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Die AfD stellt jetzt zwei bayerische Verfassungsrichter

Von EUGEN PRINZ | In der Bundesrepublik Deutschland ist, wie wir alle wissen, das Grundgesetz die Basis allen Rechts. Dessen oberster Hüter ist ein Staatsorgan, das fälschlicherweise „Bundesverfassungsgericht“ heißt, obwohl der korrekte Name eigentlich „Bundesgrundgesetzgericht“ lauten müsste.

Der Freistaat Bayern ist da schon weiter. Das südlichste Bundesland Deutschland hat sich 1946 eine „richtige“  Verfassung gegeben [1]. Über diese wacht der Bayerische Verfassungsgerichtshof [2].

Dieser besteht aus dem Präsidenten, 22 berufsrichterlichen Mitgliedern, 15 ehrenamtlichen Mitgliedern und deren Vertretern. Die nichtberufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Vertreter wählt jeweils der neu konstituierte Landtag am Beginn der Legislaturperiode für die laufende Periode.

Die Zusammensetzung der nichtberufsrichterlichen Mitglieder muss ein Spiegelbild des parteipolitischen Kräfteverhältnisses im Landtag sein. Für wie viele Richter die einzelnen Fraktionen Vorschläge [3] unterbreiten können, richtet sich nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts (Art. 4 Abs. 2 VfGHG).

Zwei AfD Mitglieder für den bayerischen Verfassungsgerichtshof vereidigt

Aufgrund dieser Gesetzeslage mussten die im Landtag vertretenen etablierten Parteien in den sauren Apfel beißen und die von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof wählen. Sie haben damit zwei Mitglieder einer Partei, die mit der Brechstange zum „Prüffall“ für den Verfassungsschutz gemacht wurde, in dieses hohe Amt gekürt. Ob sie dabei ihre Hände in den Hosentaschen zur Faust geballt hatten, ist nicht bekannt. Ein ähnliches Kasperletheater zu veranstalten, wie man es mit den Kandidaten der AfD bei der Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten abgezogen hatte, verbot sich hier jedoch, weil die Funktionsfähigkeit des höchsten bayerischen Gerichts gewahrt bleiben muss.

Bei den von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten handelt es sich um den Oberstaatsanwalt im Ruhestand und derzeitigen Landshuter AfD-Kreisvorsitzende Wolfram Schubert (70), sowie den 61-jährigen Rechtsanwalt Rüdiger Imgart aus Weilheim, AfD-Mitglied seit der Gründung dieser Partei und Landtagskandidat. Beide wurden am 29. Januar als Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof vereidigt.

Zu seiner Ernennung äußerte sich Schubert, der auch Mitglied im Landesvorstand der AfD ist, wie folgt:

„Die Aufgabe besteht wie schon in meinen Berufsjahren darin, nach Recht und Gesetz zu entscheiden, nicht nach parteipolitischen Präferenzen. Als ehemaliger Richter und Staatsanwalt hat man das sowieso internalisiert.“

Schubert wird sein Amt als Vorsitzender des AfD Kreisverbandes Landshut abgeben.

PI-NEWS gratuliert den beiden neuen Verfassungsrichtern zu ihrer Ernennung und wünscht ihnen bei der Ausübung dieses verantwortungsvollen Amtes eine glückliche Hand.

Nicht jeder hat eine so edle Einstellung zum höchsten Richteramt

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Die neue Brandenburgische Verfassungsrichterin Juli Zeh, ließ bereits verlauten, woher der Wind bei ihr weht (Foto: CC-BY-SA 4.0 [5] rawpic@protonmail.com [6]).

Leider und wie erwartet haben nicht alle eine so edle Einstellung zu diesem hohen Amt.

In Brandenburg wurde das SPD Mitglied Juli Zeh in das dortigen Verfassungsgericht gewählt.

In einem Interview mit der Basler und der Süddeutschen Zeitung gibt die linke Schriftstellerin freimütig zu, dass sie ihre neue Funktion als Instrument des politischen Kampfes der Linken nutzen will. Auf Tichys Einblick [7] hat Autor Klaus-Rüdiger Mai die Problematik auf den Punkt gebracht. Er schreibt zur Ernennung von Zeh:

Wörtlich gab sie zu Protokoll, dass sie sich auf ihre neue Tätigkeit freut. „Nicht nur, weil ich Volljuristin bin und es mein Traum war, als Richterin zu arbeiten, bis mir die Schriftstellerei dazwischenkam. Sondern auch, weil die kleinen Verfassungsgerichte zu Schlüsselinstitutionen werden. Wenn sie etwa über Klagen rechter Parteien entscheiden müssen, die darauf abzielen, die Arbeit in den Parlamenten aufzuhalten.“ Liest man das Interview im Zusammenhang, wird deutlich, dass eine Verfassungsrichterin Juli Zeh sich von ihren politischen Überzeugungen leiten lassen wird, denn ihr kommt nicht einmal in den Sinn, dass linke Parteien auch mit Klagen „die Arbeit in den Parlamenten“ aufhalten könnten. Die Opposition, wenn sie aus Zehs Sicht von rechts kommt, besitzt unter einer Verfassungsrichterin Zeh also kein Klagerecht mehr. Allein dieser Satz demontiert die Unabhängigkeit der Gerichte.

Die CDU oder die AfD, wenn sie gegen das grundgesetzwidrige Paritätsgesetz im Bundesland Brandenburg klagen wöllten, könnten sich den Gang zum Verfassungsgericht sparen, denn Verfassungsrichterin Zeh würde die Klage abweisen, weil sie „die Arbeit in den Parlamenten“ aufhält.

Die Autorin Zeh, der leider die „Schriftstellerei dazwischenkam“, welch Pech aber auch, dürfte im Jura-Studium, wo es um die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit und Neutralität der Gerichte ging, gefehlt haben.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

So sieht der Marsch durch die Instanzen aus, den die 68er, ihre Kinder und Enkel nun schon fast vollendet haben. Die Folgen werden wir in den nächsten zwei Dekaden erleben und sie werden in fataler Weise an den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenbruch der UdSSR erinnern.

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