man wohl, das Problem „gelöst“ zu haben.

Ich habe unterdessen bereits am vergangenen Donnerstag das schriftliche Urteil des jungen Richters Engel (auf Probe) vom Amtsgericht Hamburg erhalten. Dieses wurde nur eine Woche (!) nach der Verhandlung abgeschickt. Das erweckt den Eindruck, als ob das Ergebnis bereits vor der Gerichtsverhandlung am 7. September festgestanden habe. Die höchst merkwürdigen Umstände vor der Urteilsverkündung – so schickte der Richter alle Zuschauer und Beteiligten aus dem Gerichtssaal, um nur fünf Minuten später, wie umgewandelt, das abstruse Hafturteil zu sprechen – deuten darauf hin, dass in Hamburg ein übergeordnetes Interesse an der Wegsperrung eines unerwünschten Kritikers vorliegt.

Offensichtlich passt es gewissen Personen nicht, dass ich Hamburg als das Terrornest von 9/11 [22] beschreibe, das geradezu eine Wohlfühlzone für drei der vier Terrorpiloten war, denen man auch noch einen islamischen „Gebetsraum“ in der TU einrichtete und sie ungestört in Moscheen radikalisieren ließ. Der damalige Innensenator, der für dieses unfassbare Wegschauen verantwortlich war und auch ein Jahr nach 9/11 in einer ZDF-Dokumentation abstritt, dass es ein nachweislich vorhandenes Netzwerk an Unterstützern, Finanziers und Logistikern des 9/11-Terrors in Hamburg gab, ist jetzt Bundeskanzler: Olaf Scholz.

Manche stört wohl auch offensichtlich meine Kritik, dass man sich zu dem Quasi-Außenposten der Radikal-Islamischen Republik Iran, dem Islamischen Zentrum Hamburg, überaus wohlwollend verhält.

Es ist auch überaus seltsam, dass ein kritischer Artikel des pakistanischstämmigen Journalisten Shams Ul-Haq, der Hamburg mit einer Vielzahl von radikalen Moscheen und Gebetshäusern als „islamistischen Hotspot“ bezeichnete, so dass er seinen Beitrag am 8.12.2016 in der Hamburger Morgenpost „Islamisten tanzen uns auf der Nase herum“ betitelte, plötzlich aus dem Internet verschwand.

[23]
In der Wayback Machine wurde dieser hervorragende Artikel zum letzten Mal am 31.5.2021 gespeichert [24]. Danach ist er irgendwann, aus welchen Gründen auch immer, gelöscht worden. Vielleicht weil er unangenehme Wahrheiten beschrieb, die den Hamburger verantwortlichen Politikern störend erschienen und möglicherwiese Futter für die beiden Gerichtsprozesse liefert, die dort gegen mich geführt werden?

[25]

Meine Anfrage an die Hamburger Morgenpost vom 4.1.22 zu den Gründen der Löschung blieb jedenfalls bisher unbeantwortet. Ich habe jetzt nochmal nachgehakt und bin gespannt, ob man sich dort weiterhin in Schweigen hüllt.

Auch das gesamte Gerichtsverfahren ist von Beginn an mehr als sonderbar. Ausgelöst wurde es durch eine relativ substanzlose Online-Anzeige einer Person aus Solingen, die mich als „vorbestraften Islamhasser“ diffamierte und behauptete, ich hätte „gegen den Islam gehetzt“.

Anschließend setzte sich die Maschinerie des Polizeiapparates Hamburg in Bewegung: das gesamte Video unserer viereinhalbstündigen Kundgebung [14] vom 8.10.2020 auf dem Gänsemarkt in Hamburg wurde Satz für Satz von einer Beamtin des Landeskriminalamtes protokolliert. Anschließend fertigte sie auf 27 Seiten eine Zusammenfassung jener Bestandteile an, die aus ihrer subjektiven Sicht zu beanstanden seien.

Dem hängte sie die Bewertung eines „Referenten für Islamwissenschaft“ an, der auf weiteren 26 Seiten meine Aussagen einordnete. Hierzu verwendete jener allen Ernstes auch den Kampfbegriff „Islamophobie“, den Ayatollah Khomeini in den 80er Jahren einführte, um völlig legitime Kritik am Islam als „krankhafte Angst“ verunglimpfen und damit ausschalten zu können. Auch hier zeigt sich wieder die geistige Nähe, die in Hamburg ganz offensichtlich zur Islamischen Republik Iran besteht. Dazu benutzte dieser Referent auch noch die Begriffe „Muslim:innenfeindlichkeit“, „Muslim:innenkritik“ und „Islamfeindlichkeit“, was verdeutlicht, dass er meine faktisch begründete Kritik am Politischen Islam ganz offen sichtlich aus linksideologischen Motiven diskreditieren will.

Von diesem „Referenten“, der auch noch „Dozent für interkulturelle Bildung und Kommunikation sowie Migration“ ist, gibt es keine einzige wissenschaftliche Abhandlung zum Islam. Man findet von ihm hauptsächlich Vorträge im Zusammenhang mit der Migration aus islamischen Ländern, beispielweise einen Vortrag [26] vom 12.9.2019 bei der „Flüchtlingsinitiative Reinbeck“ mit dem Titel „Familien- und Rollenbilder im Islam“, in dem er „unterschiedliche Herausforderungen für Geflüchtete und auch für unsere multi- und transkulturelle Aufnahmegesellschaft“ beschreibt.

Er scheint mit diesem Thema auf Tournee zu sein. Bei der Veranstaltung am 25.4.2019 in Friedrichstadt heißt es im Ankündigungstext [27]:

Die Migration von muslimischen Familien und einzelnen Männern unterschiedlichen Alters hat in den letzten Jahren phasenweise ganz unterschiedliche Herausforderungen an die Neubürger und an die Aufnahmegesellschaft gerichtet.

An den Formulierungen wie „Neubürger“ und „Herausforderungen für unsere multi- und transkulturelle Aufnahmegesellschaft“ merkt man unmissverständlich, wie dieser Referent tickt. Und so jemand wird engagiert, um meine Kritik am Politischen Islam zu bewerten.

Dazu versucht dieser Referent, dem Islam auch feministische Initiativen andichten zu können, wie beispielweise bei einem Online-Vortrag am 8.3.2021 [28]: „Jede Generation muslimischer Frauen bringt neue inspirierende Protagonistinnen hervor“.

Ich widerlegte alle konstruierten Vorwürfe in einem 94-seitigen faktisch begründeten Schriftsatz, in dem auch noch eine Bewertung des bekannten Islamwissenschaftlers Prof. Dr. Tilman Nagel [29] enthalten ist, der mit 15 wissenschaftlichen Büchern über den Islam als Koryphäe bekannt ist.

Daraufhin dampfte die Staatsanwaltschaft Hamburg die Masse der Vorwürfe in sechs verkürzt wiedergegebene Redepassagen ein, mit denen man mir eine angebliche „Volksverhetzung“ unterstellen möchte. Dies widerlegte ich wiederum in einem 24-seitigen Schriftstück, das aber einfach ignoriert wurde. So kam es zu dieser mittlerweile berühmt-berüchtigten Verhandlung mit dem jungen Richter (zur Probe) Engel.

Ich werde weiter all diese höchst seltsamen Vorgänge in Hamburg öffentlich machen und auch die mir unterstellte angebliche „Volksverhetzung“ in einer Staffel von Videodokumentationen widerlegen, indem ich alles mir Vorgeworfene Satz für Satz faktisch begründe. Es gilt jetzt, alle Hebel in Bewegung zu setzen – auch was die juristische Seite betrifft – um dieses Unrechtsurteil zu korrigieren. Dabei geht es nicht primär um meine Person, sondern um die Kritik am Politischen Islam insgesamt und alle Bürger, die sich jetzt und in Zukunft zu diesem Themenbereich öffentlich kritisch äußern.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [7] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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Merkel ehrte Augsburger Richterin für Beratung abgelehnter Asylbewerber

geschrieben von byzanz am in BPE,Islam,Islamaufklärung,Justiz,Justiz,Scharia,Video | 20 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Die junge Richterin Teresa Freutsmiedl, die mich in dem politischen Schauprozess von Augsburg, dem weltweit ersten Gerichtsverfahren zum Politischen Islam, zu sieben Monaten Gefängnis [8] auf Bewährung verurteilte, ohne die Fakten zum Politischen Islam zur Kenntnis zu nehmen, ohne die Auswirkungen dieser totalitären politischen Ideologie auf die Realität zu registrieren und ohne meine ständigen Differenzierungen zu friedlich und demokratisch eingestellten Moslems zu berücksichtigen, hat eine äußerst bezeichnende Vergangenheit.

Teresa Freutsmiedl arbeitete in der Zeit ihres Studiums an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg bei der Law Clinic Augsburg, die sich intensiv für Asylsuchende einsetzte. So informierte Freutsmiedl in Referaten, hier beispielsweise am 25.1.2017 in Aichach [30], was abgelehnte Asylbewerber tun können, wenn ihr Asylverfahren definitiv negativ beendet ist. Also die Entscheidung unanfechtbar wurde und sie eigentlich Deutschland verlassen müssten. Die junge Studentin Freutsmiedl gab Tipps, was man für Rechtsmittel dagegen einlegen kann.

Diese Rechtsberatung im Migrationsrecht bietet die Law Clinic den Asylbewerbern kostenlos an. Teresa Freutsmiedl war für „Soziale Angelegenheiten“ verantwortlich [31] und damit eine von elf leitenden Personen der Law Clinic Augsburg.

Diese Arbeit führte sie ehrenamtlich durch, was ihre tiefe innere Überzeugung dokumentiert. Für ihre Arbeit bekam die Law Clinic im Oktober 2018 eine Förderung von 22.500 € vom Deutschen Akademischen Austauschdienst, im November 2018 den Integrationspreis der Regierung von Schwaben, dazu eine Würdigung von der Alumni-Vereinigung der Juristischen Fakultät und eine großzügige finanzielle Zuwendung der Stadt Augsburg.

Darüber hinaus wurden die Mitarbeiter der Law Clinic für ihren Einsatz – auch für abgelehnte Asylbewerber – am 4. Juni 2019 von Angela Merkel in das Bundeskanzleramt eingeladen [32] und mit ca. 140 anderen ehrenamtlichen „Flüchtlingshelfer*innen“ geehrt. Die Auszeichnung für die Law Clinic Augsburg nahm zwar Freutsmiedl nicht persönlich entgegen, sondern jemand anders stellvertretend, aber natürlich galt diese Ehrung von der „Der-Islam-gehört-zu-Deutschland“-Kanzlerin auch ihr.

Juristische Tipps für definitiv abgelehnte Asylbewerber

Freutsmiedl gab also Asylbewerbern, die sich laut deutscher Rechtssprechung illegal in unserem Land befinden, juristische Tipps, wie sie sich gegen die Abschiebung wehren können. Auf dass sie möglichst alle in Deutschland bleiben können.

Jemand mit so einer Geisteshaltung muss natürlich empört sein, wenn ein Kritiker des Politischen Islams wie ich damit auch Teile ihres aus ihrer Sicht absolut schützenswerten Klientels kritisiert. Damit ist eigentlich ein unvermeidbarer Interessenskonflikt gegeben.

Wäre dies vor der Gerichtsverhandlung bekannt gewesen, hätten mein Anwalt und ich einen Antrag wegen Befangenheit gestellt. Ihre persönliche Einstellung wird durch diese Aktivitäten klar. Wie empört muss sie innerlich mir gegenüber gewesen sein. Das drückte sich auch durch ihr Verhalten im Gerichtsaal aus.

Es wird immer deutlicher, dass das Urteil in diesem Prozess wohl schon von vornherein feststand. Ihre ständigen Blicke zum Austausch mit dem ebenfalls relativ jungen Staatsanwalt, ihr schnelles Urteil nach den Plädoyees, nachdem sie nur kurz auf ihrem Zettel etwas notierte, das fast identisch war mit dem, was der Staatsanwalt forderte, zeigt, dass hier wohl ein abgekartetes Spiel in enger Absprache zwischen Staatsanwalt und Richterin ablief.

[33]

Ich hatte während der Verhandlung das Gefühl, dass ich genausogut mit einer Wand reden könnte, so sinnlos war das Argumentieren und Faktendarlegen gegenüber einer Richterin, die total abblockte. So bügelte sie auch unseren Beweisantrag ab, ein Video mit all meinen differenzierenden Aussagen von der Augsburger Kundgebung vorzuführen, was den freundlichen und versöhnlichen Charakter dieser Veranstaltung gezeigt hätte.

Solidarität unter Islamkritikern

Der Islam-Experte Irfan Peci hat an diesem 22. März, kurz nach dem Ende dieses unwürdigen Schaupiels, bei Pegida in Dresden eine Rede gehalten, in der er auch auf diesen Schauprozess einging (PI-NEWS berichtete am Sonntag [34]).

Solidarität unter Islamkritikern ist jetzt enorm wichtig. Wie auch dieser Facebook-Post [35] des Filmproduzenten Imad Karim:

Ein Mann wie Michael Stürzenberger, den ich persönlich kenne und schätze, ein Mann, der sich stets gegen jegliche radikale Strömung, sowohl in Politik als auch in zwischenmenschlichen Beziehungen gestellt hat, wird nun im Strafregister als „Vorbestrafter“ aufgeführt. Sein „Verbrechen“: Er hat den politischen Islam öffentlich kritisiert.

[36]

Es geht jetzt schlicht und ergreifend darum, ob die Justiz künftig die Spielräume der Islamkritik immer weiter einengen kann. Es steht viel auf dem Spiel, daher ist auch das Berufungsverfahren zu diesem Skandal-Urteil immens wichtig. Alle Kritiker des Politischen Islams versuchen nach bestem Wissen und Gewissen dazu beizutragen, dass das deutsche Volk künftig vor der ungeheuren Bedrohung durch die brandgefährlichen Bestandteile dieser politischen Ideologie geschützt wird.

Momentan ist das Volk dieser realen Gefahr, die täglich überall in verschiedenster Form zuschlagen kann, relativ schutzlos ausgeliefert. Genau die Gefahren, die ich bei der Kundgebung in Augsburg am 24. Oktober 2020 in der von Richterin Freutsmiedl beanstandeten Passage ansprach: Terrorattacken, Gewalttaten, Vergewaltigungen, langfristig Machtübernahme.

Auf die Beweisführung des direkten Zusammenhangs dieser Gewalttaten mit den ideologischen Gesetzmäßigkeiten des Politischen Islams werde ich in einem gesonderten Video eingehen.

Dass sich meine in Augsburg geäußerte Kritik an die Anhänger des Politischen Islams richtet, die die Anordnungen dieser totalitären politischen Ideologie strafrechtlich relevant ausüben, interessierte Richterin Teresa Freutsmiedl nicht. Ihr ging es ausschließlich darum, dass diesen Personen gegenüber, die sie als Teil der Moslems und somit eines Teil der Bevölkerung ansieht, den Schutz des Volksverhetzungs-Paragraphen 130 [37]zukommen zu lassen. Mit ihrem unfassbaren Urteil [38] stellt sie praktisch indirekt diese Straftäter unter den Schutz der Justiz.

[39]

In meiner Reaktion unmittelbar nach dieser Gerichtsposse fasste ich vor dem Justizgebäude in Augsburg das absurde Geschehen zusammen. Das Video hat bei EWO Live bereits 10.500 Zuschauer [40].

Immer weitere Beschneidung der Meinungsfreiheit durch die Justiz

Wer weiß, was diesen linksdrehenden „Richter*innen“ künftig noch alles einfällt. Nächstes Jahr wird man vielleicht schon ins Gefängnis geworfen, wenn man das I-Wort überhaupt noch in einem kritischen Zusammenhang verwendet.

All das ist möglich. Die juristische Sprachpolizei schnürt die Schlinge immer enger um den Hals von uns Bürgern, die sich – im Gegensatz zu weiten Teilen von Politik, Medien und Justiz – der ungeheuren Gefahr bewusst sind, die sich mitten unter uns ausbreitet.

Für einen bekannten Kritiker des Politischen Islams kann eine Gefängnisstrafe angesichts des dort überproportional vertretenen Klientels die Todesstrafe bedeuten. Tommy Robinson wurde mit dieser Gefahr in England schon konfrontiert. Dies wird mir nun angedroht, damit sie mich endgültig zum Schweigen bringen können.

In Berufungsverhandlung werden Karten neu gemischt

Es wird ihnen nicht gelingen. In der Berufungsverhandlung sitzen neben der Richterin – oder dem Richter – zwei Schöffen. Dort wird dann alles, aber auch wirklich alles faktisch Relevante AUSFÜHRLICHST zur Sprache gebracht. Eine von ihrer Gesinnung durchdrungene tatsachenresistente Richterin ist ein schier unüberwindbares Hindernis. Bei drei Juristen hingegen, zwei davon aus der normal arbeitenden Bevölkerung, ist die Chance größer, dass sich die Einsicht in die Fakten durchsetzt.

Sämtliche meiner Aussagen in der beanstandeten Passage sind Meinungsäußerungen, die ALLESAMT auf Tatsachen beruhen, und somit vollumfänglich von der Meinungsfreiheit in Art. 5 Grundgesetz gedeckt. Dieses Grundgesetz ist das Bollwerk der Bürger gegen den überbordenden Zugriff des Staates.

[41]

Sollte sich dieses Skandal-Urteil in der Berufungsinstanz aber noch einmal wiederholen sollen, dann ist die Bezeichnung “juristische Bananenrepublik“ in Bezug auf den Umgang mit dem Politischen Islam angebracht. Dann gehört die Meinungsfreiheit in diesem Bereich der Vergangenheit an. Dann gehen wir äußerst dunklen Zeiten entgegen, in denen die Scharia mit ihrem Kritikverbot am Islam bereits Teil der deutschen Rechtssprechung geworden ist.

Staatsanwalt wirft völlig unberechtigt „Vorurteile“ und „Pauschalierung“ vor

Zum Schluss noch eine aufschlussreiche Begebenheit, die einen Eindruck vermittelt, mit welch geistiger Einstellung ich in Augsburg konfrontiert war:

Am Ende der beanstandeten Redepassage, die im Gerichtssaal per Video vorgeführt wurde, war ein Moslem zu sehen, der während meines Vortrags mit raschem Schritt auf mich zukam und den ich dabei taxierte. Denn für mich ist es aufgrund vieler leidvoller Erfahrungen mit radikalen Moslems, mit denen ich in den vergangenen 12 Jahren bei Kundgebungen häufig konfrontiert wurde, extrem wichtig, höchst aufmerksam zu sein. Zu oft wurde ich schon angespuckt, mit Steinen beschmissen wie auch in Augsburg, ins Gesicht geschlagen, mit Buttermilch überschüttet, bekam Flaschen an den Kopf geworfen, wurde von hinten gepackt, mit Kopfabschneiden bedroht und zutiefst beleidigt.

Als mir diese Person dann im typisch deutsch-türkischen Slang „Der einzige, der Scheiße labert, sind Sie“ entgegenblaffte, bedankte ich mich für seinen „wertvollen“ Redebeitrag und sprach ihn, auch aufgrund seines Aussehens, zurecht mit „Moslem“ an, dem er auch nicht widersprach. Im Livestream-Video von EWO Live, das bisher knapp 75.000 Zuschauer sahen, ist dies bei Timecode Stunde 2:22:42 festgehalten [42]. Und im Video oben.

Aber der junge Staatsanwalt, der mir in seiner Anklage vorwarf, dass ich durch meine Aussagen „Hass gegen die Bevölkerungsgruppe der Muslime aufstocken“ würde, meinte nach der Video-Vorführung, es würde „tief blicken“ lassen, dass ich diesen jungen Mann als Moslem und nicht etwa auch möglicherweise als Linken eingeschätzt habe.

Der Staatsanwalt sah dadurch offensichtlich seine Falsch-Einschätzung meiner Person, dass ich „pauschal“, „voller Vorurteile“ und „grundlos“ Menschen bewerten würde, bestätigt. Was wohl mit seiner eigenen Gesinnung zusammenhängt. Insgeheim packte er sein eigenes Vorurteil womöglich noch in seine völlig unberechtigte und absurde Strafbemessung drauf und forderte in seinem anschließenden Plädoyer allen Ernstes acht Monate Haft auf eine Bewährungszeit von drei Jahren.

So läuft die Nummer: tatsachenfreie Bewertungen im Sinne der eigenen Einstellung. Solchen im Thema Politischer Islam völlig ahnungslosen, aber gesinnungsreichen Personen ist man im Gerichtssaal ausgeliefert. In solchen Momenten fühlt man ein tiefes Gefühl von Ohnmacht, einer völligen Willkür wehrlos ausgesetzt zu sein.

[43]

Das kommt einer Gesinnungsjustiz nahe, die in ähnlicher Form in der DDR von Richterinnen eines Schlages wie Hilde Benjamin [44] ausgeführt wurde. Ältere DDR-Bürger dürften sich an diesen Namen äußerst unangenehm erinnern. Wir sind beim juristischen Umgang mit der Kritik am Politischen Islam auf dem besten Wege „back in the DDR“ .

Im Mittelalter wurden die Überbringer schlechter Botschaften häufig geköpft. Heute droht man ihnen an, sie ins Gefängnis zu werfen.

Dank an alle Unterstützer

Ich möchte mich zum Schluss ganz herzlich bei den gut 30 Unterstützern bedanken, die sich zu dieser denkwürdigen Gerichtsverhandlung in Augsburg eingefunden hatten. Das Amtsgericht hatte auf meine Video-Ankündigung reagiert und einen größeren Saal reserviert, der aber auch noch nicht ausreichte, denn einige Interessierte mussten auf dem Gang warten, bis wieder ein Platz frei wurde.

[45]Vielleicht wird das Interesse bei der Berufungsverhandlung in Augsburg noch deutlich größer sein. Denn da geht es dann wirklich final um die Zukunft der ungeheuer wichtigen Kritik am Politischen Islam in Deutschland. Scharia oder Grundgesetz, Demokratie oder Diktatur, Freiheit oder Unterwerfung unter eine totalitäre politische Ideologie – das sind dann die existentiell wichtigen Fragen, die wegweisend beantwortet werden müssen.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [7] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [46]

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Deutschlandkurier: Wird Islamkritik demnächst ganz verboten?

geschrieben von byzanz am in Islam,Islamaufklärung,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Video | 55 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Oliver Flesch vom Deutschlandkurier stellt sich wie viele andere Bürger mit gesundem Menschenverstand und wie alle Kritiker des Politischen Islams die Frage, was eine Richterin in Augsburg dazu bewegen könnte, ein solches Skandal-Urteil [8] zu fällen: Ein besorgter Bürger, der vor den Terror-Anschlägen, Gewalttaten, Messer-Attacken, Gruppenvergewaltigungen und Morden von Anhängern des Politischen Islams warnt, dazu permanent zu den vielen friedlichen Moslems ausführlich differenziert, die entweder auch diese gefährlichen Bestandteile des Politischen Islams ablehnen oder sich noch nie damit beschäftigt haben, wird dafür mit Androhung von Gefängnis bestraft (Video des Gespräches oben).

Richterin Teresa Freutsmiedl aus Augsburg ist dieser Meinung. Ihr ist es wichtiger, dass dieser „Teil der Bevölkerung“ – also die gewalttätigen Anhänger des Politischen Islams – vor dem Schüren von „negativen Emotionen“ in Schutz genommen wird. Sie wendet dazu den Gummiparagraphen 130 des Strafgesetzbuches an, mit dem man bei willkürlicher Auslegung jeden Bürger, der vor einer großen Gefahr warnt, der „Störung des öffentlichen Friedens“ bezichtigen und ihm damit eine angebliche „Volksverhetzung“ unterstellen kann. So sollen die Aussprecher einer unbequemen Wahrheit kriminalisiert und letztlich kaltgestellt werden.

Um die Gedankenwelt dieser jungen Richterin zu verstehen, muss man in ihrem Lebenslauf nur ein paar Jahre zurückgehen. 2017 hatte sie, als junge Studentin der juristischen Fakultät in Augsburg, ehrenamtlich bei der „Law Clinic Augsburg“ mitgearbeitet. Dies ist eine Organisation, die eine kostenlose Rechtsberatung im Migrationsrecht anbietet und sich dabei auch um die Belange von abgelehnten Asylbewerbern kümmert.

Teresa Freutsmiedl war in dieser Organisation federführend für den Bereich „soziale Angelegenheiten“. Sie hielt Referate, in denen sie darüber informierte, was ein Asylsuchender tun kann, dessen Asylverfahren definitiv negativ beendet ist. Bei dem die deutschen Behörden also nach eingehender Prüfung die klare Entscheidung getroffen haben, dass er kein berechtigter Asylant ist und diese Entscheidung unanfechtbar geworden ist. Wo dieser in diesem Moment illegale Asylant aufgefordert wird, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb kurzer Zeit zu verlassen.

Freutsmiedl gab diesen illegalen Asylanten Tipps, was sie in dieser Situation tun [30] und welche Rechtsmittel sie noch einlegen können, um dennoch in Deutschland bleiben zu können.

Es ist kein Wunder, dass die „der-Islam-gehört-zu-Deutschland“-Kanzlerin Merkel genau diese Law Clinic Augsburg und damit auch Freutsmiedl für ihr Engagement im Juli 2017 ehrte [31]. Vielleicht sagte sie bei der Verleihung des Preises ja, „alle-Asylanten-gehören-zu-Deutschland“, wer weiß.

In einem Land, in dem ein Bundesinnenminister allen Ernstes von sich geben kann [47], dass „deutsche Dschihadisten unsere Söhne und Töchter sind“, ist alles möglich.

Dazu passt nahtlos, dass die jetzige Innenministerin nur zum Kampf gegen „Rechstextremismus“ bläst, obwohl der Terror des Politischen Islams die quantitativ 40-fach größere Gefahr darstellt [48].

Mit diesem Hintergrund versteht man besser, was im Kopf einer Teresa Freutsmiedl abläuft. Solche Menschen sind in ihrer eigenen Gesinnung gefangen. Sie ist die juristische Fortsetzung der naiven Bahnhofsklatscherinnen, die nicht verstanden haben, dass da nicht nur arme, hilflose, schutzbedürftige, vor Krieg fliehende Mündel ankommen. Ein Kritiker des Politischen Islams bedroht in Freutsmiedls Vorstellungswelt einen Teil dieses Klientels, das sie unbedingt zu schützen gewillt ist. Diesem Kritiker droht sie nun ohne mit der Wimper zu zucken mit dem Gefängnis. Was für einen bekannten Kritiker des Politischen Islams bei der Zusammensetzung des dort anzufindenden „Publikums“ zweifelos auch die Todesstrafe bedeuten kann. Tommy Robinson hat in Großbritannien damit bereits einschlägige Erfahrungen sammeln müssen.

Im Mittelalter wurden Überbringer einer schlechten Botschaft häufig geköpft. Einem Galileo Galilei, der mit dem Aussprechen naturwissenschaftlicher Fakten das damalige Weltbild bedrohte, wurde von einem Inquisitionsgericht mit dem Scheiterhaufen gedroht. Sophie Scholl und ihre mutigen Mitstreiter wurden vom Blutrichter Freisler ans Schafott geliefert. Hilde Benjamin war hierzu das Äquivalent in der DDR. Auch ihre politischen Schauprozesse [44] vor dem Obersten Gericht endeten häufig mit Todesurteilen.

Dazu passt, dass Susanne Zeller-Hirzel, die damals beste Freundin von Sophie Scholl, mit der ich zusammen mit einigen anderen Islamkritikern am 7.7.2012 die Weiße Rose wiedergründete [49], schon 2009 vorhersagte [50]:

„Kritiker der NS-Ideologie wurden damals gleich eingesperrt. Noch sind wir noch nicht an diesem Punkt angelangt. Aber wenn wir nichts unternehmen, wird es wieder dazu kommen. Dann sperren sie die Islamkritiker ein.“

Jetzt ist es kurz davor. Es wird ganz konkret damit gedroht. Ein Sprichwort sagt:

„Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.“

Wir bleiben aber genau an dem Platz, an dem wir uns befinden. Wir wanken nicht, wir fliehen nicht und wir lassen uns auch nicht einschüchtern. Das alte sozialistische Prinzip

„Bestrafe einen, erziehe hundert“

wirkt bei uns nicht. Wir Kritiker des Politischen Islams stehen in ganz Europa solidarisch zusammen. Der „Islamistenjäger“ und ausgewiesene Kenner des Politischen Islams aus seinem Innersten heraus, Irfan Peci, hat es am Tag des Skandal-Urteils in Dresden bei Pegida sehr schön formuliert [51] (ab Minute 14:30):

„Das, wofür Stürzenberger verurteilt wurde, werde ich nach wie vor in aller Öffentlichkeit wiederholen, koste es, was es wolle. Weder werde ich mich von irgendwelchen Gerichten noch irgendwelchen Urteilen davon abbringen lassen oder einschüchtern lassen.“

Wir sprechen die Wahrheit immer und immer wieder aus. Noch sind wir nicht in den dunklen Zeiten von National-Sozialismus und International-Sozialismus angelangt. Aber durch solche unfassbaren Skandal-Urteile von Augsburg sind wir auf dem Weg dahin.

Diese Teresa Freutsmiedl ist das Pendant zu Sonja Birkhofer-Hoffmann, die mich am 17.8.2017 zu sechs Monaten Haft [52] auf Bewährung verurteilte, da ich den historischen Pakt zwischen National-Sozialisten und Funktionären des Politischen Islams mit einem historischen Bild thematisierte und aufgrund unumstößlicher Fakten sagte, dass der Islam eine faschistische Ideologie ist.

Der Kripobeamte Fisch, der dieses Gerichtsverfahren initiierte, ist das Pendant zu dem Kripobeamten A., der das Gleiche jetzt in Augsburg durchzog. Er behauptete bei seiner Beurteilung des von mir in Augsburg Gesagten fälschlicherweise, dass ich „nicht differenziert“ und „die Bevölkerungsgruppe der Muslime pauschal genannt“ hätte. Durch diese auf klar wahrheitswidrigen Behauptungen basierende Beurteilung des Kripobeamten A. wurde dieses Verfahren überhaupt erst losgetreten.

Richterin Freutsmiedl versuchte, diese Anklage trotzdem irgendwie aufrechtzuerhalten und erfand, dass mit der Kritik am Politischen Islam eine Teilmenge der Moslems der „Volksverhetzung“ ausgesetzt sei. Damit nimmt sie also indirekt die Straftäter dieser politischen totalitären Ideologie in Schutz.

2017 wurde nach umfangreichen internationalen Protesten, unter anderem bei einer Konferenz im tschechischen Parlament [53], im polnischen Hauptfernsehen [54], bei der OSZE [55] in Warschau, beim Europarat [56] auf Antrag der Polnischen Regierung, bei einer Konferenz in Washington [57] unter Teilnahme einer Vertreterin der deutschen Botschaft, in deutschen Medien [58] und in dutzenden Internetartikeln weltweit, nach nur drei Monaten, am 5.12.2017 das Skandal-Urteil von Sonja Birkhoder-Hoffman in allen Punkten zurückgenommen und ich erhielt einen Freispruch erster Klasse [59], gegen den die Staatsanwaltschaft München auch nicht in Revision ging. Im Urteil des Landgerichtes München steht:

„Der Angeklagte ist auf Grund seines Studiums des Islams zu der Überzeugung gelangt, dass der Islam faschistisch ist. Es sei auch nicht ,,nur“ ein Religionsbekenntnis, sondern eine allgemeine politische Ideologie. Der Angeklagte hat damit in seinem Artikel seine Meinung über den Islam kundgetan unter Verwendung einer entsprechenden Bezeichnung aus dem politischen Wortschatz.“

Mittlerweile hat sich für diese politische Ideologie der Begriff „Politischer Islam“ etabliert. Aber Teresa Freutsmiedl will selbst das kriminalisieren. Wenn das durchgehen sollte, dann sind künftig Kritiker des Politischen Islams einer absoluten juristischen Willkür ausgesetzt. Denn dann wird es einfach so weitergehen mit dem Einschnüren der Meinungsfreiheit. Am Endpunkt dieser Entwicklung wird man das „I“-Wort gar nicht mehr in einem kritischen Zusammenhang erwähnen dürfen, sonst landet man im Knast.

Damit hat dann die Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) das erreicht, was sie seit Jahren durch enormen Druck auf die EU [60] erreichen will: Das Kritikverbot am Islam [61], das Bestandteil der Scharia ist und in den 57 islamischen Ländern auch mehr oder weniger intensiv durchgesetzt wird.

Henryk M. Broder sagte bei einer Veranstaltung [62] im Wiener Regierungsbezirk am 13. Februar 2019, an der auch der damalige österreichische Vizekanzler teilnahm und ich die große Freude hatte, ebenfalls anwesend zu sein, äußerst trefflich:

„Deutschland ist ein Irrenhaus. Wenn man Deutschland überdachen könnte, wäre es eine geschlossene Anstalt.“

Die irren Entwicklungen der letzten Jahre, die Broder anspricht, gilt es wieder zu korrigieren. Dafür stehen wir. Unerschütterlich, unbeugsam, beharrlich und konsequent.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [7] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [46]

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Michael Mannheimer, Islamkritiker der ersten Stunde, ist tot

geschrieben von byzanz am in Islamaufklärung,Zeitgeschichte | 75 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Der Islamkritiker Michael Mannheimer ist am 13. März völlig überraschend und leider viel zu früh mit 67 Jahren gestorben. Er litt an Herzproblemen, die durch die Einnahme von Psychopharmaka verstärkt wurden, und starb schließlich an einem Herzinfakt, wie seine Schwester mitteilt.

Sämtliche Gerüchte von „Giftmord“ oder Spekulationen über finstere Aktionen von Mossad, CIA oder sonstigen Geheimdiensten sind allesamt aus dem Bereich unhaltbare Gedankenspiele, Phantasiemärchen und Fake News.

Mannheimer, der mit Klarnamen Karl-Michael Merkle hieß, lebte an einem lange geheim gehaltenen Ort in Asien und war dort völlig unbehelligt. Jetzt, da er tot ist, kann man es mitteilen: es war Kambodscha.

Vor drei Jahren hatte er mir einmal per email berichtet, dass die medizische Versorgung dort schlecht sei. So habe er sich sogar selber einen Zahn ziehen müssen, wobei er von einem befreundeten Zahnarzt aus Deutschland per Skype Anleitungen erhalten habe.

Michael Mannheimer war in den Jahren 2011-2015 ein wertvoller Mitstreiter [63] in Sachen Islamkritik und wir waren in dieser Zeit bei vielen Aufklärungskundgebungen im In- und Ausland unterwegs. Damals waren wir so etwas wie Brüder im Geiste.


Beispielsweise am 31.3.2012 beim Counter Jihad in Aarhus [64], einer höchst denkwürdigen Veranstaltung, die den größten Polizeieinsatz in der Geschichte dieser dänischen Stadt auslöste, unter anderem auch mit Hubschrauber-Unterstützung. Über 2000 zum Teil militante Gegendemonstranten von Antifa und radikalen Moslems hielten die Stadt in Atem. Damals war Michael [65] noch wie wir klar solidarisch mit Israel, der einzigen wirklichen Demokratie im Nahen Osten, und stand an der Seite von Juden, die im Fadenkreuz des Politischen Islams an oberster Stelle stehen.


Im gleichen Jahr gründeten wir gemeinsam mit der damals besten Freundin von Sophie Scholl, Susanne Zeller-Hirzel, und Mitstreitern der Bürgerbewegung PAX EUROPA sowie der damaligen Partei „Die Freiheit“ die Widerstandsbewegung Weiße Rose wieder [66]. Da sich unser Kampf gegen jede totalitäre Ideologie richtet, den National-Sozialismus, Sozialismus, Kommunismus und den Politischen Islam.


In diesem kurzen Video-Statement beschreibt Mannheimer am Wiedergründungstag der Weißen Rose am 7.7.2012 aus seiner Sicht die Bedeutung dieser Bewegung für heute:

Wir folgten zusammen mit dem damaligen BPE-Geschäftsführer Conny Axel-Meier den Spuren der heldenhaften Widerstandskämpfer und besuchten den historischen Gerichtssaal in München, wo diese Streiter für Demokratie und Freiheit den Justiz-Schergen des National-Sozialismus schutzlos ausgeliefert waren und sie ans Schafott brachten.


Das BPE-Mitglied Susanne Zeller-Hirzel, die selber der Guillotine nur durch geschicktes Auftreten vor dem Blutrichter Freisler entging und schließlich „nur“ zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurde, sah schon 2009 in einem Interview [50] voraus, dass bald auch Islamkritiker ins Gefängnis geworfen werden, was nach dem Skandal-Urteil von Augsburg [8] am vergangenen Dienstag nun im Jahr 2022 aktuell ist:


Michael und ich zogen auch gemeinsam am 11. Juni 2015 [67] gegen die Stuttgarter Zeitung vor Gericht, da wir von ihr in einem Artikel als „bekannte Neonazis“ verleumdet wurden. Ich bekam vor dem Landgericht Stuttgart Recht, Michael seltsamerweise nicht. Dies könnte bei ihm der Beginn eines inneren Wandels und einer Verhärtung gewesen sein, die ihn dann auf Abwege führte. Damals waren wir beide aber noch auf einem gemeinsamen unbeirrbaren Kurs.

Mannheimers profunde Kenntnisse über Geschichte und den Islam waren für unsere Bewegung sehr förderlich. In seinem Leben hatte er über 80 Länder bereist und verfügte über einen sehr großen Erfahrungsschatz. Leider trennten sich dann ab 2016 unsere Wege und er schlug mehr und mehr eine andere Richtung ein, was ich sehr bedauerte. Nachdem er aufgrund einer Häufung von Strafanzeigen gegen sich den Entschluss fasste, sich dem Zugriff der Justiz zu entziehen, Deutschland zu verlassen und nach Asien auszuwandern, schlitterte er immer mehr in Richtung Verschwörungstheorien ab, was ich beim besten Willen nicht mehr nachvollziehen konnte.

Obwohl er auch PI-NEWS und mich wegen unserer pro-israelischen Grundausrichtung seltsamerweise angriff, hatte ich vor drei Jahren noch einmal einen Mailaustausch mit ihm und er beschrieb sein teils schwieriges Leben in dem fernen Land. Ich hätte aber nie gedacht, dass sein Leben so früh zu Ende gehen könnte.

In Erinnerung an die guten alten Zeiten, ruhe in Frieden, Michael.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [7] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [46]

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Prozess Augsburg: Kritik am Politischen Islam soll juristisch unterbunden werden

geschrieben von byzanz am in BPE,Grundgesetz,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Video | 33 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am Dienstag, den 22. März geht es vor dem Amtsgericht in Augsburg auch um die Zukunft der Islamkritik in Deutschland. Denn in der „Stadt des Religionsfriedens“ wird nun untersucht – zum ersten Mal weltweit – ob die Kritik am Politischen Islam unter Strafe gestellt werden kann.

Wie jeder im Video des Livestreams [9] der BPE-Kundgebung vom 24. Oktober 2020 in Augsburg nachvollziehen kann, das bis jetzt schon knapp 75.000 Zuschauer hat, richtete ich meine Kritik ausschließlich an den Politischen Islam. Und an jene Moslems, die sich mit den Gesetzmäßigkeiten des Politischen Islams auseinandersetzen, diese verinnerlichen und dann auch entsprechend strafrechtlich relevant ausführen.

Die „Argumentationslinie“ der Anklage ist nun, dass sich meine Kritik damit ja gegen einen Teil der Moslems richte und somit auch ein Teil der Bevölkerung im Sinne des § 130 StGB betroffen sei, der die sogenannte „Volksverhetzung“ umfasst.

Das Strafgesetzbuch sieht vor [37], jemanden, der u.a. eine religiöse Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden soll.

Drohung mit Gefängnisstrafe

Falls es also zutreffen SOLLTE, dass ich in Augsburg „zum Hass aufgestachelt“, zu „Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert“ oder diesen Teil der Bevölkerung „beschimpft“, „böswillig verächtlich gemacht“ oder “verleumdet“ hätte, dann würde es wie im Monopoly-Spiel heißen:

„Gehe in das Gefängnis. Begib Dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los.“

Nun, ich habe vor deutschen Gerichten in den vergangenen zwölf Jahren schon einiges erlebt und nehme daher meine Zahnbürste schon mal mit.

Mit einer Geldstrafe kann beim § 130 StGB bestraft werden, wer einen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, der zum Hass gegen eine Gruppe oder gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, wer zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde dieser Gruppen dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden.

Wer einen Eindruck davon bekommen möchte, wie ich meine Kritik in Augsburg ausschließlich an die gefährliche Ideologie des Politischen Islams richtete und wie ich permanent zu denjenigen Moslems differenzierte, die sich darum gar nicht kümmern und daher friedlich leben, muss sich jetzt nicht das gesamte siebeneinhalbstündige Livestream-Video anschauen. Es gibt eine 28-minütige Zusammenfassung [68], in der alles Wesentliche dargestellt ist.

Der Titel: „Weltweit erster Gerichtsprozess zum Politischen Islam in Augsburg – Kurzfassung“. Bisher gibt es erst knapp über 2000 Aufrufe, woraus ich zwei Dinge schließe:

Erstens: Natürlich gibt es momentan Themen, die alles andere überlagern: Den Krieg gegen die Ukraine mit seinen Folgen auch in Deutschland und Corona mit seinen Freiheitsbeschränkungen. Aber beides wird irgendwann vorbei sein.

Die Gefahr des Politischen Islam ist existentiell

Ich kann eines mit absoluter Sicherheit voraussagen: Die existentielle Bedrohung durch den Politischen Islam wird uns leider in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter verfolgen. Bis wir dieses Problem lösen. Das heißt: Die Ideologie in den Griff bekommen. Und auf diesem Wege auch all jene wirklich modern und friedlich eingestellten Moslems mitnehmen, die nicht die Scharia über das Grundgesetz stellen und sich konsequent den Werten der Demokratie und den in Parlamenten verabschiedeten Gesetzen anschließen.

Zweitens: Das relativ niedrige Zuschauerinteresse, auch beim Hauptvideo [69] auf meinem anderen YouTube Kanal Malarich mit bisher nur knapp 4800 Zuschauern, zeigt auf, dass Viele die Bedeutung dieses Gerichtsverfahrens wohl noch nicht vollumfänglich erkannt haben.

Falls die Kritik am Politischen Islam jetzt unter Strafe gestellt werden sollte, würde das eine weitere drastische Einschränkung der Meinungsfreiheit bedeuten. Und künftig wird man dann bald nichts Kritisches mehr über den Islam sagen dürfen, wenn diese juristische Geisterbahnfahrt so weitergehen sollte.

Die Würgeschlinge der Justiz wird sich immer enger um den Hals von Islamkritikern ziehen, selbst wenn sie völlig berechtigt, faktengestützt und differenziert warnen. Es ist geradezu pervers: Je schlimmer die Auswirkungen dieser Politischen Ideologie in der Realität sichtbar und spürbar werden, desto stärker soll die Kritik daran juristisch unterbunden werden.

Auch Pressefreiheit steht in Augsburg auf dem Spiel

In Augsburg wird aber noch etwas anderes enorm Wichtiges auf dem Spiel stehen: Die Pressefreiheit.

Ein unabhängiger Journalist wurde tatsächlich bereits mit einem Strafbefehl über 2500 Euro überzogen, nur weil er die Kundgebung in Augsburg per Livestream übertrug.

Dieser seltsamen „Logik“ folgend, könnte jeder Kameramann von ARD, ZDF und aller anderen Fernsehsender dafür bestraft werden, wenn er live eine Veranstaltung filmt, auf der eine Äußerung getätigt wird, die auch nur im Verdacht einer angeblichen „Volksverhetzung“ steht.

Wohlgemerkt: Es ist noch gar nicht juristisch geklärt, ob es sich überhaupt um „Volksverhetzung“ handelt, was ich in einigen Sätzen gesagt habe. Und selbst WENN es verurteilt werden würde: Wie kann ein Kameramann dafür verantwortlich gemacht werden, was auf einer Kundgebung live gesagt wird?

Dieser Verhandlung vor dem Amtsgericht in Augsburg kommt also eine elementare Bedeutung in Bezug auf die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland zu.

Bereits 2017 internationaler Protest gegen ein skandalöses Falsch-Urteil

Ich habe schon einmal erlebt, wie mir ein himmelschreiendes Unrecht von einem Kripobeamten, einem Staatsanwalt und einer Richterin zugefügt wurde: Am 18. August 2017 wurde ich am Amtsgericht München wegen der Veröffentlichung eines historischen Fotos des Großmuftis von Jerusalem mit einem seiner Gesinnungsgenossen, dem NSDAP-Gauleiter von Sachsen, zu sechs Monaten Haft [52] auf Bewährung verurteilt. Weil auf dem historischen Bild, das ich in meinem Artikel „Hakenkreuz und Halbmond“ [70] zeigte, das Hakenkreuz des Nazis am Arm zu sehen war.

„Verurteilungs“-Grund: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, strafbar nach § 86 Strafgesetzbuch.

Ein klares Falsch-Urteil, denn selbstverständlich dürfen Journalisten historische Fotos und Videos aus der Nazizeit zu Dokumentationszwecken, für Reportagen und geschichtliche Artikel veröffentlichen, was im §86 StGB [71]auch so festgehalten ist.

Dieser Fall rückte auch in den Fokus deutscher Medien [58] und sorgte nicht nur im Internet weltweit Empörung. Der große polnische Fernsehsender TVP Info zeigte am Abend des 22. August in den Hauptnachrichten eine Reportage [54] über dieses Skandal-Urteil. Die polnische Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ brachte den Fall Anfang September vor den Europarat [56], um über das freie Wort in Deutschland zu diskutieren.

Bei einer OSZE-Konferenz am 11. September 2017 in Warschau wurde über meine ungerechtfertigte Verurteilung öffentlich diskutiert [72].

Ebenso im vollbesetzten Großen Kongress-Saal des Unterhauses des tschechischen Parlaments in Prag, wo am 6. Oktober die Konferenz „Sicherheits-Herausforderungen“ stattfand, zu der ich auch per Video zugeschaltet [53] war.

In Washington wurde am 19. Oktober bei einer Sitzung des Zentrums für Sicherheitspolitik auch über dieses juristische Unrecht gesprochen [57]. Hierbei war eine Repräsentantin der deutschen Botschaft anwesend.

Drei Monate später wurde ich in der Berufungsverhandlung in allen Punkten freigesprochen [73]. Höchst bemerkenswert hierbei: Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte eine noch höhere Strafe [74] als die sechs Monate auf Bewährung von der Erstinstanz gefordert. Da das Urteil „dem Unrechtsgehalt der Tat“ und „der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“ werde. Das lässt tief schließen, was man bei der Staatsanwaltschaft München für finstere Ziele verfolgt. Womit wir wieder bei der Zahnbürste wären.

Übrigens fand damals auch der leitende Redakteur für Zeit- und Kulturgeschichte der Welt, Felix Kellerhoff, die erstinstanzliche Verurteilung von 6 Monaten Haft auf Bewährung noch als gering [75] für den „politischen Aktivisten mit schwerem Schlag nach Rechtsaußen bis hin zum Islamhass“.

Große Bedeutung des Augsburger Prozesses am 22. März

Wir werden sehen, was in Augsburg passiert. Den Damen und Herren des Amtsgerichtes [76] kann man schon einmal empfehlen, dass sie vorsorglich eine größere Räumlichkeit als den bisher vorgesehenen Sitzungssaal 135 im ersten Obergeschoss bereithalten. Ich weiß schon von einigen Interessenten, auch aus dem Ausland, die bereits einen Zug nach Augsburg gebucht haben.

Denn dort steht die Zukunft der Islamkritik nicht nur Deutschlands, sondern möglicherweise ganz Westeuropas auf dem Spiel. Falls es tatsächlich eine Verurteilung geben sollte und falls dies dann als juristisches Vorbild länderübergreifend übernommen werden sollte.

Die Funktionäre des Politischen Islams dürften sich dann ins Fäustchen lachen und ihre Unterwanderung des Kontinentes noch intensiver vorantreiben. Denn die Festung Europa, die es jahrhundertelang verstand, sich gegen die Angriffe des Politischen Islams erfolgreich zur Wehr zu setzen, ist jetzt von innen heraus so langsam sturmreif geschossen. Auch durch die freiwillige Unterwerfung der Gutmenschen in Politik und Justiz im Namen grenzenloser Toleranz, falsch verstandener Willkommenskultur, totaler Selbstverleugnung und geradezu suizidaler Selbstgeißelung. Auf der Strecke bleiben Freiheit, Demokratie, unser Grundgesetz und unsere freie Art zu leben.

Im Jahre 1555 wurde in Augsburg der erste Religionsfrieden [77] geschlossen. Fast ein halbes Jahrtausend später wird in Augsburg vielleicht der juristische Todesstoß für die Islamkritik gesetzt. Womit dann bereits indirekt Teile der Scharia ins Strafrecht übernommen worden wären.

Wir werden uns dagegen mit der Kraft der Argumente, Fakten und Tatsachen zur Wehr setzen. Wenn nötig, durch alle Instanzen.


Die Bürgerbewegung PAX EUROPA (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [12].

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Keine Islamkritik an deutschen Universitäten

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung,Islamisierung Deutschlands,Video | 31 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am 1. März luden die an der Goethe-Uni Frankfurt aktiven Professorengruppen „Universitas“ und „Ratio“ zu einer Online-Veranstaltung [78] ein. Es wurde diskutiert, ob manche Themen für Forschung und Lehre inzwischen tabu sind [79].

Professorin Susanne Schröter, die Leiterin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam und Professorin am Institut für Ethnologie, berichtete laut Frankfurter Allgemeine Zeitung [80], dass die politische Haltung eines Nachwuchsforschers mittlerweile eine große Rolle für seine Karriere spiele.

Sie selbst werde von manchen Linken an Universitäten als angebliche „Rassistin“ diffamiert, weil sie sich kritisch über das moslemische Kopftuch äußert und Zusammenhänge zwischen Integration und kultureller Prägung untersucht. Professorin Schröter prangerte die Auswüchse der „Cancel Culture“ an, die politisch oder moralisch nicht genehme Positionen von den Unis verbannen wolle.

So berichtete sie von Doktoranden, deren Dissertationen nicht abgenommen worden seien, weil sie die „falschen“ Themen behandelt hätten. Zum Beispiel „Ehrenmorde“. Sie wisse auch von Studenten, die selbstgewählte Projekte für ihre Bachelor- oder Masterarbeit nicht hätten verwirklichen können: Den Betreuern seien die Vorhaben zu „heiß“ gewesen. Für ihr eigenes Fach gelte:

„Wenn ein Ethnologe über Islamismus arbeitet, ist seine Karriere beendet.“

Professorin Schröter sieht in solchen Tendenzen, egal aus welcher politischen Richtung sie kommen, eine Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit.

Der Politikwissenschaftler und Publizist Hamed Abdel-Samad meldete schon 2016 [81], dass es ihm die Universitäten in Augsburg und die Ludwig-Maximilians-Universität in München nicht gestatteten [82], eine Diskussionsveranstaltung über den Politischen Islam durchzuführen und seine Forschungsergebnisse über den Koran zu präsentieren. Hamed Abdel-Samad sagte:

„Die Uni Augsburg, die mich einst als Muster-Muslim mit Preisen geehrt hat, verweigert mir nun eine kritische Diskussion über den Koran. Die Uni München, die mir einst zutraute, deutschen und ausländischen Studierenden über die islamische Geschichte zu unterrichten, lehnt es jetzt ab, dass ich die Ergebnisse meiner Forschung zum Koran in einem offenen Dialog mit Studierenden und Bürgern der Stadt diskutiere.“

Da diese Forschungsergebnisse islamkritisch sind, und das ist an deutschen Universitäten ganz offensichtlich unerwünscht. Hamed Abdel-Samad sieht auch eine besorgniserregende Entwicklung der Meinungsfreiheit in Deutschland:

„Unis, Intellektuelle, Islamfunktionäre und Politiker der Parteien der Mitte weigern sich, sich einer ehrlichen und offenen Debatte über den Islam zu stellen. Und dann jammern sie alle, dass diese Debatte am rechten Rand geführt wird!“

Islamkritik wird aber nicht nur an Universitäten bekämpft. Mainstream-Medien geben sich eine Selbstzensur, für Altparteien gilt es als Tabu, den Islam kritisch zu thematisieren, in der Gesellschaft wird man geächtet und ausgeschlossen, wenn man seine Meinung offen äußert, und die Justiz droht einen ins Gefängnis zu werfen [83], selbst wenn man die öffentliche Kritik auf den Politischen Islam begrenzt.

An mir soll wohl ein Exempel statuiert werden, so dass es künftig keiner mehr wagt, sich öffentlich zu äußern. Aber in mir und der Bürgerbewegung PAX EUROPA haben sie sich dafür die Falschen ausgesucht, wenn sie glauben, dass wir uns einschüchtern lassen.


Die Bürgerbewegung PAX EUROPA (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [12].

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Augsburg: Weltweit erster Gerichtsprozess zum Politischen Islam

geschrieben von byzanz am in BPE,Islam,Islamaufklärung,Justiz,Video | 51 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am 22. März findet vor dem Amtsgericht in Augsburg ab 13 Uhr der weltweit erste Gerichtsprozess zum Politischen Islam statt. Es geht um eine Kundgebung der Bürgerbewegung PAX EUROPA, bei der wir am 24. Oktober 2020 auf dem Willy-Brandt-Platz in Augsburg über den Politischen Islam aufklärten.

Schon die Ausgangssituation war höchst aufschlussreich. Es war die erste von über 400 von uns durchgeführten öffentlichen Kundgebungen in ganz Deutschland, bei der wir durch ein Absperrgitter komplett eingekesselt waren. Der Einsatzleiter der Polizei ließ uns rundherum komplett mit Gittern isolieren. Er weigerte sich, uns auch nur einen kleinen Zugang für interessierte Bürger zu öffnen.

Ebenfalls bezeichnend ist, dass der Einsatzleiter vor dem Absperrgitter drei Einsatzbeamte aufstellen ließ, ganz offensichtlich, um optisch eine abschreckende Wirkung auf mögliche interessierte Bürger auszuüben.

Es war uns aufgrund der damaligen Corona-Verordnungen auch verboten, Flyer in die Hand zu nehmen und am Absperrgitter den Bürgern zu übergeben. So wären wir komplett vom Kontakt mit interessierten Bürgern abgekapselt gewesen. Die unsägliche Diskussion über den selbstverständlichen Zugang gipfelte in der Bemerkung des Einsatzleiters, dass ja „sowieso keiner kommen“ würde.

Man darf sich durch Ungerechtigkeiten und Repressionen seitens der exekutiven Staatsgewalt niemals einschüchtern lassen. Man muss nur konsequent und hartnäckig um Gerechtigkeit kämpfen, dann setzt man sich, früher oder später, auch durch. Wir mussten zwar eine gute Viertelstunde mit dem Einsatzleiter diskutieren, damit uns das selbstverständliche Recht gewährt wird, die Bürger zu uns lassen zu kommen, aber letzten Endes setzten wir uns durch.

Das war aber nur der Auftakt. Es waren zwei Kripobeamte des Staatsschutzes anwesend, die ganz offensichtlich dazu geschickt wurden, irgend etwas zu finden, was man mir anlasten könnte. Die übliche vermeintliche „Beleidigung einer Religionsgemeinschaft“ oder auch „pauschale Verunglimpfungen“ von Moslems. Da die Kundgebung im Augsburg von einem Journalisten von EWO Live komplett gestreamt wurde [9] (bisher knapp 75.000 Zuschauer), kann man sich davon überzeugen, dass erstens über den Politischen Islam aufgeklärt und zweitens permanent zu den Moslems differenziert wurde. Dies ist in dem Video oben schlüssig dokumentiert.

Die Kritik der Bürgerbewegung PAX EUROPA richtet sich nicht gegen Moslems, nicht gegen Menschen, sondern gegen die Ideologie des Politischen Islams. Dazu haben wir auch ein großes A0-Plakat, das sind 1m20 auf 85 Zentimeter, das auch in Augsburg auf unserer Kundgebungsfläche in der ersten Reihe für jeden deutlich sichtbar stand.

[84]

Der Zuspruch von moslemischer Seite kam auch in Augsburg. Aus der Schweiz reisten extra zwei Brüder in einer 4 ½ stündigen Autofahrt an, einer der beiden ein modern eingestellter Moslem, der andere zum Christentum konvertiert, unterstützten unsere Aufklärungsarbeit und sprachen auch über Mikrofon zu dem Publikum.

[85]

Bei der Kundgebung erklärten wir weiter den wichtigen Unterschied zwischen dem verfälschenden Begriff „Islamismus“ und dem „Politischen Islam“, der genau kennzeichnet, worin die Gefahr besteht. Zudem stellte ich dar, dass auch meine frühere Partei, die CSU, in ihrem Leitantrag zum Politischen Islam [11] genau diese Gefahren beschreibt. Ich zeigte auf, dass auch Teile der CDU mittlerweile die Gefahr des Politischen Islams erkannt haben.

Was ich am 24. Oktober 2020 in Augsburg beschrieb, ist seit Jahren in Deutschland zu beobachten und hat sich seitdem auch noch intensiviert. Ich habe auch eindeutig klargestellt, dass keinesfalls jeder Moslems so denkt und erst recht nicht so handelt. Aber genau diese entscheidende differenzierende Passage schnitt der Kripobeamte aus seiner Anzeige heraus.

In diesem Video ist alles schlüssig und umfassend belegt. Die faktischen Grundlagen, warum die Ideologie des Politischen Islams zu den beschriebenen Erscheinungen wie Terror, Drohungen, Gewalttaten, Vergewaltigungen, Tötungen mit dem Endziel der Erringung der alleinigen weltlichen Macht mit der Durchsetzung des Scharia-Rechts führt, hatte ich in meiner 21-seitigen Stellungnahme vom 14. Dezember 2020 an den zuständigen Kripobeamten in Augsburg bereits umfassend vorgenommen. Trotzdem leitete dieser Kripobeamte seine Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter, und die eröffnete tatsächlich das Verfahren, weswegen ich jetzt vor das Amtsgericht in Augsburg gezerrt werde.

Und das Allerbeste: Der Journalist, der die Kundgebung in Augsburg per Livestream sendete, bekam bereits einen Strafbefehl über 2500 Euro zugeschickt! Ein filmender Journalist! Der eine Veranstaltung live überträgt! Was hat denn ein filmender Journalist damit zu tun? Er kann unmöglich für etwas verantwortlich gemacht werden, was bei einer Kundgebung gesagt wird, die er live überträgt. Dann könnte jeder ARD- und ZDF-Kameramann angeklagt werden, wenn er von einer Veranstaltung live filmt, bei der sich irgendwelche potentielle verbalen Straftaten ereignen. Völlig absurd.

Letztlich ist ja noch nicht einmal rechtskräftig festgestellt, ob meine Aussagen überhaupt juristisch zu ahnden sind. Aber der Journalist bekommt bereits einen Strafbefehl zugeschickt. Das wirkt wie ein extrem plumper Einschüchterungsversuch und hat mit rechtsstaatlichen Zuständen kaum noch etwas zu tun.

Meine Ausführungen sind allesamt faktisch belegt, damit handelt es sich um freie Meinungsäußerungen, die auf Tatsachen beruhen. Meine Kritik ist an die Ideologie des Politischen Islams gerichtet und an die von ihm radikalisierten Moslems, die seine gefährlichen Bestandteile ausführen, und keinesfalls pauschal gegen alle Moslems, wie mir fälschlicherweise von der Anklage unterstellt wird.

Ich habe auch keineswegs gegen Teile der Bevölkerung „zum Hass aufgestachelt“ oder zu „Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert“, sondern habe vöiig berechtigt vor den gefährlichen Bestandteilen des Politischen Islams gewarnt, die das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft ernsthaft bedrohen.

Bei dieser Kritik habe ich jederzeit und ausführlich zu den friedlichen Moslems differenziert, die sich nicht mit der Ideologie des Politischen Islams auseinandersetzen. Damit handelt es sich bei meinen faktisch begründeten Ausführungen keinesfalls um „Volksverhetzung“.

Es wird sich zeigen, ob am 22. März vor dem Amtsgericht Augsburg ab 13 Uhr noch im rechtsstaatlichen Sinne verhandelt und geurteilt wird. Der betroffene Journalist ist zu diesem Gerichtstermin ebenfalls geladen und wird sich selbstverständlich auch gegen die unfassbare Anschuldigung, die das Presserecht geradezu ad absurdum führt, zur Wehr setzen.


Die Bürgerbewegung PAX EUROPA (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [12].

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