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Schlächter aus Dschibuti laut Staatsanwalt „schuldunfähig“

Am 16. August 2018 erstach der nach eigenen Angaben aus Somalia stammende Souleyman A. (27) den Arzt Joachim Tüncher in seiner Ordination in Offenburg (PI-NEWS berichtete [1]). Das nicht asylberechtigte Goldstück aus Dschibuti soll mehr als 30 Mal auf den Mediziner eingestochen haben. Nun steht der afrikanische Schlächter vor Gericht, angeklagt wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung. Souleyman A. [2] kann sich an die Blutorgie nicht erinnern, leugnet die Tat und erklärte, er wisse überhaupt nicht, wovon die Rede sei. Schon zu Prozessbeginn jaulte der Afrikaner gegenüber Richter Heinz Walter. „Ich bin unschuldig und krank, brauche einen Arzt.“ Blöd nur, dass er den, der ihn behandelte abgeschlachtet hatte.

Nach Abschluss der Beweisführung bestehe aber sowohl am Tathergang, als auch an der Person des Täters kein Zweifel, heißt es. Dennoch steht nun wohl nach den Schlussplädoyers am Offenburger Landgericht als gesichert im Raum, dass auch dieser, 2015 im Zuge des „historisch einzigartigen Experiments [3]“ an den Deutschen, importierte Mörder dem Knast entkommen könnte.

Staatsanwalt Kai Stoffregen, der den Angriff als heimtückischen Mord einstufte, sieht, gemäß eines Gutachtens, dass der „Täter im Wahn gehandelt“ habe. Er leide laut Gutachter an einer krankhaften seelische Störung und wurde als paranoid schizophren eingestuft. Der Afrikaner habe zwar „nach außen hin“ planvoll gehandelt, sei aber „wahngesteuert“ und somit „schuldunfähig“. Stoffregen beantragte aus diesem Grund „Freispruch und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik“, berichten die Stuttgarter Nachrichten [4].

Der Anwalt der Arztwitwe, als Vertreter der Nebenklage, führte jedoch aus, dass Souleyman A. sein Opfer bewusst ausgewählt und auch die Tat ganz bedacht durchgeführt habe. Der Täter habe gezielt auf Kopf und Hals des Opfers eingestochen, sei also sehr wohl mit System vorgegangen.

Laut Anklage hatte der Somalier am Tag vor der Tat ein 13 Zentimeter langes Küchenmesser gekauft, mit dem er am Mordtag in die Ordination marschierte und auf Joachim Tüncher einstach. Dabei warf er dem Arzt vor, ihn „vergiftet“ zu haben. Laut Staatsanwalt habe er es aus Rache für eine angeblich falsche Behandlung getan.

Dennoch fügte die Nebenklage sich letztlich offenbar in das Unvermeidliche, dass man in Deutschland „kranke Täter“ nicht verurteilen dürfe und widersprach dem Staatsanwalt nicht, sondern merkte nur wenig durchschlagskräftig an, dass dieses „Expertengutachten“ des verantwortlichen Psychiaters nur aufgrund kurzer Eindrücke und dem Lesen der Akten erstellt worden sei.

Marc Kutschera, der Verteidiger des „psychisch Gestörten“ mit der Gabe zum planvollen Handeln, unterstützte natürlich ebenfalls die Schuldunfähigkeitsthese und fand salbungsvolle Worte, die am Ende wie reiner Hohn klingen mussten für die wirklich traumatisierte elfjährige Tochter, die nun ohne Vater aufwachsen wird. Es sei „ein schlimmes Schicksal“ was da passiert sei aber er habe die Hoffnung, dass Souleyman A. irgendwann  erkenne, was er angerichtet habe, gutmenschelte Kutschera.

Das Urteil wird für Mitte März erwartet. Dieser Schlussverhandlung folgend ist aber wohl nichts mehr zu erwarten, das dem Wort Gerechtigkeit entspricht. Auch diese „Verwerfung“ wird uns nun erhalten bleiben und irgendwann einen neuen Krater im Leben einer Familie verursachen. Frei nach Merkel: Nun ist er halt da. (lsg)

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