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Reutlingen: Lehrerin unterzieht Schüler einem Islam-Gesinnungstest

Von EUGEN PRINZ | Die Einsendungen der PI-NEWS-Leser zur Artikelserie „Islam-Indoktrination an den Schulen“ haben gezeigt, dass im Rahmen des katholischen und evangelischen Religionsunterrichts der Islam in einer Ausführlichkeit behandelt wird, die weit über das hinaus geht, was ein Schüler zu diesem Thema wissen muss. Zudem werden grundsätzlich alle Aspekte des Islams, die mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und unseren Wertevorstellungen nicht vereinbar sind, schamhaft verschwiegen.

Der Autor glaubte nach den zahlreichen Einsendungen der PI-NEWS-Leser nun schon so ziemlich alles gesehen zu haben. Zu diesem Zeitpunkt kannte er die Klassenarbeit aus der 4. Jahrgangsstufe der Uhlandschule in der Gemeinde Wannweil, Kreis Reutlingen (Baden-Württemberg) noch nicht. Diese setzte fürwahr neue Maßstäbe, was die Unverfrorenheit betrifft, mit der an den Schulen die Kinder auf die gewünschte politisch-/gesellschaftliche Linie gebracht werden.

Das Dokument übersandte ein erboster Vater mit der Bemerkung: „Hier der Gesinnungstest aus der Uhlandschule in Wannweil. Unglaublich, aber wahr!“ Und da hat er Recht.

Evangelische Religionslehrerin gibt Islamkunde

Natürlich darf auch in der Uhlandschule in Wannweil die Islamkunde im Unterricht nicht fehlen. Unterrichtet wird das Fach von der evangelischen Religionslehrerin Frau D.S..

Dem Lehrplan folgend würzt die Pädagogin ihren Unterricht mit intensiver Islamkunde, natürlich nicht, ohne den Lernerfolg dann auch in Form einer Klassenarbeit abzufragen und zu benoten:

Klassenarbeit zum Thema Islam in der 4. Klasse der Uhlandschule in Wannweil. Aus gegebenem Anlass wurden zum Schutz der Identität des Kindes und der Eltern die Antworten und die Teilnoten verpixelt.

Nach der Islamkunde kommt der Gesinnungstest

Soweit, so schlecht. Das kennen wir ja mittlerweile bereits von anderen Grundschulen zu Genüge. Doch an der Uhlandschule Wannweil geht man noch einen Schritt weiter. Da wird das Islamwissen nicht nur abgefragt und benotet, sondern es wird auf perfide Art und Weise auch noch ausgeforscht, wie es mit der Einstellung des jeweiligen Schülers gegenüber dem Islam bestellt ist:

Ist das nicht praktisch? Auf diese Weise wird neben der Haltung des Schulkindes zum Islam gleich auch noch die diesbezügliche Gesinnung der Familie mit ausgeforscht. Denn eines ist klar: Ein zehnjähriges Kind wird das wiedergeben, was es zuhause zu diesem Thema gehört hat. Auf diese Weise läßt sich bequem feststellen, wo die „Rechten“, „Rassisten“ und „Islamophoben“ zu finden sind. Und um die Beantwortung der Moschee-Frage kommt das Schulkind nicht herum, es sei denn, es nimmt eine schlechtere Note in Kauf.

Eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz

Man sollte davon ausgehen können, dass eine Lehrkraft auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Dass das hier offenbar nicht der Fall ist, zeigt ein Blick in unsere Verfassung:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit (einschließlich der Bekenntnisfreiheit) aus Art. 4  GG lässt sich in einen positiven und einen negativen Schutzbereich [1] untergliedern. Danach wird positiv die Freiheit geschützt, einen Glauben, also eine religiöse Überzeugung oder aber eine Weltanschauung, also eine areligiöse Überzeugung, zu bilden, zu haben, zu äußern und danach zu handeln. In negativer Hinsicht hingegen wird die Freiheit geschützt, einen Glauben oder EINE WELTANSCHAUUNG GERADE NICHT BEKENNEN ZU MÜSSEN, DIESE VERSCHWEIGEN ZU KÖNNEN. 

Jurist: Klarer Verstoß gegen das Grundgesetz

PI-NEWS hat den Vorgang einem Juristen mit verfassungsrechtlicher Kompetenz vorgelegt. Hier ist seine Einschätzung:

„Der Schüler wird indirekt durch die Benotung gezwungen, Bekenntnisse abzulegen, die andere nichts angehen. Damit wird in seine vom Grundgesetz garantierte Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit eingegriffen. Auch ein Zehnjähriger kann bereits beurteilen, dass aus der gesamtgesellschaftlichen Situation heraus jemand, der sich gegen den Bau einer Moschee ausspricht, eine unerwünschte Meinung teilt.“

Als Staatsdienerin, der unser Nachwuchs anvertraut ist, sollte sich die Lehrkraft schnellstmöglich wieder auf den Boden des Grundgesetzes begeben. Indem sie diesen Islam-Gesinnungstest zum Bestandteil einer benoteten Klassenarbeit gemacht hat, sorgte sie dafür, dass die Schüler ihr Grundrecht auf negative weltanschauliche Bekenntnisfreiheit  nur sanktionsbewehrt wahrnehmen konnten. Wer keine schlechtere Note wollte, musste seine weltanschauliche Überzeugung hinsichtlich des Islams offenbaren – und die der Eltern gleich mit dazu.

Islamisches Glaubensbekenntis auswendig lernen

Auch das Auswendiglernen des islamischen Glaubensbekenntnis soll in der Uhlandschule von den Kindern schon verlangt worden sein. Auch hier ist das Grundgesetz tangiert. Im Artikel 140 GG, der den Artikel 136 der deutschen Verfassung von 1919 beinhaltet, heißt es im Absatz 4:

Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Es ist ein Unterschied, ob die Lehrkraft im Rahmen des Unterrichts den Schülern das islamische Glaubensbekenntnis zur Kenntnis bringt, oder ob sie es sich wortgetreu einprägen müssen. Ersteres dürfte vom Unterrichtsauftrag gedeckt sein, aber es auswendig lernen zu müssen, hat zweifellos den Charakter einer religiösen Übung.

Disziplinar- bzw. arbeitsrechtliche Maßnahmen

Ein solches Verhalten der Lehrkraft kann nicht unsanktioniert bleiben. Hier ist die Schulleitung gefordert, disziplinar- bzw. arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Sollte diese im Bilde gewesen sein, was eigentlich nahe liegt, wird es ein Fall für das Schulamt. Dann sind die dienstrechtlichen Maßnahmen auf die Schulleitung auszuweiten.

Für Fragen, Wünsche, Anträge oder Beschwerden an die Schulleitung [2] der Uhlandschule Wannweil oder an die verantwortliche Lehrkraft [3], folgen Sie einfach den beiden Links. Dort finden Sie die Kontaktdaten (wir bitten Sie im Falle einer Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen trotz aller Kontroversen in der Sache, um eine höfliche und sachlich faire Ausdrucksweise).

Ratschläge, wie Sie sich als Eltern gegen solche Lehrkräfte wehren können, finden Sie hier [4].


Hinweis auf die PI-NEWS-Leseraktion:

Eltern, Schüler UND Lehrer sind aufgerufen, Fotos und Videos von Passagen aus den Schulheften oder Leistungstests zu übersenden, aus denen hervorgeht, dass die mit unserer Werteordnung nicht vereinbaren Inhalte des Islams im Unterricht unterschlagen werden.

Auch das Verlangen der Niederschrift des islamischen Glaubensbekenntnisses oder gar Missionierungsversuche sind von Interesse. Informationen über eine diskussionswürdige Aufbereitung des Lehrinhalts durch die Lehrkraft sind ebenfalls relevant. Auch für Informationen über Konflikte der Eltern mit der Schule zu diesem Thema sind wir offen.

Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten vertraulich behandelt. Das Einverständnis zur Veröffentlichung des Materials ist allerdings Voraussetzung. Genannt wird später nur das betreffende Bundesland; die Schule nur auf Wunsch des Einsenders. Wie Sie sehen können, machen wir alle Daten, die auf die Identität des Einsenders schließen lassen, unkenntlich.

Einsendungen bitte an info@pi-news.net [5]

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Das natürliche Elternrecht – ein scharfes Schwert gegen Indoktrination

geschrieben von Eugen Prinz am in Bunte Republik,Deutschland,Islamisierung Deutschlands,Siedlungspolitik | 100 Kommentare

Von EUGEN PRINZ und ELTERNRECHTLERIN | In einem schleichenden Prozeß, in Gang gesetzt von der 68er-Bewegung und vollendet von Angela Merkel, ist Deutschland im Laufe der Jahrzehnte immer weiter nach links gerückt. Jetzt herrschen in diesem Land Zustände und Wertvorstellungen, für die Zyniker zurecht das Wort von der „Freiluftpsychatrie“ geprägt haben. Auch vor den Schulen hat diese Entwicklung nicht Halt gemacht und dazu geführt, dass mittlerweile den Kindern Ideologie statt Wissen vermittelt wird. Beispiele hierfür sind die Islamkunde, Gender Mainstreaming und die Mär vom menschengemachten Klimawandel.

Und dann ist da auch noch die Sexualerziehung [10], man könnte auch sagen: Frühsexualisierung, in deren Rahmen teilweise durch die Hintertüre (anonyme Fragenbox der Schüler [11]) Themen behandelt werden, die in den jungen Köpfen absolut nichts zu suchen haben.

Angesichts dessen stellt sich die Frage, ob Eltern gegen diese Indoktrination ihrer Kinder vorgehen können. Die Antwort lautet ganz klar: Ja!

In Zusammenarbeit mit dem Autor hat eine langjährige Elternrechtsaktivistin, die einer bundesweiten Initiative angehört, für die Leser von PI-NEWS eine „Gebrauchsanweisung für Elternrechte“ entworfen, die in solchen Situationen erfolgreich Hilfestellung leistet.

Was wird meinem Kind in der Schule vorgesetzt?

Es ist für verantwortungsbewußte Eltern wichtig zu erfahren, was man ihren Kindern im Unterricht vorsetzt. Deshalb:

  1. Lassen Sie Ihre Kinder vom Alltag in Kita und Schule erzählen. Hören Sie ihnen aufmerksam zu.
  2. Werfen Sie einen Blick in die Bilderbücher, Schulhefte und Schulbücher Ihrer Kinder.
  3. Sobald Sie das Stichwort „Schullektüre“ hören, sollten Sie sich diese besorgen und den Inhalt überprüfen. Dort lauern oftmals böse Überraschungen.

Ihr Kind verhält sich normal und hat keine Ängste vor der Kita, der nächsten Religions- Deutsch- oder Biologiestunde? Sie sehen, hören und lesen nichts, das Sie aufregt, Ihren Puls hochtreibt? Dann ist alles in Ordnung.

Es kann aber auch anders sein:

Ihr Kind erzählt und zeigt Ihnen Haarsträubendes, es möchte am liebsten zu Hause bleiben, wenn dieses oder jenes Thema droht, wenn dieser oder jener Film gezeigt werden soll, wenn vulgäre Texte abwechselnd laut vorgelesen werden oder Riten praktiziert werden müssen, die einer fremden Religion entstammen.

Wegschauen ist keine Option

Wegschauen kommt nicht infrage, Sie sind die Mutter/Sie sind der Vater! Sie haben das natürliche Elternrecht. Dieses ist im Grundgesetz Artikel 6 Absatz 2 festgeschrieben:

Art 6 GG
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Sie haben also das Recht und damit auch die Pflicht im Interesse Ihres Kindes zu handeln.

Der fundamentale Irrtum der meisten Eltern

Die meisten Eltern, denen etwas Negatives am Schulbetrieb auffällt, denken: Was können wir schon tun? Wenn wir etwas unternehmen, wird es die Schule dem Kind heimzahlen. Es bekommt schlechte Noten, wird gemobbt und darf nicht auf´s Gymnasium. Die sitzen am längeren Hebel, deshalb lieber still halten und nicht aufmucken.

Und genau das ist nach der langjährigen Erfahrung der Elternrechtsaktivistin der grundlegende Irrtum, mit dem solche Eltern ihren Kindern sogar schaden. Es ist nämlich genau umgekehrt, wie sie ausdrücklich betonte:

Jene Kinder, deren Eltern sich wegducken, sind schutzlos! Die Ideologen erkennen das genau. Je feiger die Eltern, umso schutzloser die Kindern und umso aktiver die Ideologen! Schlechtere Noten für die Kinder, weil deren Eltern sich für sie einsetzen? Falsch! Eltern, die für Ihre Kinder kämpfen, sind gefürchtet! Mit Kindern braver, folgsamer, anbiedernder Eltern wird umgesprungen wie´s gerade passt!

Betroffene Eltern sollten den vorangegangenen Absatz ein zweites Mal lesen, denn er enthält die wohl wichtigste Information dieses Berichts.

Wie geht man am besten vor?

  1. Planen Sie in Ruhe Ihr Vorgehen.
  2. Vereinbaren Sie ein baldiges, dringliches Gespräch mit der zuständigen Lehrkraft.
  3. Bleiben Sie beim Gespräch unter vier Augen immer ruhig und gelassen. Sie sind keine hysterischen Eltern, Sie nehmen nur Ihr Recht im Interesse Ihres Kindes wahr.
  4. Weisen Sie auf die Probleme hin, die Ihr Kind mit den kritischen Inhalten hat. Denn: SIE kennen Ihr Kind. Die Lehrkraft kann Ihr Kind NIE so kennen wie SIE!
    Zum Beispiel: Mein Kind hat Angstzustände; Alpträume aufgrund der Ankündigung von…; mein Kind ist sehr sensibel; mein Kind würde verstört werden von vulgärer Sprache; vom Betrachten sexueller Handlungen; mein Kind ist Christ/Atheist; es widerstrebt ihm andere (oder überhaupt) Gebete und Riten nachsprechen oder ausführen zu müssen; mein Kind fühlt sich bedrängt, unter Druck gesetzt; ich befürchte eine Traumatisierung meines Kindes; ich/wir sind aufgrund unseres natürlichen Elternrechts verpflichtet im Interesse unseres Kindes Sie um sofortige ….  zu bitten.

Es kann nun folgendes passieren:

Die Lehrkraft nimmt Sie und Ihre Fürsorge für Ihr Kind ernst, zeigt Verständnis, bietet eine gute Lösung an (z.B. Wegfall von – Ihr Kind irritierenden – Inhalten und Aktionen, den Wechsel der Schullektüre, et cetera).

Sie haben viel für Ihr Kind erreicht!

Betonen Sie, dass Sie froh sind, dass Ihr Kind eine so verständnisvolle Lehrkraft hat, wie viel Ihnen an der guten Erzieher-Lehrer-Eltern Partnerschaft liegt, und dass Sie auch weiterhin Ihre Elternverantwortung sehr gern wahrnehmen werden.

Es kann auch anders sein:

Die Erzieherin/Lehrkraft wird pampig. Sie versucht Sie zu verunsichern. Alles sei bestens und Sie hätten kein Recht, sich einzumischen. Alle anderen Eltern seien zufrieden, Ihr Kind würde, wenn es nicht mitmacht, ein Außenseiter und so weiter. Vorsicht: Die Gruppenzwangkarte wird gern ausgespielt! Bedenken Sie: Ihr Kind ist stolz auf Sie, wenn Sie es unterstützen, nicht wenn Sie klein beigeben!

Die Attacken der Lehrkraft auf Ihr natürliches Elternrecht kontern Sie mit Aussagen wie:

Dann verabschieden Sie sich freundlich und danken für das Gespräch. Als nächstes verfassen Sie ein kurzes, sachliches Schreiben an den Vorgesetzten der Lehrkraft und schildern kurz und bündig das Problem. Sie fügen hinzu, dass die Lehrkraft leider keine angemessene Lösung  angeboten hat. Deshalb bitten Sie freundlich um die Vermittlung des Direktorats in dieser Angelegenheit. Betonen Sie dabei ausdrücklich Ihr Eintreten für das Kindeswohl. Vergessen Sie nicht, Ihr vom Art.  6 Abs. 2 Grundgesetz garantiertes, natürliches Elternrecht zu erwähnen!

Für den Fall, dass es zu keiner internen Lösung kommt, kündigen Sie an, das Schulamt (bzw. die zuständige Aufsichtsbehörde) – schriftlich – um Rat zu bitten.

Wichtig: Schriftstücke wandern im Direktorat und im Schulamt in die Akten. Das will keine Lehrkraft!

Normalerweise tut sich keine Schule den Aufwand an, gegenüber dem zuständigen Amt detailliert Rechenschaft ablegen zu müssen. Ein vernünftiges Direktorat wird einlenken.

Sollte aber auch die Schulleitung Ihr natürliches Elternrecht und das von Ihnen vertretene Kindeswohl nicht respektieren, senden Sie den bisherigen Schriftwechsel mit der Bitte um Klärung an das Schulamt. Erfahrungsgemäß stellt sich dieses als Aufsichtsbehörde in 99% der Fälle bei einer sachlich begründeten Bitte auf die Seite der Eltern.

Das natürliche Elternrecht ist ein von den Vätern des Grundgesetzes geschmiedetes Schwert zum Schutz unserer Kinder vor Ideologien. Es war nie als Deko gedacht. Uns Eltern muss bewusst werden, dass wir es in den Händen halten. Wir brauchen es nur zu benutzen.

Abschließend noch ein Hinweis: Auch der Art. 140 GG kann unsere Kinder vor der Islam Indoktrination in den Schulen schützen. Auf diesen Passus im Grundgesetz wird im nächsten Beitrag dieser Serie näher eingegangen.


Hinweis auf die PI-NEWS-Leseraktion:

Eltern, Schüler UND Lehrer sind aufgerufen, Fotos und Videos von Passagen aus den Schulheften oder Leistungstests zu übersenden, aus denen hervorgeht, dass die mit unserer Werteordnung nicht vereinbaren Inhalte des Islams im Unterricht unterschlagen werden.

Auch das Verlangen der Niederschrift des islamischen Glaubensbekenntnisses oder gar Missionierungsversuche sind von Interesse. Informationen über eine diskussionswürdige Aufbereitung des Lehrinhalts durch die Lehrkraft sind ebenfalls relevant. Auch für Informationen über Konflikte der Eltern mit der Schule zu diesem Thema sind wir offen.

Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten vertraulich behandelt. Das Einverständnis zur Veröffentlichung des Materials ist allerdings Voraussetzung. Genannt wird später nur das betreffende Bundesland; die Schule nur auf Wunsch des Einsenders.

Einsendungen bitte an info@pi-news.net [5]

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Wie deutsche Schüler auf Multikulti und Islam getrimmt werden

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschland,Islamisierung Deutschlands,Siedlungspolitik | 238 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Die Resonanz auf die Leseraktion von PI-NEWS [12] zur Islamkunde im Schulunterricht war überwältigend. Die bisherigen Einsendungen, von denen wir einen Teil im Rahmen einer Artikelserie vorstellen werden, geben Anlaß zu größter Sorge.
Richtigerweise haben die Leser unseren Aufruf ziemlich weit gefasst.

Es wurde bisher nicht nur Schulmaterial übersandt, sondern auch auf zahlreiche Bildungsinhalte für Kinder und Jugendliche bei großen Medienhäusern verwiesen. Allein die Sendung „Galileo“ von ProSieben bietet mehr als 25 kinder- und jugendgerechte Videos [13]zum Thema Islam an. In diesem Machwerk [14] weint die ProSieben Reporterin (ab Min. 17:30) sogar vor Rührung, weil der Islam so schön ist.

Der staatlich-/mediale Griff in die Köpfe unseres Nachwuchses

Um das Ergebnis der Leseraktion vorweg zu nehmen: Das eingesandte Material liefert den klaren Beweis, dass in einer konzertierten Aktion von Staat und linksgrün dominierter Medienlandschaft unsere Kinder dahingehend indoktriniert werden, das islamische Weltbild und ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft als erstrebenswerte Normalität zu begreifen.

Gleichzeitig sollen die Kritiker dieser Entwicklung als reaktionäre Hetzer dargestellt werden, die es auszugrenzen und zu bekämpfen gilt.

[15]
„Kindernachrichten“ in der zum Süddeutschen Verlag gehörenden „Frankenpost“.

Den Grund für den immensen Aufwand, den Staat und linksgrüne Medien bei der Indoktrination der Kinder und Jugendlichen betreiben, hat ein Leser treffend auf den Punkt gebracht:

„Kinder und Jugendliche sind eine bevorzugte Zielgruppe der Propaganda, da sie letztlich „die Zukunft“ repräsentieren. Umso wichtiger ist es, diese Zielgruppe im gewünschten Sinne nachhaltig  zu beeinflussen und sie damit zum eigenen,  langfristigen Machterhalt zu instrumentalisieren. Wenn man sich die aktuellen Geschehnisse rund um den „Greta-Hype“ [16] oder die ominöse KiTa-Broschüre der Amadeo-Antonio-Stiftung [17] ansieht, gewinnt man den beängstigenden Eindruck, dass der mediale Kampf um die Deutungshoheit bei Kindern und Jugendlichen zunehmend Fahrt aufnimmt und auch vor örtlichen und regionalen Medien schon lange nicht mehr Halt macht.“

Bereits die Grundschulkinder werden indoktriniert und instrumentalisiert

[18]
Ausriss aus dem Westfalen-Blatt

Ein anderer PI-NEWS Leser lieferte postwendend den Beweis für diese Aussage, indem er uns einen Bericht aus der Gütersloher Ausgabe des Westfalen-Blattes vom 4. März übersandte. Bereits der Titel lässt übles vermuten: „Buntes gegen Hass“. Aus dem dem Artikel erfährt der geneigte Leser, dass die Schulsozialarbeiterin mit den Grundschulkindern darüber gesprochen hat, was Rassismus ist und (ganz wichtig!) was man dagegen tun kann.

Wie wir alle wissen, wird bereits die Kritik an der Zuwanderungspolitik der Bundesregierung als Hass und Rassismus gewertet. Damit dem theoretischen Unterricht, oder besser gesagt der Indoktrination, auch Taten folgen, werden sich die Kleinen im Rahmen der Aktionswochen gegen Rassismus zusammen mit anderen Schülern in einem „Flashmob“ am 19. März gegen 16.30 Uhr auf den Konrad-Adenauer-Platz vor dem Rathaus von Gütersloh begeben, wo Bürgermeister Henning Schulz sie begrüßt. Karten für das Spektakel sind im Vorverkauf erhältlich, möchte man noch hinzufügen.

Aus Marburg erreichte uns dieses Unterrichtsmaterial einer Grundschule:

[19]
In Wort und Bild wird die multikulturelle Gesellschaft in die Kinderköpfe gepflanzt.

Es besteht kein Zweifel daran, dass derartig indoktrinierte Kinder aufgrund einer solchen permanenten Berieselungen über kurz oder lang eine monoethnische Gesellschaft als falsch und unnormal empfinden werden. Und genau das ist die Zielsetzung jener, die dieses Framing betreiben.

Lückenhafte und schönfärberische Darstellung des Islam

[20]
Unterrichtsmaterial Grundschule, 4. Klasse

Kommen wir zum Islam. Teile dieser Mischung aus Religion und Gesellschaftssystem sind weder mit unseren Werten noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Als Beispiele seien die Vielweiberei, die Geschlechtertrennung, die Rolle der Frau im Islam, das Züchtigungsrecht der Männer, Kinderbräute und die drakonischen Strafen für Homosexualität genannt. All das wird jedoch im Schulunterricht verschwiegen, wie das nebenstehende Unterrichtsmaterial aus der 4. Klasse einer Grundschule zeigt. Dort wird weder die Vielweiberei Mohammeds [21], noch das Alter seiner Lieblingsfrau [22] (6 Jahre bei Eheschließung) oder die Tatsache erwähnt, dass der Koran das Züchtigungsrecht der Männer gegenüber ihren Ehefrauen vorsieht.

Auch in den höheren Jahrgangsstufen findet sich dazu nichts. Beinahe erheiternd sind die Verrenkungen, die durchgeführt werden müssen, um diese Fakten zu umgehen:

[23]

Lassen wir uns das nochmal auf der Zunge zergehen:
„Juden- und Christentum predigen, dass alle Menschen gleich seien. Jeder Mensch sei ein Ebenbild Gottes und besitze dieselbe Würde.“

Da drängt sich doch förmlich die Frage auf: Und was meinen die Muslime dazu? Darauf erhält man jedoch keine Antwort. Die Lehrer können nur hoffen, dass sich nicht ein listiger Schüler findet, der den Finger in diese klaffende Wunde legt.


Hinweis auf die PI-NEWS-Leseraktion:

Eltern, Schüler UND Lehrer sind aufgerufen, Fotos und Videos von Passagen aus den Schulheften oder Leistungstests zu übersenden, aus denen hervorgeht, dass die mit unserer Werteordnung nicht vereinbaren Inhalte des Islams im Unterricht unterschlagen werden.

Auch das Verlangen der Niederschrift des islamischen Glaubensbekenntnisses oder gar Missionierungsversuche sind von Interesse. Informationen über eine diskussionswürdige Aufbereitung des Lehrinhalts durch die Lehrkraft sind ebenfalls relevant. Auch für Informationen über Konflikte der Eltern mit der Schule zu diesem Thema sind wir offen.

Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten vertraulich behandelt. Das Einverständnis zur Veröffentlichung des Materials ist allerdings Voraussetzung. Genannt wird später nur das betreffende Bundesland; die Schule nur auf Wunsch des Einsenders.

Einsendungen bitte an info@pi-news.net [24]

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Schüler über Islamkunde: „Dazu werden wir gezwungen!“

geschrieben von PI am in Deutschland,Islamisierung Deutschlands | 184 Kommentare

Von EUGEN PRINZ & MICHAEL STÜRZENBERGER | Immer mehr Eltern stehen der Islamkunde im Religions- oder Ethikunterricht ihrer Kinder ablehnend gegenüber, sei es aus christlicher Überzeugung oder kritischer Einstellung gegenüber diesem Glauben, der sich in Deutschland mehr und mehr ausbreitet.

Obwohl sich PI-NEWS die Wortwahl des Vaters in dem Video oben nicht zu eigen machen würde, ist der Ärger des Erziehungsberechtigten darüber, was sich sein Sohn da einprägen muss, nachvollziehbar. Im Video sind aber aus Schutz für den Vater die Bemerkungen unkenntlich gemacht.

Die Betonung für den nicht-moslemischen Sohn liegt auf „muss“. Denn obwohl es Teil der Glaubensfreiheit sein sollte, religionsbezogene Lehrinhalte nicht aufoktroyiert zu bekommen, ist die aktive Teilnahme an der Islamkunde dennoch Pflicht. Und aktiv heißt, die Kinder müssen die Grundlagen der islamischen Lehre in ihre Schulhefte schreiben und diese lernen, darunter auch das Glaubensbekenntnis der Muslime: “Es gibt keinen wahren Gott außer Allah, und Muhammad ist der Gesandte Gottes.”

Ein Satz genügt und man ist Muslim

Hierzu muss man wissen [25], dass eine Person zum Islam konvertiert ist, sobald sie dieses „Schahada“ genannte Glaubensbekenntnis mit Überzeugung und Verständnis der Bedeutung ausgesprochen hat. Ja, so einfach ist das. Kein Wunder, dass viele gläubige Christen ihre Kinder dieser Gratwanderung nicht aussetzen wollen.

Hinzu kommt noch, dass die aus westlicher Sicht kritikwürdigen, hochproblematischen und brandgefährlichen Seiten des Islams im Unterricht der Grundschüler vollkommen ausgeblendet werden.

Die Schüler bekommen hingegen ein schöngefärbtes Bild über diese in weiten Teilen faschistische Ideologie aufgezwungen. So wird der Koran als völlig harmlos dargestellt. Da er in arabischer Sprache verfasst und die Suren in Versen geschrieben sind, sei es „schwierig, ihn zu übersetzen“. Daher lernten Moslems oft die arabische Sprache, „um ihn lesen zu können“. Zu den Inhalten heißt es wörtlich:

„Im Koran werden Geschichten von der Schöpfung der Welt und Geschichten von dem Propheten erzählt. Er enthält aber auch Regeln für das religiöse Leben und den Alltag. So gibt es zum Beispiel Speisevorschriften, Regeln für die Eheschließung und das Zusammenleben der Menschen. Manchmal ist es schwierig zu verstehen, wie ein Text im Koran gemeint ist. Deshalb gibt es unterschiedliche Auslegungen des Korans.“

Kein Wort über die vielen Gewalt-, Kampf-, Kriegs- und Tötungsbefehle, keine Bemerkung über die christen- und judenfeindlichen Diffamierungen und die brutalen Strafen. Den Kindern wird in völlig verantwortungsloser Weise ein rosarotes Wohlfühlbild vom Islam vermittelt.

Allah, von dem all diese brandgefährlichen Befehle wörtlich stammen, wird als der „Erbarmer“, „Barmherzige“, „Heilige“, „Beschützer“, „Bewacher“, „Erhabene“, „Ehrwürdige“ und „Verzeiher“ beschrieben. Dies ist eine überaus nette Auswahl von den 99 Bedeutungen, die es im Islam für Allah gibt, die noch dazu aus Sicht von Nicht-Moslems geradezu grotesk erscheinen, denn der moslemische Gott ist schließlich der kompromisslose und rachsüchtige Feind aller Andersgläubigen.

Aber jetzt der Höhepunkt der Indoktrination: Die Schulkinder sollen sich drei der ausgewählten Namen heraussuchen und ein „schönes Bild“ von Allah malen!

[26]

In einer Zeit, in der immer mehr Moslems in Deutschland leben, macht es zwar in einem zivilisierten, aufgeklärten Land durchaus Sinn, die Kinder über den Islam zu informieren. Zu diesem Zweck  sollte aber eine halbe Schulstunde völlig ausreichen. Und dann bitte nicht nur die „weichgespülte“ Fassung, denn auch das abwertende Frauenbild dieser Religion und seine völlig intolerante Einstellung zu Homosexuellen [27] gehören zur Wahrheit.

„Klimahelden“ und Quertreiber

Kindermund tut Wahrheit kund: „Dazu werden wir gezwungen“, beschwert sich der Grundschüler zurecht in dem Video und auch sonst spricht Weisheit aus ihm: „Die müssen was über uns erfahren und nicht wir über die!“ Wo er Recht hat, hat er Recht.

[28]In die selbe Kerbe schlägt ein anderer Schüler aus der Gesamtschule Obersberg [29], der anläßlich eines Leistungstests im Islamkundeunterricht der Lehrkraft auf dem Prüfungsbogen folgendes beschied:

„Das interessiert mich nicht die wollen nix von unserer Religion wissen und ich nix von Ihrer Religion. Sie können mir ruhig die 6 geben.“  Dann wird er noch deutlicher: „Gehen sie in die Breitenstraße da Haben sie genug Islam“. Die Beantwortung der Fragen beendet er mit einem humorvollen „Ich würde dann mal eine 6 zum Mitnehmen bestellen“ (sic).

Eine Frage beantwortete der Schüler aber dann doch: Bei dem Punkt „Der Islam ist auf …….. verfasst“ fügte er ein: „Der Islam ist aufs dümmste verfasst“.

Wie nicht anders zu erwarten, zeigte sich die Lehrkraft humorlos und gab ihm eine „6“. Ja, es ist eben ein Unterschied, ob man jeden Freitag die Schule schwänzt, um für das „Klima“ zu demonstrieren oder ob man Zivilcourage zeigt und auf diese Weise gegen die Islamkunde im Unterricht protestiert. Die einen sind die Medienhelden, die Guten, der ach so hoffnungsvolle Nachwuchs – die anderen sind die Quertreiber, die bösen Islamhasser, deren Zivilcourage im Keim erstickt werden muss.

Religionslehrerin rollt den Gebetsteppich aus

An der 4. Klasse einer oberbayerischen Grundschule ging eine katholische Religionslehrerin im Unterricht sogar so weit, einen Gebetsteppich – nach Aussage der Lehrkraft ihr Eigentum – nach Osten auszurichten, auszurollen und die Gebetshaltung einzunehmen. Der Koran und eine Mishbaha (islamische Gebetskette) bestehend aus 99 Perlen, waren weitere Requisiten bei dieser bizarren Veranstaltung. Die Lehrerin ließ die Gebetskette durch die Hand gleiten und sagte: „Das sind die 99 schönen Namen für Allah, die wir schon durchgenommen haben. Ich war übrigens schon oft in einer Moschee. Da ist es wunderschön. Alle Leute sind da sehr nett.“

Die Autoren sind der Meinung, dass das kein Unterricht mehr ist, sondern schon Missionierung.

So ändern sich die Zeiten: Vor 1000 Jahren schickte die Kirche den Moslems noch die Kreuzritter auf den Hals, heute rollt sie ihnen den roten Teppich aus.

Jetzt ist die AfD gefordert. Politisches Ziel dieser Partei muss es sein, dass kein Kind mehr gezwungen werden darf, ein Glaubensbekenntnis auswendig zu lernen, aufzuschreiben oder aufzusagen, das nicht seiner Konfession entspricht. Außerdem muss der Islam im Unterricht, wenn es denn schon sein muss, so dargestellt werden, wie er ist und nicht, wie die Gutmenschen ihn gerne hätten.

Der Europawahlkampf eignet sich hervorragend für dieses Thema, auch wenn Bildungspolitik Ländersache ist und mit Europa nichts zu tun hat. Den Wählern ist das egal und die etablierten Parteien werden ordentlich ins Schwitzen kommen.

Leseraktion von PI-NEWS

Um das Thema offensiv anzugehen, ruft PI-NEWS eine Aktion ins Leben: Eltern, Schüler UND Lehrer sind aufgerufen, Fotos und Videos von Passagen aus den Schulheften oder Leistungstests zu übersenden, aus denen hervorgeht, dass die gefährlichen Inhalte des Islams unterschlagen werden. Auch das Verlangen der Niederschrift des islamischen Glaubensbekenntnisses ist von Interesse. Hintergrundinformationen, wie die Art der Aufbereitung des Lehrinhalts durch die Lehrkraft und ob der vermittelte Stoff mündlich oder in schriftlichen Proben abgefragt wurde, sind ebenfalls relevant.

Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten vertraulich behandelt. Das Einverständnis zur Veröffentlichung des Materials ist allerdings Voraussetzung. Genannt wird später nur das betreffende Bundesland; die Schule nur auf Wunsch des Einsenders.

Einsendungen bitte an info@pi-news.net [24]

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