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Staatsanwaltschaft Leipzig: „Du Schweinehund“ keine Beleidigung

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Das krampfhafte Bemühen vieler Staatsanwaltschaften, Kritiker des Politischen Islams ans juristische Messer zu liefern und gleichzeitig deren moslemische Beleidiger zu schützen, hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig einen weiteren Höhepunkt erreicht.

Staatsanwältin G. ist allen Ernstes der Meinung, dass die massive Beleidigung „Du Schweinehund“ – die nach normalem juristischem Dafürhalten eine reine Schmähkritik darstellt und sich in keinster Weise mit dem vorliegenden Sachverhalt auseinandersetzt, sondern nur der Herabwürdigung der betreffenden Person dient – eine „legitime Äußerung“ im Rahmen der „Meinungsfreiheit“ sei.

Um die Ungeheuerlichkeit dieser staatsanwaltlichen Bewertung zu unterstreichen, sehen wir uns jetzt mal die Situation an, in der diese Beleidigung fiel: ich habe, zusammen mit dem iranisch-stämmigen Ex-Moslem Kian Kermanshahi, am 22. Oktober des vergangenen Jahres bei der BPE-Kundgebung in Leipzig über die vielfältige Bedrohung durch den Politischen Islam geredet.

Vor der Beleidigung ging es minutenlang um die Homosexuellenfeindlichkeit dieser Ideologie, die in nicht wenigen fundamental-islamischen Ländern zu harten Strafen bis hin zu Exekutionen führt.

Und jetzt sehen wir uns einmal die hanebüchene „Begründung“ der Einstellung dieses Verfahrens durch die Staatsanwältin G. an:

„Die inkriminierte Äußerung ist jedoch gemäß § 193 SIGB durch die Wahrnehmung berechtigter lnteressen durch den Beschuldigten gerechtfertigt. Werturteile unterfallen als Meinungsäußerungen dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird“ (s. Beschluss des BVerfG vom 28. September 2015, Az.: 1 BvR 3217/15, Rn. 13)

Das muss man sich mal vorstellen: der wohl in den Augen dieser Staatsanwältin bedauernswerte migrantische Moslem, mutmaßlich ein „Flüchtling“ aus Syrien oder Afghanistan, darf also „berechtigt“ einen Kritiker des Politisches Islams als „Schweinehund“ diffamieren. Insbesondere, wenn es um Kritik an der Homosexuellenfeindlichekti dieser Ideologie geht!

Weiter in diesem unfassbaren Text der Staatsanwältin G. aus Leipzig:

„Eine Formalbeleidigung, welche sich dadurch auszeichnet, dass sich die Kränkung bereits aus der Form der Außerung ohne Rücksicht auf deren lnhalt ergibt, ist vorliegend durch die Bezeichnung „Du Schweinehund“ nicht gegeben. Auch eine Schmähkritik liegt hier nicht vor.“

Die krasse Beleidigung „Schweinehund“ ist also in den Augen dieser Staatsanwältin eine „Bezeichnung“, die weder kränke noch eine Schmähung darstelle. Und nicht nur das:

„Selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zu Schmähung.“

„Überzogene oder gar ausfällige Kritik“ – was ist an der reinen Beleidigung „Schweinehund“ als „Kritik“ zu sehen? Weiter:

„Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Dies ist dann der Fall, wenn der beeinträchtigte Gehalt von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes stand oder Verfahrensbezug nur als mutwillig gesuchter Anlass oder Vorwand für die Diffamierung genutzt wird.“

Genau das aber liegt hier vor: es stand rein die Diffamierung meiner Person im Vordergrund. Eine sachliche Auseinanderstzung mit dem Thema „Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams“ fand nicht statt.

Und jetzt kommen wir zu einer Reihe von falschen Schutzbehauptungen, die der migrantische Moslem wohl zu seiner „Verteidigung“ in seiner Vernehmung bei der Kripo vorgetragen hatte:

„Im vorliegenden Fall erfolgte die Äußerung des Beschuldigten als Reaktion auf den Vortrag des Anzeigeerstatters über den Politischen lslam. Dieser Vortrag zeichnete sich durch eine durchgehende Kritik am Koran, Islam und islamischen Ländern. Der Beschuldigte ließ dich dahingehend ein, zufällig die Rede mitbekommen zu haben, als er auf seinen Zug gewartet habe. Der Anzeigeerstatter sei dabei die ganze Zeit herumgelaufen und habe ihn als „radikalen Moslem“ bezeichnet (deswegen wurde eine Anzeige erstattet, die unter dem Az. 607 Js 18665/23 registriert wurde). Das habe er mehrmals wiederholt, woraufhin der Beschuldigte gesagt habe, dass er ein „Hund“ sei.“

Dies ist ganz eine klare Falschdarstellung und zudem eine komplette Umkehrung der Abläufe. Auf dem Livestream-Video von EWO-Live ist alles einwandfrei dokumentiert.

Anhand von einschlägigen Koranzitaten und von realen Beispielen aus der Homosexuellen-Verfolgung in der Islamischen Republik Iran und dem Islamischen Staat sowie von Straftaten gegen Homosexuelle hierzulande, wie dem Mord an dem Homosexuellen-Paar in Dresden durch einen syrischen Moslem, haben Kian Kermanshahi und ich knapp fünf Minuten lang faktisch aufgezeigt, wie groß die Gefahr durch den Politischen Islam für Homosexuelle ist.

Daraufhin beleidigte mich der Beschuldigte völlig grundlos und abwertend als „Hund“, da ihm ganz offensichtlich meine Verteidigung von Homosexuellen sowie meine Kritik an den homophoben Bestandteilen der Ideologie des Politischen Islams nicht passte. Erst dann bewertete ich ihn angesichts dieser befremdlichen Haltung und der daraus resultierenden infamen Beleidigung als „radikalen Moslem“.

Erschwerend kommt jetzt noch hinzu, dass die Staatsanwältin zwei Beleidigungsfälle verwechselte. „Du Schweinehund“ sagte bei dieser Kundgebung in Leipzig ein deutscher Linker namens Tom S. zu mir. Der moslemische Migrant Seyed Mohktar H. bezeichnete mich hingegen „nur“ als „Hund“. Dass aber selbst die massive Diffamierung „Schweinehund“ in der Sichtweise der Staatsanwältin als „gerechtfertigte“ Äußerung durchgeht, lässt sehr tief blicken.

Hier der Livestream von EWO-Live aus Leipzig, der bis jetzt schon über 153.000 Zuschauer hat. Die Passage mit der Homosexualität beginnt ab 3:12:30, die Beleidigungen fallen ab 3:16:20:

Alles ist also zweifelsfrei belegt. Aber die Staatsanwältin meint selbst nach Sichtung des Videomaterials:

„Die Abschrift des Vortrages und die Sichtung der Videoaufnahmen sind nicht ganz eindeutig hinsichtlich der Reihenfolge der gegenseitigen Äußerungen. Soweit auf den Videoaufnahmen ersichtlich, gab es einen Disput zwischen dem Anzeigeerstatter und dem Beschuldigten, allerdings erst wohl nachdem die inkriminierte Äußerung des Beschuldigten fiel. Jedenfalls ist hier ersichtlich, dass die Bezeichnung als „Hund“ oder als ,,Schweinehund“ als Reaktion auf den kritischen Vortrag des Anzeigeerstatters erfolgte, bei dem sich der Beschuldigte als Moslem und Ausländer offensichtlich angesprochen fühlte.

Dem Beschuldigten ging es also offenkundig nicht ausschließlich um die Diffamierung des Anzeigeerstatters, sondern in erster Linie um eine Auseinandersetzung mit seinem Vortrag. Diese hatte eine sachliche Auseinandersetzung zur Grundlage.“

Aha. Wenn wir also die gefährliche Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams kritisieren, darf sich der Beschuldigte als „Moslem und Ausländer angesprochen“ fühlen und berechtigt sein, zu beleidigen? Interessant. Und eine Beleidigung aufgrund Kritik an Homosexuellenfeindlichkeit ist eine „sachliche Auseinandersetzung“? Haben jetzt etwa schon die homophoben Einstellungen des Politischen Islams bei der Staatsanwaltschaft Leipzig Einzug gehalten?

Entlarvend der weitere Vortrag der Staatsanwältin G.:

„Im Hinblick auf den Anlass der Äußerung ist hier festzustellen, dass der Beleidigte durch seinen Vortrag selbst einen Grund für seine Ehrherabsetzung gegeben bzw. sie sogar provoziert hat.“

Man bekommt unweigerlich den Eindruck, dass sich in den Räumen der Staatsanwaltschaft Leipzig bereits partiell die Scharia eingenistet hat. Man darf also offensichtlich keine Kritik an einer totalitären Ideologie vornehmen, durch die alleine in den vergangenen Jahren tausende Homosexuelle schariakonform getötet wurden, denn sonst würde man einen Grund für Beleidigungen liefern. Es wird immer abstruser in der deutschen Rechtssprechung. Weiter:

„Besteht eine solche reaktive Verknüpfung zwischen Vorverhalten des Beleidigten und ehrenrühriger Äußerung, fällt dies bei der Abwägung zugunsten des Äußerers erheblich ins Gewicht und gewährt ihm ein sog. Recht zum Gegenschlag (BVerfGE 12, 113; BGH NJW 1974,1763). Dieses Recht gestattet ihm eine adäquate Reaktion auf das Verhalten des Beleidigten, die im Einzelfall auch die Verwendung eindringlicher und drastischer Äußerungen bzw. übertreibender Charakterisierungen des Betroffenen beinhalten darf.“

Wir halten fest: Laut Staatsanwaltschaft Leipzig hat ein Moslem das „Recht zum Gegenschlag“, wenn Kritik an der Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams geübt wird. Der Moslem darf dann auch eine „übertreibende Charakterisierung“ des Kritikers in Form von „Du Schweinehund“ vornehmen.

Es kommt noch besser: die Kritik an der Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams phantasiert Staatsanwältin G. in „Kritik an Ausländern“ um, was die Beleidigung dann schließlich auch rechtfertige:

„So verhielt es sich hier: der Anzeigeerstatter trug hier umfangreich seine Kritik an Ausländern vor, sodass es nicht verwundern dürfte, dass sich diese angesprochen fühlen und ihre Kritik an den Äußerungen des Anzeigeerstatters bekunden. Die Motive und Zwecke des Beschuldigten sind damit durchgehend sachlich nachvollziehbar. Eine etwaige besondere Plumpheit oder Aggressivität der Äußerung ist nicht festzustellen.“

„Du Schweinehund“ ist also in der Betrachtung von Staatsanwältin G. nicht besonders plump oder aggressiv. Wir befinden uns ganz offensichtlich bei diesem Fall mitten in einem linksverdrehten juristischen Parallel-Universum. Mit diesen herbeigezimmerten Phantastereien war das Verfahren dann im Sinne des Beschuldigten einzustellen:

„Die vorzunehmende Abwägung führt vorliegend zur Annahme eines berechtigten Interesses im Sinne des § 193 SIGB und zum Vorrang der Meinungsfreiheit des Beschuldigten.“

Höchst aufschlussreich: der Moslem habe ein „berechtigtes Interesse“ an einer schweren Beleidigung. Hochinteressant auch dieser Absatz:

„Da somit weder eine Formalbeleidigung noch eine Schmähkritik vorliegt, ist eine Abwägung zwischen betroffenen Rechtsgütern geboten. Deren Ergebnis ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben. Bei der Abwägung sind alle wesentlichen Umstände des Falles, aber auch die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter zu berücksichtigen.

Es bedarf einer umfassenden Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen des Falls und der Situation, in der eine Äußerung gefallen ist. Bei der somit erforderlichen einzelfallbezogenen umfassenden Abwägung sind neben dem jeweiligen Ausmaß der Betroffenheit der widerstreitenden lnteressen u.a. zu berücksichtigen: der Anlass der Äußerung, ihre Form bzw. Einkleidung und die Bedeutung der Information für die Öffentlichkeit.“

Dass sich ein radikaler Moslem angesichts der Kritik an der Homosexuellenfeindlichekit des Politischen Islams massiv beleidigend äußert, habe also laut Staatsanwältin G. keine Bedeutung für die Öffentlichkeit. Das soll wohl besser verschwiegen und vertuscht werden.

Damit die Staatsanwaltschaft Leipzig jetzt noch einmal in sich gehen und die tatsächlichen Fakten dieses Falls begutachten kann, habe ich eine gut begründete Beschwerde gegen diese unfassbare Einstellung eingelegt. Ich  werde die geneigten Leser über den Fortgang dieses Verfahrens auf dem Laufenden halten. Es ist beileibe nicht der einzige juristische Skandal, der sich derzeit abspielt..


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [1] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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Amtsgericht Bonn: Sozialstunden statt Strafe für Palästina-Faustschläger

geschrieben von PI am in BPE,Islam,Justiz,Justiz,Migrantengewalt | 47 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Es war der gefährlichste und folgenschwerste körperliche Angriff eines Moslems in den 15 Jahren unserer öffentlichen Aufklärungsarbeit über den Politischen Islam. Der Palästina-Fan Tarek al-G. schlug mir bei der BPE-Kundgebung am 17. Dezember des vergangenen Jahres in Bonn mit voller Wucht seine Faust ins Gesicht [2].

Anschließend wütete der damals 20-jährige wie ein Berserker und hieb unserem Ordner Thomas seine kampferprobte Faust gleich zweimal ins Gesicht, so dass er eine blutende Wunde hinter dem Ohr erlitt und zu Boden stürzte. Die Folgen für Thomas: eine schmerzhafte Prellung am Sprunggelenk und wochenlangen starken Tinnitus, der bis heute nicht ganz aufgehört hat.

Ich musste mich im Mai einer Augen-Operation wegen Netzhautablösung unterziehen. Mein Augenarzt schließt nicht aus, dass dies eine Folge des wuchtigen Schlages ist, denn bei mir liegt keine andere gesundheitliche Indikation dafür vor.

Auch unser Ordner Li bekam einen Faustschlag des tobenden Palästina-Fans an den Kopf ab, bevor der brachiale Moslem von zwei Polizisten überwältigt werden konnte. Es fiel ihnen nicht leicht, denn Tarek al-G. ist ein ausgebildeter Kickboxer, der diesen Kampfsport wettkampfmäßig beim Verein „Mekibo Wesseling [3]“ betreibt. Auf Facebook zeigte er sich auch in Kampfmontur:

Vor den harten Attacken mit seiner linken Kampf-Faust hatte Tarek Al-G. mit seiner rechten Hand eine Palästina-Fahne aus seiner Jacke gezogen. Der Moslem sah sich also ganz offensichtlich von der BPE-Aufklärungskundgebung über den Politischen Islam, bei der aus Solidarität mit dem einzigen wirklichen demokratischen Staat im Nahen Osten eine Israel-Fahne am Pavillon hängt, provoziert. Er wollte wohl mit der Flagge des Landes, dem er verbunden ist, dagegenhalten. Aber das reichte ihm nicht.

Zuvor hatte er mich gefragt, was ich mit meiner Arbeit erreichen wolle. Ob ich etwa “reich” werden wolle. Als ich ihm erklärte, dass wir aus tiefster Überzeugung handeln und daher auch die Weiße Rose wiedergegründet haben, um gegen jede totalitäre Ideologie vorzugehen, das Verbot des Politischen Islams zu erreichen und unser Land damit wieder sicherer zu machen, explodierte sein innerer Vulkan.

Tarek al-G. hatte seine Aktion ganz offensichtlich geplant. Zu Beginn unseres Gespräches meinte er, dass er “die ganze Zeit auf der Suche” nach mir sei. Er schien auch im Nachhinein noch stolz auf seine Dreifach-Attacke zu sein, denn unter dem Livestream von EWO-Live kommentierte er dreist, dass er “drei weggehauen” habe:

Am vergangenen Donnerstag fand nun die Verhandlung vor dem Amtsgericht Bonn statt. Da Tarek Al-G. zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, wurde diese dreifache Körperverletzung als “Jugendstrafsache” vor dem Jugendgericht behandelt. Die Richterin, die Staatsanwältin und eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe machten von Anfang an klar, dass der Gedanke der “Resozialisierung” im Vordergund stehe. Der Angeklagte soll vor der Tat noch keine Vorstrafen gehabt haben. Da alle drei Körperverletzungen direkt hintereinander stattfanden und nicht an drei verschiedenen Tagen, sei es auch keine Wiederholungstat.

Es verwunderte weiter, dass ich als einziger Zeuge geladen war. Auf die Aussagen der beiden Ordner Thomas und Li, die ebenfalls harte Schläge abbekamen, wurde seltsamerweise verzichtet. Ich wurde zu Beginn der Verhandlung gefragt, ob ich noch aussagen wolle, da dies eigentlich “nicht mehr nötig” sei.

Da ich auf meine Darstellung der Geschehnisse bestand, wartete ich vor meiner Vernehmung zunächst vor dem Gerichtssaal. Später wurde mir von den knapp zehn anwesenden Mitstreitern berichtet, was sich währenddessen drinnen abspielte: so tischte der Anwalt des Beschuldigten die hanebüchene Tränendrüsen-Geschichte auf, dass Tarek Al-G. am Abend, nachdem er von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt worden war, auf dem Heimweg und am Bahnhof von mehreren Personen “erkannt” worden sei und sich dabei “bedroht und verfolgt” gefühlt habe.

Der Anwalt beklagte zudem, dass sein Mandat im Kommentarbereich des Livestream-Videos von EWO-Live [4] (bisher 105.500 Zuschauer) “geoutet” worden sei. Dabei war es Tarek Al-G. selber, der mit Klarnamen stolz kommentiert hatte, woraufhin die Recherchen fleißiger Kommentatoren begannen. Auf seiner Facebook-Seite fanden sich bezeichnenderweise auch Fahnen mit islamischen Bekentnissen und die Parole “Free Palestine”:

Nach meiner Zeugenaussage konnte ich das weitere Geschehen im Gerichtssaal mitverfolgen. Es gab keinerlei Fragen zu dem Palästina-Tatmotiv, zur Intensität seiner Religiösität oder zu seinem Verhältnis zu Juden sowie zum Land Israel. All diese Themen, die ursächlich zum Motivbereich dieser Gewalttat gehören, wurden notorisch ausgeklammert.

Es sollte wohl bei der offensichtlichen Bewertung von Richterin, Staatsanwältin und Jugendgerichtshilfe bleiben, dass sich der junge Mann „über etwas geärgert“ habe und dann bedauerlicherweise die Kontrolle über sich verloren habe. Durchaus vorstellbar, dass in den weiblichen Juristenköpfen auch das arabisch-orientalische Temperament eine Art „Schuldminderung“ darstellt. Hinzu kam vermutlich auch, dass meine Aufklärungsarbeit – obwohl faktisch fundiert und differenziert vorgetragen – von den drei beteiligten Frauen möglicherweise als „provozierend“, vielleicht aber sogar als „empörend“ empfunden wird.

Die Staatsanwältin schlug folgerichtig vor, das Verfahren gegen eine soziale Maßnahme einzustellen. Ohne Geldstrafe. Da der Beklagte eine Woche nach der Verhandlung seinen 21. Geburtstag hat und diese Maßnahme davor erfolgen muss, ging die Dame von der Jugendgerichtshilfe eilfertig aus dem Saal, um mit dem Verein „Sprungbrett“ telefonieren zu können, ob ein rascher Beginn der Sozialmaßnahme möglich sei. Als sie zurückkam, meldete sie freudig, dass dies sehr schnell einzurichten sei. So solle Tarek Al-G. gleich nach der Verhandlung mit der Dame dorthin gehen, damit die Unterredungen mit dem Sozialarbeiter beginnen können. Diese Gespräche sollen wohl bis Januar laufen, anscheinend einmal wöchentlich. Der Bonner General-Anzeiger berichtete bereits unter dem Titel „20-Jähriger geht mit Fäusten auf Rechtspopulisten los“ am Donnerstag Abend in einem kurzen Vorbericht online [5] und am Freitag in gedruckter Form in einem ausführlicheren Fünfspalter über die Verhandlung und ihr Wohlfühl-Ende:

Die Anklage gegen den jungen Azubi lautete auf Körperverletzung in drei Fällen und ist filmisch bestens dokumentiert. Das Video der Veranstalter kursiert im Netz und war auch im Rahmen der Verhandlung ein Thema. Anschauen musste die Amtsrichterin das potenzielle Beweisstück allerdings nicht, denn der Angeklagte räumte das Tatgeschehen in einer kurzen Erklärung seines Anwalts Sebastian Holbeck komplett ein: „Er ist an dem Tag spontan dahin“, so der Anwalt. Dann sei sein Mandant ausgerastet, was natürlich nicht vorkommen dürfe. So brachte auch die Zeugenaussage Stürzenbergers keine neuen Erkenntnisse zum Tathergang, und die Richterin wollte gerade die Beweisaufnahme schließen, als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sie mit nachdenklicher Miene unterbrach: Sie könne sich angesichts des völlig unvorbelasteten Täters auch eine Einstellung des Verfahrens nach Jugendstrafrecht vorstellen.

Ein Vorschlag, der zunächst auf Stirnrunzeln, dann aber auf Zustimmung der Jugendrichterin stieß: „Gewalt ist nie eine Lösung“, sagte die Jugendrichterin direkt an den Angeklagten gewandt. Nach Absprache mit einer Vertreterin der Jugendgerichtshilfe wird das Verfahren nun gegen die Ableistung eines sozialen Trainings eingestellt. In der Maßnahme des Vereins „Sprungbrett“ soll sich der Täter kritisch mit seinem Vergehen auseinandersetzen. Da der junge Mann in wenigen Tagen seinen 21. Geburtstag feiert, war Eile geboten: nach diesem Stichtag ist eine derartige Maßnahme nach Jugendstrafrecht nicht mehr möglich und so musste der Azubi die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe direkt im Anschluss an die Verhandlung zur ersten Sozialstunde begleiten.

Es ist stark zu bezweifeln, dass einfühlsame Gespräche mit einem Sozialarbeiter, der den Palästina-Kämpfer sicher einfühlsam zu Toleranz, Rücksichtnahme, Verständnis und Gewaltverzicht bewegen möchte, die gewünschte Wirkung beim Palästina-Kämpfer erzielen. Tarek Al-G. dürfte innerlich weiterhin davon überzeugt sein, zur „Verteidigung“ seines Glaubens und im Einsatz für sein Land das Richtige gemacht zu haben. So gab es im Gerichtsaal auch keinerlei Entschuldigung oder Worte des Bedauerns von ihm. Er sagte auch nichts zu seinen Motiven und dass es ihm leid tue, drei Menschen so schwer angegriffen und verletzt zu haben.

Die Gerichtsverhandlung diente augenscheinlich einzig und allein dem Zweck, Tarek Al-G. möglichst unbeschadet aus dieser Sache herauskommen zu lassen und ihm die Chance zu geben, ab jetzt ein friedliches und gewaltfreies Leben zu führen. Auch die Tatsache, dass er jetzt seine zweite Ausbildung begonnen habe, nachdem er nach Beendigung seiner ersten in der dortigen Firma nicht übernommen worden sei, werteten Richterin und Staatsanwältin positiv.

Hier mein Livestream-Video, das ich direkt nach der Gerichtsverhandlung in Bonn sendete (bisher über 20.000 Zuschauer):

Besonders aufschlussreich ist, dass ich nach meiner Rückkehr im Briefkasten die schriftliche Mitteilung des Amtsgerichtes Bonn vorfand, dass auch meine Zeugenaussage nicht mehr benötigt werde. Ganz offensichtlich hatten wohl zuvor Gespräche zwischen dem Anwalt des Angeklagten und der Richterin sowie der Staatsanwältin stattgefunden, um die schließlich getroffene Einigung vorzubereiten. Dieses Schreiben mit Datum vom 26. Oktober wurde erst am 30. Oktober mit einem Poststempel versehen und erreichte mich dann erst nach meiner Rückkehr aus Bonn.

Um doch noch Gerechtigkeit für die Geschädigten herstellen zu können, ist nun der Zivilklageweg nötig. So werden wir uns irgendwann wohl wieder vor Gericht treffen.

Als Zuhörerin war übrigens auch die linke Dauer-Gegendemonstrantin Tanja Schmieder von „cityofhopecologne“ mitsamt zwei ihrer Gesinnungsgenossen anwesend. Einer ließ es sich nicht nehmen, nach dem offiziellen Ende der Verhandlung, als ich im Saal noch mit der Richterin und der Staatsanwältin über das Palästina-Motiv sprach, wütend herumzuschreien und den Mittelfinger in die Luft zu strecken. Wegen dieser eigentlich unerlaubten frechen Entgleisung im Gerichtssaal gab es aber erstaunlicherweise keine Ermahnung seitens der Richterin.

Die Linkslastigkeit der Justiz begegnet einem immer wieder. In Kürze berichte ich über einen besonders dreisten Fall von Rechtsverbiegung, diesmal von einer Staatsanwältin aus Leipzig. Sie ist allen Ernstes der Meinung, dass die Beleidigung „Du Dreckschwein“ eines Moslems mir gegenüber im Rahmen der Meinungsfreiheit gestattet sei, da sie schließlich im Rahmen einer Auseinandersetzung um den Islam gefallen sei.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [1] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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Messermörder von Brokstedt hat Terror-Moslem Anis Amri als Vorbild  

geschrieben von PI am in Asylirrsinn,Deutschland,Hassreligion,Islam,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Kriminalität,Migrantengewalt,Migration,Terrorismus | 94 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Der palästinensische Moslem Ibrahim A., dessen Prozess gerade vor dem Landgericht Itzehoe beginnt, stach am 25. Januar im Regionalzug nach Hamburg 26 (!) Mal auf eine 17-jährige Jugendliche ein, der er dabei unter anderem die Oberschenkelarterie durchtrennte. Sie starb. Dann messerte der radikale Moslem zwölf Mal ihren 19-jährigen Freund. Den jungen Mann tötete der Palästinenser durch einen Stich ins Herz.

Anschließend griff Ibrahim A. in verschiedenen Waggons des Zuges vier weitere Fahrgäste an und verletzte sie mit einer Vielzahl von Stichen und Schnitten schwer.

Der 34-jährige „Rechtgläubige“ war im Januar erst wenige Tage zuvor aus der Untersuchungshaft wegen einer anderen Straftat gekommen, die er in Hamburg absaß.

Im Hamburger Gefängnis soll sich der Messer-Attentäter über den tunesischen Moslem Anis Amri geäußert haben, der am 19. Dezember 2016 mit einem LKW einen Terror-Anschlag auf den Weihnachtsmarkt des Berliner Breitscheidplatzes mit 12 Toten verübt hatte. So berichtet u.a das ZDF:

Wenige Monate vor seiner Entlassung aus dem Hamburger Gefängnis soll sich der mutmaßliche Mörder mit Anis Amri verglichen haben – dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz.

Wie auch Wikipedia vermerkt [6], hat die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS)  auf ihrer Website am 20. Dezember 2016 eine Meldung verbreitet, dass der Täter als „Soldat des Islamischen Staates“ gehandelt habe.

Also ist dieser Moslem aus Palästina offensichtlich ein Fan des Islamischen Staates und seines Terrors, der auf den ideologischen Grundlagen des Politischen Islams beruht. So stellt selbst die CSU in ihrem Leitantrag „Politischer Islam“ [7], der beim Parteitag am 4. und 5. November 2016 beschlossen wurde, folgende wichtige Zusammenhänge in Verbindung mit Terror fest:

Der Politische Islam führt Kriege im Namen der Religion. Der Dschihad wird vom Politischen Islam zur Rechtfertigung und Verherrlichung von Gewalt benutzt.

Die Religion des Terrors ist der Politische Islam. Es gibt keine andere Ideologie, die den weltweiten Terror qualitativ wie quantitativ so prägt wie der Politische Islam. Durch ihn wird der islamistische Terror legitimiert und motiviert.

Wer den Zusammenhang von Politischem Islam und Terror nicht wahrnimmt, wird die weltweit agierende Ideologie der Gewalt nicht stoppen. Wer blauäugig die offensichtlichen Motive der Täter verneint, wird die Gewalt im Namen der Religion nicht beenden.

Wer den Zusammenhang von Politischem Islam und Terror verneint, der hat den Kampf gegen den Terror schon verloren. Mit grausamer und menschenverachtender Brutalität hat sich dieser Terror in den vergangenen Monaten auch in Europa ausgebreitet. Hunderte Menschen wurden getötet oder verletzt.

Auslöser für den mutmaßlichen Terroranschlag war für den Moslem wohl ein zuvor aus seiner Sicht „erfolgloser“ Termin in der Ausländerbehörde Kiel. Er bekam nicht, was er wollte, und so entlud sich sein Zorn vermutlich pauschal auf die aus seiner Sicht angeblich ungerechte „ungläubige“ Gesellschaft. Er projizierte offenbar seinen Zorn, der durch die ideologischen Bestandteile des Politischen Islams noch genährt werden, auf die Menschen, die in dem Zug unterwegs waren und stach wahllos und mit eiskalter Tötungsabsicht auf sie ein.

Das gleiche Phänomen war jetzt gerade in Frankreich zu beobachten. Die Tötung eines kriminellen Moslems bei einer Polizeikontrolle nahmen viele Moslems in den Banlieus von Großstädten zum Anlaß, pauschal gegen die „Ungläubigen“ zu rebellieren, denen sie qua Ideologie ohnehin feindlich gegenüberstehen. Bei einer Demonstration in Frankreich offenbarten Moslems ihre Geisteshaltung [8]:

„Allahu Akbar. Wir sind Muslime. Wir haben keine Angst. Wir sind Muslime alhamdulillah. Wenn die Polizei uns tötet, haben wir das Recht, zu töten. So steht es im Koran geschrieben. Es ist so. Wer Dich tötet, hast Du das Recht, ihn zu töten. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Keine Gerechtigkeit, kein Frieden.

Es ist für Euch alle vorbei, Polizisten. Nationale Polizei, alle zusammen. Wir werden niemals aufhören! Seht, seht! Es wird noch schlimmer sein als 2005! Wir werden niemals aufhören!“

Klare Ansagen, die einen tiefen Einblick in die Gedankenwelt radikaler Moslems gewährt, die die Ideologie des Politischen Islams komplett verinnerlicht haben. Es sind Feinde der demokratischen und freien Gesellschaft. Sie werden immer wieder einen Anlaß finden, um ihre Dschihad-Aufstände zu begründen. Wie in Frankreich, als es nach der Tötung eines Moslems gewalttätige moslemische Massen-Solidarisierungen gab. Dabei war es völlig egal, dass dieser Moslem hochkriminell war und durch sein grobes Fehlverhalten selber Mitschuld an seinem Tod hatte. Einer der ihren wurde getötet, nichts anderes wird von der „Umma“ wahrgenommen. Genauso läuft es in dem seit über 70 Jahren andauernden Konflikt im Nahen Osten zwischen dem demokratischen Staat Israel und seinen radikal-islamischen Nachbarn.

Dieser Moslem aus Palästina, der in Brokstedt seinen Terror verübte, lebte zuvor auch in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Dort beging er ebenfalls Straftaten. Da es keine Vernetzung zwischen den Behörden der Länder gibt, fiel der kriminelle Hintergund des vermeintlichen „Asylanten“ bedauernswerterweise nicht auf. Sonst hätten wohl zwei Menschenleben gerettet und vier Schwerverletzte verhindert werden können.

Für den jetzt anlaufenden Prozess sind laut ZDF [9] 40 (!) Verhandlungstage bis kurz vor Weihnachten geplant. Der Verteidiger des Palästina-Moslems möchte – wie in solchen Fällen schon fast üblich – auf vermeintliche „Schuldunfähigkeit“ plädieren. Vermutlich wegen eines angeblichen „psychischen Ausnahmezustandes“. Der Angeklagte sei besser in der Psychiatrie als in der Untersuchungshaft untergebracht. Es ginge um die Frage der „richtigen Sanktion“ für die Tat. „Medizinisch gesehen wäre eine Einweisung in die Psychiatrie besser“, meint der Jurist. Klar, er möchte für seinen Mandanten das Beste herausholen. In der Psychiatrie ist es nunmal deutlich kuscheliger als in Untersuchungshaft.

Leider ist sich auch der zuständige Gutachter „noch nicht sicher“, ob auch zum Tatzeitpunkt ein „akuter wahnhafter Schub“ bestanden habe.  Klar, so eine ablehnende Mitteilung der Ausländerbehörde kann einen schonmal zu Massenmord verleiten. Was für ein Irrsinn.

Solange Justiz, Polizeibehörden, Sicherheitsdienste, Medien und Politik nicht verstehen, welche Menschenverachtung, Gewaltbereitschaft, Aggressivität und Tötungslegitimation in der Ideologie des Politischen Islams steckt, werden sie solche Taten nie begreifen. Und dann solche radikalen Moslems immer wieder in die Psychiatrie verschieben, damit man sich bloß nicht um die wahren Ursachen dieser Gewalt-Epidemie kümmern muss.

Das Beste zum Schluss: Der Palästinenser Ibrahim A. weist jede psychische Erkrankung von sich. Er muss wohl erst davon überzeugt werden, dass das Handeln nach den radikalen Vorgaben des Politischen Islams in Deutschland als „psychisch krank“ gewertet wird. Und dann ab in die Psychiatrie, damit ihn die Seelenklempner dort – möglicherweise früher als wir es uns im Sinne der Unversehrtheit unserer Mitmenschen wünschen – wieder „geheilt“ in die Gesellschaft entlassen.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [1] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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Bochum: Arzt wegen „falscher“ Impfbescheinigungen ein Jahr in U-Haft

geschrieben von PI am in Corona,Deutschland,Justiz,Video | 24 Kommentare

Ein Justizskandal, der vor aller Augen stattfindet: Während Vergewaltiger und Schwerverbrecher mit der Milde der deutschen Justiz rechnen können, schlägt diese mit einer wahnhaften Härte gegen den Arzt Dr. Heinrich Habig aus Recklinghausen zu. Der Mediziner sitzt seit einem Jahr in der JVA Bochum in Untersuchungshaft. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Der Vorwurf: Das Ausstellen unrichtiger Impfzertifikate.

Dr. Habig soll in hunderten Fällen falsche Impfbescheinigungen nach der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes zum 18. November 2021 ausgestellt und dabei auch gewerbsmäßig gehandelt haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der 67-jährige Mediziner ist der Hauptangeklagte, während seine Frau, die ihm als Sprechstundenhilfe assistierte, wegen Beihilfe mitangeklagt ist, sich aber auf freiem Fuße befindet. Im Falle einer Verurteilung wird der Arzt mit eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht.

Während des staatlich angeordneten Corona-Terrors soll Habig Menschen, die sich in dem massiv betriebenen Impfzwang in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befunden haben und auf die „existenzieller Druck“ bezüglich der Impfung ausgeübt worden ist, geholfen haben. Die Rede ist beispielsweise von einer jungen Mutter, die gerade eben erst ihr Kind zur Welt gebracht hatte, jedoch einige Besorgungen außerhalb des Krankenhauses zu erledigen hatte und nur gegen Vorlage einer Impfbescheinigung wieder zurück zu ihrem Neugeborenen durfte. Oder einem 18-jährigen, der sich nicht impfen lassen wollte, da ein gleichaltriger Freund kurz zuvor nur einen Tag nach dessen „Impfung“ gestorben war.

Diesen und weiteren Menschen wollte Dr. Habig helfen und tat dies laut Aussagen seiner Verteidigung in bestem Wissen und Gewissen, weil er sich der schädlichen – mindestens aber nicht zielführenden – Wirkung der Impfstoffe bereits sehr früh bewusst war. Durch intensive Informationsbeschaffung war sich der Arzt sicher, bei Verimpfung gegen den Hippokratischen Eid und somit gegen das Wohl seiner Patienten zu handeln.

Die staatliche Impfkampagne sei mit „Zwangsmaßnahmen“ und einer „Hetzkampagne“ durchgesetzt worden, so die Einschätzung des Prozessbeobachters und Mitgründers von “Anwälte für Aufklärung”, Christian Moser. In Anbetracht der zu befürchtenden Impfnebenwirkungen sei das Ausstellen „dieser Impfbescheinigungen“ deshalb als die einzige Maßnahme zu bezeichnen, die geeignet gewesen sei, die Patienten nicht nur nicht zu impfen, sondern sie auch aus ihrer Zwangslage zu befreien. Der Jurist ist deshalb überzeugt: „Es sitzen die Falschen im Gefängnis.“ Am 19. Juni begannen vor dem Landgericht Bochum die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft, was auch Tichys Einblick meldete [10]. Weitere Informationen, auch über das am Montag von der Staasanwaltschaft verlangte Strafmaß, im Artikel bei Journalistenwatch [11].

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Prozess Herford: Einstellung im Verfahren gegen Marcel Bauersfeld

geschrieben von PI am in Islam,Islamaufklärung,Justiz | 32 Kommentare
Marcel Bauersfeld (Mitte) hatte bei seinem Gerichtstermin in Herford zahlreiche Unterstützer an seiner Seite wie die Schatzmeisterin der Bürgerbewegung PAX EUROPA, Stefanie Kizina, und den BPE-Geschäftsführer Gerd Kizina (links).

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am Freitag Morgen fand ein denkwürdiger Prozess im Amtsgericht Herford statt, über den PI-NEWS bereits im Vorfeld berichtete [12]. Der Protest von Marcel Bauersfeld gegen den Muezzinruf der DITIB-Moschee würde angeblich eine “Störung der Religionsausübung” bedeuten.

Marcel machte im Gerichtssaal, wie auch bei seinen öffentlichen Protesten und bei einer Rede bei der Kundgebung der Bürgerbewegung PAX EUROPA in Herford am 29. April des vergangenen Jahres (hier der Livestream [13] von EWO Live mit bisher 76.000 Zuschauern), eine gute Figur. Er betonte, dass es ein ihm innewohnendes Grundrecht sei, seine Meinung frei zu äußern, wenn er die Grundwerte unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft am erodieren sehe.

Sein Ziel sei es gewesen, durch die Nutzung von kreativen Mitteln einen wahrnehmbaren Protest zu gestalten, um die Kritik an der eigenmächtigen Verfügung des Herforder Bürgermeisters Tim Kähler und des Herforder Rates mit der DITIB hör- und sichtbar zu machen. Er habe die Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gewinnen wollen, um dadurch eine Diskussion anzustoßen, was dann ja auch offensichtlich gelungen sei.

Nie habe er eine Miss- oder Verachtung, weder durch sein Wort oder durch seine Handlung, gegenüber der moslemischen Gemeinde oder der Umma zum Ausdruck gebracht. Nie habe er die rituellen Handlungen des gottesdienstähnlichen Ritus der Moslems gestört. Er habe sogar mit Rücksichtnahme auf die Moslems und ihre sakralen rituellen Handlungen zum Ramadan, der mit die höchsten moslemischen Feiertage beinhalte, ganz bewusst erst nach dem Ende dieses Fastenmonats mit seinem Proztest begonnen. Nach knapp einem Jahr, kurz vor Beginn des folgenden Ramadans 2021, habe er seinen Protest auf der Straße beendet.

Auch habe er seinen akustischen Protest streng an die Taktung des Muezzinrufes angepasst und nach Beendigung des Rufes seine akustische Wortmeldung beendet, um den moslemischen Gottesdienst ungestört zu belassen.

Der Kern seines Protestes habe sich an den Bürgermeister und den Stadtrat gerichtet, die es weder für nötig gehalten hätten, mit den Bürgern der Stadt in Diskussion zu treten, noch in den Entscheidungsprozess über die Genehmigung des Muezzinrufes mit einzubeziehen. Außerdem habe man sich auch nicht mit den geäußerten Ängsten anderer Glaubensgemeinschaften, beispielsweise Jesiden und Aleviten, auseinandergesetzt.

Marcel machte klar, dass er den Politischen Islam mit seiner Gesetzgebung, der Scharia, kritisiere. Außerdem die politische Instrumentalierung des religiösen Glaubens der Moslems durch die DITIB, die häufig Kritik an sich mit “Islamophobie” oder “Rassismus” gleichsetze. Weiter im Artikel bei Journalistenwach [14]


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [1] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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Herford: Prozess am Freitag wegen Protest gegen Muezzinruf

geschrieben von PI am in Islam,Islamaufklärung,Islamisierung Deutschlands,Justiz | 48 Kommentare
Am Freitag um findet im Amtsgericht Herford der nächste Verhandlungstag im Prozess gegen Marcel Bauersfeld (Foto) statt, der ab Juni 2020 mutig gegen den Muezzinnruf der örtlichen DITIB-Moschee protestierte.

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am kommenden Freitag, den 16. Juni findet um 9 Uhr im Amtsgericht Herford, 1. Stock, Raum 401, der nächste Verhandlungstag im Prozess gegen Marcel Bauersfeld statt, der ab Juni 2020 mutig gegen den Muezzinnruf der örtlichen DITIB-Moschee protestierte. Er zeigte zunächst mit einer Kuhglocke und dann mit Kochtöpfen und Löffeln [15] seinen Unmut über die inhaltliche und akustische Lärmbelästigung, die durch den im arabischen Singsam vorgetragegen totalitären Machtanspruch des Politischen Islams entsteht.

Durch den aufsehenerregenden Protest von Marcel motiviert, bildete sich damals die „Bürgerinitiative gegen den Muezzin-Ruf in Herford” (PI-NEWS berichtete [16]). Mit Unterstützung von Posaune, Gitarre und Flügelhorn sangen die musikalischen Widerständler gegen “Allah ist der Allergrößte” an. Heimatlieder und christliche Choräle gegen den zur Schau gestellten Überlegenheits- und Herrschaftsanspruch des Politischen Islams. Zeitweise unterstützte auch die BPE [17] die Aktionen vor Ort.

Dies führte zu einem Bußgeldverfahren gegen die Bürgerinitiative. Das Singen und Spielen des Chorals “Ein feste Burg ist unser Gott” verstieß damals nach Auffassung der Polizei gegen die Corona-Auflagen. Die Musikinstrumente wurden als “Geräte, die zur Erzeugung von Lärm geeignet sind” identifiziert. Die Polizei griff in die Musikinstrumente und untersagte den musikalischen Protest.

Der Muezzinruf konnte dagegen unbehelligt erschallen. Das Skandieren von „Allah ist der Allergrößte“ verstieß offenbar nicht gegen Corona-Regeln.

Marcel wurde wegen angeblicher „Volksverhetzung“ und „Störung der Religionsausübung“ angeklagt. Zum zweiten Anklagepunkt legte die Verteidigung von Marcel ein Gutachten des bekannten Islamwissenschaftlers und Buchautors Prof. Dr. Tilman Nagel [18] vor, das belegte, dass der Muezzinruf nicht zur Glausbensausübung gehört. Das Gericht forderte ein zweites Gutachten an, das Prof. Dr. Mouhanad Khorchide anfertigte und im Prinzip eine ähnliche Feststellung trifft.

Der morgige Gerichtstermin ist für alle Kritiker des Politischen Islams hochinteressant. Ein Freispruch wäre wegweisend für den Protest gegen den Muezzinruf. Es haben sich schon einige Fahrgemeinschaften gebildet, um Marcel vor Ort zu unterstützen. Ich hatte auch geplant, als Journalist von dem Geschehen im Gerichtssaal zu berichten, muss aber leider wegen der notwendigen Regeneration nach meiner Augen-OP noch eine Ruhepause einlegen.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [1] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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Staatsanwaltschaft Bremen: Anklage wegen Zitieren von Koranversen

geschrieben von PI am in Islam,Islamaufklärung,Justiz,Video | 73 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Wer die gefährlichen politischen Bestandteile des Islams – den Politischen Islam – öffentlich kritisiert, muss mit viel Gegenwind aus dem Mainstream rechnen. Nicht nur aus den Bereichen Medien, Politik und Verfassungsschutz, sondern auch aus der Justiz. Übereifrige Staatsanwälte und Richter, mehrheitlich weiblich, versuchen oft, die Kritik am Politischen Islam unter Strafe zu stellen. Neben übergroßer politischer „Korrektheit“ und linskideologischen Motiven trägt vermutlich auch das gutmenschliche Bestreben dazu bei, die stetig wachsende Zahl von Moslems in diesem Land vermeintlich vor einem negativen Image zu schützen.

Ich musste im Laufe der letzten zehn Jahre schon viele Gerichtsverfahren durchstehen, um meinen Teil dazu beizutragen, damit diese Kritik juristisch sattelfest wird. Teilweise liefen diese Verfahren über fünf Instanzen. Dazu braucht es viel Zeit, Mühen, Kosten und auch Nerven, um das alles durchzustehen. Aber es lohnt sich, wenn am Ende ein Freispruch steht.

Beispielsweise wegen eines Aufklärungsplakates [19] über die Nähe von Politischer Islam und National-Sozialismus am Beispiel Heinrich Himmlers. Die Justiz versuchte, mich deswegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen aufgrund der Symbole an der Uniform von Himmler, die auf dem Plakat unscharf zu sehen waren, festzunageln.

Ähnlich probierte es Richterin Sonja Birkhofer-Hoffmann, die mich u.a. wegen der Veröffentlichung eines historischen Fotos des Großmuftis von Jerusalem und mit einem NSDAP-Gauleiter, an dessen Arm eine Hakenkreuzbinde zu sehen war, zu einer Haftstrafe von sechs Monaten [20] auf Bewährung verurteilte. Immerhin wurde dieses himmelschreiende Unrecht in der Berufung vor dem Landgericht München in einen Freispruch korrigiert [21]. Dieses Verfahren erhielt viel Beachtung [22] in internationalen Medien und auch der politischen Szene, insbesondere in Osteuropa.

Auch in der Verteidigung von klaren Formulierungen über den Politischen Islam musste ich immer wieder mehrere Instanzen durchstehen, bis ich sie am Ende gewinnen konnte.

Bisher gab es nur eine einzige Verurteilung wegen angeblicher „Volksverhetzung“ in dem berüchtigten „Laufpublikums“-Urteil [23] aus dem Jahre 2020. Hierzu pickte man zwei Sätze aus zwei Kundgebung aus den Jahren 2015 und 2016 isoliert heraus, bei denen meine Differenzierungen nach Ansicht der Richterin zu spät erfolgten. Wenn jemand in dem Moment an der Kundgebung vorbeigelaufen wäre, dann hätte er dies als „Volksverhetzung“ empfinden können. Auf diese Weise versucht man, mir möglichst enge Daumenschrauben anlegen zu können, so dass ich entweder entnervt aufgebe oder es nicht mehr wage, meine faktisch völlig berechtigte Kritik klar zu äußern.

Den Höhepunkt von völlig absurden Anklagen zog ich vergangene Woche aus dem Briefkasten: die Staatsanwaltschaft Bremen klagt mich anlässlich der Kundgebung vom 6. August des letzten Jahres allen Ernstes wegen des Zitierens von Koranversen und von Funktionären des Politischen Islams an. Ich erachte es als wichtig, diese aus meiner Sicht völlig ungerechtfertigte Anklage, die von einer Oberstaatsanwältin verfasst und von einer Amtsrichterin angenommen wurde, öffentlich zu machen. Damit man sieht, wie weit mittlerweile Teile der Justiz gehen, um die Kritik am Politischen Islam abwürgen zu können. Selbst, wenn sie faktisch belegt, differenziert formuliert und mit keinerlei Pauschalvorwurf an Moslems vorgetragen wird.

Jeder kann sich das Livestream-Video [24] von EWO Live mit bisher über 65.000 Zuschauern ansehen, um sich davon zu überzeugen, dass die Vorwürfe gegen mich absolut konstruiert und jenseits der Tatsachen sind.

Hierzu habe ich am Samstag Abend auch einen Livestream mit einer Art „virtuellen Kundgebung“ gesendet, in dem ich die mir entgegengebrachten Vorwürfe allesamt anhand der Koranbefehle und der belegten Zitate von Funktionären des Politischen Islams widerlege (Video oben). Bisher hat das Video auf YouTube [25] knapp über 7000 Zuschauer. Das sollte noch deutlich mehr werden, damit dieser sich anbahnende veritable Justiz-Skandal möglichst breit bekannt wird.

So unterstellt mir die Oberstaatsanwältin Hartmann, dass ich es „sowohl in den Redebeiträgen als auch auf den gezeigten Plakaten“ darauf abgesehen hätte, „dass Menschen muslimischen Glaubens den deutschen Rechtsstaat ablehnen, dass sie Menschen – insbesondere Ungläubige – in Ausübung ihrer Religion töten, dass sie Frauen als minderwertig betrachten, sowie dass sie Menschen jüdischen und christlichen Glaubens herabwürdigen und ausgrenzen.“

Eine rein subjektive Interpretation und komplette Verdrehung der Tatsachen. Jeder kann sich angesichts des Videos aus Bremen davon überzeugen, dass sich meine Kritik ausschließlich gegen die Ideologie des Politischen Islams und deren radikale Anhänger richtete, die aufgrund der Befehlsausführungen ihrer Ideologie straffällig werden. Und eben nicht gegen friedliche Moslems, die sich weder mit dem Politischen Islam beschäftigen noch nach der Scharia leben. Dies betonte ich immer wieder. Zudem prangte unser diesbezügliches Plakat

[26]

auch in Bremen prominent in der ersten Reihe direkt vor unserem Pavillon, so dass es für jeden Zuschauer deutlich sichtbar war:

[27]

Aber die Oberstaatsanwältin behauptet, dass ich ihre oben geäußerten Unterstellungen durch das Zeigen von Plakaten zum Ausdruck gebracht hätte, auf denen es sich „um Zitate Dritter über den Islam“ und „vermeintliche Wiedergaben aus dem Koran handelte“.

Frau Hartmann zweifelt also an, dass unsere Plakate mit Befehlen aus dem Koran den Tatsachen entsprechen. Beispielsweise jenes, auf dem diese Aussage zu lesen ist:

,,…die Männer sind den Weibern überlegen“

Es handelt sich um den bekannten Prügelvers Sure 4 Vers 34. Hier unser Plakat, das original der wissenschaftlich anerkannten Koranübersetzung von Max Henning entnommen ist, in der exakt diese Formulierung enthalten ist:

[28]

Als nächstes wird die Echtheit dieser Koran-Aussage angezweifelt:

,,…sie kämpfen für Allahs Sache, sie töten und werden getötet…“

Auch dies ist ein klassischer Koranvers, und zwar Sure 9 Vers 111, den die Attentäter von 9/11 unter anderem als Grundlage ihres Handelns nahmen, deswegen den Tag ihres mörderischen Anschlags in New York am 11. September 2001 aussuchten (9-11-01 / Sure 9-111) und den einige auch in ihren Testamenten, Nachlässen und Rechtfertigungsschriften erwähnten. Unser Plakat hierzu ist seit fünf Jahren in ganz Deutschland unterwegs und wurde bei rund 150 Kundgebungen noch nie beanstandet:

[29]

In Bremen schon. Außerdem will mir die Oberstaatsanwältin folgendes Plakat mit dieser Koran-Aussage als „Volksverhetzung“ unterstellen:

»…Allah hat die Juden wegen ihres Unglaubens verflucht…“

Es handelt sich um Sure 2 Vers 88, einer von vielen Koranaussagen, die sich gegen Juden richten:

[30]

Auch die folgende antijüdische Koranaussage sehen Oberstaatsanwältin Hartmann und Amtsrichterin Zill als „volksverhetzend“ an:

,,Koran über Juden: Allah zürnt ihnen und hat einige in Affen und Schweine verwandelt…“

Nur, wer sich noch nie mit dem Koran beschäftigt und keine Ahnung von der Judenfeindlichkeit des Politischen Islams hat, kann auf die Idee kommen, dass dessen öffentliche Darstellung eine „Volksverhetzung“ sei. Auch dieses Plakat, das Vers 60 der 5. Sure visualisiert, haben wir schon hundertfach bei Kundgebungen gezeigt und erläutert, ohne dass es zu irgendwelchen Beanstandungen gekommen ist. In Bremen schon.

[31]

Bekanntlich kommen Christen im Koran nicht wesentlich besser weg als Juden und sonstige „Ungläubige“. Aber das hat sich noch nicht bis ins Bremer Justizgebäude herumgesprochen, in dem möglicherweise das Mantra „Islam bedeutet Frieden“ bereits Rechtsstatus erlangt hat. So wird auch diese Koran-Aussage als „volksverhetzend“ bewertet:

,,Juden, Christen und Götzendiener kommen in das Höllenfeuer und bleiben ewig darin, denn diese sind die schlechtesten Geschöpfe…“;

Dies ist keine „Volksverhetzung“, sondern der Koran, Sure 98, Vers 6. Hierzu zeigen wir seit Jahren dieses Plakat:

[32]

In der Original-Übersetzung heißt es, auch bei Max Henning, „die Ungläubigen vom Volk der Schrift“. Das „Volk der Schrift“ sind Juden und Christen. Der Islam erhebt den Anspruch, die einzig wahre Religion auf diesem Planeten zu sein, weswegen auch der Muezzinruf die Aussage transportiert „Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt“. Der Prophet Mohammed forderte von den Juden und Christen auf dem Gebiet des heutigen Saudi-Arabiens, dass sie seine Religion als die einzig wahre und Allah als den einzigen Gott anerkennen. Den Koran bezeichnete er als letzte Offenbarung Allahs, und die Juden und Christen, die ihre jeweiligen Götter Jahwe und Jesus Christus als Teil des dreifaltigen Gottes anbeten, sind in seinen Augen und auch im Sinne des Korans, den er diktierte, „Ungläubige“:

[33]

Aber nicht nur das Zitieren von Koranversen, auch das Zitieren des Mottos und des Eides der Muslimbruderschaft wird in Bremen als vermeintliche „Volksverhetzung“ gewertet:

,,Wir dienen als Soldaten der Botschaft des lslam“, als Zitat der Muslimbruderschaft

Auch dieses Plakat wurde in ganz Deutschland seit Jahren noch nie beanstandet. In Bremen schon:

[34]

Es geht aber noch weiter. Auch, wenn man Aussagen bekannter Funktionäre des Politischen Islams zitiert, wird man in Bremen der „Volksverhetzung“ angeklagt:

von einem Plakat ablesend ,,Weibliche Vergewaltigungsopfer müssen bestraft werden, wenn sie bei einem sexuellen Übergriff unangemessen angezogen sind…“, wobei es sich hier vermeintlich um das Zitat eines Muslims handeln soll;

Dies ist nicht „vermeintlich“, sondern tatsächlich das Zitat eines Moslems. Auch nicht von irgendeinem „Muslim“, sondern von Yusuf al-Qaradawi, dem Vorsitzenden des Europäischen Rates für Fatwa und Forschung, der höchsten juristischen Instanz des Politischen Islams in Europa:

[35]

Diese Aussage, die auch absolut der Gedankenwelt von al-Qaradawi und dem Politschen Islam entspringt, ist durch einen Artikel des Daily Telegraph vom 11.7.2004 belegt:

[36]

Man fragt sich wirklich, welche Tatsachen diese Justizbeamten in Bremen noch alle der angeblichen „Volksverhetzung“ bezichtigen wollen. Aber wir sind noch lange nicht am Ende.

Nun geht es um Ibrahim el-Zayat, einen höchst umtriebigen Funktionär des Politschen Islams, der auch schon öfters als Chef der Muslimbrüder in Deutschland bezeichnet wurde. Meine Aussagen über ihn bei der Kundgebung in Bremen sollen nun auch angebliche „Volksverhetzung“ sein:

über eine Person namens ,,Ibrahim El-Zayat“:,,Der lebt in Deutschland. Der gilt als Chef der Muslimbrüder in Deutschland…Ibrahim El-Zayat wurde in Agypten…zu 10 Jahren Haft verurteilt, wegen der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung…Bei uns in Deutschland darf er weiter sein Unwesen treiben… „

All meine Aussagen sind auch auf der Wikipedia-Seite über Ibrahim el-Zayat [37] enthalten. Ich zitiere Wikipedia – aber Achtung – Verdacht der „Volksverhetzung“! Hervorhebungen durch mich:

Im Februar 2007 wurde von ARD und Die Welt berichtet, dass der in Kairo wohnhafte damalige oberste Führer der islamistischen Muslimbruderschaft, Mohammed Mahdi Akef, in einem Interview El-Zayat als „Chef der Muslimbrüder in Deutschland“ bezeichnete. Auf der Homepage der Muslimbruderschaft wurde er ebenfalls als Mitglied geführt.

Von einem ägyptischen Militärgericht wurde er im März 2007 zusammen mit 39 Funktionären der Muslimbruderschaft der „Nutzung terroristischer Methoden zur Durchsetzung ihrer Ziele“ angeklagt. Am 15. April 2008 wurde El-Zayat in Abwesenheit schließlich zu 10 Jahren Haft wegen Geldwäsche zugunsten einer verbotenen Organisation verurteilt. Auf der Liste der verurteilten Muslimbrüder, die auf der Website der Muslimbruderschaft veröffentlicht wurde, ist er die Nr. 4.

Zu Ibrahim el-Zayat zeigen wir ebenfalls seit Jahren in ganz Deutschland das folgende Plakat:

[38]

Noch nie beanstandet, da Tatsache. El Zayats Aussage ist auch in seinem Wikipedia-Eintrag enthalten:

„Ich glaube nicht, dass es unmöglich ist, dass der Bundeskanzler im Jahre 2020 ein in Deutschland geborener und aufgewachsener Muslim ist, dass wir im Bundesverfassungsgericht einen muslimischen Richter oder eine muslimische Richterin haben… Dieses Land ist unser Land und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit der Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf der Erde machen, um es der islamischen Umma und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen.“

Auch die bekannte Sympathie Adolf Hitlers für den Politischen Islam wird in der Bremer Justiz angezweifelt und als angebliche „Volksverhetzung“ gewertet:

,,Adolf Hitler hat sich positiv für den Koran ausgesprochen und negativ für das Christentum…“;
sowie
– ,,Adolf Hitler ein Fan des politischen lslams…“

Wenn wir bei der Bürgerbewegung PAX EUROPA den Alptraum mit Günter Geuking endlich hinter uns gelassen haben und wieder ungestört Kundgebungen veranstalten können, steht Bremen ganz oben auf unserer Liste. Dort werden wir dann umfassend auch über den Nazi-Islam-Pakt und die Vorliebe Hitlers für den Politischen Islam berichten. Nicht nur dieses Plakat wird dann zu sehen sein, das auf Zitaten aus den Tischgeprächen Hitlers beruht, die allesamt belegt sind:

[39]

Diese Wertschätzung beruht in Teilen der islamischen Welt bekanntlich bis heute auf Gegenseitigkeit, da es viele ideologische Gemeinsamkeiten zwischen dem National-Sozialismus und dem Politischen Islam gibt:

[40]

Zu guter Letzt wird auch noch diese Aussage als „Volksverhetzung“ eingestuft:

,,Frauen haben im lslam weniger Rechte…“

Viele Koran-Aussagen belegen bekanntlich diese Tatsache. In der bereits zitierten Sure 4 Vers 34 sind Männer „den Weibern überlegen“ und sollen sie bei Widerspenstigkeit schlagen. Frauen erben laut Sure 4 Vers 11 nur die Hälfte im Vergleich zu einem Mann, haben gemäß Sure 2 Vers 282 nur die halbe Zeugenaussagekraft vor Gericht, müssen ihren Ehemännern in der Ehe jederzeit sexuell zu Willen sein, wie es in Sure 2 Vers 223 beschrieben ist und haben es Sure 4 Vers 3 zufolge auch zu ertragen, dass Männer bis zu vier Ehefrauen heiraten dürfen – sie selber aber nur einen Ehemann. Zudem ist im Koran auch in Sure 2 Vers 221 die Heirat von Sklavinnen erlaubt. In Sure 4 Vers 15 wird die Todesstrafe für Frauen gefordert, wenn sie Ehebruch begehen. Sure 4 Vers 43 sagt aus, dass sich ein Mann vor dem Gebet reinigen muss, wenn er auf der Toilette war oder auch wenn er eine Frau berührt hat, was eine interessante Gleichstellung bedeutet.

Aber in Bremen ist all das offensichtlich nicht bekannt, sonst wäre mir diese Anklageschrift niemals zugestellt worden. Wir werden sehen, wie man in den Justizräumen der Hansestadt reagiert, wenn meine umfangreiche Beweisaufnahme dort eingetroffen ist und ich auf Einstellung des Verfahrens plädiere. Beim Augsburger Verfahren, bei dem ich in der Berufung freigesprochen wurde, waren es insgesamt 38 Seiten, im Hamburger Verfahren sogar 115. Irgendwann werde ich vielleicht mal all diese Schriftwechsel und leidvollen Erfahrungen, die ich in einem Jahrzehnt in Gerichtssälen machen musste, in einem Buch veröffentlichen. Im Titel wird das Wort „verfolgt“ vorkommen.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [1] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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Wie korrupt ist unsere Justiz?

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz | 35 Kommentare
Irre: Der vom Vorsitzenden Richter Hans Schlüter-Staats ausgesprochene Haftbefehl gegen die Hammerbande-Anführerin Lina Engel (rot umrandet) wurde außer Vollzug gesetzt. Das Gericht ließ Revision zu, die linksextremistische Täterin ist wieder auf freiem Fuß.

Von W. SCHMITT | Dass viele unserer Richter korrupt sind, Bestechungsgelder aus der arabischen Clan-Szene annehmen und Gefälligkeitsurteile zum Nutzen krimineller Immigranten sprechen, ist nicht erst seit Kirsten Heisig bekannt. Das genaue Ausmaß politisch oder finanziell motivierter Rechtsbeugungen an deutschen Gerichten aber ist bislang nur schwer einzuschätzen. In Justizkreisen kennt man die schwarzen Schafe, man weiß sehr genau, welche Staatsanwälte und Richter die Hand aufhalten oder aus Karrieregründen Urteile sprechen, die unserer linksgrünen politischen Führung gefallen.

Aber dem Anfangsverdacht im Kollegenkreis folgen in der Regel keine Taten: Letztlich bildet das deutsche Justizwesen eine verschworene Gemeinschaft, gemeinsame „Deals“ müssen in Hinterzimmern abgeschlossen werden, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte begegnen sich jeden Tag im Gerichtssaal, und nach dem Prozess ist vor dem Prozess. Man braucht sich, und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Irre: Der vom Vorsitzenden Richter Hans Schlüter-Staats ausgesprochene Haftbefehl gegen Lina Engel wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das Gericht ließ Revision zu, die linksextreTäterin ist auf freiem Fuß.

Das Gefälligkeitsurteil im Fall Lina Engel [41] wundert daher auch niemanden, der mit der heutigen Justizwelt in Deutschland halbwegs vertraut ist. Die von der Antifa ausgesprochenen Drohungen waren gar nicht nötig, um die sofortige Freilassung dieser brutalen Täterin [42] zu erwirken. Der zuständige Richter des Oberlandesgerichts Dresden wusste auch so, was zu tun war, um seine eigene Berufskarriere abzusichern.

Herrschaft des Unrechts: Alle Menschen sind vor dem Gesetz ungleich

Wäre Lina Engel eine Rechtsextremistin gewesen, die auf ein Mitglied der Antifa mit einem Hammer eingeschlagen hätte und mit Säure verätzt hätte, wäre der Richter selbstverständlich über die von der Staatsanwalt geforderten acht Jahre noch hinausgegangen: Klare Kante gegen Rechts zu zeigen zählt im Deutschland der Gegenwart zu den sichersten Bausteinen jeder persönlichen Berufskarriere.

Doch im Fall Lina Engel ist die Täterin eine „Linke“ und das Opfer ein „Rechter“, daher war im Interesse des eigenen Karrierefortschritts nur ihre sofortige Freilassung ratsam. In unserem neuen „bunten Deutschland“ sind Menschen schon lange nicht mehr vor dem Gesetz gleich, sondern Gerichtsurteile folgen in erster Linie ganz eigenen Gesetzlichkeiten: Politische Meinung, Herkunftsland der Urahnen, sexuelle Vorlieben und ähnliche Dinge, die mit der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz nichts zu tun haben, prägen die Urteilsfindung in der täglichen gerichtlichen Praxis mehr als der reine Sachverhalt. Genau das ist ja das Merkmal jeder Herrschaft des Unrechts: Dass alle Menschen vor dem Gesetz ungleich sind.

Sind Gesinnungsurteile wie in Dresden auch ein Zeichen für Korruption?

Anders als bei Prozessen im Clan- und Rauschgiftmilieu ist in Dresden vermutlich kein Geld geflossen, zumindest nicht direkt. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Richter die Folgen einer weiteren Gefängnisstrafe für die Säuretäterin Lisa Engel am eigenen Leibe zu spüren bekommen hätte: Er wäre nicht nur lebenslang zur Zielscheibe einer extrem gewalttätigen linkskommunistischen Szene geworden, sondern hätte aufgrund der Rückendeckung für diese gewalttätige Szene durch die Politik auch mit Konsequenzen für die persönliche Karriere rechnen müssen.

An berufliches Weiterkommen mit entsprechenden Erhöhungen der Gehalts- und Pensionszahlungen wäre nicht mehr zu denken gewesen, auch mit einer Strafversetzung in irgendein verschlafenes Nest in der sächsischen Provinz war zu rechnen. Statt Logensitz in der Dresdner Oper und Beamtenspitzenposten drohten dem Richter ein biederes Dasein mit mittlerem Gehalt und Puccini von der CD – die Entscheidung dürfte nicht schwergefallen sein.

Mauer des Schweigens

Korruption aber ist nicht nur die direkte Annahme von Bestechungsgeld, Korruption in der Justiz umfasst alle Formen von Rechtsbeugung aus Motiven persönlichen finanziellen Nutzens. Inwieweit nun bei der Entscheidung des Dresdner Richters Motive der eigenen Bedrohung durch einen Rachefeldzug der Linkskommunisten gegenüber Motiven finanziellen Nutzens dank ungehinderten Karrierefortschritts abgewogen wurden, weiß nur der Richter allein.

Dass solche persönlichen Motive die Entscheidung aber mit beeinflusst haben, dürfte angesichts der politischen Gesamtlage des Falls wohl außer Frage stehen. Genau wissen jedoch werden wir es nie: Es gehört zum Wesen korrupter Institutionen, dass sie undurchschaubar sind und von einer Mauer des Schweigens geschützt werden, von der alle Beteiligten – Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Politiker – letztlich gemeinsam profitieren.

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Landgericht Augsburg: Freispruch im Politischen Islam-Prozess

geschrieben von PI am in Islam,Justiz,Video | 57 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Dieser Freispruch in Augsburg ist ein ganz wichtiges Zeichen und wirkt unterstützend für alle Kritiker des Politischen Islams in Deutschland. Damit ist auch das völlig überraschende Urteil der jungen Richterin Teresa Freutsmiedl vom 22. März vergangenenen Jahres korrigiert, die doch tatsächlich sieben Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte (PI-NEWS berichtete [43]).

Obwohl ich bei der siebenstündigen Kundgebung am 24. Oktober 2020 in Augsburg – hier der Livestream [44] von EWO Live, bisher über 78.000 Zuschauer – permanent zu friedlichen, gewaltlosen, demokratieorientierten und modern eingestellten Moslems differenziert hatte, verurteilte mich diese Richterin. Mit der Begründung, dass die Anhänger des Politischen Islams ein Teil der Bevölkerung seien, und wenn ich den Politischen Islam als ideologische Ursache für Gewaltexzesse, Messerstechereien und Terror-Anschläge unter Allahu-Akbar-Rufen verantwortlich mache, für Frauenunterdrückung bis hin zu Belästigung, Schlagen und Vergewaltigung, für verbale und physische Ausschreitungen gegen Minderheiten wie Homosexuelle und Juden, ausgeführt durch radikale Anhänger dieser Ideologie, dann würde ich praktisch einen Teil der Bevölkerung einem Generalverdacht aussetzen, womit der Tatbestand der „Volksverhetzung“ erfüllt sei.

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass diese junge Richterin in ihrer Studienzeit ehrenamtlich bei der sogenannten „Law Clinic Augsburg“ gearbeitet hatte, um dort abgelehnte Asylbewerber mit kostenlosen Rechtstipps zu versorgen, wie sie der drohenden Abschiebung entgehen können. Für dieses Engagement wurde sie zusammen mit anderen Mitarbeitern dieser Law Clinic auch noch von der „Flüchtlings-Kanzlerin“ Merkel ausgezeichnet [45]. Vor diesem Hintergrund verwundert dieses Urteil dann vielleicht nicht mehr ganz so.

Aber bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Augsburg war eine andere Richterin, die sich wesentlich objektiver zeigte. Sie ließ zu – was Freutsmiedl verweigerte -, dass wir Videosequenzen vorführten, die den Charakter der Kundgebung in Augsburg verdeutlichten. Dort hatte ich diffenziert, ruhig und versöhnlich mit anwesenden Moslems diskutiert, versuchte Verständnis zu erreichen und freute mich, wenn wir beim Austausch einen gemeinsamen Nenner erreichten.

Die beiden Schöffen sahen sich die Videosequenzen ganz genau an. Sie hörten auch aufmerksam zu, als die wesentlichen Punkte des Leitantrages der CSU zum Politischen Islam [7] vorgetragen wurden, in dem das Problem genau so konsequent dargestellt ist, wie wir das auch bei den BPE-Kundgebungen vornehmen. Wenn selbst die staatstragende Partei in Bayern den Politischen Islam als „Religion des Terrors“ bezeichnet, die „Kriege im Namen der Religion führt“, „weltweit so viel Gewalt, Zerstörung und Destabilisierung hervorgebracht hat wie keine andere ideologische Bewegung“, die einen „totalitären Machtanspruch“ besitzt, „Parallelgesellschaften schafft“, „Frauen unterdrückt“ und die „größte Herausforderung unserer Zeit“ ist, dann kann ich, der vergleichbar formuliert, schwerlich dafür verurteilt werden. Mit dieser Bewertung hat die CSU eine klare Richtlinie gesetzt, wie der Politische Islam einzuordnen ist. Daran kann man sich orientieren.

Dieses weltweit erste Gerichtsverfahren zum Politischen Islam hat nun eine wegweisende Bedeutung. Wenn Kritiker sich auf die gefährlichen Bestandteile dieser politischen Ideologie beschränken, wodurch die spirituellen und religiösen Bestandteile des Islam unangetastet bleiben, und in ihrer Kritik immer zu den Menschen differenzieren, dann wird die Justiz den berüchtigten Volksverhetzungs-Paragraphen §130 StGB nicht anwenden können. Dieses Urteil dürfte auch seine Strahlkraft nach Hamburg haben, wo auch noch ein Berufungsverfahren auf mich wartet. Mein Ziel ist es, dass mich nach Abschluss dieser alten Verfahren aus 2020 kein Gerichtssaal mehr von innen sieht und mittelfristig auch die Verfassungsschutzbeobachtung in Bayern wegen angeblicher „verfassungsschutzrelevanter Islamfeindlichkeit“ eingestellt wird.

Die Kritik am Politischen Islam muss in den Mainstream gelangen, um dort Massen zu erreichen. Dann wird das Ziel in die Nähe rücken, diese gefährliche Ideologie umfassend in den Medien, der Politik und anderen gesellschaftlichen Ebenen zu thematisieren, damit die ungeheuren Gefahren, die von ihr ausgehen, irgendwann entschärft werden können.

Wichtig ist auch, dass die öffentliche Kritik am Politischen Islam, die in Deutschland hauptsächlich von der Bürgerbewegung PAX EUROPA betrieben wird, in Kürze wieder aufgenommen wird. Leider hat der vorstandsinterne massive Streit die Durchführung dieser Kundgebungen seit einem Vierteljahr blockiert. Es ist zu hoffen, dass sich das nun bald ändert.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [1] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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Wieder flieht arabischer Angeklagter aus bayerischem Gerichtsgebäude

geschrieben von PI am in Deutschland | 56 Kommentare
Wie in einer Bananenrepublik: Durch dieses offene Fenster des Coburger Gerichtssaals flüchtete der 47-jährige Angeklagte.

Von MANFRED W. BLACK | Und wieder ist ein arabischer Angeklagter während eines Prozesses aus einem Gerichtsgebäude geflohen – diesmal im bayerischen Coburg. Viele Zeitungen – so der Spiegel [46] – berichten in Eilmeldungen über die Flucht, sie unterschlagen aber wichtige Einzelheiten.

Der „Mann“ (Spiegel) stand wegen sexuellen Missbrauchs seiner Töchter vor dem Coburger Landesgericht. Sieben Kinder gehören zur Familie des Angeklagten. Er hat sich offenbar an seinen beiden Töchtern vergangen. Das Gericht hatte erst vor 14 Tagen am dritten Verhandlungstag einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den Sexualstraftäter erlassen.

Spiegel, Bayerischer Rundfunk und RTL unterschlagen Fakten

„Nach der Flucht eines verurteilten Mörders aus dem Amtsgericht Regensburg ist es der zweite Fall in Bayern dieser Art binnen weniger Wochen“, schreibt der Spiegel, der sich in seinem Nachrichtenartikel im Kern vor allem auf die Berichterstattung der Coburger Neuen Presse (NP) [47] stützt. Aber die Hamburger Zeitschrift unterlässt es, über nähere relevante Hinweise auf den Straftäter zu berichten, die in der NP sehr wohl nachzulesen sind.

Der Bayerische Rundfunk [48] und RTL [49] sprechen zwar vom „südländischen Aussehen“ des Angeklagten, unterschlagen aber ebenfalls wichtige Fakten, die auch für die Fahndung nach dem Sexualstraftäter von großer Bedeutung sind.

Diese höchst unvollständige Berichterstattung überrascht auch deswegen, weil die NP im Gegensatz dazu etliche wichtige Hintergrund-Details beschrieben hat. Die NP schrieb, „der Angeklagte nutzte nach der Beweisaufnahme eine Verhandlungspause und entkam, um kurz nach 10.30 Uhr, durch ein offenbar nur leicht verriegeltes Fenster eines Nebenzimmers im Erdgeschoss“. Seine Fußfesseln seien ihm „vorher abgenommen worden, weil er angeblich auf die Toilette musste“.

„Schwarzer Bart“ und „schwarze Haare“

Die Coburger Zeitung beschreibt den Sexualstraftäter wörtlich so: Er habe „schwarze Haare und einen schwarzen Bart“, er sei „zirka 180 Zentimeter groß“, „47 Jahre alt“ und „irakischer Staatsbürger“. Anders formuliert: Der geflüchtete Kinderschänder und seine insgesamt neunköpfige Familie sind vermeintliche „Flüchtlinge“ aus dem Irak, die in Bayern auf Kosten des Sozialstaates leben. Eine solche vielköpfige arabische „Flüchtlingsfamilie“ kostet den hiesigen Steuerzahler ca. 6000 Euro monatlich.

Erst vor kurzem ist es einem verurteilten algerischen Frauenmörder gelungen, durch ein Fenster des Regensburger Amtsgerichts zu entkommen und bis nach Frankreich zu fliehen (PI-NEWS berichtete) [50]. Die bayerische Justiz sollte sich allmählich ernsthafte Gedanken machen, ob sie die Namensgebung überhaupt noch verdient.

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Imad Karim: Demokratischer Widerstand – nicht nur eine Frage der Ehre

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam,Justiz,Video | 21 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Der Filmproduzent Imad Karim hat mit seinem stark produzierten Jahresrückblick (Video oben) eine gute Zusammenfassung der aus patriotischer und islamkritischer Sicht wichtigsten Ereignisse des ablaufenden Jahres geliefert.

Imad Karim hatte mich im September mit seinem Video zu meiner unfassbaren Verurteilung [51] in Hamburg und dem Interview mit dem australischen Imam [52] Dr. Mustafa Rashed, der sich bei unserer Kritik auf unsere Seite stellt, hervorragend unterstützt.

Das kommende Jahr wird zeigen, ob die Justiz tatsächlich so weit gehen wird, die faktisch fundierte und durch die Realität bestätigte Kritik am Politischen Islam zu zensieren und mit hohen Strafen zu belegen. 2023 wird ein vieler Hinsicht richtungsweisendes Jahr werden.

Gegenwind macht stark, heißt es so schön. Aber unter dieser rot-grün-dominierten Bundesregierung und ihrem enormen Einfluss auf den Zeitgeist wird es ein Kampf mit einem Tornado sein. Die Weichenstellungen des Jahres 2022 zeigen, dass der massenhaften Einwanderung aus fundamental-islamischen Ländern weiter Tür und Tor geöffnet werden soll, während gleichzeitig die Kritiker dieser völlig unverantwortlichen Politik mundtot gemacht werden sollen.

Wenn sich die Kritik an der gefährlichsten totalitären Ideologie, die jemals auf diesem Planeten entstanden ist, nicht vor Gericht behaupten kann, dann wird die Islamisierung unseres Landes einen zusätzlichen Schwung erhalten und künftig kaum noch aufzuhalten sein.

Daher sind die Gerichtsverfahren, die mir in Hamburg und Augsburg aufgedrückt wurden und bereits im ersten Vierteljahr 2023 in der Berufung auf mich zukommen, richtungsweisend.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [1] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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